EGMR stärkt Kinderrecht auf gesunde Umwelt

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Der Europäische Gerichtshof wirft Deutschland die Missachtung des Menschenrechts auf genügenden Klimaschutz vor

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat ein bedeutendes Urteil für den Klimaschutz gefällt. Die Richterinnen und Richter bestätigen, dass Staaten gegen Menschrechte verstoßen, wenn sie zu wenig für den Klimaschutz tun. Der Menschenrechtsbeschwerde der Schweizer Klimaseniorinnen wurde stattgegeben. Die Entscheidung des EGMR kann auch für Deutschland Konsequenzen haben. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt derzeit neun Jugendliche und junge Erwachsene, die vor dem EGMR auf ähnliche Weise gegen die Bundesregierung und für ambitionierteren Klimaschutz klagen. Der Gerichtshof hatte die Entscheidung in diesem Verfahren so lange ruhend gestellt bis über das Verfahren der Schweizer Klimaseniorinnen entschieden ist.

Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Der Erfolg der Schweizer Klimaseniorinnen ist ein wegweisender Durchbruch für den Klimaschutz. Und er zeigt, dass auch unsere im Oktober 2022 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereichte Klage gegen die Bundesregierung Aussicht auf Erfolg hat. Denn nach wie vor gefährdet das ungenügende Klimaschutzgesetz die Freiheit und Lebensgrundlagen der jungen Beschwerdeführenden und zukünftiger Generationen.

Stärkung des Kinderrechts auf eine gesunde Umwelt

Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht im Urteil des EGMR eine Stärkung des Kinderrechts auf eine gesunde Umwelt. Auch wenn die Klage der sechs Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Portugal gegen 32 Staaten des Europarats aus formalen Gründen als nicht zulässig betrachtet wurde. Trotzdem wird das Urteil des Gerichts hinsichtlich der Schweizer „Klimaseniorinnen“ aus Sicht der Kinderrechtsorganisation positive Auswirkungen auf die Umwelt- und Klimapolitik der deutschen Bundesregierung haben müssen.

Das DKHW setzt sich für ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ein

Dafür braucht es auch eine gesunde Umwelt. Dass die Klage der Jugendlichen und jungen Erwachsenen an die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte verwiesen und dort verhandelt wurde, zeigt deutlich auf, dass die Richterinnen und Richter auch dieser Klage besondere Bedeutung beimaßen. Das unterstreicht noch einmal nachdrücklich, dass die deutsche Bundesregierung gemäß den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention das Recht der Kinder auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt wesentlich umfangreicher als bisher in die nationale Gesetzgebung und das politische Handeln aufnehmen sollte.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor zwei Jahren einen neuen Maßstab für Klima- und Grundrechtsschutz gesetzt

Es stellte fest, dass die heute unzureichende Klimaschutzpolitik Freiheits- und Grundrechte von morgen beeinträchtigt. Die verfassungsrechtlich notwendige Reduktion von Treibhausgasen darf nicht länger in die Zukunft und damit einseitig zu Lasten junger Generationen hinausgezögert werden. Kinder sind verletzlicher als Erwachsene, wenn sie Umweltbelastungen ausgesetzt sind. Darauf muss die Politik insgesamt entschiedener als bisher reagieren. Und sie muss gemeinschaftlich agieren, trotz allem die Verantwortung in jedem Ressort anerkennen und den entsprechenden Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaziele leisten.

Ein Großteil der Bevölkerung spricht sich dafür aus, dass der Staat mehr Geld für einen stärkeren Schutz von Umwelt und Klima ausgeben sollte

Der Kinderreport 2022 zeigt auf, dass 70 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland und sogar 89 Prozent der Erwachsenen dieser Ansicht sind. Studien zeigen, dass Kinder aus armen Familien in Deutschland aufgrund ihrer Wohnverhältnisse beispielweise stärker von Umweltbelastungen betroffen sind als Kinder aus gut situierten Haushalten. Damit hat Umweltschutz auch eine starke armutspolitische Komponente, die in der Stadt-, Verkehrs- und Freiflächenplanung berücksichtigt werden muss.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein bedeutendes Urteil für den Klimaschutz gefällt. Die RichterInnen bestätigen, dass Staaten gegen Menschrechte verstoßen, wenn sie zu wenig für den Klimaschutz tun. Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht darin eine Stärkung des Kinderrechts auf eine gesunde Umwelt.

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hatte im vergangenen Jahr mit dem General Comment Nr. 26 ein Dokument verfasst, das den Regierungen Orientierung über den Zusammenhang von Kinderrechten, Umwelt und Klimawandel gibt und konkrete Handlungsempfehlungen aufzeigt. Umweltzerstörung stellt demnach eine erhebliche Bedrohung der Kinderrechte dar. Deshalb ist es dem Deutschen Kinderhilfswerk ein besonderes Anliegen, junge Menschen in ihren Forderungen nach mehr Umweltschutz zu unterstützen.

(Eine Version für Kinder gibt es auf Englisch, Französisch und Spanisch)

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe, Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V