Bundesrat fordert Mutterschutz auch bei Fehlgeburten

Ungleichbehandlung zwischen Totgeburt und Fehlgeburt soll ein Ende haben

Mit einer Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, für Betroffene von Fehlgeburten Schutzfristen im Sinne des Mutterschutzgesetzes einzuführen. Die Entschließung geht auf eine Initiative des Saarlands, Niedersachsen und Hamburg zurück.

Gestaffelter Schutz

Der Bundesrat spricht sich für einen freiwilligen Anspruch aus, um den individuellen Umständen und Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden. Der Mutterschutz bei Fehlgeburten solle deutlich vor der 20. Schwangerschaftswoche beginnen und sich gestaffelt entsprechend der Schwangerschaftsdauer verlängern.

Bisherige Rechtslage

Bisher wird beim Mutterschutz zwischen Fehl- und Totgeburt unterschieden. Um eine Totgeburt handelt es sich, wenn das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm beträgt oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde. In diesem Fällen hat die Mutter ein Anrecht auf 18 Wochen Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. Stirbt der Embryo hingegen vorher und wiegt unter 500 Gramm, wird von einer Fehlgeburt gesprochen. In diesen Fällen besteht bisher kein Anspruch auf Mutterschutz.


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Kritik an Ungleichbehandlung zwischen Totgeburt und Fehlgeburt

Die aktuelle Rechtslage führe zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung von Betroffenen einer Tot- und einer Fehlgeburt, heißt es in der Begründung des Bundesrates. Nach etwa der 20 Schwangerschaftswoche seien die Embryos bereits so weit entwickelt, dass entbunden werde müsse und Schwangere einen Geburtsvorgang erlebten. Für eine Reform des Mutterschutzes sprächen neben der Gleichbehandlung psychologische Aspekte, da eine Fehlgeburt oft eine traumatische Erfahrung darstelle.

Körperliche Regeneration

Ein angemessener Mutterschutz könne zudem sicherstellen, dass sich Betroffene erholen und so mögliche gesundheitliche Komplikationen vermieden werden. Bisher bliebe ihnen nur die ärztliche Krankschreibung. Durch eine Erweiterung des Mutterschutzes könne daher vermieden werden, dass sich Frauen nach einer Fehlgeburt unnötigen Belastungen am Arbeitsplatz aussetzten. Bei Mutterschutz, der zeitlich über eine Krankschreibung hinausginge, entfiele das Abrutschen in den Krankengeldbezug.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wurde an die Bundesregierung weitergeleitet. Diese kann entscheiden, ob und wann sie sich der Forderung annimmt. Gesetzliche Fristen dafür gibt es nicht.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 05.07.2024




Es fehlt weiter an Betreuungsplätzen und Betreuungszeiten

Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB): Ganztagsbetreuung von Kita-Kindern nicht bedarfsgerecht

Wie das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) berechnet hat, besteht bei 29 Prozent aller Familien mit Kindern unter drei Jahren ein zusätzlicher Betreuungsbedarf von mindestens fünf Wochenstunden. Bei Familien mit Kindern über drei Jahren wünschen sich sogar 37 Prozent eine längere Betreuung. Diese fehlende Passung hat nach Ansicht der Studie gesellschaftliche Folgen – für Kinder, für Eltern und letztlich für den Arbeitsmarkt. Die Autorinnen empfehlen deshalb, die Öffnungszeiten stärker an den Bedarfen der Familien zu orientieren, gerade auch wegen des Fachkräftemangels in Deutschland.

„Mismatch“ zwischen Angebot und Nachfrage

Die Untersuchung, die kürzlich veröffentlicht wurde, zeigt auf Datenbasis der DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS), dass es bei ganztägigen Betreuungsangeboten einen beträchtlichen Mismatch zwischen Angebot und Nachfrage gibt. „Unter den derzeitigen Bedingungen finden viele Eltern keinen Bildungs- und Betreuungsplatz für ihr Kind, der ihren gewünschten Anforderungen entspricht“, fasst Prof. C. Katharina Spieß, Direktorin am BiB und Mitautorin der Studie, die Ergebnisse zusammen. So gaben im Jahr 2019 knapp 50 Prozent der Eltern von betreuten Kindern unter drei an, dass die Öffnungszeiten ein wesentlicher Grund für die Wahl der aufgesuchten KiTa waren. Bei den über Dreijährigen lagen sie mit 43 Prozent ebenfalls weit vor vielen anderen Kriterien. „Eine bessere Passung der Angebote an die Bedarfe der Eltern ist notwendig“, resümiert Spieß. „Dies betrifft die Schließung von Betreuungslücken beispielsweise über die Mittagszeit oder bei langen Schließzeiten der Einrichtungen im Sommer.“

Ganztagsbetreuung fördert Teilhabe der Eltern am Arbeitsmarkt

Ungedeckte Betreuungsbedarfe der Eltern können sich zudem unmittelbar auf den Arbeitsmarkt auswirken. „Unsere Forschungsergebnisse zeigen, dass die Bereitstellung ganztägiger Betreuungsangebote die Erwerbstätigkeit und den Erwerbsumfang von Müttern positiv beeinflussen kann“, weiß Spieß. Die Folge: Eine steigende Teilhabe von Müttern auf dem Arbeitsmarkt trägt zu einem steigenden Einkommen und einem erhöhten Rentenniveau bei, gleichzeitig reduziert sich die Gefahr, auf Sozialtransfers angewiesen zu sein. „Eltern benötigen flexiblere und längere Öffnungszeiten, um insbesondere Müttern den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Auch Fachkräfte aus dem Ausland legen Wert auf eine gute Kita-Infrastruktur vor Ort.“
Bundesweite Standards wären hilfreich

Wie aus der Studie weiter hervorgeht, gehen die in den Bundesländern geltenden Regelungen für ein bedarfsorientiertes Angebot stark auseinander. Dementsprechend gibt es regional erhebliche Unterschiede zwischen tatsächlichen, gewünschten und vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten. Auch abweichende gesetzliche Regelungen, was den Betreuungsumfang angeht für unter bzw. über dreijährige, Kinder sind kontraproduktiv. Die Untersuchung empfiehlt deshalb, die für den U3-Bereich geltende „Bedarfsorientierung“ auf Kinder bis zum Schuleintritt auszudehnen und gesetzlich zu verankern. „Um allen Kindern in Deutschland vom ersten Lebensjahr bis zur Einschulung und allen Eltern ein bedarfsorientiertes Angebot in der Kindertagesbetreuung bereitzustellen, bedarf es bundesweiter Standards“, meint Spieß. Dies könne dazu beitragen, die Teilhabemöglichkeiten von allen Kindern zu sichern – und Eltern die Vereinbarkeit zwischen Familie mit dem Job zu erleichtern.

Originalpublikation:

Schmitz, Sophia; Spieß, C. Katharina; Jessen, Jonas; Diabaté, Sabine (2023): Bundesweite Standards für bedarfsgerechte Angebote, insbesondere Ganztagsangebote, in der Kindertagesbetreuung für Kinder bis zum Schuleintritt.
Abrufbar unter diesem Link:
https://www.fruehe-chancen.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/AG_Frühe_Bildung…




Warum Kinder in Anwesenheit ihrer Eltern mutiger sind

Neue Studie über die Auswirkungen der Anwesenheit von Eltern auf die Reaktionen des Gehirns ihrer Kinder

Um gut durchs Leben zu kommen, müssen wir lernen, was sicher und was gefährlich ist. Eltern spielen dabei eine wichtige Rolle. Sie helfen ihren Kindern, mit Angst umzugehen und neue, möglicherweise beängstigende Dinge auszuprobieren. Studien an Tieren haben bereits bewiesen, dass die Anwesenheit der Eltern ihre Kinder darin unterstützt, besser mit Angst umgehen zu können. Die zeigt sich vor allem in zwei Bereichen des Gehirns:

  1. Amygdala oder Mandelkern: Sie ist Teil des limbischen Systems und spielt eine wichtige Rolle bei der emotionalen Beurteilung und Wiedererkennung von Situationen sowie bei der Gefahrenanalyse. Sie ist so etwas wie unser emotionales Gedächtnis.
  2. Medialer präfrontaler Cortex (mPFC): Er ist ein Teil des Fontallappens und damit der Gehirnrinde. Dieser Teil hilft, unsere Gefühle und Reaktionen zu kontrollieren und zu regulieren.

Versuchsaufbau

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der University of California-Riverside versuchten nun herauszufinden, ob Eltern ähnliche Einflüsse auf die Amygdala und den mPFC ihrer Kinder haben, wenn diese Angst lernen – genau wie es bei Tieren beobachtet wurde. Dazu haben sie 48 Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 17 Jahren beobachtet. Die Kinder sollten eine Aufgabe erfüllen, bei der sie lernen sollten, Angst mit bestimmten Signalen zu verbinden. Diese Aufgabe wurde einmal mit einem Elternteil an ihrer Seite und einmal ohne die Anwesenheit des Elternteils gestellt. Während dieser Aufgabe wurden die Gehirnaktivitäten der Kinder mithilfe von Bildgebungsverfahren (wie MRT) gemessen.

Dabei zeigte sich folgendes:

  • Wenn die Kinder ein unangenehmes Geräusch hörten (ein Signal für Gefahr), war die Aktivität in der Amygdala geringer, wenn ein Elternteil bei ihnen war. Das zeigt, dass die Anwesenheit der Eltern den Kindern half, weniger stark auf das Geräusch zu reagieren.
  • Als die Kinder lernten, dass bestimmte Signale (wie ein Ton oder ein Licht) mit etwas Unangenehmem verbunden waren, war die Aktivität im mPFC geringer, wenn ein Elternteil bei ihnen war. Dies deutet darauf hin, dass die Eltern die Art und Weise beeinflussten, wie die Kinder Angst lernen und verarbeiten.

Diese Studie legt nahe, dass Eltern eine beruhigende Wirkung auf ihre Kinder haben können, selbst auf neuronaler Ebene. Wenn Eltern anwesend sind, reagieren die Gehirne ihrer Kinder weniger stark auf beängstigende Reize. Das zeigt, wie wichtig die Rolle der Eltern im Umgang ihrer Kinder mit Angst ist. Diese „Pufferfunktion“ der Eltern erklärt, warum Kinder in der Nähe ihrer Eltern oft mutiger und weniger ängstlich sind.

Quelle: https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/desc.13505




Bericht der Arbeitsgruppe „Frühe Bildung“ veröffentlicht

Bericht der Arbeitsgruppe „Frühe Bildung“

„Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland – Kompendium für hohe Qualität in der frühen Bildung“

Mit welchen Standards kann die Kindertagesbetreuung weiterentwickelt werden, damit sich die Qualität der Angebote bundesweit stärker angleicht? Wie können die Arbeitsbedingungen für frühpädagogische Fachkräfte verbessert werden? Wie können Kinder in Kitas und Kindertagespflege gut gefördert und in ihrer Entwicklung begleitet werden? Diesen Fragen widmete sich die Arbeitsgruppe (AG) Frühe Bildung. Mit dem Bericht „Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland – Kompendium für hohe Qualität in der frühen Bildung“ legte die AG Frühe Bildung Empfehlungen für bundesweite Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung vor.

Zusammenarbeit von Bund und Ländern für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung

Begleitend zum Bericht verabschiedeten die für Kinder- und Jugendhilfe zuständigen MinisterInnen, SenatorInnen der Länder und des Bundes einen „Letter of Intent“, mit dem sie bekräftigen, den gemeinsam begonnenen Prozess zur Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege weiterzuführen.

„Die Qualität der Kinderbetreuung ist von zentraler Bedeutung. Zusammen mit den Ländern leistet der Bund einen entscheidenden Beitrag für deren Weiterentwicklung. Wir unterstützen die Länder und Kommunen bei ihrer wichtigen Aufgabe. Und wir bekräftigen mit dem ‚Letter of Intent‘, dass wir die KiTa-Qualität im ganzen Land stärker angleichen möchten. Unser gemeinsames Ziel ist ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards. Es ist mir ein zentrales Anliegen, dass der Bund die Länder auch über 2024 hinaus bei der KiTa-Qualität weiter unterstützt.“

Lisa Paus

„Wir müssen allen Kindern in Deutschland ein Angebot der Kindertagesbetreuung machen, um sie in ihrer frühkindlichen Entwicklung zu fördern. Nach wie vor sind es vor allem die Kinder, die besonders von frühkindlicher Bildung profitieren würden, die noch nicht versorgt sind. Für den Ausbau der Kindertageseinrichtungen braucht es auch weiter die Unterstützung des Bundes. Darauf aufsetzend bleibt die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung ein vorrangiges Ziel.“

Sascha Karolin Aulepp

Qualitätsentwicklungsgesetz soll bundesweite Standards setzen

Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht vor, das KiTa-Qualitätsgesetz in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards zu überführen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Jugend- und FamilienministerInnen der Länder machen im „Letter of Intent“ deutlich, dass verbindliche und auf Dauer angelegte Qualitätsstandards nur mit einem ausreichenden und unbefristeten finanziellen Engagement des Bundes und mit ausreichendem Fachpersonal umsetzbar sind.

Auf Grundlage des Koalitionsvertrags und mit dem Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom Mai 2022 sind der Bund und die Länder in einen strukturierten und ergebnisoffenen Prozess eingetreten. VertreterInnen des Bundesfamilienministeriums und der Fachministerien der Länder kamen dazu ab August 2022 in der Arbeitsgruppe (AG) Frühe Bildung zusammen, um Vorschläge für ein Qualitätsentwicklungsgesetz zu erarbeiten. Dabei wurden die Kommunalen Spitzenverbände eng einbezogen. Ein Expertinnen- und Expertendialog mit Verbänden und Organisationen aus der Praxis sowie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern begleitete die Arbeitsgruppe.

Bericht der Arbeitsgruppe Frühe Bildung veröffentlicht

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Mit dem „Letter of Intent“ wird der Bericht „Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland – Kompendium für hohe Qualität in der frühen Bildung“ veröffentlicht. Er enthält unter anderem die von der AG Frühe Bildung entwickelten Handlungsziele mit Vorschlägen für bundesweite Standards in den Qualitätsbereichen Verbesserung der Betreuungsrelation, Sprachliche Bildung und Sprachförderung, Bedarfsgerechte (Ganztags-)Angebote sowie für die Steuerung im System und das Monitoring.

In der Anlage zum Bericht werden Umsetzungsaspekte wie der Personalbedarf oder die Kosten von Qualitätsstandards, mögliche rechtliche Ausgestaltungen oder Vorschläge für ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen beleuchtet.

Bund und Länder gemeinsam für mehr Qualität in KiTas

Bereits im Jahr 2014 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, die Qualität in der Kindertagesbetreuung bundesweit in einem gemeinsamen Prozess weiterzuentwickeln und die Finanzierung zu sichern. Die AG Frühe Bildung wurde erstmals damit beauftragt, gemeinsame Qualitätsziele für die Kindertagesbetreuung zu entwickeln. Diese bildeten eine Grundlage für das Gute-KiTa-Gesetz (2019 bis 2022).

Das wurde in der 20. Legislaturperiode mit dem KiTa-Qualitätsgesetz (2023 bis 2024) fortgesetzt und weiterentwickelt. Für die Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes stellt der Bund den Ländern insgesamt rund vier Milliarden Euro zur Verfügung.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend




Mütterliche Fürsorge verlängert offenbar das Leben

Dauer bestimmt laut Modellen der Cornell University über das Höchstalter sämtlicher Säugetiere

Menschen werden auch aufgrund der langen mütterlichen Fürsorge für das Baby und spätere Kleinkind älter als die meisten Säugetiere. Das haben Forscher der Cornell University erkannt. „Wir gehen davon aus, dass ein Teil der Erklärung für unsere lange Lebensspanne in einem grundlegenden Aspekt unseres Lebens liegt, nämlich der Beziehung zwischen Mutter und Kind“, sagt Forschungsleiter Matthew Zipple.

Langsameres Lebenstempo

„Alle Säugetierarten, bei denen das Überleben der Nachkommen von der längerfristigen Pflege der Mutter abhängt, neigen dazu, ein längeres Leben und ein langsameres Lebenstempo zu entwickeln. Das Schöne an diesem Modell ist, dass es für alle Säugetiere gilt. Denn wir wissen, dass es das auch bei Hyänen, Walen und Elefanten gibt“, so Zipple. In einem Zoo ist eine Hyäne 40 Jahre alt geworden. Wale kommen auf 80, Elefanten auf 70 Jahre.

Zipples Arbeit baut auf der Mutter-Großmutter-Hypothese auf, die auf Beobachtungen in menschlichen Populationen des 18. und 19. Jahrhunderts beruht und besagt, dass Nachkommen mit größerer Wahrscheinlichkeit überleben, wenn ihre Mütter und Großmütter in den Anfangsjahren für sie sorgen. Diese Theorie wurde in erster Linie als Erklärung für die Menopause beim Menschen herangezogen, da die Beendigung der Fortpflanzung das Sterberisiko senkt und es älteren Frauen ermöglicht, sich auf die Betreuung der Enkel zu konzentrieren.

Lernprozess bei Primaten

Zipples Modelle sind sowohl umfassender als auch spezifischer und berücksichtigen mehr Möglichkeiten, wie sich die Anwesenheit oder Abwesenheit einer Mutter im Leben ihres Nachwuchses auf dessen Fitness auswirkt. Auf der Grundlage der Ergebnisse von Zipples Doktorarbeit über Paviane und andere Primaten macht das Team Vorhersagen darüber, wie es dem Nachwuchs ergeht, wenn die Mutter nach der Entwöhnung, aber vor der Geschlechtsreife des Nachwuchses stirbt, was nach Zipples Erkenntnissen zu kurz- und langfristigen, sogar generationenübergreifenden negativen Auswirkungen auf den Primaten-Nachwuchs und die Enkel führt.

Wolfgang Kempkens/ pressetext.redaktion




Alle Farben, eine Welt: Kinder zeigen, wie es geht

ALS-Haltung

Alle Farben, eine Welt: ALS-Verlag zeigt Haltung

Der Blick in die heutige Erwachsenenwelt macht deutlich: Weite Teile unserer Gesellschaft erleben die wachsende Vielfalt und das multikulturelle Miteinander weiterhin als normal und sehen beides als Bereicherung an. Doch sichtbar ist auch, dass die unterschiedlichen, mitunter konkurrierenden Wertvorstellungen und Lebensstile immer häufiger Spannungen und Konflikte erzeugen. Sprich: Der Umgangston wird auf vielen Ebenen rauer und die Hemmschwellen sinken.

Wenn Akzeptanz, Respekt und Toleranz nicht gänzlich verloren gehen sollen, ist das Besinnen auf ein tragfähiges Wertegerüst angesagt. Wir müssen für uns klären, wie wir dauerhaft und friedlich in einer vielfältigen Gesellschaft zusammenleben können und wollen. Und was uns – jenseits aller Unterschiede – miteinander verbindet.

Von klein auf gestärkt werden muss die Bereitschaft, sich mit unterschiedlichen, ggf. auch konkurrierenden Werten konstruktiv auseinanderzusetzen. Diese Kompetenz schließt die Fähigkeit ein, Wertekonflikte auszuhalten und sie friedlich, fair und kooperativ zu regeln. Eine große Rolle spielen dabei zwei Faktoren: Das emotionale Erleben in zwischenmenschlichen Beziehungen und das Lernen durch Vorbilder, also durch Personen, die Werte authentisch vorleben. Hier sind neben der Familie auch Erziehende und Lehrende in Kita und Schule gefragt. Sie geben Orientierung – und falls es sein muss, setzen sie auch Grenzen oder beziehen in Konfliktsituationen unmissverständlich Positionen.

Werte für Persönlichkeitsbildung und ein friedliches, buntes Miteinander

Toleranz – Respekt – Empathie – Verständnis – Liebe – Freundschaft – Teamgeist – Zusammenhalt – Achtung – Wertschätzung – Hilfsbereitschaft – Höflichkeit – Loyalität – Rücksichtnahme – Dankbarkeit – Nachsicht – positive Einstellung – Gewaltlosigkeit – Friedfertigkeit – Konfliktfähigkeit – Kritikfähigkeit – Ehrlichkeit – Fairness – Verantwortungsbewusstsein – Mitgefühl – Solidarität – miteinander sprechen, nicht übereinander – Fürsorge

Aus Werten wird Haltung. Und aus Haltung wird Handeln

Beeinflusst von gesellschaftlichen und biographischen Einflüssen können sich einzelne Werte verändern oder sogar ihre Gültigkeit verlieren. Grundwerte bleiben dagegen manifest. Denn sie gelten als das rahmende, normative und sinnstiftende Fundament einer Gesellschaft.

In seinem Spot „Alle Farben, eine Welt“ unterstreicht der ALS-Verlag nicht nur seine eigene Haltung. Er macht auch deutlich, dass er Kinder, die welt- und kulturoffen durchs Leben gehen, als tragende Säule des „friedlichen Miteinanders“ sieht.

https://als-verlag.de/wp-content/uploads/2024/06/Video_Shop_Bunt-ist-besser-Kampagne-Final.mp4



Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen stärken

kind-angst

Kabinett beschließt Gesetzentwurf

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vorgelegt. Diesen hat das Bundeskabinett am 19. Juni 2024 beschlossen. Das Gesetz soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung verbessern. Und es soll Betroffene bei ihrer individuellen Aufarbeitung des erlittenen Unrechts unterstützen.

„Durchschnittlich sind es 50 Jungen und Mädchen an jedem Tag, die laut Polizeilicher Kriminalstatistik vergangenes Jahr sexuelle Gewalt über sich ergehen lassen mussten. Sechs von diesen 50 Kindern waren dabei jünger als sechs Jahre. Das sind erschreckende und zugleich beschämende Zahlen. Zu viele Kinder und Jugendliche mussten Erfahrungen mit sexueller Gewalt durchmachen – im familiären Bereich, im sozialen Umfeld oder im digitalen Raum. Es macht uns alle sehr betroffen. Wir geben endlich eine klare Antwort. Mit dem Antimissbrauchsbeauftragtengesetz verfolgen wir vier Ziele: Das Amt der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen verankern wir gesetzlich und damit dauerhaft. Wir holen die Anliegen der Betroffenen in die Mitte der Gesellschaft. Wir verbessern die Möglichkeiten der Aufarbeitung. Und wir stärken Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz.“

Bundesfamilienministerin Lisa Paus:

Das sind die wesentlichen Regelungsinhalte des Gesetzentwurfs

Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen stärkent:

Mit einer oder einem vom Parlament gewählten Unabhängigen Bundesbeauftragten, dem dort eingerichteten Betroffenenrat und der Unabhängigen Aufarbeitungskommission sichert die Bundesregierung auf Dauer wichtige Strukturen, die sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen erschweren. Das Amt wird die zentrale Stelle auf Bundesebene für die Anliegen von Betroffenen und deren Angehörige, für Fachleute aus Praxis und Wissenschaft sowie für alle Menschen in Politik und Gesellschaft, die sich gegen sexuelle Gewalt engagieren. Neu ist ein umfassender regelmäßiger Lagebericht an das Parlament zum Ausmaß sexuellen Kindesmissbrauchs, zu Fragen des Schutzes, der Hilfen sowie der Forschung und Aufarbeitung. Die Daten dafür wird ein neues Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen liefern.

Betroffenen-Beteiligung und verbesserte Aufarbeitung:

Die Unabhängige Aufarbeitungskommission arbeitet seit 2016 daran, Strukturen in Institutionen, Familien oder im sozialen Umfeld aufzudecken, die sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ermöglicht haben. Sie führt insbesondere Anhörungen von Betroffenen durch. Darüber hinaus wird für Betroffene ein neues Beratungssystem geschaffen. Das soll diese bei der Aufarbeitung der eigenen Geschichte unterstützen und begleiten. In der Kinder- und Jugendhilfe sollen Akteneinsichts- und Auskunftsrechte verbessert werden. Außerdem soll die Durchführung von wissenschaftlichen Fallanalysen verbindlich geregelt werden, um aus problematischen Kinderschutzverläufen für die Zukunft zu lernen.

Mehr Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz:

Mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll erstmals eine Bundesbehörde den Auftrag zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs erhalten. Durch Sensibilisierung, Aufklärung und Qualifizierung kann sexuelle Gewalt früher aufgedeckt und verhindert werden. In allen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe sollen Fallanalysen zum verbindlichen Qualitätsmerkmal werden. So lässt sich aus problematischen Kinderschutzverläufen lernen. Um den Kinderschutz interdisziplinär zu stärken, wird ein telefonisches Beratungsangebot im medizinischen Kinderschutz verankert.

Gesetze

Anlagen

Weitere Informationen

Externe Links

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend




Weiterführung des KiTa-Qualitätsgesetzes dringend gefordert

Die Stiftung Kinder forschen fordert die Fortführung des Gesetzes über 2024 hinaus

Zum Jahresende läuft die Förderung durch das KiTa-Qualitätsgesetz aus. Nach dem Ende des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ wäre dies fatal für die frühkindliche Bildung in Deutschland. Die Stiftung Kinder forschen fordert die Fortführung des Gesetzes über 2024 hinaus. Und sie zeigt notwendige Maßnahmen, um den Bildungsort Kita zu stärken.

„Die frühkindliche Bildung ist die volkswirtschaftlich effektivste und nachhaltigste Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft“, betont Dr. Tobias Ernst, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Kinder forschen. In acht Punkten fordert die Stiftung Bund und Länder zum gemeinsamen Handeln auf.

Unter anderem drängt sie zu folgenden Punkten:

  • Mehr Investitionen in die frühe Bildung
  • Verankerung bundesweit einheitlicher Qualitätsstandards
  • Fokus auf die Gewinnung von Fachkräften
  • Verstärkung von Qualifizierungsmaßnahmen und Ausbau der Fachberatung

Zum Positionspapier

Frühe Investitionen nach bundesweit einheitlichen Standards

Eine gute Bildung in der Kita sei grundlegend für erfolgreiche Bildungsverläufe und reduziere spätere gesellschaftliche Kosten, so die Stiftung in einer mitteilung. Besonders Kinder aus bildungsbenachteiligten Haushalten profitierten stark davon. Bildungschancen dürften nicht vom Wohnort der Kinder abhängen, heißt es im Papier. Die Stiftung Kinder forschen fordert deshalb von Bund und Ländern eine verstärkte Förderung der frühkindlichen Bildung, nach bundesweit einheitlichen und verbindlichen Qualitätsstandards. Etwa müssten die Fachkraft-Kind-Relation und die Personalausstattung bundesweit angeglichen werden. „Die Fortführung des KiTa-Qualitätsgesetzes ist entscheidend, wenn wir den Kollaps des Bildungsortes Kita abwenden und damit viel höhere Folgekosten vermeiden wollen“, appelliert Ernst.

Mehr qualifizierte Kita-Fachkräfte gewinnen

Ein zentraler Punkt des Positionspapiers ist die Gewinnung und Ausbildung von pädagogischen Fachkräften. Bundesweit fehlen derzeit mehr als 125.000 Fachkräfte und über 400.000 Kitaplätze. Das KiTa-Qualitätsgesetz soll mehr Plätze und gut ausgebildete Fachkräfte sicherstellen. „Wir müssen die Attraktivität der pädagogischen Berufe steigern und die Rahmenbedingungen verbessern, um mehr Menschen für diese wichtigen Tätigkeiten zu gewinnen. Die jüngst von Bund und Ländern vorgelegte Gesamtstrategie zur Fachkräftegewinnung in Kitas und im Ganztag geht in die richtige Richtung. Allerdings müssen nun Taten folgen“, so Ernst. Die Stiftung fordert eine bessere Vergütung, gute Arbeitsbedingungen und Maßnahmen für Quereinsteiger sowie Werbekampagnen zur Attraktivitätssteigerung.

Aufgrund der wachsenden Anforderungen an das Kita-Personal seien gute Bildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten für alle Fachkräfte wichtiger denn je. Die Stiftung betont im Papier die Bedeutung von Fachberatungen und schlägt eine Beratung pro 20 Einrichtungen vor, um die Qualität in Kitas zu sichern. Hinzukommen müssen hochwertige, attraktive Profilstellen etwa für die Sprachförderung oder das forschende Lernen.

Quelle: Pressemitteilung Stiftung Kinder forschen