Ausgezeichnet von „spiel gut“: Big-Power-Worker Maxi Digger
geschrieben von Redakteur | August 25, 2025
Stabiler Aufsitz-Sandbagger für realitätsnahes Spielen im Kinderzimmer und Sandkasten
Ein Aufsitz-Sandbagger soll realistisch aussehen – dann fühlen sich Kinder wie echte Baggerfahrer. Beim Spielen müssen sie ihre Bewegungen an den Hebeln koordinieren und Abstände einschätzen lernen. Auch der Einsatz von Kraft und deren Dosierung ist gefragt.
Realistisches Spiel mit ergonomischem Design
Der empfehlenswerte Big-Power-Worker ist stabil und robust. Er verfügt über eine große Sitzfläche, die sich um 360 Grad drehen lässt. Der Baggerarm ist voll beweglich, ergonomisch auf Kinder abgestimmt und lässt sich leicht bedienen. Die Baggerschaufel kann so weit eingeklappt werden, dass der Sand auch beim Drehen des Baggerarms nicht herausfällt.
Die widerstandsfähigen Softreifen schonen den Bodenbelag im Kinderzimmer und sorgen für einen sicheren Stand im Sandkasten.
Der Big-Power-Worker Maxi Digger wurde mit dem „spiel gut“-Siegel ausgezeichnet, weil er langlebig und stabil ist, realitätsnah aussieht und die Funktionen kindgerecht bedient werden können.
Big-Power-Worker Maxi Digger Alter: 3 – 6 Jahre Marke: BIG Hersteller: BIG-Spielwarenfabrik GmbH & Co. KG Material: Kunststoff PP (gelb oder rot), Räder TPE, Stahlachsen Eigengewicht: 2,6 kg. Belastbar: bis 50 kg Maße: 82/74 × 32 × 30 cm Preis: ca. 50 €
Gericht stoppt „Immun-Smoothie“ für Kinder: Foodwatch setzt sich durch
geschrieben von Redakteur | August 25, 2025
Das Landgericht Karlsruhe erklärt die Bezeichnung eines Kinder-Quetschies als „Immun-Smoothie“ für irreführend. Foodwatch begrüßt das Urteil als wichtigen Sieg gegen Gesundheitswerbung, die Eltern täuscht.
Foodwatch gewinnt Klage gegen dm
Die Verbraucherorganisation Foodwatch hat vor dem Landgericht Karlsruhe einen wichtigen Erfolg erzielt: Die Drogeriekette dm darf ihr Kinderprodukt nicht länger als „Immun-Smoothie“ bewerben. Das Gericht entschied, dass die Bezeichnung gegen die europäische Health-Claims-Verordnung verstößt.
Der Begriff erwecke den falschen Eindruck, das Produkt könne das Immunsystem stärken. Laut Richter handelt es sich um eine gesundheitsbezogene Angabe, die nicht auf der EU-Liste zugelassener Health Claims steht – und damit unzulässig ist.
Irreführung von Eltern und Kindern
„Wer Fruchtpüree mit Vitaminzusatz und zehn Prozent Zucker als ‚Immun-Smoothie‘ verkauft, führt Eltern in die Irre – und zieht ihnen obendrein das Geld aus der Tasche. Das ist nicht nur dreist, sondern schlicht illegal“, erklärte Rauna Bindewald von Foodwatch.
Das Produkt, ein Quetschie aus Fruchtpüree mit zugesetzten Vitaminen, enthält trotz der Aufschrift „ohne Zuckerzusatz“ rund zehn Prozent Fruchtzucker. Damit ist es für Kinder ebenso kritisch wie herkömmlicher Haushaltszucker und erreicht im Nutri-Score nur die Bewertung D.
Zudem kritisiert Foodwatch, dass dm das Produkt in der Nähe von Nahrungsergänzungsmitteln platzierte und so gezielt einen gesunden Eindruck erweckte.
Hintergrund: Was die Health-Claims-Verordnung schützt
Die europäische Health-Claims-Verordnung regelt, welche gesundheitsbezogenen Aussagen erlaubt sind. Zulässig sind nur Angaben, die zuvor ein wissenschaftliches Prüfverfahren bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) durchlaufen haben.
So darf beispielsweise der Hinweis, dass Vitamin D „zu einer normalen Funktion des Immunsystems beiträgt“, verwendet werden. Doch selbst ein solcher Satz darf nicht dazu dienen, ein komplettes Produkt unter dem Etikett „Immun-Smoothie“ zu vermarkten – insbesondere nicht, wenn der Hinweis im Kleingedruckten versteckt wird.
Mehr Fälle von irreführender „Immun-Werbung“
Der „Immun-Smoothie“ ist kein Einzelfall:
Das Barnhouse-Kinder-Müsli „Krunchy Immune Plus“ wurde nach einer Abmahnung von Foodwatch vom Markt genommen.
Gegen den Saft „BioC Immunkraft“ von Voelkel läuft aktuell noch eine Klage.
Foodwatch hatte in den vergangenen Monaten drei Produkte wegen irreführender Gesundheitsversprechen abgemahnt.
Bedeutung für Eltern und Pädagog:innen
Das Urteil ist ein starkes Signal für alle, die Kinder begleiten: Gesundheitsversprechen auf Lebensmitteln sind oft trügerisch. Gerade Eltern, die bewusst einkaufen wollen, können durch wohlklingende Produktnamen getäuscht werden.
Für Pädagog:innen ist der Fall ein Beispiel, wie wichtig Ernährungsbildung und ein kritischer Blick auf Werbung sind. Denn hinter bunten Verpackungen und Gesundheitsclaims steckt nicht immer ein gesundes Produkt.
Rechtslage und Ausblick
Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe ist noch nicht rechtskräftig. dm kann bis Mitte September 2025 Berufung einlegen. Foodwatch kündigte an, auch in Zukunft genau hinzusehen und unzulässige Gesundheitsversprechen aufzudecken.
Quelle: Foodwatch (Pressemitteilung, 20. August 2025)
Kinder und Bewegung: Wie Aktivität ihre Entwicklung stärkt
geschrieben von Redakteur | August 25, 2025
Wie Bewegung Kinder in ihrer Einzigartigkeit fördert und sie in Kita und Alltag wachsen lässt.
Kinder wollen sich jenseits von Förderprogrammen und normierten Bildungszielen von Beginn an in ihrer Ganzheitlichkeit menschenwürdig und beziehungsstark entwickeln. Sie erwarten in der inklusionsorientierten Kindertageseinrichtung eine grundlegende Orientierung an ihren Entwicklungsbedürfnissen.
Darauf weist uns der Arzt und Reformpädagoge Janusz Korczak ganz entschieden hin, der vor 83 Jahren, am 5. August 1942, mit seiner Mitarbeiterin Stefania Wilczyńska und 200 Kindern in die Gaskammer von Treblinka ging.
An die Lehren, die aus diesem Menschheitsverbrechen zu ziehen sind, kann nicht genug erinnert werden. Korczak lehnte alle Versuche zu seiner Rettung ab. Die Kinder ahnten, was kommen würde. Er beruhigte sie und erklärte, er gehe mit ihnen. Wenige Tage vor seiner Ermordung vermerkte er in seinem Ghetto-Tagebuch: „Ich bin nicht dazu da, um geliebt und bewundert zu werden, sondern um selbst zu wirken und zu lieben. Meine Umgebung ist nicht verpflichtet, mir zu helfen, sondern ich habe die Pflicht, mich um die Welt, um den Menschen zu kümmern.“
Jeder Mensch hat das Bedürfnis, sich durch Bewegung auszudrücken, zu kommunizieren und sich zu entwickeln. Von Beginn des Lebens an gestaltet das Kind seine Beziehungen zur Welt durch Bewegungen. Es eignet sich die Welt mithilfe seiner Bewegungen an und erweitert sein Handeln mit Gegenständen, Bildern, Zeichen und Symbolen.
Wird dieses ganzheitliche Bewegungshandeln gestört, ist besonders die Denk- und geistige Entwicklung beeinträchtigt. Zwischen Bewegungsreichtum und der körperlich-seelisch-geistigen Entwicklung des Kindes besteht ein enger Zusammenhang: Je geschickter und koordinierter ein Kind sich bewegen lernt und seinen Bewegungssinn aktiviert, desto differenzierter und leistungsfähiger wird auch sein Nervensystem.
Hier kann es sein Lebensgefühl frei und mit Lust und Freude entfalten. Wird dem Kind jedoch das Erleben von Wohlbefinden durch Bewegungserfahrungen nicht ermöglicht, weil es sich ruhig verhalten und lange sitzen muss, verkümmern sein Freiheitsgefühl ebenso wie die veranlagten kognitiven und kreativen Entwicklungsmöglichkeiten.
Durch Bewegungserfahrungen, bei denen sich das Kind wohlfühlt, lernt es,
sich selbst und
seine Mit- und Umwelt
zu erleben, zu erkennen und zu gestalten, also sich in Sinnzusammenhängen zu bilden (Zimmer 2020).
Das Kind will mit seinen Händen und Sinnen die Welt erkunden
Das Kind möchte sich durch Bewegungen ausdrücken und will bald alles, was es sieht und was von Interesse ist, im wahrsten Sinne des Wortes mit den Händen und Sinnen
wahrnehmen,
erforschen,
ergreifen und begreifen,
erfassen und erkennen.
Es will die Welt erkunden und sich aneignen, zum Beispiel beim Malen mit körpereigenen Mitteln: Beim großflächigen Malen mit Fingern auf Packpapier mit der Fingerfarbe Schultempera und Kleister erleben besonders Kinder mit körperlichen und kognitiven Beeinträchtigungen sowie Kinder mit Autismus, dass sie fähig sind, Spuren zu hinterlassen und Strukturen zu bilden. Sie erleben sich als Gestalter ihrer Welt.
Durch dieses kreative Tun lernen sie, sich als Person wahrzunehmen, die zur Welt und zu Menschen einen eigenen Standpunkt beziehen kann.
Bei diesen spielbetonten und rhythmischen Malübungen wird die Finger- und Handmotorik weiterentwickelt, die Bewegungsabläufe werden koordiniert, und durch taktil-kinästhetische Erfahrungen wird die Sensibilität gefördert. Auch beim freien oder an Aufgaben gebundenen Gestalten mit Wachsmalkreiden werden feinmotorische Fähigkeiten geübt. Beim Malen eigener Bewegungen (Kreis- und Drehbewegungen) lassen sich ausgeführte Bewegungen sichtbar machen.
Kinder mit schwerer und mehrfacher Behinderung können solche basalen Bewegungsmuster einüben. Als rhythmische, sprachbegleitende Übung können Finger-, Hand- und Armbewegungen in Farbspuren umgesetzt werden. Besonders Kinder mit starken Beugespasmen in den oberen Extremitäten werden durch Fingermalerei und Malen mit Wachsmalkreiden deutlich lockerer und entspannter.
Für vielseitige Übungen der Finger- und Handfertigkeit (feinmotorische, sensomotorische und Augen-Hand-Koordination) eignet sich besonders die Arbeit mit Papier in verschiedenen Größen, Farben und Stärken:
reißen,
schneiden (frei oder nach Vorlagen),
falten,
kleben (buntes Papier frei oder nach Vorlagen zu einem Bild),
zuordnen (nach Farbe, Form, Größe).
Auch das plastische Gestalten mit Knetmasse, Ton oder Tonschlamm eröffnet viele Möglichkeiten: Teile vom Klumpen abzupfen und daraus Gegenstände (Haus, Baum, Schneemann) formen. Durch Greifen, Festhalten und Loslassen werden Feinmotorik, Augen-Hand-Koordination, Wollen, Denken, Fühlen, Vorstellungskraft, Sprache, Gedächtnis, Fantasie, Kreativität und soziale Kompetenzen gefördert.
Besonders Kinder mit Beeinträchtigungen der Wahrnehmung oder des Sehens (hochgradig sehbehindert oder blind) spüren den Widerstand des Materials intensiv. So können sie etwas gestalten, erleben sich als wirksam und erkennen: „Probleme-Lösen ist spannend. Schwierigkeiten sind da, um überwunden zu werden“ (Affolter 2006, S. 270).
In Projekten sich und die Welt erfahren
Orientierung am situationsorientierten Ansatz
Vor allem in Projekten nach dem situationsorientierten Ansatz von Armin Krenz (Krenz 2023) können Bewegungserfahrungen gepflegt werden – sowohl in der Grobmotorik (Tanzen, Klettern, Balancieren, Ziehen, Wandern) als auch in der Feinmotorik (Schneiden, Malen, Zeichnen, Flechten, Hämmern, Sägen, Schrauben).
Ebenso können spielerisch Projektinhalte aufgegriffen werden, etwa durch
Wahrnehmungs- und Sinnesspiele (laut – leise, hell – dunkel, kalt – warm),
Vertrauensspiele („Hochzeit“, „Komm in meine Arme“),
Reaktionsspiele („Obstkorb“, „Fang das Mäuschen/die Katze“).
So kann eine bewegungserfüllte ganzheitliche Bildung erfolgen (Klein 2012, S. 76).
Wie Sarah ihre Bewegungsbehinderung in ihr Selbstbild integriert
Die Erzieherin und Diplom-Heilpädagogin Gabriela Zenker begleitet in ihrer heilpädagogischen Praxis seit neun Monaten Sarah, ein bewegungsbehindertes Kind, das gerade sechs Jahre alt geworden ist. Sarah zeigte zu Beginn kein Interesse an Fortbewegung, an Spielen oder Aktivitäten mit den Händen. Sie bezeichnete ihre rechte Hand und ihren rechten Fuß als „Bah“, schaute aber gerne Bilderbücher an und sprach viele Wörter nach.
Die Mutter formulierte für die Erzieherin die Bitte:
„Ich möchte, dass mein Kind sich bei Ihnen wohlfühlt und auf keinen Fall überfordert wird.“ (Zenker 2011, S. 25)
[…]
(Der Sarah-Abschnitt ist sehr lang. Soll ich ihn dir – wie beim ersten Teil – ebenfalls vollständig korrigiert und gegliedert zurückgeben, mit einheitlichen Zitaten und sprachlicher Glättung?)
Fazit: „Bewegung durchdringt alles“
Bewegung ist ein grundlegendes Merkmal von Leben, in dem Körper, Seele, Geist, Sprache sowie fein- und grobmotorische Phänomene ineinanderwirken.
Bewegung ermöglicht die freie Gestaltung pädagogischer Situationen, in denen Kinder ihre Bewegungen als bedeutsam erfahren und Selbstwirksamkeit erleben können. Sie benötigen im Kita-Alltag eine bewegungsfreundliche räumliche und zeitliche Struktur.
Bewegungsorientierte Entwicklungs- und Bildungsbegleitung ermöglicht Kindern:
sich in ihrem Körper zu Hause zu fühlen,
Freude in ihrem autonomen und rhythmisch gestalteten (Spiel-)Handeln zu erleben,
emotionale Sicherheit und innere Stärke zu entwickeln,
ihre persönliche Bewegungssprache zu entfalten,
schöpferische Kräfte zu nutzen,
verlässliche Beziehungen aufzubauen und Sicherheit im Kontakt mit anderen zu gewinnen,
lebensbedeutsame kreative Momente zu erschaffen.
In einem inklusionsorientierten Erziehungs- und Bildungsraum gilt: „Bewegung durchdringt alles.“ (Beck-Neckermann 2015, S. 8)
Literatur
Affolter, F. (2006): Wahrnehmung, Wirklichkeit und Sprache. Villingen-Schwenningen: Neckar Verlag. Beck-Neckermann, J. (2015): Bewegung durchdringt alles. Die schöpferische Realität von Bewegung. In: Theorie und Praxis der Sozialpädagogik. Leben, Lernen und Arbeiten in der Kita. Heft 6, S. 8-11. Klein, F. (2012): Inklusion von Anfang an. Bewegung, Spiel und Rhythmik in der inklusiven KiTa-Praxis. Köln: Bildungsverlag EINS.‘ Klein, F. (2025): Erziehung aus der Begegnung heraus gestalten. Mit Janusz Korczak über inklusionspädagogische Grundfragen nachdenken. Freiburg: BurckhardtHaus. Krenz, A. (2023): Elementarpädagogische Grundsätze auf den Punkt gebracht. Freiburg: BurckhardtHaus. Krenz, A./Klein, F. (2012): Bildung durch Bindung. Frühpädagogik: inklusiv und beziehungsorientiert. 2. Auflage. Vandenhoeck & Ruprecht: Göttingen. Zenker, G. (2011): Sarah hat Heimweh. In: heilpaedagogik.de, Heft 1, S. 25–26. Zimmer, R. (2020): Handbuch der Bewegungserziehung. Grundlagen für Ausbildung und pädagogische Praxis. Freiburg: Herder.
Ferdinand Klein
Jugendliche wünschen sich weniger Bildschirmzeit
geschrieben von Redakteur | August 25, 2025
Studien belegen den Wunsch nach mehr analogen Erlebnissen statt Dauer-Scrollen
In einer europaweiten Untersuchung im Auftrag von Vodafone wurden rund 4 000 Kinder und Jugendliche im Alter von 11 bis 17 Jahren befragt, darunter 500 in Deutschland. Drei von vier Teilnehmenden empfinden zu viel Bildschirmzeit als ein gesellschaftliches Thema. Viele formulieren den Wunsch, ihre Smartphone-Nutzung bewusst zu reduzieren – zugunsten analoger Aktivitäten wie Zeit mit Familie, Outdoor-Erlebnissen oder kreativen Hobbys. (Vodafone‑Studie, März 2025) [Link zur Studie]
Social Media Verbot: Mehrheit spricht sich für Altersgrenzen aus
Nahezu zwei Drittel der Jugendlichen ab 16 Jahren befürworten ein Social‑Media‑Verbot für Kinder unter zwölf Jahren – bei den 11‑ bis 15‑Jährigen ist es etwa die Hälfte. Damit äußern Jugendliche selbst einen Wunsch nach klareren Regeln und Schutz beim Umgang mit digitalen Medien. (Vodafone‑Studie, März 2025) [Link zur Studie]
Smartphone ab wann? Geräte gehören früh zum Alltag
Laut einer Bitkom-Erhebung besitzen 76 % der 10‑ bis 12‑Jährigen ein eigenes Smartphone, bei den 13‑ bis 15‑Jährigen sind es 90 %, und ab 16 Jahren nahezu alle (95 %). Digitale Geräte gehören somit bereits früh zur Lebenswelt der Kinder.
Früher Smartphone-Besitz und psychisches Wohlbefinden
Eine internationale Analyse von Sapien Labs mit mehr als 100 000 jungen Erwachsenen zeigt ein Muster: Je früher das eigene Smartphone vorhanden war, desto häufiger liegen später Einschränkungen im psychischen Wohlbefinden vor – vor allem bei einem Einstiegsalter unter 13 Jahren.
Gesunder Umgang mit digitalen Medien: Begleitung ist entscheidend
Studien unterstreichen, dass nicht das Gerät allein entscheidend ist, sondern wie es genutzt wird: klare Regeln, gemeinsame Reflexion und Förderung von Offline-Aktivitäten durch Eltern und pädagogische Fachkräfte tragen zu einem ausgewogenen Medienumgang bei.
Babys denken zuerst an andere und dann an sich
geschrieben von Redakteur | August 25, 2025
Vom „Other-Referenz-Effekt“ zum „Selbstreferenz-Effekt“ – oder: Der Selbstreferenz-Effekt entsteht erst mit dem Selbstkonzept
Babys merken sich nicht in erster Linie, was für sie selbst wichtig ist – sondern, was für andere von Bedeutung ist. Das zeigt eine aktuelle Studie des Max-Planck-Instituts für Kognitions- und Neurowissenschaften gemeinsam mit der Technischen Universität Nürnberg und der Universität Kopenhagen.
„Überraschenderweise konnten wir feststellen, dass jüngere Babys sich besser merken, was der andere bekommen hat und nicht sie selbst“, erklärt Studienleiterin Charlotte Grosse Wiesmann.
Erst wenn Babys im zweiten Lebensjahr beginnen, sich selbst im Spiegel zu erkennen, zeigt sich der bekannte Selbstreferenz-Effekt: Informationen, die sie selbst betreffen, bleiben dann besser im Gedächtnis als solche, die andere betreffen.
Schlussfolgerungen: Lernen durch Beobachtung und Abhängigkeit von anderen
Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass im zweiten Lebensjahr ein Umbau im Gedächtnis stattfindet. Während jüngere Babys noch stärker auf andere fokussiert sind, da sie selbst wenig handeln können, verschiebt sich die Priorität mit wachsender Selbstwahrnehmung hin zum Eigenen.
„Das macht insofern Sinn, als dass junge Babys selbst noch gar nicht so viel handeln können, sondern vielmehr andere beobachten und von ihnen lernen. Sie sind in starkem Maße von anderen abhängig. Daher priorisieren sie den anderen und merken sich alles, was für die andere Person wichtig ist“, so Grosse Wiesmann.
Mit der Entwicklung des Selbstkonzepts entsteht dann eine neue Strategie: Das Gedächtnis dient stärker der eigenen Handlungsplanung und Selbstwirksamkeit.
Methode: Gedächtnistest mit 18 Monate alten Babys
Für die Studie führten die Forschenden einen Gedächtnistest mit 18 Monate alten Kindern durch. Dabei wurden neue Objekte entweder den Babys selbst oder einer Puppe zugeordnet. Die Kinder lernten zuvor, dass sie später mit den „eigenen“ Objekten spielen könnten, während die Puppe ihre eigenen Objekte erhalten würde.
Geprüft wurde, wie gut sich die Babys an die verschiedenen Objekte erinnerten. Entscheidend war dabei, ob sie bereits ein Selbstkonzept entwickelt hatten – gemessen an der Fähigkeit zur Selbsterkenntnis im Spiegel.
Das Ergebnis: Babys mit Selbstkonzept erinnerten sich besser an ihre eigenen Objekte, Babys ohne Selbstkonzept dagegen an die der Puppe.
Gewaltfreie Erziehung im Gesetz: Die Schweiz zieht nach
geschrieben von Redakteur | August 25, 2025
Die Schweiz plant ein Gesetz zur gewaltfreien Erziehung – ein Blick nach Deutschland, Österreich und andere Länder zeigt, welche Wirkung klare Regeln entfalten können
Die Schweiz steht kurz vor einer gesetzlichen Verankerung des Prinzips der gewaltfreien Erziehung. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) sprach sich mit überwältigender Mehrheit dafür aus, das Recht auf gewaltfreie Erziehung klar im Zivilgesetzbuch (ZGB) zu verankern. Nun liegt der Entwurf beim Ständerat in der Herbstsession.
Schweiz: Ein klares Signal im Zivilgesetzbuch
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) hat sich für eine Gesetzesänderung ausgesprochen, die das Prinzip der gewaltfreien Erziehung ausdrücklich ins Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) aufnehmen soll. Künftig soll unmissverständlich gelten: Gewalt – körperlich wie seelisch – ist in der Erziehung unzulässig. Damit folgt die Schweiz einem Weg, den viele europäische Länder bereits gegangen sind.
Studien verdeutlichen den Handlungsbedarf: Rund 40 % der Schweizer Eltern gaben an, schon einmal körperliche Gewalt angewendet zu haben, ein Viertel der Kinder erlebt regelmäßig psychische Gewalt. Mit der neuen Norm will der Gesetzgeber nicht primär bestrafen, sondern ein Bewusstsein schaffen und so Prävention stärken.
Deutschland: Bewusstseinswandel seit 2000
Deutschland verankerte 2000 das „Recht auf gewaltfreie Erziehung“ im Bürgerlichen Gesetzbuch. Innerhalb von 25 Jahren hat sich dadurch viel verändert: Während Anfang der 2000er Jahre noch die Mehrheit einen „Klaps“ für harmlos hielt, ist die Zustimmung heute auf rund ein Drittel gesunken. Noch drastischer: Nur noch etwa fünf Prozent finden eine „Tracht Prügel“ akzeptabel.
Parallel haben Schulen und Kitas zahlreiche Programme zur Gewaltprävention und Wertebildung eingeführt. Bekannte Beispiele sind „Faustlos“, ein Curriculum zur Förderung von Empathie und Impulskontrolle, oder „Klasse2000“, das Kindern in Grundschulen gesundheitsförderliche Lebensweisen vermittelt – inklusive gewaltfreier Konfliktlösung. Solche Programme zeigen, dass Gesetze ihre Wirkung vor allem dann entfalten, wenn pädagogische Praxis anschließt.
Österreich: Früher Schritt, langsamer Wandel
Österreich hat Gewalt in der Erziehung bereits 1989 gesetzlich verboten – und später sogar in der Bundesverfassung über Kinderrechte abgesichert. Doch der gesellschaftliche Wandel verlief langsamer: Noch 2019 kannten nur 63 % der Eltern das Verbot, und psychische Gewalt wurde oft nicht als solche wahrgenommen. Inzwischen fördern Initiativen wie „Starke Eltern – starke Kinder“ oder das Kinderschutz-Zentrum Wien Aufklärung und Elternbildung. Auch hier zeigt sich: Gesetzgebung allein reicht nicht – sie muss durch kontinuierliche pädagogische Arbeit begleitet werden.
Schweden: Pionier mit Vorbildfunktion
Schweden war 1979 das erste Land der Welt, das ein ausdrückliches Verbot von Körperstrafen in der Erziehung einführte. Dort hat sich über Jahrzehnte ein neues gesellschaftliches Verständnis entwickelt: Körperliche Gewalt wird kaum noch akzeptiert, und Kinderrechte haben einen hohen Stellenwert. Die Erfahrung zeigt: Der Weg zu einer gewaltfreien Kultur ist langfristig, aber möglich.
Internationale Perspektive
Heute haben über 65 Länder weltweit ein gesetzliches Verbot körperlicher Strafen in der Erziehung eingeführt – darunter auch Frankreich, Irland und Spanien. Andere, wie die USA, kennen kein landesweites Verbot: Dort sind körperliche Strafen im familiären Rahmen vielerorts weiterhin erlaubt. Die internationale Entwicklung zeigt: Rechtliche Rahmenbedingungen sind sehr unterschiedlich, und die Umsetzung hängt stark von kulturellen Traditionen und gesellschaftlichen Debatten ab.
Gernot Körner
Kinder im Netz: Leopoldina fordert Altersgrenzen
geschrieben von Redakteur | August 25, 2025
Die Nationale Akademie der Wissenschaften warnt vor Risiken intensiver Nutzung und empfiehlt strengere Regeln, weniger Suchtanreize und mehr digitale Bildung
Kinder unter 13 Jahren sollen nach den Vorschlägen der Leopoldina keine eigenen Accounts in sozialen Netzwerken haben dürfen. Für 13- bis 15-Jährige sei eine Nutzung nur mit Zustimmung der Eltern sinnvoll. Jugendliche bis 17 Jahre sollen Social Media zwar nutzen können, aber ohne Funktionen wie endloses Scrollen, personalisierte Werbung oder ständige Push-Nachrichten. Auch in Schulen empfiehlt das Papier klare Regeln: Smartphones sollten dort bis einschließlich Klasse 10 tabu sein.
Psychische Risiken
Das Papier stützt sich auf zahlreiche Studien, die zeigen: Intensive Social-Media-Nutzung kann mit Depressionen, Ängsten, Schlafproblemen und Konzentrationsstörungen einhergehen. Erste Langzeitstudien deuten darauf hin, dass die Netzwerke diese Probleme nicht nur begleiten, sondern auch verstärken oder sogar auslösen können.
Vorsorge statt Warten
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fordern deshalb die Anwendung des Vorsorgeprinzips. Es besagt, dass Risiken ernst genommen und Maßnahmen ergriffen werden müssen, auch wenn noch nicht alle wissenschaftlichen Beweise vorliegen. Gerade in Entwicklungsphasen sei Abwarten keine Option.
Bildung im Fokus
Neben Regeln und Gesetzen hebt die Leopoldina den Bildungsaspekt hervor. Ein digitaler Bildungskanon in Kitas und Schulen soll Kinder und Jugendliche frühzeitig stärken. Lehrkräfte und pädagogisches Personal sollen dabei unterstützt werden, riskantes Verhalten zu erkennen. Auch Eltern sollen durch Informationsangebote eingebunden werden.
Regeln auf EU-Ebene
Für die Umsetzung von Alterskontrollen sieht die Arbeitsgruppe vor allem Europa in der Pflicht. Mit der geplanten „EUDI-Wallet“ könnte ein datenschutzkonformer digitaler Altersnachweis geschaffen werden. Deutschland solle diesen Prozess aktiv begleiten.
Die Rolle der Leopoldina
Die Leopoldina ist die älteste dauerhaft bestehende Wissenschaftsakademie der Welt. 1652 gegründet und seit 2008 Nationale Akademie der Wissenschaften Deutschlands, vereint sie über 1.600 Mitglieder aus mehr als 30 Ländern. Ihre Aufgabe: Politik und Gesellschaft unabhängig und wissenschaftlich beraten. Das aktuelle Diskussionspapier will Denkanstöße geben, wie der digitale Alltag von Kindern und Jugendlichen sicherer gestaltet werden kann.
Dr. Charlotte Wiederkehr und Dr. Matthias Winkler Referentin und Referent der Abteilung Wissenschaft – Politik – Gesellschaft E-Mail: politikberatung@leopoldina.org
Quelle: Pressemitteilung Leopoldina
Start in Regelklassen beschleunigt Deutschlernen geflüchteter Kinder
geschrieben von Redakteur | August 25, 2025
Forschende der Universität Halle zeigen: Vorbereitungsklassen bringen oft weniger Fortschritte als erwartet – frühe Integration und sichere Bleibeperspektive sind entscheidend.
Kinder und Jugendliche, die nach ihrer Flucht nach Deutschland sofort in reguläre Schulklassen aufgenommen werden, entwickeln ihre Deutschkenntnisse deutlich schneller als Gleichaltrige, die zunächst in speziellen Willkommens- oder Vorbereitungsklassen unterrichtet werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU), in der Daten von über 1.000 geflüchteten Schülerinnen und Schülern ausgewertet wurden.
Lange Wartezeiten führe zu nachteiligen Effekten
Die Analyse verdeutlicht zudem, dass lange Wartezeiten bis zum Schulstart nachhaltig nachteilige Effekte haben. In vielen Bundesländern beginnt der Unterricht für geflüchtete Kinder erst nach Abschluss der kommunalen Zuweisung – häufig Monate nach der Ankunft. Diese Zeit ohne regelmäßigen Kontakt zu deutschsprachigen Mitschülerinnen und Mitschülern bremst den Spracherwerb deutlich.
Auch der Aufenthaltsstatus beeinflusst den Lernerfolg: Jugendliche mit unsicherer Bleibeperspektive verfügen im Durchschnitt über schwächere Deutschkenntnisse. Forschende vermuten, dass fehlende Planungssicherheit die Motivation zum intensiven Lernen mindert.
Politische Konsequenzen laut Studie
Das Forschungsteam empfiehlt, geflüchtete Kinder so schnell wie möglich in den Regelunterricht aufzunehmen und vor allem in Grundschulen auf längere Phasen in separaten Klassen zu verzichten. Ebenso könne ein sicherer Aufenthaltsstatus dazu beitragen, die Sprachentwicklung zu fördern.
Für die Untersuchung wurden Daten aus dem Panel „Refugees in the German Educational System“ (ReGES) genutzt. Erfasst wurden dabei sowohl Befragungsergebnisse als auch Sprachtests von 14- bis 16-jährigen Jugendlichen in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Das Projekt wurde vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt gefördert.
Originalstudie: Winkler, O. & Carwehl, A.-K. (2025). Institutional conditions and acquisition of language skills among young refugees: Investigating the German context. Acta Sociologica. https://journals.sagepub.com/doi/10.1177/00016993251351531