Zahlreiche Verbesserungen beim Elterngeld

Christine Lambrecht: „Mehr Flexibilität, mehr Partnerschaftlichkeit und weniger Bürokratie“

Familien sollen über mehr zeitliche Freiräume verfügen Die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten soll verbesstert werden. Das sind die Ziele, denen die Bundesregierung mit den Verbesserungen im Elterngeld näher kommen möchte. Allerdings dürfen sich nur jene freuen, deren Kinder ab dem 1. September 2021 geboren sind. Daneben sollen Eltern besonders früh geborener Kinder stärker unterstützt werden. Eltern und Elterngeldstellen profitieren von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen.

Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: „Wir machen das Elterngeld noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher – durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, zusätzliche Elterngeldmonate für Frühchen und weniger Bürokratie. Das macht es Eltern leichter, sich um die wichtigen Dinge zu kümmern: Zeit mit ihren Kindern und der Familie, aber auch Zeit um den eigenen beruflichen Weg weiterzugehen. Denn die meisten Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung der Aufgaben, gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mehr Zeit für ihre Kinder. Elterngeld, ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus ermöglichen das.

Mit dieser Reform greifen wir die Wünsche der Eltern auf. Ich hoffe, dass immer mehr Eltern die Möglichkeiten des Elterngeldes entdecken, und vor allem der Partnerschaftsbonus, der Eltern unterstützt, die beide parallel in Teilzeit arbeiten, mit den Neuregelungen attraktiver wird. Ohne das Elterngeld wären wir heute nicht da, wo wir sind: mit aktiven Vätern, beruflich engagierten Müttern und familienorientierten Unternehmen. Ich freue mich über diese Entwicklung und werde mich weiter dafür einsetzen, das Elterngeld an den Bedürfnissen der Familien auszurichten.“ Das Gesetz enthält verschiedene Bausteine, um das Elterngeld zu verbessern.

„Mehr Mut gefragt“

Auch das Zukunftsforum Familie (ZFF) begrüßt die Verbesserungen. Dessen Vorsitzende, Britta Altenkamp, sieht darin aber nur einen kleinen Schritt, zu einer gleichberechtigen Kinderbetreuung, wie sich diese Familien wünschen- Dafür brauche es mehr Mut. „Wir setzen uns daher für eine Ausdehnung der Partnermonate und die Einführung einer Freistellung des zweiten Elternteils nach der Geburt ein. Darüber hinaus müssen wir gerade einkommensschwache Eltern darin unterstützen, ohne finanzielle Nöte in ihr Familienleben zu starten. Das ZFF fordert, das Elterngeld als Familienförderleistung nicht wie bislang auf Transferleistungen anzurechnen und den Mindestbetrag zu erhöhen. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der vergangenen Monate in der Krise, in der Familien selbstverständlich den Laden zusammengehalten haben, hätte es eigentlich stärkerer Signale aus der Politik bedurft. Ich hoffe, dass die künftige Bundesregierung hier deutliche Zeichen setzt!“ 

Mehr Teilzeitmöglichkeiten

Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden – also auf volle vier Arbeitstage – angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24–32 Wochenstunden (statt mit bisher 25–30 Wochenstunden) bezogen werden und wird auch sonst an vielen Stellen vereinfacht und flexibler gestaltet. Das erhöht die Flexibilität für Eltern und unterstützt sie dabei, gemeinsam das Familieneinkommen abzusichern und andererseits durch die Teilzeit auch die Zeit für die Familie besser aufzuteilen.

Beispiel: Vater und Mutter möchten beide parallel Teilzeit arbeiten und den Partnerschaftsbonus beantragen. Dafür bekommen sie jeweils für die Dauer von bis zu vier Monaten zwischen 150 und 900 Euro im Monat – zusätzlich zu ihrem Gehalt und zusätzlich zum Kindergeld.

Je nach Arbeitsanfall ist an manchen Tagen mehr, an manchen weniger Arbeit. Das macht nichts. Solange die Eltern im Schnitt zwischen 24–32 Wochenstunden arbeiten, bekommen sie den Partnerschaftsbonus.

Die Eltern wissen noch nicht, ob sie zwei, drei oder vier Monate Teilzeit arbeiten werden. Das macht nichts. Sie müssen sich bei der Elterngeldstelle auch noch gar nicht endgültig festlegen. Sie können einfach die vier Monate beantragen und den Bonus früher beenden. Oder sie beantragen erst mal nur zwei Monate und verlängern später noch.

Der Vater erkrankt im dritten Bonus-Monat des Partnerschaftsbonus schwer und kann länger nicht mehr arbeiten. Die Mutter kann dann den Bonus allein weiter nutzen. Außerdem darf der Vater das Geld aus dem Partnerschaftsbonus der ersten zwei Monate behalten.

Ein wichtiges Projekt kommt unerwartet, die Mutter kann im vierten Bonus-Monat plötzlich nicht mehr Teilzeit arbeiten. Das macht nichts. Die Eltern können das Elterngeld für die ersten drei Bonus-Monate trotzdem behalten.

Und: Es gibt weitere Vereinfachungen. So müssen z.B. Eltern, die während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten, nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Ab jetzt wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die im Antrag angegebenen Arbeitsstunden nicht überschritten werden.

Länger Elterngeld für Frühchen

Kommt das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher auf die Welt, erhalten Eltern zusätzliche Monate Elterngeld, um in dieser herausfordernden Situation mehr Zeit für das Kind zu haben. Damit fokussiert das Elterngeld stärker als zuvor den individuellen zeitlichen Bedarf und unterstützt mehr Eltern, sich um ihr Kind in dieser besonderen Lebenssituation zu kümmern. Bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld sind möglich, abhängig vom Geburtstermin:

  • bei einer Geburt mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin: 1 zusätzlicher Monat Basiselterngeld 
  • bei einer Geburt mindestens 8 Wochen vor dem errechneten Termin: 2 zusätzliche Monate Basiselterngeld 
  • bei einer Geburt mindestens 12 Wochen vor dem errechneten Termin: 3 zusätzliche Monate Basiselterngeld 
  • bei einer Geburt mindestens 16 Wochen vor dem errechneten Termin: 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld

Beispiel: Das Kind wird neun Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren. Die Eltern erhalten zwei zusätzliche Monate Basiselterngeld. Diese zusätzlichen Basiselterngeld-Monate können sie auch in ElterngeldPlus umwandeln. Dann erhalten sie sogar vier zusätzliche Monate

Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen

Eltern und Verwaltung werden von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen profitieren. So werden künftig etwa die Einnahmen von Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften auf Antrag besser im Elterngeld berücksichtigt.

Beispiel: Ein fest angestellter Erzieher bekommt im Dezember sein Kind. Im Kalenderjahr davor hatte er, bis auf eine einmalige freiberufliche Einnahme von 200 Euro, noch kein Einkommen.

Nach den allgemeinen Regeln wird er (wegen der einen selbstständigen Einnahme) wie ein Selbstständiger behandelt: Für das Elterngeld ist das Einkommen aus dem Vorjahr maßgeblich. Damals hatte er noch kein Einkommen. Er erhält damit nur den Elterngeld-Mindestbetrag von 300 Euro.

Mit der neuen Regelung kann er sich dafür entscheiden, ausschließlich als Nicht-Selbstständiger behandelt zu werden: Die Einnahme von 200 Euro wird nicht berücksichtigt. Sein Elterngeld wird dann anhand der 12 Monate vor der Geburt bemessen, in denen er schon als Erzieher gearbeitet und durchschnittlich 1.500 Euro im Monat verdient hat. Er bekommt dann 65 Prozent seines maßgeblichen Netto-Einkommens, also etwa 975 Euro.

Finanzierung und Einkommensgrenzen

Die Kosten für mehr Partnerschaftlichkeit und die bessere Unterstützung von Eltern frühgeborener Kinder wurden aus dem Elterngeld selbst finanziert, ohne zusätzlichen Mittel aus dem Haushalt. Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig nur noch Eltern, die gemeinsam 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Diese neue Regelung für Paare betrifft Spitzenverdiener, die 0,4 Prozent der Elterngeldbezieher ausmachen – ca. 7.000 Familien. Für sie ist die eigenständige Vorsorge für den Zeitraum der Elternzeit auch ohne Elterngeld möglich. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.

Zahlen im Überblick

55 Prozent der Eltern erwarten von der Familienpolitik, dass sie die Voraussetzungen verbessert, damit beide Partner gleichermaßen berufstätig sein und Verantwortung in der Familie übernehmen können.

Viele Eltern (43 Prozent) wünschen sich ein partnerschaftliches Familienmodell: 25 Prozent sprechen sich für eine doppelte Vollzeit aus; 18 Prozent für doppelte Teilzeit.

Immer mehr Väter nutzen das Elterngeld. Vor der Einführung des Elterngeldes beantragten nur 3 Prozent der Väter Erziehungsgeld. Die Väterbeteiligung stieg seit Einführung des Elterngeldes von 21 Prozent im Jahr 2008 auf 42 Prozent im Jahr 2018 kontinuierlich an.

82 Prozent der Eltern teilen sich während des Partnerschaftsbonus die Betreuung ihres Kindes mehr oder weniger gleich auf. (Im Vergleich: während des Bezugs von ElterngeldPlus: 24 Prozent, während des Bezugs von Basiselterngeld: 17 Prozent).

Jedes Jahr werden 2,3 Prozent aller Kinder, deren Mütter Elterngeld beziehen, mehr als sechs Wochen zu früh geboren. Das sind 17.000 Kinder im Jahr.

Quellen:

  • Institut für Demoskopie Allensbach: Veränderung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Familienpolitik, 2019.
  • Statistisches Bundesamt (2021), Statistik zum Elterngeld, Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2018 geborene Kinder.
  • Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der Regelungen zum ElterngeldPlus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit“ vom 10. Januar 2018, BT-Drs. 19/400, S. 15 ff.
  • Schätzung auf Grundlage der Perinatalstatistik 2014, AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH. Bundesauswertung zum Erfassungsjahr 2014 16/1 – Geburtshilfe. (Göttingen, 2015). S. 113, abrufbar unter: https://www.sqg.de/downloads/Bundesauswertungen/2014/bu_Gesamt_16N1-GEBH_2014.pdf

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums/Pressemitteilung Zukunftsforum Familie




Gerade während Corona ist Zähneputzen in Kitas wichtig

Hygieneempfehlungen für Gemeinschaftseinrichtungen aktualisiert 

Tägliches Zähneputzen in Kita und Grundschule soll Kinder an eine selbstständige, regelmäßige Mundhygiene heranführen. Das bezieht auch Kinder ein, in deren Elternhaus darauf weniger Wert gelegt wird. Dass das Zähneputzen in Gemeinschaftseinrichtungen weiterhin hygienisch unbedenklich und ohne Infektionsgefahr möglich ist, fassen die Empfehlungen „Mundhygiene in Zeiten von COVID-19 – jetzt erst recht!“ zusammen. Sie beinhalten eine Checkliste zur sicheren Gestaltung der Rahmenbedingungen in Kita und Schule. Die aktualisierte Fassung von August 2021 berücksichtigt die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Herausgeber sind das Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit am Universitätsklinikum Bonn (IHPH) gemeinsam mit dem Bundesverband der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. (BZÖG) und der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege e. V. (DAJ). 

Verunsicherung in den Einrichtungen

Corona hat viele Routinen verändert, auch im Alltag der Kitas. Händewaschen vor dem Betreten der Gruppenräume ist für die Kinder inzwischen selbstverständlich, es wird viel gelüftet. Bei der Mundhygiene sieht es weniger gut aus. Manche Einrichtungen, in denen die Kinder vor der Pandemie regelmäßig Zähne geputzt haben, haben das erst einmal gestoppt. Die Verunsicherung ist groß: Ist das Zähneputzen in der Kita in Zeiten von COVID-19 sicher oder trägt es möglicherweise zur Verbreitung der Viren bei? 

Gute Mundhygiene stärkt die Abwehr

Coronaviren können nach einer Virusübertragung auch im Speichel nachgewiesen werden. Deshalb ist eine gesunde Mundhöhle als Beitrag zur Stärkung der Immunabwehr gerade in Zeiten von COVID-19 besonders wichtig. Die nun von den Experten aktualisiert vorgelegten Hygieneempfehlungen für das Zähneputzen in Gemeinschaftseinrichtungen betonen: „Gute Mundhygiene trägt mit dazu bei, die Abwehr gegen Infektionen zu stärken. Auch deswegen empfehlen wir ausdrücklich das tägliche Zähneputzen in Kinder-Gemeinschaftseinrichtungen.“ Es kann unter Einhaltung bestimmter Hygienemaßnahmen sicher durchgeführt werden. Auch die Akteurinnen und Akteure der Gruppenprophylaxe können so in den Einrichtungen unbedenklich wieder aktiv werden. 

Mit der Checkliste lassen sich Maßnahmen überprüfen

Mithilfe der in der Publikation enthaltenen Checkliste lassen sich die notwendigen Maßnahmen einfach überprüfen und geeignete Rahmenbedingungen entsprechend der individuellen Gegebenheiten schaffen. Die erste Auflage von September 2020 wurde jetzt überarbeitet und den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. An der wesentlichen Botschaft für Kita-Leitungen, Fachberatungen sowie konzeptionell Verantwortliche in den Trägerorganisationen und Kommunen hat sich nichts geändert: Zähneputzen in den Einrichtungen – aber sicher! 

Hygieneempfehlungen für das Zähneputzen

Die Hygieneempfehlungen für das Zähneputzen in Gemeinschaftseinrichtungen mit Checkliste Mundhygiene in Zeiten von COVID-19 – jetzt erst recht! werden von diesen Institutionen gemeinschaftlich getragen. 

Das Dokument steht als PDF unter den jeweiligen Links (vgl. unten) zum Download bereit.

Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit am Universitätsklinikum Bonn (IHPH): https://www.ukbonn.de/ihph/,
www.hygiene-tipps-fuer-kids.de 

Bundesverband der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. (BZÖG): www.bzoeg.de 

Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege e. V. (DAJ): www.daj.de 

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des Instituts für Hygiene und Öffentliche Gesundheit am Universitätsklinikum Bonn (IHPH), des Bundesverbands der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BZÖG) und der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege




Studie zu Influencer-Werbung für Kinder

influencer

43 teils höchst problematische Werbeformen identifiziert

Die Werbeindustrie setzt zunehmend auf Influencer als Werbebotschafter. Influencer sind für viele Kinder Vorbilder und Bezugspunkte, die sie mitunter auch zu ihren Freunden zählen. Dabei werden Kinder und Jugendliche, die Influencern folgen, zwangsläufig auch mit Werbung konfrontiert. Das ist das Ergebnis einer Studie des Zentrums für Wissenschaft und Forschung | Medien e. V. (ZWF/Medien) im Auftrag der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Dafür untersuchten die Forscher vor allem die Werbung. Zudem führten sie Interviewas mit 32 Kindern und deren Eltern.

„Es besteht Handlungsbedarf“

Wenn sich Influencer-Werbung gezielt auch an Kinder richtet, sind die Vorgaben des § 6 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags einzuhalten. Danach sind insbesondere direkte Kaufappelle, die die Leichtgläubigkeit und Unerfahrenheit von Kinder ausnutzen, untersagt.

Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM): „1.375 Minuten Interviewaufzeichnung, 1.640 codierte Interviewpassagen – das Forscher*innenteam hat durch eine aufwendige Rezeptionsstudie richtungsweisende Ergebnisse erzielt. Die Vielzahl an identifizierten Werbeformaten ist sehr aufschlussreich – und zeigt, dass hier Handlungsbedarf besteht. So wurden unter anderem Formen entdeckt, die Kinder zu Kaufhandlungen verleiten. Sie machen sich dabei zunutze, dass Influencer*innen als Vorbilder gesehen werden.“

Direkte und indirekte Kaufapelle identifiziert

In der nun abgeschlossenen qualitativen Studie des Zentrums für Wissenschaft und Forschung | Medien e. V. konnten 43 unterschiedliche, zum Teil höchst problematische Werbeformen in der Influencer-Kommunikation an Kinder identifiziert werden. Die Autoren der Studie, Dr. Benjamin Bigl, Nadja Enke, Markus Schubert und Prof. Dr. Martin Welker, stellten fest, dass Influencer neben direkten auch sehr oft indirekte Kaufapelle nutzen.

So wird zum Beispiel suggestiv über Produkte kommuniziert, um – unter Ausnutzung der Vorbildwirkung – Kaufanreize bei den Kindern zu setzen. Häufig wurden die Kinder auch mit zeitlich limitierten Angeboten, Gewinnspielen oder Rabattcodes unter (Kauf-)Druck gesetzt. Als besonders bedenklich fielen Werbeformen auf, die Kinder zu Kaufhandlungen verleiten, damit sie Zutritt zu exklusiven Community-Netzwerken der Influencer erhalten.

Kinder durchschauen Werbebotschaften oftmals schwer

Festgestellt wurde zudem, dass die Werbekompetenz und das Erkennen von Influencer-Werbung innerhalb der untersuchten Zielgruppe sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. Kompetente Kinder, häufig in der Altersgruppe ab zehn Jahren, durchschauen die Strategien der Influencer besser als jüngere Kinder. Diesen fehlt oft das Verständnis für Werbetaktiken und die Zusammenarbeit von Influencern mit Unternehmen. Vor allem die von den Forschern als „Naive“, „Enthusiasten“ und „Prosumer“ klassifizierten Kinder benötigen hier besonderen Schutz. Auch Eltern gaben an, Informations- und Aufklärungsbedarf zu haben.

Martin Heine, Direktor der Medienanstalt Sachsen-Anhalt und Verantwortlicher innerhalb der KJM für das Thema „Kinder und Werbung“: „Die Studie werden wir zum Anlass nehmen, die aufgeführten Influencer-Kanäle genau anzuschauen und nach den Vorgaben des JMStV zu prüfen. Wir werden aber auch unsere medienpädagogischen Angebote für Kinder und Eltern ausbauen und unsere Handreichungen für die Influencer im Hinblick auf die Werbevorgaben des Jugendmedienschutzes anpassen.“

Zur Methode

Für die Studie führten die Forscher Interviews mit 32 Kindern und ihren Eltern und sprachen mit Agenturen und Influencern zu ihren Werbestrategien. Zudem wurde eine typologisierende Inhaltsanalyse von Influencer-Beiträgen auf YouTube, TikTok, Twitch und Instagram durchgeführt.

Die Studie finden Sie hier.




Zu wenige Plätze im Westen, zu wenige Fachkräfte im Osten

kindergarten

Bessere Kita-Bedingungen sind möglich – neues Ländermonitoring der Bertelsmann Stiftung

Von gleichwertigen Lebensverhältnissen in der frühkindlichen Bildung ist Deutschland noch weit entfernt. Während im Osten 53 Prozent der Kinder unter drei Jahren (U3) eine Kita oder Kindertagespflege besuchen, sind es im Westen lediglich 31 Prozent. Die höhere Qualität hingegen bieten, gemessen am Personalschlüssel, die Kitas im Westen. Dort betreut rechnerisch eine vollzeitbeschäftigte Kita-Fachkraft 3,5 ganztagsbetreute Krippenkinder, in Ostdeutschland hingegen 5,5. Das zeigt die neue Ausgabe des Ländermonitorings Frühkindliche Bildungssysteme der Bertelsmann Stiftung. Kindgerecht wäre nach wissenschaftlichen Empfehlungen ein Personalschlüssel von eins zu drei zwischen Fachkraft und U3-Kindern.

Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule

In ihrem erstmals erstellten „Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule“ zeigt die Bertelsmann Stiftung: Eine kindgerechte Personalausstattung und zugleich ausreichend Plätze in allen Kitas sind in diesem Jahrzehnt nicht mehr zu realisieren. Dafür gibt es nicht genügend Erzieherinnen. Auf dem bundesweiten Arbeitsmarkt besteht zwischen dem prognostizierten Bedarf und dem voraussichtlichen Angebot an Fachkräften eine Lücke von insgesamt mehr als 230.000 Erzieherinnen. Weder ist diese Lücke durch Aufstockung der Ausbildungskapazitäten zu schließen, weil dafür Berufsschullehrkräfte fehlen; noch sind bis 2030 genügend Quereinsteigerinnen zu gewinnen, die außerdem erst pädagogisch qualifiziert werden müssen. Verschärfen wird den Personalmangel ab 2026 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder.

Etappenziel gleichwertige Lebensverhältnisse

Trotzdem kann die frühkindliche Bildung in Deutschland bis 2030 einen großen Schritt auf dem Weg zu gleichwertigen Lebensverhältnissen machen. Laut dem „Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule“ besteht die realistische Chance, noch in diesem Jahrzehnt im Osten die Personalschlüssel an das Westniveau und im Westen die U3-Teilhabe an das Ostniveau anzugleichen. Sofern im Osten keine Fachkräfte entlassen und die prognostizierten Berufseinsteigerinnen und -einsteiger eingestellt werden, lassen sich die Personalschlüssel auf das heutige Westniveau verbessern. Begünstigt wird dieses Etappenziel durch rückläufige Geburtenraten. Auf dem ostdeutschen Arbeitsmarkt verbliebe insgesamt sogar ein Potenzial von etwas mehr als 4.000 Fachkräften, die für den weiteren Ausbau der Personalschlüssel oder Leitungskapazitäten zur Verfügung stünden.

Rund 33.000 Fachkräfte könnten fehlen

Im Westen stehen die Bundesländer vor unterschiedlichen Herausforderungen, um die Teilhabequoten auf das heutige Niveau der ostdeutschen Bundesländer zu heben. In Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein ist laut Prognose das Personal vorhanden, um genügend Kita-Plätze anzubieten. Hingegen ließe sich in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und im Saarland der Bedarf an Kita-Plätzen nicht decken, ohne über die bis 2030 prognostizierten Ausbildungskapazitäten hinaus zusätzliche Fachkräfte auszubilden und anzustellen. Sofern die derzeitigen Personalschlüssel beibehalten werden, fehlen hier laut Fachkräfte-Radar auf dem westdeutschen Arbeitsmarkt insgesamt rund 33.000 Erzieherinnen.

Bund und Länder müssen sich besser koordinieren

Für Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, ist die Angleichung von Teilhabe und Qualität in Ost und West zwar nur ein „Etappenziel“. Das langfristige Ziel für die frühkindliche Bildung in Deutschland müsse weiterhin lauten: kindgerechte Qualität nach wissenschaftlichen Empfehlungen für alle Kinder unabhängig vom Wohnort. Aber auch das Etappenziel sei bereits als bedeutende Verbesserung der Situation in der frühkindlichen Bildung zu werten: „Das Gefälle zwischen Ost und West bei Teilhabe und Qualität aufzulösen, wäre ein echter Durchbruch in der frühkindlichen Bildung. Der Mangel an Fachkräften ist überwindbar. Darauf sollten sich ab sofort alle politischen Anstrengungen konzentrieren“, sagt Dräger.

Zentrale Aufgabe: landesrechtliche Voraussetzungen schaffen

Zentrale Aufgabe der ostdeutschen Bundesländer ist es, die landesrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die verfügbaren Fachkräfte tatsächlich zur Verbesserung der Personalschlüssel eingesetzt werden können. Für die sechs Westländer, in denen zu wenig Fachkräfte zur Verfügung stehen, sollte der zügige Ausbau der Ausbildungskapazitäten Priorität haben. Darum kommen auch alle anderen Bundesländer nicht herum, wenn ab 2030 kindgerechte Personalschlüssel in allen Betreuungsformen umgesetzt werden sollen. Insgesamt ist es unerlässlich, neues Personal zu gewinnen und zu binden. Dabei helfen würden attraktivere Arbeitsbedingungen und Verdienstmöglichkeiten.

Bund muss finanzielles Engagement fortsetzen

Vom Bund wünscht sich Dräger, dass er sein finanzielles Engagement für den Qualitätsausbau über 2022 hinaus fortsetzt und im Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz („Gute-KiTa-Gesetz“) verlässlich verankert. Die Mittel sollten in erster Linie dafür verwendet werden, neue Fachkräfte zu gewinnen und zu qualifizieren sowie die Personal- und Leitungsausstattung der Kitas zu verbessern. Um den Fachkräftebedarf in allen Bundesländern zu decken, sei, so Dräger, ein gemeinsames, koordiniertes Vorgehen von Bund und Ländern notwendig.

Zusatzinformationen

Grundlage des jährlich aktualisierten Ländermonitorings Frühkindliche Bildungssysteme sind Auswertungen von Daten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder aus der Kinder- und Jugendhilfestatistik und weiteren amtlichen Statistiken. Stichtag für die Datenerhebung war der 1. März 2020. Die Berechnungen wurden von dem LG Empirische Bildungsforschung der FernUniversität in Hagen durchgeführt. Die aktuellen Daten finden Sie unter www.laendermonitor.de sowie in den Länderprofilen unter www.laendermonitor.de/laenderprofile.

Die Berechnungen des erstmals veröffentlichten Fachkräfte-Radars für KiTa und Grundschule hat Economix Research & Consulting durchgeführt. Die Publikation finden Sie unter www.fachkraefte-radar-kita-grundschule.de. Zur genaueren Abschätzung der benötigten Fachkräfte für die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder wird die Bertelsmann Stiftung gegen Ende dieses Jahres eine Folgestudie veröffentlichen.

Die Expertinnen

Anette Stein, Telefon: 0 52 41 81 81 274, E-Mail: anette.stein@bertelsmann-stiftung.de

Kathrin Bock-Famulla, Telefon: 0 52 41 81 81 173, E-Mail: kathrin.bock-famulla@bertelsmann-stiftung.de

Anne Münchow, Telefon: 0 52 41 81 81 254 E-Mail: anne.muenchow@bertelsmann-stiftung.de




Fördermittel für interkulturelle Musikprojekte

Kunst

Liz-Mohn-Stiftung fördert musikalische und künstlerische Initiativen für Kinder und Jugendliche

Die bundesweite „Ideeninitiative ‚Kulturelle Vielfalt mit Musik‘“ der Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung (LMKMS) fördert zum 14. Mal vorbildliche Kreativprojekte für junge Menschen. Ab sofort können sich Projekt-Initiatoren bewerben, die durch Musik, bildende und darstellende Kunst oder Literatur das Miteinander von Kindern und Jugendlichen verschiedener kultureller Herkunft stärken möchten.

Verantwortliche an Schulen und Kindertageseinrichtungen sind aufgefordert

Die Initiative richtet sich insbesondere an Verantwortliche in Schulen und Kindergärten, in Jugendeinrichtungen sowie in Vereinen und Verbänden. Bewerbungen einzelner Akteure mit gemeinnützigen Projektpartnern sind ebenfalls sehr willkommen. Besonders vor dem Hintergrund der Corona-Auswirkungen ermuntert die LMKMS auch Projekt-Initiatoren zu einer Bewerbung, die musikalische und künstlerische Aktivitäten in digitalen Formaten ermöglichen.

Die Projekte sollen zeigen, wie bereichernd kulturelle Vielfalt wirkt und wie sich sprachliche Hürden durch Musik und die Künste überwinden lassen. Je besser das nach Einschätzung der Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung gelingt, desto höher sind die Chancen auf eine Förderung. Außerdem sollten die Kinder und Jugendlichen möglichst an allen Phasen des Projektes aktiv beteiligt sein.

Für mehr gesellschaftliches Miteinander

„Gerade jetzt ist es besonders wichtig, Musik und Kultur wieder zurück zu den Menschen zu bringen, denn sie können einen großen Beitrag zum gesellschaftlichen Miteinander leisten. Gemeinsame musikalische und künstlerische Aktivitäten konnten in den vergangenen Monaten leider nur sehr eingeschränkt stattfinden. Mit unserer ‚Ideeninitiative ‚Kulturelle Vielfalt mit Musik‘“ möchten wir das kreative Zusammenspiel von Kindern und Jugendlichen fördern und dazu motivieren, entsprechende kulturelle Projekte aufzubauen – auch in digitalen Formaten“, sagt Liz Mohn, Vorstandsvorsitzende der LMKMS.

Bewerbungsphase ist gestartet

Insgesamt stehen in diesem Jahr 100.000 Euro Fördermittel bereit, um maximal 20 Projektideen mit bis zu 7.500 Euro zu fördern. Interessierte können sich bis zum 15. Oktober 2021 per Online-formular auf der Internetseite der LMKMS bewerben: www.kultur-und-musikstiftung.de.

Zu beachten ist, dass die Projekte erst ab Januar 2022 starten sollen und ihre Laufzeit zunächst auf sechs Monate begrenzt sein soll. Eine Förderung kann nur neuen Projekten oder ergänzenden Bausteinen bereits bestehender Projekte zugutekommen.

Welche Ideen beim Wettbewerb im vergangenen Jahr überzeugt haben, ist auf der Webseite www.kultur-und-musikstiftung.de nachzulesen.

Die wichtigsten Informationen im Überblick:

Bewerbungsende: 15. Oktober 2021

Bewerbungen über: www.kultur-und-musikstiftung.de

Fördersumme: Bis zu 7.500 Euro je Projekt

Gesamtfördersumme: 100.000 Euro

Gefördert werden: Projektideen von Bildungs- und Jugendeinrichtungen, Vereinen, Verbänden oder individuellen Initiativen mit gemeinnützigen Partnern

Gewinnerbekanntgabe: Ende November 2021

Quelle: Pressemitteilung der Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung




Schuleintritt: Je jünger, desto riskanter

Das Risiko einer lebenslang schlechteren Bildungsleistung ist hoch

Jüngere Kinder in einer Schulklasse haben es schwer. Ihr Risiko, ein Leben lang schlechtere Bildungsleistungen zu erbringen als ihre Mitschüler ist hoch. Das haben Wissenschaftler des Institute of Psychiatry, Psychology & Neuroscience (IoPPN) am King’s College London in Zusammenarbeit mit dem Karolinska Institute und der Orebro University ergeben. Die Forscher fordern mehr Flexibilität beim Schuleintrittsalter.

Körperliche und geistige Krankheiten verbreiteter

Für die im Journal of the American Academy of Child and Adolescent Psychiatry (JAACAP) (https://www.sciencedirect.com/…/pii/S0890856721004548…) veröffentlichte Studie haben die Wissenschaftler Daten von 300.000 Personen aus den schwedischen Nationalregistern erhoben. Die Forscher fanden heraus, dass die Jüngsten in einer Klasse im späteren Leben eher geringe Bildungsleistungen erbrachten und unter Depressionen und Substanzmissbrauchsstörungen wie Schlafstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten, Gewichtsverlust, Kreislaufregulationsstörungen, Schweißausbrüche oder Herzrasen litten. Jüngere Kinder mit ADHS schienen jedoch weniger anfällig für Depressionen.

Entwicklungsfortschritt zwischen den Kindern ist enorm

In vereinfachter Form versucht die leitende Autorin Professor Jonna Kuntsi von King’s IoPPN die Erkenntnisse wie folgt zu erklären: „Der Unterschied zwischen dem jüngsten und dem ältesten Kind einer Klasse kann bis zu elf Monate betragen. In der frühen Kindheit ist dies ein signifikanter Unterschied in Bezug auf Reife, Verhalten und kognitive Fähigkeiten. Wir konnten mit der Datenerhebung erkennen, dass es sehr reale und langfristige Konsequenzen hat, der Jüngste in einem Klassenjahr zu sein.“Dabei stellten die Forscher auch fest, dass die negativen Auswirkungen in Ländern wie Dänemark deutlich seltener sind. Das könnte etwas mit dem dort flexibleren Ansatz für das Schuleintrittsalter zu tun haben. Kleine Kinder, die möglicherweise noch nicht schulreif sind, haben die Möglichkeit, später einzuschulen, und haben daher ein geringeres Risiko, negative Nebenwirkungen wie in anderen Ländern zu erfahren.

Weltweit flexiblerer Ansatz gefordert

Dies sollte laut Aussage der Wissenschaftler in allen Ländern so praktiziert werden.King’s IoPPN ist in Partnerschaft mit dem South London and Maudsley NHS Foundation Trust und der Maudsley Charity dabei, ein weltweit führendes Zentrum für die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu eröffnen. Das Pears Maudsley Center for Children and Young People wird voraussichtlich 2023 eröffnet und wird Forscher und Kliniker zusammenbringen, um Lösungen zu finden, die die Landschaft für die psychische Gesundheit von Kindern verändern.Weitere Informationen erteilt Patrick O’Brien, Senior Media Officer unter Patrick.1.obrien@kcl.ac.uk .Über das King’s College London und das Institute of Psychiatry, Psychology & NeuroscienceDas King’s College London ist eine der zehn besten britischen Universitäten der Welt (QS World University Rankings, 2018/19) und eine der ältesten in England. King’s hat mehr als 31.000 Studenten (darunter mehr als 12.800 Doktoranden) aus rund 150 Ländern weltweit und rund 8.500 Mitarbeiter.Das Institute of Psychiatry, Psychology & Neuroscience (IoPPN) am King’s College London ist das führende Zentrum für psychische Gesundheit und verwandte Neurowissenschaften in Europa.

Mehr dazu unter https://www.kcl.ac.uk/ioppn

@KingsIoPPNQuelle: King‘s College London




Wann Kinder lernen, andere zu verstehen

Wissenschaftler untersuchen Entwicklung in der Grundschulzeit

Die Fähigkeit, sich auf andere einzustellen, wächst von Geburt an. Hartmut Rosa und Joachim Bauer untersuchen seit Jahren das Phänomen der Resonanz, mit deren Hilfe schon das Neugeborene in Interaktion geht. Mit der Ich-Erkenntnis im zweiten Lebensjahr wächst die Fähigkeit andere einzuschätzen. Eben ist eine Studie erschienen, die diese Entwicklung in der Grundschulzeit erforscht hat. Aus dieser sollen sich nun besondere Anforderungen an die Schulen und das Elternhaus ableiten lassen. Denn manches unterstützt diese Entwicklung, anderes hemmt sie.

Über eine lebenswichtige Fähigkeit

Als der Mensch noch nicht an der Spitze der Nahrungskette stand, war seine Fähigkeit, seine Umgebung einzuschätzen, überlebenswichtig. Gelang ihm das nicht, konnte er relativ leicht in große Not geraten. Erschlagen oder gefressen zu werden gehörte damals zum Alltag.

Die Anlagen zur Einschätzung seiner Umwelt und seiner Mitmenschen sind schon in seinen Genen angelegt. Und wenn wir ihn dabei nicht allzu sehr stören würden, könnte er diese auch gut entwickeln. Der Arzt und Psychiater Joachim Bauer beschreibt in seinem „Wie wir werden, wer wir sind“, wie es Kindern in den ersten Lebensjahren gelingt, ein Ich, Du oder Wir zu denken, zu fühlen, zu erleben? Die Resonanz, vornehmlich die Interaktion zwischen Säugling und vor allem der Mutter, bildet den Anfang. Darüber entsteht auch die Spielfähigkeit, wie sie etwa Armin Krenz beschreibt. Und über das freie Spiel und die verschiedenen Interaktionsspiele lernen Kinder sich und den anderen einzuschätzen.

Komplexere Fähigkeiten in der Grundschulzeit

Komplexere Fähigkeiten im Verständnis anderer entwickeln sich laut einer Studie von Christopher Osterhaus, Juniorprofessor für Entwicklungspsychologie im Handlungsfeld Schule in Vechta und Susanne Koerber, Professorin für Frühe Bildung der Pädagogischen Hochschule Freiburg, erst im Laufe der Grundschulzeit. Veröffentlicht wurden die Ergebnisse bereits in der renommierten Forschungszeitschrift „Child Development“.

Die Studie haben Osterhaus und Koerber an 161 Kindergarten- und Grundschulkindern über einen Zeitraum von fünf Jahren durchgeführt. In dieser Zeithaben sie in relativ kurzen Intervallen eine hohe Anzahl an Test-Aufgaben durchgeführt.

„Wir haben die Kinder zum ersten Mal im Kindergarten interviewt und sie dann bis ans Ende der Grundschulzeit begleitet“, erläutert Osterhaus. „Dabei haben wir jährlich ihre Kompetenzentwicklung gemessen. Auf diese Weise lässt sich sehr genau verfolgen, wann Entwicklungsschritte auftreten und wovon diese abhängen.“

Aufgaben als Verständnistest

Die Kinder bekamen von den Wissenschaftlern dabei Test-Aufgaben. Darunter die Geschichte über ein Mädchen, das eine Überraschungsparty versehentlich ausplaudert. „Knapp 90 Prozent der Neunjährigen erkennen, dass solche Situationen nicht auf Absicht beruhen2, sagt Osterhaus. „Diese Fähigkeit scheint auf einen relativ simplen Prozess zurückzugehen, bei dem Kinder das, was in ihrem sozialen Umfeld passiert, mehr oder minder automatisch wahrnehmen und bewerten. Und je mehr Erfahrung sie hierin haben, desto besser scheint diese Bewertung zu funktionieren.“

Missverständnisse verstehen lernen

Osterhaus und Koerber schließen aufgrund ihrer Forschungsergebnisse darauf, dass Kinder rund um das erste Schuljahr verstehen, dass es zwischen Menschen zu Missverständnissen kommen kann. Darüber hinaus folgern sie, dass diese Einsicht eine wesentliche Grundlage für viele weitere Entwicklungen in der Fähigkeit, andere zu verstehen, ist. Zu den komplexen Fähigkeiten, die sich im Verlauf der Grundschule entwickeln, gehört Sarkasmus zu erkennen, die Gefühle anderer an den Augen abzulesen, sich in die Gedankenwelt eines anderen zu versetzen und einen Fauxpas auszumachen. All dies sind wichtige sozial-kognitive Fähigkeiten, die als „intuitive Psychologie“ beschrieben werden.

Intelligenz und Erfahrung entscheiden über Entwicklung

Andere Fähigkeiten scheinen sich aber nicht in erster Linie durch ein Mehr an Erfahrung zu entwickeln. So hängt das Verständnis davon, dass zwei Leute dieselbe Information anders interpretieren, nicht mit dem Alter zusammen, mit dem einzelne Kinder den grundlegenden Meilenstein im Verständnis anderer erlangen. Nur rund 60% der Neunjährigen lösten eine entsprechende Aufgabe korrekt. Stattdessen hing diese Fähigkeit mit der Intelligenz der Kinder zusammen: Zum Ende der Grundschule schnitten intelligentere Schülerinnen und Schüler bei den entsprechenden Tests besser ab. 

Das lässt vermuten, dass sich dieses Verständnis nicht allein mit der Erfahrung entwickelt, wie etwa das Erkennen einer sozialen Regelübertretung. Sondern dass Kinder sich explizit hiermit auseinandersetzen müssen. Sie müssen also lernen, die komplexe Funktionsweise unseres Denkens zu verstehen und zudem eine Theorie darüber entwickeln, nach welchen Mustern komplexe soziale Interaktionen ablaufen.

Psychologische Grundausbildung in Familie und Schule notwendig

Zu Beginn der Grundschulzeit sind laut Studienergebnissen grundlegende Fähigkeiten vorhanden, vieles aber entwickelt sich noch. Lehrkräfte und Eltern müssen also oft Geduld haben, da die Kinder längst nicht alles verstehen. Osterhaus konkretisiert: „Einige Aspekte entwickeln sich aller Wahrscheinlichkeit nach ohne großes Zutun, allein durch Erfahrung. Entscheidend ist also, dass Kinder diese Erfahrung machen können – und das ist ja auch durch Corona aktuell oft nur begrenzt der Fall. Bei anderen Aspekten sollte man hingegen explizit fördern.“ 

Für Lehrkräfte wie Eltern sei es deshalb wichtig, mit Kindern entsprechende Situationen durchzusprechen, ihnen zu erklären, warum die Beteiligten Bestimmtes denken und es an die Erfahrungswelt der Kinder rückkoppeln. „Auch sollten wir Kindern die passenden Wörter beibringen“, sagt Christopher Osterhaus. „Wenn ein Grundschulkind an der Augenpartie einer Person nicht ablesen kann, dass diese Person durchsetzungsfähig ist, liegt dies wahrscheinlich daran, dass es ‚keinen Begriff‘ von diesem Zustand hat.“

„Wir haben festgestellt, dass Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit viel Potenzial haben zur Entwicklung von sozial-kognitiven Fähigkeiten. Die Persönlichkeitsentwicklung ist ein Lernziel von Schule. Und gerade bei Konflikten ist es wichtig, dass Kinder über die nötigen Tools verfügen, um sich in andere hineinzuversetzen und Konflikte so effektiv zu lösen. Es gibt gute Trainingsprogramme, die man leicht in der Grundschule implementieren könnte. Gerade jetzt im Verlauf der Corona-Pandemie wäre dies vielleicht ein wertvoller Ansatz.“ 

Ausblick

An der Universität Vechta laufen in Kooperation mit anderen Hochschulen weitere Studien zum tieferen Verständnis unserer „intuitiven Psychologie“. In einer Zusammenarbeit mit der Brock University (Kanada) führen die Wissenschaftlern Sandra Bosacki und Christopher Osterhaus eine systematische Reviewstudie zur optimalen Erfassung komplexer Fähigkeiten im Verständnis anderer durch. 

Auch die Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule Freiburg wird fortgeführt: Die Wissenschaftlern Koerber und Osterhaus erforschen die Frage, ob es sich bei der Fähigkeit, andere zu verstehen, tatsächlich um eine einzelne Kompetenz handelt, so wie sie bisher betrachtet wird. Bisherige Ergebnisse deuten darauf hin, dass es sich dagegen um ein komplexes Zusammenspiel aus Fähigkeiten handelt. Woraus setzt sich also die Fähigkeit andere zu verstehen zusammen und wann entwickeln sich die einzelnen Bestandteile?




Bis zu 10.000 Euro Förderung für Kinderprojekte

Jetzt Anträge beim Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes stellen

Für Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit aus dem gesamten Bundesgebiet besteht noch bis zum 30. September 2021 die Möglichkeit, Anträge bei den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen und bis zu 5.000 Euro zu erhalten. Überjährige Projekte können sogar mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden.

Ziel: Bekanntmachung der Kinderrechte

Ziele des Förderfonds sind die Bekanntmachung der Kinderrechte und die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Aspekt der Mitbestimmung. Anträge können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schülerinitiativen für noch nicht begonnene Projekte stellen.

Demokratisches Engagement fördern

So werden zum Beispiel Projekte gefördert, die das demokratische und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen unterstützen, deren Mitbestimmung an Prozessen in Jugendeinrichtungen, Schule und Stadtteil ermöglichen, den Zugang zu Medien verbessern bzw. den kompetenten Umgang mit diesen befördern, oder Kinder und Jugendliche bei der kreativen Auseinandersetzung mit für sie relevanten Themen fördern.

Spielorte im Wohnumfeld oder in der Schule

Ferner sollen Projekte Unterstützung erhalten, die bewegungsfördernde und interessante Spielorte im Wohnumfeld oder auf dem Schulgelände schaffen oder der Vernetzung, Sicherung bzw. Rückgewinnung von Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten dienen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist auch hier, dass die Kinder und Jugendlichen an der Planung und Durchführung des Projektes aktiv beteiligt werden.

Spielplatz Initiative

Auch bei der Spielplatz-Initiative des Deutschen Kinderhilfswerkes sind weiterhin Anträge möglich. Im Rahmen dieser Initiative werden deutschlandweit Projekte gefördert, die einen Spielraum sanieren, ergänzen oder neugestalten. Dazu zählen neben klassischen Spielplätzen auch die öffentlichen Außenanlagen von Jugendfarmen, Freizeittreffs oder Familienzentren, Abenteuerspielplätzen, Sportvereinen, Skateparks oder Jugendtreffs sowie Kitaaußenanlagen oder Schulhöfe, sofern sie frei zugänglich sind.

Antragsberechtigt sind Eltern- und Nachbarschaftsinitiativen, Kinder- und Jugendgruppen oder Vereine, privat engagierte Einzelpersonen ebenso wie Kommunen/kommunale Träger oder Wohnungsunternehmen. Bei den Projekten sollten einfache, aber sinnvolle Spielelemente und Raumkonzepte mit Erlebnischarakter im Vordergrund stehen, die die kindliche Fantasie anregen und die Kreativität fördern. Elementar sind die möglichst aktive Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der Planung und Gestaltung des Spielraumes, aber auch die Kreativität bei der Mittelakquise und der Gestaltung sowie der Wille, selbst tatkräftig mit anzupacken.

Kinder-Kulturprojekte

Zudem sind weiterhin Bewerbungen für Kinder-Kulturprojekte im Rahmen des Förderprogrammes „It‘s your Party-cipation“ des Deutschen Kinderhilfswerkes möglich. Als Partner im Programm „Kultur macht stark“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung fördert das Deutsche Kinderhilfswerk noch bis 2022 außerschulische Projekte der kulturellen Bildung mit insgesamt über fünf Millionen Euro. Gefördert werden Workshops, Festivals und Kinderstädte, die sich an Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 17 Jahren aus finanziell oder sozial benachteiligten Familien richten. Der Fokus der Aktionen soll auf den Kinderrechten und der aktiven Beteiligung von Kindern und Jugendlichen liegen.

Fast 2000 Projekte mit über acht Millionen Euro gefördert

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in den letzten fünf Jahren durch seine Förderfonds 1.904 Projekte mit insgesamt rund 8.126.000 Euro unterstützt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung sinnvoller Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte.

Weitere Informationen zu den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/foerderfonds, zur Spielplatz-Initiative unter www.dkhw.de/spielplatzinitiative, zum Förderprogramm „It‘s your Party-cipation“ unter www.kinderrechte.de/kulturmachtstark.