Kindgerechte Ernährung: Wissen, was gesund hält

IST-ebk

Ausreichend Bewegung und eine ausgewogene Ernährung – das sind zwei wichtige Säulen für die gesunde Entwicklung von Kindern

Dass die richtige Ernährung für die kindliche Entwicklung unabdingbar ist, dürfte bekannt sein. Aber was ist denn eigentlich „die richtige“ Ernährung? Die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ändern sich im Laufe ihrer Entwicklung immer wieder und die vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Zahlen zu Übergewicht unter Kindern zeigen, dass es offensichtlich nicht so einfach ist, die „richtige“ Ernährung zu erkennen: Etwa jedes sechste Kind in Deutschland ist übergewichtig.

Mit der Weiterbildung „Ernährungsberater:in für Kinder“ gibt das IST-Studieninstitut Eltern, professionellen Ernahrungsberater:innen, aber auch Erzieher:innen einen Leitfaden in die Hand, mit dem sie sich einen fundierten Überblick über den sich verändernden Nähstoffbedarf von Kindern verschaffen können.

Die berufsbegleitende Weiterbildung dauert nur sechs Monate und setzt sich aus dem Grundlagenkurs „Ernährungsberater:in“ und einem kinderspezifischen Part zusammen

Im spezifischen Teil dreht sich alles um die richtige Ernährung von Kindern und Jugendlichen. Hier wird der Zusammenhang von Ernährung und Bewegung beleuchtet. Altersgruppenspezifische Ernährungserkrankungen werden vorgestellt und die Abhängigkeit des Nährstoffbedarfs in unterschiedlichen Entwicklungsstadien erläutert.

Außerdem werden Beratungsansätze aufgezeigt, die Kinder und Eltern zugleich einbeziehen. Denn im Kindesalter wird der Grundstein für das spätere Essverhalten und die Gesundheit im Erwachsenenalter gelegt: wer schon als Kind wenig gesunde Nahrung bekommen hat, greift auch später eher zu Fast Food und ungesunden Snacks. Dafür müssen Eltern, aber auch schon Kinder und Jugendliche selbst sensibilisiert werden.

Erzieher:innen erhalten in dieser sechsmonatigen Weiterbildung also einen wertvollen Instrumentenkasten an die Hand, der sie dabei unterstützt, Kinder und Eltern von gesunder Ernährung zu begeistern.

Die Fortbildung setzt sich aus Studienheften, Online-Vorlesungen, Podcasts und (Online-)Seminaren zusammen. Dabei können sich die Teilnehmer:innen das Lernpensum selbst einteilen. Es gibt keinen vorgegeben Stundenplan, sondern einzelne Bausteine, auf die jede:r zugreifen kann, wenn es der Alltag zulässt. Lediglich die (Online-) Seminare finden zu vorgegebenen Zeiten statt. Allerdings gibt es meist mehrere Termine zur Auswahl, so dass man es sich auch hier passend machen kann.

Weitere Infos unter www.ist.de




Wachstum, Zuwanderung und Alterung: Das Gesicht der Städte verändert sich

Neue BBSR-Studie gibt Einblicke in demografische und soziale Entwicklungen in deutschen Großstädten

Eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) analysiert die demografischen und sozialen Entwicklungen in mehr als 50 deutschen Großstädten – vom Bevölkerungswachstum über eine veränderte Altersstruktur bis hin zu sozialer Ungleichheit. Die Forschungsarbeit beruht auf kleinräumigen statistischen Daten.

Für den Zeitraum 2011 bis 2021 identifiziert die Studie folgende Trends:

1. Bevölkerungswachstum: Fast alle Großstädte verzeichneten einen Bevölkerungszuwachs. Insgesamt lebten 2021 rund 7 Prozent mehr Menschen in den Großstädten als 2011. Überdurchschnittlich stark wuchsen die größten deutschen Städte, aber auch viele kleinere Großstädte in Süddeutschland.
2. Zuwanderung: Alle Städte verzeichneten im Untersuchungszeitraum Zuwanderungsgewinne aus dem Ausland.
3. Binnenwanderung: Trotz des allgemeinen Bevölkerungswachstums verloren die meisten Städte durch Binnenwanderung Bevölkerung an das direkte Umland, wobei viele Familien zu den Abwandernden gehörten.
4. Alterung: Die Bevölkerung alterte, in den Großstädten allerdings weniger stark als im deutschen Durchschnitt. Ursächlich ist auch hier die Zuwanderung aus dem Ausland. Der Anteil von Menschen ab 85 Jahren nahm gegenüber 2011 um fast 30 Prozent zu.
5. Kinder und Jugendliche: Im Vergleich zu 2011 stieg die Anzahl von Kindern und Jugendlichen deutlich an, in den ostdeutschen Städten sogar um 29 Prozent.
6. Internationalisierung: Jede/r Fünfte hatte in den Großstädten im Jahr 2021 keine deutsche Staatsangehörigkeit. Die Ausländeranteile variierten zwischen den Städten stark.
7. Haushaltsentwicklung: Die Zahl der Einpersonenhaushalte und der Haushalte mit fünf und mehr Personen stieg deutlich an, die der kleinen Haushalte um 9 Prozent, die der großen Haushalte um 15 Prozent.
8. Soziales: Der Arbeitslosenanteil und der Anteil der in Bedarfsgemeinschaften lebenden Personen variierten beträchtlich, wobei süddeutsche Städte geringe Anteile aufwiesen. Hohe Anteile haben dagegen Städte im Ruhrgebiet.

„Ankunftsquartiere“

Der Bevölkerungszuwachs betrifft der Studie zufolge besonders Stadtteile, die ohnehin von einer hohen Fluktuation geprägt sind und als „Ankunftsquartiere“ eine wichtige Funktion für die Integration von Zuwandernden spielen. Die Forschenden fanden zudem heraus, dass sich die soziale Ungleichheit in den letzten zehn Jahren verstärkt hat – gemessen am Arbeitslosenanteil und am Anteil der in Bedarfsgemeinschaften lebenden Personen. In Stadtteilen mit hohen SGB-II-Quoten stiegen sowohl die Zahl als auch der Anteil der Personen, die Leistungen nach SGB II erhalten. Hier leben überdurchschnittlich viele Alleinerziehende sowie Haushalte mit fünf und mehr Personen. In einigen Stadtteilen leben inzwischen mehr als 60 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Bedarfsgemeinschaften.

Die Studie „Deutsche Großstädte unter Anpassungsdruck“ macht die sich aus den sozialen und demografischen ergebenden Handlungserfordernisse für die Stadtentwicklungspolitik sichtbar. Sie ist auf der Website des BBSR abrufbar:

https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/2023/deutsche-grossstaedte-anpassungsdruck.html

Hintergrund: Grundlage der Studie sind im Wesentlichen Daten des kommunalstatistischen Gemeinschaftsprojekts „Innerstädtische Raumbeobachtung“ (IRB), an dem 55 Städte – darunter 52 Großstädte – teilnehmen. Alle Städte über 250.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind an dem Projekt beteiligt. Die Daten ermöglichen einen einzigartigen repräsentativen Blick auf die Entwicklung der Großstädte in Deutschland. Der große Mehrwert liegt unter anderem darin, dass Daten auf Stadtteilebene vorliegen und so innerstädtische soziale und demografische Entwicklungen analysiert werden können. Das BBSR koordiniert die Datensammlung und -bereitstellung und fungiert als Geschäftsstelle für das Projekt.

Christian Schlag, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)




Jetzt noch schnell für den Kinder- und Jugendpreis bewerben!

Der Preis ist mit insgesamt 30.000 € dotiert – Preisverleihung im Europapark

Der Endspurt läuft: Noch drei Wochen besteht die Möglichkeit, sich um den Deutschen Kinder- und Jugendpreis des Deutschen Kinderhilfswerkes zu bewerben. Mit der Auszeichnung werden Projekte gewürdigt, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Der Deutsche Kinder- und Jugendpreis ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert und damit der höchstdotierte bundesweite Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland.

Preisverleihung im Freizeitpark

Langjähriger Partner ist der Europa-Park in Rust. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2024. Am 07. Oktober laden das Deutsche Kinderhilfswerk und Miriam Mack, Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes, alle Beteiligten zur Preisverleihung in Deutschlands größten Freizeitpark ein. Neben der Bekanntgabe der Gewinnerprojekte erwartet die Teilnehmenden dort ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm mit Musik-Acts und Prominenten, die das Engagement der Kinder und Jugendlichen wertschätzen. In den vergangenen Jahren zählten unter anderem Mike Singer, Stefanie Heinzmann, Enie van de Meiklokjes und Regina Halmich zu den prominenten Laudatorinnen und Laudatoren. Auch sie zeigen sich immer wieder begeistert von den Projekten, die die jungen Menschen auf die Beine stelle

Werbung für Kinder- und Jugendrechte

Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis wirbt das Deutsche Kinderhilfswerk im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention für eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Fragen und Belangen. Um ihre aktive Teilnahme zu sichern, stellt das Deutsche Kinderhilfswerk Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Interesses. Nur so fühlen sie sich wertgeschätzt und lernen Demokratie. Zudem werden die Projekte der Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Preisverleihung in besonderer Weise öffentlich gewürdigt.

Verschiedene Kategorien

Vergeben wird der Preis in den Kategorien Solidarisches Miteinander, Politisches Engagement und Kinder- und Jugendkultur. Die Gewinner des 1. Platzes jeder Kategorie erhalten ein Preisgeld in Höhe von 6.000 Euro. Außerdem wird es in jeder Kategorie eine lobende Erwähnung geben, die mit 3.000 Euro dotiert ist. Zusätzlich wird ein Projekt mit dem Europa-Park JUNIOR CLUB Award ausgezeichnet, der mit einem Preisgeld von 3.000 Euro gewürdigt wird.

Uns so geht es weiter

Die Bewerbung erfolgt online unter www.dkhw.de/dkjp. Dort sind weitere Informationen sowie Hinweise zum Ausfüllen der Bewerbung aufgeführt. Die Vorhaben sollen bereits begonnen haben oder im letzten halben Jahr abgeschlossen worden sein. Für die Endauswahl werden je Kategorie sechs Projekte durch eine Fachjury nominiert. Danach wird der Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes als Kinderjury die Preisträgerinnen und Preisträger ermitteln. Kinder und Jugendliche der Gewinnerprojekte für den Deutschen Kinder- und Jugendpreis werden zur Preisverleihung in den Europa-Park in Rust eingeladen und erhalten während der Veranstaltung die Möglichkeit, ihr Projekt direkt auf der Bühne vorzustellen. Zusätzlich wird von jedem Gewinnerprojekt sowie von den lobenden Erwähnungen ein Kurzfilm gedreht, der zur Vorstellung des Engagements dient.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk




Wird 2024 zum Jahr der großen Bildungswende?

Die neue KMK Präsidentin will das Bildungssystem mutig verändern – was ihr entgegensteht

Die neue Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Christine Streichert-Clivot (Foto), will das Bildungssystem mutig verändern. Gegenüber dem Deutschlandfunk erklärt die saarländische Bildungsministerin, dass man bereits begonnen habe, den Fokus auf den Erwerb von Basiskompetenzen zu legen. Das will sie gemeinsam mit den Akteuren aus dem Bildungssystem tun. Allein schaffe das die Schule ohnehin nicht. Es brauche eine Zusammenarbeit über die Ressortgrenzen hinaus. Helfen solle dabei das Startchancenprogramm, das ab Herbst nun endlich helfen solle, multiple Problemlagen zu lösen.

Laut Studien ist unser Bildugnssystem so schlecht wie nie zuvor

Irgendwie haben wir das alles schon mal gehört. Seit dem ersten PISA-Schock zur Jahrtausendwende gab es in regelmäßigen Abständen großartige Ankündigungen, dass sich nun alles bessern werde. Dabei ist offensichtlich kaum etwas besser geworden, sondern vieles schlechter. Belege dafür gab es im vergangenen Jahr genug. Mit Blick auf die Ergebnisse der PISA-, IQB- und IGLU-Studien zeigt sich deutlich, dass unser Bildungssystem zu einem leckenden Wrack verkommen ist.

An Kompetenz mangelt es nicht

Dabei mangelt es gar nicht am Wissen. Über die Entwicklung des Menschen und das Lernen ist fast alles bekannt. Auch mangelt es nicht an gelungenen Beispielen: Mit dem jährlich vergebenen Schulpreis gibt es aktuell über 100 Schulen zu bestaunen, in denen lehren und lernen bekanntlich gelingt. Was läuft auf Politikseite also schief, dass es trotz vielfältiger Bemühungen in den vergangenen Jahrzehnten nicht gelungen ist, ein funktionierendes Bildungssystem aufzubauen?

Veränderung ist schwer und manchem zu schwer

„Veränderung ist am Anfang schwer, in der Mitte chaotisch und am Ende wunderschön“, lautet ein bekanntes Sprichwort. Wer unser Bildungssystem nur ansatzweise kennt, weiß, wie schwer es ist, die verkrusteten Strukturen aufzubrechen. Die Nutznießerinnen und Nutznießer des Systems sind nicht nur mächtig, sondern verteidigen es auch mit fast allen Mitteln. Die meisten Reformbemühungen von Politikseite scheitern schon im Ansatz, weil zahlreiche Politikerinnen und Politiker die Interessen ihres Klientels, das sie in ihrer Position stützt, vertreten. Es versteht sich, dass Kinder so gut wie nie zu diesem Klientel gehören. So ersticken schon die meisten sinnvollen Initiativen im Parteienstreit oder scheitern an der Bürokratie.

Expertentum statt Lobbyismus ist überfällig

Leider gilt der Spruch nicht: „Wem Gott gibt ein Amt, dem schenkt er auch den Verstand“. Die meisten Ministerinnen und Minister sind nicht vom Fach. Christine Streichert-Clivot hat etwa sieben Jahre lang Politikwissenschaft, Soziologie und Volkswirtschaftslehre studiert, aber eben kein Lehramt oder Pädagogik. Das ist durchaus üblich. Schließlich geht es in diesem Amt erst mal darum, mit dem Ministerium klar zu kommen. Die Bildung kommt dann erst an zweiter Stelle.

Um diesen Nachteil auszugleichen, haben viele Politikerinnen und Politiker Fachberaterinnen und -berater. Leider verwechseln sie diese allzu leicht mit den Lobbyisten. So spricht Streichert-Clivot von den Akteuren aus dem Bildungssystem. Viele von diesen sind in Verbänden, Stiftungen oder Vereinen tätig, die keineswegs an erster Stelle die Interessen der Kinder und Jugendlichen vertreten. So ist etwa der didacta Verband kein Verband, der sich in erster Linie für eine gelungene Bildung oder Pädagogik engagiert. Als Verband der Bildungswirtschaft vertritt er die Interessen seiner Mitglieder und als Wirtschaftsunternehmen haben diese völlig legitim ihre Profitinteressen im Auge.

Gleiches gilt etwa für den Verband der Bildungsmedien oder – aus unserer Sicht – für die Stiftung Lesen, deren Mitglieder bzw. Stifterrat zum Großteil Wirtschaftsunternehmen sind. Auch die Gewerkschaften, der Realschullehrerverband oder der Philologenverband haben in erster Linie die Interessen ihrer Mitglieder im Auge und das sind eben nicht die Schülerinnen und Schüler. Gleiches gilt auch für die zahlreichen Bildungsträger, die oftmals zumindest die Interessen der Eltern berücksichtigen. In all den beschriebenen Vereinigungen gibt es zwar tatsächlich engagierte Menschen, die sich ehrlich für die Belange der Kinder und Jugendlichen einsetzen. Im Zweifel jedoch stehen die eigentlichen Interessen dieser Organisationen für den wirtschaftlichen Erfolg oder den Erfolg der Mitglieder an erster Stelle.

An den Früchten sollt ihr sie erkennen

Es bedarf schon einiger Mühe tatsächliche Expertinnen und Experten zu identifizieren, die vorwiegend darauf zielen, die Bildung von Kindern und Jugendlichen unterstützen wollen. An erster Stelle seien hier die tatsächlichen Forscherinnen und Forscher genannt, die sich leider nicht durch den Professoren- oder Doktortitel identifizieren lassen, sondern durch ihre konkrete Arbeit. Und diese leisten sie nicht auf Empfängen mit dem Sektglas in der Hand. Hier sollte der gesunde Menschenverstand helfen.

Auch der Deutsche Kinderschutzbund oder das Deutsche Kinderhilfswerk engagieren sich ehrlich für die Interessen der Kinder- und Jugendlichen, nur eben selten auf der Bildungsseite. Eine rühmliche Ausnahme bildet der Grundschulverband, der sich zum Ziel gesetzt hat, die berechtigten pädagogischen Interessen der Kinder zu vertreten.

Zu viel steht auf dem Spiel

Wer diese Prozesse versteht, der möchte manchmal einfach davonlaufen, kapitulieren oder schlimmeres tun. Schließlich skizzieren die oben beschriebenen Mechanismen einige Ursachen dafür, warum sich entweder nichts bewegt oder einfach in die falsche Richtung agiert wird. Andererseits gilt es, den kritischen Blick zu schärfen, um jenen besser auf die Finger zu schauen, die solche Prozesse in Gang setzen und durchführen. Den Ehrlichen wird es recht sein. Alle anderen mögen das gar nicht. Kneifen gilt aber nicht. Schließlich lassen sich die meisten Missstände in demokratischen Staaten auf einen Mangel an Bildung zurückführen. Der Schlüssel liegt also in einem menschengerechten, wertschätzenden, modernen Bildungssystem.

Es wird also spannend sein, zu beobachten, mit welchen Akteuren aus dem Bildungssystem Streichert-Clivot zusammenarbeiten will, und wo diese dann noch aktiv sind.

Veränderung bedeutet immer auch Widerstand

Die neue KMK-Präsidentin muss wirklich sehr mutig sein, wenn sie etwas nachhaltig zum Guten verändern möchte. Schließlich gilt es zunächst viele alte Zöpfe abzuschneiden, die in den vergangenen 30 Jahren nun schon kläglich versagt haben und uns in diese Katastrophe geführt haben. Das wird Ärger geben. Dabei wird sie zwar auf vielseitiges Verständnis stoßen, ehrliche Unterstützerinnen und Unterstützer zu finden, wird ihr dagegen schwerfallen. In jedem Fall sollte sie die Kinder und Jugendlichen hören und jene Akteure im Bildungssystem, die in den vergangenen Jahren den Schulpreis erhalten haben.

Als unabhängiges und kritisches Pressemedium werden wir diesen Prozess begleiten, Sie informieren, das schlecht nennen, was schlecht ist, und das loben, was zu loben ist.

Gernot Körner




Klassensätze des Magazins „echt jetzt?“ jetzt noch kostenlos bestellen

echt-jetzt

Magazin soll Leseförderung und MINT-Förderung gleichzeitig sein

Lesen und forschen gemeinsam stärken – das ist das Ziel des Grundschulmagazins „echt jetzt?“. Lehrkräfte können sich unter echtjetzt-magazin.de/mitmachen bis 31. Januar für kostenfreie Klassensätze anmelden, die zweimal jährlich erscheinen. Das Magazin ist ein Projekt der Stiftung Kinder forschen und der Stiftung Lesen und wurde von der Dieter Schwarz Stiftung im Jahr 2020 initiiert. Es verbindet MINT-Themen und Leseförderung im Unterricht miteinander und unterstützt Kinder dadurch fächerübergreifend beim Lernen.

Das Magazin soll Kinder ansprechen, die noch nicht viel lesen

Zum Inhalt gehören Rätsel und Experimente. Die MINT-Themen aus dem Alltag der Kinder sollen zum Lesen anregen und Kindern, die bereits gern lesen, Gelegenheiten bieten sich verstärkt mit MINT-Themen zu beschäftigen.

Die nächsten Klassensätze des gedruckten „echt jetzt?“-Magazins zu den Themen „Weltraum“ und „Verkehr“ werden im Frühjahr sowie zum Schuljahresstart an die Schulen versendet.

Kostenfrei online: weitere Magazine und Begleitmaterial

Alle bisherigen und zukünftigen Ausgaben des Magazins stehen interessierten Lehrkräften digital unter echtjetzt-magazin.de inklusive Begleitmaterial zur Verfügung. Die bis heute erschienenen Ausgaben behandeln unterschiedliche Themen wie das Wetter, Wohnen und Bauen, Ernährung, Optik, Kommunikation und Bewegung. Das Zusatzmaterial können Sie auch unabhängig von der gedruckten Zeitschrift nutzen. Es umfasst unter anderem Arbeitsblätter, Hörtexte, interaktive Grafiken oder auf die Unterrichtsstunde ausgelegte Lese-Forschungsgeschichten.

Weitere Informationen und die kostenlosen digitalen Ausgaben finden Sie hier

https://echtjetzt-magazin.de/

Zur Anmeldung für die kostenlosen Klassensätze geht es hier

https://echtjetzt-magazin.de/mitmachen

Quelle: Pressemitteilung Stiftung Kinder forschen




Studienplätze für Erzieherinnen und Erzieher

Zwei kindheitspädagogische Studiengänge jetzt ohne Zulassungsbeschränkung

An der Hochschule Koblenz gibt es zum kommenden Sommersemester 2024 für die berufsbegleitenden Fernstudiengänge Bildungs- und Sozialmanagement mit Schwerpunkt frühe Kindheit (B.A.) und Pädagogik der Frühen Kindheit (B.A.) keine Zulassungsbeschränkung. Die Anzahl der Studierenden ist damit nicht mehr begrenzt. Und es haben mehr Bewerberinnen und Bewerber die Chance, einen Studienplatz zu erhalten. Alle Interessierten können sich noch bis zum 15. Januar 2024 beim zfh – Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund bewerben: http://www.zfh.de/anmeldung

In beiden Fernstudiengängen gibt es die Möglichkeit, die staatliche Anerkennung zur Sozialpädagogin/zum Sozialpädagogen zu erwerben. Die berufsbegleitenden Fernstudiengänge führt die Hochschule Koblenz in Kooperation mit dem zfh durch.

Bildungs- und Sozialmanagement mit Schwerpunkt frühe Kindheit (B.A.)

Dieses Fernstudienangebot spricht Kita-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bereits eine Leitungsfunktion in Kindertageseinrichtungen besetzen oder eine solche Position anstreben. Das Besondere dieses Studiengangs ist die Berufsintegration über die konsequente Verbindung von Theorie und Praxis. „Viele unserer Studierenden wechselten bereits im Laufe ihres Studiums ihre Arbeitsstellen. Absolventen übernahmen beispielsweise Leitungspositionen in Kindertageseinrichtungen, Gesamtleitungsstellen etwa im Trägerverbund, sind in Fachberatungen der Erwachsenenbildung oder im Bereich Fortbildung aktiv“, so die Studiengangsleitung.

Pädagogik der Frühen Kindheit (B.A.)

Auch dieser Studiengang richtet sich an staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher. Sie qualifizieren sich, um in Kindertagesstätten Bildungs-, Betreuungs- und Förderangebote wissenschaftlich bzw. theoretisch fundiert und gleichzeitig bedürfnisgerecht zu planen, umzusetzen und auszuwerten. Nach dem Studium eröffnen sich ihnen darüber hinaus vielfältige Arbeitsfelder, beispielsweise in Institutionen sowie Organisationen in der Kinder- und Jugendhilfe oder in Trägerorganisationen und –verbänden. Der Studiengang hat eine Regelstudienzeit von sieben Semestern.

Weitere Information unter: http://www.zfh.de/bachelor/bildungsmanagement/, http://www.zfh.de/bachelor/paedagogik/ und unter http://www.kita-studiengang.de

Über das zfh

Das zfh – Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund bildet gemeinsam mit 21 staatlichen Hochschulen den zfh-Hochschulverbund. Das zfh ist eine wissenschaftliche Institution des Landes Rheinland-Pfalz mit Sitz in Koblenz und basiert auf einem 1998 ratifizierten Staatsvertrag der Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland. Neben den 15 Hochschulen dieser drei Bundesländer haben sich weitere Hochschulen aus Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein dem Verbund angeschlossen. Das erfahrene Team des zfh fördert und unterstützt die Hochschulen bei der Entwicklung und Durchführung ihrer Fernstudienangebote.

Mit einem Repertoire von über 100 berufsbegleitenden Fernstudienangeboten in wirtschaftswissenschaftlichen, technischen/naturwissenschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Fachrichtungen ist der zfh-Verbund bundesweit größter Anbieter von Fernstudiengängen an Hochschulen mit akkreditiertem Abschluss. Alle zfh-Fernstudiengänge mit dem akademischen Ziel des Bachelor- oder Masterabschlusses sind von den Akkreditierungsagenturen ACQUIN, AHPGS, ASIIN, AQAS, FIBAA bzw. ZEvA zertifiziert und somit international anerkannt. Neben den Bachelor- und Masterstudiengängen besteht auch ein umfangreiches Angebot an Weiterbildungsmodulen mit Hochschulzertifikat. Derzeit über 6.000 Fernstudierende an den Hochschulen des zfh-Verbunds eingeschrieben.

Ulrike Cron, Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund – zfh




Von Kinderzuschlag bis Kinderkrankentage: Das ändert sich 2024

geld leine

Neue Regelungen entlasten ab 2024 viele Familien

Die Bundesregierung entlastet im neuen Jahr Mütter, Väter und Kinder, etwa durch einen höheren Kinderzuschlag, höhere Freibeträge, einen höheren Unterhaltsvorschuss und mehr Kinderkrankentage. Auch für Familien und Alleinerziehende, die Sozialleistungen beziehen, stehen Verbesserungen an. Ein Überblick:

Kinderzuschlag steigt

Eltern, die zwar genug für sich selbst verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp ausreicht, um den gesamten Bedarf der Familie zu decken, erhalten zusätzlich den Kinderzuschlag. Das Bundesfamilienministerium hat sich dafür eingesetzt, dass dieser ab dem 1. Januar 2024 erhöht wird – von bis zu 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.

Unterhaltsvorschuss

Mit einem Plus bei dieser Familienleistung werden Alleinerziehende entlastet. Den Unterhaltsvorschuss können Alleinerziehende beantragen, die vom anderen Elternteil keinen oder unregelmäßig Unterhalt bekommen.
Ab Januar 2024 beträgt der Vorschuss

  • für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren monatlich bis zu 230 Euro – und damit 43 Euro mehr als zuvor,
  • für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren monatlich bis zu 301 Euro – das sind 49 Euro mehr als zuvor,
  • und für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren monatlich bis zu 395 Euro – also 57 Euro mehr als zuvor.

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag erhöht sich für das Jahr 2024 um 360 Euro auf 6.384 Euro pro Kind. Im Laufe des Jahres 2024 wird mit einer weiteren Erhöhung gerechnet. Die Freibeträge werden bei der Einkommensteuer berücksichtigt und führen dazu, dass Eltern weniger Steuern zahlen müssen. 
Weitere Informationen zu diesen und anderen Familienleistungen bietet das Familienportal.

Kinderkrankentage

Die Anzahl der regulären Kinderkrankentage erhöht sich – gegenüber den Jahren vor der Corona-Pandemie – von 10 auf 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil im Jahr. Für Alleinerziehende sind es statt 20 nun 30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern können künftig insgesamt bis zu 35 Arbeitstage pro Elternteil genommen werden oder 70 Arbeitstage im Falle von Alleinerziehenden. Dies gilt in den Jahren 2024 und 2025. Wird das Kind stationär behandelt, gibt es ab 2024 einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Diese Regelung entlastet Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, nachdem die Corona-Sonderregelungen ausgelaufen sind. Während der Pandemie waren die Kinderkrankentage mehrfach ausgeweitet worden, um Eltern angesichts von Kita- und Schulschließungen schnell und unbürokratisch zu unterstützen.

Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist.

Neue Regelungen beim Elterngeld

Um die Sparvorgaben des Bundesfinanzministers zu erfüllen und eine Kürzung des Elterngeldes für alle Eltern zu vermeiden, haben sich die Koalitionsfraktionen auf Änderungen beim Elterngeld geeinigt. Für Geburten ab dem 1. April 2024 wird die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, für gemeinsam Elterngeldberechtigte von 300.000 Euro auf 200.000 Euro gesenkt. Zum 1. April 2025 wird sie für Paare nochmals moderat auf 175.000 Euro abgesenkt. Für Alleinerziehende wird ab dem 1. April 2024 eine Einkommensgrenze von 150.000 Euro gelten.
Außerdem wird die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs von Elterngeld neu geregelt. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld wird künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich sein. Ausnahmen für den gleichzeitigen Bezug wird es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingsgeburten und Frühgeburten geben.

Bürgergeld-Beziehende erhalten mehr

Wer auf Bürgergeld oder Sozialhilfe angewiesen ist, erhält einen monatlichen Pauschalbetrag zur Sicherung des Lebensunterhalts, den sogenannten Regelbedarf. Ab 2024 steigt dieser Betrag je nach Lebenssituation der Bezieherinnen und Bezieher.
Für Alleinstehende erhöht sich der Regelbedarf zum Jahreswechsel von 502 auf 563 Euro.
Bei Paaren, die eine Bedarfsgemeinschaft bilden, steigt er von 451 auf 506 Euro je Partner.
Für Kinder erhöhen sich die Regelbedarfe abhängig vom Alter: 0- bis 5-Jährige erhalten 357 Euro (39 Euro mehr), 6- bis 13-Jährige 390 Euro (42 Euro mehr), 14- bis 17-Jährige 471 Euro (51 Euro mehr).
Schulkinder erhalten mehr für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. Die Änderung gilt für die beiden Schulhalbjahre, die im Jahr 2024 beginnen. Für Ausstattung gibt es künftig 130 Euro für das erste Schulhalbjahr und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt

In Deutschland gibt es seit 2015 einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen schützen soll. Zuletzt wurde er im Oktober 2022 auf 12 Euro brutto pro Stunde erhöht. Ab dem 1. Januar 2024 steigt er auf 12,41 Euro. In einem weiteren Schritt erhöht sich der Mindestlohn Anfang 2025 um weitere 41 Cent auf dann 12,82 Euro.

Das Pflegestudium wird attraktiver

Im Oktober 2023 hat der Bundestag das Pflegestudiumstärkungsgesetz beschlossen. Die darin enthaltenen Neuerungen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft. Das Gesetz regelt insbesondere die Bezahlung derjenigen, die sich für ein Pflegestudium entscheiden oder bereits studieren. Sie erhalten künftig für die gesamte Dauer des Studiums eine Ausbildungsvergütung.
Ein weiterer wichtiger Beitrag zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung ist, dass das Pflegestudium künftig als duales Studium ausgestaltet wird. Darüber hinaus werden die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinfacht. Zudem sollen eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung „Pflegefachperson“ eingeführt, Auslandsaufenthalte ausdrücklich anerkannt und die weitere Digitalisierung in der Ausbildung unterstützt werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend




All I want for Christmas: Die Regeln des Schenkens

kind-geschenk

Die ungeschriebenen Gesetze des Schenkens an Weihnachten

Der Soziologe Boris Holzer erklärt den Code und seine Hintergründe

Der kleine Leo schenkt seinem Papa zu Weihnachten ein buntes selbst gemaltes Bild, der Mama nichts. Sie hat ihm kürzlich die Spielekonsole weggenommen. Anne mag ihren Schwiegervater sehr, deshalb überrascht sie ihn am Weihnachtsabend mit einem superteuren Handy. Ihr Mann kriegt das übliche Ensemble aus Hemd und Socken. Oder: Die befreundeten Thomas und Lea haben es nicht so mit dem Geschenkeaussuchen. Lea entnimmt ihrer Geldbörse einen Zehneuro-Schein und übergibt ihn feierlich ihrem Mitschüler. Und sieh da, der hatte dieselbe praktische Idee.

Ob es solche Geschenkunfälle an Weihnachten gibt, sei dahingestellt. Tatsache ist, dass sie allen intuitiven Regeln des Schenkens zuwiderlaufen. „Diese Regeln sind ungeschrieben, aber nichtsdestotrotz wirksam“, sagt der Soziologe Boris Holzer. Vor allem legen sie fest, wer wem was und wie viel schenkt. Denn: „Die zentrale Regel des Schenkens lautet, dass es beim Schenken um die Beziehung selbst geht, die durch das Schenken ausgedrückt und bestätigt wird.“

Zwei Seiten der Medaille

Jede Beziehung hat eine eigene Logik und Geschichte, denen die Schenkenden mit ihrer Gabe entsprechen sollen. Dabei soll der materielle Wert des Geschenks nicht im Vordergrund stehen. Auch der Umstand, dass der Geschenkinhalt im Idealfall eine Überraschung ist, soll heißen: Ich habe mir Gedanken zu dir gemacht. – So die eine Seite der Medaille.

Auf der anderen Seite steht „Reziprozität“ – die Wechselseitigkeit des Schenkens. Boris Holzer, Professor für Allgemeine Soziologie an der Universität Konstanz, bringt diese Wechselseitigkeit so auf den Punkt: „Ich schenke dir etwas, weil ich erwarte, dass du mir auch etwas schenkst. Während Leistung und Gegenleistung bei anderen Formen des sozialen Tauschs durch eine gewisse Zeitspanne getrennt sind und man letztlich nicht sicher sein kann, ob der erwiesene Gefallen auch erwidert wird, ist die Reziprozität beim Weihnachtfest zeitlich und örtlich fixiert.“

Offiziell geht es um die Bestätigung der Beziehung zwischen zwei Menschen. Inoffiziell ist dieser Aspekt der Wechselseitigkeit nur schwer zu leugnen. „Das auszusprechen wäre jedoch ein großer Fehler“, fügt Holzer an. Es gibt somit eine Diskrepanz zwischen dem, was in den Köpfen der Menschen umhergeistert, und dem, was offen formuliert werden darf.

Schenken ist Teil einer umfassenderen Alltagspraxis

Dabei ist die Praxis des weihnachtlichen Schenkens Teil einer sehr viel umfassenderen Alltagspraxis, die durch die Wechselseitigkeit des Tauschens bestimmt ist. Es fängt schon damit an, dass man andere höflich grüßt, in der Erwartung, höflich zurückgegrüßt zu werden. Die weihnachtliche Reziprozität ist jedoch symbolisch besonders aufgeladen. Eine Ausdrucksform davon ist das Verpacken der Präsente, das auch schnöden Gebrauchsgegenständen noch eine feierliche Aura verleiht.

Geschenke, die – wie z. B. ein Klavier – nur schwer eingepackt werden können, werden zumindest durch eine Schleife verziert. Boris Holzer fügt die Beobachtung hinzu, dass die unter dem Weihnachtsbaum aufgehäuften verpackten Gaben eher fotografiert werden als die in der Folge ausgepackten Gegenstände. Er wertet das als Zeichen, dass trotz allem das Symbolische des Geschenks weiterhin eine große Rolle spielt.

Eheleute kommen zuerst

Das implizite Regelwerk des Schenkens hat jedoch etliche weitere Paragraphen. So kann Anne ihren Schwiegervater noch so gernhaben, das ungeschriebene Gesetz sagt: Ehemann first. Dieser wäre zurecht gekränkt, wenn er bei Anne an Weihnachten geschenkmäßig nicht an erster Stelle stehen würde. Dass kleine Kinder von dieser Wechselseitigkeit weitgehend ausgenommen sind, hat seinen Grund darin, dass sie die Feinheiten des Geschenkecodes noch nicht beherrschen – siehe der kleine Leo.

Insofern ein Geschenk in den Worten des Soziologen Holzer ein „expressives Handeln ist, das auf den symbolischen Ausdruck abstellt“, scheinen sich Geldpräsente von selbst zu verbieten. Das in den vergangenen Jahren aufgekommene Gutscheinwesen sieht Boris Holzer aber pragmatisch: „Wenn man damit den schnöden Mammon etwas aus dem Verkehr ziehen und dadurch das Symbolische einigermaßen retten kann, dann ist das heute etwas mehr akzeptiert als früher.“ Ein Gutschein lässt sich zumindest verpacken und mit einem Bändchen umwickeln.

Der Austausch der Zehn-Euro-Scheine widerspricht hingegen uralten Regeln, so Holzer: „In archaischen Gesellschaften spielten Geschenke und gegenseitige Hilfeleistungen genau deshalb eine ganz wichtige Rolle im sozialen Zusammenhang, weil das Konto nie ausgeglichen war und so das Fortdauern der sozialen Beziehung garantiert wurde. Auch wenn man eine Gabe erwiderte, blieb immer ein kleiner Rest, die Dankesschuld, die die soziale Beziehung und den Austausch weiter in Gang hielt.“

Weihnachten als die Vernichtung von Werten

Boris Holzer verweist noch in einem anderen Zusammenhang auf alte Gebräuche, die ihre Spuren hinterlassen haben. Dass die Familien die Geschenke ­– ihre Reichtümer ­– unter dem Weihnachtsbaum stapeln, ähnelt dem Brauch mancher Gesellschaften, überschüssige Reichtümer gemeinsam und festlich zu vernichten. „Weihnachten ist auch ein System des Verbrauchs und der Vernichtung von Werten“, sagt der Soziologe.

„Genau genommen wird das Geld in diesem Fall natürlich nicht vernichtet, sondern nur verschoben. Der Soziologe Niklas Luhmann hat Weihnachten deshalb treffend als ein ‚privates System wechselseitiger Besteuerung zugunsten des Handels‘ bezeichnet.“ Zwar wird der Reichtum dadurch nicht wirklich umverteilt, doch es ist üblich, dass derjenige, der mehr hat, mehr gibt. Auch hier werden zumindest im Ansatz Unterschiede ausgeglichen.

Alles in allem drückt es Boris Holzer so aus: „Der Weihnachtscode dient nicht dazu, die persönlichen Beziehungen realistisch darzustellen, sondern sie bestmöglich in Szene zu setzen.“

Quelle: Pressemitteilung Universität Konstanz