Ganztagsbetreuung in den Ferien: Mehr Spielraum für Kommunen

Bundesrat bringt Gesetz auf den Weg: Auch Ferienangebote der Jugendarbeit sollen künftig den Anspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern erfüllen können – besonders in den Schulferien
Ab August 2026 haben alle Kinder der Klassen eins bis vier einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung – an allen Werktagen, auch in den Schulferien. Bisher sieht das Gesetz vor, dass dieser Anspruch über schulische Einrichtungen erfüllt werden muss. Gerade in den Ferien stoßen diese jedoch vielerorts an ihre Grenzen. Es fehlen ausreichend Räume, Personal und geeignete Strukturen.
Ferienangebote der Jugendarbeit sollen anerkannt werden
Der Bundesrat hat am 13. Juni 2025 einen Gesetzentwurf beschlossen, der genau hier ansetzt: Künftig sollen auch bewährte Ferienprogramme der Kinder- und Jugendarbeit den Ganztagsanspruch erfüllen können. Diese Angebote sind vielerorts bereits etabliert und erfreuen sich großer Beliebtheit – bisher wurden sie jedoch rechtlich nicht als ausreichend anerkannt.
Mehr Flexibilität für Städte, Gemeinden und Träger
Durch die neue Regelung sollen kommunale Jugendämter und freie Träger mehr Handlungsspielraum erhalten. Sie könnten bestehende Ferienprogramme leichter fortführen oder erweitern und so den gesetzlichen Anspruch verlässlich abdecken. Auch die Planung vor Ort würde dadurch einfacher und praxisnäher gestaltet.
Statistikpflicht entfällt – Bürokratieabbau geplant
Teil des Gesetzentwurfs ist auch die Abschaffung einer bislang vorgesehenen Bundesstatistik zur Betreuung von Grundschulkindern. Diese hatte sich als zu aufwendig und wenig zielführend erwiesen. Laut Bundesrat liefern bereits bestehende Datensysteme auf Landes- und kommunaler Ebene ausreichende Informationen für die weitere Planung.
Wie geht es weiter?
Nach dem Beschluss im Bundesrat geht der Entwurf nun an den Bundestag. Die Bundesregierung kann dazu Stellung nehmen. Ein fester Zeitplan für die parlamentarische Beratung im Bundestag besteht nicht. Sollte das Gesetz wie geplant verabschiedet werden, tritt es – inklusive der Neuregelungen zur Ferienbetreuung – zum 1. August 2026 in Kraft.
Gernot Körner