Motto des Weltspieltages 2021: Lasst uns (was) bewegen

Deutsche Sportjungend erstmals Partner des DKHW:

„Lasst uns (was) bewegen!“ ist das Motto des Deutschen Kinderhilfswerkes(DKHW) für den Weltspieltag am 28. Mai 2021. Denn Bewegungsförderung spielt eine zentrale Rolle bei einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung. Zudem ist Bewegungsförderung zentrales Mittel der Bildungsarbeit im Sportverein.

Fokus auf Bewegung

Die Deutsche Sportjugend unterstützt deshalb in diesem Jahr den Weltspieltag mit dem Fokus auf Bewegung. Als langjähriger Partner des DKHW ist es das Anliegen der Sportjugend, insbesondere angesichts der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, gemeinsam mit dem „Bündnis Recht auf Spiel“, die Aufmerksamkeit für das Thema Bewegungsförderung zu erhöhen. 

Mehr Bewegungsmöglichkeiten für Kinder!

Der gemeinsame Aufruf soll Politik und Gesellschaft den Handlungsbedarf verdeutlichen und aufzeigen, dass die Rahmenbedingungen für die Bewegung von Kindern verbessert werden müssen. Dazu sollten es beispielsweise in den Kommunen mehr altersgerechte, eigenständig erreichbare und frei zugängliche Spiel- und Grünflächen geben, mehr Bewegungsmöglichkeiten in den Schul- und Kita-Alltag integriert werden und zudem der Vereinssport stärkere Unterstützung erhalten als bisher.

Aufruf zur Teilnahme

Kommunen, Vereine und Bildungseinrichtungen, aber auch Familien und Elterninitiativen sind aufgerufen, mit einer Aktion am Weltspieltag 2021 teilzunehmen und den Aktionstag zu nutzen, verbesserte Rahmenbedingungen für die Bewegungsförderung von Kindern einzufordern.

„Kinder haben einen natürlichen Bewegungsdrang, dem sie vielfach schon vor der Corona-Pandemie nur unzureichend nachkommen konnten. Wir müssen aufpassen, dass sich in der Pandemie das Bewegungsverhalten von Kindern und Jugendlichen nicht grundsätzlich nachteilig verändert. Denn wenn Kinder selten herumtollen und sich nur wenig bewegen, kann das bis ins Erwachsenenalter negativen Einfluss haben“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Zentraler Baustein der Entwicklung“

„Lasst uns was bewegen! Den Wunsch nach Bewegung kann man kaum treffender ausdrücken. Gerade für Kinder ist Bewegung ein zentraler Baustein einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung und des gesunden Aufwachsens. Jetzt liegt es an uns als Gesellschaft zu entscheiden, wie wichtig uns diese ganzheitliche Entwicklung ist. Lasst uns daher gemeinsam stärker denn je das Kinderrecht auf Bewegung und Spiel einfordern. Wir als Deutsche Sportjugend unterstützen als Jugendorganisation des gemeinnützig organisierten Sports den Weltspieltag 2021 und wollen gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk und dessen Bündnis Recht auf Spiel unseren Beitrag zu einer bewegungsfreundlichen Lebenswelt für Kinder leisten!“, so der Vorsitzende der Deutschen Sportjugend, Michael Leyendecker.

Zum 14. Mal Weltspieltag

Der Weltspieltag 2021 wird deutschlandweit zum 14. Mal ausgerichtet. Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine beispielgebende oder öffentlichkeitswirksame Aktion durchzuführen – egal ob Spiel-, Beteiligungs- oder Protestaktion. Denn der Aktionstag dient ebenso der Lobbyarbeit für das Recht auf Spiel. Die Partner sind vor Ort für die Durchführung ihrer Veranstaltung selbst verantwortlich. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt umfangreiche Aktionsmaterialien zum Weltspieltag zur Verfügung. Weitere Informationen unter www.weltspieltag.de.




Kitas und Schulen bleiben auch in Baden-Württemberg dicht

Keine Öffnungen vor Ende des Monats:

Noch vergangene Woche hatte der Baden-Württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann die Öffnung von Kitas- und Schulen ab dem 18.01.2021 in Aussicht gestellt. Doch schon zu diesem Zeitpunkt kündigte er an, dass er dies von den Infektionszahlen abhängig machen wolle. Nun ist klar,  die Einrichtungen bleiben bis Ende Januar geschlossen.

Hohes Infektionsniveau

„Wir sind nach wie vor auf einem hohen Niveau der Infektionen“, sagte Kretschmann heute. Er habe sich deshalb mit der Kultusministerin Susanne Eisenmann darauf verständigt, die beabsichtigte Lockerung zu verschieben und die Schulen und Kindergärten bis Ende des Monats geschlossen zu halten. Sollte der Lockdown über den Januar hinausgehen, solle eine Öffnungsperspektive für Grundschulen und Kitas erarbeitet werden.

Auch in der nächsten Schaltkonferenz der MinisterpräsidentInnen mit der Bundeskanzlerin wolle man das Thema Schul- und Kitaöffnungen besprechen.  Angela Merkel hat sich wiederholt dagegen ausgesprochen, Kitas und Schulen bald wieder zu öffnen. Am Dienstag hatte Sie erklärt, dass es bis Anfang kommender Woche keinen klaren Überblick über die Infektionszahlen nach dem Jahreswechsel geben werde.

Keine Überraschung

Insofern kam die Entscheidung der Landeregierung in Baden-Württemberg nicht überraschend. Das Land hätte hier auch einen Sonderweg beschritten. Die Kultusministerin hatte vehement auf eine Öffnung gedrungen. Eisenmann wollte Kitas und Grundschulen schon vergangenen Montag „unabhängig von den Inzidenzzahlen“ öffnen lassen.




Vorschlag der Koalition für Kinderrechte im Grundgesetz

Aktionsbündnis kritisiert Formulierung als unzureichend:

Viele Jahre hat das Bündnis für Kinderrechte darauf gedrungen die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.  Die Große Koalition hat etwa ein Jahr lang darüber verhandelt und nun einen Kompromiss gefunden. Wie es aber bei Kompromissen oft der Fall ist, bleibt der Formulierungsvorschlag hinter den Erwartungen vieler zurück. Vor allem auch hinter der UN-Kinderrechtskonvention, die heute schon Gesetz ist.

Die Formulierung im Wortlaut

Die Formulierung soll nach unseren Informationen wie folgt lauten:

Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.

Immerhin ein Formulierungsvorschlag

Das Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, der Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland, in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) begrüßt, dass die Bundesregierung sich nach zähem Ringen auf einen gemeinsamen Formulierungsvorschlag einigen konnte, der nun im Deutschen Bundestag diskutiert werden soll.

„Unzureichend“

Aus Sicht des Aktionsbündnisses ist der Vorschlag, wie er nun auf dem Tisch liegt, allerdings unzureichend. Dies betrifft beispielsweise die Formulierungen zum Kindeswohl sowie zum Recht des Kindes auf Beteiligung, die hinter der UN-Kinderrechtskonvention und auch hinter der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückbleiben.

„Angemessen“ oder „vorrangig“?

Die Formulierungen enthalten größtenteils Absichtserklärungen. Der größte Streitfall besteht in der Frage, ob das Kindeswohl wie im Formulierungsvorschlag „angemessen“ oder „vorrangig“ berücksichtigt werden soll. In der UN-Kinderrechtskonvention heißt es:

Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel, ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

Kindeswohl stärker berücksichtigen

Das Kindeswohl muss nach Auffassung des Aktionsbündnisses ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein, wenn auch nicht immer Vorrang haben. Dieses Ansinnen muss auch in der Formulierung für die Grundgesetzänderung zum Ausdruck kommen. Darüber hinaus darf die Beteiligung von Kindern sich nicht auf das rechtliche Gehör beschränken, sondern muss als umfassendes Beteiligungsrecht formuliert werden.

Verbesserung der Formulierung durch Bundestag?

Gerade in der aktuellen Covid-19-Pandemie hat sich gezeigt, dass die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen zu oft übersehen werden. Wir fordern alle Fraktionen im Bundestag deshalb auf, sich für eine Verbesserung der Formulierung stark zu machen und das parlamentarische Verfahren in diesem Sinne konstruktiv zu begleiten. In der Debatte um den endgültigen Verfassungstext müssen Kinder und Jugendliche selbst sowie Kinder- und Familienverbände beteiligt werden.

Noch ein langer Weg

Damit die Formulierung nun überhaupt Eingang ins Grundgesetz findet, ist eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag wie im Bundesrat notwendig. Die hat Koaltion nicht. Teile der FDP fürchten zu starke Eingriffe in die Familien. Die AfD lehnt eine Grundgesetzänderung gänzlich ab. Nach Auffassung von Linken und Grünen sind die Formulierungen viel zu schwach.




Schneemann: Auf das Baumaterial kommt es an

Darum kann man Schnee zu Kugeln rollen:

Kaum ist der erste Schnee gefallen, wird er draußen fleißig zu Kugeln gerollt und ein Schneemann gebaut. Die meist freundlich dreinschauenden Gesellen gehören zum Schneespaß einfach dazu. Aber warum sind solche Gebilde überhaupt möglich? Das erklärt Björn Goldhausen Meteorologe von WetterOnline.

Wasser als Klebstoff 

Um einen Schneemann zu bauen, bedarf es neben einer ausreichenden Schneedecke auch Wasser. Jeder, der einmal einen Schneemann gebaut hat, weiß, wie die Schneekugel beim Rollen über eine Wiese immer größer wird. Manchmal hinterlässt die Kugel auch eine grüne Spur, weil einfach der gesamte Schnee an der Kugel haften bleibt. Die idealen Bedingungen für diese Haftung sind Temperaturen um den Gefrierpunkt und feuchte Luft.  „Frisch gefallene Schneekristalle sind zunächst locker miteinander verbunden.

Bei idealen Bedingungen lässt sich Schnee zu riesigen Kugeln rollen.

Durch Wasser, wie es zum Beispiel bei Temperaturen um 0 Grad noch vorhanden ist, wird die Luft aus den Hohlräumen zwischen dem Kristallgeäst verdrängt und die Kristalle werden enger miteinander verbunden“, erklärt Goldhausen. „Das Wasser klebt sozusagen die Schnee- bzw. Eiskristalle aneinander. Durch das Rollen und Drücken des Schnees wird die Luft immer weiter aus dem Wirrwarr an Schneekristallen verdrängt. Die Wassermoleküle können sich immer fester binden, da sie immer mehr Kontakt zu der Eisfläche bekommen. Eine feste Kugel kann entstehen.“ Für ein langes und standhaftes Leben des Schneemanns ist es günstig, wenn es nach dem Bau ordentlich friert. So wird die Schneekunst regelrecht einzementiert. 

Geschichte des Schneemanns

Skulpturen aus Schnee finden schon in der Literatur des 16. Jahrhunderts Erwähnung. In einem Kinderliederbuch von Christian Felix Weiße taucht 1770 der Begriff „Schneemann“ zum ersten Mal belegt auf. Mit einer veränderten Einstellung zum Winter, der nun nicht mehr vor allem entbehrungsreich war, wird auch die Abbildung von Wintermotiven in der Kunst immer freundlicher und heiterer. In Darstellungen des 19. Jahrhunderts findet man neben Schlittenfahrten und fröhlichen Schlittschuhläufern auch den freundlich blickenden Schneemann – so wie wir ihn bis heute kennen. 

Wann die Bedingungen für einen Schneemann oder eine Schneefrau ideal sind, erfährt man unter anderem auf www.wetteronline.de, mit der WetterOnline App oder durch einen Blick auf die neue Wetterstation wetteronline home.

Quelle: WetterOnline




Der Mensch muss sich in der Welt selbst forthelfen

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Zum 275. Geburtstag von Johann Heinrich Pestalozzi:

„Der Mensch muss sich in der Welt selbst forthelfen. Dies ihn zu lehren, ist unsere Aufgabe“.  Diese Aussage steht am Anfang der modernen Sozialpädagogik. Er stammt von Johann Heinrich Pestalozzi, der heute vor 275 Jahren, am 12. Januar 1746, in Zürich geboren wurde.

Von der Theologie zur Landwirtschaft

Pestalozzis Vater war Chirurg, seine Mutter Tochter eines Chirurgen. Sein großes Interesse am Menschen vermittelte ihm wohl sein Großvater, Andreas Pestalozzi, ein reformierter Pfarrer in Höngg. Pestalozzi studierte zunächst Theologie und Jura, wollte dann aber lieber etwas Praktisches tun und absolvierte eine landwirtschaftliche Lehre.

Ein Misserfolg nach dem anderen

Daraufhin folgt zunächst eine Karriere des Scheiterns. Er muss als Landwirt aufgeben und als seine Frau und er 40 verarmte Kinder aufnehmen, gehen sie Konkurs. Seine schriftstellerische Tätigkeit gibt er aber niemals auf.

In Stans zur Ganzheitlichkeit

Die französische Revolution desillusioniert ihn, obwohl ihn die französische Nationalversammlung als einzigen Schweizer zum Ehrenbürger ernennt. Dennoch glaubt er an die Erziehung zum guten Menschen. Er übernimmt ein Waisenhaus in Stans, wo er 1799 den Stanser Brief verfasst, in dem er einen ganzheitlichen Ansatz vertritt. Im Schloss Burgdorf  gründet ein Jahr später sein Erziehungsinstitut, das er 1804 nach Yverdon-les-Bains im Kanton Waadt verlegt. Im Alter von 81 Jahren, am 17. Februar 1827 stirbt er in Brugg.

Drei Bedingungen für die Erziehung

Pestalozzi glaubte ganz fest daran, dass der Mensch nur dann lernen kann, wenn er sich in sich selbst findet – mit Kopf, Herz und Hand. Für eine gelungene Erziehung stellt er drei Bedingungen auf:

1. Die Bedürfnisse nach Essen und Sicherheit müssen gestillt sein.

2. Kinder müssen die Welt anschauen, anfassen und in ihren Grundprinzipien begreifen können.

3. Kinder müssen sich geliebt wissen.

Selbstverständlich lohnt sich eine tiefere Auseinandersetzung mit Leben und Werk von Johann Heinrich Pestalozzi. Wir verweisen hier zunächst auf den Wikipedia Eintrag, in dem sich viele interessante Literaturangaben finden.




Familien brauchen nachhaltige und verlässliche Unterstützung

Zukunfsforum Familie fordert ein klaren Fahrplan:

Anlässlich der Verlängerung des Corona-Lockdowns fordert das Zukunftsforum Familie (ZFF) einen klaren Fahrplan zur Unterstützung von Familien, der auch die längerfristige Absicherung über den Januar hinaus umfasst.

Verständnis für Schul- und Kitaschließungen

Vor dem Hintergrund des anhaltend hohen Infektionsgeschehens haben die Bundesregierung und die Bundesländer den seit Mitte Dezember bestehenden Lockdown bis Ende Januar verlängert und teilweise verschärft. Auch Kitas und Schulen sollen in diesem Zeitraum geschlossen sein oder je nach Landesregelung nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Britta Altenkamp (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Es ist absolut richtig, die anhaltend hohen Infektionszahlen nachhaltig zu reduzieren. Angesichts der fortdauernden Schließung von Kitas und Schulen begrüßen wir die Entscheidung, zehn zusätzliche Kinderkranktage pro Elternteil bzw. 20 für Alleinerziehende zu gewähren. Diese sollen auch dann genutzt werden können, wenn Kinder pandemiebedingt zu Hause betreut werden. Wird diese Regelung klar kommuniziert und tatsächlich einfach zugänglich gemacht, kann sie Eltern in dieser Krise entlasten!“

Nachhaltige und verlässliche Unterstützung gefragt

Britta Altenkamp fährt fort: „Eine Notfallregelung, die zwar tageweise freistellt, jedoch mit Lohneinbußen und über den eigentlich systemfremden Umweg der Krankenkassen, ist keine nachhaltige und verlässliche Unterstützung von Familien. Gleichzeitig fehlt gleichstellungspolitische Wachsamkeit, denn Kinderkrankentage werden bislang weit überwiegend von Müttern in Anspruch genommen und die bisherigen Erfahrungen in dieser Krise zeigen, dass sich das auch jetzt nicht ändern wird. Zentral gilt es daher, diese Ungerechtigkeit zu bekämpfen, denn Mütter dürfen nicht weiter die Hauptlast der Vereinbarkeit von Familie und Beruf tragen. Eine Corona-Teilzeit mit Lohnausgleich oder eine Familienarbeitszeit wären hier die richtigen Impulse, um die gleichberechtigte Übernahme von Sorgearbeit zu unterstützen.

Arme Familien besonders berücksichtigen

Zudem müssen die Bedarfe von armen und von Armut bedrohten Familien endlich ernst genommen werden. Es braucht dringend Maßnahmen, die ihren Kindern ein Aufwachsen frei von Mangel und Entbehrung in der Krise und darüber hinaus ermöglicht. Dazu gehören ein Nachteilsausgleich im SGB II, XII und dem Asylbewerber-Leistungsgesetz, die sofortige Auszahlung des Betrages für Mittagessen, welches sonst im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes übernommen wird, sowie die zusätzliche Unterstützung für die Anschaffung digitaler Endgeräte für Schüler*innen überall dort, wo der Digitalpakt Schule noch nicht greift.“

Quelle: Pressemitteilung des Zukunftsforums Familie e.V. (ZFF)




Kaum Schutz für Betreuungspersonal – dennoch sollen Einrichtungen öffnen

Kinder zeigen oft keine Symptome und werden deshalb meist nicht getestet:

Aktuelle Studien zeigen, dass das Reduzieren der sozialen Kontakte notwendig ist, um die Ausbreitung von Corona zu verhindern. Entgegen vieler Behauptungen können Kinder die Krankheit genauso weitergeben, bleiben aber oft ohne Symptome. Ein effektiver Schutz des Betreuungspersonals fehlt.

Wasch mir den Pelz…

Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass, ist ein uralter Spruch, der perfekt auf die aktuelle Situation passt. Schließlich möchte sich doch niemand mit dem Corona-Virus infizieren. Die Einschränkungen, die das Infektionsrisiko senken, akzeptieren viele nur zähneknirschend, andere gar nicht und manch einer fordert für sich so viele Ausnahmeregelungen ein, dass aus dem Schutzmantel ein löchriger Sack entsteht.

Die Politik gerät dabei massiv unter Druck. Schließlich stehen hie und da Wahlen an. Und so ist der neuerliche Lockdown kaum beschlossen, diskutiert man im ganzen Land Ausnahmeregelungen. Kinder bekommen plötzlich eine Lobby, mit der wir ansonsten überhaupt nicht rechnen können.

Schnelle Öffnungen aber kein Schutz

Kindergärten und Schulen sollen möglichst schnell öffnen, so der Tenor. Auf die Frage, wie dann das Personal in den Einrichtungen geschützt werden soll, kommt dann meist keine Antwort. Denn schließlich gibt es weder ausreichend Impfstoff noch genügend Kapazitäten, um alle zu impfen; schon gar nicht die Kinder. Auch Masken sind oftmal Mangelware. Vor allem Schulbegleiter und Praktikanten dürfen sich diese oft selbst besorgen. Und die sitzen mittendrin.

Schließlich lässt sich im Betreuungsbereich zu den Kindern auch kein Abstand halten, geschweige denn, dass diese untereinander Distanz halten.

Kinder genauso ansteckend

Wer auch immer, die „alternativen Fakten“, in die Welt gesetzt hat, dass Kinder nicht so ansteckend seien, ist längst widerlegt.  Tatsache ist: Kinder können Covid-19 genauso weitergeben wie jeder andere. Fatal ist nur, dass sie selbst oft keine oder kaum Symptome zeigen. Besonders deutlich belegt das eine Studie, die an der Universität Wien vom Team des Mikrobiologen Prof. Michael Wagner erstellt wurde. Dabei ließen die Wissenschaftler an 243 Schulen in Österreich insgesamt 10.464 zufällig ausgewählte SchülerInnen und LehrerInnen testen. In jeder dritten bis vierten Klasse fanden die sie ein Kind, das nichts von seiner Infektion wusste. Laut dieser Studie sind Kinder häufig infiziert, meist häufiger als Erwachsene, zeigen aber eben kaum Symptome. Für die Verbreitung der Viren sind solche Verhältnisse ideal.

Soziale Kontakte weiter reduzieren

Es bleibt dabei: Bevor ausreichend viele Menschen geimpft sind, bleiben nicht-pharmazeutische Interventionen (NPI) – wie das Reduzieren sozialer  Kontakte – notwendig,  um  die  Bevölkerung  so  gut  wie möglich vor einer Covid-19-Infektion zu schützen. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie des Karlsruher Instituts für Technologie, die jüngst veröffentlich wurde. Hier heißt es unter anderem. dass insbesondere frühzeitige Schulschließungen die Trendwende bei den täglichen Fallzahlen ausmachen können. „Nach unserem Forschungsansatz konnte bei den Schulschließungen ein signifikanter Effekt auf die Dauer zwischen NPI-Beschluss (nichtpharmazeutische Interventionen) und deren Auswirkung in den Daten identifiziert werden“, sagt Dr. Niklas Kühl, Leiter des Applied AI in Services Labs am KSRI/IISM. Je eher die Schulen geschlossen worden seien, desto deutlicher habe sich der Effekt sinkender Fallzahlen gezeigt, so Kühl. „Hätten wir im Frühjahr in Deutschland einen Tag länger gewartet, bis wir die Schulen schließen, hätte dies laut unseren Analysen 125 000 zusätzliche Infektionen bedeutet, die Schließung sieben Tage später sogar 400 000 zusätzliche Fälle“, sagt der Wirtschaftsinformatiker.

Ausnahmen helfen nicht

Die Wissenschaftler am Karlsruhe Service Research Institute (KSRI)/Institute of Information Systems (IISM) des KIT untersuchten die zwischen dem 22. Januar und 12. Mai 2020 von der US-amerikanischen Johns-Hopkins-Universität erhobenen täglichen Fallzahlen aus Österreich, Belgien, Deutschland, Italien, Norwegen, Spanien, Schweden, der Schweiz und Großbritannien sowie 28 US-Bundesstaaten.

Das Preprint der Studie, die im European Journal of Information Systems veröffentlicht wird, ist unter https://publikationen.bibliothek.kit.edu/1000126905 nachzulesen.

Jede Ausnahme wird deshalb dazu führen, dass der Inzidenzwert innerhalb der Bevölkerung langsamer sinkt oder gar steigt. Und es braucht keine Prognose, um die Folgen auszumalen. Es wird weitere Einschränkungen geben, die Krankenhäuser werden überlastet sein und es werden mehr Menschen sterben. Im Sinne der Kinder ist das nicht. Sie brauchen große Bewegungsräume und müssen sich weitgehend ungezwungen verhalten können. Für viele Eltern dagegen, ist es sicher eine Erleichterung, wenn die Kinder wieder die Betreuungseinrichtungen besuchen können. Dort sind es aber die Menschen, die die Arbeit verrichten, das Risiko tragen und von denen zumidnest ein Teil die Rechnung dafür bezahlen muss. Er jüngst haben wir über eine Studie des wissenschaftlichen Instituts der AOK berichtet, nach der MitarbeiterInnen in Betreuungseinrichtungen am häufigsten von COVID-19 betroffen sind.




Über das Buch „Die Rechte des Kindes und der Tod“

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Janusz Korczaks Pädagogik der Achtung in der Kinderhospizarbeit:

Die vorliegende Studie „Die Rechte des Kindes und der Tod“ ist reich an Gedanken für das Forschungs- und Handlungsfeld der Pädagogik. Wie kann in der Kinderhospizarbeit die pädagogische Begleitung zwischen Erwachsenen und Kindern sein, wenn die Kinder nicht auf die uns so geläufige weitere Zukunft vorbereitet werden, sondern auf ihr zu erwartendes Lebensende? Auf diese für die Erziehung und Bildung zentrale pädagogische Frage wird in einem breiten Spektrum eine Antwort für eine „Partnerschaft in Unsicherheit“ (S. 181) gesucht, die in der Kinderhospizarbeit gegeben ist.

Der Tod als ein Teil des Lebens des Erwachsenen und des Kindes wird in der Pädagogik, die sich an der Zukunft des Kindes orientiert, kaum beachtet. Für den polnisch-jüdischen Arzt und Erzieher Janusz Korczak ist nicht die Zukunft des Kindes, sondern seine Gegenwart der Ausgangspunkt der Pädagogik. Schon 1918 ruft er als erstes Grundgesetz des Kindes das „Recht des Kindes auf den Tod“ aus, das nicht erst zum Menschen wird, sondern von Beginn an bereits ein Mensch ist.

Kann in diesem pädagogischen Lebensfeld das Kind zum Partner des begleitenden Erwachsenen werden, das Korczak, der als Seelenarzt tief in die Seele der Kinder geschaut hat, über das sonst übliche zukunftsbezogene pädagogische Denken hinaus einfordert? Auf diese Frage wird in fünf Kapiteln eine Aspekt reiche und differenzierte Antwort gesucht: Den Überlegungen zu pädagogischen Grenzerfahrungen folgt ein differenzierter Rückblick in die abendländische Geschichte und in das moderne Hospizwesen in Deutschland. Ihm schliesst sich die Erörterung des Lebens von Kindern und Erwachsenen an den Grenzen des Lebens an. Er mündet im letzten Kapitel in die „Kinderhospiz-Bewegung als sensible Impulsgeberin partizipatorischer und inklusiver Pädagogik“ ein, für die Janusz Korczaks Reformpädagogik von grundlegend ist, eine Haltung der Demut und Bescheidenheit in der Begegnung von Mensch zu Mensch verlangt.

Maluga erkennt, dass die Kinderhospiz-Bewegung heute in Teilen Korczaks Utopie realisiert. Kinder und ihre Begleiter werden aufgrund der außergewöhnlichen Situation angehalten der Unsicherheit des Todes mit Partnerschaftlichkeit zu begegnen. Auf diese Weise können die Herausforderungen gemeinsam gemeistert werden. Die Begleiter begegnen dem Kind von Mensch zu Mensch, ohne die Differenz aufzuheben. Dieser pädagogische Dialog ermöglicht dem Kind das Einbeziehen in die Gestaltung der Krankheits- und Sterbephasen, was seine Unsicherheit mildert, zur Entlastung seiner Situation führt und eine gemeinsame Verantwortung ermöglicht. Das schließt auch ein, dass die Kinder die Erwachsenen an die Hand nehmen können.

Gespräche, Beobachtungen im Erfahrungsraum der Kinderhospiz machen sensibel auf die Pädagogik der Achtung aufmerksam, die Sterben und Tod nicht tabuisiert, sondern in die pädagogische Theorie einbindet, also Sterblichkeit und Lebensende mit aufnimmt und das sterbende Kind als gleichwürdigen Partner zu sehen ermöglicht: durch Offenheit und Ehrlichkeit dem Kind begegnen, es solange wie möglich am Lern- und Bildungsprozess teilnehmen lassen, ihm die Wahrheit, also den Tod zuzumuten. So weiß es, was mit ihm geschieht und es wird ihm nichts vorgemacht, ihm wird die Gegebenheit nach und nach erklärt und es kann an seinem Sterbeprozess mit gestalteten Ritualen von Abschied und Trauer teilnehmen und diese mitgestalten.

Die Studie zeigt in beeindruckender Weise auf, dass Tabus dem Kind und seinen Begleitern nicht helfen und in pädagogischen Grenzerfahrungen Einstellungen und Haltungen gewonnen werden können, die eben das Unabänderliche annehmen und die noch bleibende Lebenszeit gestalten. Hier sind Sterben und Tod ein Teil der Erziehungs- und Bildungserfahrungen, die nahe am Kind sind und die Beziehung mit ihm bis zum Tod gestalten. Korczaks Pädagogik, der Todesahnung und Todesfurcht der Kinder nahe, hat eine verlässliche und vertrauenswürdige Erzieherhaltung angesichts des Sterbens begründet.

Nach der Lektüre des Werkes können Leser und Leserinnen großen Respekt für die Eltern und für die Kinder gewinnen. Darauf macht auch das Cover-Foto aufmerksam: Hier berühren sich die Finger des Erwachsenen und des Kindes. Sie begegnen sich gleichwertig (geistesverwandt) auf Augenhöhe. Das Foto symbolisiert für die Autorin die „Begegnung von Mensch zu Mensch“ (S. 11).

Zusammenfassung

Für Agnieszka Maluga erwies sich bereits vor und dann während ihrer langjährigen Studien im Kontext der Kinderhospizarbeit Janusz Korczak als „wertvollen gedanklichen Gesprächspartner“ und sie freut sich „wenn er das auch für viele andere werden kann“ (S. 12). Ihr Werk erfüllt alle wissenschaftlichen Anforderungen, erörtert pädagogisch bedeutsame Zusammenhänge in einem einladenden Schreibstil, die zum eigenen Nachdenken und Handeln des Erziehers und der Erzieherin einladen.

Lebensbedeutsame pädagogische Fragen werden ohne definierte Begriffe leserfreundlich dargestellt, erläutert und erörtert. All dies in einfacher, aber inhaltsreichen Sprache. Ich lege dieses Grundlagenwerk allen Erwachsenen ans Herz, die auf der Suche nach einer Pädagogik der Achtung sind, die das individuelle Kind wertschätzt so wie es eben ist, und nicht, wie es werden soll.

Prof. em. Dr. Ferdinand Klein

Bibliographie

Agnieszka Maluga
Die Rechte des Kindes und der Tod
Janusz Korczaks Pädagogik der Achtung in der Kinderhospizarbeit
Kartoniert 311 Seiten
ISBN 978-3-7815-2365-4
46 €uro