Klimaschutz erleben: Die rauszeit!-Box bringt Familien nach draußen

Kostenlose Spielesammlung von Uni Konstanz und TU München verbindet Familienzeit, Natur und Nachhaltigkeit

Bewegung an der frischen Luft tut nicht nur Körper und Seele gut – sie macht auch den Kopf frei fürs Lernen. Genau darauf setzt die rauszeit!-Box, eine kostenlose digitale Spielesammlung, die von der Universität Konstanz und der Technischen Universität München (TUM) entwickelt wurde. Unter dem Motto „raus! Gemeinsam spielerisch Klimaschutz erleben“ lädt sie Kinder, Eltern und Gruppen ein, draußen aktiv zu werden und dabei Themen wie Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein spielerisch zu entdecken.

22 Spiele mit der raus!-Maus

Herzstück des Projekts sind 22 interaktive Spiele, bei denen das Maskottchen – die raus!-Maus – zum Mitmachen animiert. Ob Upcycling-Olympiade, Wochenmarktrallye oder ein Spiel, das die Klänge der Natur erlebbar macht: Jede Aktivität lässt sich direkt vor der eigenen Haustür beginnen, ohne lange Vorbereitung.

„Es genügt, die jeweilige Aktionskarte auf dem Smartphone aufzurufen, und schon kann es losgehen“, erklärt Nils Jakubzig, Sportwissenschaftler an der Universität Konstanz. Wer es lieber analog mag, kann die Spielkarten auch bequem ausdrucken. Am Ende jeder Aktivität sorgt ein kleines Quiz für zusätzliches Wissen rund um Nachhaltigkeit.

Wissenschaftlich fundiert und praxisnah

Hinter der rauszeit!-Box steht ein interdisziplinäres Team: Nils Jakubzig und Sarah Spengler von der Universität Konstanz sowie Barbara Eigenschenk von der TU München. Gemeinsam haben sie über zwei Jahre hinweg die Spielideen entwickelt – in enger Zusammenarbeit mit Familien und Expert*innen.

„Die Idee entstand in der Corona-Zeit, als Familien mangels Freizeitangebote verstärkt draußen unterwegs waren“, erinnert sich Sarah Spengler. „Wir wollten diese rauszeit nutzen, um gemeinsame Zeit nicht nur kurzweilig, sondern auch nachhaltig zu gestalten.“

Barbara Eigenschenk ergänzt: „Uns ist wichtig, Zukunftsthemen wie Klimaschutz, gesunde Ernährung und Nachhaltigkeit kindgerecht zu vermitteln. Gleichzeitig wollen wir Familien dazu anregen, mehr Zeit in der Natur zu verbringen und die eigene Umgebung neu zu entdecken.“

Gefördert vom Bund – offen für alle

Das Projekt wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom ehemaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert. Im aktuell dritten Förderjahr liegt der Schwerpunkt auf der deutschlandweiten Verbreitung. Dafür sind Informationsstände bei Veranstaltungen und Workshops mit Partnerorganisationen geplant.

Doch Familien müssen nicht warten: Schon jetzt stehen die Spiele unter gemeinsamraus.de kostenfrei zur Verfügung – ob mobil auf Smartphone oder Tablet oder als ausdruckbare Karten.

Auf einen Blick

  • 22 kostenlose Spiele rund um Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein
  • Digital abrufbar oder als Printversion nutzbar
  • Entwickelt von der Universität Konstanz und der Technischen Universität München
  • Gefördert im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative
  • Mehr Infos und alle Spiele online: gemeinsamraus.de

Quelle: Helena Dietz, Stabsstelle Kommunikation und Marketing, Universität Konstanz




Bundesregierung investiert 3,8 Milliarden Euro in den Kita-Ausbau

kindertagesbetreuung

Anhaltend hoher Bedarf an Kindertagesbetreuung – trotz sinkender Geburtenzahlen

Trotz rückläufiger Geburtenzahlen bleibt die Nachfrage nach Kindertagesbetreuung in Deutschland hoch. Das belegen aktuelle Zahlen aus der neuen Broschüre „Kindertagesbetreuung Kompakt“. Der Betreuungsanteil steigt über alle Altersgruppen hinweg – insbesondere bei Kindern unter drei Jahren. Gleichzeitig zeigt sich: Das Angebot an Betreuungsplätzen reicht vielerorts nicht aus, um den Bedarf zu decken.

Frühkindliche Bildung als Schlüssel für Chancengleichheit

Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien betont die Bedeutung früher Bildung:

„Kitas geben Kindern frühe Bildungschancen und die Möglichkeit Gemeinschaft zu erleben – hier wird der Grundstein für den weiteren Erfolg in Schule und Beruf gelegt. Fast jedes Kind zwischen drei Jahren und Schuleintritt besucht eine Kita und auch bei den unter Dreijährigen steigt die Betreuungsquote stetig. Eltern brauchen Kitas als verlässliche Partner. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass wir die Kindertagesbetreuung weiter ausbauen, modernisieren und erhalten.“

Der Bund stellt aus dem Sondervermögen 6,5 Milliarden Euro für Bildung und Betreuung bereit. Rund 3,8 Milliarden Euro fließen direkt in ein neues Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung. Ziel ist es, flächendeckend qualitativ hochwertige Betreuungsangebote sicherzustellen.

Zentrale Erkenntnisse der Broschüre „Kindertagesbetreuung Kompakt“

Die wichtigsten Daten im Überblick:

  • Anstieg der Betreuungsquote: 2024 besuchten 37,4 % der Kinder unter drei Jahren eine Kita – ein Plus von einem Prozentpunkt im Vergleich zu 2023.
  • Stabile Nachfrage trotz sinkender Geburtenzahlen: Besonders in Ostdeutschland liegt der Fokus auf dem Erhalt bestehender Plätze, während in Westdeutschland ein Ausbau notwendig bleibt.
  • Hohe elterliche Nachfrage: 98 % der Eltern wünschen sich Betreuung für Kinder ab drei Jahren – 91,6 % erhalten tatsächlich einen Platz.
  • Versorgungslücke bei U3-Betreuung: Bei Kindern unter drei Jahren beträgt die Differenz zwischen Bedarf und Angebot weiterhin 14,6 Prozentpunkte.

Qualität und Fachkräfte im Fokus

Zur Stärkung der frühkindlichen Bildung setzt der Bund auf ein ganzheitliches Förderkonzept:

  • Investitionen in Infrastruktur: Das Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung wird mit 3,8 Milliarden Euro ausgestattet.
  • Kita-Qualitätsgesetz: Bis 2026 stellt der Bund jährlich rund 2 Milliarden Euro zur Qualitätsentwicklung bereit. Die Länder können diese Mittel unter anderem zur Fachkräftesicherung einsetzen.
  • Geplante Weiterentwicklung: Der Koalitionsvertrag sieht vor, das Kita-Qualitätsgesetz durch ein umfassendes Qualitätsentwicklungsgesetz abzulösen.

Fachkräfte als zentrale Ressource

Ein erfolgreicher Ausbau der Kindertagesbetreuung ist nur mit qualifiziertem Personal möglich. Insbesondere in Westdeutschland ist die Verfügbarkeit von pädagogischen Fachkräften der limitierende Faktor. In Ostdeutschland könnte durch mehr Personal die Stabilität der Betreuung verbessert werden – derzeit kommt es dort häufig zu kurzfristigen Schließungen.

Zur Fachkräftegewinnung setzt die Bundesregierung unter anderem auf digitale Angebote:

👉 Kompass Erziehungsberufe – Informationen rund um Ausbildung und Quereinstieg in pädagogische Berufe

kindertagesbetreuung

Die aktuelle Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ finden Sie hier:

https://www.bmbfsfj.bund.de/Kindertagesbetreuung Kompakt




Sind humorvolle Kinder klüger? Neue Erkenntnisse aus der Türkei

Eine aktuelle Studie zeigt: Humor und Intelligenz hängen bei Kindern enger zusammen, als lange angenommen – mit Folgen für Schule und Pädagogik.

Humor gilt seit Jahrhunderten als Zeichen von Klugheit. Dass zwischen Intelligenz und Humor eine enge Verbindung besteht, bestätigt nun eine aktuelle Studie aus der Türkei. Sie zeigt: Kinder, die besonders witzige Ideen entwickeln, verfügen auch über hohe intellektuelle Fähigkeiten.

Die Ergebnisse sind für Pädagogik und Schule relevant. Denn sie deuten darauf hin, dass Humor nicht nur ein soziales „Add-on“ ist, sondern eng mit kognitiver Leistungsfähigkeit, Sprachentwicklung und Kreativität verbunden ist. Gerade in Lernumgebungen kann Humor ein Indikator für verbales Denken und geistige Flexibilität sein.

Humor als Spiegel des Denkens

In der Untersuchung erklärten Intelligenzwerte ganze 68 Prozent der Unterschiede in der Humorfähigkeit – ein deutlich höherer Anteil als frühere Studien vermuten ließen. Besonders das verbale analogische Denken erwies sich als bester Prädiktor für Humor.

Das bedeutet: Kinder, die Widersprüche sprachlich schnell erfassen und in neue Bedeutungen übersetzen können, entwickeln auch leichter witzige Einfälle. Humor wird damit zum sichtbaren Ausdruck einer fortgeschrittenen Sprach- und Denkleistung.

Ein Fallbeispiel aus der türkischen Kultur

Die Studie wurde bewusst im türkischen Kulturkontext durchgeführt. Dort spielt Humor seit Jahrhunderten eine zentrale Rolle in Volksgeschichten und Alltag. Legendäre Figuren wie Nasrettin Hoca zeigen Humor als Form rationaler Schlagfertigkeit: witzig, aber immer verbunden mit Verstand.

Vor diesem Hintergrund bewerteten Expertinnen und Experten die Witzigkeit und Passung von Kinderantworten auf Cartoons. Insgesamt kamen über 30.000 Einzelbewertungen zusammen. Das Ergebnis: Kinder mit hoher Intelligenz lieferten besonders kreative, zugleich aber auch zum Kontext passende humorvolle Beiträge.

Pädagogische Relevanz

Für Lehrkräfte und Fachkräfte bedeutet dies: Humor im Klassenzimmer oder in der Kita ist nicht nur Ausdruck von Lebensfreude, sondern auch ein Hinweis auf besondere Denkleistungen. Kinder, die auffallend witzige Kommentare machen oder originelle Pointen finden, könnten gleichzeitig über ein besonders starkes Sprach- und Abstraktionsvermögen verfügen.

Statt Humor im Unterricht nur als Ablenkung zu betrachten, kann er als Ressource genutzt werden – etwa in Diskussionen, beim kreativen Schreiben oder im szenischen Spiel. Humor fördert die Beziehungsebene, erleichtert das Lernen und stärkt die Selbstwirksamkeit von Kindern.

Methode der Studie

Die Untersuchung umfasste 217 Mittelschüler im Alter von rund elf Jahren. Ihre Intelligenz wurde mit der Anadolu-Sak-Intelligenzskala (ASIS) gemessen, die verbale, visuell-räumliche und Gedächtniskomponenten umfasst.

Parallel bewerteten die Kinder Cartoons: Sie sollten passende und möglichst witzige Bildunterschriften erfinden. Eine Expertengruppe aus sieben Fachleuten – darunter Karikaturisten und Pädagogen – beurteilte Witzigkeit und Relevanz.

Die Auswertung ergab deutliche Unterschiede zwischen den Intelligenzgruppen: Je höher der IQ, desto höher auch die Humorfähigkeit. Besonders hochintelligente Kinder fielen durch konsistent starke Ergebnisse auf.

Mehr zur Studie: https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/humor-2021-0054/html?lang=en

Gernot Körner




Gericht stoppt „Immun-Smoothie“ für Kinder: Foodwatch setzt sich durch

smmoothie

Das Landgericht Karlsruhe erklärt die Bezeichnung eines Kinder-Quetschies als „Immun-Smoothie“ für irreführend. Foodwatch begrüßt das Urteil als wichtigen Sieg gegen Gesundheitswerbung, die Eltern täuscht.

Foodwatch gewinnt Klage gegen dm

Die Verbraucherorganisation Foodwatch hat vor dem Landgericht Karlsruhe einen wichtigen Erfolg erzielt: Die Drogeriekette dm darf ihr Kinderprodukt nicht länger als „Immun-Smoothie“ bewerben. Das Gericht entschied, dass die Bezeichnung gegen die europäische Health-Claims-Verordnung verstößt.

Der Begriff erwecke den falschen Eindruck, das Produkt könne das Immunsystem stärken. Laut Richter handelt es sich um eine gesundheitsbezogene Angabe, die nicht auf der EU-Liste zugelassener Health Claims steht – und damit unzulässig ist.

Irreführung von Eltern und Kindern

„Wer Fruchtpüree mit Vitaminzusatz und zehn Prozent Zucker als ‚Immun-Smoothie‘ verkauft, führt Eltern in die Irre – und zieht ihnen obendrein das Geld aus der Tasche. Das ist nicht nur dreist, sondern schlicht illegal“, erklärte Rauna Bindewald von Foodwatch.

Das Produkt, ein Quetschie aus Fruchtpüree mit zugesetzten Vitaminen, enthält trotz der Aufschrift „ohne Zuckerzusatz“ rund zehn Prozent Fruchtzucker. Damit ist es für Kinder ebenso kritisch wie herkömmlicher Haushaltszucker und erreicht im Nutri-Score nur die Bewertung D.

Zudem kritisiert Foodwatch, dass dm das Produkt in der Nähe von Nahrungsergänzungsmitteln platzierte und so gezielt einen gesunden Eindruck erweckte.

Hintergrund: Was die Health-Claims-Verordnung schützt

Die europäische Health-Claims-Verordnung regelt, welche gesundheitsbezogenen Aussagen erlaubt sind. Zulässig sind nur Angaben, die zuvor ein wissenschaftliches Prüfverfahren bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) durchlaufen haben.

So darf beispielsweise der Hinweis, dass Vitamin D „zu einer normalen Funktion des Immunsystems beiträgt“, verwendet werden. Doch selbst ein solcher Satz darf nicht dazu dienen, ein komplettes Produkt unter dem Etikett „Immun-Smoothie“ zu vermarkten – insbesondere nicht, wenn der Hinweis im Kleingedruckten versteckt wird.

Mehr Fälle von irreführender „Immun-Werbung“

Der „Immun-Smoothie“ ist kein Einzelfall:

  • Das Barnhouse-Kinder-Müsli „Krunchy Immune Plus“ wurde nach einer Abmahnung von Foodwatch vom Markt genommen.
  • Gegen den Saft „BioC Immunkraft“ von Voelkel läuft aktuell noch eine Klage.

Foodwatch hatte in den vergangenen Monaten drei Produkte wegen irreführender Gesundheitsversprechen abgemahnt.

Bedeutung für Eltern und Pädagog:innen

Das Urteil ist ein starkes Signal für alle, die Kinder begleiten: Gesundheitsversprechen auf Lebensmitteln sind oft trügerisch. Gerade Eltern, die bewusst einkaufen wollen, können durch wohlklingende Produktnamen getäuscht werden.

Für Pädagog:innen ist der Fall ein Beispiel, wie wichtig Ernährungsbildung und ein kritischer Blick auf Werbung sind. Denn hinter bunten Verpackungen und Gesundheitsclaims steckt nicht immer ein gesundes Produkt.

Rechtslage und Ausblick

Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe ist noch nicht rechtskräftig. dm kann bis Mitte September 2025 Berufung einlegen. Foodwatch kündigte an, auch in Zukunft genau hinzusehen und unzulässige Gesundheitsversprechen aufzudecken.

Weiterführende Informationen:

Quelle: Foodwatch (Pressemitteilung, 20. August 2025)




Jugendliche wünschen sich weniger Bildschirmzeit

Studien belegen den Wunsch nach mehr analogen Erlebnissen statt Dauer-Scrollen

In einer europaweiten Untersuchung im Auftrag von Vodafone wurden rund 4 000 Kinder und Jugendliche im Alter von 11 bis 17 Jahren befragt, darunter 500 in Deutschland. Drei von vier Teilnehmenden empfinden zu viel Bildschirmzeit als ein gesellschaftliches Thema. Viele formulieren den Wunsch, ihre Smartphone-Nutzung bewusst zu reduzieren – zugunsten analoger Aktivitäten wie Zeit mit Familie, Outdoor-Erlebnissen oder kreativen Hobbys. (Vodafone‑Studie, März 2025) [Link zur Studie]

Social Media Verbot: Mehrheit spricht sich für Altersgrenzen aus

Nahezu zwei Drittel der Jugendlichen ab 16 Jahren befürworten ein Social‑Media‑Verbot für Kinder unter zwölf Jahren – bei den 11‑ bis 15‑Jährigen ist es etwa die Hälfte. Damit äußern Jugendliche selbst einen Wunsch nach klareren Regeln und Schutz beim Umgang mit digitalen Medien. (Vodafone‑Studie, März 2025) [Link zur Studie]

Smartphone ab wann? Geräte gehören früh zum Alltag

Laut einer Bitkom-Erhebung besitzen 76 % der 10‑ bis 12‑Jährigen ein eigenes Smartphone, bei den 13‑ bis 15‑Jährigen sind es 90 %, und ab 16 Jahren nahezu alle (95 %). Digitale Geräte gehören somit bereits früh zur Lebenswelt der Kinder.

Früher Smartphone-Besitz und psychisches Wohlbefinden

Eine internationale Analyse von Sapien Labs mit mehr als 100 000 jungen Erwachsenen zeigt ein Muster: Je früher das eigene Smartphone vorhanden war, desto häufiger liegen später Einschränkungen im psychischen Wohlbefinden vor – vor allem bei einem Einstiegsalter unter 13 Jahren.

Gesunder Umgang mit digitalen Medien: Begleitung ist entscheidend

Studien unterstreichen, dass nicht das Gerät allein entscheidend ist, sondern wie es genutzt wird: klare Regeln, gemeinsame Reflexion und Förderung von Offline-Aktivitäten durch Eltern und pädagogische Fachkräfte tragen zu einem ausgewogenen Medienumgang bei.




Babys denken zuerst an andere und dann an sich

Vom „Other-Referenz-Effekt“ zum „Selbstreferenz-Effekt“ – oder: Der Selbstreferenz-Effekt entsteht erst mit dem Selbstkonzept

Babys merken sich nicht in erster Linie, was für sie selbst wichtig ist – sondern, was für andere von Bedeutung ist. Das zeigt eine aktuelle Studie des Max-Planck-Instituts für Kognitions- und Neurowissenschaften gemeinsam mit der Technischen Universität Nürnberg und der Universität Kopenhagen.

„Überraschenderweise konnten wir feststellen, dass jüngere Babys sich besser merken, was der andere bekommen hat und nicht sie selbst“, erklärt Studienleiterin Charlotte Grosse Wiesmann.

Erst wenn Babys im zweiten Lebensjahr beginnen, sich selbst im Spiegel zu erkennen, zeigt sich der bekannte Selbstreferenz-Effekt: Informationen, die sie selbst betreffen, bleiben dann besser im Gedächtnis als solche, die andere betreffen.

Schlussfolgerungen: Lernen durch Beobachtung und Abhängigkeit von anderen

Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass im zweiten Lebensjahr ein Umbau im Gedächtnis stattfindet. Während jüngere Babys noch stärker auf andere fokussiert sind, da sie selbst wenig handeln können, verschiebt sich die Priorität mit wachsender Selbstwahrnehmung hin zum Eigenen.

„Das macht insofern Sinn, als dass junge Babys selbst noch gar nicht so viel handeln können, sondern vielmehr andere beobachten und von ihnen lernen. Sie sind in starkem Maße von anderen abhängig. Daher priorisieren sie den anderen und merken sich alles, was für die andere Person wichtig ist“, so Grosse Wiesmann.

Mit der Entwicklung des Selbstkonzepts entsteht dann eine neue Strategie: Das Gedächtnis dient stärker der eigenen Handlungsplanung und Selbstwirksamkeit.

Methode: Gedächtnistest mit 18 Monate alten Babys

Für die Studie führten die Forschenden einen Gedächtnistest mit 18 Monate alten Kindern durch. Dabei wurden neue Objekte entweder den Babys selbst oder einer Puppe zugeordnet. Die Kinder lernten zuvor, dass sie später mit den „eigenen“ Objekten spielen könnten, während die Puppe ihre eigenen Objekte erhalten würde.

Im Experiment war der „andere Akteur“ einen Puppe, von der die Babys lernten, dass diese mit den Objekten würde spielen können,
die ihr zugeordnet wurden. © MPI CBS

Geprüft wurde, wie gut sich die Babys an die verschiedenen Objekte erinnerten. Entscheidend war dabei, ob sie bereits ein Selbstkonzept entwickelt hatten – gemessen an der Fähigkeit zur Selbsterkenntnis im Spiegel.

Das Ergebnis: Babys mit Selbstkonzept erinnerten sich besser an ihre eigenen Objekte, Babys ohne Selbstkonzept dagegen an die der Puppe.




Gewaltfreie Erziehung im Gesetz: Die Schweiz zieht nach

Die Schweiz plant ein Gesetz zur gewaltfreien Erziehung – ein Blick nach Deutschland, Österreich und andere Länder zeigt, welche Wirkung klare Regeln entfalten können

Die Schweiz steht kurz vor einer gesetzlichen Verankerung des Prinzips der gewaltfreien Erziehung.  Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) sprach sich mit überwältigender Mehrheit dafür aus, das Recht auf gewaltfreie Erziehung klar im Zivilgesetzbuch (ZGB) zu verankern. Nun liegt der Entwurf beim Ständerat in der Herbstsession.

Schweiz: Ein klares Signal im Zivilgesetzbuch

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) hat sich für eine Gesetzesänderung ausgesprochen, die das Prinzip der gewaltfreien Erziehung ausdrücklich ins Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) aufnehmen soll. Künftig soll unmissverständlich gelten: Gewalt – körperlich wie seelisch – ist in der Erziehung unzulässig. Damit folgt die Schweiz einem Weg, den viele europäische Länder bereits gegangen sind.

Studien verdeutlichen den Handlungsbedarf: Rund 40 % der Schweizer Eltern gaben an, schon einmal körperliche Gewalt angewendet zu haben, ein Viertel der Kinder erlebt regelmäßig psychische Gewalt. Mit der neuen Norm will der Gesetzgeber nicht primär bestrafen, sondern ein Bewusstsein schaffen und so Prävention stärken.

Deutschland: Bewusstseinswandel seit 2000

Deutschland verankerte 2000 das „Recht auf gewaltfreie Erziehung“ im Bürgerlichen Gesetzbuch. Innerhalb von 25 Jahren hat sich dadurch viel verändert: Während Anfang der 2000er Jahre noch die Mehrheit einen „Klaps“ für harmlos hielt, ist die Zustimmung heute auf rund ein Drittel gesunken. Noch drastischer: Nur noch etwa fünf Prozent finden eine „Tracht Prügel“ akzeptabel.

Parallel haben Schulen und Kitas zahlreiche Programme zur Gewaltprävention und Wertebildung eingeführt. Bekannte Beispiele sind „Faustlos“, ein Curriculum zur Förderung von Empathie und Impulskontrolle, oder „Klasse2000“, das Kindern in Grundschulen gesundheitsförderliche Lebensweisen vermittelt – inklusive gewaltfreier Konfliktlösung. Solche Programme zeigen, dass Gesetze ihre Wirkung vor allem dann entfalten, wenn pädagogische Praxis anschließt.

Österreich: Früher Schritt, langsamer Wandel

Österreich hat Gewalt in der Erziehung bereits 1989 gesetzlich verboten – und später sogar in der Bundesverfassung über Kinderrechte abgesichert. Doch der gesellschaftliche Wandel verlief langsamer: Noch 2019 kannten nur 63 % der Eltern das Verbot, und psychische Gewalt wurde oft nicht als solche wahrgenommen.
Inzwischen fördern Initiativen wie „Starke Eltern – starke Kinder“ oder das Kinderschutz-Zentrum Wien Aufklärung und Elternbildung. Auch hier zeigt sich: Gesetzgebung allein reicht nicht – sie muss durch kontinuierliche pädagogische Arbeit begleitet werden.

Schweden: Pionier mit Vorbildfunktion

Schweden war 1979 das erste Land der Welt, das ein ausdrückliches Verbot von Körperstrafen in der Erziehung einführte. Dort hat sich über Jahrzehnte ein neues gesellschaftliches Verständnis entwickelt: Körperliche Gewalt wird kaum noch akzeptiert, und Kinderrechte haben einen hohen Stellenwert. Die Erfahrung zeigt: Der Weg zu einer gewaltfreien Kultur ist langfristig, aber möglich.

Internationale Perspektive

Heute haben über 65 Länder weltweit ein gesetzliches Verbot körperlicher Strafen in der Erziehung eingeführt – darunter auch Frankreich, Irland und Spanien. Andere, wie die USA, kennen kein landesweites Verbot: Dort sind körperliche Strafen im familiären Rahmen vielerorts weiterhin erlaubt. Die internationale Entwicklung zeigt: Rechtliche Rahmenbedingungen sind sehr unterschiedlich, und die Umsetzung hängt stark von kulturellen Traditionen und gesellschaftlichen Debatten ab.

Gernot Körner




Start in Regelklassen beschleunigt Deutschlernen geflüchteter Kinder

Forschende der Universität Halle zeigen: Vorbereitungsklassen bringen oft weniger Fortschritte als erwartet – frühe Integration und sichere Bleibeperspektive sind entscheidend.

Kinder und Jugendliche, die nach ihrer Flucht nach Deutschland sofort in reguläre Schulklassen aufgenommen werden, entwickeln ihre Deutschkenntnisse deutlich schneller als Gleichaltrige, die zunächst in speziellen Willkommens- oder Vorbereitungsklassen unterrichtet werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU), in der Daten von über 1.000 geflüchteten Schülerinnen und Schülern ausgewertet wurden.

Lange Wartezeiten führe zu nachteiligen Effekten

Die Analyse verdeutlicht zudem, dass lange Wartezeiten bis zum Schulstart nachhaltig nachteilige Effekte haben. In vielen Bundesländern beginnt der Unterricht für geflüchtete Kinder erst nach Abschluss der kommunalen Zuweisung – häufig Monate nach der Ankunft. Diese Zeit ohne regelmäßigen Kontakt zu deutschsprachigen Mitschülerinnen und Mitschülern bremst den Spracherwerb deutlich.

Auch der Aufenthaltsstatus beeinflusst den Lernerfolg: Jugendliche mit unsicherer Bleibeperspektive verfügen im Durchschnitt über schwächere Deutschkenntnisse. Forschende vermuten, dass fehlende Planungssicherheit die Motivation zum intensiven Lernen mindert.

Politische Konsequenzen laut Studie

Das Forschungsteam empfiehlt, geflüchtete Kinder so schnell wie möglich in den Regelunterricht aufzunehmen und vor allem in Grundschulen auf längere Phasen in separaten Klassen zu verzichten. Ebenso könne ein sicherer Aufenthaltsstatus dazu beitragen, die Sprachentwicklung zu fördern.

Für die Untersuchung wurden Daten aus dem Panel „Refugees in the German Educational System“ (ReGES) genutzt. Erfasst wurden dabei sowohl Befragungsergebnisse als auch Sprachtests von 14- bis 16-jährigen Jugendlichen in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Das Projekt wurde vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt gefördert.

Originalstudie: Winkler, O. & Carwehl, A.-K. (2025). Institutional conditions and acquisition of language skills among young refugees: Investigating the German context. Acta Sociologica. https://journals.sagepub.com/doi/10.1177/00016993251351531