Ein langer Schultag mit großen Erwartungen

Ein Meilenstein für Familien und Grundschulen

Ab dem 1. August 2026 haben Kinder der ersten Klassenstufe einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den kommenden Jahren wird dieser Anspruch schrittweise ausgeweitet, bis er ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Grundschulkinder gilt.

Die Bundesregierung sieht darin einen wichtigen Schritt zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ganztag soll Kindern zusätzliche Lern- und Fördermöglichkeiten eröffnen, Zeit für Bewegung, Musik und gemeinsames Spielen schaffen und Eltern im Alltag entlasten. Dafür stellt der Bund Milliardenbeträge für den Ausbau der Ganztagsangebote sowie für deren langfristige Finanzierung bereit. Bereits heute nutzt mehr als die Hälfte aller Grundschulkinder ein Ganztagsangebot.

Mehr Zeit zum Lernen, Spielen und Entdecken

Ganztag bedeutet heute weit mehr als eine verlässliche Betreuung am Nachmittag. Ziel ist ein Bildungs- und Lebensort, an dem Unterricht, Freizeit, Bewegung und kulturelle Angebote sinnvoll miteinander verbunden werden. Kinder sollen ihre Interessen entdecken, soziale Erfahrungen sammeln und – wo möglich – ihre Hausaufgaben bereits in der Schule erledigen.

Auch die SPD hebt diese Chancen hervor. Der Rechtsanspruch schaffe mehr Verlässlichkeit für Familien und eröffne Kindern zusätzliche Möglichkeiten, ihre Fähigkeiten zu entwickeln. Gleichzeitig sei allen Beteiligten bewusst, dass der Ausbau vielerorts noch erhebliche Anstrengungen erfordere.

Qualität entscheidet über den Erfolg

Grundsätzlich begrüßen auch Gewerkschaften den Start des Rechtsanspruchs. Zugleich warnen sie davor, den Ausbau allein an der Zahl neuer Plätze zu messen.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert verbindliche Qualitätsstandards, ausreichend qualifizierte Fachkräfte, geeignete Räume und eine dauerhaft gesicherte Finanzierung. Ganztag dürfe nicht von der Finanzkraft einzelner Kommunen abhängen und müsse überall ein hochwertiges Bildungsangebot sein.

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht erheblichen Handlungsbedarf. Nach seinen Angaben fehlen bundesweit noch rund 166.000 Ganztagsplätze. Gleichzeitig könnten bislang nur wenige Kommunen den neuen Rechtsanspruch vollständig erfüllen. Neben dem weiteren Ausbau fordert der DGB deshalb bundesweit verbindliche Qualitätsstandards sowie bessere Arbeitsbedingungen für die pädagogischen Fachkräfte.

Der Ausbau beginnt – die Qualitätsdebatte bleibt

Mit dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs endet die Diskussion um den Ganztag nicht – sie beginnt vielmehr in einer neuen Phase. Nun wird sich zeigen, wie gut es gelingt, zusätzliche Betreuungsplätze mit pädagogischer Qualität zu verbinden. Für Grundschulen, Horte und ihre Träger bedeutet dies, tragfähige Konzepte zu entwickeln, ausreichend Personal zu gewinnen und den Ganztag als Bildungs- und Lebensraum für Kinder weiterzuentwickeln. Ob der Rechtsanspruch langfristig zu mehr Chancengerechtigkeit führt, wird sich deshalb nicht allein an der Zahl der Plätze messen lassen, sondern vor allem an der Qualität der Angebote.




ÖKO-TEST prüft weiße Wandfarben: Zwei Produkte fallen deutlich durch

15 von 19 Wandfarben erhalten die Bestnote. Zwei Produkte enthalten ein Konservierungsmittel mit allergieauslösendem Potenzial

Für die aktuelle Untersuchung hat ÖKO-TEST 19 weiße Dispersionsfarben analysiert. Das Ergebnis fällt insgesamt erfreulich aus: 15 Produkte erhalten die Bestnote „sehr gut“. Gegenüber früheren Untersuchungen ist das ein deutlicher Fortschritt. Während vor rund zehn Jahren viele Wandfarben noch problematische Konservierungsmittel enthielten, verzichten heute zahlreiche Hersteller auf diese Stoffe.

Gerade für Räume, in denen Kinder viel Zeit verbringen – etwa Kinderzimmer, Gruppenräume in Kindertageseinrichtungen oder Klassenräume –, ist diese Entwicklung von Bedeutung. Schließlich verbringen Kinder dort täglich viele Stunden.

Zwei Produkte schneiden nur „ausreichend“ ab

Lediglich zwei der getesteten Wandfarben erhalten im Gesamtergebnis die Note „ausreichend“. Nach Angaben von ÖKO-TEST wurde in beiden Produkten das Konservierungsmittel Benzisothiazolinon (BIT) nachgewiesen.

Dabei handelt es sich um einen Stoff aus der Gruppe der Isothiazolinone. Diese Konservierungsmittel stehen seit Jahren im Fokus von Fachleuten, weil sie allergische Reaktionen auslösen können. Nach Angaben des Umweltbundesamtes gibt es Hinweise darauf, dass bei bereits sensibilisierten Menschen in seltenen Fällen sogar der Aufenthalt in frisch gestrichenen Räumen ausreichen kann, um eine allergische Reaktion hervorzurufen.

Besonders bemerkenswert: Zu den beiden Schlusslichtern zählt ausgerechnet die teuerste Wandfarbe im gesamten Test Plantodecor Nr. 524 vom Naturfarben-Spezialisten Auro. Betroffen ist auch Einfach Schöner Farbwelten Profiweiss

Preis ist kein verlässlicher Qualitätsmaßstab

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher gehen davon aus, dass hochwertige oder besonders teure Produkte automatisch auch gesundheitlich unbedenklicher sind. Der aktuelle Test zeigt jedoch, dass diese Rechnung nicht immer aufgeht. Ein hoher Preis ist kein Garant für bessere Inhaltsstoffe.

Wer eine Wandfarbe auswählt, sollte deshalb nicht nur auf Werbeversprechen oder den Preis achten, sondern auch unabhängige Testergebnisse berücksichtigen.

Worauf Familien und Einrichtungen achten sollten

Beim Streichen von Kinderzimmern sowie von Räumen in Kitas und Schulen empfiehlt es sich, möglichst konservierungsmittelfreie Wandfarben zu verwenden. Nach dem Anstrich sollten die Räume gründlich gelüftet werden, bevor Kinder sie wieder regelmäßig nutzen.

Der aktuelle Test macht deutlich, dass Verbraucherinnen und Verbraucher heute eine große Auswahl gesundheitlich empfehlenswerter Produkte finden. Gleichzeitig zeigt er aber auch, wie wichtig ein genauer Blick auf die Inhaltsstoffe bleibt – selbst bei hochpreisigen Wandfarben.

Quelle: Pressemitteilung von ÖKO-TEST vom 30. Juli 2026 zum Wandfarben-Test (Ausgabe August 2026); Hinweise des Umweltbundesamtes zu Isothiazolinonen.




Frankreich macht ernst: Keine sozialen Netzwerke für Kinder unter 15 Jahren

Smartphone-Verbot-Frankreich

Als erstes EU-Land setzt Frankreich wissenschaftliche Empfehlungen zum Schutz von Kindern um. Doch wie wirksam ist das Gesetz?

Es kommt selten vor, dass wissenschaftliche Erkenntnisse nahezu unverändert in Gesetze einfließen. Genau das geschieht derzeit in Frankreich. Rund zweieinhalb Jahre nachdem Präsident Emmanuel Macron eine unabhängige Expertenkommission beauftragt hatte, die Auswirkungen digitaler Medien auf Kinder und Jugendliche zu untersuchen, hat das französische Parlament ein weitreichendes Gesetz verabschiedet: Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen künftig keine sozialen Netzwerke mehr nutzen. Damit ist Frankreich das erste Land der Europäischen Union, das eine solche Altersgrenze gesetzlich festschreibt.

Für die Leserinnen und Leser von spielen und lernen kommt dieser Schritt allerdings nicht überraschend. Bereits im Mai 2024 haben wir ausführlich über den Abschlussbericht der französischen Expertenkommission berichtet. Damals empfahlen die Wissenschaftler unter anderem, Kindern erst ab 13 Jahren ein eigenes Smartphone zu erlauben und soziale Netzwerke grundsätzlich erst ab dem 15. Lebensjahr freizugeben. Grundlage waren zahlreiche Studien aus Entwicklungspsychologie, Medizin, Neurowissenschaften und Pädagogik.

Bemerkenswert ist deshalb weniger das Gesetz selbst als der Weg dorthin. Während politische Debatten häufig von Stimmungen oder Ideologien geprägt werden, orientiert sich Frankreich in diesem Fall ungewöhnlich eng an wissenschaftlichen Erkenntnissen. Der Beschluss markiert damit nicht nur einen politischen Kurswechsel, sondern auch einen neuen Umgang mit Forschungsergebnissen.

Macron: „Wir haben euch in diesem Dschungel allein gelassen“

Präsident Emmanuel Macron hatte sich bereits lange vor dem Gesetzesbeschluss für strengere Regeln ausgesprochen. Immer wieder warnte er davor, Kinder und Jugendliche den Mechanismen sozialer Netzwerke schutzlos zu überlassen. Bei einer Veranstaltung mit jungen Menschen fand er dafür ungewöhnlich selbstkritische Worte: „Wir haben euch in diesem Dschungel allein gelassen, und er hat euch eure Aufmerksamkeit geraubt. Wir müssen langsamer werden und euch helfen, erwachsen zu werden – und vor allem Bürger zu werden.“

Nach der Verabschiedung des Gesetzes sprach Macron von einem wichtigen Erfolg seiner Initiative. Auf der Plattform X schrieb er: „Ich hatte mich dafür eingesetzt, nun ist es beschlossen: Ab dem neuen Schuljahr sind soziale Netzwerke für Kinder unter 15 Jahren verboten.“ Auch die Staatssekretärin für Künstliche Intelligenz, Anne Le Hénanff, wertete den Beschluss als Signal weit über Frankreich hinaus. „Das Land“, erklärte sie, „weist den Weg und ist das erste Land Europas, das eine digitale Volljährigkeit einführt.“ Gemeint ist damit eine gesetzlich festgelegte Altersgrenze, unterhalb derer soziale Netzwerke grundsätzlich nicht mehr genutzt werden dürfen.

Was das Gesetz konkret vorsieht

Das Gesetz soll bereits zum Beginn des neuen Schuljahres am 1. September in Kraft treten. Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen dann keine neuen Konten bei sozialen Netzwerken mehr eröffnen. Bereits bestehende Benutzerkonten müssen innerhalb einer Übergangsfrist von vier Monaten geschlossen oder gesperrt werden. Die Betreiber der Plattformen werden verpflichtet, das Alter ihrer Nutzer mithilfe geeigneter Verfahren zu überprüfen.

Frankreich beschränkt sich dabei nicht auf soziale Netzwerke. Gleichzeitig wird das bereits bestehende Verbot der Nutzung von Mobiltelefonen an Grund- und Mittelschulen auf die Oberstufe ausgeweitet. Ausnahmen bleiben zwar weiterhin möglich – etwa wenn digitale Geräte im Unterricht benötigt werden oder gesundheitliche Gründe vorliegen –, grundsätzlich sollen Schulen aber während des gesamten Schultages wieder stärker als geschützte Lernorte wahrgenommen werden.

Nicht betroffen sind dagegen Angebote, deren Schwerpunkt auf Bildung oder Information liegt. Dazu gehören unter anderem Online-Enzyklopädien wie Wikipedia, Bildungs- und Wissenschaftsplattformen sowie Plattformen zur Entwicklung und zum Austausch freier Software oder offener Bildungsprojekte. Das Gesetz richtet sich also gezielt gegen soziale Netzwerke mit algorithmisch gesteuerten Feeds und deren bekannten Risiken – nicht gegen das Internet insgesamt.

Konsequenzen aus wissenschaftlichen Erkenntnissen

Dass Frankreich diesen Weg einschlägt, ist kein Zufall. Die von Emmanuel Macron eingesetzte Expertenkommission hatte Anfang 2024 nicht nur eine Altersgrenze von 15 Jahren für soziale Netzwerke empfohlen. Sie sprach sich außerdem dafür aus, Smartphones grundsätzlich erst ab dem 13. Lebensjahr zuzulassen, Kinder unter drei Jahren möglichst vollständig von Bildschirmmedien fernzuhalten und die Bildschirmzeiten im Vorschulalter deutlich zu begrenzen. Hinzu kamen Forderungen nach einer besseren Unterstützung von Eltern sowie einer stärkeren Medienbildung in Schulen.

Der jetzt verabschiedete Gesetzentwurf zeigt, dass diese Empfehlungen weit mehr waren als ein wissenschaftlicher Diskussionsbeitrag. Frankreich beginnt damit, zentrale Erkenntnisse aus Entwicklungspsychologie, Medizin und Neurowissenschaften in konkrete Politik zu übersetzen. Ob sich dieser Weg bewährt, wird sich allerdings erst dann zeigen, wenn das Gesetz im Alltag tatsächlich umgesetzt werden muss.

Die eigentliche Herausforderung beginnt jetzt

Politische Entscheidungen lassen sich vergleichsweise schnell treffen. Schwieriger ist ihre Umsetzung. Hier beginnen die offenen Fragen.

Das neue Gesetz verpflichtet die Betreiber sozialer Netzwerke, das Alter ihrer Nutzer zuverlässig zu überprüfen. Wie dies künftig technisch funktionieren soll, ist allerdings noch weitgehend offen. Diskutiert werden verschiedene Verfahren – von digitalen Identitätsnachweisen bis zu unabhängigen Altersverifikationen. Gleichzeitig weisen Juristen darauf hin, dass viele Regeln für Plattformen inzwischen auf europäischer Ebene durch den Digital Services Act (DSA) bestimmt werden. Ob Frankreich Unternehmen wie TikTok, Instagram oder Snapchat tatsächlich zu bestimmten Kontrollverfahren verpflichten kann, dürfte deshalb noch Gerichte und europäische Institutionen beschäftigen.

Hinzu kommt ein weiterer Aspekt. Je zuverlässiger eine Alterskontrolle funktionieren soll, desto stärker greift sie in die Privatsphäre aller Nutzer ein. Denn nicht nur Kinder und Jugendliche müssten künftig ihr Alter nachweisen, sondern möglicherweise jeder Erwachsene, der ein Konto bei einem sozialen Netzwerk eröffnen möchte. Genau an diesem Spannungsfeld zwischen Kinderschutz, Datenschutz und europäischem Recht wird sich entscheiden, ob das französische Gesetz tatsächlich zum Vorbild für andere Länder werden kann.

Thomas Feibel: „Verbote ersetzen keine Medienerziehung“

Der Berliner Medienexperte Thomas Feibel, einer der profiliertesten deutschen Fachautoren zu Kindern und digitalen Medien, begrüßt grundsätzlich, dass Frankreich den Schutz von Kindern und Jugendlichen ernster nimmt als viele andere Staaten. Gleichzeitig warnt er davor, von gesetzlichen Verboten zu viel zu erwarten. Feibel, dessen Elternratgeber „Jetzt pack doch mal das Handy weg“ am 26. August in einer vollständig überarbeiteten und aktualisierten fünften Auflage erscheint, verweist auf Australien. Dort gilt bereits ein ähnliches Gesetz – mit bislang eher ernüchternden Ergebnissen.

„Was staatliche Verbote in Europa bringen, wird die Zukunft zeigen. Beim Vorläufer dieses Social-Media-Verbots in Australien ist die Wirkung bislang minimal. Das Verbot wird von einem Großteil der Jugendlichen mühelos umgangen.“

Für Feibel ist das allerdings nicht der entscheidende Punkt. Er sieht vielmehr die Gefahr, dass staatliche Verbote Eltern in falscher Sicherheit wiegen könnten. „Wenn die meisten Eltern ein solches Verbot befürworten, warum setzen sie es dann nicht selbst um? Wir könnten schon jetzt unseren Kindern den Umgang mit sozialen Medien verbieten. Es ist nur sehr, sehr mühsam.“

Damit spricht Feibel ein Dilemma an, das weit über Frankreich hinausreicht. Gesetze können Rahmenbedingungen schaffen. Sie können Altersgrenzen festlegen und Plattformbetreiber in die Pflicht nehmen. Sie können Eltern aber weder die Verantwortung für die Medienerziehung abnehmen noch die tägliche Auseinandersetzung mit dem Medienalltag ihrer Kinder ersetzen.

Nicht nur Kinder brauchen Schutz

Feibel widerspricht allerdings auch einer allzu einfachen Sicht auf soziale Medien. Er stellt die wissenschaftlichen Erkenntnisse über ihre Risiken keineswegs infrage. Gleichzeitig erinnert er daran, dass digitale Medien für viele Kinder und Jugendliche heute selbstverständlich zum Alltag gehören und ihnen durchaus Orientierung, Gemeinschaft und soziale Teilhabe ermöglichen können.

Gerade deshalb hält er die Diskussion über Altersgrenzen allein für zu kurz gegriffen. „Ich habe keinen Zweifel daran, dass soziale Medien schaden können. Trotzdem müssen wir bedenken, dass Kinder und Jugendliche daraus auch Vorteile ziehen, die ihnen bei ihrer Entwicklung, ihrer Orientierung und ihren sozialen Beziehungen helfen können.“

Die eigentliche Herausforderung sieht Feibel deshalb an anderer Stelle. „Am Ende bleibt die Frage, warum das eigentliche heiße Eisen nicht angepackt wird: die Regulierung sozialer Netzwerke für alle – nicht nur für Kinder und Jugendliche. Wir wissen doch, dass dort gelogen, gehetzt, manipuliert und ausgespäht wird.“

Diese Frage reicht weit über die Medienerziehung hinaus. Denn wenn soziale Netzwerke Geschäftsmodelle verfolgen, die Aufmerksamkeit möglichst lange binden und Emotionen gezielt verstärken, betrifft das nicht nur Kinder. Es betrifft die gesamte Gesellschaft.

Ein Signal an Europa

Auch Catherine Morin-Desailly, Berichterstatterin des Gesetzes im französischen Senat, versteht den Beschluss ausdrücklich nicht als Endpunkt. Für sie ist das Gesetz vor allem ein Signal an Frankreich und an Europa. Neben gesetzlichen Regelungen fordert sie weitere Präventionsmaßnahmen sowie eine deutlich stärkere Medienbildung für Kinder und Jugendliche.

Genau darin liegt vermutlich die eigentliche Bedeutung des französischen Vorstoßes. Erstmals übernimmt ein Mitgliedstaat der Europäischen Union zentrale Empfehlungen einer unabhängigen wissenschaftlichen Expertenkommission nahezu vollständig in nationales Recht. Das bedeutet noch nicht, dass alle Probleme gelöst sind. Es zeigt aber, dass wissenschaftliche Erkenntnisse politische Entscheidungen beeinflussen können – wenn der politische Wille vorhanden ist.

Ob andere europäische Länder diesem Beispiel folgen werden, bleibt abzuwarten. Ebenso offen ist die Frage, ob sich das Gesetz technisch und rechtlich tatsächlich durchsetzen lässt. Die kommenden Monate werden zeigen, ob Frankreich mehr erreicht hat als ein starkes politisches Symbol.

Eines steht allerdings schon heute fest: Die Debatte hat sich verändert. Es geht längst nicht mehr nur um die Frage, ob soziale Netzwerke Kindern schaden können. Immer stärker rückt die Frage in den Mittelpunkt, welche Verantwortung Politik, Plattformbetreiber, Bildungseinrichtungen und Eltern gemeinsam tragen, damit Kinder und Jugendliche in einer digitalen Welt gesund aufwachsen können.

Weiterlesen

Wer sich intensiver mit der Medienerziehung in der Familie beschäftigen möchte, findet im Elternratgeber „Jetzt pack doch mal das Handy weg“ von Thomas Feibel zahlreiche wissenschaftlich fundierte und alltagstaugliche Anregungen für Eltern. Das Buch erscheint am 26. August in einer vollständig überarbeiteten und aktualisierten fünften Auflage im Verlag Oberstebrink.

Gernot Körner

Weiterführender Artikel:

Warum Frankreich bereits 2024 empfahl, Smartphones erst ab 13 und soziale Netzwerke erst ab 15 Jahren zuzulassen.




Bildungs- und Teilhabepaket: Warum so viele Kinder leer ausgehen

Himmel_und_Hoelle

Mehr als 80 Prozent der anspruchsberechtigten Kinder erhalten den Teilhabebetrag nicht. Fachleute fordern deshalb einen grundlegenden Neuanfang

Sechs Wochen Sommerferien. Viele Kinder kehren anschließend mit Geschichten vom Urlaub, vom Freizeitpark oder vom Zeltlager zurück. Andere erzählen wenig oder gar nichts. Nicht, weil sie nichts erlebt hätten, sondern weil das Geld für den Schwimmbadbesuch, den Sportverein oder den gemeinsamen Kinonachmittag fehlte.

Kinderarmut zeigt sich oft nicht zuerst im Klassenzimmer. Sie wird dort sichtbar, wo Kinder Freundschaften pflegen, gemeinsam spielen, Sport treiben oder kulturelle Angebote nutzen. Genau hier sollte das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unterstützen. Doch 15 Jahre nach seiner Einführung verfehlt es ausgerechnet bei der sozialen Teilhabe sein Ziel.

Nach aktuellen Berechnungen der Bertelsmann Stiftung erhalten mehr als acht von zehn anspruchsberechtigten Kindern den monatlichen Teilhabebetrag überhaupt nicht. Von den sechs- bis unter 15-Jährigen im Bürgergeldbezug nehmen lediglich rund 18 Prozent die Leistung in Anspruch, bei den 15- bis unter 18-Jährigen sind es sogar nur zwölf Prozent.

Damit stellt sich die Frage, welchen Wert eine solche Sozialleistung haben soll, wenn sie den überwiegenden Teil der Kinder, für die sie geschaffen wurde, gar nicht erreicht.

Nicht der Bedarf fehlt – sondern der Zugang

Für die Bertelsmann Stiftung liegt die Ursache nicht darin, dass Familien die Unterstützung nicht benötigten. Vielmehr verhinderten komplizierte Antragsverfahren, unterschiedliche Zuständigkeiten und umfangreiche Nachweispflichten, dass viele Kinder ihre Ansprüche überhaupt wahrnehmen könnten. Hinzu kommt, dass es für manche anspruchsberechtigten Gruppen bis heute keine verlässlichen bundesweiten Daten gibt.

Antje Funcke, Familienexpertin der Bertelsmann Stiftung, bringt die eigentliche Problematik auf den Punkt: „Die geringe Nutzung liegt nicht daran, dass die Kinder keinen Bedarf hätten. Vielmehr ist der Betrag klein und der Weg dorthin sehr aufwendig.“

Die Stiftung fordert deshalb eine grundlegende Vereinfachung des Systems: Leistungen sollten möglichst automatisch ausgezahlt, Behörden besser vernetzt und die Höhe des Teilhabebetrags regelmäßig an den tatsächlichen Bedarf von Kindern und Jugendlichen angepasst werden.

Kinder erleben Ausgrenzung im Alltag

Der Deutsche Kinderschutzbund lenkt den Blick auf die Folgen für die Kinder selbst. Gerade in den Sommerferien werde soziale Ungleichheit besonders sichtbar, erklärt Bundesgeschäftsführer Daniel Grein. „Die Sommerferien sollten für alle Kinder eine Zeit der Erholung, der Freundschaften und der gemeinsamen Erlebnisse sein. Für Kinder in Armut werden sie stattdessen oft zu sechs Wochen, in denen sie besonders deutlich spüren, dass sie nicht dazugehören.“  Grein macht deutlich, dass Teilhabe weit mehr bedeutet als eine Vereinsmitgliedschaft oder Musikunterricht. „Kinder erleben Teilhabe nicht in den Kategorien von Antragsformularen und Vereinsbeiträgen. Teilhabe bedeutet auch, sich spontan mit Freundinnen und Freunden verabreden zu können, gemeinsam ins Freibad zu gehen oder sich etwas zu Lesen zu kaufen.“

Der derzeitige Teilhabebetrag von 15 Euro im Monat – umgerechnet rund 50 Cent pro Tag – werde dieser Lebenswirklichkeit kaum gerecht. Deshalb fordert der Kinderschutzbund neben einer deutlichen Erhöhung des Betrags vor allem eine automatische Auszahlung und mehr Freiheit bei der Verwendung der Mittel.

Auch die GEW sieht das System am Ende seiner Möglichkeiten

Dass grundlegende Reformen notwendig sind, betont auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Für Vorstandsmitglied Anja Bensinger-Stolze sind die aktuellen Zahlen mehr als ein Warnsignal: „Das Bildungs- und Teilhabepaket ist gescheitert. Nicht mal zwanzig Prozent der berechtigten Kinder und Jugendlichen bekommen den monatlichen Teilhabebetrag. Ausgerechnet bei der sozialen Teilhabe, dem Herzstück des Pakets, klafft die größte Lücke.“

Wie die Bertelsmann Stiftung sieht auch die GEW die Ursachen vor allem im bürokratischen Verfahren. Die Gewerkschaft fordert eine bedarfsgerechte pauschale Auszahlung und kritisiert, dass viele Familien die Beantragung als belastend oder sogar beschämend erleben.

Teilhabe ist kein Nebenschauplatz

Dabei geht es um weit mehr als um eine sozialpolitische Debatte. Zahlreiche entwicklungspsychologische und pädagogische Studien zeigen, dass Kinder soziale Kompetenzen, Selbstvertrauen und Zugehörigkeit vor allem dort entwickeln, wo sie mit anderen Kindern spielen, Sport treiben, musizieren oder gemeinsame Freizeit erleben können.

Wer dauerhaft ausgeschlossen wird, verzichtet nicht nur auf einzelne Aktivitäten. Oft fehlen Begegnungen, gemeinsame Erinnerungen und Erfahrungen, die für das Aufwachsen ebenso wichtig sind wie gute Bildungsangebote.

Genau deshalb erscheint die eigentliche Schwäche des Bildungs- und Teilhabepakets nicht allein die Höhe des Teilhabebetrags zu sein. Entscheidend ist vielmehr, dass das System seine Zielgruppe nur unzureichend erreicht. Wenn mehr als 80 Prozent der anspruchsberechtigten Kinder leer ausgehen, liegt das Problem nicht in erster Linie bei den Familien, sondern in einem Verfahren, das den Zugang unnötig erschwert.

Bertelsmann Stiftung, Deutscher Kinderschutzbund und GEW setzen deshalb unterschiedliche Akzente, kommen aber zu einem gemeinsamen Schluss: Kinder brauchen weniger Bürokratie und mehr Teilhabe. Denn Bildung endet nicht an der Klassenzimmertür. Sie entsteht auch auf dem Fußballplatz, in der Musikschule, im Schwimmbad oder überall dort, wo Kinder Gemeinschaft erleben und ihren Platz in der Gesellschaft finden.




Freies Spiel: Wie Kinder Kultur erschaffen

Kinde spielen im Wald

Kinder lernen im Spiel nicht nur die Welt kennen. Neue Forschung zeigt, dass sie mit Fantasie, Rollenspiel und eigenen Ideen Kultur aktiv mitgestalten

Kaum haben Erwachsene den Spielplatz erreicht, beginnt bei Kindern etwas Eigenes. Aus Sand wird ein Geburtstagskuchen, die Rutsche verwandelt sich in einen Vulkan, unter der Kletterbrücke entsteht ein geheimes Versteck. Innerhalb weniger Minuten gibt es Regeln, Rollen und Aufgaben. Wer neu dazukommt, fragt nicht: „Was spielt ihr?“ Sondern: „Kann ich mitmachen?“

Was dann folgt, ist kein Zeitvertreib. Kinder verhandeln, erzählen, widersprechen, einigen sich und verändern ihre Spielwelt immer wieder. Aus vielen kleinen Ideen entsteht etwas Gemeinsames – eine eigene Kinderwelt.

Darin sehen Forschende heute eine der erstaunlichsten Fähigkeiten der Kindheit: Kinder lernen Kultur nicht nur. Sie erschaffen sie.

Ein internationales Forschungsteam um die Anthropologinnen Sheina Lew-Levy von der Durham University und Dorsa Amir von der renommierten Duke University in North Carolina (USA) kommt zu einer überraschenden Schlussfolgerung:

Kinder übernehmen Kultur nicht nur von Erwachsenen – sie erschaffen selbst Kultur.

In ihren Spielgemeinschaften entwickeln sie Regeln, Geschichten, Rituale, Lieder, neue Wörter und kreative Lösungen, die sie untereinander weitergeben. Kindheit erscheint damit in einem neuen Licht: Kinder sind nicht allein Lernende, sondern aktive Mitgestalter ihrer sozialen Welt.

Diese Perspektive stellt eine Vorstellung infrage, die die Entwicklungspsychologie über viele Jahrzehnte geprägt hat.

Ein neuer Blick auf Kindheit

Lange Zeit interessierte sich die Forschung vor allem dafür, wie Kinder Sprache lernen, gesellschaftliche Regeln übernehmen oder kulturelle Traditionen weiterführen. Kultur wurde überwiegend als etwas verstanden, das Erwachsene an die nächste Generation weitergeben.

Die neue Veröffentlichung dreht diese Blickrichtung um.

Natürlich lernen Kinder von Erwachsenen. Doch sie entwickeln gleichzeitig eigene kulturelle Formen. Sie verändern Spiele, erfinden neue Regeln, schaffen geheime Zeichen, erzählen Geschichten weiter oder geben Begriffe an jüngere Kinder weiter. Innerhalb ihrer Freundesgruppen entstehen kleine Gemeinschaften mit eigenen Traditionen – sogenannte Kinderkulturen.

Wer einen Schulhof oder eine Kindertageseinrichtung aufmerksam beobachtet, kann diese Prozesse täglich erleben. Manche Fangspiele unterscheiden sich von Klasse zu Klasse. Rollenspiele entwickeln sich über Wochen weiter. Aus einer spontanen Idee wird eine Tradition, die neue Kinder übernehmen und weiterentwickeln.

Kultur entsteht also nicht erst in Museen, Theatern oder Universitäten. Sie beginnt häufig dort, wo Kinder gemeinsam spielen.

Freies Spiel ist Kulturarbeit

Diese Erkenntnis verändert auch den Blick auf das freie Spiel. Noch immer wird Freispiel gelegentlich als Pause zwischen den „eigentlichen“ Bildungsangeboten betrachtet. Basteln, Sprachförderung oder mathematische Übungen erscheinen vielen Erwachsenen wichtiger.

Die Forschung zeichnet ein anderes Bild.

Im freien Spiel lernen Kinder nicht nur. Sie organisieren gemeinsames Handeln, entwickeln Regeln, lösen Konflikte, handeln Kompromisse aus und erschaffen gemeinsam Bedeutungen. Sie überlegen, welche Ideen funktionieren, welche verändert werden müssen und welche sich durchsetzen.

Mit anderen Worten: Sie leisten Kulturarbeit.

Dabei entstehen Kompetenzen, die sich kaum durch Arbeitsblätter oder vorgegebene Übungen vermitteln lassen. Kreativität, Kooperation, Sprachentwicklung und Problemlösefähigkeit wachsen oft genau dort, wo Kinder ausreichend Zeit erhalten, ihre eigenen Ideen zu verfolgen.

Warum Fantasie so wichtig ist

Besonders eindrucksvoll zeigt sich dies im Vorschulalter.

Zwischen dem dritten und siebten Lebensjahr sprechen viele Eltern von der magischen Phase. Aus wissenschaftlicher Sicht wird heute häufiger von symbolischem Denken, imaginativem Spiel oder Als-ob-Spiel gesprochen. Gemeint ist dieselbe grundlegende Fähigkeit: Kinder verleihen Dingen Bedeutungen, die über ihre tatsächliche Funktion hinausgehen.

Ein Ast wird zum Zauberstab. Eine Decke wird zur Höhle. Ein Karton verwandelt sich in ein Raumschiff.

Erwachsene sehen dabei häufig nur Fantasie. Entwicklungspsychologisch betrachtet handelt es sich jedoch um eine hochkomplexe Leistung. Kinder lösen sich von der unmittelbaren Realität und erschaffen symbolische Welten. Sie denken Möglichkeiten durch, entwickeln Alternativen und entwerfen gemeinsam Geschichten.

Gerade dadurch entsteht Kreativität. Kinder fragen selbstverständlich: Was wäre, wenn …?

Diese Frage begleitet nahezu jedes Fantasiespiel. Sie eröffnet Denkwege, die Erwachsene oft längst verlassen haben.

Von Piaget bis Wygotski – und darüber hinaus

Der Schweizer Entwicklungspsychologe Jean Piaget beschrieb bereits im vergangenen Jahrhundert, wie Kinder ihre Umwelt zunächst auf eine ganz eigene Weise erklären. Lange wurde daraus geschlossen, Kinder könnten Fantasie und Wirklichkeit noch nicht ausreichend unterscheiden. Heute fällt die Bewertung differenzierter aus.

Kinder wissen meist sehr genau, dass der Stock kein Zauberstab ist. Im Spiel entscheiden sie sich jedoch bewusst dafür, ihn als Zauberstab zu behandeln. Gerade diese Fähigkeit, zwischen Realität und Vorstellung flexibel zu wechseln, gilt heute als wichtige Grundlage kreativen Denkens.

Auch der russische Psychologe Lew Wygotski maß dem Rollenspiel eine zentrale Bedeutung zu. Für ihn war es der Ort, an dem Kinder Selbststeuerung, Sprache und soziale Kompetenz entwickeln.

Die Durham-Studie führt diesen Gedanken konsequent weiter. Fantasie ist demnach nicht nur Motor individueller Entwicklung. Sie kann zugleich Ausgangspunkt kultureller Innovation sein.

Kinder probieren Möglichkeiten aus, die Erwachsene vielleicht nie in Betracht gezogen hätten.

Kinder lernen besonders viel voneinander

Eine zweite Erkenntnis der Studie betrifft das Lernen unter Gleichaltrigen. Kinder beobachten sich ständig gegenseitig. Sie erklären Regeln, zeigen neue Bewegungen, erzählen Geschichten weiter oder verändern bestehende Spiele. Dieses Peer-Lernen gehört zu den wirkungsvollsten Lernformen überhaupt.

Kinder sprechen gewissermaßen dieselbe Entwicklungssprache. Sie wissen intuitiv, welche Erklärungen andere Kinder verstehen und welche Herausforderungen gerade bewältigt werden können. Deshalb verbreiten sich neue Spielideen oft erstaunlich schnell.

Aus einer einzigen Idee entsteht innerhalb kurzer Zeit ein gemeinsames Projekt, das immer weiter verändert wird.

Die Forscherinnen sehen gerade darin einen wichtigen Motor kultureller Entwicklung.

Warum Erwachsene nicht alles steuern sollten

Für Eltern, Erzieherinnen, Erzieher und Lehrkräfte ergibt sich daraus eine wichtige Konsequenz.

Kinder brauchen Erwachsene. Aber sie brauchen nicht ständig deren Regie.

Wenn jede Spielidee vorgegeben, jeder Konflikt sofort gelöst und jede Regel von Erwachsenen festgelegt wird, gehen wertvolle Lerngelegenheiten verloren.

Kinder benötigen Freiräume,

  • um eigene Ideen zu entwickeln,
  • Regeln auszuhandeln,
  • Verantwortung zu übernehmen,
  • Konflikte selbst zu lösen,
  • kreative Lösungen auszuprobieren,
  • gemeinsam Entscheidungen zu treffen.

Das bedeutet keineswegs, Kinder sich selbst zu überlassen. Erwachsene schaffen sichere Rahmenbedingungen, stellen Materialien bereit, beobachten aufmerksam und unterstützen dort, wo Hilfe tatsächlich notwendig ist.

Gerade dieses feinfühlige Begleiten statt permanenter Steuerung gehört zu den wichtigsten Aufgaben moderner Pädagogik.

Bestätigung vieler Erfahrungen

Für Kindertageseinrichtungen und Grundschulen bestätigt die Studie viele Erfahrungen guter pädagogischer Praxis.

Freies Spiel braucht vor allem Zeit.

Viele Spielideen entfalten sich erst nach längerer gemeinsamer Beschäftigung. Wird das Spiel ständig unterbrochen, gehen Geschichten, Rollen und gemeinsam entwickelte Regeln verloren.

Ebenso wichtig sind offene Materialien. Kartons, Tücher, Bretter, Naturmaterialien oder Bauklötze regen die Fantasie oft stärker an als Spielzeug mit festgelegten Funktionen. Je weniger ein Gegenstand vorgibt, desto mehr Möglichkeiten entdecken Kinder.

Auch Schulhöfe verdienen mehr Aufmerksamkeit. Orte zum Bauen, Verstecken, Klettern oder Rollenspielen fördern Kommunikation, Kooperation und selbstständiges Handeln häufig nachhaltiger als vollständig durchstrukturierte Bewegungsangebote.

Vielleicht beginnt Kultur genau hier

Die Durham-Forschenden laden dazu ein, Kindheit neu zu betrachten. Kinder sind nicht lediglich Erwachsene von morgen. Sie gestalten ihre Welt bereits heute. Sie entwickeln Ideen, verändern Regeln, erschaffen Geschichten und schaffen neue Formen des Miteinanders.

Vielleicht beginnt kultureller Wandel deshalb nicht immer in Forschungslaboren, Unternehmen oder Parlamenten.

Vielleicht beginnt er manchmal dort, wo drei Kinder im Wald beschließen, dass ein umgestürzter Baum heute ein Piratenschiff ist und nur betreten werden darf, wenn man das richtige Zauberwort kennt.

Für Erwachsene ist das ein Spiel. Für Kinder ist es der Anfang einer neuen gemeinsamen Welt.

Würdigung der Studie

Die Arbeit von Lew-Levy und Amir zählt zu den wissenschaftlich anspruchsvolleren Veröffentlichungen auf diesem Gebiet. Als Übersichtsbeitrag in Behavioral and Brain Sciences fasst sie nicht nur den aktuellen Forschungsstand zusammen, sondern entwickelt daraus eine eigenständige theoretische Perspektive. Der besondere Wert der Veröffentlichung liegt deshalb weniger in neuen Einzelergebnissen als in ihrem Perspektivwechsel: Kinder erscheinen nicht mehr ausschließlich als Empfänger kulturellen Wissens, sondern als aktive Mitgestalter kultureller Entwicklung. Dieser Ansatz dürfte die wissenschaftliche Diskussion über die Bedeutung des freien Spiels nachhaltig bereichern.

Quellen

Lew-Levy, S. & Amir, D. (2026). Children Drive Cultural Change. Behavioral and Brain Sciences.

Durham University (2026). New study reveals children drive cultural change.

Gernot Körner




Bibi Blocksberg reist durch die Zeit – Kostenloses Unterrichtsmaterial zum Film

bibi blocksberg 2 film

Bibi Blocksberg reist durch die Zeit – neues Kinoabenteuer ab September

Bibi Blocksberg kehrt auf die Leinwand zurück: Mit „Bibi Blocksberg – Die total verhexte Zeitreise“ erwartet Familien ab dem 24. September 2026 ein spannendes Abenteuer voller Hexerei, Freundschaft und Geheimnisse.

Eigentlich hätte Bibi ihr Schulpraktikum am liebsten bei der Polizei absolviert – doch weil sie die Anmeldung verschlafen hat, landet sie ausgerechnet im Museum. Für die junge Hexe zunächst der langweiligste Ort überhaupt. Als jedoch eine wertvolle Spieluhr spurlos verschwindet, wird aus dem langweiligen Praktikum ein aufregender Kriminalfall. Gemeinsam mit ihrer besten Freundin Marita reist Bibi versehentlich 139 Jahre in die Vergangenheit – mitten hinein auf Schloss Klunkerburg. Dort treffen die beiden auf die mutige Fritzi, die sich gegen die Pläne ihrer herrschsüchtigen Tante wehren muss. Nun gilt es nicht nur, ein Familiengeheimnis zu lösen, sondern auch den Lauf der Geschichte zu bewahren – und irgendwie einen Weg zurück in die Gegenwart zu finden.

bibi blocksberg 2

Die Fortsetzung von „Bibi Blocksberg – Das große Hexentreffen“ verbindet ein spannendes Zeitreise-Abenteuer mit Musik, Humor und einer Geschichte über Mut, Zusammenhalt und den Glauben an die eigenen Träume. Regie führt erneut Gregor Schnitzler, das Drehbuch stammt von Bettina Börgerding. In der Hauptrolle ist wieder NALA als Bibi Blocksberg zu sehen.

Kostenloses Unterrichtsmaterial zum Film

Passend zum Kinostart steht kostenloses filmpädagogisches Begleitmaterial für die Grundschule (ab Klasse 1) zur Verfügung.

Die Arbeitsblätter greifen zentrale Themen des Films auf: Zukunftswünsche und Berufe, die Welt der Museen, das Leben im Jahr 1887 sowie Frauenrechte damals und heute. Außerdem beschäftigen sich die Materialien mit der Wirkung von Kameraperspektiven und den Musical-Elementen des Films. Die abwechslungsreichen Aufgaben eignen sich für unterschieliche Fächer, wie Deutsch, Kunst, Ethik oder Religion und lassen sich flexibel im Unterricht einsetzen.

Das vollständige Begleitmaterial können Sie im folgenden PDF herunterladen.




Kinder bei Hitze schützen: So kommen wir durch die heißen Tage

Extreme Hitze belastet Kinder besonders. Mit einfachen Maßnahmen können Eltern und pädagogische Fachkräfte für mehr Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden sorgen

Der kindliche Organismus kann seine Körpertemperatur noch nicht so gut regulieren wie der eines Erwachsenen. Kinder schwitzen weniger effizient, verlieren aber beim Spielen und Toben schnell Flüssigkeit. Gleichzeitig merken sie oft gar nicht, dass sie Durst haben oder eine Pause brauchen.

Deshalb sind Erwachsene gefragt: Sie müssen darauf achten, dass Kinder regelmäßig trinken, sich ausreichend ausruhen und möglichst nicht während der größten Mittagshitze draußen aktiv sind.

Viel trinken – auch wenn kein Durst da ist

Gerade Kinder vergessen beim Spielen häufig das Trinken. Deshalb sollte Wasser jederzeit griffbereit sein.

Geeignet sind vor allem:

  • Wasser
  • ungesüßter Tee
  • stark verdünnte Saftschorlen

Praktisch sind kleine Trinkpausen, die fest zum Tagesablauf gehören – etwa nach jeder Spielrunde oder spätestens jede Stunde.

Spielen am besten morgens oder am Abend

Zwischen etwa 11 und 17 Uhr erreicht die Sonneneinstrahlung häufig ihren Höhepunkt. Jetzt sind ruhige Aktivitäten im Haus oder im Schatten die bessere Wahl.

Gut geeignet sind beispielsweise:

  • Vorlesen
  • Basteln
  • Gesellschaftsspiele
  • Wasserexperimente im Schatten
  • Planschbecken oder Wasserspiele an schattigen Plätzen

Längere Ausflüge oder sportliche Aktivitäten sollten möglichst in die frühen Morgenstunden oder den Abend verlegt werden.

Leichte Kleidung und angenehme Abkühlung

Helle, lockere Kleidung aus Baumwolle oder Leinen unterstützt den Körper dabei, Wärme abzugeben.

Zur Abkühlung empfehlen sich:

  • lauwarme Duschen
  • kühle Waschlappen im Nacken oder auf den Armen
  • Fußbäder
  • feiner Wassernebel aus einer Sprühflasche

Sehr kaltes Wasser sollte dagegen vermieden werden, da es den Kreislauf zusätzlich belasten kann.

Obst statt schwerer Mahlzeiten

An heißen Tagen haben viele Kinder weniger Appetit. Das ist normal.

Mehrere kleine Mahlzeiten sind jetzt oft angenehmer als wenige große Portionen. Besonders geeignet sind wasserreiche Lebensmittel wie:

  • Wassermelone
  • Gurken
  • Tomaten
  • Beeren
  • Pfirsiche
  • Salate

Auch kalte Gemüsesuppen oder Joghurt mit frischem Obst sorgen für Erfrischung.

Räume möglichst kühl halten

Auch in Kitas, Schulen und zu Hause lässt sich die Hitzebelastung deutlich reduzieren.

Hilfreich sind:

  • morgens und nachts gut lüften
  • Fenster tagsüber schließen
  • Rollläden oder Jalousien herunterlassen
  • unnötige Elektrogeräte ausschalten

Wenn Räume sehr stark aufgeheizt sind, kann ein Aufenthalt in klimatisierten öffentlichen Gebäuden wie Bibliotheken, Kirchen oder Museen Entlastung bringen.

Warnzeichen ernst nehmen

Kinder zeigen nicht immer sofort, wenn ihnen die Hitze zu schaffen macht.

Warnsignale können sein:

  • Kopfschmerzen
  • Schwindel
  • Übelkeit
  • ungewöhnliche Müdigkeit
  • Verwirrtheit
  • Muskelkrämpfe

Treten solche Beschwerden auf, sollte das Kind sofort aus der Sonne gebracht, gekühlt und zum Trinken angehalten werden.

Bei starken Beschwerden oder dem Verdacht auf einen Hitzschlag muss umgehend der Notruf 112 verständigt werden.

Auch an ältere Menschen denken

Hitze betrifft nicht nur Kinder. Auch ältere Menschen, Schwangere oder chronisch Kranke gehören zu den besonders gefährdeten Gruppen.

Für Kinder kann es eine schöne Erfahrung sein, gemeinsam mit ihren Eltern oder pädagogischen Fachkräften nach älteren Nachbarinnen und Nachbarn zu sehen. Ein kurzer Besuch oder die Frage, ob Hilfe benötigt wird, stärkt nicht nur das Miteinander, sondern kann an heißen Tagen sogar Leben retten.

Klimawandel macht Hitzeschutz immer wichtiger

Nach Angaben des Robert Koch-Instituts werden Hitzewellen in Deutschland durch den Klimawandel häufiger und intensiver. Bereits im Jahr 2026 werden rund 5.100 hitzebedingte Todesfälle geschätzt. Umso wichtiger ist es, Kinder frühzeitig an einen bewussten Umgang mit Sonne und Hitze heranzuführen. Ausreichend trinken, Schatten suchen und regelmäßige Pausen sind einfache Gewohnheiten, die an heißen Sommertagen einen großen Unterschied machen können.

Quelle: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), Presseinformation „So kommen Sie sicher und gesund durch die nächste Hitzewelle – Tipps für extrem heiße Tage“, 2026.




Wann Babys zu tanzen beginnen? Musik bewegt die Kleinsten

Schon mit drei Monaten verarbeitet das Babygehirn Musik. Sichtbare „Tanzbewegungen“ entwickeln sich jedoch erst gegen Ende des ersten Lebensjahres

Viele Eltern beobachten fasziniert, wie ihr Baby bei einem Lied aufmerksam lauscht oder fröhlich mit Armen und Beinen strampelt. Doch ab wann reagieren Kinder tatsächlich auf Musik? Eine internationale Studie unter Leitung der Universität Wien liefert jetzt spannende Antworten: Das Gehirn verarbeitet Musik bereits ab dem dritten Lebensmonat – gezielte, komplexere Bewegungen entstehen jedoch erst gegen Ende des ersten Lebensjahres.

Was die Forschenden untersucht haben

Für die Studie hörten 79 Säuglinge im Alter von drei, sechs und zwölf Monaten bekannte Kinderlieder wie La Vaca Lola und Hopp Juliska. Zum Vergleich spielten die Forschenden auch veränderte Versionen der Lieder vor, bei denen Rhythmus oder Tonhöhe verändert worden waren.

Währenddessen zeichneten sie die Gehirnaktivität der Babys mit einem Elektroenzephalogramm (EEG) auf. Gleichzeitig wurden die Bewegungen der Kinder mithilfe eines kamerabasierten Video-Trackings erfasst. So ließ sich erstmals genau vergleichen, wie das Gehirn auf Musik reagiert und welche Bewegungen dabei entstehen.

Das Gehirn hört schon früh mit

Bereits dreimonatige Babys zeigten deutlich stärkere Gehirnreaktionen auf echte Musik als auf die künstlich veränderten Tonfolgen. Das bedeutet: Schon in den ersten Lebensmonaten erkennt das Gehirn musikalische Strukturen und verarbeitet sie aktiv. Musik ist für Babys also weit mehr als bloßer Hintergrundklang.

Vom Strampeln zum ersten „Tanz“

Eine Verbindung zwischen Musik und Bewegung fanden die Forschenden in allen Altersgruppen. Die Art der Bewegungen veränderte sich jedoch mit zunehmendem Alter.

Während jüngere Babys vor allem spontan mit Armen, Beinen oder dem Oberkörper reagierten, zeigten die einjährigen Kinder deutlich strukturiertere Bewegungsmuster. Eine echte Synchronisation mit dem Takt der Musik – also ein Tanzen im eigentlichen Sinn – konnten die Wissenschaftler allerdings noch bei keiner Altersgruppe nachweisen.

Auffällig war außerdem: Höhere Töne regten die Babys unabhängig vom Alter stärker zu Bewegungen an als tiefere.

Gemeinsames Singen lohnt sich

Die Ergebnisse zeigen, dass musikalische Erfahrungen bereits im ersten Lebensjahr die Entwicklung begleiten können. Gemeinsames Singen, rhythmisches Wiegen oder einfache Kinderlieder fördern die Verknüpfung von Wahrnehmung, Aufmerksamkeit und Bewegung – auch wenn Babys noch längst nicht im Takt tanzen.

Für Eltern und pädagogische Fachkräfte ist das eine beruhigende Botschaft: Es kommt nicht darauf an, dass ein Baby schon „richtig“ mitmacht. Entscheidend ist, dass Musik von Anfang an gemeinsame Erlebnisse schafft und die Entwicklung auf vielfältige Weise unterstützt.

Wie aussagekräftig ist die Studie?

Die Ergebnisse gelten als wissenschaftlich gut abgesichert, sollten aber mit der üblichen Vorsicht interpretiert werden. Untersucht wurden 79 Säuglinge in drei Altersgruppen (drei, sechs und zwölf Monate). Für Studien mit Babys ist das eine solide Stichprobengröße. Besonders überzeugend ist, dass die Forschenden gleichzeitig die Gehirnaktivität (EEG) und die Körperbewegungen erfassten und moderne, markerlose Videoanalysen einsetzten. Zudem war die Studie vorab registriert und wurde im Fachjournal eLife nach Begutachtung veröffentlicht. Die Gutachter bewerteten sie als methodisch gut konzipiert und stuften die Belege als überzeugend ein.

Dennoch gibt es Grenzen: Die Babys hörten nur zwei Kinderlieder, und die Untersuchung zeigt Zusammenhänge, erklärt aber nicht alle Ursachen. Außerdem endet die Studie mit dem ersten Lebensjahr. Wann Kinder beginnen, sich tatsächlich im Takt zur Musik zu bewegen, müssen weitere Untersuchungen klären.

Quelle: Development of Auditory and Spontaneous Movement Responses to Music over the First Postnatal Year. Trinh Nguyen, Félix Bigand, Susanne Reisner, Atesh Koul, Roberta Bianco, Gabriela Markova, Stefanie Hoehl, Giacomo Novembre. In: eLife
DOI: 10.7554/eLife.107088.3
https://elifesciences.org/articles/107088