Aktionsbündnis fordert: Kinderrechte gehören endlich ins Grundgesetz!

kinderrechte

Verfassungsrechtlichen Verankerung der Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention

Das Aktionsbündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“ plädiert im Vorfeld der Bundestagwahl noch einmal nachdrücklich für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Mit einer solchen verfassungsrechtlichen Verankerung der Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht die große Chance, dass Kinderrechte stärker als bisher zu einem Kompass für politisches Handeln werden.  Langfristig wird damit eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land geschaffen. Kinder in Deutschland können so besser geschützt sowie Staat und Gesellschaft stärker in die Verantwortung für das Kindeswohl genommen werden. Gerade in Krisenzeiten wird deutlich, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen ansonsten nicht ausreichend Berücksichtigung finden. Kinderrechte im Grundgesetz stärken die Rechte der Eltern zum Wohle ihrer Kinder und die Interessen von Familien in unserer alternden Gesellschaft. Die Beteiligung der jungen Generation stärkt unsere Demokratie.

Das Aktionsbündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“ weiß mit seiner Forderung eine große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland hinter sich. In einer vor kurzem veröffentlichten repräsentativen Forsa-Umfrage für das Deutsche Kinderhilfswerk hatten 73 Prozent der Befragten die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz als wichtige Aufgabe für die nächste Bundesregierung gesehen.

Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes:

„Kinder haben Rechte – und die müssen endlich im Grundgesetz verankert werden. Wir rufen alle Parteien dazu auf, sich im Bundestagswahlkampf klar für die Aufnahme der Kinderrechte einzusetzen. Nur so stellen wir sicher, dass das Wohl von Kindern bei politischen Entscheidungen wirklich im Mittelpunkt steht und sie den Schutz und die Förderung bekommen, die sie brauchen.“

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes:

„Die Interessen der Kinder und Jugendlichen dürfen auch im Hinblick auf eine zukunftsfähige Gesellschaft nicht außer Acht gelassen werden. Deshalb braucht es im Grundgesetz einen eigenen Artikel für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Kinderrecht auf Beteiligung zu. Die Beteiligung von Kindern ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Das muss auch im Grundgesetz klar zum Ausdruck kommen.“

Georg Graf Waldersee, Vorsitzender UNICEF Deutschland:

„Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist ein wichtiger Baustein für eine zukunftsorientierte Politik. Damit würde die Mitsprache von Kindern und Jugendlichen gewährleistet und ihre Anliegen in politischen Entscheidungen gehört. Investitionen in ihr Recht auf Schutz, Bildung und Gesundheit sind zugleich Investitionen in die Stabilität und Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft.“

Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind:

„Noch immer leben zu viele Kinder in Deutschland in Armut und zu viele müssen Diskriminierung, Gewalt oder Vernachlässigung erleiden. Nach wie vor hängen die Bildungschancen eines Kindes und ein gesundes Aufwachsen zu stark von seiner sozialen Herkunft ab. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wären ein wichtiger Schritt, um die Folgen sozialer Ungleichheiten endlich abzubauen, denn jedes Kind hat das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit und auf volle Entfaltung seiner Begabungen und Fähigkeiten, zuhause und in den Bildungseinrichtungen, und zwar von Anfang an.“

Seit 1994 setzt sich das Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, Der Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland und die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein. Der vom Aktionsbündnis Kinderrechte initiierte Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ wurde im Jahre 2021 von mehr als 100 Organisationen aus der Kinder- und Jugendhilfe, Medizin, Pädagogik und anderen Bereichen unterstützt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk / Der Kinderschutzbund / UNICEF Deutschland / Deutsche Liga für das Kind




Bekämpfung von Kinderarmut in Deutschland endlich zur Chefsache machen

Deutsches Kinderhilfswerk zum Welttag der sozialen Gerechtigkeit

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum Welttag der sozialen Gerechtigkeit Bund, Länder und Kommunen auf, die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland endlich zu priorisieren. Nach dem Scheitern der Kindergrundsicherung sieht die Kinderrechtsorganisation vor allem das Spitzenpersonal der nächsten Bundesregierung in der Verantwortung. Kein Kind zurücklassen bedeutet in diesem Zusammenhang, allen Kindern ein gutes und gesundes Aufwachsen sowie gleichwertige Lebensverhältnisse unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer sozialen Herkunft zu ermöglichen. Dies kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nur durch das Zusammenspiel einer eigenständigen finanziellen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit einer gleichzeitigen Absicherung ihrer Bildungs- und Teilhabebedarfe durch ein chancengerechtes, leicht zugängliches und armutspräventives Angebot in ihrem Lebensumfeld gelingen.

Vom Recht auf gutes Aufwachsen

„Alle Kinder und Jugendlichen haben gemäß Artikel 26 und 27 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein gutes Aufwachsen, bestmögliche Entwicklungschancen und soziale Sicherheit. Das Leben armutsbetroffener Kinder zeichnet sich demgegenüber von Beginn an durch finanzielle Engpässe, schlechtere Wohnverhältnisse, ungesündere Ernährung und Verzicht aus. In allen Bereichen können von Armut betroffene Kinder und Jugendliche ihre Potentiale nicht ausschöpfen – und das seit Jahren, mit dramatischen Konsequenzen für sie selbst aber auch unsere Gesellschaft insgesamt. Zugleich sehen wir mit großer Sorge, dass die Mittel für die präventive Kinder- und Jugendhilfe immer weiter gekürzt werden und Kürzungen im sozialen Bereich oben auf der politischen Agenda stehen. Davor darf die kommende Bundesregierung nicht weiter die Augen verschließen. Wir brauchen endlich konsequente, tragfähige Lösungen als Hilfe für die betroffenen Kinder“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Mangel an Spielplätzen und Freizeiteinrichtungen sowie gut ausgestatteten Schulen

„Armutsbetroffene Kinder und Jugendliche leben viel häufiger in Stadtteilen, in denen es an Spielplätzen und Freizeiteinrichtungen sowie gut ausgestatteten Schulen mangelt. Die erlebte und objektive Chancenungleichheit erschwert es betroffenen Kindern und Jugendlichen, einen guten Schulabschluss zu erwerben, da dieser wesentlich mit dem Einkommen und dem Abschluss der Eltern zusammenhängt. Ein schlechter oder gar kein Schulabschluss erhöht wiederum die Wahrscheinlichkeit, selbst im Erwachsenenalter in Armut zu leben. Hier müssen also dicke Bretter gebohrt werden, um endlich Abhilfe zu schaffen“, so Hofmann weiter.

Konkrete Maßnahmen gegen die Armut

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert deshalb die nächste Bundesregierung auf, konkrete Maßnahmen zur Reduktion der Kinderarmut vorzunehmen. So sollten der Kinderzuschlag und die Leistungen der Grundsicherung auf Basis eines neu berechneten kindlichen Existenzminimums, das sich zukünftig an der Mitte statt am unteren Fünftel der Gesellschaft orientieren sollte, erhöht werden. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) müssen in diesem Kontext ebenfalls erhöht werden. Zudem bedarf es einer flächendeckenden Kampagne, damit anspruchsberechtigte Familien endlich wissen, was ihnen zusteht. Trotz des Scheiterns der Kindergrundsicherung, die aus der Holschuld der Familien eine staatliche Bringschuld machen wollte, muss die nächste Bundesregierung dafür sorgen, dass Ansprüche schnell und möglichst unbürokratisch geltend gemacht werden können. Als Mitglied des Bündnisses Kindergrundsicherung fordert das Deutsche Kinderhilfswerk weiterhin, am Ziel der Kindergrundsicherung festzuhalten.

Kindzentrierter Blick auf Armutsprävention und -bekämpfung

Zudem muss der kindzentrierte Blick auf Armutsprävention und -bekämpfung gestärkt werden. Voraussetzung hierfür ist die ressortübergreifende Zusammenarbeit aller Ebenen vom Bund über die Länder bis hin zu den Kommunen. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert dementsprechend eine Gesamtstrategie, die monetäre Leistungen und Infrastrukturmaßnahmen zusammendenkt sowie bestehende Leistungen und Unterstützungssysteme auf Wirksamkeit und Zugänglichkeit bzw. Inanspruchnahme überprüft.

Der Bund hat hierbei eine koordinierende Aufgabe, die er endlich federführend wahrnehmen muss. Schließlich müssen Konzepte einer armutssensiblen Pädagogik in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen verankert werden, um klassistischen Diskriminierungen und Ausschlüssen aufgrund sozioökonomischer Benachteiligungen entgegenzuwirken. Dabei steht die Frage an vorderster Stelle, wie von Armut betroffene Kinder von Beginn an beteiligt und wie Stigmatisierungen und Vorannahmen wirksam bekämpft werden können. Konzepte einer armutssensiblen Praxis zielen hier sowohl auf die Reflektionsfähigkeiten des pädagogischen Personals als auch auf eine Sensibilisierung der Kinder für diese Themen. Konzepte zum Umgang mit Armut in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen sollten dabei in den Ausbildungscurricula fest verankert werden.

Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk




Freundliche Bilder können Schmerzen bei Kindern lindern

Studie belegt, dass das das Betrachten eines Fotos der Mutter, einer lächelnden fremden Person oder einer positiven Szene zur Schmerzlinderung bei Kindern führt

Kinder erleben immer wieder Schmerzen – sei es bei kleinen Unfällen beim Spielen, beim Sport oder während medizinischer Eingriffe wie Impfungen. Eine Forschungsgruppe um Prof. Christiane Hermann von der Abteilung für Klinische Psychologie hat in einer experimentellen Studie untersucht, ob das gleichzeitige Betrachten von verschiedenen Bildern die Schmerzwahrnehmung lindern kann. Die Studie wurde jetzt in der Fachzeitschrift PLOS ONE veröffentlicht.

Leichte Hitzereize und angenehme Fotos

Für die Studie wurden Kindern im Alter von 8 bis 13 Jahren in ein Labor eingeladen, wo sie leichte, aber länger andauernde Hitzereize auf ihrem Unterarm spürten. Gleichzeitig betrachteten sie verschiedene Fotos: Gesichter ihrer Mutter mit neutralem Gesichtsausdruck, Gesichter fremder Frauen, die entweder lächelten oder neutral blickten, angenehme Szenen – etwa mit Delfinen –, aber auch unangenehme Szenen (z. B. angsteinflößende oder traurige Bilder). Die Kinder bewerteten sowohl die Fotos als auch die Intensität der Schmerzen, die sie während des Experiments empfanden.

Bilder können helfen

Das Betrachten bestimmter Bilder konnte die Schmerzempfindung der Kinder nachweislich beeinflussen: Bilder der neutral schauenden Mutter, einer lächelnden Fremden oder angenehme Szenen reduzierten die wahrgenommene Schmerzintensität. Unangenehme Bilder führten zu einer Verstärkung der Schmerzreaktionen, die sich besonders in psychophysiologischen Werten wie zum Beispiel der Hautleitfähigkeit oder der Aktivität der Stirnmuskulatur zeigte.

Erkenntnisse haben auch praktische Bedeutung

Die Ergebnisse der Studie zeigen nicht nur, dass schon das Betrachten eines Fotos der Mutter, einer lächelnden fremden Person oder einer positiven Szene spürbar zur Schmerzlinderung bei Kindern beitragen kann. Diese Erkenntnisse haben auch praktische Bedeutung: Wenn Eltern bei einem schmerzhaften Ereignis ihres Kindes, wie zum Beispiel einer Impfung oder einem Vorfall in der Kindertagesstätte, nicht anwesend sein können, können solche Bilder eine einfache und wirksame Möglichkeit sein, dem Kind zu helfen, den Schmerz besser zu bewältigen. Die Ergebnisse eröffnen also neue Wege, wie Bilder als emotionale Unterstützung für Kinder genutzt werden können.

Originalpublikation

Hillmer K, Kappesser J, Hermann C (2024) Affective and social pain modulation in children—Experimental evidence using picture viewing. PLOS ONE 19(12): e0313636. https://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0313636

Lisa Dittrich, Justus-Liebig-Universität Gießen




Fachverbände kritisieren Kita-Aufruf „Kita-Kindeswohl-im-Blick“ scharf

Fehldarstellungen des Aufrufs würden rechte Strömungen begünstigen und Unsicherheit bei Eltern und Pädagog*innen schüren

Mehrere wissenschaftliche Fachverbände der frühen Kindheit kritisieren den Aufruf „Kita-Kindeswohl-im-Blick“ eines nicht näher benannten Aktionsbündnisses, vertreten von Veronika Verbeek, scharf. Der Aufruf nutze verkürzte, irreführende, wissenschaftlich unhaltbare und falsche Darstellungen, die Verunsicherung bei Fachkräften und Eltern schürten. „In der Begleitung von Kitas erleben wir, wie pädagogische Teams auf wissenschaftlicher Basis qualitätsvolle Kita-Praxis gestalten und sich weiterentwickeln – unbelegte Pauschalkritik wie der Aufruf von Frau Verbeek verunsichert Eltern, entwertet die Arbeit der Fachkräfte und behindert eine konstruktive Weiterentwicklung der frühen Bildung“, sagt Anne-Katrin Pietra, zweite Vorsitzende des Bundesnetzwerks Fortbildung und Beratung in der Frühpädagogik e.V.. Durch pauschalisierende Kritik an Krippenbesuchen und der undifferenzierten Forderung nach „mehr Anleitung von Kindern“ in Kindertageseinrichtungen biete er rechten Strömungen eine Plattform für autoritäre Pädagogik.

Plattform für autoritäre Pädagogik

Die im Aufruf geäußerten Positionen, die sich auf Verbeeks Buch „Die neue Kindheitspädagogik“ stützen, stellen aus Sicht der Fachverbände einen nicht haltbaren Rückschritt dar und untergraben die seit über zwei Jahrzehnten etablierte wissenschaftliche Expertise und reflektierte Vielfalt in der Pädagogik der frühen Kindheit im deutschsprachigen Raum. Die angesprochenen Themen seien bereits seit langem Gegenstand eines differenzierten wissenschaftlichen Diskurses und würden im kontinuierlichen Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis mit Studien belegt und weiterentwickelt.

Kinder gestalten ihre Entwicklung aktiv mit

„Kinder gestalten ihre Entwicklung aktiv mit. Sie brauchen auch in Kindertageseinrichtungen Freiräume für selbstbestimmtes Lernen und eigenverantwortliches Handeln“, betont Prof. Dr. Jens Kaiser-Kratzmann, Vorsitzender der Kommission Pädagogik der frühen Kindheit der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (PdfK/DGfE).

Demokratische Bildung von Anfang an fördern

„Ein Bildungsverständnis, das Kinder in ihren Interessen ernst nimmt und zugleich eine verantwortungsvolle Gestaltung der Rahmenbedingungen sichert, fördert demokratische Bildung von Anfang an“, ergänzt Prof. Dr. Christian Widdascheck, der an der Alice Salomon Hochschule Berlin elementare ästhetische Bildung lehrt und Mitglied des Sprecher_innenrats des Studiengangstags Pädagogik der Kindheit ist.

Reaktion mit Ad-hoc-Stellungnahme auf wissenschaftlicher Basis

Als Antwort haben die Fachverbände eine Ad-hoc-Stellungnahme veröffentlicht. Wissenschaftlich fundiert, mit zahlreichen Studien und Quellen, stellt sie eine Klarstellung zu zentralen Themen der frühen Bildung in Kindertageseinrichtungen dar. „Das System der Kindertageseinrichtungen braucht gegenwärtig nicht weitere Verunsicherung, sondern konstruktiven, fachlich versierten und differenzierten Diskurs für seine Weiterentwicklung“ betont Prof. Dr. Tina Friederich, Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung in der Kindheit e.V.. Besonders wichtig sind hier bessere strukturelle Rahmenbedingungen, um bestehende Erkenntnisse wirksam in eine qualitativ hochwertige Praxis umzusetzen.

Unterzeichnende Organisationen

Kommission Pädagogik der frühen Kindheit in der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft
Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung in der Kindheit e.V.
Kindheitspädagogischer Studiengangstag Pädagogik der Kindheit
Bundesnetzwerk Fortbildung und Beratung in der Frühpädagogik e.V.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:

Prof. Dr. Tina Friederich, Katholische Stiftungshochschule München, tina.friederich@ksh-m.de; Prof. Dr. Christian Widdascheck, Alice Salomon Hochschule Berlin, widdascheck@ash-berlin.eu

Susann Richert, Alice Salomon Hochschule Berlin




Jetzt mit eigenen Beiträgen zur Artenvielfalt punkten!

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Der Deutschland summt!-Pflanzwettbewerb 2025 setzt besonderen Anreiz, die biologische Vielfalt zu fördern

Die Stiftung für Mensch und Umwelt ruft bereits im zehnten Jahr zur Teilnahme an ihrem Deutschland summt!-Pflanzwett­bewerb auf. Prämiert werden insektenfreundliche Flächen und inspirierende Aktionen, die auch andere zum Teilnehmen motivie­ren. Es gibt Geld- und Sachpreise im Gesamtwert von über 10.000,- Euro zu gewinnen. Jetzt planen und im Frühling loslegen!

Öder Rasen, triste Balkone und graue Firmengelände haben Potenzial, summende Paradiese zu werden. Jung wie Alt, vom Kitakind bis zum Firmenchef: Alle sind eingeladen, solche Flächen ökologisch aufzuwer­ten. Das Ziel dabei ist, mehr naturna­hes Grün zum Wohle der Artenvielfalt zu schaffen. Unsere heimischen Wildbienen sind an heimische Blumen angepasst, nicht an Zier­gewächse wie Geranien oder Stiefmütterchen.

„Um die biolo­gische Vielfalt vor Ort zu fördern, wählen Sie am besten heimische Pflanzen, Wildstauden, Kräuter und Gehölze. Auch Strukturen wie Sandlinsen, Totholz und Wasserstellen gehören zu einem Naturgarten. Davon profitieren Insekten, Vögel, Igel, Kröten, Eidechsen und viele mehr“, so Dr. Corinna Hölzer und Cornelis Hemmer, Leiter der Stiftung für Mensch und Umwelt und Initiatoren von Deutschland summt!

Für teilnehmende Kindergruppen wird es Mitte April wieder die Aktion „Kräuterkids“ geben. Mit etwas Glück erhalten Gruppen dann ein kostenfreies Kräuterpaket für Ihre Aktion. Wie groß die Fläche ist, die Teilnehmer*innen beim Wettbewerb einreichen, ist für die Bewertung durch die Jury nicht relevant. Selbst kleine Wildblumenoasen können die Bestäubervielfalt erhöhen.

Die Fackel der Begeisterung weitertragen

Insbesondere Gruppen sind aufgerufen, teilzunehmen. Ob Sportverein, Kollegium, Nach­barschaft, Freundeskreis oder Familie: Alle können zu Schaufel und Pflanze greifen und Vielfalt schaffen. Wichtig: Neben der ökologischen Aufwertung vergibt die Jury Punkte für Info-Aktionen. „Damit sowie in den Social Media können die Teilnehmerinnen auch anderen zeigen, was Insekten und Menschen glücklich macht. Naturnahes Gärtnern soll noch mehr in der breiten Gesellschaft ankommen“, betont Wettbewerbsleiterin Julia Sander. So werden auch Mitbürgerinnen, Lokalpresse und Politik auf das wichtige Thema aufmerksam. Für die besten Beiträge winken Geldpreise bis 400,- Euro. In neun Kategorien findet sich für jede Fläche eine Möglichkeit zur Teilnahme.

Vom 1. April bis 31. Juli 2025 können alle Teilnehmer*innen ihren Beitrag hier hochladen:

www.pflanzwettbewerb.de

Hintergrund zu Wildbienen und zur biologischen Vielfalt

Unsere Welt ist aktuell von einem massiven globalen Artensterben geprägt. Wie die IUCN mitteilt, sind von den über 166.000 bewerteten Arten 28 % vom Aussterben bedroht. Laut des Bundesamts für Naturschutz sind in Deutschland über ein Viertel der Insekten­arten in ihrem Bestand gefährdet. „Etwa 48 % der 557 in der Roten Liste bewerteten Bienenarten sind bestandsgefährdet oder schon ausgestorben“, so das Rote Liste Zentrum. Eine Ursache für den Rückgang und die Gefährdung der Insekten liegt im Verlust ihrer Lebensräume. Wildbienen und andere Insekten spielen eine wichtige Rolle im Ökosystem. Nimmt ihr Bestand ab, hat dies auch Folgen für viele andere Tiere und Pflanzen, die von ihnen abhängig sind – und letztendlich auch für uns selbst.

Über die Stiftung für Mensch und Umwelt

Die Stiftung für Mensch und Umwelt mit Sitz in Berlin ist gemeinnützig und bundesweit tätig. Sie realisiert eigene Projekte, die u. a. naturnahes Grün in urbane Räume bringen. Damit möchte sie die biologische Vielfalt fördern. Mit ihrem Naturgarten-Team hat sich die Stiftung in den vergangenen Jahren einen Namen in der naturnahen Gestaltung von Freiflächen im Wohnungsbau gemacht. Mehr: www.stiftung-mensch-umwelt.de

Quelle: Pressemitteilung Stiftung für Mensch und Umwelt




Motto zum Weltkindertag 2025: Kinderrechte – Bausteine für Demokratie!

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Der Weltkindertag am 20. September 2025 steht in diesem Jahr unter dem Motto „Kinderrechte – Bausteine für Demokratie!“. UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk unterstreichen damit, wie wichtig die Umsetzung der Kinderrechte für unser aller Zukunft und als Fundament der Demokratie ist. Kinder und Jugendliche, die ihre Rechte kennen und leben, verstehen besser, wie Demokratie funktioniert und wie sie sich aktiv einbringen können. Die beiden Kinderrechtsorganisationen fordern im Wahljahr 2025 dazu auf, die Rechte der jungen Generation stärker als bisher bei politischen Entscheidungen miteinzubeziehen – für ein zukunftsfähiges und kinderfreundlicheres Land.

Zum Weltkindertag am 20. September 2025 ist eine gemeinsame bundesweite Mitmach-Aktion von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk geplant. Dabei werden die Kinderrechte als Bausteine für Demokratie im Fokus stehen. Hinzu kommen zahlreiche Initiativen mit lokalen Demonstrationen, Aktionen, Festen und anderen Veranstaltungen. Dabei werden sich Menschen aus ganz Deutschland für Kinder, deren Rechte und Bedürfnisse stark machen. Alle Informationen zum Weltkindertag gibt es unter www.unicef.de/weltkindertag und www.dkhw.de/weltkindertag.

Im September 1954 empfahlen die Vereinten Nationen ihren Mitgliedstaaten die Einführung eines weltweiten Tages für Kinder. Sie wollten damit den Einsatz für Kinderrechte stärken, die Freundschaft unter Kindern und Jugendlichen auf der Welt fördern und die Regierungen auffordern, die weltweite UNICEF-Arbeit zu unterstützen. Inzwischen wird der Weltkindertag in über 145 Staaten gefeiert. Seit 1989 sind die Kinderrechte mit einer UN-Konvention für jedes Kind verbrieft.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk




Die BZgA erhält den Auftrag zur Prävention sexueller Gewalt

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Die BZgA wird in enger Zusammenarbeit mit den Ländern künftig einheitliche Materialien und Medien für Fachkräfte, Eltern und Kinder bereitstellen

Der Deutsche Bundestag hat Ende Januar das „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ beschlossen. Damit erhält die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) den gesetzlichen Auftrag, bundesweit die Prävention und den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung auszubauen.

Die BZgA wird in enger Zusammenarbeit mit den Ländern künftig einheitliche Materialien und Medien für Fachkräfte, Eltern und Kinder bereitstellen. Dabei wird sie eng mit den Ländern, der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und weiteren relevanten Akteuren zusammenarbeiten. Ziel ist es, Fachkräfte besser aufzuklären, zu qualifizieren und Institutionen bei der Entwicklung und Umsetzung wirksamer Schutzkonzepte zu unterstützen.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

„Ich bin froh und erleichtert, dass der Bundestag das ‚Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen‘ (UBSKM-Gesetz) verabschiedet hat. Ich danke allen Abgeordneten – über Parteigrenzen hinweg – für die Unterstützung bei diesem wichtigen Vorhaben. Denn sexuelle Gewalt ist bittere Realität für viel zu viele junge Menschen. Mit dem neuen UBSKM-Gesetz machen wir nun einen entscheidenden Schritt nach vorn: Wir verankern das Amt einer Unabhängigen Bundesbeauftragten oder eines Bundesbeauftragten dauerhaft. Wir bauen ein verlässliches Schutznetz auf, das den Betroffenen Gehör verschafft, die Aufarbeitung fördert und gleichzeitig die Prävention stärkt. Überall dort, wo Kinder und Jugendliche sind, machen wir Schutzkonzepte verbindlich: im Jugendclub, in der Familienfreizeit, im Sportverein. Jede Fachkraft soll wissen, worauf es ankommt, wie Risiken erkannt werden und wo Hilfe zu finden ist. Mit diesem Gesetz werden wir Kinder und Jugendliche zukünftig besser vor Missbrauch und Ausbeutung schützen.“

Dr. Johannes Nießen, Kommissarischer Leiter der BZgA und Errichtungsbeauftragter eines Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BiÖG):

„Wir freuen uns sehr, dass die Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs nun gesetzlich bei der BZgA verankert ist. Mit unserer Initiative Trau dich! setzen wir uns bereits seit vielen Jahren erfolgreich für Aufklärung und Schutz ein – gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Fachstellen. Dieses Gesetz setzt ein starkes Zeichen: Neben Intervention, Aufarbeitung und Unterstützung von Betroffenen bekommt die Prävention sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen nun noch mehr Gewicht. Mit unseren guten Netzwerken können wir Maßnahmen gezielt weiterentwickeln und nachhaltig in die Praxis umsetzen.“

Das Gesetz schafft auf Bundesebene auf Dauer angelegte Strukturen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt. Es verankert eine Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch oder einen Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch, einen Betroffenenrat und eine Unabhängige Aufarbeitungskommission. Diese Institutionen werden dazu beitragen, sexuelle Gewalt zu bekämpfen, systematisch aufzuarbeiten und langfristig zu verhindern. So wird Betroffenen eine Stimme gegeben.

Mit diesem Schritt verstärkt Deutschland den Schutz von Kindern und Jugendlichen und setzt ein klares Signal für eine nachhaltige Prävention sexueller Gewalt.

Quelle: Pressemitteilung BZgA




Jahresauftakttagung des JFF: „Demokratie & Zusammenhalt“

jahrestagung

Fragen und Lösungsvorschläge zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens

Das JFF – Institut für Medienpädagogik lädt zur 10. medienpädagogischen Jahresauftakttagung ein, die sich vor allem an pädagogische Fachkräfte der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit richtet.

Die Tagung findet am 6. März 2025 ab 10:00 Uhr im Institut für Jugendarbeit in Gauting in Präsenz statt und steht unter dem Titel:

„Demokratie & Zusammenhalt – wie wird ein Mensch demokratisch und was kann Medienpädagogik dazu beitragen?“

Im vergangenen Jahr konnten wir 75 Jahre Deutsches Grundgesetz feiern. Doch die Demokratie als Staats-, Regierungs- und Lebensform ist nicht selbstverständlich. Sie lebt von geteilten Werten, Empathie und der Mitgestaltung durch alle. Angesichts multipler Krisen stehen sowohl das demokratisches System in Deutschland als auch die Demokratien weltweit unter Druck: Populismus, Radikalisierung und gesellschaftliche Spaltung setzen diesem Gesellschaftsentwurf massiv zu. Auch Kinder und Jugendliche sind Zielgruppen dieser antidemokratischen Bewegungen.

Die Jahresauftakttagung 2025 des JFF geht deshalb u.a. diesen Fragen nach:

  • Was hält die Gesellschaft zusammen und wie können wir den Zusammenhalt fördern?
  • Was macht einen Menschen zu einemeiner Demokratin?
  • Welche medienpädagogischen Ansätze können dazu beitragen, das Demokratieverständnis von Kindern und Jugendlichen und den Dialog zwischen allen gesellschaftlichen Mitgliedern zu fördern?

In Impulsvorträgen und Workshops will das JFF pädagogische Fachkräfte dafür sensibilisieren, in ihrer eigenen Arbeit die relevanten Fragen zur Demokratieförderung aufzugreifen und medienpädagogische Ansätze zur demokratischen Gesellschaftsbildung für alle Altersstufen zu diskutieren.

Eine Online-Teilnahme an der gesamten Tagung ist nicht möglich, da die Tagung in Präsenz stattfindet. Die Aufzeichnungen der Vorträge am Vormittag werden zeitnah auf der Webseite auftakttagung.jff.de zur Verfügung gestellt. Die gesamte Tagung sowie der Workshop 3 werden vor Ort in Gebärdensprache übersetzt. Die Teilnahme ist kostenfrei – die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Praktiker*innen der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Anmeldung zur Tagung und Zugang zum Stream unter: https://auftakttagung.jff.de/

Über das JFF: Seit 1949 befasst sich das JFF mit Medien und medialen Phänomenen, mit Trends und Entwicklungen, mit Chancen und möglichen Schwierigkeiten aus Sicht von Kindern und Jugendlichen. Die Ergebnisse der interdisziplinären Arbeit aus Forschung und Praxis werden für verschiedene Arbeitsfelder aufbereitet und sind Basis für innovative Projekte und Modelle in der Erziehungs-, Bildungs- und Kulturarbeit. Ziel all dieser Aktivitäten ist eine breite, umfassende und nachhaltige Förderung von Medienkompetenz.

Quelle: Pressemitteilung des JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis