Zum Tag der Kinderrechte
DKHW: Großer Handlungsbedarf bei Kinderrechten in der digitalen Welt
Einen großen Handlungsbedarf im Bereich der digitalen Welt zeigt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerks auch der General Comment des UN-Kinderrechteausschusses auf [„General comment No. 25 (2021) on children’s rights in relation to the digital environment“], der unter dem Titel „Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld“ in deutscher Fassung veröffentlicht wird. So müsse vor allen Dingen das im Frühjahr beschlossene Jugendschutzgesetz konsequent umgesetzt und der Digitalpakt Schule zügig realisiert werden.
Kinderrechte gelten auch im digitalen Raum
„Der General Comment zeigt auf, dass alle Kinderrechte auch im digitalen Raum gelten. Kinder haben ein Recht auf Zugang zum Internet und auf Teilhabe an digitalen Angeboten. Dabei sind sie vor Gewalt und Ausbeutung ebenso zu schützen wie ihre Daten und ihre Privatsphäre. Die Mahnung des UN-Kinderrechteausschusses zu mehr Investitionen in technologische Infrastruktur der Schulen und Fortbildungen von Lehrkräften muss Ansporn für Bund, Länder und Kommunen sein, den Digitalpakt Schule zügiger als bisher umzusetzen. Die Ausstattung mit technischen Geräten darf aber keine Einbahnstraße sein. So fordern die Vereinten Nationen Medienbildung für alle Schülerinnen und Schüler, sodass Kinder und Jugendliche die Potenziale des digitalen Raums für sich und ihre Rechte nutzen können. Auch ist es unerlässlich, die technische Ausstattung mit individuellen Schulkonzepten zu verbinden, die sich an der Lebenswirklichkeit der Kinder und Jugendlichen orientieren und Medien pädagogisch-didaktisch einsetzen. Nur so kann ein zeitgemäßes Unterrichts- und Schulkonzept entstehen, das auch nach der Corona-Pandemie dringend benötigt wird“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Auch die Anbieter sind gefordert
„Bei aller Verpflichtung des Staates durch die Vereinten Nationen können sich die Anbieter aber nicht zurücklehnen. Es liegt ganz wesentlich auch in ihrer Verantwortung für Kinder sowohl attraktive als auch sichere digitale Umgebungen zu schaffen. Sie können durch datenschützende und Privatsphäre achtende Gestaltung ihrer Angebote maßgeblich dazu beitragen, dass Kinder weniger Cybergrooming und Hass ausgesetzt sind oder sie um ihr Taschengeld gebracht werden. Gemeinsam sollten Regierungen und Anbieter sowie Kinder und die Zivilgesellschaft dafür wirken, das Internet zu einem besseren Ort für eine weiter zusammenrückende Weltgemeinschaft zu machen“, so Krüger weiter.
Gemeinsam Verantwortung tragen
„Staat und Medienanbieter, Eltern und Fachkräfte, sie alle tragen gemeinsam die Verantwortung, dass sich Kinder im digitalen Raum sicher bewegen können. Alle Angebote, die von Kindern genutzt werden, müssen deshalb mit kindgerechten Informationen und Anleitungen versehen werden, Inhaltsmoderationen sowie Hilfemechanismen sind vorzuhalten, Alters- und Inhaltskennzeichen sollen die Orientierung über Medienangebote und damit verbundene Risiken befördern. Diese hohen Standards dürfen nicht aufgeweicht werden“, so Thomas Krüger.
Weitere Infos: www.dkhw.de/kinderrechte-digitale-welt