Kinder mit Autismus: Ringen um Zugang und Teilhabe

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Lebenslagen und Bedürfnisse von Autistinnen und Autisten sichtbar machen

In Deutschland leben etwa 800.000 Autistinnen und Autisten. Viele von ihnen leben recht zurückgezogen und haben Schwierigkeiten, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. „Unsichtbarkeit führt zu Ausgrenzung. Sichtbarkeit schafft Akzeptanz und Normalität. Die Belange von Autistinnen und Autisten müssen sichtbar und akzeptiert sein, damit die Lebensqualität der Betroffenen und ihrer Familien verbessert wird.“, erklärt die Landesbehindertenbeauftragte von Baden-Württemberg, Simone Fischer. Dies gelte insbesondere für Kinder und Jugendliche in Kita und Schule sowie für Autistinnen und Autisten mit höherem Assistenzbedarf.

„Der Wissenszuwachs über Autismus und die besonderen Teilhabebedarfe ist enorm. Vielen betroffenen Kindern und jungen Menschen nutzt das aber noch zu wenig“, so Simone Fischer. Beispielsweise berichten Eltern, dass sie mit missbilligenden Blicken gestraft werden, wenn ihr autistisches Kind bestimmte Regeln nicht einhält, Kinder und Jugendliche werden missverstanden und ihnen werde unterstellt, etwas nicht zu wollen, obwohl sie es schlicht nicht könnten.

Zugang und Teilhabe in Kitas

An die Ombudsstelle der Beauftragten werden Probleme herangetragen, bei denen es um den Zugang und die Teilhabe in Kitas gehe. Es betreffe beispielsweise die drastische Reduzierung von Betreuungszeit, insbesondere bei Personalengpässen, in einem Fall auf bis zu zwei Stunden pro Woche, während Kinder ohne Beeinträchtigungen die Kita weiterhin besuchen oder höhere Betreuungszeiten nutzen konnten.

Die Umsetzung von Assistenzleistungen gestalte sich teilweise schwierig. Viele Kinder erhalten zwar dem Grundsatz nach Assistenz, zum Beispiel durch Inklusionskräfte, die Eltern sind hinsichtlich der Suche und Organisation aber häufig auf sich gestellt. Dies führe dazu, dass Kinder die Kita nicht oder nicht mehr besuchen dürfen, wenn sie keine Begleitung haben. Problematisch sei es auch, wenn bei Kindern die Diagnostik noch nicht abgeschlossen sei, der Bedarf noch nicht festgestellt wurde oder wenn sich die Zuständigkeiten zwischen SGB VIII und SGB IX aufreiben und die Kinder deshalb noch keine Eingliederungshilfe erhalten. Es liegen auch Eingaben zu Kündigungen vor.

Eltern kämpfen häufig für die Teilhabe ihrer Kinder

„Aus diesen Anfragen geht hervor, dass Eltern für die Teilhabe ihrer Kinder häufig sehr kämpfen müssen. Belastend kommt hinzu, wenn ihnen vermittelt wird, dass sie das Problem sind oder wenn Wartezeiten für Beratung, Diagnostik und Therapieangebote sehr lang sind.“ Fehlende Inklusionskräfte, Erzieherinnenwechsel, steigende Gruppengrößen und die damit verbundene Reizüberflutung bei den betroffenen Kindern, Personalmangel, Unklarheiten über Zuständigkeiten und die damit zusammenhängende familiäre Belastung würden den Alltag der Familien erschweren.

Die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg plädiert für eine gute Ausstattung der Kitas, um den Zugang der Kinder zu gewährleisten. Im Zentrum stehe die Stärkung der Erzieherinnen und Erzieher, der Eltern und Kinder. Dazu gehöre ein qualitativ-inklusiv ausgerichtetes Kita-Setting, die Bereitstellung von speziell strukturiertem Spiel- und Lernmaterial und Rückzugsmöglichkeiten, die Fort- und Weiterbildungen von Fachkräften für den Umgang mit neurodiversen Kindern sowie die Einstellung von pädagogischem Personal mit autismusspezifischer Zusatzqualifikation.

Kurze Wartezeiten für geeignete Beratungs- und Therapieplätze, eine gute Vernetzung zwischen Medizin und Kita, Beratung und Unterstützung durch Fachkräfte sowie die nachhaltige Unterstützung von Eltern und Angehörigen stellen Kriterien dar, die die Lebenssituation der Familien und die Voraussetzungen für alle Beteiligten verbessern.

Frühzeitiger Zugang zu Beratung, Diagnostik und Therapie ist wesentlich

In Freiburg tauschte sich die Landes-Behindertenbeauftragte auch mit dem Zentrum für Autismus-Kompetenz Südbaden (ZAKS) aus. Insgesamt betrügen Wartezeiten bei Beratung, Diagnostik und Therapien für Autistinnen und Autisten deutschlandweit ein Jahr und länger. Simone Fischer: „Es ist bedeutsam, dass Autistinnen und Autisten sowie ihre Familien früh die notwendige Unterstützung bekommen und auf Verständnis stoßen. Dies trägt dazu bei, dass sie weder in Kita, Schule, Ausbildung und Studium ausgegrenzt werden, im Berufsleben Fuß fassen und ihr Leben gestalten können. Eine frühzeitige Diagnose ermöglicht gezielte Fördermaßnahmen und kann gute Erfolge erzielen.“

Die von der Landesregierung geförderten Interdisziplinären Frühförderstellen (IFF) bieten einen niederschwelligen Zugang zur Frühförderung, um eine gezielte ganzheitliche Therapie und Förderung einzuleiten, Entwicklungsstörungen sowie drohenden oder bestehenden Behinderungen zu begegnen. Sie arbeiten unter anderem mit den Sozialpädiatrischen Zentren für Kinder und Jugendliche (SPZ) und den Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin zusammen. Und sie bieten eine zentrale und wichtige Anlaufstelle. Für das SPZ in der Nähe gibt es eine Kartensuche.

Informationen, Beratung und Unterstützung für Autistinnen und Autisten, Angehörige und Fachkräfte bietet der Bundesverband Autismus Deutschland e.V. Dort gibt es auch eine Kartensuche für regionale Angebote. 

Insolvenz der ZAKS gGmbH: Die betroffenen Land- und Stadtkreise wollen jetzige Angebote in welcher Form auch immer aufrechterhalten

Am 1. Juli 2024 hat das gemeinnützige Zentrum für Autismus-Kompetenz in Südbaden (ZAKS gGmbH) Insolvenz angemeldet. Davon betroffen sind 90 Beschäftigte in sechs südbadischen Land- und Stadtkreisen: Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Freiburg, Lörrach, Ortenau und Waldshut. Bisher wurden im ZAKS 420 autistische Kinder und Jugendliche und knapp 30 Erwachsene behandelt.

Die sechs Kreise haben umgehend Verhandlungen aufgenommen, um die jetzigen Angebote der ZAKS in welcher Form auch immer aufrechterhalten zu können. Diese Verhandlungen laufen in alle Richtungen. Auf einem Termin der sechs Kreise mit rund 30 Leistungserbringern aus Südbaden gab es gestern großes Interesse, die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen gut zu versorgen und entsprechende Angebote auszuweiten oder neu zu schaffen. Dies gilt über alle beteiligten Kreise hinweg.

In wenigen Wochen werden sich die eingeleiteten Schritte konkretisieren. Die sechs Kreise werden erneut informieren, sobald konkrete Ergebnisse vorliegen. Miteinander wurde verabredet, bis dahin auf weitere Pressearbeit zu verzichten.

Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg,
Pressemitteilung Stadt Freiburg im Breisgau




Fahrradanhänger im Test – Verbotene Schadstoffe und Sicherheitsmängel

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Stiftung Warentest: Totalausfall im Test von Fahrradanhängern für Kinder

Die Stiftung Warentest hat zahn Kinder Fahrradanhänger getestet. Alle Modelle sind mangelhaft – wegen Sicherheitsmängeln, Schadstoffen oder beidem. Fast alle geprüften Anhänger enthalten verbotene Chemikalien, manche schützen Kinder bei Unfällen zu wenig und bei einem Produkt brach obendrein die Deichsel.

Hauptkritikpunkt sind verbotene Fluorverbindungen (PFAS)

„Die Stoffe in dieser Gruppe sind chemisch ausgesprochen stabil und bauen sich in der Umwelt nicht ab“, sagt Holger Brackemann, Leiter des Bereichs Untersuchungen der Stiftung Warentest. „Sie verteilen sich weiträumig bis in die Antarktis und können sich auch in Lebewesen anreichern.“

Ein direktes Gesundheitsrisiko für Kinder in den Fahrradanhängern besteht bei diesen Chemikalien nicht. Doch die Tester fanden auch noch zahlreiche andere problematische Schadstoffe: In Griffen, Sitzbezügen, Gurten oder Wänden haben sie PAK, Phthalate oder Chlorparaffine nachgewiesen.

Vier der zehn getesteten Fahrradanhänger versagten zudem im Sicherheitstest

Sie boten beim 180-Grad-Überschlag zu wenig oder keinen Platz zwischen Kopf und Boden, in Seitenlage berührte der Kopf des angeschnallten Dummies harte Bauteile. Beides kann bei Unfällen zu schweren Kopfverletzungen führen. Ein Modell fiel im Dauertest durch: An einem Prüfexemplar brach die Deichselkupplung, an einem weiteren riss sie ein.

Das Fazit von Brackemann: „Die Testergebnisse sind wirklich enttäuschend. Wir können keinen einzigen Fahrradanhänger empfehlen.“

Der Test erscheint in der August-Ausgabe der Zeitschrift test und unter www.test.de/fahrradanhaenger.

Quelle: Pressemitteilung Stiftung Warentest




Fachtagung: Pädagogische Interaktion zwischen Materialität und Digitalität

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Bundesfachtagung des Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V. am 27. und 28. September 2024

Heute wachsen Kinder in materielle wie digitale Welten hinein, die einander zunehmend durchdringen. Der Pestalozzi-Fröbel-Verband (pfv) beleuchtet dieses Spannungsfeld aus theoretischer wie praktischer Perspektive und fragen nach den Auswirkungen auf die Beziehung zwischen Kind und Fachkraft.

Sollen pädagogische Fachkräfte Kinder bei ihren frühen digitalen Medienerfahrungen unterstützen und ihnen im pädagogischen Alltag einen Raum geben? Welche Fragestellungen ergeben sich daraus für pädagogische Konzeptionen und für die pädagogische Interaktion im Alltag? Individuelle Medienkompetenz wie auch die Einbindung in das pädagogische Konzept des Teams sind wichtige Voraussetzungen. Der pfv wirft in diesem Zusammenhang einen kritischen Blick auf die Vielzahl der digitalen Projekte, Angebote und Einsatzmöglichkeiten.

In Vorträgen, Workshops und persönlichen Gesprächen entsteht Raum für einen kritischen Diskurs. Der Verband Lädt dazu ein , anlässlich der Bundesfachtagung Teil dieser Diskussion zu sein und neue Impulse für die eigene Arbeit zu erhalten. Besonders hinweisen möchte er auf die im Rahmenprogramm ausgewählten Kindergärten in Erfurt, die ihre Türen öffnen und den hier beschriebenen Fragen aus Praxisperspektive nachgehen wollen.

Die Bundesfachtagung des pfv erfolgt in Kooperation mit dem Thüringer Institut für Kindheitspädagogik der Fachhochschule Erfurt. Weitere Informationen finden Sie hier

  • Teilnahmegebühr: 90,-€ / für pfv-Mitglieder und Studierende 60,-€
  • Veranstaltungsort: FH Erfurt, Altonaer Straße 25, 99085 Erfurt
  • Anmeldung: Melden Sie sich über den Flyer oder über die Website an:

Werden Sie Mitglied im Verband und nutzen Sie direkt den Mitgliederrabatt:

Lernen Sie die Arbeit des Verbands und andere Mitglieder aus dem ganzen Bundesgebiet auf der Mitgliederversammlung am 27. September 2024 kennen. Folgen Sie dem Verband auf Instagram: @pfv_verband




Fünf Forschungsideen, die Kindern helfen, den Straßenverkehr zu verstehen

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Achtung – Kinder im Straßenverkehr! Wissen bringt Sicherheit

Bereits Anfang August enden in den ersten Bundesländern die Sommerferien. Damit sind morgens und nachmittags wieder mehr Kinder auf den Straßen unterwegs. Sicherheit auf dem Weg zur Kita oder Schule ist deshalb ein wichtiges Thema. Autos und Fahrräder zählen, Wege optimieren oder Hindernisse überwinden: Wer mit Kindern gemeinsam den Verkehr unter die Lupe nimmt, hilft ihnen dabei, sich sicherer in diesem zu bewegen. Hier gibt es die besten Ideen der Stiftung Kinder forschen, um mit Kindern im Kita- und Grundschulalter auf die schnellste Entdeckungsreise des Jahres zu gehen.                                                    

1. Wie viel Verkehr hat auf der Straße Platz?

Mit dem Auto oder dem Fahrrad, mit dem Bus oder zu Fuß – Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten zur Kita oder zur Schule zu kommen. Wer nutzt welche und warum? Und was ist sonst noch los da draußen. Haben auf der Straße und dem Gehweg vor der Kita oder Schule alle Fußgänger:innen und Fahrzeuge genügend Platz? Lassen Sie die Kinder den Verkehr beobachten.

Verkehrsbeobachtung starten

2. Auf die Räder, fertig, los!

Kinder bewegen sich jeden Tag fort: Sie gehen und rennen, fahren mit dem Rad, Roller, Laufrad oder Skateboard oder bei Erwachsenen im Auto mit. Dabei stellen sie immer wieder fest, dass Rad nicht gleich Rad ist. Mit welchen Fortbewegungsmitteln kommen Kinder wo am besten voran? Finden Sie es gemeinsam heraus!

Testfahrten beginnen

3. Informatik trifft Streckenplanung: Der optimale Rundweg

Bei einem Zoobesuch möchten wir gern alle Tiere sehen und trotzdem nicht unnötig weit laufen – wir suchen also einen optimalen Rundweg. Hinter dieser Überlegung, die im Alltag immer mal wieder auftaucht, verbirgt sich eine der wichtigsten Herausforderungen in der Informatik. Informatiker:innen suchen auch heute noch nach schnellen Verfahren, um bei Routen mit sehr vielen Zwischenstopps den kürzesten Weg zu finden. Suchen Sie mit!

Jetzt den optimalen Weg finden

4. Piktogramme: Ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte

Auch diese Forschungsidee stammt aus der informatischen Bildung. Piktogramme sind kinderleicht zu verstehen, denn man muss nicht lesen können, um den Sinn der Bilder zu erfassen. Gehen Sie mit den Kindern auf Entdeckungstour zum Thema „Piktogramme“. Im Straßenverkehr, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Gebäuden entdecken die Mädchen und Jungen viele Symbole und Zeichen, die Hinweise, Verbote oder allgemeine Informationen vermitteln. Wofür stehen sie?

Zur Forschungsidee

5. Freie Bahn für alle: Barrieren überwinden

Nicht alle Menschen kommen im Straßenverkehr problemlos voran. Welche Barrieren entstehen, wenn sich Menschen nicht gut bewegen, sehen oder hören können? Und wie ließen sich Hindernisse beseitigen? Starten Sie einen Versuch!

Jetzt Hindernisse überwinden

Quelle: Pressemitteilung Stiftung Kinder forschen




Bilderbuchkino: Herr Rock, eine Burg und ein überraschendes Happy End

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Der Künstler und Illustrator Boris Zatko hat sein Bilderbuch verfilmt – Hier das Video

Boris Zatkos Bilderbuch „Die Festung des Herrn Rock“ ist ein lustiges und bezauberndes Plädoyer für eine bunte, lebendige Gesellschaft. Dabei will Herr Rock doch endlich einmal seine Ruhe haben. Darum beschließt er, sich eine eigene Burg mit dicken Wänden zu bauen. Das kann er natürlich nicht alleine. So holt er sich notgedrungen Hilfe von Frau Tasar, der Architektin, die ihm zu großen Fenstern rät, Herrn Batir, dem Bauunternehmer, der ihm bunte Farben für die Wände vorschlägt und vielen anderen. Am Ende kommt alles anders, als es sich Herr Rock ausgedacht hatte.

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Der Schweizer Künstler, Autor und Illustrator hat sein Bilderbuch nun selbst „verfilmt“. Der richtige Ort dafür ist selbstverständlich die Ruine einer mittelalterlichen Burg, genauer auf der Burg Pfeffingen im Baselland. Hier liest er seine lustige Geschichte und illustriert sie mit seinen bezaubernden Bildern. Wir wünschen allen kleinen und großen Zuschauern viel Spaß dabei.

Das Bilderbuch

Das Bilderbuch „Die Festung des Herrn Rock“ von Boris Zatko ist im Oberstebrink Verlag erschienen. Das Buch gibt es im Buchhandel oder direkt beim Verlag versandkostenfrei.

Boris Zatko
Die Festung des Herrn Rock
28 Seiten, gebundenes Buch
Oberstebrink Verlag 2016
ISBN: 978-3-934333-68-0
12,95 €




DKHW: Studie zeigt Mängel bei Beteiligungsrechten für Kinder und Jugendliche

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Kinderhilfswerk fordert Ausbau der Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche auf allen föderalen Ebenen

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert einen Ausbau der Beteiligungsrechte für Kinder. Dazu zählen aus Sicht der Kinderrechtsorganisation die Verankerung von Kinderrechten und damit einhergehend von Beteiligungsrechten im Grundgesetz und in den Verfassungen der Bundesländer, der Ausbau bestehender Beteiligungsrechte in Fachgesetzen sowie der flächendeckende Ausbau von beteiligungsfördernden Strukturen. Auch die Einsetzung von Kinder- und Jugendbeauftragten, die Einrichtung von Fach- und Servicestellen der Kinder- und Jugendbeteiligung und der Ausbau unmittelbarer Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sind nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zu forcieren. Die Forderungen basieren auf Ergebnissen einer Studie zur Umsetzung des Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland auf der Basis des Child Participation Assessment Tools (CPAT) des Europarates, die heute vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlicht wurde. Die Studie zeigt den aktuellen Stand zur Umsetzung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland sowie bestehende Leerstellen und Handlungsbedarfe auf.

Beim Ausbau der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen müssen nach wie vor dicke Bretter gebohrt werden

„Es muss endlich gelingen, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen zu einer Selbstverständlichkeit werden zu lassen. Deshalb sollten aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden, zuvorderst im Grundgesetz“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen auch in ihren sozialen Kompetenzen gefördert

„Gleichzeitig leistet frühe Beteiligung von Kindern einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie. Kinder und Jugendliche haben bisher viel zu selten die Möglichkeit, ihre Meinung kundzutun und sich aktiv in Vorhaben einzubringen, so dass ihre Perspektive oftmals keine Beachtung findet. Das muss sich ändern„“, so Hofmann weiter.

„Sowohl der Bund als auch die Bundesländer und die Kommunen sind aufgefordert, umgehend alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen zur Verwirklichung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Zudem sollte die Einführung eines Verbandsklagerechts für Jugendverbände und Kinderrechtsorganisationen geprüft werden, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gegenüber den Kommunen einfordern zu können, denn die Beteiligung vor Ort ist für die Herstellung eines Lebensweltbezugs für junge Menschen unabdingbar. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen muss endlich bundesweit in den Gemeindeordnungen und Kommunalverfassungen verbindlich festgeschrieben werden, Beteiligungskonzepte für Kommunen sowie Jugend- und Bildungseinrichtungen müssen zum Standard werden. Zudem braucht es auch eine lebendige Beteiligungskultur von Kindern und Jugendlichen in Kitas und Schulen. Und schließlich gehört eine Absenkung des Wahlalters weiter auf die Tagesordnungen in Bund und Ländern„“, sagt Holger Hofmann.

Studie: Die Umsetzung des Rechts auf Beteiligung nach Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention

Mit der Studie hat das Deutsche Kinderhilfswerk erstmals für Deutschland eine Analyse der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen auf der Basis des Child Participation Assessment Tools (CPAT) durchgeführt. Das CPAT wurde vom Europarat entwickelt, um seinen Mitgliedsstaaten ein Werkzeug an die Hand zu geben, Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu messen. Auf der Basis von zehn Indikatoren legt das CPAT den Blick auf sehr verschiedene Regelungsbereiche, bei denen die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eine Rolle spielt, oder die dazu beitragen, geltendes Recht umzusetzen.

Daher umfasst die Analyse sowohl Struktur- als auch Prozessindikatoren. Diese legen zum einen die Grundlage für gelingende Beteiligung, also die Strukturen, oder sie zielen auf Maßnahmen (Prozesse) ab, die Beteiligung fördern. Damit bietet die Studie einen umfassenden Überblick zur Umsetzung des Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Die Ergebnisse basieren auf Recherchen, Gesetzesanalysen, breit angelegten Abfragen unter Ministerien, der Auswertung vorhandener Daten sowie qualitativen Interviews mit verschiedenen Stakeholdern sowie Fokusgruppen mit Kindern und Jugendlichen zu einzelnen Themenbereichen.

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Die Studie „Die Umsetzung des Rechts auf Beteiligung nach Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention“ wurde im Rahmen eines Projekts der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes erstellt. Mehr Informationen unter www.dkhw.de/cpat-bericht. Dort kann die gesamte Studie auch kostenfrei heruntergeladen werden. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der Europaratsstrategie für die Rechte des Kindes und die EU-Kinderrechtsstrategie. Sie wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk




Nach Mangelhaft-Urteil: Fashy ruft Schwimmflügel zurück

Erstickungsgefahr, Ventilklappe der Schwimmmflügel kann abreißen

Schwimmlernhilfen wie Schwimmflügel, Gürtel oder Kissen sollen Kinder an der Wasseroberfläche halten und in eine geeignete Position bringen, um das Schwimmen zu erlernen. In ihrem Test von zwölf Modellen fand die Stiftung Warentest vier mangelhafte Produkte: Sie sind unsicher oder enthalten zu viele Schadstoffe.

Nachdem die Stiftung Warentest verbreitete Schwimmflügel von Fashy mit Mangelhaft bewertet hat, reagiert der Anbieter nun: Die „Sima“-Schwimmflügel werden zurückgerufen. Kinder könnten an Kleinteilen ersticken.

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Bereits im vergangenen April hatte die Stiftung Warentest vor den Schwimmflügeln „Sima“ der Marke Fashy gewarnt. Die Testerinnen und Tester hatten festgestellt, dass die Ventilklappe zu leicht abreißen kann. Kinder können sie verschlucken und schlimmstenfalls daran ersticken. Das test-Urteil: Mangelhaft.

Die Stiftung Warentest fragte daraufhin mehrfach den Anbieter, was Eltern tun sollen, die das Produkt gekauft haben. Eine Reaktion von Fashy blieb aus. Daher informierte die Stiftung Warentest zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher die Marktaufsicht.

Nun ruft der Anbieter die Schwimmflügel wegen des im Test festgestellten Mangels zurück. Der Rückruf bezieht sich auf die folgenden Größen:

  • 00 (für Klein­kinder 12–24 Monate, 11–15 Kilogramm)
  • 0 (für Kinder 2–6 Jahre, 15–30 Kilogramm)
  • 1 (für Kinder 6–12 Jahre, 30–60 Kilogramm)

Laut Fashy sind nicht alle Chargen der Schwimmflügel betroffen. Erwachsene können die Rückgabe unter der Rufnummer 071 50 / 92 06–77 oder per Mail an ksc@fashy.de in die Wege leiten. Die Frage, ob Fashy den Kaufpreis erstattet oder das Produkt umtauscht, hat das Unternehmen gegenüber der Stiftung Warentest nicht beantwortet.

Gute Schwimmlernhilfen für Kinder finden sich im Test unter www.test.de/schwimmhilfen.

Quelle: Stiftung Warentest




Ideal und Realität liegen bei Erwerbs- und Sorgearbeit meist weit auseinander

Viele Eltern wünschen Gleichberechtigung bei Kinderbetreuung, Hausarbeit und Berufstätigkeit

Mütter und Väter teilen sich die Erwerbs- und Sorgearbeit in Deutschland nach wie vor sehr ungleich auf. Mit den Einstellungen in der Bevölkerung deckt sich das jedoch kaum: Nach den aus ihrer Sicht idealen Erwerbskonstellationen gefragt, sprechen sich viel mehr Personen für eine gleichberechtigte Aufteilung von Kinderbetreuung, Hausarbeit und Berufstätigkeit aus, als Eltern dies in der Realität umsetzen. Zu diesem Schluss kommt eine gemeinsame Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) auf Basis des familiendemografischen Panels FReDA.

Wechsel in der Rollenaufteilung bevorzugt

So würden deutlich mehr Personen das Erwerbs- und Sorgemodell bevorzugen, in dem beide Elternteile etwa 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Auch das universale Erwerbstätigenmodell, in dem beide in Vollzeit einen Beruf ausüben, wird häufiger als ideal erachtet, als es gelebt wird. Beim sogenannten Familienernährermodell, in dem der Vater in Vollzeit erwerbstätig ist und die Mutter gar nicht, sowie beim Zuverdienermodell, in dem die Mutter maximal in Teilzeit erwerbstätig ist, verhält es sich umgekehrt: „Diese beiden Erwerbskonstellationen werden deutlich seltener als ideal angesehen, als sie in der Realität vorkommen,“ berichtet Elena Ziege, Mitautorin und wissenschaftliche Mitarbeiterin des BiB.

Einstellungen zur Arbeitsteilung haben sich geändert

Laut der Studie klaffen Ideale und die Realität bei der Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit in Deutschland teils deutlich auseinander: „Die Einstellungen zur Arbeitsteilung bei Paaren mit Kindern weichen immer noch stark von der gelebten Wirklichkeit ab,“ sagt C. Katharina Spieß, Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung. Die Studie hat Spieß gemeinsam mit Ludovica Gambaro und Elena Ziege vom BiB sowie Katharina Wrohlich und Annica Gehlen vom DIW erstellt.

Erwerbskonstellationen in Ostdeutschland egalitärer

Dabei haben die Studienautorinnen die Daten getrennt für West- und Ostdeutschland ausgewertet. Demnach gibt es im Osten mehr Zustimmung für egalitäre Erwerbskonstellationen als im Westen. Vor allem eine Vollzeiterwerbstätigkeit beider Elternteile wird in Ostdeutschland mit – je nach Alter des Kindes – bis zu 62 Prozent deutlich häufiger befürwortet als in Westdeutschland mit bis zu 38 Prozent. Zwar setzen erheblich weniger Eltern dieses Modell letztlich um, mit bis zu 43 Prozent im Osten aber weiterhin mehr als im Westen mit maximal 16 Prozent.

Das Erwerbs- und Sorgemodell, in dem Vater und Mutter jeweils 30 Stunden ihrem Beruf nachgehen, sehen im Osten bis zu 30 Prozent als ideal an und im Westen bis zu 27 Prozent. In der Realität spielt es in beiden Landesteilen mit einem Anteil von höchstens sechs Prozent an allen Erwerbskonstellationen aber kaum eine Rolle. „Die Mehrheit der befragten Personen sieht eine gleichberechtigte Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern als optimal an – aber die Eltern schaffen es nicht, mit diesem Ideal Schritt zu halten“, fasst Ludovica Gambaro vom BiB die Ergebnisse zusammen.

Steuer- und Transfersystem macht Zuverdienermodell finanziell besonders attraktiv

„Ein wichtiger Grund für die Diskrepanzen ist das deutsche Steuer- und Transfersystem, insbesondere das Zusammenspiel von Ehegattensplitting und Minijobs sowie der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnerinnen und -partnern in der gesetzlichen Krankversicherung“, erklärt Katharina Wrohlich vom DIW. Hinzu kommt der Gender Pay Gap, also der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern. All dies macht ein Zuverdienermodell, in dem der Mann in Vollzeit erwerbstätig ist und die Frau einen Minijob hat, mit Blick auf das Nettoeinkommen pro geleisteter Arbeitsstunde finanziell am attraktivsten:

Unter der Annahme durchschnittlicher Löhne bleiben in diesem Modell netto pro Stunde 17,26 Euro hängen. Wenn beide Elternteile in Vollzeit arbeiten oder beide gleich viel in Teilzeit, sind es mit 14,02 Euro beziehungsweise 14,74 Euro deutlich weniger. Auch die Relation von gemeinsamer Arbeitszeit und dem Nettoeinkommen eines Paares ist im Zuverdienermodell mit Minijob am attraktivsten: Im Vergleich zur Konstellation „Beide Elternteile in Vollzeit erwerbstätig“ gibt es 71 Prozent des Nettoeinkommens für nur 57 Prozent der Arbeitszeit.

Vielfältige Reformen nötig, damit Erwerbs- und Sorgearbeit egalitärer aufgeteilt wird

Wenn die Politik eine gleichere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit fördern will, müsste den Studienautorinnen zufolge gleich auf mehreren Feldern gehandelt werden. Neben einer Reform des Ehegattensplittings und einer weitgehenden Abschaffung von Minijobs ginge es vor allem auch um eine „bedarfsgerechte Kinderbetreuungsinfrastruktur für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr bis zum Alter von zwölf Jahren“, betont Spieß. „Fehlende Kita-Plätze halten trotz Rechtsanspruch bis heute viele Mütter davon ab, in größerem Umfang erwerbstätig zu sein. Zudem muss der Ausbau von Ganztagsgrundschulen deutlich beschleunigt werden – sonst wird der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder ab August 2026 kaum einzulösen sein“, so Spieß.

Dr. Christian Fiedler, Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB)