Schnelle Hilfen in der Pandemie für Kinder mit Handicap

Corona-Krise: Kroschke Kinderstiftung fördert Kinder mit Handicaps – Anträge bis 20. April stellen

Die Kroschke Kinderstiftung will gezielt gemeinnützige Einrichtungen und Familien mit kranken oder behinderten Kindern unterstützen, die unter der Corona-Krise besonders leiden. Selbsthilfegruppen, Vereine und gemeinnützige Träger der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe aus Norddeutschland können sich bis Dienstag, 20. April, mit Anfragen an die gemeinnützige Stiftung wenden, über die dann kurzfristig entschieden wird.

Alarmierende Ergebnisse der COPSY-Studie

Wie wichtig eine derartige Förderung ist, zeigen die alarmierenden Ergebnisse der sogenannten COPSY-Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE), nach der ein Jahr nach Beginn der Pandemie fast jedes dritte Kind unter psychischen Auffälligkeiten leidet. „Sorgen und Ängste haben noch einmal zugenommen, auch depressive Symptome und psychosomatische Beschwerden sind verstärkt zu beobachten“, heißt es in einer Pressemitteilung des UKE.

Kinder leiden unter Pandemie

Die Wissenschaftler der UKE-Studie, die von der Kroschke Kinderstiftung mit 56.500 Euro exklusiv gefördert wurde, haben 1.000 Kinder und 1.600 Eltern befragt, rund 80 Prozent zweimal. So konnten aussagekräftige Daten über die Veränderung der Belastungen gewonnen werden. „Die Studienergebnisse bestärken uns darin, dass es jetzt noch viel wichtiger als vor der Krise ist, gute Rahmenbedingungen für Familien zu schaffen, die durch die Erkrankung oder Behinderung eines Kindes ohnehin schon Überdurchschnittliches leisten“, sagt Anja Wenk, Geschäftsführerin der Kroschke Kinderstiftung. Vor allem Kinder und Jugendliche aus sozial schwächeren Verhältnissen oder mit Migrationshintergrund leiden unter den Folgen der Pandemie und des andauernden Lockdowns.

Verlässliche Konzepte gefordert

Andererseits zeigt sich, dass Kinder, die in der Familie sicheren Halt haben, gut durch die Pandemie kommen. Die Leiterin der COPSY-Studie, Prof. Ulrike Ravens-Sieberer, fordert verlässliche Konzepte, um insbesondere Kinder aus Risikofamilien zu unterstützen und ihre seelische Gesundheit zu stärken, hier seien vor allem die Schulen gefragt. „Sonst besteht die Gefahr, dass vor allem Kinder aus Risikofamilien ihre Motivation und Lernfreude verlieren.“

Kontakt aufnehmen

Kinder und Jugendliche mit einer Erkrankung oder Behinderung brauchen in der Pandemie besondere Unterstützung. Selbsthilfegruppen, Vereine, Stiftungen und Träger der Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe können eine Anfrage an Geschäftsführerin Anja Wenk richten: per E-Mail an anja.wenk@kroschke.de oder telefonisch unter 04102/804 101. Weitere Informationen über die Kroschke Kinderstiftung finden sich unter www.kinderstiftung.de.

Quelle: Pressemitteilung der Kroschke-Kinderstiftung




Über 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche im Hartz-IV-Bezug

Deutsches Kinderhilfswerk: Kinder in Deutschland müssen endlich besser vor Armut geschützt werden

Der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen in Hartz-IV-Haushalten bleibt auf einem erschreckend hohen Niveau. Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes liegt der Anteil der unter 18-Jährigen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften jetzt bei 33,1 Prozent. Vor fünf Jahren hatte dieser Wert noch bei 32,4 Prozent, im letzten Jahr bei 33,9 Prozent gelegen. Zum Jahresende 2020 waren von 5.596.890 Personen in Bedarfsgemeinschaften 1.854.695 Kinder und Jugendliche. Deshalb ist aus Sicht der Kinderrechtsorganisation dringend eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung nötig.

Kinder und Jugendliche besonders von Armut bedroht

„Die von der Bunderegierung in der Corona-Pandemie bisher auf den Weg gebrachten finanziellen Unterstützungsleistungen für Familien mit Kindern sind ein Schritt in die richtige Richtung, damit nicht noch mehr Kinder auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind. Den Status Quo an dieser Stelle zu halten, reicht aber nicht aus. Jeder dritte Hartz-IV-Empfänger ist ein Kind, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit sind Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen. Auch deshalb hat jüngst die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten zu größeren Anstrengungen im Kampf gegen Kinderarmut gedrängt. Auch in Deutschland gehören die Förderung armer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen auf der Prioritätenliste ganz nach oben. Mittelfristig kann die Lösung nur sein, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes eigenständig und unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung abzusichern“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Pauschaler Mehrbedarfszuschlag in Höhe von 100 Euro

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert für die Dauer der Corona-Krise einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag in der Grundsicherung von 100 Euro pro Kopf und Monat. Denn es entstehen durch die Corona-Pandemie zusätzliche Bedarfe durch wegfallende Schul- und Kitaessen, Preissteigerungen bei Obst und Gemüse, Mehrausgaben für Hygieneartikel und Masken oder Spielzeug und Bücher für Kinder im Lockdown.

Unabhängig von den finanziellen Belastungen durch die Corona-Pandemie tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet. Die Kindergrundsicherung ist eine nachhaltige Lösung, die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen eigenständig und unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung absichert.




US-Forscher fürchten Gedächtnisstörungen durch zuckerhaltige Getränke

Laut einer Studie an Ratten beeinflusst ein verändertes Mikrobiom im Verdauungstrakt das Gehirn

Jugendliche, die regelmäßig gezuckerte Getränke zu sich nehmen, gehen ein erhöhtes Risiko ein, in späteren Jahren an einer Demenz zu erkranken. Darauf deutet eine Studie von Forschern der University of Southern California hin. Denn bei Versuchen mit zwei Gruppen von Ratten, die normales beziehungsweise gezuckertes Wasser tranken, hatten die Zuckerkonsumenten Schwierigkeiten, sich an Dinge zu erinnern, die mit dem Hippocampus in Verbindung stehen. Dieser ist die Schaltstelle zwischen dem Kurz- und dem Langzeitgedächtnis.

Speziell Hippocampus betroffen

Die jugendlichen Ratten hatten freien Zugang zu der jeweiligen Getränkeart. Als sie nach etwa einem Monat erwachsen waren, testeten die Forscher das Erinnerungsvermögen der Tiere. Dieses erwies sich bei Zuckertrinkern gestört, sofern der Hippocampus beteiligt war. Gedächtnisfunktionen des perirhinalen Kortex dagegen schienen unbeeinflusst. „Der Zuckerkonsum in jungen Jahren scheint das Lernen und Gedächtnis im Hippocampus selektiv zu beeinträchtigen“, sagt daher die Ernährungswissenschaftlerin Emily Noble, Assistenzprofessorin an der University of Georgia.

Die in der Fachzeitschrift „Translational Psychiatry“ veröffentlichte Studie dokumentiert auch einen Zusammenhang zwischen spezifischen Veränderungen der Darmbakterien bei Ratten, die zuckerhaltige Getränke tranken, und der beeinträchtigten Gehirnfunktion. Die Arbeit zeigt, wie eine spezifische Veränderung des Mikrobioms – der Gesamtheit der Mikroorganismen im Magen und Darm – die Funktion einer bestimmten Region des Gehirns verändern kann..

Potenziell große Bedeutung

Wenngleich die Studie Ratten untersucht hat, scheint wahrscheinlich, dass zuckerhaltige Getränke sich auch bei anderen Lebewesen auf das Mikrobiom auswirken und dieses wiederum einen Einfluss auf Gehirnfunktionen hat. Für den Menschen könnte das von großer Bedeutung sein.

Nach Zahlen der dem US-Gesundheitsministerium unterstehenden Centers for Disease Control and Prevention konsumieren fast zwei Drittel der jungen Menschen in den USA täglich mindestens ein zuckerhaltiges Getränk – und das beeinträchtigt womöglich ihr Gedächtnis.

Quelle: Wolfgang Kempkens / pressetext.redaktion




Demokratische Erziehung sollte dem Leitbild von Korczaks „Grundgesetz für das Kind“ folgen

Inklusion als gelebte Haltung, situationsorientierte Hilfe, Führung und Begleitung

Mit Janusz Korczaks „Grundgesetz für das Kind“ ist die inklusive Pädagogik neu zu vermessen. Denn das Maß liegt im Menschen und nicht in den Dingen. Gefragt ist besonders die Früh- oder auch Elementarpädagogik: Denn sie legt den Grundstein für eine menschengerechte demokratische Erziehung und Bildung. Korczaks Erziehungskunst steht als Angebot. Jedes Kind gibt der pädagogischen Fachkraft neue Rätsel auf. Darin liegt der immer wieder neue Anreiz, sich mit Kindern auf eine nie endende Entdeckungsreise zu begeben.

Im Grundgesetz für das Kind gründet Korczaks Pädagogik der Achtung

Die im Jahre 2006 verabschiedete UN-Charta der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, kurz UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), ist mit der großen Hoffnung verbunden, dass das 21. Jahrhundert ein Jahrhundert der Menschlichkeit werden kann. Nach dem Untergang der Humanität im 20. Jahrhundert, wird nun das Jahrhundert der Humanisierung ausgerufen und entschieden darauf hingewiesen, dass Menschen mit Behinderungen „einen bedeutsamen Beitrag zur Humanisierung der Menschheit leisten“ (Krenz/Klein 2012, S. 49 ff.).

Die Konvention gibt uns einen Spiegel in die Hand, jeden Menschen zu achten, sich für ihn wirklich zu interessieren und ihm bei seiner Entwicklung beizustehen, ihm soweit zu helfen, bis er das werden kann, was in ihm keimhaft angelegt ist: Aus eigener Initiative seine Entwicklung selbst in die Hand nehmen und gestalten. Danach sehnt sich in der Tiefe seines Herzens jeder Mensch. Das erkannte der feinfühlende polnische Arzt, Pädagoge und Schriftsteller Janusz Korczak, der mit seinen 200 Heimkindern am 5. August 1942 in das Vernichtungslager Treblinka ging. Er lehnte alle Versuche zu seiner Rettung ab. Denn er wollte die Kinder nicht allein lassen.

Die Kinderrechte nach Korczak

Bereits 1919 formulierte Korczak Kinderrechte: „Ich fordere die Magna Charta Libertatis (die große Charta der Freiheiten; Anm. F. K.) als ein Grundgesetz für das Kind. Vielleicht gibt es noch andere – aber diese drei Grundrechte habe ich herausgefunden:

1. „Das Recht des Kindes auf seinen Tod“ = dem Kind die Ausformung seines Lebens zutrauen.
2. „Das Recht des Kindes auf seinen heutigen Tag“ = die Gegenwart des Kindes achten, die nicht einer ungewissen Zukunft geopfert werden darf.
3. „Das Recht des Kindes, so zu sein, wie es ist“ = dem Kind sein Kindsein erlauben und ermöglichen (Klein 2018, S. 70 f.).

Mit diesem Grundgesetz für das Kind wird erstmals in der Geschichte der Erziehung die Respektierung von Kinderrechten gefordert.

Das erste Grundrecht kann irritieren. Korczak stellt das Leben mit seinen Gefährdungen und Risiken in die Eigenverantwortung des Kindes. Doch durch Angst und Überfürsorge werden ihm die Möglichkeiten vorenthalten am eigenen Leib seine Erfahrungen zu sammeln und zu ordnen. Eine pädagogische Fachkraft, die hingegen dieses Grundrecht achtet und dem Kind auf sein eigenes Risiko hin seine Erfahrungen ermöglicht, gibt die fordernde Zukunftsorientierung auf und hat die Gegenwart des Kindes im Blick, seine Individualität hier und heute. Es kennt weder Vergangenheit noch Zukunft, es freut sich der Gegenwart.  Mit Korczak erhält die pädagogische Verantwortung gerade deswegen einen neuen Akzent, weil die pädagogische Fachkraft die Gegenwart für das Kind einfühlsam und gründlich zu gestalten hat.

Jeder Versuch eines einzelnen, für sich zu lösen, was alle angeht, muss scheitern.

Friedrich Dürrenmatt

Den drei Grundrechten stellt Korczak ein oberstes Prinzip voran: „Das Recht des Kindes auf Achtung. Es ist das erste und unbestreitbare Recht des Kindes, seine Gedanken auszusprechen und aktiven Anteil an unseren Überlegungen und Urteilen über seine Person zu nehmen. Wenn wir ihm Achtung und Vertrauen entgegenbringen und wenn es selbst Vertrauen hat und sich ausspricht, wozu es das Recht hat, – wird es weniger Zweifel und Fehler geben.“ (Korczak 1978, S. 40 f.).

Fazit: Korczaks Kinderrechte haben einen wesentlichen Einfluss auf die UN-Behindertenrechtskonvention. Dieses Behindertengrundrecht ist für alle Beteiligten ein einfühlsamer Lernprozess – für behinderte und nichtbehinderte Kinder, für Eltern, Erzieher und alle Bürger: Inklusion ist gelebte Demokratie, ein demokratischer Begriff und eine demokratische Notwendigkeit.

Rechtskonvention, ein verbindlicher Handlungsrahmen

Die Rechtskonvention stellt Inklusion als umfassende kulturelle Herausforderung ins Zentrum der weltweiten öffentlichen und fachlichen Diskussion. Sie will für alle Bürger ein Leitbild moderner Sozialpolitik und ein verbindlicher Handlungsrahmen für die Praxis sein. Sie spricht von der Verpflichtung in allen Bereichen und bei allen Mitgliedern der Gesellschaft ein Bewusstsein für die Rechte und Würde behinderter Menschen zu schaffen, diskriminierende Praktiken und Vorurteile abzubauen.

In Artikel 26 der Konvention heißt es: „Die Vertragsstaaten treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, […] um Menschen mit Behinderungen in die Lage zu versetzen, ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, umfassende körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten sowie die volle Einbeziehung in alle Aspekte des Lebens und die volle Teilhabe an allen Aspekten des Lebens zu erreichen und zu bewahren. Die deutschsprachige Übersetzung finden Sie hier.

Die Konvention wird seit März 2009 in deutsches Recht umgesetzt. Sie

  • geht davon aus, dass Behinderung ein soziales Phänomen ist, das aus einstellungs- und umweltbedingten Barrieren resultiert; dadurch wird seine volle gesellschaftliche Teilhabe verhindert oder beeinträchtigt.
  • würdigt Behinderung als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens.
  • will Teilhabe stärken und Ausgrenzungen verhindern.
  • versteht die gemeinsame Erziehung von behinderten und nichtbehinderten Kindern von der frühen Kindheit an als Menschenrecht – und nicht als Wohltätigkeit.

Alle Menschen haben das Recht auf gemeinsame Erziehung und Bildung

Alle Menschen mit Behinderungen haben nun von Anfang an einen Rechtsanspruch auf gemeinsame Erziehung und (Aus-)Bildung sowie gesellschaftliche Teilhabe ohne Diskriminierung und Marginalisierung. Ihre volle gesellschaftliche Teilhabe ist ein einklagbares Recht.

Diese uneingeschränkte Anerkennung und Achtung der Würde jedes Menschen und die daraus folgende Gleichheit der Verschiedenen sind im beginnenden 21. Jahrhundert ein zentrales ethisches Prinzip geworden. Das Prinzip kann als Antwort auf extrem demütigende Erfahrungen vieler Menschen in zurückliegenden Jahrhunderten, besonderes im 20. Jahrhundert und damit als Ergebnis eines Bildungsprozesses der westlichen Demokratien verstanden werden. Das Recht ist die Basis für unser Zusammenleben. Es schützt die unantastbare Würde des Menschen.

Das Bewusstsein der gleichen Würde jedes Menschen hat sich durchgesetzt. Es erfordert eine Vertiefung und Erweiterung der frühpädagogischen Professionalität. Wie kann die (Früh-)Pädagogik in Wissenschaft, Forschung und Praxis dieser Aufgabe entsprechen? (Klein 2018, S. 14 ff.)

Inklusive Erziehung von Anfang an

Das Menschenrechtsverständnis der UN-BRK achtet das Kind als Subjekt und Akteur seiner Entwicklung, ebenso seine Grundbedürfnisse und Grundbedarfe, seine Individualität und Sozialität; unterstützt (begleitet, leitet, führt) den Willen des Kindes zur Eigenaktivität, sein Selbstwirksamwerden, sein sich entwickelndes Verantwortungsbewusstsein für das eigene Recht, für das Recht des anderen Menschen und seine wachsende Selbstbestimmung in sozialer Abhängigkeit.

Die Rechtstexte machen keine Aussagen über die gesellschaftliche Wirklichkeit, enthalten aber verbindliche Normen, an denen die Wirklichkeit der inklusiven Kindertageseinrichtung gemessen werden kann. Aus dem, was ist, soll durch handelnde Menschen das werden, was sein soll. Diese Spannung zwischen Realität und Idealität ist eine bewegende Kraft des republikanischen Rechtsstaats, die Inklusion ohne moralische Überhöhung als Realvision zu sehen hat. Inwieweit die Entwicklung sich dem Ziel annähert und vor allem, ob es wirklich erreicht werden kann, bleibt eine offene Frage. Ihre Beantwortung hängt von vielen Faktoren ab, die nicht allein in der Hand der pädagogischen und therapeutischen Fachkräfte liegen. Doch durch professionelle Selbstdarstellung der Kita in der Öffentlichkeit kann vieles erreicht werden.

Kinder geben ermutigende Beispiele für eine inklusive Lernkultur

Auf dem Weg zur inklusiven Erziehung von Beginn an können Kinder heterogene Gruppen Mut machen: Im Umgang miteinander nehmen sie die Unterschiede als gegeben an, entwickeln Neugierde füreinander und wollen einander helfen. Kinder mit Beeinträchtigungen der Wahrnehmung, der Bewegung, des Denkens (der kognitiven Entwicklung) oder des Verhaltens können wie selbstverständlich in der Gruppe lernen.

Neurobiologische Forschungen zeigen, dass bereits Säuglinge Urformen der Sympathie empfinden. Bald beginnen sie zwischen ‘guten‘ und ‘bösen‘ Taten zu unterscheiden. Gut ist, anderen zu helfen und böse, anderen zu schaden. Schon einjährige Kinder helfen ohne vorherige Übung fremden Erwachsenen: Sie heben beispielsweise heruntergefallene Gegenstände auf, wenn die Person, die diese aufheben will, nicht heranreicht.

Therapeutische Erziehung

Mit Prof. Gerhard Neuhäuser und Prof. Ferdinand Klein berichten ein Arzt und ein Pädagoge gemeinsam von langjährigen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Anhand zahlreicher Fallbeispiele wird deutlich, wie Kinder durch therapeutische Erziehung Gerechtigkeit, Gleichwertigkeit und Gleichwürdigkeit von Beginn an erleben und wie sie von der Entwicklungsunterstützung persönlich profitieren können. Das Buch enthält viele Anregungen für ein kindgemäßes pädagogisches Handeln. 

Neuhäuser/Klein: Therapeutische Erziehung, 192 Seiten, ISBN: 978-3-96304-605-6, Burckhardthaus 2019

Kleine Kinder spüren also die Gefühle und Absichten bei anderen Menschen und sind fähig, Mitgefühl und Mitleid zu erleben. Sie pflegen mit ihren veranlagten Kräften eine Willkommenskultur, bei der die Unterschiede im Wollen, Wissen und Können von herausragender Bedeutung sind: Die Unterschiede fördern ihre Kommunikation, weil sie ein angeborenes Grundverständnis für soziale Situationen haben und anderen Menschen helfen wollen (Klein 2018, S. 113 f.).

Kinder wollen miteinander selbstwirksam tätig sein

Auf diese sozio-emotionale Grundfähigkeit des Kindes baut der Perspektivwechsel auf, der für die inklusive Lernkultur bedeutsam ist: Wenn Kinder mit Behinderungen wie selbstverständlich in der Gruppe sind, dann sind die Herausforderungen und Anregungen zum Perspektivwechsel groß.

Kinder wollen miteinander selbstwirksam tätig sein, aus eigener Kraft ihre Lebenswelt erfahren und gestalten. Ihr veranlagtes Bedürfnis ist in der hochtechnisierten Welt gefragter denn je. Ihrem Ur-Bedürfnis ist in Projekten, Erlebnis- und Handlungsfeldern zu entsprechen. Kinder mit und ohne Behinderung können gemeinsam in Spiel- und Lernsituationen ihre Alltagserfahrungen machen und ordnen und auf diese Weise ihre persönliche Identität aus eigener Kraft aufbauen.

Fazit: Geboten ist Inklusion als gelebte Haltung, als situationsorientierte Hilfe, Führung und Begleitung, was ohne (selbst)kritisches Nachdenken der pädagogischen Fachkraft nicht möglich ist. Darauf macht uns der international bekannte Kindheitspädagoge Armin Krenz nachdrücklich aufmerksam. Sein „Situationsorientierter Ansatz“ (Krenz 2021) ist tief im Humanismus der Reformpädagogik von Janusz Korczak verwurzelt, er wird im heilpädagogischen Buch „Inklusive Erziehung in Krippe, Kita und Grundschule“ von Ferdinand Klein (2018) und im heilpädagogisch-ärztlichen Buch von Gerhard Neuhäuser und Ferdinand Klein „Therapeutische Erziehung“ (2019) näher ausgeführt.

Literatur

Gruen, A. (2003): Wie man ein Kind lieben soll. In: publik-forum, journal nr. 6

Klein, F. (2018): Inklusive Erziehung in Krippe, Kita und Grundschule. Heilpädagogische Grundlagen und praktische Tipps im Geiste Janusz Korczaks. München, BurckhardtHaus

Korczak-Bulletin (2015): 24. Jg., Ausgabe September, S. 2

Korczak, J. (1973): Wenn ich wieder klein bin. Göttingen, Vandenhoeck & Ruprecht

Korczak, J. (1978): Wie man ein Kind lieben soll. Göttingen, Vandenhoeck & Ruprecht

Krenz, A. (2021): Der Situationsorientierte Ansatz – auf einem Blick. 2. Auflage, München, BurckhardtHaus

Krenz, A./Klein, F. (2012): Bildung durch Bindung. Frühpädagogik: inklusiv und beziehungsorientiert. 2. Auflage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen

Neuhäuser, G./Klein, F. (2019): Therapeutische Erziehung. Resiliente Erziehung in Familie, Krippe, Kita und Grundschule. München, BurckhardtHaus

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GEW fordert: Bei Kitas muss Notbremse gezogen werden!

Die Anzahl der infizierten Kinder hat sich seit Mitte Februar vervierfacht:

Lange Zeit hieß es, Kindergärten und Schulen seien nicht die Treiber der Pandemie. Das hat sich mittlerweile geändert. Während viel über Schulschließungen nach den Osterferien gesprochen wird, sind die Kindergärten offenbar kein Thema. Jetzt fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) auch hier die Notbremse zu ziehen und nur noch Notbetreuung zuzulassen.

Neue Corona Mutante greift weiter um sich

Die neue Corona-Mutante greift weiter um sich. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert deshalb eine Rückkehr zur Corona-Notbetreuung für Kinder in Kitas. „Dort steigen die Infektionen schnell“, sagte GEW-Chefin Marlis Tepe der Funke Mediengruppe. „Nachdem wir wissen, dass Kinder von der neuen Mutante stärker betroffen sind, muss hier wirklich die Notbremse gezogen werden“, so Tepe weiter.

Viele Einrichtungen überfordert

Immerhin nimmt die GEW nun das Thema auf. Inwieweit es sinnvoll ist, zu der alten Form der Notbetreuung zurück zu kehren ist jedoch fraglich. Viele Kindergärten und Krippen waren zu der Zeit oftmals bis zu 80 Prozent gefüllt. Auch deshalb erkrankten viele ErzieherInnen, andere mussten zuhause bleiben, weil sie zur Risikogruppe zählten. Ende des vergangenen Jahres standen ErzieherInnen an der Spitze der Krankschreibungen wegen Corona. Das führte zu Personalengpässen und damit zur Überforderung in vielen Einrichtungen.

Deshalb fordert die GEW-Vorsitzende Tepe auch eine Rückkehr zu einer „echten“ Notbetreuung in den Kitas, bis die Belegschaft geimpft sei. „Es ist nicht zu verstehen, warum die Länder hier nicht handeln.“

RKI: Neuinfektionen nehmen deutlich zu

Welche Rolle Kitas bei der Verbreitung des Coronavirus spielen, haben Wissenschaftler des Robert Koch Instituts (RKI) in der so genannten Coala-Studie untersucht. Schon der RKI-Lagebericht vom 30. März 2021 zeigt deutlich, dass die Zahl der Corona-Neuinfektionen unter Kindern und Jugendlichen stark ansteigt.

Zu diesem Zeitpunkt lag die Inzidenz unter Kita-Kindern bereits bei 125, während sie in der Vorwoche noch bei 100 lag. Damit hat sich die Anzahl der Infizieren Kinder seit Mitte Februar vervierfacht. In der vergangenen Woche seien 6318 Fälle in dieser Altersgruppe gemeldete worden, bei rund drei Millionen Kita-Kindern in etwa 56.000 Einrichtungen. In der Gruppe der Fünf- bis Neunjährigen, der Grundschüler also, liegt die Inzidenz mit 177 (Vorwoche: 128) mittlerweile sogar deutlich über der der Gesamtbevölkerung mit 138 (Vorwoche: 111).

Verbesserte Impf- und Teststrategie soll helfen

Laut Bundesfamilienministerin Franziska Giffey soll nun eine verbesserte Impf- und Teststrategie ErzieherInnen besser schützen. Wichtig sei auch, dass die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten würden. Das, so die Ministerin, würde in den Kitas sehr gut funktionieren. Das zeige die Studie. Das Ziel bleibe, keine erneuten flächendeckenden Schließungen von Kitas, Kindertagespflegestellen oder Schulen. In den Kitas in Deutschland sind nach Angaben von Giffey im Schnitt momentan etwa 75 Prozent der Plätze belegt.

Der 3. Quartalsbericht des RKI

Leider konnten wir den Bericht vom 1. April 2021 nicht erhalten. Im 3. Quartalsbericht des RKI vom 11. März 2021 der Corona-Kita-Studie, den wir hier zum Download bereitstellen, hießt es zum Thema Abstandsregeln. „Das Abstandhalten kann insbesondere zwischen Beschäftigten und den Kindern der eigenen Gruppe überwiegend nicht oder schlecht umgesetzt werden, zuletzt betraf dies drei Viertel der Einrichtungen.“ Dagegen konnten die Kontaktmöglichkeiten, insbesondere zwischen Gruppen, im Zeitraum Oktober bis Januar 2021 nach Einschätzung der befragten Leitungen zunehmend erfolgreich umgesetzt werden.

Es bleibt also spannend, wie sich Bundesregierung und Bundesländer in den kommenden Tagen entscheiden.




Frohe Ostern!!!

Ein Fest für das Leben und die Freiheit

An Ostern feiern die Christen die Auferstehung Christi. Die Juden feiern in diesen Tagen Pessach, also den Auszug aus Ägypten und die Befreiung aus der Sklaverei. So feiern beide Glaubensgemeinschaften die Freiheit und das Leben. Wie bedroht beides immer wieder ist, erleben wir jeden Tag. Wir wünschen Ihnen, dass Sie in diesen Tagen mit Ihren Lieben die Freiheit und das Leben genießen können. Die Frühlingszeit bietet genügend Möglichkeiten dazu.




Was Arbeitgeber zur Vereinbarung von Familie und Beruf wirklich bieten

Ergebnisse der Randstad-ifo-Personalleiterbefragung zeigen Engagement vieler Unternehmen

Zur besseren Vereinbarung von Beruf und Familie in Zeiten von Corona bieten viele Unternehmen MitarbeiterInnen mit Kindern mehr Flexibilität. Laut der aktuellen Randstad-ifo-Studie haben 78 Prozent die Arbeitszeiten entzerrt, ebenso viele haben Homeoffice-Regelungen eingeführt. 66 Prozent der Firmen bieten in Notsituationen Sonderurlaub an. Die große Mehrheit der MitarbeiterInnen nutzt diese klassischen Möglichkeiten zum flexiblen Arbeiten. Doch bei der Kinderbetreuung kommen berufstätige Eltern nur selten auf die neu geschaffenen Angebote ihrer Arbeitgeber zurück.

Knapp ein Drittel der Unternehmen bietet Kinderbetreuung an

Lediglich drei Prozent der MitarbeiterInnen nutzen das erweiterte Betreuungsangebot in Betriebskitas, das immerhin 28 Prozent der Unternehmen geschaffen haben. Nur fünf Prozent nehmen die digitalen Lern- und Beschäftigungsangebote wahr, die 29 Prozent ihrer ArbeitgeberInnen anbieten.

„Es ist gut und wichtig, dass Unternehmen neue Wege gehen, um ihre Mitarbeiter zu unterstützen. Denn viele Familien stehen aktuell vor noch nie dagewesenen Herausforderungen“, betont Carlotta Köster-Brons, CSR-Beauftragte und Leiterin des Hauptstadtbüros bei Randstad Deutschland. „Für berufstätige Eltern zählt jedoch vor allem, wie die Angebote ihrer Arbeitgeber ihnen dabei helfen, überhaupt ihr Arbeitspensum zu erfüllen. Dafür zählt in dieser besonderen Situation das Mindset der Vorgesetzten, der Kollegen, unserer Partner und Partnerinnen und von uns selbst“, so Köster-Brons. „Das fängt bei der Akzeptanz der Kollegen für das eigene Kind, das bei einer Videokonferenz durchs Bild läuft, an und hört bei der individuellen Unterstützung in der Organisation des Arbeitsalltags auf.“

Familienfreundliches Arbeiten braucht individuelle Lösungen

„Wichtig bei der Entwicklung der Angebote ist, dass Arbeitgeber gemeinsam mit ihren Mitarbeitern individuelle Lösungen schaffen, die ein tatsächliches Mehr an Flexibilität bieten“, so Köster-Brons. „Manche Mitarbeiter arbeiten abends, wenn die Kinder im Bett liegen, die restlichen To Dos des Tages ab. Jeder, der Kinder hat, weiß, wie anstrengend so ein Arbeitstag ist. Aber es zeigt, dass berufstätige Eltern gerade wirklich viel Einsatz zeigen. Aussagen zum angeblich verringerten Arbeitspensum und der Arbeitsqualität im Homeoffice, wie sie vereinzelt von Führungskräften zu hören sind, gehen daher komplett an der Realität vorbei.“

Über die Randstad-ifo-Personalleiterbefragung

Die vorgestellten Ergebnisse stammen aus der Randstad-ifo-Personalleiterbefragung Q4 2020, die quartalsweise durch das ifo-Institut im Auftrag des Personaldienstleisters Randstad durchgeführt wird. Die Studie befragt bis zu 1000 Personalverantwortliche in deutschen Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen. Die Sonderfragen im vierten Quartal 2020 bezogen sich auf die Auswirkungen von Corona auf die Arbeitsorganisation und die Entlohnung sowie die Personalplanung.

Über Randstad Gruppe Deutschland

Randstad ist ein führender Personaldienstleister. Die Randstad Gruppe ist in Deutschland mit 38.300 MitarbeiterInnen und rund 500 Niederlassungen in 300 Städten ansässig. CEO ist Richard Jager.

Quelle: Randstad Deutschland Pressestelle, Bettina Desch




Ein Armutszeugnis für das Bildungspaket

Gerechtebildung.de zeigt, dass nur 30 Prozent der Mittel in Anspruch genommen werden

Im April ist der 10. Geburtstag des Bildungspakets. Falls Ihnen das jetzt auf Anhieb gar nichts sagt und Sie nicht besonders viel darüber wissen, beschreibt das genau das Problem. Das Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT) hat die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen am 1. April 2011 eingeführt. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor geurteilt, dass die Hartz IV Regelsätze nicht ausreichen, um den Bedarf der Kinder in den Bereichen Bildung und Teilhabe abzudecken.

Bessere Bildungschancen für arme Kinder

Mehrere Millionen stehen jährlich zur Verfügung, damit Kindern, die in armen Familien leben, bessere Bildungschancen haben. Das Bildungspaket wurde jedoch nie richtig angenommen. Die Abrufzahlen liegen bei unter 30 Prozent.. Es wurde eine umfängliche Evaluation von der Bundesregierung durchgeführt und, obwohl die Ergebnisse erschreckend schlecht waren, gab es bis 2019 keine Änderungen am Bildungspaket. Kinder, die eigentlich ein Recht auf Unterstützung hätten, haben diese nicht erhalten.

Verfahren vereinfacht

Im Jahr 2019 hat Bundesfamilienministerin Franziska Giffey zusammen mit Bundesarbeits- und -sozialminister Hubertus Heil das „Starke Familien Gesetz“ verabschiedet, das unter anderem Änderungen des Bildungspakets beinhaltet.

1. Das aufwendige Antragsverfahren wurde teilweise abgeschafft.
2. Das Mittagessen ist für alle Kinder kostenfrei.
3. Die Beförderung mit Bus und Bahn wurde ebenfalls für alle Kinder kostenfrei.

Trotz der Vereinfachung des Verfahrens wissen noch immer viele Familien nicht, wie sie das Bildungspaket nutzen können. Die Inanspruchnahme scheitert an sprachlichen Barrieren, Scham und Unkenntnis. Häufig haben Betroffene auch schlechte Erfahrungen mit dem Jobcenter oder Sozialamt gemacht und meiden zusätzliche Kontakte.

1,5 Millionen Kinder fallen durch das System

1,5 Millionen Kinder fallen durch das System. Kinder, die in armen Familien aufwachsen, haben schlechtere Bildungschancen. Die Familien der Kinder haben nur wenig Geld und leben am Existenzminimum. Arme Kinder haben kein frisches, gesundes Essen zum Mittag und sie haben auch nicht immer genug Geld, um neue Kleidung zu kaufen. Klassenfahrten, Ausflüge und weitere Ausgaben werden schnell zum Alptraum für die Familien, denn das bedeutet Auseinandersetzung mit den Jobcentern.

Librileo mit Leseförderprogramm

Die gemeinnützige Organisation Librileo hat ein Leseförderprogramm entwickelt, um Kindern gerechte Bildung zu ermöglichen und Eltern zu empowern. Kinder bis sechs Jahre sollen mit Bücherboxen und Lesestunden auf die Schule vorbereitet werden. Die Bedeutung von Vorlesen im frühen Alter ist immens. Das belegen zahlreiche Studien. Familien, die Transferleistungen wie Hartz IV, Wohngeld, Kindergeldzuschuss oder Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können die Mitgliedschaft bei Librileo über das BuT abrechnen.

„Die Zusammenarbeit mit einigen Leistungsstellen ist leider nicht gerade einfach. Unser Angebot wird in vielen Kommunen gar nicht als leistungsfähig anerkannt. Das Prozedere ist undurchsichtig und überall verschieden. Wir kämpfen da seit sechs Jahren gegen Windmühlen. Aber wir geben nicht auf,” erklärt Sarah Seeliger, Geschäftsführerin der gemeinnützigen Organisation Librileo.

Zahlen haben sich in fünf Jahren kaum verbessert

In den vergangenen fünf Jahren haben sich die Zahlen kaum verbessert. Im Durchschnitt werden mehr als 70 % der zur Verfügung stehenden Gelder nicht abgerufen. „Häufig habe ich den Eindruck, als wäre es gar nicht gewollt, dass die Familien die Mittel abrufen können. Wir sind vor kurzem auf die Idee gekommen eine BuT Beratungshotline anzubieten, um Familien telefonisch aufzuklären. Wir wollen ihnen erklären, was sie alles bekommen könnten und ihnen einen ,bunten Blumenstrauß‘ voll mit kostenfreien Angeboten präsentieren. Wir waren überrascht, dass wir von den Leistungsstellen häufig zu hören bekommen haben, dass alles schon wunderbar laufen würde. Das ist schlicht und einfach gelogen – das zeigen die Zahlen,” erklärt Sarah Seeliger.

Website gerechtebildung.de zeigt die Zahlen

Die Idee, die Zahlen aufzuarbeiten, hatte Julius Bertram, Geschäftsführer der gemeinnützigen Organisation Librileo. „Ich habe nicht locker gelassen und wollte es dieses Mal wirklich ganz genau wissen. Deshalb habe ich mir deutschlandweit von allen Kommunen die Zahlen seit 2015 angesehen und stichpunktartig ausgewertet. Schnell konnte ich sehen, dass die Ergebnisse nicht groß voneinander abweichen und dass sich seit 2015 kaum etwas geändert hat. Die einzigen Zahlen, die höher waren als alle anderen, waren die Werte für die Schulausstattung – denn die werden halbjährlich automatisch an die Familien ausgezahlt. Gemeinsam mit einem Programmierer habe ich dann alle Zahlen ausgewertet und auf einer Website veröffentlicht,” berichtet Julius Bertram.

Sarah Seeliger und Julius Bertram haben gemeinsam mit ihrem Team die Website gerechtebildung.de ins Leben gerufen, auf der es möglich ist, sich die BuT Statistiken anzusehen. Die Zahlen werden seit Dezember 2015 offiziell von der Agentur für Arbeit veröffentlicht.