Studie zu Müttern mit Zuwanderungsgeschichte

Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung analysiert Erwerbs- und Sorgearbeit, Geschlechternormen und schulische Unterstützungsleistungen

Mütter mit Zuwanderungsgeschichte sind in Deutschland eine bedeutende Gruppe der Bevölkerung und der Gesellschaft. Eine Betrachtung von Familien mit Kindern zeigt, dass mehr als jede dritte Mutter mit minderjährigen Kindern eine Zuwanderungsgeschichte hat. Von diesen Müttern sind etwa vier Fünftel selbst zugewandert, während ein Fünftel eine Zuwanderungsgeschichte aufgrund der Zuwanderung eines Elternteils hat.

Quelle: BiB

Eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) unter Leitung der Bildungs-, Familien- und Bevölkerungsökonomin Prof. Dr. C. Katharina Spieß beleuchtet die Erwerbs- und Sorgearbeit, Geschlechternormen und schulischen Unterstützungsleistungen von Müttern, die selbst zugewandert sind.

„Mehr als jede vierte Mutter mit minderjährigen Kindern ist nach Deutschland zugewandert“, sagt Prof. C. Katharina Spieß. „Ihr Anteil an allen Müttern mit Kindern unter 18 Jahren in der Bundesrepublik ist in den vergangenen zehn Jahren von 23 auf 29 Prozent angestiegen.“ Die 2022 gestartete Studie untersuchte drei zentrale Themenbereiche, die bislang noch nicht auf Grundlage aktueller, repräsentativer Daten systematisch erforscht wurden. Zum einen wurden zugewanderte Frauen in ihrer Rolle als Mütter und zum anderen in ihrer Rolle als (Ehe-)Partnerinnen und Erwerbstätige betrachtet.

Bildungsförderung durch Staatsangehörigkeit

Eines der zentralen Ergebnisse der Studie: Mütter mit Zuwanderungsgeschichte, deren Kinder seit Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, unterstützen ihre Kinder intensiver in schulischen Belangen als Mütter mit Kindern ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Die Studie zeigt, dass die bereits seit Geburt besessene Staatsangehörigkeit die Bildungsförderung und den langfristigen schulischen Erfolg dieser Kinder positiv beeinflusst.

Zur Untersuchung dieser Effekte wird in der Studie die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1999 analysiert, die unter bestimmten Voraussetzungen die Staatsangehörigkeit ab Geburt ermöglicht. In der Evaluation werden dafür unterschiedliche Gruppen verglichen: Kinder, die im Jahr vor der Reform geboren sind, mit Kindern, die im Jahr nach der Reform geboren wurden, sowie Kinder, deren Eltern nach Deutschland zugewandert sind, mit Kindern, deren Eltern beide in Deutschland geboren sind. Dies ermöglicht es den bloßen Effekt der Änderung in der Staatsangehörigkeit zu isolieren.

Von der Bildungsförderung von Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit profitieren auch ältere Geschwister unabhängig von deren eigener Staatsangehörigkeit: Denn die Mütter unterstützen nicht nur die betreffenden Kinder mehr und häufiger, sondern auch deren ältere Brüder und Schwestern.

Eine Annahme, warum Mütter mit Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit mehr unterstützen wir in der Studie wie folgt formuliert: „Es ist auch möglich, dass Mütter ihre Kinder, welche die deutsche Staatsangehörigkeit haben, eher unterstützen, da diese eine größere Wahrscheinlichkeit haben, in Deutschland zu bleiben und damit von einem guten schulischen Abschluss in Deutschland besonders profitieren könnten.“

Längerfristig wirkt sich das auf die Schulabschlüsse der Kinder positiv aus.

Erwerbs- und Sorgearbeit von Müttern und Anerkennung von Berufsabschlüssen

In einem zweiten Teil der Studie wurde die Arbeitsmarktteilhabe von Müttern, die ihren Berufsabschluss außerhalb der EU erworben haben, untersucht. Es zeigt sich, dass die durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2012 transparentere und schnellere Anerkennung dieser Berufsabschlüsse einen erheblichen Effekt auf die Integration der Mütter in den deutschen Arbeitsmarkt hat. Die Erwerbsarbeit nimmt zu. Allerdings führt dies nicht zu einer Reduzierung der Sorgearbeit der Mütter an Werktagen.

Bedeutung regionaler Bildungs- und Betreuungsangebote

Der Zugang zu Bildungs- und Betreuungsangeboten spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle bei der Integration von Müttern mit Zuwanderungsgeschichte. Bei diesem dritten Forschungsschwerpunkt lag der Fokus auf Müttern aus der Ukraine, die in Deutschland Schutz suchen. Ihnen können bedarfsgerechte Kita-Angebote die Teilnahme am Arbeitsmarkt erleichtern und damit auch zur Reduktion des Fachkräftemangels in Deutschland beitragen. „Der soziale Austausch mit anderen Müttern und im Falle der Kinder mit Gleichaltrigen kann den Schutzsuchenden helfen, ihr Leben in Deutschland ohne ihre zurückgebliebenen Familienangehörigen so zu gestalten, dass sie besser an der deutschen Gesellschaft teilhaben können“, sagt Elena Ziege.

Unerschlossene Potenziale und politische Implikationen

Die Studie zeigt aber auch, dass bei Müttern mit Zuwanderungsgeschichte vor allem im Hinblick auf die Teilhabe am Arbeitsmarkt und die Bildungskarrieren ihrer Kinder noch nicht alle Potenziale ausgenutzt sind. Die Erwerbsbeteiligung liegt um 29 Prozentpunkte niedriger als bei Müttern ohne Zuwanderungsgeschichte. Darüber hinaus sind Unterschiede im Bildungserfolg von Kindern mit und ohne Zuwanderungsgeschichte sowie der schulischen Unterstützung der Mütter dokumentiert, was auch langfristige Auswirkungen auf die Entwicklungspotenziale der Kinder hat. Die Rahmenbedingungen, unter denen die Frauen leben und arbeiten, sind entscheidend für ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt sowie für den Bildungserfolg ihrer Kinder. Der Fachkräftemangel in Deutschland könnte durch eine bessere Unterstützung dieser Mütter reduziert werden. Gleichzeitig könnte das Bildungspotenzial der nächsten Generation stärker ausgeschöpft werden.

Die Studie kann hier heruntergeladen werden: www.bib.bund.de/muetter-zuwanderung

Dr. Christian Fiedler (BiB)




Hohe Sensibilität für Geschlechtergerechtigkeit aber Mangel an Konzepten

Forschungsgruppe: Schutz vor geschlechtsbezogener Gewalt in Schleswig-Holsteins Kindertagesstätten und Schulen ausbaufähig

Eine hochschulübergreifende Forschungsgruppe zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Bildungsinstitutionen in Schleswig-Holstein hat gemeinsam mit dem Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein (LFSH) ihre Ergebnisse aus einer landesweiten Befragung im Jahr 2022 veröffentlicht. Die Forschungsgruppe, bestehend aus Prof. Dr. Melanie Groß (Fachhochschule Kiel), Prof. Dr. Christiane Micus-Loos und Dipl.-Päd. Esther van Lück (beide Christian-Albrechts-Universität zu Kiel) hat das Projekt mit Unterstützung des LFSH und der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Istanbul-Konvention umgesetzt.

Einblicke in die Fortschritte zur Umsetzung des Schutzes von Mädchen und Frauen

207 Kindertagesstätten und 104 Schulen verschiedener Schultypen aus ganz Schleswig-Holstein haben sich an der Online-Umfrage beteiligt und somit Einblicke in die Fortschritte zur Umsetzung des Schutzes von Mädchen und Frauen vor Gewalt und Diskriminierung gegeben.

Hohe Sensibilität für das Thema

„Sehr erfreulich ist die Tatsache, dass in den befragten Kindertagesstätten eine insgesamt vergleichsweise hohe Sensibilität für das Thema Geschlechtergerechtigkeit festzustellen ist. Etwa 71 Prozent von ihnen haben dieses für alle Kinder wichtige Thema in ihrer pädagogischen Arbeit verankert“, sagt Prof. Dr. Melanie Groß (FH Kiel). Dennoch fehlen nach wie vor konkrete Konzepte zum Umgang mit geschlechtsbezogener Gewalt. 68 Prozent der Kindertagesstätten geben an, dass sie keine Verfahrensregelungen bei geschlechtsbezogener Gewalt haben, sondern stattdessen auf bewährte Konzepte zum Umgang mit Gewalt allgemein zurückgreifen. „Diese Situation ist dann problematisch, wenn geschlechtsspezifische Aspekte von Gewalt nicht in ihren Ursachen bearbeitet werden, was für die Prävention dringend erforderlich ist“, sagt Katharina Wulf, Geschäftsführerin des LFSH. Hierfür bräuchte es in den Kitas aber auch mehr Know-how:

Fort- und Weiterbildungsprogramme sind gewünscht

Etwas mehr als Dreiviertel der befragten Kitas geben an, dass sie sich ein verbindliches Fort- und Weiterbildungsprogramm für alle Fach- und Lehrkräfte zum Thema geschlechtsbezogene Gewalt wünschen, damit sie in der Kita eine bessere Präventionsarbeit leisten können.

Auch den Schulen fehlen die Konzepte

„Auch die Schulen machen sich auf den Weg“, sagt Prof. Dr. Christiane Micus-Loos (CAU). „Immerhin haben 41 Prozent der Schulen das Thema geschlechtsbezogene Gewalt in ihrer Schule fest verankert, allerdings fehlt es noch weitestgehend an Konzepten zum Umgang mit geschlechtsbezogener Gewalt – lediglich 20 Prozent der Schulen können auf solche Konzepte zurückgreifen“, erklärt Micus-Loos. Auch in den Schulen wird Unterstützung zum Thema gesucht: 60 Prozent der befragten Schulen wünschen sich ein umfassendes Internetportal mit Informationen zum Thema und etwas mehr als jede zweite Schule sagt, dass es in der Lehramtsausbildung in den Hochschulen Pflichtmodule zum Thema geschlechtsbezogene Gewalt bräuchte.

Transgeschlechtliche und intergeschlechtliche Kinder selten mitgedacht

Die Forschungsgruppe hat auch danach gefragt, inwieweit in den befragten Institutionen der Schutzauftrag auch gegenüber transgeschlechtlichen und intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen umgesetzt wird: „Die wenigsten der Befragten denken bei ihren Aktivitäten zum Thema geschlechtsbezogene Gewalt oder Geschlechtergerechtigkeit auch diese Gruppen mit – hier braucht es noch viel Wissensaufbau in Schulen und Kitas“, sagt Prof. Dr. Melanie Groß.

Es gibt noch viel zu tun

„Es ist noch viel zu tun“, schreibt eine teilnehmende Person, die für ihre Kita an der Befragung teilgenommen hat. Darauf verweist auch Esther van Lück (CAU): „Wir haben Handlungsempfehlungen entwickelt, die die Bedarfe auf der Ebene der Organisationen, der Ausbildungen und der Kompetenzerweiterung von Fach- und Lehrkräften umfassen – auf all diesen Ebenen brauchen Kindertagesstätten und Schulen langfristige Veränderungen, Ressourcen und Unterstützungen, damit Kinder und Jugendliche ausreichend vor geschlechtsbezogener Gewalt geschützt werden können.“

Istanbul-Konvention

Die Istanbul-Konvention ist ein internationales Übereinkommen, das 2018 von Deutschland ratifiziert wurde. Die Konvention zielt auf den besseren Schutz vor geschlechtsbezogener und häuslicher Gewalt sowie die Beseitigung von Diskriminierung und Ungleichheit von Frauen. Die Konvention betont dabei u. a. die Bedeutung der Bildungsinstitutionen für die Prävention.

Originalpublikation:

Weitere Informationen und Ergebnisse sind in Form von Fact-Sheets online abrufbar unter:
https://www.fh-kiel.de/fileadmin/data/presse/studien/fact_sheet_kita_umsetzung_istanbul_konvention_sh_25.11.2024.pdf
https://www.fh-kiel.de/fileadmin/data/presse/studien/fact_sheet_schule_umsetzung_istanbul_konvention_sh_25.11.2024.pdf

Frauke Schäfer, Fachhochschule Kiel




Die Kinderrechte sind noch immer zu wenig bekannt

kinderrechte

Aktuelle Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes

Eine aktuelle Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt, dass viele Kinder und Jugendliche in Deutschland die Kinderrechte weiterhin nur oberflächlich kennen. Dass sie sich bei den Kinderrechten „ganz gut auskennen“ und auch einzelne nennen können, sagen nur 22 Prozent der Kinder und Jugendlichen. 67 Prozent kennen Kinderrechte nur vom Namen her, und 9 Prozent haben vom Thema Kinderrechte noch nichts gehört oder gelesen.

Die Bekanntheit der Kinderrechte bei Kindern und Jugendlichen hat sich in den letzten Jahren nur geringfügig verbessert

Im Jahr 2018 antworteten 19 Prozent bei der gleichlautenden Frage für die Pilotstudie Kinderrechte-Index des Deutschen Kinderhilfswerkes, dass sie sich hier „ganz gut auskennen“ und auch einzelne Kinderrechte nennen können, bei Umfragen für den Kinderreport des Deutschen Kinderhilfswerkes waren es 18 Prozent im Jahr 2017, und 15 Prozent im Jahr 2016.

Zwischen den Bundesländern gibt es deutliche Unterschiede:

Dass sie sich bei den Kinderrechten „ganz gut auskennen“ und auch einzelne nennen können, sagen 32 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Bremen, 29 Prozent in Berlin und 28 Prozent in Hamburg. Bei den Flächenstaaten haben Sachsen-Anhalt mit 27 Prozent und Brandenburg mit 26 Prozent am besten abgeschnitten. In Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen (jeweils 19 Prozent) und Thüringen (18 Prozent) sind die Anteile am niedrigsten.

Auch zwischen Großstädten und kleinen Kommunen gibt es Unterschiede:

Während sich in kleinen Kommunen 18 Prozent bei den Kinderrechten nach eigener Aussage „ganz gut auskennen“, sind es in Großstädten 25 Prozent. Kinder aus Haushalten mit höherem Einkommen geben häufiger an, die Kinderrechte gut zu kennen (30 Prozent) als der Durchschnitt, ebenso Schülerinnen und Schüler an Gymnasien (26 Prozent), während es an Hauptschulen nur 13 Prozent sind.

„Bei der Bekanntheit der Kinderrechte in Deutschland haben wir in den letzten Jahren kleine Fortschritte erzielt. Aber diese sind nicht zufriedenstellend. Nur wer seine Rechte kennt, kann für diese einstehen. Gerade in Zeiten, in denen sich demokratiefeindliche Tendenzen mehr und mehr in Wahlergebnissen niederschlagen, ist eine nachwachsende Generation notwendig, die sich aufbauend auf der Auseinandersetzung mit den eigenen Rechten für die Demokratie einsetzt. Wir brauchen daher dringend eine Bildungsoffensive in Sachen Kinderrechte, die Kinder und Erwachsene erreicht. Denn auch bei den Erwachsenen gibt es diesbezüglich vergleichbar große Wissenslücken. Das wissen wir aus vorhergehenden Befragungen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Kinderrechte gehören in schulische Lehrpläne und Bildungspläne von Kindertageseinrichtungen

„Wichtig ist dabei, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte nicht nur abstrakt zu vermitteln, sondern sie konkret auf die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen zu beziehen und im Kita- und Schulalltag gemeinsam zu verwirklichen. Auch Jugendzentren, Kinderhäusern, kulturellen Einrichtungen oder Sportvereinen kommt hierbei eine wichtige Rolle zu.  Wir brauchen eine gesamtgesellschaftliche Verantwortungsübernahme für die Vermittlung und die Anwendung von Kinderrechten in Deutschland. Zur Bekanntheit der Kinderrechte würde zudem ihre Verankerung im Grundgesetz entscheidend beitragen“, so Hofmann weiter.

Die Umfrage, für die vom Sozial- und Politikforschungsinstituts Verian vom 19. April bis 10. Mai 2024 deutschlandweit 3.218 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 17 Jahren online unter Nutzung eines Access-Panels befragt wurden, ist Teil des 2. „Kinderrechte-Index“ des Deutschen Kinderhilfswerkes. Den Index wird das Deutsche Kinderhilfswerk im nächsten Jahr veröffentlichen, die Umfrage geht als ein Teilaspekt in diese Studie ein. Beim Kinderrechte-Index wird der Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in verschiedenen Lebensbereichen von Kindern und den damit verbundenen Politikfeldern in den deutschen Bundesländern gemessen und evaluiert.

Weitere Informationen zum Kinderrechte-Index unter www.dkhw.de/kinderrechte-index und zur aktuellen Umfrage unter www.dkhw.de/kinderrechte-index-bekanntheit.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V.




Stuttgarter Buchwochen laden zum Stöbern und Entdecken ein

stuttgarter-buchwochen

Stuttgarter City im Zeichen des Büchermachens und Bücherlesens

Zum 74. Mal laden die Stuttgarter Buchwochen unter dem Motto „Bücher können was“ Kinder, Jugendliche und Erwachsene zum Stöbern und Entdecken ein. Auf Wunsch des Publikums findet erstmals ein Buchverkauf am Ausgang der Ausstellung statt. Die örtlichen Buchhändler sind in ein Werbekonzept für den regionalen Buchhandel eingebunden. So wird die lokale Wirtschaft unterstützt und trägt zum Erhalt der kulturellen Vielfalt der Stadt bei.

Eröffnet wurden die Buchwochen schon am 13.11. von Staatssekretär Dr. Patrick Rapp, (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus) und Thomas Lindemann (Vorsitzender des Börsenvereins Baden-Württemberg). Die Buchwochen werden von der Stadt Stuttgart unterstützt.

Das breit gefächerte Kinderprogramm bietet einen wichtigen Beitrag zur Leseförderung. Darunter findet sich auch das Programm von Oberstebrink und spielen und lernen. Die Verlage zeigen hier die wunderschönen Pappbilderbücher der niederländischen Künstlerin Loes Botman und ihre großformatigen Naturbücher „Von den Waldtieren“ und „Von den Wiesentieren“. Mit dabei sind unter anderem auch Bilderbücher des Schweizer Kinderbuchautors und Künstlers Boris Zatko, der mit der Stadt Stuttgart auch deshalb verbunden ist, weil er seit vielen Jahren für den hier ansässigen Sparkassenverlag Zeichnungen für das bekannte KNAX-Heft zeichnet. An den Buchtagen präsentiert Oberstebrink unter anderem das Bilderbuch „Die Festung des Herrn Rock“ und das gemeinsam mit dem Künstler Nicolas d’Aujourd’hui geschaffene, leicht anarchistisch angehauchte Werk „Das große Buch der Buchstörer“ auf der Galerie. Aber auch Klassiker wie „Erste Wörter – Erste Sätze“ von Helmut Spanner oder „Lebenswerte“ von Laura Blanco und Silvia Carbonell liegen zum Entdecken bereit.

Über die Stuttgarter Buchwochen

Bücher können was! Im Herbst 2024 steht die Stuttgarter City zum 74. Mal im Zeichen des Büchermachens und Bücherlesens: Etwa 150 deutschsprachige Verlage präsentieren im Haus der Wirtschaft auf 2000 qm Schwerpunkte aus ihrem Verlagsprogramm. Neben zahlreichen Sonderpräsentationen und Thementagen gibt es ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm mit prominenten Autor*innen, Workshops, Diskussionen und kostenlosen Schülerlesungen. Die Stuttgarter Buchwochen sind eine Veranstaltung vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, das die Ausstellungsräume im Haus der Wirtschaft zur Verfügung stellt.

Weitere Informationen finden Sie unter buchwochen.de

Quelle: Pressemitteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels




Multimediales Lehrprojekt für Studierende und Fachkräfte zum Kinderschutz

Die Frankfurt University of Applied Sciences bietet umfangreiches Material für Selbstlernende, Studierende und Fachkräfte frei zugänglich an

Auf welche Weise können Fachkräfte unterschiedlicher Professionen und Institutionen zusammenwirken, um Kinder zu schützen? Wie kann Fallarbeit zum Wohl des Kindes gelingen? Forschende der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) vermitteln dieses Fachwissen nun praxisnah in einem multimedialen Projekt „Fallbeispiel Thomas“. Unter https://goto.frankfurt-university.de/fallbeispiel-thomas ist ein Lernformat für Studierende und für die Fortbildung von Fachkräften in der Jugendhilfe entstanden. Es zeichnet die Lebensgeschichte von Thomas als Fallbeispiel im Kinderschutz mit pseudonymisierten Daten nach.

Betroffener berichtet aus seinem Leben

Federführend konzipiert und geleitet wurde das Projekt von Prof. Dr. Maud Nordstern, Professorin für Kinder- und Jugendschutz an der Frankfurt UAS. Eine der Besonderheiten des Multimedia-Projekts, das von der Stiftung Innovation in der Hochschullehre gefördert wurde: Nicht nur Expert*innen ordnen den Fall fachlich ein und liefern Hintergrundinformationen. Der heute erwachsene Betroffene berichtet selbst von seinem Lebensweg. Projektleiterin Prof. Dr. Maud Nordsternerklärt dazu: „Thomas eröffnet den Studierenden ein tiefes Verständnis der inneren Welt eines misshandelten Kindes. Seine Beiträge regen zum Überdenken eigener Haltungen an und der Fallbezug motiviert zur Aneignung des erforderlichen Fachwissens aus Psychologie, Medizin, Recht und Pädagogik.“

Die Geschichte von Thomas

Thomas lebt in seiner Kindheit zunächst mit seinen Eltern, die aufgrund ihrer schweren psychischen Erkrankungen nicht in der Lage sind, die Bedürfnisse eines Kindes wahrzunehmen und angemessen zu erfüllen. Er erlebt seelische und körperliche Gewalt. Mit Hilfe engagierter Menschen, Fachwissen und intensiver Elternarbeit eröffnet sich ihm schließlich ein Weg aus dieser Familie. Nach Jahren im Kinderheim wird er ein Pflegekind, darf eine neue und befriedigende Eltern-Kind-Beziehung erleben, die schließlich in eine Adoption mündet.

Multimediales Lehrbuch für Selbstlernende, Studierende und Fachkräfte

Zum Fallbeispiel gehören neben privaten Bildern über 80 Videos, die der wissenschaftliche Projektmitarbeiter Benjamin Christ inhaltlich mitentwickelt und aufgezeichnet hat. Darunter finden sich neben Thomas‘ Schilderungen Berichte seiner Pflege- und späteren Adoptiveltern sowie seiner erwachsenen Tochter.

Stellungnahmen von Expert*innen aus unterschiedlichen Disziplinen zum Fall und Vorlesungen zur Thematik ergänzen diese persönlichen Perspektiven. Fachtexte vermitteln zudem theoretische Hintergründe.

Projektleiterin Nordstern: „Diese außergewöhnliche Fülle an Perspektiven auf diesen Fall eint die konsequente Bezugnahme aller Mitwirkenden auf das Erleben und die Bedürfnisse des betroffenen Kindes. Damit wird das persönliche Wohl des betroffenen Kindes zum Dreh- und Angelpunkt des Fallverstehens, der staatlichen Intervention, der intensiven Elternarbeit und einer langfristigen Hilfeplanung.“

Übungen bieten die Möglichkeit, Wissen zu verinnerlichen

Darüber hinaus bietet das Projekt mit vielen Übungen den Lernenden die Möglichkeit, das vermittelte Wissen zu verinnerlichen. Technisch umgesetzt wurde die Webseite von Léonie Kaminski und Oliver Gubba aus dem Bereich Content Operations der Frankfurt UAS, im Schnitt tätig war Lothar Eichhorn, Mitarbeiter des Fachbereichs soziale Arbeit und Gesundheit an der Frankfurt UAS. Die stellvertretende Projektleiterin war Prof. Dr. iur. Carola Berneiser, Professorin für Familienrecht, Kinder- und Jugendhilferecht sowie Kinderschutz an der Frankfurt UAS. Fachlich beriet das Team die Psychologin Dr. Monika Nienstedt-Westermann, die Thomas und seine Familie begleitet hat.

Das multimediale Lehrangebot ergänzt den bereits bestehenden Online-Kurs „Interdisziplinärer Kinderschutzfachtag“, den die Forscherinnen Nordstern und Berneiser in Kooperation mit dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen für die Lehre an Hochschulen entwickelt und mit Förderung des Hessischen Kultusministeriums für den Schulbereich erweitert haben.

Neuer Webauftritt auch für den Interdisziplinären Kinderschutzfachtag

Auch der Interdisziplinäre Kinderschutzfachtag hat unter https://goto.frankfurt-university.de/kinderschutzfachtag vor kurzem einen neuen Webauftritt erhalten, der vom Content Operations-Team der Frankfurt UAS umgesetzt wurde. Beide Kurse basieren auf dem „Frankfurter Modell: Kinderschutz in der Lehre“. Berneiser: „Das nun auch multimedial aufbereitete Fallbeispiel Thomas ergänzt den interdisziplinären Kinderschutzfachtag online in idealer Weise. Am meisten freut es mich, dass wir mit einer eigenen Homepage den niedrigschwelligen Zugang zu diesen wichtigen Inhalten ermöglicht haben.“ Beide Angebote sind über die gemeinsame Übersichtsseite https://goto.frankfurt-university.de/kinderschutz erreichbar.

Mehr zum „Frankfurter Modell: Kinderschutz in der Lehre“:

Das von Prof. Dr. Maud Nordstern und Prof. Dr. Carola Berneiser initiierte „Frankfurter Modell: Kinderschutz in der Lehre“ gilt mit seiner juristischen, medizinischen, psychologischen und sozialpädagogischen Einführung in die häufigsten Formen der Kindeswohlgefährdung bundesweit als Pilotprojekt. Es wurde teilweise mit Lehrenden der Medizinischen Fakultät der Goethe-Universität entwickelt und erhielt 2019 den renommierten HanseMerkur Kinderschutzpreis.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:

Für „Fallbeispiel Thomas“ und „Interdisziplinärer Kinderschutzfachtag“: Frankfurt University of Applied Sciences, Fachbereich 4: Soziale Arbeit und Gesundheit, Prof. Dr. Maud Nordstern, Telefon: +49 69 1533-2651, E-Mail: maud.nordstern@fb4.fra-uas.de

Für „Interdisziplinärer Kinderschutzfachtag“: Frankfurt University of Applied Sciences, Fachbereich 4: Soziale Arbeit und Gesundheit, Prof. Dr. iur. Carola Berneiser, Telefon +49 69 1533-2839, E-Mail: berneiser.carola@fb4.fra-uas.de

Weitere Informationen:

frankfurt-university.de/Kinderschutz-Hochschulen Presseinformation zum Start des Online-Kurses „Interdisziplinärer Kinderschutzfachtag“ im Jahr 2022

frankfurt-university.de/kinderschutz-hochschulperle Presseinformation zur Auszeichnung des Weiterbildungsangebots „Kinderschutzfachtag Schule“ mit der „Hochschulperle des Monats Januar“ im Jahr 2024

https://goto.frankfurt-university.de/kinderschutz Übersichtsseite „Kinderschutz in der Lehre“

Silke Schmidt-Thrö, Kommunikation, Frankfurt University of Applied Sciences




Gesetze zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und Inklusion verabschieden!

Offener Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz und die Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Parteien

In einem Offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz und die Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Parteien im Bundestag fordern Prof. Dr. Sabine Andresen (Präsidentin des Kinderschutzbundes), Prof. Dr. Katrin Böllert (Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe) und Prof. Dr. Wolfgang Schrör (Vorsitzender des Bundesjugendkuratoriums) Kinder- und jugendpolitische Vorhaben in den anstehenden, zeitkritischen Verhandlungen nicht zu vergessen.

Die Autoren schreiben: „Mindestens zwei Gesetzesvorhaben, an denen intensiv gearbeitet wurde, sollten Sie gemeinsam umsetzen: das Gesetz zur Stärkung der Strukturen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder (UBSKM-Gesetz) sowie das Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG). Die vorliegenden Gesetzesentwürfe wurden durch eine breite Basis überparteilicher sowie zivilgesellschaftlicher Organisationen und Verbände beraten und unterstützt.“

Und sie fordern: „Enttäuschen Sie diese engagierten Menschen jetzt nicht, nutzen Sie den Handlungsspielraum, der Ihnen auch in der aktuellen Lage zur Verfügung steht und gestalten Sie eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe. Ein Ende des Prozesses an dieser Stelle würde für die jungen Menschen und viele andere zivilgesellschaftlich Engagierte die Erfahrung bedeuten, dass Beteiligung nicht wertgeschätzt wird, dass Beteiligung sich nicht lohnt. Das birgt die Gefahr des politikverdrossenen Rückzugs und stärkt letztendlich politisch extreme Ränder, denen Inklusion schon längst ein Dorn im Auge ist.

Schutz vor sexualisierter Gewalt und Inklusion sind Rechte, die nicht verhandelbar sind. Werden Sie bitte Ihrer Verantwortung für Kinder und Jugendliche, für starke Strukturen gegen sexualisierte Gewalt und für inklusive Teilhabechancen gerecht.“

Den vollständigen Brief können Sie hier herunterladen:




50 Jahre Monchhichi: Kuscheltier und Kultobjekt in einem

monchhichi

Ein Interview mit Berry Bennis, der für Monchhichi in Europa aktiv ist

1974 erblickte das erste Monchhichi-Paar, ein Junge und ein Mädchen mit Latz, in der japanischen Hauptstadt Tokio das Licht der Welt. Bereits seit drei Generationen begeistert das Plüschtier Groß und Klein. Erfinder Koichi Sekiguchi wollte mit Monchhichi ein generationsübergreifendes Spielzeug schaffen, das „Schönheit und Liebe in die Kinderzimmer der ganzen Welt trägt“. So eroberte das niedliche Plüschtier die Kinderherzen im Sturm.

So sah das erste Monchhichi-Paar 1974 aus.

Der Name Monchhichi stammt aus dem Französischen „Mon“ und dem Japanischen „Chi-Chi“, was soviel wie „mein Genuckel“ bedeutet. Noch heute nuckelt das Monchhichi – aber nicht mehr am Daumen, sondern am Schnuller. Was es damit auf sich hat und, was die treuen Weggefährten bis heute so beliebt macht, erklärt Berry Bennis. Als Geschäftsführer ist er für Monchhichi in Europa aktiv.

spielen und lernen: Was macht den Erfolg der kleinen Puppen aus?

Berry: Der Erfolg beruht insbesondere auf dem Wiedererkennungswert! Das Gesicht von Monchhichi ist unverkennbar und hat sich seither nicht geändert: eine Stupsnase, große runde Augen und ein paar Sommersprossen. Dazu weiches Fell aus Mohair-Plüsch zum Kuscheln und einen Schnuller in der Hand, an dem es zur Beruhigung nuckelt. Was sich seit den Anfängen geändert hat, ist die Augenfarbe. Die wechselte Sekiguchi in den Achtzigerjahren von Blau zu Braun, da dies besser zum braunen Fell passt.

sul: Warum nuckelt Monchhichi nicht mehr am Daumen, sondern am Schnuller?

Berry: In den Achtzigerjahren kam die Diskussion unter Zahnärzten und Kieferorthopäden auf, dass das Daumennuckeln zu Kieferfehlstellungen führen könnte. Darauf hat Sekiguchi direkt reagiert. Seitdem nuckelt Monchhichi nicht mehr am Daumen, sondern am Schnuller.

sul: Monchhichi zeichnet sich unter anderem durch eine enorme Stabilität aus. Viele Eltern geben die Puppen an ihre Kinder weiter. Ist die Langlebigkeit ein Markenzeichen von Monchhichi?

Berry: Ja, auf jeden Fall. Wir verarbeiten in unseren eigenen Fabriken ausschließlich hochwertige Materialien – vom Fell bis zur Kleidung. So sind beispielsweise die Saumenden der Kleidung doppelt vernäht, sodass diese nicht ausfransen. Es gibt keine verschluckbaren Kleinteile wie Knöpfe oder ähnliches an der Kleidung, sondern Klettverschlüsse zum An- und Auskleiden. Unsere Monchhichis sind sozusagen unkaputtbar und können über Generationen hinweg an den Nachwuchs weitergegeben werden. (Foto: Europa-Geschäftsführer Berry Bennis)

sul: Wie entstehen die Ideen für neue Modelle und wie lange dauert der Prozess von der Idee zur Umsetzung?

Berry: Wir geben unsere Ideen zu neuen Modellen an Japan weiter. Das Produktdesign-Team erstellt dann Zeichnungen. Danach werden Prototypen erstellt. Anschließend geben wir diese an eine Gruppe von Kindern und Erwachsenen, die unabhängig voneinander die neuen Modelle testen und beurteilen. Der gesamte Prozess von der Idee bis zur Umsetzung dauert etwa 3-6 Monate. Bis das neue Produkt dann am Markt ist, kann es bis zu neun Monate dauern.

sul: Welche Monchhichi-Modelle kommen bei den Kindern von heute besonders gut an und wie erreichen Sie diese?

Berry: Der Klassiker mit Latz, die Pink Lady mit rosafarbenem Fell und die Modelle mit Familienkonzept wie die Mama mit Baby sind bei den Kindern besonders beliebt. Wir kooperieren mit Kindergärten und achten im Marketingmix darauf, dass wir unsere Zielgruppe Eltern erreichen – sowohl online als auch print. Über unsere Facebook-Fanpage mit knapp 70.000 Followern erreichen wir beispielsweise Sammler*innen und Mütter mit Kindern im Zielgruppenalter zwischen zwei und sechs Jahren gleichermaßen. Wir haben hier eine rein organisch gewachsene Community, die sehr rege interagiert und ihre Sammlung und Kindheitserinnerungen teilt.

Monchhichi-Erfinder Koichi Sekiguchi und das akutelle Monchhichi mit tiefbraunen Augen

sul: Wie viele Modelle gibt es aktuell auf dem europäischen Markt?

Berry: Aktuell sind rund 60 Modelle auf dem europäischen Markt erhältlich. Jedes Jahr erweitern wir unser Sortiment um fünf neue Modelle, andere, die weniger gut laufen, nehmen wir aus dem Sortiment wieder raus.

sul: In welchem europäischen Land ist Monchhichi am beliebtesten?

Berry: In Relation zur Einwohnerzahl sind unsere Monchhichis in Belgien, den Niederlanden, Deutschland und Frankreich gleichermaßen beliebt.

kindergarten-mcc

Wir verlosen 3 Monchhichis.
Das Stichwort lautet: Monchhichi.
Die Verlosung ist beendet




Endspurt für alle Anmeldungen bei Jugend forscht 2025

Am 30. November 2024 ist Anmeldeschluss für die Jubiläumswettbewerbsrunde 2025

Jetzt online anmelden auf www.jugend-forscht.de

Wer 2025 bei der 60. Runde von Deutschlands bekanntestem Nachwuchswettbewerb dabei sein will, sollte sich beeilen. Nur noch bis 30. November 2024 können Jungforscherinnen und Jungforscher bis 21 Jahre ihre Projekte anmelden. Jugendliche ab 15 Jahren starten in der Alterssparte Jugend forscht, jüngere Teilnehmende ab Klasse 4 treten in der Sparte Jugend forscht junior an.

Die Jubiläumswettbewerbsrunde steht unter dem Motto „Macht aus Fragen Antworten“

Auch sechs Jahrzehnte nach dem Start von Jugend forscht steckt die Welt noch immer voller Fragen und ungelöster Rätsel: Warum ist das so? Wie funktioniert das? Wie geht es besser? Jugend forscht ermuntert daher Kinder und Jugendliche, zu diesen und vielen anderen aktuellen, noch offenen Fragen im Bereich von Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) originelle Antworten und überzeugende Lösungen zu finden.

Junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die teilnehmen möchten, können zum Beispiel zu erneuerbaren Energien forschen, Erleichterungen für Menschen mit Behinderung konstruieren oder innovative Software programmieren. Ebenso interessant ist es, komplexen physikalischen Phänomenen auf den Grund zu gehen, sich mit Robotertechnik zu befassen oder knifflige mathematische Probleme zu lösen. Zudem können die jungen Talente spannende chemische Prozesse analysieren oder das Verhalten von Tieren in ihrer Umwelt untersuchen.

Für die Anmeldung zum Wettbewerb reicht es zunächst aus, das Forschungsthema festzulegen

Es kann frei gewählt werden, muss aber in eines der sieben Jugend forscht Fachgebiete passen: Arbeitswelt, Biologie, Chemie, Geo- und Raumwissenschaften, Mathematik/Informatik, Physik sowie Technik stehen zur Auswahl. Bis Anfang Januar 2025 wird dann geforscht, getüftelt und experimentiert. Erst danach müssen die Teilnehmenden eine schriftliche Ausarbeitung ihres Forschungsprojekts einreichen.

Ab Februar 2025 finden bundesweit die Regionalwettbewerbe statt

Bei diesen werden die Jungforscherinnen und Jungforscher ihre Forschungsprojekte einer Jury und der Öffentlichkeit präsentieren. Wer hier gewinnt, tritt im März und April auf Landesebene an. Dort qualifizieren sich die Besten für das 60. Bundesfinale vom 29. Mai bis 1. Juni 2025. Auf allen drei Wettbewerbsebenen werden Geld- und Sachpreise im Gesamtwert von mehr als einer Million Euro vergeben.

„In der 60. Runde erwarten wir wieder eine große Beteiligung MINT-begeisterter Kinder und Jugendlicher aus dem gesamten Bundesgebiet“, sagt Dr. Jessica Bönsch, Geschäftsführende Vorständin der Stiftung Jugend forscht e. V. „Jugend forscht bietet unserem Forschungsnachwuchs die Möglichkeit, eigene Projekte umzusetzen und innovative Ideen sowie spannende Ergebnisse einem breiten Publikum zu präsentieren. Dabei erleben die MINT-Talente, wie viel Spaß es macht, selbstständig Antworten auf die Fragen zu erarbeiten, die sie beschäftigen. Das konstruktive Feedback der Jury und die Resonanz der Besuchenden bei den Wettbewerben wirken motivierend und ermutigen sie, sich auch künftig mit MINT zu befassen.