Die Hälfte der Schulkinder nutzt im Unterricht ein Tablet

Ein Drittel der Eltern fürchten eine Ablenkung vom Schulunterricht

Während die meisten skandinavischen Länder, Frankreich, Großbritannien und selbst Italien Bildschirmgeräten im Unterricht den Rücken kehren, geht man in Deutschland einen anderen Weg. Wie eine repräsentative Umfrage von Civey im Auftrag der DEVK Versicherungen festgestellt haben will, verwenden rund 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler inzwischen ein Tablet im Unterricht. Im Mai wurden dazu 2.000 Eltern von Kindern befragt, die eine Grundschule oder eine weiterführende Schule besuchen. In den westdeutschen Bundesländern sind es 54,1 Prozent, in den ostdeutschen 35,8 Prozent. Einer der Gründe könnte sein, dass an westdeutschen Schulen Tablets vielfach schon vorgeschrieben sind (55,8 Prozent), an ostdeutschen Schulen weniger (40,2 Prozent). Im Bundesdurchschnitt sind sie für 53,1 Prozent der Kinder obligatorisch. Darüber hinaus verwenden Schülerinnen und Schüler sie oft freiwillig.

Gen Z sorgt sich offenbar mehr um Unversehrtheit der Geräte

Fast ein Drittel der Eltern, deren Kinder Tablets im Unterricht nutzen, haben keine Bedenken, dass ihre Söhne und Töchter in der Schule damit arbeiten. Allerdings sorgen sich fast genauso viele, dass es vom Unterricht ablenken könnte. Rund ein Viertel der Befragten befürchtet Diebstahl (27,3 Prozent) oder Verlust (23,5 Prozent). Große Unterschiede zeigen sich hier beim Alter der Eltern. Junge Väter und Mütter zwischen 18 und 29 Jahren, die schon zur „Gen Z“ zählen, befürchten vor allem eine Beschädigung am Tablet (54,6 Prozent), haben aber kaum Bedenken, dass es vom Unterricht ablenken könnte (rund 1 Prozent). Dagegen vermutet fast die Hälfte der Väter und Mütter zwischen 30 und 39 Jahren, die noch zur „Gen Y“ gehören, eine Ablenkung (47,8 Prozent), hat aber weniger Angst vor Beschädigung (19,5 Prozent).

Quelle: Pressemitteilung DEVK




DKHW: Studie zeigt Mängel bei Beteiligungsrechten für Kinder und Jugendliche

ergebnisbericht

Kinderhilfswerk fordert Ausbau der Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche auf allen föderalen Ebenen

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert einen Ausbau der Beteiligungsrechte für Kinder. Dazu zählen aus Sicht der Kinderrechtsorganisation die Verankerung von Kinderrechten und damit einhergehend von Beteiligungsrechten im Grundgesetz und in den Verfassungen der Bundesländer, der Ausbau bestehender Beteiligungsrechte in Fachgesetzen sowie der flächendeckende Ausbau von beteiligungsfördernden Strukturen. Auch die Einsetzung von Kinder- und Jugendbeauftragten, die Einrichtung von Fach- und Servicestellen der Kinder- und Jugendbeteiligung und der Ausbau unmittelbarer Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sind nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zu forcieren. Die Forderungen basieren auf Ergebnissen einer Studie zur Umsetzung des Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland auf der Basis des Child Participation Assessment Tools (CPAT) des Europarates, die heute vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlicht wurde. Die Studie zeigt den aktuellen Stand zur Umsetzung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland sowie bestehende Leerstellen und Handlungsbedarfe auf.

Beim Ausbau der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen müssen nach wie vor dicke Bretter gebohrt werden

„Es muss endlich gelingen, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen zu einer Selbstverständlichkeit werden zu lassen. Deshalb sollten aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden, zuvorderst im Grundgesetz“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen auch in ihren sozialen Kompetenzen gefördert

„Gleichzeitig leistet frühe Beteiligung von Kindern einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie. Kinder und Jugendliche haben bisher viel zu selten die Möglichkeit, ihre Meinung kundzutun und sich aktiv in Vorhaben einzubringen, so dass ihre Perspektive oftmals keine Beachtung findet. Das muss sich ändern„“, so Hofmann weiter.

„Sowohl der Bund als auch die Bundesländer und die Kommunen sind aufgefordert, umgehend alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen zur Verwirklichung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Zudem sollte die Einführung eines Verbandsklagerechts für Jugendverbände und Kinderrechtsorganisationen geprüft werden, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gegenüber den Kommunen einfordern zu können, denn die Beteiligung vor Ort ist für die Herstellung eines Lebensweltbezugs für junge Menschen unabdingbar. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen muss endlich bundesweit in den Gemeindeordnungen und Kommunalverfassungen verbindlich festgeschrieben werden, Beteiligungskonzepte für Kommunen sowie Jugend- und Bildungseinrichtungen müssen zum Standard werden. Zudem braucht es auch eine lebendige Beteiligungskultur von Kindern und Jugendlichen in Kitas und Schulen. Und schließlich gehört eine Absenkung des Wahlalters weiter auf die Tagesordnungen in Bund und Ländern„“, sagt Holger Hofmann.

Studie: Die Umsetzung des Rechts auf Beteiligung nach Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention

Mit der Studie hat das Deutsche Kinderhilfswerk erstmals für Deutschland eine Analyse der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen auf der Basis des Child Participation Assessment Tools (CPAT) durchgeführt. Das CPAT wurde vom Europarat entwickelt, um seinen Mitgliedsstaaten ein Werkzeug an die Hand zu geben, Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu messen. Auf der Basis von zehn Indikatoren legt das CPAT den Blick auf sehr verschiedene Regelungsbereiche, bei denen die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eine Rolle spielt, oder die dazu beitragen, geltendes Recht umzusetzen.

Daher umfasst die Analyse sowohl Struktur- als auch Prozessindikatoren. Diese legen zum einen die Grundlage für gelingende Beteiligung, also die Strukturen, oder sie zielen auf Maßnahmen (Prozesse) ab, die Beteiligung fördern. Damit bietet die Studie einen umfassenden Überblick zur Umsetzung des Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Die Ergebnisse basieren auf Recherchen, Gesetzesanalysen, breit angelegten Abfragen unter Ministerien, der Auswertung vorhandener Daten sowie qualitativen Interviews mit verschiedenen Stakeholdern sowie Fokusgruppen mit Kindern und Jugendlichen zu einzelnen Themenbereichen.

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Die Studie „Die Umsetzung des Rechts auf Beteiligung nach Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention“ wurde im Rahmen eines Projekts der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes erstellt. Mehr Informationen unter www.dkhw.de/cpat-bericht. Dort kann die gesamte Studie auch kostenfrei heruntergeladen werden. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der Europaratsstrategie für die Rechte des Kindes und die EU-Kinderrechtsstrategie. Sie wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk




Nach Mangelhaft-Urteil: Fashy ruft Schwimmflügel zurück

Erstickungsgefahr, Ventilklappe der Schwimmmflügel kann abreißen

Schwimmlernhilfen wie Schwimmflügel, Gürtel oder Kissen sollen Kinder an der Wasseroberfläche halten und in eine geeignete Position bringen, um das Schwimmen zu erlernen. In ihrem Test von zwölf Modellen fand die Stiftung Warentest vier mangelhafte Produkte: Sie sind unsicher oder enthalten zu viele Schadstoffe.

Nachdem die Stiftung Warentest verbreitete Schwimmflügel von Fashy mit Mangelhaft bewertet hat, reagiert der Anbieter nun: Die „Sima“-Schwimmflügel werden zurückgerufen. Kinder könnten an Kleinteilen ersticken.

schwimmhilfe

Bereits im vergangenen April hatte die Stiftung Warentest vor den Schwimmflügeln „Sima“ der Marke Fashy gewarnt. Die Testerinnen und Tester hatten festgestellt, dass die Ventilklappe zu leicht abreißen kann. Kinder können sie verschlucken und schlimmstenfalls daran ersticken. Das test-Urteil: Mangelhaft.

Die Stiftung Warentest fragte daraufhin mehrfach den Anbieter, was Eltern tun sollen, die das Produkt gekauft haben. Eine Reaktion von Fashy blieb aus. Daher informierte die Stiftung Warentest zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher die Marktaufsicht.

Nun ruft der Anbieter die Schwimmflügel wegen des im Test festgestellten Mangels zurück. Der Rückruf bezieht sich auf die folgenden Größen:

  • 00 (für Klein­kinder 12–24 Monate, 11–15 Kilogramm)
  • 0 (für Kinder 2–6 Jahre, 15–30 Kilogramm)
  • 1 (für Kinder 6–12 Jahre, 30–60 Kilogramm)

Laut Fashy sind nicht alle Chargen der Schwimmflügel betroffen. Erwachsene können die Rückgabe unter der Rufnummer 071 50 / 92 06–77 oder per Mail an ksc@fashy.de in die Wege leiten. Die Frage, ob Fashy den Kaufpreis erstattet oder das Produkt umtauscht, hat das Unternehmen gegenüber der Stiftung Warentest nicht beantwortet.

Gute Schwimmlernhilfen für Kinder finden sich im Test unter www.test.de/schwimmhilfen.

Quelle: Stiftung Warentest




Ideal und Realität liegen bei Erwerbs- und Sorgearbeit meist weit auseinander

Viele Eltern wünschen Gleichberechtigung bei Kinderbetreuung, Hausarbeit und Berufstätigkeit

Mütter und Väter teilen sich die Erwerbs- und Sorgearbeit in Deutschland nach wie vor sehr ungleich auf. Mit den Einstellungen in der Bevölkerung deckt sich das jedoch kaum: Nach den aus ihrer Sicht idealen Erwerbskonstellationen gefragt, sprechen sich viel mehr Personen für eine gleichberechtigte Aufteilung von Kinderbetreuung, Hausarbeit und Berufstätigkeit aus, als Eltern dies in der Realität umsetzen. Zu diesem Schluss kommt eine gemeinsame Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) auf Basis des familiendemografischen Panels FReDA.

Wechsel in der Rollenaufteilung bevorzugt

So würden deutlich mehr Personen das Erwerbs- und Sorgemodell bevorzugen, in dem beide Elternteile etwa 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Auch das universale Erwerbstätigenmodell, in dem beide in Vollzeit einen Beruf ausüben, wird häufiger als ideal erachtet, als es gelebt wird. Beim sogenannten Familienernährermodell, in dem der Vater in Vollzeit erwerbstätig ist und die Mutter gar nicht, sowie beim Zuverdienermodell, in dem die Mutter maximal in Teilzeit erwerbstätig ist, verhält es sich umgekehrt: „Diese beiden Erwerbskonstellationen werden deutlich seltener als ideal angesehen, als sie in der Realität vorkommen,“ berichtet Elena Ziege, Mitautorin und wissenschaftliche Mitarbeiterin des BiB.

Einstellungen zur Arbeitsteilung haben sich geändert

Laut der Studie klaffen Ideale und die Realität bei der Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit in Deutschland teils deutlich auseinander: „Die Einstellungen zur Arbeitsteilung bei Paaren mit Kindern weichen immer noch stark von der gelebten Wirklichkeit ab,“ sagt C. Katharina Spieß, Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung. Die Studie hat Spieß gemeinsam mit Ludovica Gambaro und Elena Ziege vom BiB sowie Katharina Wrohlich und Annica Gehlen vom DIW erstellt.

Erwerbskonstellationen in Ostdeutschland egalitärer

Dabei haben die Studienautorinnen die Daten getrennt für West- und Ostdeutschland ausgewertet. Demnach gibt es im Osten mehr Zustimmung für egalitäre Erwerbskonstellationen als im Westen. Vor allem eine Vollzeiterwerbstätigkeit beider Elternteile wird in Ostdeutschland mit – je nach Alter des Kindes – bis zu 62 Prozent deutlich häufiger befürwortet als in Westdeutschland mit bis zu 38 Prozent. Zwar setzen erheblich weniger Eltern dieses Modell letztlich um, mit bis zu 43 Prozent im Osten aber weiterhin mehr als im Westen mit maximal 16 Prozent.

Das Erwerbs- und Sorgemodell, in dem Vater und Mutter jeweils 30 Stunden ihrem Beruf nachgehen, sehen im Osten bis zu 30 Prozent als ideal an und im Westen bis zu 27 Prozent. In der Realität spielt es in beiden Landesteilen mit einem Anteil von höchstens sechs Prozent an allen Erwerbskonstellationen aber kaum eine Rolle. „Die Mehrheit der befragten Personen sieht eine gleichberechtigte Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern als optimal an – aber die Eltern schaffen es nicht, mit diesem Ideal Schritt zu halten“, fasst Ludovica Gambaro vom BiB die Ergebnisse zusammen.

Steuer- und Transfersystem macht Zuverdienermodell finanziell besonders attraktiv

„Ein wichtiger Grund für die Diskrepanzen ist das deutsche Steuer- und Transfersystem, insbesondere das Zusammenspiel von Ehegattensplitting und Minijobs sowie der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnerinnen und -partnern in der gesetzlichen Krankversicherung“, erklärt Katharina Wrohlich vom DIW. Hinzu kommt der Gender Pay Gap, also der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern. All dies macht ein Zuverdienermodell, in dem der Mann in Vollzeit erwerbstätig ist und die Frau einen Minijob hat, mit Blick auf das Nettoeinkommen pro geleisteter Arbeitsstunde finanziell am attraktivsten:

Unter der Annahme durchschnittlicher Löhne bleiben in diesem Modell netto pro Stunde 17,26 Euro hängen. Wenn beide Elternteile in Vollzeit arbeiten oder beide gleich viel in Teilzeit, sind es mit 14,02 Euro beziehungsweise 14,74 Euro deutlich weniger. Auch die Relation von gemeinsamer Arbeitszeit und dem Nettoeinkommen eines Paares ist im Zuverdienermodell mit Minijob am attraktivsten: Im Vergleich zur Konstellation „Beide Elternteile in Vollzeit erwerbstätig“ gibt es 71 Prozent des Nettoeinkommens für nur 57 Prozent der Arbeitszeit.

Vielfältige Reformen nötig, damit Erwerbs- und Sorgearbeit egalitärer aufgeteilt wird

Wenn die Politik eine gleichere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit fördern will, müsste den Studienautorinnen zufolge gleich auf mehreren Feldern gehandelt werden. Neben einer Reform des Ehegattensplittings und einer weitgehenden Abschaffung von Minijobs ginge es vor allem auch um eine „bedarfsgerechte Kinderbetreuungsinfrastruktur für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr bis zum Alter von zwölf Jahren“, betont Spieß. „Fehlende Kita-Plätze halten trotz Rechtsanspruch bis heute viele Mütter davon ab, in größerem Umfang erwerbstätig zu sein. Zudem muss der Ausbau von Ganztagsgrundschulen deutlich beschleunigt werden – sonst wird der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder ab August 2026 kaum einzulösen sein“, so Spieß.

Dr. Christian Fiedler, Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB)




Kinder können eine einmal begonnene Bewegung nicht einfach unterbrechen

Unfallforschung der TU Graz: Rennende Grundschulkinder benötigen 1,8 Meter zum Stehenbleiben

Die unfalltechnische Rekonstruktion von Verkehrsunfällen liefert wichtige Erkenntnisse hinsichtlich deren Vermeidbarkeit. Sind Fußgänger*innen beteiligt, nutzen Sachverständige kinematische Modelle, die typische Werte für Beschleunigung, Geschwindigkeit, Reaktionszeit und die zum Stehenbleiben benötigte Strecke umfassen. Für Kinder gab es bislang allerdings keine entsprechenden Daten, obwohl sich ihre Bewegungsmuster deutlich von denen Erwachsener unterscheiden. Im Rahmen des Forschungsprojekts KISIMO haben Ernst Tomasch vom Institut für Fahrzeugsicherheit der TU Graz und Bettina Schützhofer vom verkehrspsychologischen Institut „sicher unterwegs“ nun solche Daten für Kinder im Volksschulalter erhoben und für die Unfallforschung zur Verfügung gestellt.

1,8 Meter bis zum Stillstand – unabhängig vom Alter

„Anders als Erwachsene können Kinder bis zu einem gewissen Alter eine begonnene Bewegung nicht einfach unterbrechen“, sagt die Verkehrspsychologin Bettina Schützhofer. Daher brauchen sie im Straßenverkehr mehr Zeit und mehr Strecke, bis sie stehenbleiben können. Die Forschenden haben daher mit Kindern im Alter von sechs bis zehn Jahren Bewegungsversuche durchgeführt, bei denen diese gehen oder laufen mussten, um beim Ertönen eines Pfiffs schnellstmöglich anzuhalten. Ein zentrales Ergebnis dabei: Unabhängig vom Alter brauchten rennende Kinder rund 1,8 Meter, um zum Stehen zu kommen. „Die älteren Kinder reagierten schneller auf das Signal und konnten auch stärker abbremsen“, erläutert Ernst Tomasch. „Aufgrund ihrer höheren Ausgangsgeschwindigkeit war ihr Bremsweg aber gleich lang wie der der jüngeren Kinder.“

Die Forschenden haben mit Kindern im Alter von sechs bis zehn Jahren Tests durchgeführt, bei denen diese gehen oder laufen mussten, um beim Ertönen eines Pfiffs schnellstmöglich anzuhalten.

Verkehrsraum für Kinder einsehbar gestalten

Ihre Daten zu Beschleunigung, Höchstgeschwindigkeiten und Anhalteweg von Volksschulkindern haben die Forschenden bereits auf Workshops mit Unfallsachverständigen präsentiert. Die Erkenntnisse können aber auch die verkehrssichere Planung des Straßenraums erleichtern. „Der Verkehrsraum sollte für Kinder daher soweit einsehbar sein, dass sie bei Gefahr rechtzeitig stehen bleiben können“, sagt Ernst Tomasch.

Das Forschungsprojekt KISIMO wurde gefördert mit Mitteln des Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Rahmen der 6. VSF-Ausschreibung „schwer-Verkehr-sicher!“.

Weitere Informationen:

https://www.tugraz.at/forschung/fields-of-expertise/mobility-production/ueberblick-mobility-production

Diese Forschung ist im Field of Expertise „Mobility & Production“ verankert, einem von fünf strategischen Schwerpunktfeldern der TU Graz.

Philipp Jarke, Technische Universität Graz




Nikitin: Entdecken, erleben, lernen

Nikitin

Nikitin: Die Welt spielerisch entdecken

Jedes Kind ist einzigartig und bringt unterschiedliche Voraussetzungen mit. Doch alle Kinder sind von Natur aus neugierig und möchten spannende Entdeckungen machen. Nikitin begleitet sie auf dieser aufregenden Reise und unterstützt sie dabei, ihre Fähigkeiten sinnvoll zu entwickeln.

Kognitive, motorische und soziale Fähigkeiten sowie Kreativität, Wahrnehmung und Ausdrucksvermögen – mit Nikitin wird all das spielerisch gefördert. Schritt für Schritt werden die Kinder u. a. zum Bauen, Kombinieren, Sprechen, Malen oder Vergleichen angeregt. Die passenden Vorlagenhefte starten einfach und werden mit der Zeit anspruchsvoller. So findet jedes Kind etwas, das seinem individuellen Entwicklungsstand entspricht.

Die Nikitin-Lernspiele zeichnen sich durch angenehme Holzmaterialien aus. Klare Formen, Farben und Abbildungen unterstützen den Lernprozess effektiv. Nikitin ist ein echter Klassiker, der sich über viele Jahre bewährt hat, umfangreich getestet und sorgfältig überarbeitet wurde.

Wir sind überzeugt: Nikitin bereitet Freude und fördert gleichzeitig viele wichtige Fähigkeiten. Besuchen Sie gerne westermann.de/nikitin und entdecken Sie die Vielfalt unserer Lernspiele.

Besondere Highlights

Nikitin: Entdecken, erleben, lernen

Kreativität und Ausdruck fördern: Mit Creativo!

Auf 160 Spielkarten ist jeweils ein Begriff abgebildet. Wie die Kinder diesen Begriff darstellen, entscheidet ein Drehpfeil: Malen, erklären, pantomimisch darstellen oder mit Holzsteinen nachbauen. Das sorgt für riesigen Spaß!

Formen und Farben kennenlernen: Mit den Logischen Reihen!

Kreis, Kreis, Stern – wie geht es weiter? Bunte Holzwürfel werden nach den Vorlagen im Heft zu logischen Reihen kombiniert. Das trainiert auch die Wahrnehmung und Konzentration. Es beginnt ganz leicht mit nur 2 Reihen und wird dann schwieriger. Lässt sich hervorragend zu zweit spielen.

Geschicklichkeit entfalten: Mit Towers!

Wer baut den höchsten Turm? Verschiedene Bausteine müssen nach einfachen Regeln gestapelt werden. Wer Glück hat, taktisch klug spielt und geschickt ist, hat beste Chancen auf den Sieg. Perfekt geeignet für kleine Gruppen.

Nikitin Video




Schultoiletten für viele Schüler ein Problem

Umfrage des DKHW zum Schulhof- und Pausenbereich: Ausreichend Platz für Bewegung und Spiel, kritische Situation bei Schultoiletten

Bei der Bewertung des Schulhof- und Pausenbereiches ihrer Schule sehen die Kinder und Jugendlichen in Deutschland ein bisschen Licht, aber auch viel Schatten. Nach Einschätzung von rund dreiviertel der Schülerinnen und Schüler (76 Prozent) gibt es zwar ausreichend Platz für Bewegung und Spiel, gleichzeitig meint aber nur eine knappe Mehrheit (55 Prozent), dass es dort attraktive und vielfältige Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten gibt.

58 Prozent sind der Meinung, dass es ausreichend gute Sitzmöglichkeiten im Schulhof- und Pausenbereich ihrer Schule gibt. Dass es dort einen guten Ort zum Entspannen gibt, meinen hingegen nur 48 Prozent der Befragten. Und während Zustand und Sauberkeit des Schulhof- und Pausenbereiches insgesamt von rund zwei Dritteln (65 Prozent) für gut befunden wird, sehen das bezogen auf die Schultoiletten nur 44 Prozent so. 

In Sachsen gibt es wohl die besten Toiletten

Es zeigen sich allerdings deutliche Unterschiede in den Bewertungen der Schülerinnen und Schüler in den Bundesländern, beispielsweise bei den Schultoiletten. Damit bestätigt sich der Trend der letzten Jahre, dass die Hygiene in Schultoiletten als besonders kritisch angesehen wird.

So sind 67 Prozent der Befragten in Nordrhein-Westfalen und 65 Prozent in Hamburg der Auffassung, dass die Toiletten in schlechtem Zustand sind, in Sachsen (32 Prozent) und Bayern (44 Prozent) sind es hingegen deutlich weniger. Große Unterschiede gibt es in diesem Bereich auch in der Bewertung zwischen Schülerinnen und Schülern in Großstädten und kleinen Kommunen. Während in kleinen Kommunen 46 Prozent der Kinder und Jugendlichen den Zustand der Schultoiletten als schlecht einstufen, sind es in Großstädten 62 Prozent.

Investitionsstau in deutschen Schulen wird mittlerweile auf rund 55 Milliarden Euro

„Der Investitionsstau in deutschen Schulen wird mittlerweile auf rund 55 Milliarden Euro beziffert. Aber nicht nur die Schulgebäude selbst, sondern auch die Schulhof- und Pausenbereiche sind oftmals in einem jämmerlichen Zustand. Ganz besonders trifft das auf die Schultoiletten zu, die bei entsprechenden Befragungen regelmäßig besonders schlecht abschneiden. Es ist also eine dringliche Aufgabe für die Bundesländer, nicht nur den Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler endlich vom sozioökonomischen Status der Eltern abzukoppeln, sondern ein besonderer Fokus muss zudem auf den baulichen Zustand unserer Schulen gelegt werden, und hier auch auf den Schulhof- und Pausenbereich. Natürlich kostet das Geld, aber vieles ist auch mit ein bisschen Einfallsreichtum und Kreativität möglich, gerade wenn die Schülerinnen und Schüler einbezogen und beteiligt werden. Das ist dann gleichzeitig auch im Sinne der Kinderrechte und der Schulgemeinschaft“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

3.218 Kinder befragt

Die Umfrage, für die vom Sozial- und Politikforschungsinstituts Verian deutschlandweit 3.218 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 17 Jahren online unter Nutzung eines Access-Panels befragt wurden, ist Teil des 2. „Kinderrechte-Index“ des Deutschen Kinderhilfswerkes. Den Index wird das Deutsche Kinderhilfswerk im nächsten Jahr veröffentlichen, die Umfrage geht als ein Teilaspekt in diese Studie ein. Beim Kinderrechte-Index wird der Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in verschiedenen Lebensbereichen von Kindern und den damit verbundenen Politikfeldern in den deutschen Bundesländern gemessen und evaluiert. Weitere Informationen zum Kinderrechte-Index unter www.dkhw.de/kinderrechte-index und zur aktuellen Umfrage unter www.dkhw.de/kinderrechte-index-aktuell

Pressemitteilung DKHW




Softdrink-Zahlen der Universität Cambridge: Eine Limo-Steuer wirkt

Wegen der Hersteller-Abgabe haben Pepsi, Coca-Cola & Co den Zuckergehalt in ihren Getränken gesenkt

Zu den aktuellen Forschungsdaten der Universität Cambridge zu den Auswirkungen der Limo-Steuer in Großbritannien erklärt Luise Molling von der Verbraucherorganisation foodwatch:

„Eine Limo-Steuer wirkt: Das zeigen erneut die jüngsten Daten aus Großbritannien. Wegen der dort eingeführten Hersteller-Abgabe haben Pepsi, Coca-Cola & Co den Zuckergehalt in ihren Getränken gesenkt, mit dem Ergebnis: Sowohl Erwachsene als auch Kinder und Jugendliche nehmen deutlich weniger Zucker zu sich. Und in Deutschland? Dort enthält zum Beispiel eine Fanta mit 7,6 Prozent fast doppelt so viel Zucker wie in Großbritannien – trotz freiwilliger Selbstverpflichtung der Industrie zur Zuckerreduktion. Der Realitäts-Check zeigt: Das Prinzip ‚Freiwilligkeit‘ ist krachend gescheitert. Um den Zuckerrausch in Deutschland zu stoppen und die damit verbundenen Folgeerkrankungen wirksam zu bekämpfen, muss die Ampel-Regierung die Getränkeindustrie endlich in die Pflicht nehmen und eine Limo-Steuer nach britischem Vorbild einführen. So bekommen die Hersteller einen Anreiz, ihre Getränke ausgewogener zu machen, und der viel zu hohe Zuckerkonsum in der Bevölkerung wird effektiv gesenkt. Die Regelung sollte aber neben Zucker auch Süßstoffe umfassen, da gesundheitliche Risiken durch Aspartam, Sucralose & Co. nicht auszuschließen sind.“

11 Gramm weniger Zucker am Tag

Laut einer aktuellen Studie des Instituts für Stoffwechsel-Fragen der Universität Cambridge ist in dem Jahr nach Einführung der Limo-Steuer 2018 der Zuckerkonsum bei Kindern um rund fünf Gramm pro Tag, bei Erwachsenen sogar um elf Gramm pro Tag gesunken. Jeweils rund die Hälfte wurde demnach bei Zuckergetränken eingespart.

Folgekosten von mehr als 60 Milliarden Euro

Zuckrige Getränke gelten laut Weltgesundheitsorganisation als wesentliche Treiber für Adipositas und damit verbundene Krankheiten wie Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Das Leid der Betroffenen ist groß – und die wirtschaftlichen Folgekosten allein für Adipositas belaufen sich jährlich auf mehr als 60 Milliarden Euro.

Limo-Steuer bereits in mehr als 100 Ländern

Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt eine Sondersteuer von mindestens 20 Prozent auf zuckerhaltige Getränke, um den Zuckerkonsum der Bevölkerung mitsamt seiner gesundheitsschädlichen Folgen zu reduzieren. Neben Großbritannien haben weltweit bereits über 100 Länder eine Steuer auf Zuckergetränke eingeführt. Deutschland setzt indes ausschließlich auf eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Reduktion des Zuckergehalts in den Getränken.

Freiwillige Reduktionsstrategie in Deutschland kaum wirksam

Während die Industrie die Reduktionsstrategie aus dem Jahr 2018 als Erfolg verbucht, sind die Zahlen mehr als ernüchternd. Eine Studie der TU München zeigt, dass der Zuckergehalt in deutschen Getränken zwischen 2015 und 2021 lediglich um zwei Prozent gesunken ist – während in Großbritannien dank der nach Zuckergehalt gestaffelten Abgabe im gleichen Zeitraum eine Reduktion um rund 30 Prozent erreicht werden konnte. Zuckergetränke mit Kinderoptik sind hierzulande laut Daten des Max-Rubner-Instituts teilweise sogar noch zuckriger geworden. Seit 2019 ist das obere Viertel der Zuckergehalte von 7,4 g/100ml auf 8,4 g/100ml gestiegen. Das entspricht umgerechnet fast sechs Zuckerwürfeln in einem üblichen 200ml-Trinkglas.

Quellen und weiterführende Informationen:

Pressemitteilung foodwatch