Mutterstimme stärkt das Gehirn von Frühchen

Stanford Studie zeigt: Frühes Hören der Mutter fördert die Sprachentwicklung

Das Hören der Stimme der Mutter wirkt sich positiv auf die Gehirnentwicklung von Frühchen aus – das zeigt eine neue, randomisiert-kontrollierte Studie der Stanford University School of Medicine. Frühgeborene, die im Krankenhaus regelmäßig Tonaufnahmen ihrer Mutter hörten, zeigten in MRT-Scans deutliche Verbesserungen in den Sprachzentren des Gehirns.

Frühe Sprachreize fördern neuronale Entwicklung

Unter Leitung von Katherine Travis konnten Forschende erstmals kausal nachweisen, dass frühe Spracherfahrungen messbar zur Reifung neuronaler Sprachpfade beitragen. Frühgeborene, die in den ersten Lebenswochen regelmäßig die vertraute Stimme ihrer Mutter hörten, entwickelten bessere Verbindungen zwischen Hör- und Spracharealen als Kinder, die keine Sprachaufnahmen erhielten. Die Ergebnisse wurden im Fachjournal Frontiers in Human Neuroscience veröffentlicht.

Risiko verzögerter Sprachentwicklung senken

Wie Heidi Feldmann, Seniorautorin der Studie, erklärt, verbringen Kinder, die mehr als drei Wochen zu früh geboren werden, oft lange Zeit im Krankenhaus – meist ohne den gewohnten mütterlichen Klangkontakt. Das könne die Sprachentwicklung verzögern. Durch gezielte Sprachinterventionen ließe sich dieses Risiko offenbar verringern.


Blickkontakt und Bindung formen das Gehirn

Dr. Walter Hultzsch erklärt, wie Nähe, Blickkontakt und feine Signale die Entwicklung von Aufmerksamkeit, Selbstregulation und Persönlichkeit von Säuglingen fördern. Sein Buch verbindet neurowissenschaftliches Wissen mit alltagstauglicher Orientierung für Eltern, Großeltern, Paten und pädagogische Fachkräfte, die Babys in den ersten Lebensjahren achtsam begleiten wollen.

Dr. Walter Hultzsch
Hey Mama, schau mir in die Augen – und sprich mit mir – Bindung, Blickkontakt & frühe Kommunikation – wie sie das Gehirn deines Babys formen
120 Seiten, ISBN: 9783963040726, 20 €
Mehr zum Buch


Schon wenige Stunden Hören zeigen Wirkung

Während der Studie hörten die 46 teilnehmenden Frühchen über einen Zeitraum von zweieinhalb Stunden Tonaufnahmen, in denen ihre Mütter aus dem Kinderbuch „Paddington Bear“ vorlasen – jeweils in der Muttersprache. Schon nach wenigen Wochen zeigten sich deutliche strukturelle Veränderungen in den Sprachzentren. Die Forschenden betonen, dass die Tonaufnahmen den Schlaf der Kinder nicht beeinträchtigten.

Bedeutung für die Frühchenmedizin

Die Studie liefert neue Hinweise, wie wichtig emotionale Bindung und akustische Reize für die frühe Hirnentwicklung sind. Frühgeborene reagieren demnach sensibel auf die Stimme der Bezugsperson – ein einfaches, aber wirkungsvolles Mittel, um ihre Entwicklung gezielt zu unterstützen.




Besuchen Sie SPIELEN UND LERNEN auf der Frankfurter Buchmesse 2025

bm

Treffen Sie Armin Krenz, Loes Botman und viele weitere Autor*innen am Stand – Halle 3.0, E 152 und E 156

Wenn die Frankfurter Buchmesse am 15. Oktober 2025 ihre Tore öffnet, sind auch wir von SPIELEN UND LERNEN wieder mit dabei. In Halle 3.0 an den Ständen E 152 und E 156 präsentieren wir Ihnen auf 16 Quadratmetern unsere neuesten Kinderbücher, pädagogischen Fachbücher und Elternratgeber.

Ein besonderes Highlight: Prof. Dr. Armin Krenz stellt seine aktuellen Titel vor. Ab Donnerstag können Sie ihn persönlich bei uns am Stand treffen, mit ihm ins Gespräch kommen und Ihre Bücher signieren lassen.

Am Freitag und Samstag begrüßen wir zudem die niederländische Pastellkünstlerin Loes Botman, die ihr neues Kinderbuch „Von den Bergtieren“ mit zauberhaften Tierillustrationen vorstellt.

Auch viele weitere Autor*innen wie Dr. Elisabeth Aust-Claus, Dr. Walter Hultzsch und Dr. Marcus Damm sind bei uns zu Gast.

Und noch etwas: Wir haben eine kleine Überraschung vorbereitet, die Sie nicht verpassen sollten. Kommen Sie vorbei, stöbern Sie in unseren Neuerscheinungen und lassen Sie sich inspirieren – wir freuen uns auf Ihren Besuch!




Eckpunkte KiBiz NRW – Stellungnahme von Gerhard Stranz

Sozialarbeiter und Bildungsexperte legt differenzierte Einschätzung zur KiBiz-Vereinbarung vor

Gerhard Stranz, langjährig in Dortmund sozialpolitisch engagiert und durch seine Mitarbeit im Didacta-Verband bekannt, hat die Vereinbarung zu den Eckpunkten des KiBiz NRW aufmerksam verfolgt. In seiner Stellungnahme beleuchtet er differenziert Chancen und Grenzen der geplanten Regelungen – stets mit dem Blick auf die praktische Wirkung für Kinder, Familien und Fachkräfte. Wir veröffentlichen seinen Beitrag mit freundlicher Genehmigung des Autors.

Anmerkungen zur Vereinbarung über Eckpunkte einer Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)

Anmerkungen zu der
„Vereinbarung der kommunalen Spitzenverbände (KSV) und der freien und kirchlichen Träger in Nordrhein-Westfalen mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen über Eckpunkte einer Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)“

(Aus dem Titel kann vermutet werden, dass es sich um eine Initiative der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege handelt, die mit der Landesregierung eine Vereinbarung schließt – also nicht um eine Initiative der Landesregierung!)

Meine zentralen Bewertungen:

Es handelt sich um
– eine Bankrotterklärung der öffentlichen und freien Wohlfahrtsverbände in Bezug auf die Verantwortlichkeit für die Förderung von Kindern nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches VIII – § 22 ff. und
– ein historisches Versagen: Verdrängen der eigenen Verantwortlichkeit an der eingetretenen Misere – eine fachliche Inkompetenz in Bezug auf eine dem Kindeswohl entsprechende Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege.

Ich komme zu dieser Einschätzung aufgrund meiner langjährigen aktiven Beteiligung in dem Arbeitsfeld. Dazu einige erläuternde Eckpunkte:

Die Notwendigkeit einer ausgeweiteten, qualitativ verbesserten Förderung und der Abschaffung der Elternbeiträge wurde als Konsequenz aus den Ergebnissen der umfangreichsten Längsschnittuntersuchung an 100 Standorten in den Jahren 1970–75 festgestellt und führte nach der Auswertung im Jahr 1977 u. a. zu dem Beschluss des Landtages, ab dem 1.1.1983 auf Elternbeiträge zu verzichten, damit dieses zentrale Hemmnis für den Besuch von Kindergärten beseitigt wird und alle Kinder Einrichtungen besuchen können. Dieser Beschluss wurde leider im Jahr 1982 zurückgenommen.

Ich habe bei der Weiterentwicklung des Kindergartengesetzes (KiGa) zum Gesetz über Tageseinrichtungen (GTK) mitgewirkt und dabei die Vernetzung zwischen dem im Landtag erkennbaren Willen, Tageseinrichtungen besser auszustatten, mit den Beteiligten des Ministeriums und den Verbänden der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Gang gebracht. Ich habe den Prozess der politischen Diskussion im Auftrag des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in einer Buchveröffentlichung dokumentiert.

Als Mitarbeiter eines Wohlfahrtsverbandes in der Landesgeschäftsführung und für den Bereich der Elterninitiativen, als Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der Freien und der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege habe ich sowohl Details der Praxisbedingungen in dem Arbeitsfeld als auch die Fachlichkeit der Trägerverbände und ihr Verhältnis zur Landespolitik kennengelernt.

Mit der Übernahme der Verantwortung für über 100 Einrichtungen bei einem Trägerzusammenschluss in NRW und der Koordination eines Bündnisses, bei dem u. a. alle Gewerkschaften, Fachverbände und auch Wohlfahrtsverbände beteiligt waren, habe ich daran mitgewirkt, die Landespolitik an den Anforderungen der Kinderrechtskonvention zu orientieren und dazu nicht nur Stellung genommen, sondern auch als persönlich Verantwortlicher mit einer erfolgreichen Volksinitiative und landesweiten Protestveranstaltungen – auch vor dem Landtag – auf die Unzulänglichkeiten bei der Abschaffung der Horte und der Billiglösung OGS, der Kürzungen im Landeshaushalt und die vom Ansatz und der Ausstattung her völlig unzulänglich vorgesehene Einführung des Kinderbildungsgesetzes aufmerksam gemacht.

Dabei habe ich – da ich in einem bundesweiten Beratungszusammenschluss eingebunden war – darauf hingewiesen, dass die vorgesehene Umstellung des Fördersystems von der objekt- zur subjektorientierten Förderung, wie sich das in Untersuchungen in anderen Ländern bereits herausgestellt hatte, grundsätzlich nicht geeignet ist, qualitative Verbesserungen zu erreichen. Zudem habe ich durch die Nachverfolgung der Vorlagen aus dem Städtetag NRW herausgefunden, dass neben den berechneten Pauschalwerten für die OGS durch das Schulministerium die Kindpauschalen auf falschen Grundwerten berechnet waren. So waren die Pauschalen für die OGS um rund 33 % zu gering bemessen und bei Tageseinrichtungen, je nach Personengruppe, ebenfalls um bis zu 30 % zu gering.

Diese Hinweise berücksichtigten die Trägerverbände und das Ministerium nicht. Die Trägerverbände akzeptierten die falsch berechneten Pauschalen mit dem abgeschlossenen „Kontrakt für die Zukunft“ mit der Staatskanzlei, da die Frage der eigenen Förderung (durch die sogenannte „Globaldotation“) im Raum stand.

Das zuständige Fachministerium und der damals zuständige Minister Laschet bezeichneten mich u. a. in einer Presseerklärung als Lügner, der die Eltern und Mitarbeitenden in NRW aufhetze. Das war jedoch nie der Fall. Öffentlich hat sich der Minister inzwischen bei mir mit dem Hinweis entschuldigt, dass ich immer recht gehabt hätte, er jedoch die falschen Berater im Ministerium hatte.

Die Beratungsresistenz des Ministeriums und die Kurzsichtigkeit der Verbände und der Kirchen, die zum Zeitpunkt der Einführung des Rechtsanspruchs die Möglichkeit gehabt hätten, aber darauf verzichtet haben, für die Erfüllung dieses Anspruchs die Erstattung der tatsächlich entstehenden Kosten aus öffentlichen Mitteln einzufordern – also auch eine Gleichbehandlung mit kommunalen Einrichtungen, bei denen das der Fall ist –, haben wesentlich zu dem heutigen Dilemma beigetragen:

Dadurch wurde seit 2007 (sprunghafter Anstieg der Teilzeittätigkeit) das Arbeitsfeld unattraktiver für viele junge Menschen, und das Ausbildungsangebot wurde nicht frühzeitig genug ausgeweitet, sodass es zu dem heute bestehenden Fachkräftemangel kommen musste!

Nach dieser Grundsatzeinführung zu den Inhalten der Vereinbarung: 

Die Beteiligten der Vereinbarung scheinen ihre Aufgabenstellung nicht zu kennen, die sich aus dem SGB VIII, den Regelungen der §§ 22 ff., ergibt. 

Bei der Förderung von Kindern, die untrennbar aus den Anteilen Erziehung, Bildung und Betreuung besteht, geht es nicht um die Erfüllung eines „Aufstiegsversprechens“, sondern um eine Förderung des Kindes im Sinne des Kindeswohls. Dabei geht es um eine elementare Förderung, damit um mehr als um „bestmögliche Startchancen“ im Sinne von „gesellschaftlichem Aufstieg“ und aus der Sicht der Gesellschaft um „gesellschaftliche Investitionen“. 

Es geht um jedes einzelne Kind, das für seine Entwicklung jetzt die bestmöglichen Bedingungen benötigt.

A) Die Beteiligten der Vereinbarung verfehlen ihre Aufgabenstellung, wenn sie nicht das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen. 

Kinder benötigen für ihre Entwicklung und den eigenständigen Selbstbildungsprozess eine umfängliche Förderung. 
Das ist mehr als nur „Betreuung“. 

Diese Unterscheidung ist elementar, zumal die Beteiligten der Vereinbarung scheinbar davon ausgehen, dass sich Kinder in bestimmten Zeiten nur „betreuen“ lassen und sich in dieser Zeit dann nicht selber weiterbilden, ihr eigenes Bild von der Welt, in der sie leben, machen. 

  • Kinder unterscheiden nicht nach Zeiten der Bildung, Erziehung und Betreuung. 
  • Kinder leben und lernen immer. 
  • Jede Zeit ist damit auch eine Bildungszeit. Kinder heben keine Lernzeiten für festgelegte Zeiträume in der Zukunft auf. 

So fachfremd können nur Erwachsene mit Konzepten für Rand- und Hauptzeiten denken, die vielleicht noch an die Zeit der Pädagogik des „Nürnberger Trichters“ erinnert.

B) Das Land und die Kommunen haben bei der Bedarfsplanung versagt 

Nach den Regelungen des SGB VIII bestand seit 1991 die Verpflichtung, die Bedarfsplanung so auszurichten, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf abgedeckt werden kann. Anstelle dieser Aufgabenstellung, zu der der Bund auch eine Anschubfinanzierung zur Verfügung gestellt hatte, wurde alleine schon bei der Planung von Kindergartenplätzen der Fehler gemacht, dass für die Versorgung nur 3 Jahrgänge berücksichtigt wurden, obwohl Kinder nicht mit dem Erreichen des 6. Lebensjahres eingeschult wurden. 

Es hätten von Anfang an tatsächlich 3,7 Jahrgänge berücksichtigt werden müssen. 

Die Landesregierung hat diese öffentlichen Hinweise, die auch bei Landtagsanhörungen vorgetragen wurden, nicht aufgegriffen. Dies gilt ebenso für die Bedarfsplanung zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für Kinder unter 3 Jahren, wobei in NRW eine Bedarfsquote von 35 % bei der Landesförderung und auch von vielen Kommunen bei der örtlichen Planung unterstellt wurde. Diese Quote hatte aber lediglich die Bundesregierung für die Bereitstellung von Mitteln für den Ausbau zugrunde gelegt. 

Angesichts dieser Fehlplanung wurde es auch versäumt, die generative Entwicklung bei den damals tätigen Fachkräften und den Ausbaubedarf für Ausbildungskapazitäten in den Blick zu nehmen. 
(Ich habe in vielen Veranstaltungen darauf aufmerksam gemacht und auch im Zusammenwirken mit der Stadt Düsseldorf, die die Notwendigkeit erkannte, Informationsveranstaltungen für junge Menschen zur Berufsfindung organisiert.) 

Es muss dem Eindruck aus der Vereinbarung entgegengetreten werden, als sei der Fachkräftemangel, die Inflation und das Steigen der Vergütungen „vom Himmel gefallen“. 

C) Verschlimmbesserung des KiBiz verhindern 

Neben der überfälligen Bereitstellung von mehr Mitteln für den Elementarbereich des Bildungswesens ist es notwendig, das KiBiz abzuschaffen und nicht zu reformieren. 

Damit würde das grundsätzlich falsch angelegte System nur noch optimiert. Insofern muss eine systemimmanente Überarbeitung verhindert werden, zumal es ansonsten schwierig werden dürfte, die notwendige Abkehr von der subjektorientierten Förderung zu erreichen. Diese würde auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben und Generationen von Kindern müssten unter unzulänglichen Bedingungen auf ihrem Lebensweg begleitet werden. Familie und Fachkräfte würden unnötig belastet. Insofern wäre es total falsch, „das System zu stabilisieren und verlässlicher zu machen“. 

Das System muss abgeschafft und völlig neu aufgelegt werden. 
JETZT. 

Insofern reicht in keiner Weise die Zusicherung der „Stabilitätsgarantie“ (Ziffer 12) (die sich die Vereinbarungspartner gegenseitig geben, anstatt diese Erklärung einseitig von der Landesregierung abgegeben wird!), dass das „Niveau der Kindpauschalen … garantiert“ wird. Das Niveau ist als Ausgangsbasis für eine Reform im System einerseits zu gering und andererseits für eine zukünftige Neuregelung der Finanzierung nicht ausreichend.

Zu den einzelnen Ansätzen:

6. Einführung von Kern- und Randzeiten
Wie bereits oben grundsätzlich ausgeführt, stellt die Absicht, Kern- und Randzeiten einzuführen, indem z. B. „Fachkräfte auf die bildungsorientierten Kernzeiten konzentriert werden“, eine pädagogische Bankrotterklärung dar, in der deutlich wird, dass die Bildungsprozesse von Kindern, deren Wohl und auch die pädagogische Aufgabenstellung, die untrennbar aus Erziehung, Bildung und Betreuung besteht, nicht „verstanden“ sind und die Anforderungen des SGB VIII missachtet werden.
Kinder müssen zu jeder Zeit die bestmögliche Begleitung bei ihrem Selbstbildungsprozess erhalten. Tageseinrichtungen dürfen in Randzeiten nicht wieder als „Verwahranstalten“ gedacht werden und dazu „verkommen“, bei denen es nur darauf ankommt, die „Aufsicht und Kinderschutz“ zu garantieren.

7. Bedarfsgerechte Steuerung der wöchentlichen Betreuungszeiten
Maßgabe für die Bemessung der Zeiten, in denen Kinder eine Tageseinrichtung besuchen oder im Rahmen der Kindertagespflege begleitet werden – was also mehr als eine „Betreuungszeit“ ist –, muss der Bedarf des Kindes sein. Insofern müssen die Bemühungen darauf gerichtet sein, mit den Eltern der Kinder zu erörtern (wobei aus der Einrichtung auch darauf aufmerksam gemacht werden sollte, wenn für Kinder ein längerer Aufenthalt als förderlich angesehen wird), welcher passende Zeitrahmen für den Aufenthalt des Kindes in dem jeweiligen Angebot geeignet ist. Dabei müssen finanzielle Erwägungen zurückgestellt werden.

8. Flexibilisierung der Gruppengrößen
Die vorgesehene „Flexibilisierung“ nach oben ist im Hinblick auf die sowieso schon viel zu große Gruppengröße ein Angebot zu einer „strukturellen Kindeswohlgefährdung“, indem dazu beigetragen wird, dass Bedürfnisse einzelner Kinder nicht mehr angemessen wahrgenommen und berücksichtigt werden.

9. Neue Kita-Formel (= reine Kindpauschale) / 10. Erprobungsklausel
Anstelle der vorgeschlagenen Regelung sollten alternative Förderungskonzepte erprobt werden können, bei denen auf der Grundlage der einzelnen Einrichtung der Ausstattungs- und Förderbedarf einschließlich eines präaktiven Handlungsrahmens vorgesehen wird, so wie das in anderen Bundesländern der Fall ist oder auch dem Ministerium nach einem Planspiel von mir als Modellmaßnahme vorgeschlagen wurde.
(Der Modellantrag wurde abgelehnt, weil die Ministeriumsverwaltung zu „bequem“ war, sich auf ein begrenztes Modellprojekt einzulassen.)

Plätze in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege sind keine Stadtteilautos, die punktuell und zeitlich befristet genutzt werden können.
Kindertageseinrichtungen sind Lebensorte für Kinder, die diesen verlässlich und in einer Beziehung zu verlässlichen und fachlich qualifizierten Begleitenden zur Verfügung stehen müssen.
Es kommt dabei nicht auf die optimale Nutzung der Einrichtung an, sondern darauf, dass die Einrichtung bedarfsgerecht für die Kinder zur Verfügung steht und dabei auch, gemessen an der Anzahl der Plätze, ein strukturelles Überangebot vorhält.
Dies muss ansonsten auch sichergestellt werden, zumal Eltern andernfalls von dem ihnen verbrieften Wunsch- und Wahlrecht keinen Gebrauch machen könnten.

Anmerkung zu Ziffer 2 c.)
Die vorgesehene Auslauffinanzierung von Waldkindergärten und eingruppigen Einrichtungen widerspricht der Maßgabe des § 5 SGB VIII, nach dem Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht in Bezug auf die Ausgestaltung des Angebotes haben. Der evtl. Hinweis auf die Begrenzung, wenn unverhältnismäßige Mehrkosten entstehen, tritt zurück, wenn es in dem Lebenszusammenhang der Familie die den eigenen Erziehungsvorstellungen entsprechenden Angebote nicht gibt, sodass mit dieser Regelung ein Elternrecht beschnitten würde und sich das Land und die Träger – wie schon bisher bei der Jugendhilfeplanung – über bundesgesetzliche Regelungen hinwegsetzen (was auch in anderen Ländern mit noch größerer Bedeutung scheinbar eine Selbstverständlichkeit geworden ist).

Ich hoffe, mit meinen Hinweisen einen Anstoß gegeben zu haben, die Bedarfslage von Kindern als Ausgangspunkt für die Gestaltung der Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und auch die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, damit alle Träger in vergleichbarer Weise in den Stand gesetzt sind, unter optimalen Bedingungen die Förderung von Kindern im Elementarbereich sicherzustellen.




Sprache verbindet: Polylino bringt Mehrsprachigkeit in eure Kita

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Gewinnspiel: Geschichtenwürfel mit der Maus!

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Taucht ein in die Welt der Maus! Würfelt und erfindet mit den Motiven fantasievolle, aufregende oder witzige Geschichten. Ein Würfelvergnügen für alle!

Seit über 50 Jahren begeistert die Maus Kinder und Erwachsene. Sie steht für Neugier, Spaß am Lernen und pädagogisch wertvolle Inhalte. Mit den Geschichtenwürfeln geht nun das Maus-Abenteuer weiter.

Fantasie zum Anfassen

Neun bunte Holzwürfel sind mit Motiven rund um Maus, Elefant und Ente bedruckt. Die Kinder würfeln und erzählen anhand der erwürfelten Bilder eine Geschichte. Das Beste daran: Der Schwierigkeitsgrad lässt sich ganz flexibel anpassen. Schon ein Würfel genügt, um einen einfachen Satz zu bilden. – Ideal für Kinder in der frühen Sprachentwicklung. Je mehr Würfel zum Einsatz kommen, umso komplexer wird die Geschichte. Dabei sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt, es gibt kein Richtig oder Falsch.

Sprache spielerisch fördern

Die bunten Motive orientieren sich an wichtigen Alltagswörtern. Dadurch erweitern die Kinder beim Erzählen ihren Wortschatz, üben Satzbau und Ausdruck. Sie hören einander zu, knüpfen an Ideen der anderen an und werden angeregt, Begriffe zu verknüpfen. So entstehen kleine Erzählabenteuer, die Kreativität, Sprache und soziale Kompetenz fördern.

Perfekt für den Kita-Alltag

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Das Gewinnspiel endet am 22.10.2025.






Bildungs- und Teilhabepaket verfehlt Ziel: Vier von fünf Kindern ohne Unterstützung

Paritätischer Wohlfahrtsverband kritisiert fehlende Wirkung und hohe Bürokratie beim BuT: Studie zeigt massives Versagen bei Teilhabeleistungen

Nach einer aktuellen Untersuchung der Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbandes kommt die im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) vorgesehene Teilhabeleistung im Bundesdurchschnitt nicht bei 81 Prozent der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen an. Damit profitieren vier von fünf Kindern nicht von den Hilfen, die eigentlich Freizeit- und Sportangebote finanzieren sollen.

Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde 2011 eingeführt, um Kindern aus einkommensschwachen Familien kulturelle, sportliche oder freizeitpädagogische Aktivitäten zu ermöglichen. Vorgesehen sind bislang 15 Euro monatlich pro Kind, die im Rahmen des Koalitionsvertrags auf 20 Euro erhöht werden sollen.

Kritik an Bürokratie und ungleichen Chancen

Der Paritätische Gesamtverband kritisiert, dass die Umsetzung des Programms seit Jahren an bürokratischen Hürden und ungleichen Strukturen scheitere. Laut Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Verbandes, “ist die Teilhabeleistung gut gedacht, aber schlecht gemacht”. Besonders die massiven regionalen Unterschiede zeigten, dass Chancen häufig von der Postleitzahl abhingen – ein Zustand, der angesichts einer Kinderarmutsquote von über 15 Prozent Millionen Kinder betreffe.

Vorschläge für eine wirksamere Unterstützung

Der Verband fordert, die geplanten 20 Euro monatlich pauschal an alle leistungsberechtigten Kinder auszuzahlen. Damit ließe sich der Verwaltungsaufwand deutlich verringern und eine gerechtere Teilhabe sicherstellen. Zudem sei es notwendig, Rechtsansprüche auf Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zu schaffen, um die Wirkung des Programms langfristig zu sichern.

Ein Problem seit 2011

Seit der Einführung des BuT vor 14 Jahren sei die Teilhabeleistung eine „Misserfolgsgeschichte“, so der Paritätische. Trotz politischer Ankündigungen habe es bislang keine spürbare Verbesserung gegeben. Besonders kritisch bewertet der Verband, dass Bemühungen um eine Kindergrundsicherung ins Stocken geraten seien – während Kinder weiterhin von Sport- und Kulturangeboten ausgeschlossen blieben.




Gute Kita-Qualität sichern: Fachkräfte stärken, Kommunen entlasten

Der Rückgang pädagogisch qualifizierter Fachkräfte gefährdet die Zukunft frühkindlicher Bildung. Eine nachhaltige Finanzierung von Bund und Ländern sowie klare Standards sind jetzt entscheidend

Die Basis für eine gute frühkindliche Bildung ist pädagogisch qualifiziertes Personal. Doch in vielen Bundesländern sinkt der Anteil an Fachkräften in den Kita-Teams weiter – mit deutlichen Unterschieden zwischen den Kommunen.

Laut einer aktuellen Auswertung der Bertelsmann Stiftung ist der Anteil von Kitas mit hoher Fachkraft-Quote von 2023 zu 2024 in zehn Bundesländern gesunken. Besonders stark war der Rückgang in Bremen, im Saarland und in Mecklenburg-Vorpommern. Nur in fünf Ländern gab es einen leichten Anstieg, am stärksten in Sachsen.

Bereits im Ländermonitoring 2024 zeigte sich, dass die Fachkraft-Quoten seit 2017 kontinuierlich zurückgehen – ein Risiko für die internationale Vorreiterrolle des deutschen Kita-Systems.

Deutliche Unterschiede zwischen den Kommunen

Auf kommunaler Ebene treten große Gegensätze zutage:

  • Den Spitzenwert erreicht der Landkreis Sömmerda in Thüringen mit 94,3 Prozent Kitas, die eine hohe Fachkraft-Quote aufweisen.
  • Schlusslicht ist der Landkreis Augsburg in Bayern mit nur 2,3 Prozent.

Auch innerhalb einzelner Bundesländer zeigen sich extreme Unterschiede:

  • In Hessen liegt der Anteil in Hersfeld-Rotenburg bei 66,2 Prozent, in Offenbach dagegen bei 9,1 Prozent.
  • In Nordrhein-Westfalen reicht die Spannweite von 62 Prozent im Kreis Höxter bis zu 9 Prozent in Mönchengladbach.

Die vollständigen Daten zu allen Kreisen und kreisfreien Städten gibt es hier: https://www.bertelsmann-stiftung.de/

Kostendruck drückt die Kita-Qualität

Der Rückgang qualifizierter Fachkräfte hängt eng mit den rechtlichen Rahmenbedingungen zusammen. Immer mehr Bundesländer lassen auch Angehörige anderer Berufsgruppen – etwa Geburtshelfer:innen oder Krankengymnast:innen – in Kitas arbeiten.

„Neue Berufsgruppen für die Kitas zu gewinnen, ist grundsätzlich gut. Aber darunter darf die Professionalität nicht leiden“, warnt Anette Stein, Expertin der Bertelsmann Stiftung für frühkindliche Bildung. Der Zusammenhang zwischen Fachkraft-Quote und Qualität sei wissenschaftlich eindeutig belegt.

Dass der Fachkraft-Begriff aufgeweicht wird, sehen Expert:innen kritisch. Ursache sei vor allem der Kostendruck: Mitarbeitende mit geringerer Qualifikation sind für die Träger günstiger. Doch die Einsparungen an der Kita-Qualität bergen langfristig hohe gesellschaftliche Kosten.

Was jetzt zu tun ist: Empfehlungen der Bertelsmann Stiftung

Um Kita-Qualität nachhaltig zu sichern, braucht es strukturelle Veränderungen. Die Bertelsmann Stiftung empfiehlt:

  • -Standards setzen: Einheitliche Definition des Fachkraft-Status in allen Bundesländern. Fachfremde Mitarbeitende sollten berufsbegleitend qualifiziert werden können.
  • Personal vorausschauend planen: In Regionen mit frei werdenden Fachkräften (z. B. durch demografischen Wandel) ist ein Absenken der Standards unnötig. Länder sollten hohe Quoten gezielt ermöglichen.
  • -Kommunen finanziell entlasten: Bund und Länder müssen dauerhaft in frühkindliche Bildung investieren. Der Kommunale Finanzreport weist auf ein Rekorddefizit hin und fordert eine Reform zur Sicherung der Kommunalfinanzen.

„Wenn wir gute Kitas für alle Kinder wollen, müssen Bund und Länder konsequent in die Qualität investieren und professionelle Standards erhalten“, betont Stein. Mit der Initiative „Es geht um jedes Kind!“ will die Bertelsmann Stiftung die Debatte verstärken.


Erzieher*in – Schlüssel zur Kita-Qualität und kindlichen Entwicklung

Die aktuelle Diskussion um Fachkräftemangel zeigt: Gute Kitas brauchen starke Erzieher*innen. Dieses Buch beleuchtet ihre zentrale Rolle für Bildung, Betreuung und Resilienzförderung – und macht deutlich, warum ihre Professionalität die Basis jeder Kita-Qualität ist.

Softcover, Format 14,8 x 21 cm, 176 Seiten
ISBN: 978-3-96304615-5
22 €

Mehr zum Buch…


Zusatzinformationen und weiterführende Inhalte

Eine hohe Fachkraft-Quote liegt vor, wenn mindestens 82,5 Prozent des pädagogischen Personals einen einschlägigen Fachschulabschluss besitzen. Die Datengrundlage stammt von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder (Stichtag: 1. März 2024).

Weitere Analysen und Inhalte:

– Gute Kitas brauchen gut ausgebildetes Personal – aber die Fachkraft-Quote sinkt vielerorts: https://www.bertelsmann-stiftung.de/
– Dramatisch hohe Krankheitsausfälle beim Kita-Personal erfordern Antwort der Politik: https://www.bertelsmann-stiftung.de/
– Regelmäßige Überlastung durch personelle Unterbesetzung: https://www.bertelsmann-stiftung.de/
– Kommunale Finanzen – Größtes Defizit in der Geschichte der Bundesrepublik: https://www.bertelsmann-stiftung.de/




Bildung 2025: Schulen zwischen KI, Wandel und neuen Fächern

GoStudent-Studie zeigt: Veraltete Prüfungen, fehlende KI-Kenntnisse und der Ruf nach neuen Kompetenzen prägen Europas Bildungssystem

Die europäische Bildung steht vor tiefgreifenden Veränderungen. Der aktuelle GoStudent-Bericht zur Zukunft der Bildung 2025, basierend auf Befragungen von über 5.800 Eltern und Kindern sowie 300 Lehrkräften in sechs Ländern, macht deutlich: Klassische Prüfungen stoßen an ihre Grenzen, digitale Kompetenzen und Soft Skills werden entscheidend.

Prüfungen im Wandel

62 Prozent der Eltern halten traditionelle Prüfungen für überholt. Viele Schüler:innen nutzen bereits KI-Tools für Aufsätze und Tests. Statt reiner Wissensabfrage fordern Lehrkräfte simulationsbasierte Bewertungen, die Problemlösefähigkeiten und kritisches Denken in realitätsnahen Szenarien messen.

Neue Fächer für eine digitale Zukunft

Mathematik und Informatik gelten in ihrer jetzigen Form als nicht mehr zeitgemäß. Gefordert werden neue Inhalte wie Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und Finanzbildung. Auch Stressbewältigung, Gesundheit und Fremdsprachen stehen bei Eltern und Pädagog:innen hoch im Kurs.

Digitale Chancen und Risiken

Obwohl viele Eltern die Bildschirmzeit kritisch sehen, betrachten sie digitale Geräte als unverzichtbar. 95 Prozent der Eltern und Lehrkräfte vermitteln bereits Strategien gegen Fake News. Dennoch warnt die Studie: Kinder können Fakten immer schwerer von Falschinformationen unterscheiden.

Fehlende KI-Ausbildung für Lehrkräfte

Während 63 Prozent der Schüler:innen sich mehr KI-Wissen ihrer Lehrkräfte wünschen, haben drei Viertel der Pädagog:innen keinerlei Schulungen erhalten. Die fehlende Weiterbildung gilt als größte Hürde, um Kinder fit für die digitale Zukunft zu machen.

Personalisierung als Schlüssel

Eltern und Lehrkräfte setzen Hoffnungen in KI-gestützte Lernformen. Sie können den Unterricht individualisieren, Schüler:innen mit Förderbedarf gezielt unterstützen und Lehrkräfte entlasten. Klar bleibt: Menschliche Lehrkräfte bleiben unersetzlich, um Kreativität, Empathie und kritisches Denken zu fördern.