Fachverbände kritisieren Kita-Aufruf „Kita-Kindeswohl-im-Blick“ scharf

Fehldarstellungen des Aufrufs würden rechte Strömungen begünstigen und Unsicherheit bei Eltern und Pädagog*innen schüren

Mehrere wissenschaftliche Fachverbände der frühen Kindheit kritisieren den Aufruf „Kita-Kindeswohl-im-Blick“ eines nicht näher benannten Aktionsbündnisses, vertreten von Veronika Verbeek, scharf. Der Aufruf nutze verkürzte, irreführende, wissenschaftlich unhaltbare und falsche Darstellungen, die Verunsicherung bei Fachkräften und Eltern schürten. „In der Begleitung von Kitas erleben wir, wie pädagogische Teams auf wissenschaftlicher Basis qualitätsvolle Kita-Praxis gestalten und sich weiterentwickeln – unbelegte Pauschalkritik wie der Aufruf von Frau Verbeek verunsichert Eltern, entwertet die Arbeit der Fachkräfte und behindert eine konstruktive Weiterentwicklung der frühen Bildung“, sagt Anne-Katrin Pietra, zweite Vorsitzende des Bundesnetzwerks Fortbildung und Beratung in der Frühpädagogik e.V.. Durch pauschalisierende Kritik an Krippenbesuchen und der undifferenzierten Forderung nach „mehr Anleitung von Kindern“ in Kindertageseinrichtungen biete er rechten Strömungen eine Plattform für autoritäre Pädagogik.

Plattform für autoritäre Pädagogik

Die im Aufruf geäußerten Positionen, die sich auf Verbeeks Buch „Die neue Kindheitspädagogik“ stützen, stellen aus Sicht der Fachverbände einen nicht haltbaren Rückschritt dar und untergraben die seit über zwei Jahrzehnten etablierte wissenschaftliche Expertise und reflektierte Vielfalt in der Pädagogik der frühen Kindheit im deutschsprachigen Raum. Die angesprochenen Themen seien bereits seit langem Gegenstand eines differenzierten wissenschaftlichen Diskurses und würden im kontinuierlichen Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis mit Studien belegt und weiterentwickelt.

Kinder gestalten ihre Entwicklung aktiv mit

„Kinder gestalten ihre Entwicklung aktiv mit. Sie brauchen auch in Kindertageseinrichtungen Freiräume für selbstbestimmtes Lernen und eigenverantwortliches Handeln“, betont Prof. Dr. Jens Kaiser-Kratzmann, Vorsitzender der Kommission Pädagogik der frühen Kindheit der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (PdfK/DGfE).

Demokratische Bildung von Anfang an fördern

„Ein Bildungsverständnis, das Kinder in ihren Interessen ernst nimmt und zugleich eine verantwortungsvolle Gestaltung der Rahmenbedingungen sichert, fördert demokratische Bildung von Anfang an“, ergänzt Prof. Dr. Christian Widdascheck, der an der Alice Salomon Hochschule Berlin elementare ästhetische Bildung lehrt und Mitglied des Sprecher_innenrats des Studiengangstags Pädagogik der Kindheit ist.

Reaktion mit Ad-hoc-Stellungnahme auf wissenschaftlicher Basis

Als Antwort haben die Fachverbände eine Ad-hoc-Stellungnahme veröffentlicht. Wissenschaftlich fundiert, mit zahlreichen Studien und Quellen, stellt sie eine Klarstellung zu zentralen Themen der frühen Bildung in Kindertageseinrichtungen dar. „Das System der Kindertageseinrichtungen braucht gegenwärtig nicht weitere Verunsicherung, sondern konstruktiven, fachlich versierten und differenzierten Diskurs für seine Weiterentwicklung“ betont Prof. Dr. Tina Friederich, Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung in der Kindheit e.V.. Besonders wichtig sind hier bessere strukturelle Rahmenbedingungen, um bestehende Erkenntnisse wirksam in eine qualitativ hochwertige Praxis umzusetzen.

Unterzeichnende Organisationen

Kommission Pädagogik der frühen Kindheit in der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft
Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung in der Kindheit e.V.
Kindheitspädagogischer Studiengangstag Pädagogik der Kindheit
Bundesnetzwerk Fortbildung und Beratung in der Frühpädagogik e.V.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:

Prof. Dr. Tina Friederich, Katholische Stiftungshochschule München, tina.friederich@ksh-m.de; Prof. Dr. Christian Widdascheck, Alice Salomon Hochschule Berlin, widdascheck@ash-berlin.eu

Susann Richert, Alice Salomon Hochschule Berlin




Jetzt mit eigenen Beiträgen zur Artenvielfalt punkten!

summt

Der Deutschland summt!-Pflanzwettbewerb 2025 setzt besonderen Anreiz, die biologische Vielfalt zu fördern

Die Stiftung für Mensch und Umwelt ruft bereits im zehnten Jahr zur Teilnahme an ihrem Deutschland summt!-Pflanzwett­bewerb auf. Prämiert werden insektenfreundliche Flächen und inspirierende Aktionen, die auch andere zum Teilnehmen motivie­ren. Es gibt Geld- und Sachpreise im Gesamtwert von über 10.000,- Euro zu gewinnen. Jetzt planen und im Frühling loslegen!

Öder Rasen, triste Balkone und graue Firmengelände haben Potenzial, summende Paradiese zu werden. Jung wie Alt, vom Kitakind bis zum Firmenchef: Alle sind eingeladen, solche Flächen ökologisch aufzuwer­ten. Das Ziel dabei ist, mehr naturna­hes Grün zum Wohle der Artenvielfalt zu schaffen. Unsere heimischen Wildbienen sind an heimische Blumen angepasst, nicht an Zier­gewächse wie Geranien oder Stiefmütterchen.

„Um die biolo­gische Vielfalt vor Ort zu fördern, wählen Sie am besten heimische Pflanzen, Wildstauden, Kräuter und Gehölze. Auch Strukturen wie Sandlinsen, Totholz und Wasserstellen gehören zu einem Naturgarten. Davon profitieren Insekten, Vögel, Igel, Kröten, Eidechsen und viele mehr“, so Dr. Corinna Hölzer und Cornelis Hemmer, Leiter der Stiftung für Mensch und Umwelt und Initiatoren von Deutschland summt!

Für teilnehmende Kindergruppen wird es Mitte April wieder die Aktion „Kräuterkids“ geben. Mit etwas Glück erhalten Gruppen dann ein kostenfreies Kräuterpaket für Ihre Aktion. Wie groß die Fläche ist, die Teilnehmer*innen beim Wettbewerb einreichen, ist für die Bewertung durch die Jury nicht relevant. Selbst kleine Wildblumenoasen können die Bestäubervielfalt erhöhen.

Die Fackel der Begeisterung weitertragen

Insbesondere Gruppen sind aufgerufen, teilzunehmen. Ob Sportverein, Kollegium, Nach­barschaft, Freundeskreis oder Familie: Alle können zu Schaufel und Pflanze greifen und Vielfalt schaffen. Wichtig: Neben der ökologischen Aufwertung vergibt die Jury Punkte für Info-Aktionen. „Damit sowie in den Social Media können die Teilnehmerinnen auch anderen zeigen, was Insekten und Menschen glücklich macht. Naturnahes Gärtnern soll noch mehr in der breiten Gesellschaft ankommen“, betont Wettbewerbsleiterin Julia Sander. So werden auch Mitbürgerinnen, Lokalpresse und Politik auf das wichtige Thema aufmerksam. Für die besten Beiträge winken Geldpreise bis 400,- Euro. In neun Kategorien findet sich für jede Fläche eine Möglichkeit zur Teilnahme.

Vom 1. April bis 31. Juli 2025 können alle Teilnehmer*innen ihren Beitrag hier hochladen:

www.pflanzwettbewerb.de

Hintergrund zu Wildbienen und zur biologischen Vielfalt

Unsere Welt ist aktuell von einem massiven globalen Artensterben geprägt. Wie die IUCN mitteilt, sind von den über 166.000 bewerteten Arten 28 % vom Aussterben bedroht. Laut des Bundesamts für Naturschutz sind in Deutschland über ein Viertel der Insekten­arten in ihrem Bestand gefährdet. „Etwa 48 % der 557 in der Roten Liste bewerteten Bienenarten sind bestandsgefährdet oder schon ausgestorben“, so das Rote Liste Zentrum. Eine Ursache für den Rückgang und die Gefährdung der Insekten liegt im Verlust ihrer Lebensräume. Wildbienen und andere Insekten spielen eine wichtige Rolle im Ökosystem. Nimmt ihr Bestand ab, hat dies auch Folgen für viele andere Tiere und Pflanzen, die von ihnen abhängig sind – und letztendlich auch für uns selbst.

Über die Stiftung für Mensch und Umwelt

Die Stiftung für Mensch und Umwelt mit Sitz in Berlin ist gemeinnützig und bundesweit tätig. Sie realisiert eigene Projekte, die u. a. naturnahes Grün in urbane Räume bringen. Damit möchte sie die biologische Vielfalt fördern. Mit ihrem Naturgarten-Team hat sich die Stiftung in den vergangenen Jahren einen Namen in der naturnahen Gestaltung von Freiflächen im Wohnungsbau gemacht. Mehr: www.stiftung-mensch-umwelt.de

Quelle: Pressemitteilung Stiftung für Mensch und Umwelt




Motto zum Weltkindertag 2025: Kinderrechte – Bausteine für Demokratie!

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Der Weltkindertag am 20. September 2025 steht in diesem Jahr unter dem Motto „Kinderrechte – Bausteine für Demokratie!“. UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk unterstreichen damit, wie wichtig die Umsetzung der Kinderrechte für unser aller Zukunft und als Fundament der Demokratie ist. Kinder und Jugendliche, die ihre Rechte kennen und leben, verstehen besser, wie Demokratie funktioniert und wie sie sich aktiv einbringen können. Die beiden Kinderrechtsorganisationen fordern im Wahljahr 2025 dazu auf, die Rechte der jungen Generation stärker als bisher bei politischen Entscheidungen miteinzubeziehen – für ein zukunftsfähiges und kinderfreundlicheres Land.

Zum Weltkindertag am 20. September 2025 ist eine gemeinsame bundesweite Mitmach-Aktion von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk geplant. Dabei werden die Kinderrechte als Bausteine für Demokratie im Fokus stehen. Hinzu kommen zahlreiche Initiativen mit lokalen Demonstrationen, Aktionen, Festen und anderen Veranstaltungen. Dabei werden sich Menschen aus ganz Deutschland für Kinder, deren Rechte und Bedürfnisse stark machen. Alle Informationen zum Weltkindertag gibt es unter www.unicef.de/weltkindertag und www.dkhw.de/weltkindertag.

Im September 1954 empfahlen die Vereinten Nationen ihren Mitgliedstaaten die Einführung eines weltweiten Tages für Kinder. Sie wollten damit den Einsatz für Kinderrechte stärken, die Freundschaft unter Kindern und Jugendlichen auf der Welt fördern und die Regierungen auffordern, die weltweite UNICEF-Arbeit zu unterstützen. Inzwischen wird der Weltkindertag in über 145 Staaten gefeiert. Seit 1989 sind die Kinderrechte mit einer UN-Konvention für jedes Kind verbrieft.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk




Die BZgA erhält den Auftrag zur Prävention sexueller Gewalt

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Die BZgA wird in enger Zusammenarbeit mit den Ländern künftig einheitliche Materialien und Medien für Fachkräfte, Eltern und Kinder bereitstellen

Der Deutsche Bundestag hat Ende Januar das „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ beschlossen. Damit erhält die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) den gesetzlichen Auftrag, bundesweit die Prävention und den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung auszubauen.

Die BZgA wird in enger Zusammenarbeit mit den Ländern künftig einheitliche Materialien und Medien für Fachkräfte, Eltern und Kinder bereitstellen. Dabei wird sie eng mit den Ländern, der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und weiteren relevanten Akteuren zusammenarbeiten. Ziel ist es, Fachkräfte besser aufzuklären, zu qualifizieren und Institutionen bei der Entwicklung und Umsetzung wirksamer Schutzkonzepte zu unterstützen.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

„Ich bin froh und erleichtert, dass der Bundestag das ‚Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen‘ (UBSKM-Gesetz) verabschiedet hat. Ich danke allen Abgeordneten – über Parteigrenzen hinweg – für die Unterstützung bei diesem wichtigen Vorhaben. Denn sexuelle Gewalt ist bittere Realität für viel zu viele junge Menschen. Mit dem neuen UBSKM-Gesetz machen wir nun einen entscheidenden Schritt nach vorn: Wir verankern das Amt einer Unabhängigen Bundesbeauftragten oder eines Bundesbeauftragten dauerhaft. Wir bauen ein verlässliches Schutznetz auf, das den Betroffenen Gehör verschafft, die Aufarbeitung fördert und gleichzeitig die Prävention stärkt. Überall dort, wo Kinder und Jugendliche sind, machen wir Schutzkonzepte verbindlich: im Jugendclub, in der Familienfreizeit, im Sportverein. Jede Fachkraft soll wissen, worauf es ankommt, wie Risiken erkannt werden und wo Hilfe zu finden ist. Mit diesem Gesetz werden wir Kinder und Jugendliche zukünftig besser vor Missbrauch und Ausbeutung schützen.“

Dr. Johannes Nießen, Kommissarischer Leiter der BZgA und Errichtungsbeauftragter eines Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BiÖG):

„Wir freuen uns sehr, dass die Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs nun gesetzlich bei der BZgA verankert ist. Mit unserer Initiative Trau dich! setzen wir uns bereits seit vielen Jahren erfolgreich für Aufklärung und Schutz ein – gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Fachstellen. Dieses Gesetz setzt ein starkes Zeichen: Neben Intervention, Aufarbeitung und Unterstützung von Betroffenen bekommt die Prävention sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen nun noch mehr Gewicht. Mit unseren guten Netzwerken können wir Maßnahmen gezielt weiterentwickeln und nachhaltig in die Praxis umsetzen.“

Das Gesetz schafft auf Bundesebene auf Dauer angelegte Strukturen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt. Es verankert eine Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch oder einen Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch, einen Betroffenenrat und eine Unabhängige Aufarbeitungskommission. Diese Institutionen werden dazu beitragen, sexuelle Gewalt zu bekämpfen, systematisch aufzuarbeiten und langfristig zu verhindern. So wird Betroffenen eine Stimme gegeben.

Mit diesem Schritt verstärkt Deutschland den Schutz von Kindern und Jugendlichen und setzt ein klares Signal für eine nachhaltige Prävention sexueller Gewalt.

Quelle: Pressemitteilung BZgA




Jahresauftakttagung des JFF: „Demokratie & Zusammenhalt“

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Fragen und Lösungsvorschläge zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens

Das JFF – Institut für Medienpädagogik lädt zur 10. medienpädagogischen Jahresauftakttagung ein, die sich vor allem an pädagogische Fachkräfte der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit richtet.

Die Tagung findet am 6. März 2025 ab 10:00 Uhr im Institut für Jugendarbeit in Gauting in Präsenz statt und steht unter dem Titel:

„Demokratie & Zusammenhalt – wie wird ein Mensch demokratisch und was kann Medienpädagogik dazu beitragen?“

Im vergangenen Jahr konnten wir 75 Jahre Deutsches Grundgesetz feiern. Doch die Demokratie als Staats-, Regierungs- und Lebensform ist nicht selbstverständlich. Sie lebt von geteilten Werten, Empathie und der Mitgestaltung durch alle. Angesichts multipler Krisen stehen sowohl das demokratisches System in Deutschland als auch die Demokratien weltweit unter Druck: Populismus, Radikalisierung und gesellschaftliche Spaltung setzen diesem Gesellschaftsentwurf massiv zu. Auch Kinder und Jugendliche sind Zielgruppen dieser antidemokratischen Bewegungen.

Die Jahresauftakttagung 2025 des JFF geht deshalb u.a. diesen Fragen nach:

  • Was hält die Gesellschaft zusammen und wie können wir den Zusammenhalt fördern?
  • Was macht einen Menschen zu einemeiner Demokratin?
  • Welche medienpädagogischen Ansätze können dazu beitragen, das Demokratieverständnis von Kindern und Jugendlichen und den Dialog zwischen allen gesellschaftlichen Mitgliedern zu fördern?

In Impulsvorträgen und Workshops will das JFF pädagogische Fachkräfte dafür sensibilisieren, in ihrer eigenen Arbeit die relevanten Fragen zur Demokratieförderung aufzugreifen und medienpädagogische Ansätze zur demokratischen Gesellschaftsbildung für alle Altersstufen zu diskutieren.

Eine Online-Teilnahme an der gesamten Tagung ist nicht möglich, da die Tagung in Präsenz stattfindet. Die Aufzeichnungen der Vorträge am Vormittag werden zeitnah auf der Webseite auftakttagung.jff.de zur Verfügung gestellt. Die gesamte Tagung sowie der Workshop 3 werden vor Ort in Gebärdensprache übersetzt. Die Teilnahme ist kostenfrei – die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Praktiker*innen der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Anmeldung zur Tagung und Zugang zum Stream unter: https://auftakttagung.jff.de/

Über das JFF: Seit 1949 befasst sich das JFF mit Medien und medialen Phänomenen, mit Trends und Entwicklungen, mit Chancen und möglichen Schwierigkeiten aus Sicht von Kindern und Jugendlichen. Die Ergebnisse der interdisziplinären Arbeit aus Forschung und Praxis werden für verschiedene Arbeitsfelder aufbereitet und sind Basis für innovative Projekte und Modelle in der Erziehungs-, Bildungs- und Kulturarbeit. Ziel all dieser Aktivitäten ist eine breite, umfassende und nachhaltige Förderung von Medienkompetenz.

Quelle: Pressemitteilung des JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis




Masernschutz in Deutschland noch immer unzureichend

Laut dem aktuellen Arzneimittelreport der Barmer haben nur 87 Prozent der Zweijährigen den vollständigen Masernimpfschutz erhalten

Der Masernschutz bei Kindern bleibt in Deutschland trotz Einführung der Impfpflicht im Jahr 2020 hinter den angestrebten Zielen zurück. Dies geht aus dem aktuellen Arzneimittelreport der Barmer hervor, bei dem Impfquoten von Kindern bis zum sechsten Lebensjahr untersucht werden. So hatten im Jahr 2022 bundesweit 87 Prozent der Zweijährigen den vollständigen Masernimpfschutz erhalten. Das entspricht einer Steigerung um rund acht Prozentpunkten im Vergleich zum Jahr 2019. Um eine Herdenimmunität zu erreichen, ist jedoch eine Immunisierungsrate von mindestens 95 Prozent notwendig.

„Die Masernimpfpflicht hat zwar die Impfquote gesteigert, aber das angestrebte 95 Prozent-Ziel nach wie vor in allen Bundesländern verfehlt. Um dies zu erreichen, sind weitere Schritte erforderlich wie etwa zielgerichtete Impfkampagnen und eine intensivere Aufklärung, um Vorbehalte gegen Impfungen auszuräumen“, sagt Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer.

Bislang sei es nicht gelungen, eine flächendeckende Herdenimmunität zu gewährleisten. Dies erschwere die Bekämpfung der hochinfektiösen Krankheit erheblich. Eine Herdenimmunität sei entscheidend, um nicht nur geimpfte Menschen, sondern auch jene zu schützen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen könnten.

Erhebliche regionale Unterschiede

Wie aus dem Report weiter hervorgeht, ist der Masernschutz in Sachsen, Baden-Württemberg und Bayern besonders lückenhaft. Hier wurden lediglich etwa 77 beziehungsweise etwa 84 und etwa 85 Prozent der Zweijährigen vollständig gegen Masern geimpft. Damit liegen die Werte um bis zu zehn Prozentpunkte unter dem Bundesschnitt.

Insgesamt waren im Jahr 2022 annähernd fünf Prozent der im Jahr 2020 geborenen Kinder in Deutschland ohne jegliche Masernimpfung. „Impflücken gefährden die Gesundheit der Kinder und schwächen die Schutzwirkung für alle. Je größer diese in einzelnen Regionen ausfallen, desto mehr steigt dort das Risiko für regionale Masernausbrüche. Weltweit ist die Zahl der Todesfälle durch Masern im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 43 Prozent gestiegen“, sagt Prof. Dr. med. Daniel Grandt, Studienautor des Barmer-Arzneimittelreports und Chefarzt am Klinikum Saarbrücken.

Zunehmende Impfraten, aber Lücken bleiben bestehen

Laut Arzneimittelreport haben sich die Impfraten für Masern, Mumps und Röteln, die üblicherweise als Kombinationsimpfung verabreicht werden, seit Einführung der Masernimpfpflicht zwar merklich verbessert. Im Vergleich zu den Geburtskohorten der Jahre 2016 und 2017 stieg der Anteil der vollständig geimpften Kinder um fast zehn Prozentpunkte. Dennoch sind nach wie vor viele Kinder nicht ausreichend geschützt. Rund acht Prozent erhalten in den ersten beiden Lebensjahren nur eine statt der empfohlenen zwei Impfdosen, was den individuellen Schutz beeinträchtigen kann.

Zahlreiche ungeimpfte Kleinkinder

Nach den Ergebnissen des Arzneimittelreports gibt es immer noch Kinder, die in den ersten beiden Lebensjahren komplett ungeimpft sind. Bundesweit betrifft dies fast drei Prozent der im Jahr 2020 geborenen Kinder, hochgerechnet etwa 20.800. „Es ist alarmierend, dass immer noch so viele Kinder keinerlei Impfschutz haben. Diese Impflücke gefährdet nicht nur die betroffenen Kinder, sondern alle, die sich nicht selbst durch Impfung schützen können“, sagt BARMER-Chef Straub.

Bayern und Baden-Württemberg hätten mit rund vier Prozent den höchsten Anteil ungeimpfter Kinder, während Brandenburg mit 1,5 Prozent die geringste Quote ungeimpfter Kinder bis zwei Jahre aufweise. Letztmalig wurden diese Zahlen für den Report des Jahres 2019 für die im Jahr 2016 geborenen Kinder erhoben. Damals lag die Quote der komplett ungeimpften Kinder bundesweit bei etwas mehr als vier Prozent, was einer Verbesserung um 1,6 Prozentpunkte entsprach.

Impfquoten bei weiteren Infektionskrankheiten

Neben dem Masernschutz liefert der Arzneimittelreport auch Daten zu den Impfquoten bei anderen von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Schutzimpfungen. So zeigen die Daten etwa, dass bis zum Ende des zweiten Lebensjahres bei den Impfungen ohne Impfpflicht, wie Diphtherie, Keuchhusten, Polio, Hepatitis B, Impfquoten zwischen 81 und rund 84 Prozent erreicht werden.

Die Impfung gegen Rotaviren bildet mit 72,4 Prozent das Schlusslicht. „Zentrales Ergebnis der Analysen ist, dass die angestrebten Impfquoten für die 13 empfohlenen Impfungen zur Grundimmunisierung bei keiner Impfung erreicht werden, auch nicht für Masern nach Einführung der Impfpflicht. 521 Masernfälle und ein Todesfall in den ersten beiden Monaten des Jahres 2024 in England zeigen noch einmal, dass ohne Erreichen der Herdenimmunität massive Ausbrüche von Masernerkrankungen jederzeit möglich sind“, sagt Grandt.

Service

Das ePaper zur Studie finden Sie hier: bifg – BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung

Quelle: Pressemitteilung Barmer




Rund um das Spiel, Spielmöglichkeiten und Spielgestaltungsräume

Sauff, Katrin, Franz, Margit (Hrsg.): Mehr als nur Freispiel. Selbstbestimmtes Spielen & Lernen in Krippe und Kita

Eine der Haupttätigkeiten der Kinder ist das SPIEL. Es gehört unauflöslich zum Kindsein dazu, ist einerseits die wichtigste Form der Weltentdeckung sowie der aktiven Welterkundung im Leben eines Kindes und trägt andererseits zum Aufbau einer stabilen Persönlichkeitsentwicklung sowie als Grundlage für ungezählte Lernprozesse im emotionalen, sozialen, motorischen und kognitiven Bereich bei. Gleichwohl zeigen verschiedene Untersuchungen und Alltagsbeobachtungen in vielen Krippen und Kitas, dass das SPIEL – vermehrt durch funktionsorientierte Förderprogramme – bei weitem nicht mehr die Aufmerksamkeit hat, die es verdient. Insofern ist es sehr zu begrüßen, dass sich die berufserfahrene Erzieherin Katrin Sauff in ihrem ersten Buch dem hohen Bedeutungswert des Spiels und einer spielpädagogischen Praxisgestaltung zuwendet.

Das Spiel als Kinderrecht und sein Stellenwert als Bildungs- und Erziehungsauftrag

Die Autorin behandelt in sechs Kapiteln folgende Schwerpunkte: das Spiel als ein Kinderrecht und sein Stellenwert als Bildungs- und Erziehungsauftrag für Kindertagesstätten (1); einige ausgewählte, bedeutsame Spielformen, in denen Kinder lebensbedeutsame Lernerfahrungen machen können (2); die engagierte und authentisch geprägte Spielbegleitung durch die pädagogischen Fachkräfte als Herausforderung und unverzichtbare Notwendigkeit für eine entwicklungsförderliche Pädagogik (3); Partizipation, Struktur und Abläufe in einer spielaktiven Elementarpädagogik (4); Möglichkeiten, Eltern die Spielbedeutung transparent und erlebbar zu machen (5); Beispiele, wie unterschiedliche Spielräume für Kinder und mit ihnen gestaltet werden können (6).

Mit Praxisbeispielen und Reflexionshilfen

Jedes Kapitel beinhaltet Praxisbeispiele, enthält Praxistipps und bietet auch Reflexionshilfen an, um einerseits das eigene Spielverständnis genauer zu betrachten und andererseits eigene Einschätzungsmerkmale mit den in diesem Buch dargestellten Hinweisen in Verbindung zu bringen, um daraus Konsequenzen für Veränderungen oder Erweiterungen zu ziehen. Zudem tragen die ungezählten Fotos, die die inhaltlichen Ausführungen begleiten, zur zusätzlichen Lesefreude bei.

Fachkräfte, die die eigene Spielpraxis auf den ‚Prüfstand‘ stellen oder sich mit einer Reihe von Spielmöglichkeiten sowie Spielgestaltungsräumen näher befassen wollen, werden dieses Buch als einen reichhaltigen Schatz entdecken.

Armin Krenz  

Sauff, Katrin, Franz, Margit (Hrsg.)
Mehr als nur Freispiel
Selbstbestimmtes Spielen & Lernen in Krippe und Kita.
Klett Kita GmbH, Stuttgart 2025
112 Seiten
ISBN: 978-3-96046-289-7
19,95 €

   




Grundsätze für eine qualitätsgeprägte Beobachtung

Um jedes Kind dort abzuholen, wo es entwicklungspsychologisch steht, bedarf es einer systematischen Beobachtung

Um jedes Kind dort abzuholen, wo es entwicklungspsychologisch steht, bedarf es einer systematischen Beobachtung. Sie bildet die Grundlage für eine qualitätsgeprägte Pädagogik, die sich ganz auf entsprechende Entwicklungshilfen für die Kinder konzentriert. So vielfältig dabei der Bedarf an Entwicklungsunterstützung ist, so unterschiedliche Beobachtungshilfen müssen zur Verfügung stehen. Dabei gilt es Grundsätze zu beachten, damit eine allgemeine Beobachtung zu einer qualitativ hochwertigen, systematisch aufgebauten Beobachtung wird. Um dabei keine subjektiven Eindrücke (mit ihren unbewussten Zielorientierungen) in den Vordergrund zu rücken, müssen Wahrnehmungsaspekte gesteuert werden. Nur so ist es möglich, zu objektiven Beobachtungsergebnissen und Handlungsperspektiven zu gelangen.

Systematische Beobachtungen als Grundlagenqualität für eine ganzheitliche Elementarpädagogik

„Was tun Sie“, wurde Herr K. gefragt, „wenn Sie einen Menschen lieben?“
„Ich mache mir einen Entwurf von ihm“, sagte Herr K., „und sorge, dass er ihm ähnlich wird.“ „Wer, der Entwurf?“„Nein“ sagte Herr K., „der Mensch.“ (Bertolt Brecht)

Beobachtungen bilden für Fachkräfte eine Datenbasis, die verlässliche Grundtatsachen liefert und Erkenntnisse für das weitere Arbeitsvorgehen ermöglicht. Beobachtungen lassen beispielsweise Hintergründe für Ereignisse erkennen und bringen Sinnzusammenhänge auf den Punkt. Werden notwendige Beobachtungen außer Acht gelassen, bleiben Fachkräften viele Erkenntnisse verschlossen, was eine professionelle, qualitätsgeprägte Arbeit zunichte macht. Beobachtungen sind ein überaus hilfreiches Instrumentarium, um Einzelsituationen genauer als zufällige Wahrnehmungen zu erfassen und Zusammenhänge zu erkennen.

Beispiele für Zusammenhänge

Erfassung von

  • eigenen Verhaltensweisen, die sich förderlich oder hinderlich auf die Entwicklung von Kindern auswirken;
  • eigenen Verhaltensmerkmalen, die eine fördernde oder hemmende Wirkung auf die Entwicklung einer kollegialen Zusammenarbeit haben;
  • eigenen, typischen Ausdrucksformen, die als eine Folge biografischer Einflüsse zu verstehen sind;
  • methodisch-didaktischen Arbeitsschritten und ihrer Wirkweise auf die Entwicklung von Kindern;
  • spezifischen Verhaltensweisen der Kinder in Abhängigkeit von auslösenden oder verursachenden Situationen und (un)mittelbaren Folgen auf das von Kindern gezeigte Verhalten;
  • elterlichen Verhaltensweisen und kindeigenen Reaktionsverläufen;
  • spezifischen Verhaltensweisen einzelner Kinder in Abhängigkeit von räumlichen Bedingungen (Enge, Weite, Größe eines Raumes), materiellen Gegebenheiten (attraktive/ unattraktive Raumgestaltung, Überangebot oder Mangel an Materialien), der Kindergruppe (zu viele Kinder im Raum, Häufung, keine Häufung von Kindern mit problematischen Verhaltensweisen), strukturellen Bedingungen (attraktive/unattraktive Angebote, freiwillige/zwangsbedingte Annahme von Angeboten, eng oder weit strukturierter Tagesablauf, Regelübermaß oder Regellosigkeit in der Gruppe …);
  • spezifischen Verhaltensweisen der Kinder in Abhängigkeit von der aktuellen Qualität der kollegialen Zusammenarbeit (Teamatmosphäre);
  • Verhaltensweisen einzelner Kinder, ausgelöst durch spezifische Verhaltensweisen anderer Personen (Hinweis: Rollen in Gruppen, Gruppensoziogramm);
  • Kompensationsmöglichkeiten für Kinder, um ihnen
  • alternative Erlebnisse und Verhaltensmöglichkeiten anzubieten;
  • Wirkweisen bestimmter Projekte auf besondere Verhaltensweisen einzelner Kinder;
  • spezifischen Fähigkeiten und Fertigkeiten von Kindern im Hinblick auf zu planende Projekte und besondere
  • Aktivitäten.

Beispiele für Einzelsituationen

Erfassung von

  • eigenen Verhaltensmerkmalen, die sich förderlich oder hinderlich auf die eigene Weiterentwicklung (privat wie beruflich) auswirken;
  • spezifischen Merkmalen, die sich in der Entwicklung von Kindern aufbauen, manifestieren, stabilisieren oder
  • abbauen;
  • eigenen Verhaltensmerkmalen, die in ihrer Wirkung entlastend oder belastend sind, die für Zufriedenheit oder Unzufriedenheit sorgen oder die eine weitere Entwicklung ermöglichen oder unterbinden.

Diese wenigen Beispiele machen deutlich, dass Situationsergebnisse oder zu beobachtende Verhaltensweisen – von Kindern und Erwachsenen – in der Mehrzahl das Ergebnis von zusammenhängenden Ereignissen sind! Diese Erkenntnis ist vor allem deshalb von großer Bedeutung für die (Sozial)Pädagogik, weil kindeigene Ausdrucksweisen in keinem Fall als isolierte Personkonstanten (= individuelle und gleichzeitig feststehende Persönlichkeitsmerkmale) eingestuft und als solche betrachtet werden sollen. Jedes Beobachtungsergebnis ergibt sich aus einer Fülle von unterschiedlichen Einflussgrößen und ist damit das Resultat eines Bedingungsgefüges.

So hat die Aussage „Nicht das Kind ist gestört, sondern die Umgebung, in der das Kind sein besonderes Ausdrucksverhalten zeigt“ durchaus ihren Sinn. Würde nur allein das irritierende Verhalten von Kindern isoliert beobachtet und ebenso isoliert gedeutet werden, wären einer aus dem Sinnzusammenhang herausgelösten Bewertung Tür und Tor geöffnet. So gibt es eine ganze Reihe von Bedingungsfaktoren, die das besondere Verhalten von Kindern in einer speziell von ihnen so erlebten Situation auslösen, verursachen, verstärken oder unterdrücken. Eine genauere Analyse problematischer Entwicklungen macht schnell deutlich, dass es immer wieder besondere Einflussfaktoren sind, die auf Kinder und ihre Ausdrucksweisen wirken.

Hier sind vor allem folgende Merkmale zu nennen, die (in)direkt mit der elementarpädagogischen Fachkraft zu tun haben.

Faktoren, die das Verhalten von Kindern beeinflussen

1. Faktoren in Bezug auf die elementarpädagogische Fachkraft

  • die „Persönlichkeitsstruktur“ von Erzieher*innen und die damit verbundenen Persönlichkeitsmerkmale;
  • die berufliche Erfahrung oder Unerfahrenheit der Fachkräfte;
  • die bewussten und unterbewussten Erwartungen an das einzelne Kind/ die Kinder/ die ganze Gruppe;
  • die individuelle, persönlich und beziehungsorientiert geprägte Einstellung zum Kind, das beobachtet werden soll;
  • die individuell bewertete Erfahrung, die die Fachkraft bisher mit dem Kind gemacht hat;
  • die möglicherweise (un)professionellen Handlungsstrategien, mit denen bisher die pädagogische Arbeit gestaltet wurde;
  • die grundsätzlichen und subjektiven Einstellungen der Fachkraft zum Beruf (ihre Zufriedenheit oder Unzufriedenheit, die erlebte Berufsbelastung)
  • das Werte- und Normensystem, das den eigenen Verhaltensweisen und Erwartungen zugrunde liegt

2. Faktoren in Bezug auf die Einrichtung

  • die konzeptionelle Grundlage für die Ausrichtung/Gestaltung der pädagogischen Arbeit;
  • die ideologische Gestaltung der Pädagogik, die sich in der Arbeitsphilosophie zeigt;
  • der einrichtungsspezifische Ansatz und seine Gestaltungsweise;
  • die methodisch-didaktische Arbeitsgestaltung;
  • der besondere Tagesablauf, dem die Kinder unterworfen sind und in der Regel von den Fachkräften, ohne Beteiligung der Kinder, festgelegt wurden;
  • die örtliche Lage der Einrichtung mit großen oder kleinen Innenräumen oder Außenflächen und ihre Gestaltung.

3. Weitere Faktoren

Drittens haben auch die Erwartungen der Eltern an das Kind, die Einrichtung und die Fachkräfte einen Einfluss auf die Beobachtung und Beobachtungsrichtung. Eine weitere Rolle spielen die Erwartungen des Trägers an das Bild,
das die Institution nach außen vermitteln soll. Hier wiederum wird von den Fachkräften einiges erwartet – beispielsweise, ob und wie stark auf Elternwünsche eingegangen werden soll.

Diese Aussagen machen noch einmal deutlich, dass jede Form der Beobachtung ihren besonderen Stellenwert sowie ihre ganz spezifische Aufgaben-/ Zielstellung besitzt und daher immer …

  • gut vorbereitet sein will,
  • eine klare Zielsetzung haben muss, die am besten schriftlich formuliert wird,
  • so zu machen ist, dass Nebensächlichkeiten zwar registriert werden, aber nicht vom Beobachtungsziel ablenken dürfen,
  • eine differenzierte Beschreibung der Zielpunkte möglich macht und damit jede Form einer frühzeitigen Bewertung ausschließt,
  • möglichst schriftlich festzuhalten ist, um Beobachtungsverfälschungen durch subjektive Gedanken auszuschließen,
  • Sinnzusammenhänge erfassen muss, um mögliche Hintergründe erfassen zu können,
  • nur dann sinnvoll ist, wenn aus den Auswertungen praktische Konsequenzen gezogen werden, die zu konkreten Handlungsvorhaben führen.

Eine Situation, ein Umstand oder eine Person kann nur dann umfassend und exakt beschrieben und beurteilt werden, wenn sorgsam zusammengetragene Fakten zur Verfügung stehen und das Material ausreichend ist, um eine fachlich begründete Aussage zu treffen. Wichtig sind qualitativ brauchbare und quantitativ umfassende Erhebungsgrundlagen.
Neben der Beobachtung gibt es weitere Datenbeschaffungstechniken, die je nach Fragestellung ihren ganz besonderen Wert haben. Folgende Grundsätze gelten für eine Datenerhebung:

Die Methoden der Datenerhebung sollen

  • ein sachlich-beschreibendes Erfassen der benötigten Daten möglich machen,
  • hilfreich sein für das weitere Vorgehen, um Zielsetzungen zu erreichen,
  • Rückschlüsse ermöglichen, um Hintergründe zu verstehen,
  • die ausschlaggebende Fragestellung möglichst exakt beantworten,
  • die Fachkraft dazu veranlassen, ihre (schon im Voraus gefassten) Annahmen immer wieder neu zu überdenken, um Vorurteile verwerfen zu können und sich allein auf die gefundenen Ergebnisse zu verlassen.

Aufgaben:

  • Nehmen Sie eine Bestandsaufnahme Ihrer bisherigen Beobachtungspraxis vor und prüfen Sie, inwieweit Ihre Beobachtungen einer fachlichen Systematik entsprechen.
  • Prüfen Sie, bei welchen Aufgabenstellungen bisher systematische Beobachtungen eingesetzt wurden und bei welchen Aufgabenstellungen zielgerichtete Beobachtungen zu kurz gekommen sind.
  • Gehen Sie der Frage nach, welche Hintergründe es geben könnte, dass nicht in allen bedeutsamen Zusammenhängen entsprechende Beobachtungen eingesetzt wurden.

Diesen Text haben wir folgendem Buch entnommen:

cover-krenz-beobachtung

Krenz, Armin

Beobachtung und Entwicklungsdokumentation

Grundlagen – Praxisbeispiele – Beobachtungslisten – Dokumentationsmuster

Burckhardthaus
ISBN: 978-3-96304-617-9
25,00 € (inkl. MwSt.)