Vorsicht Statistik! Die Mär von den dicken Kindern

unstatistik.de zeigt, wie aus einem kleinen absoluten Anstieg eine große Sache gemacht wurde

bild.de titelte am 5. Juli „Die dicken Kinder von Hessen“, hessenschau.de schrieb „Immer mehr Kinder sind extrem übergewichtig“. Und laut der Überschrift einer von Zeit.de übernommenen Meldung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ist der „Anteil übergewichtiger Kinder stark gestiegen“.

Zeit.de spricht von „einem Zuwachs von fast zwölf Prozent“ an Jungen und Mädchen mit Adipositas zwischen 2019 und 2021 in Thüringen. Die online-Ausgabe der Bild-Zeitung berichtet, dass der Zuwachs in Hessen sogar mehr als 15 Prozent beträgt. Auch hätten die absoluten Zahlen stark übergewichtiger Kinder, diesmal über zehn Jahre gerechnet, dramatisch zugenommen. Zurück gehen die Meldungen auf Auswertungen der Barmer Krankenkasse.

Von der Fliege zum Elefanten

Aber wie viel ist „fast zwölf Prozent“? Laut dem „Arztreport 2023“ der Barmer Krankenkasse stieg der Anteil adipöser Kinder (d. h. solche mit einem Body-Mass-Index von 30 und mehr) während der Coronazeit in den Jahren 2019 bis 2021 von 3,19 Prozent auf 3,55 Prozent. Das ist ein absoluter Anstieg um 0,36 Prozentpunkte, also wenig bemerkenswert. Angesichts der durch Bewegungsarmut und ausgefallenen Sportveranstaltungen geprägten Coronajahre könnte man fast von einer erfreulichen Entwicklung sprechen. Immerhin sind selbst über die Coronajahre über 96 Prozent aller deutschen Kinder nicht fettleibig geworden.

Aus einem kleinen absoluten Anstieg wird durch die Darstellung in relativen Wachstumsraten und absoluten Zahlen eine große Sache.

Bei Zeit Online, bei bild.de und in vielen anderen Medien dagegen wurde wie so oft bei absolut kleinen Risiken vorzugsweise mit relativen Wachstumsraten oder absoluten Zahlen operiert. Der relative Zuwachs adipöser Kinder beträgt, wie man leicht ausrechnen kann, 11,3 Prozent.

Nicht reprästentative Studie

Vielfach ging man auch noch weiter in die Vergangenheit zurück, dadurch wurden die relativen Wachstumsraten wie auch der absolute Zuwachs der Zahl der adipösen Kinder nochmals größer. Das ist aber aus drei Gründen statistisch unzulässig. Einmal lassen sich die Daten des Arztreports 2011 der Barmer Ersatzkasse, der als Grundlage der langfristigen Vergleiche dient, wegen zwischenzeitlicher Fusionen mit anderen Krankenkassen nicht mit denen des Jahres 2021 vergleichen.

Ferner darf angezweifelt werden, ob man aus Kundendaten der Barmer Ersatzkasse überhaupt auf die Gesamtbevölkerung hochrechnen kann. Hier handelt es sich auf keinen Fall um eine Zufallsstichprobe aller Kinder in der Bundesrepublik. Und selbst in diesem Idealfall wäre wegen des unvermeidbaren Zufallsfehlers bei jeder Stichproben-Hochrechnung ein Anstieg um 0,36 Prozentpunkte leicht dem Zufall zuzuschreiben. Und dann hat auch die Anzahl der Kinder und Jugendlichen bis zum Alter von 14 Jahren von 2011 auf 2021 in Deutschland um fast eine Million zugenommen. Allein das erklärt zumindest einen Teil des vielfach beklagten Anstiegs der Anzahl adipöser Kinder.

Sabine Weiler, Kommunikation RWI, http://www.unstatistik.de




Wer gesehen werden will, der muss auffallen!

dekra

Schulanfänger brauchen besonderen Schutz beim Start in den Verkehr

Für hunderttausende Kinder in ganz Deutschland ist es auch diesen Sommer so weit: Sie werden eingeschult und starten in einen spannenden neuen Lebensabschnitt. Viele von ihnen sind auf dem Schulweg zum ersten Mal regelmäßig allein im Straßenverkehr unterwegs. Egal ob zu Fuß oder mit dem Fahrrad: Sie brauchen als unerfahrene und – im Vergleich zu Pkw-Insassen – ungeschützte Verkehrsteilnehmer den bestmöglichen Schutz. Dazu trägt die DEKRA Kampagne „Sicherheit braucht Köpfchen“ bei. Sie läuft 2023 schon im 20. Jahr. Die Kinder bekommen dabei auffällige Kinderkappen für mehr Sichtbarkeit sowie die wichtigsten Tipps für das richtige Verhalten im Straßenverkehr.

Wer gut zu sehen ist, ist grundsätzlich sicherer unterwegs

„Deshalb hilft es, auffällig zu sein. Nicht umsonst haben beispielsweise Warnwesten eine Signalfarbe und retroreflektierende Elemente“, so Guido Kutschera, Vorsitzender der Geschäftsführung der DEKRA. „Deshalb bekommen Kinder in ganz Deutschland jedes Jahr von uns signalrote Kappen mit retroreflektierenden Elementen, die bei allen Lichtverhältnissen mehr Sichtbarkeit bringen.“ Die Verteilaktion läuft über die 74 DEKRA Niederlassungen bundesweit. Sie wird kombiniert mit Aufklärung für Kinder und Eltern zum Thema „Sicherer Schulweg“.

Seit 2004 bundesweit insgesamt 3,35 Millionen Kappen verteilt

Seit Beginn der Aktion im Jahr 2004 haben die DEKRA Experten allein in Deutschland insgesamt rund 3,35 Millionen Kinderkappen verteilt. Allein im Jahr 2022 waren es wieder knapp 190.000 Stück. Und längst ist die Aktion zum Vorbild für DEKRA Gesellschaften in anderen Ländern der Welt geworden. 2022 hat sie in acht weiteren europäischen Ländern sowie in Chile und China stattgefunden.

„Vor fast 100 Jahren wurde DEKRA gegründet – seitdem setzen wir uns, wo auch immer wir können, für die Verkehrssicherheit ein“, sagt DEKRA Geschäftsführer Guido Kutschera. „Mit unserer Kampagne ‚Sicherheit braucht Köpfchen‘ wollen wir gezielt zu mehr Sicherheit für die schwächste Gruppe im Straßenverkehr beitragen. Und das verbinden wir mit dem dringenden Appell an alle anderen Verkehrsteilnehmer: Seien Sie bitte gerade zu Schulbeginn noch vorsichtiger und rücksichtsvoller als sonst.“

Zusätzlich zu den DEKRA Kappen rät er allen Eltern, auch bei Kleidung, Schuhen und Schulranzen der Kinder auf retroreflektierende, auffällige Elemente zu achten. „Damit sind Kinder für andere Verkehrsteilnehmer viel besser zu erkennen – vor allem in der Dämmerung oder bei Dunkelheit.“

Tipps für Kinder und Eltern zum sicheren Schulweg gibt die Begleitbroschüre zur Aktion. Sie liegt an den DEKRA Niederlassungen kostenlos aus und ist online abrufbar unter www.dekra.de/kinderkappen. Dort gibt es außerdem Informationen zum richtigen Verhalten im Schulbus.

Quelle: Information DEKRA




Jetzt für den Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreis 2024 bewerben

Bewerbungen in verschiedenen Kategorien möglich – Bewerbungsfrist endet am 10. Oktober 2023

Wer mit Kindern, Jugendlichen und Familien arbeitet beziehungsweise in der Kinder- und Jugendhilfe tätig ist, kann sich jetzt für den Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreis 2024 bewerben. Der Preis ist in verschiedene Kategorien aufgeteilt:

Praxispreis

Für den Praxispreis der Kinder- und Jugendhilfe können Arbeiten und Beiträge zum diesjährigen Thema „Ökologische Nachhaltigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe“ eingereicht werden. Die Arbeiten sollen einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Themas leisten. Dabei geht es zum einen um innovative Ansätze von Einrichtungen, mit denen sie sich ökologisch nachhaltig ausrichten. Zum anderen geht es um pädagogische Konzepte und Angebote, die sich dem Thema annehmen. Bewerben können sich Fachkräfte und weitere Personen, die in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind.

Theorie- und Wissenschaftspreis

Mit dem Theorie- und Wissenschaftspreis werden Qualifikationsarbeiten im Umfang einer Dissertation ausgezeichnet, die Impulse für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe geben. Ein bestimmtes Thema ist dabei im Gegensatz zum Praxispreis nicht vorgegeben. Bewerben können sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe.

Bewerbungen sind bis zum 10. Oktober 2023 möglich und können über die Seite der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe eingereicht werden.

Der Deutsche Kinder- und Jugendhilfepreis

Seit 1955 verleiht der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) alle zwei Jahre den Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreis. Der Preis wurde zu Ehren von Hermine Albers, Mitbegründerin der AGJ, ins Leben gerufen und wird daher auch Hermine-Albers-Preis genannt. Neben dem Praxispreis und Theorie- und Wissenschaftspreis wird seit 2002 auch der Medienpreis verliehen. Dieser wird an journalistische Arbeiten vergeben, die die Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe transparent machen oder die Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien einer breiten Öffentlichkeit bewusstmachen.

Quelle: Pressemitteilung BMFSJ




Chicken und vegane Nuggets im Öko-Test

Besonders die Nuggets von Burger King und Iglo schneiden im Test schlecht ab

Die Chicken Nuggets von Burger King und Iglo sind Testverlierer beim Verbrauchermagazin Öko-Test. Sie überzeugen die Tester weder mit ihren Inhaltsstoffen noch in Sachen Tierwohl und Transparenz. „Ungenügend“ lautet deshalb ihr Gesamturteil. Der Öko-Test-Vergleich von Chicken Nuggets macht insgesamt einige Probleme deutlich:

  • Elf Chicken Nugget-Marken aus der Tiefkühlabteilung, darunter vier Bio-Produkte, hat Öko-Test unter die Lupe nehmen lassen. Mit dabei waren auch die Nuggets der drei Fast-Food-Ketten McDonald’s, KFC und Burger King.
  • Eingeschränkt empfiehlt Öko-Test drei Chicken-Nugget-Marken mit „gut“. Was das Tierwohl betrifft, sei aber Luft nach oben.
  • Für die meisten Anbieter im Test ist Haltungsstufe 2 anscheinend der Standard.
  • Bei den Inhaltsstoffen kritisieren die Tester vor allem Fettschadstoffe und einen antibiotikaresistenten Keim.
  • Burger King und Iglo sind die Testverlierer.

Dagegen sind vegane Nuggets frei von Tierleid. Die Inhaltsstoffe vieler Produkte im Test floppen allerdings. Etliche vegane Nuggets fallen aufgrund von enthaltenen Schadstoffbelastungen und umstrittenen Zusatzstoffen negativ auf. Vier Produkte sind immerhin mit „gut“ empfehlenswert. 

  • Im Test waren 17 vegane Nuggets auf Basis von Tofu, Reisflocken oder von Soja-, Weizen- Ackerbohnen- oder Erbseneiweiß, darunter tiefgekühlte und gekühlte aus Supermärkten und Discountern. Außerdem: fertig zubereitetes Fast Food von McDonald’s und Burger King.
  • Vier Produkte sind mit „gut“ empfehlenswert, sieben fallen mit „ungenügend“ durch.

Burger King und Iglo sind Testverlierer 

  • Bei den Chicken Nuggets gab Burger King die denkbar schlechteste Auskunft zum Thema Tierwohl: Als einziges Unternehmen im Test beantwortete die Fastfood-Kette die Fragebögen von Öko-Test offenbar gar nicht. Auch das Testergebnis Inhaltsstoffe der King Nuggets fällt „ungenügend“ aus.
  • Zweites Schlusslicht im Test: die Chicken Nuggets classic der beliebten Tiefkühlmarke Iglo. Wie in den King Nuggets fand das Labor auch darin Fettschadstoffe.

So steht es um Schadstoffe in Chicken Nuggets

In Sachen Schadstoffe stehen die meisten Chicken Nuggets ganz gut da. Anders als in vielen der veganen Produkte sind Mineralölbestandteile hier kein großes Thema. Die Nuggets von Burger King und Iglo fallen aber aus dem Rahmen.

Das beauftragte Labor hat darin Gehalte an 3-MCPD-Fettsäureestern ermittelt, die als „erhöht“ eingestuft wurden. Die Stoffe können sich in verarbeiteten Lebensmitteln, etwa in raffinierten pflanzlichen Ölen bilden. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) hat 3-MCPD als möglicherweise krebserregend für den Menschen eingestuft.

Da auch Kinder Chicken Nuggets lieben, hat Öko-Test für die Bewertung ein Kind mit 30 Kilogramm Körpergewicht zugrunde gelegt: Mit einer Portion von 150 Gramm würde es schon mehr als die Hälfte der täglich tolerierbaren Aufnahmemenge (TDI) ausschöpfen, die die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) festgelegt hat.

Manche Nuggets bestehen zu großem Teil aus Panade

Die Nuggets von Burger King und Iglo fielen auch durch ihren überproportional großen Anteil an Panade im Verhältnis zum Fleisch negativ auf. Dafür, dass sie zu mehr als 40 Prozent aus Panade bestehen, kritisieren die Tester auch weitere Chicken Nuggets im Test.

Bei Burger King kommt noch ein Phosphatzusatz hinzu, auf den Fertiglebensmittelhersteller aus unserer Sicht besser verzichten sollten, da zu viel Phosphat den Nieren schaden kann. Weiterer Kritikpunkt: Die Fast-Food-Kette hat keine komplette Zutatenliste auf ihre Internetseite gestellt.

Mineralöl in veganen Nuggets gefunden

Mehr als die Hälfte der Produkte im Test kritisieren die Tester, weil sie mit Mineralölbestandteilen verunreinigt sind. Genau gesagt, handelt es sich um gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe (MOSH/MOSH-Analoge). Diese reichern sich im menschlichen Körper an und stellen dort die größte Verunreinigung dar. Die gesundheitlichen Folgen sind unklar.

Die aktuell getesteten Chicken Nuggets enthielten allenfalls Spuren von MOSH-Analogen. Sind Verunreinigungen mit Mineralöl also ein spezielles Problem von veganen Ersatzprodukten? Klares Nein. Auch in Butter oder in Grillwürsten aus Schweinefleisch fand Öko-Test Mineralölbestandteile.

Die Lebensmittelindustrie hat sich seit Längerem selbst verpflichtet, auch MOSH-Analoge in Lebensmitteln vorsorglich zu minimieren. Aus Sicht von Öko-Test sind die bisherigen Anstrengungen und Orientierungswerte aber nicht ambitioniert genug.

Was ist in den veganen Nuggets drin?

Die veganen Nuggets basieren auf Tofu, Reisflocken oder auf Soja-, Weizen- Ackerbohnen- oder Erbseneiweiß. Die Grundstoffe sind pflanzlich. Vegane Nuggets bleiben aber industriell hergestellte Fertigprodukte, zum Teil mit jeder Menge Zusatzstoffen.

Viele versuchen dem Produkt aus Huhn möglichst nahezukommen. Dafür setzen die Anbieter nicht nur auf Gemüse oder Getreide, sondern unter anderem auch auf Verdickungsmittel oder einzelne pflanzliche Fasern fürs entsprechende Mundgefühl.

Einige der Zusatzstoffe sehen die Tester kritisch. So taucht mit wenigen Ausnahmen in allen Zutatenlisten Aroma oder „natürliches Aroma“ auf. Statt auf geschmacksintensive leckerere Rohstoffe setzen die Hersteller auf die Trickkiste der Aromenindustrie. Dass einige damit den Geflügelfleischgeschmack nachahmen wollen, muss nicht sein.

Phosphatzusätze in einigen veganen Nuggets

Aromazusätze zeigen für Öko-Test klar das Problem dieser Produktkategorie: Offenbar schmecken die Rohstoffe nicht intensiv und lecker genug. Aus unserer Sicht schmälern Aromazusätze die Qualität eines Lebensmittels.

Was steckt außerdem in den veganen Nuggets? In einigen Produkten wurden Phosphatzusätze gefunden. Phosphate sind natürlicherweise besonders in tierischen Lebensmitteln, aber auch in Hülsenfrüchten enthalten.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat 2019 darauf hingewiesen, dass Kinder leicht mehr Phosphate aufnehmen können, als für sie gesundheitlich unbedenklich ist. Große Mengen an Phosphaten können den Nieren schaden.

Zwei Produkte sind mit Eisen (Eisendiphosphat) angereichert. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät von Eisenzusätzen in Lebensmitteln ab. Wer unter Eisenmangel leidet, nimmt besser mit ärztlicher Rücksprache die individuell richtige Dosis ein.

Geschmack

In der Prüfung von Aussehen, Geschmack und Geruch schlugen sich fast alle Chicken Nuggets „gut“ bis „sehr gut“ – bis auf wenige Produkte. Die Kritik der Experten: „außen nicht knusprig“, „innen zu weich“ oder „gummiartiger Kern und Panade“.

Echte Ausreißer nach unten in Geschmack, Aussehen und Mundgefühl gab es auch bei den veganen Nuggets nicht. Die geschulten Sensoriker notierten nur leichte Abweichungen wie „nicht knusprige Panaden“ oder einen vergleichsweise „faden Geschmack“. Am unangenehmsten war noch der „schwach muffige“ Geruch eines Produkts im Test.

Insgesamt müssen die veganen Nuggets sich im Testergebnis Sensorik nicht vor den Chicken-Nuggets verstecken.

Vegane Nuggets vs. Chicken Nuggets

  • Tierwohl: Für die veganen Nuggets leiden keine Tiere – für solche aus Huhn durchaus.
  • Klima: Hähnchen-Nuggets haben laut Ifeu-Institut einen Fußabdruck von 3,8 Kilogramm CO2-Äquivalenten pro Kilo Produkt. Im Vergleich mit Rindfleisch (13,8 Kilo) ist das wenig, aber viel im Vergleich mit den meisten pflanzlichen Lebensmitteln. Einen direkten Vergleichswert für vegane Nuggets hat das Institut nicht veröffentlicht, für andere vegane Fleischersatzprodukte liegen Werte von unter zwei Kilo vor.
  • Nährstoffe: Chicken- und auch viele vegane Nuggets liefern viel Eiweiß und kaum ungünstige gesättigte Fette. Trotzdem sind sie kein besonders gesundes Essen. 150 Gramm veganes Produkt im Test enthalten bis zu 458 Kilokalorien, die Chicken-Variante bis zu 374.

Mehr dazu finden Sie auf www.oekotest.de. Hier finden Sie auch die Tests zum kostenpflichtigen Download. Die aktuelle Ausgabe des Magazins zu weiteren Produkten wie Bodysprays, Fußbalsam, Vitaminpräparate für Schwangere, Babyfeuchttücher mit Parfüm und Lackfarben ist ab sofort im Handel erhältlich.

Quelle: Pressemitteilung Öko-Test




Nationaler Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“

Bundeskabinett beschließt Aktionsplan für chancengerechtes Aufwachsen

Das Bundeskabinett hat einen Nationalen Aktionsplan beschlossen. Er soll jedem Kind in Deutschland Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Ernährung und Wohnraum ermöglichen.

Der neue Nationalen Aktionsplan soll den Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Ernährung und Wohnraum für benachteiligte Kinder und Jugendliche sichern.

Am 5. Juli hat das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan (NAP) „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ beschlossen. Ziel des Nationalen Aktionsplans ist es, bis zum Jahr 2030 benachteiligten Kindern und Jugendlichen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Ernährung und Wohnraum zu gewährleisten.

Damit setzt die Bundesregierung die Empfehlung des Europäischen Rates zur Einführung einer Europäischen Kindergarantie um. Diese wurde 2021 von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) verabschiedet.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Frauen, Senioren und Jugend: „Wir wollen sicherstellen, dass alle jungen Menschen ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben führen können. Unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern. Mit dem NAP arbeiten wir daran, allen von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Kindern und Jugendlichen gerechte Chancen zu garantieren. Gemeinsam mit Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft fokussieren wir uns auf die Bereiche Betreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Ernährung und Wohnraum. Besonders wichtig ist es mir, mit den Kindern und Jugendlichen selbst ins Gespräch zu kommen. Schließlich wissen sie am besten, was sie für ein gutes Aufwachsen brauchen. Daher werden wir sicherstellen, dass sie die Umsetzung des Aktionsplans eng begleiten können.“

Umfassenden Beteiligungsprozess fortsetzen

Der NAP umfasst rund 350 Maßnahmen des Bundes, der Länder, der Kommunen und der zivilgesellschaftlichen Organisationen auf den genannten Handlungsfeldern sowie politische Rahmenmaßnahmen wie die geplante Kindergrundsicherung. Im Jahr 2022 wurde ein umfassender Beteiligungsprozess zum NAP gestartet, der mit der Umsetzung des NAP fortgesetzt wird.

Kinder und Jugendliche in Entscheidungen einbeziehen

Die Steuerung des Umsetzungsprozesses übernimmt die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin, Ekin Deligöz. Lisa Paus ernannte sie zur Nationalen Kinderchancen-Koordinatorin. In dieser Funktion wird sie einen NAP-Ausschuss mit Vertreterinnen und Vertreterinnen aus Bund, Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft leiten, der die Umsetzung des NAP begleiten wird. Kinder und Jugendliche werden dabei beratend einbezogen.

Der Ratsempfehlung zur EU-Kindergarantie folgend wird die Bundesregierung der EU-Kommission ab dem Jahr 2024 alle zwei Jahre über die Umsetzung des NAP Bericht erstatten.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Familienministerin Paus und EU Kommissar Schmit starteten den Aktionsplan im Mai 2022




Die Betreuungswünsche vieler Eltern können nicht erfüllt werden

„Kindertagesbetreuung Kompakt“ beschreibt den Ausbaustand und Bedarf 2022

Der Betreuungsbedarf der Eltern für Kinder unter drei Jahren ist weiter gestiegen und lag 2022 bei 49,1 %. Doch nur 35,5 % der Kinder dieser Altersgruppe wurden 2022 tatsächlich auch betreut. Die Differenz zwischen Betreuungsquote und Bedarf bei Eltern von U3-Kindern liegt demnach bei 13,6 Prozent. Bei den unter Dreijährigen ist diese Lücke weiterhin größer als bei den Kindern zwischen drei und fünf Jahren. Dies ist ein zentrales Ergebnis der jetzt vorliegenden achten Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt – Ausbaustand und Bedarf 2022“ des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ), in welche Daten der DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS) und der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat) an der TU Dortmund miteinfließen.

Stark abweichende Öffnungszeiten in Ost- und Westdeutschland

Die Öffnungszeiten in der Kindertagesbetreuung unterschieden sich deutlich zwischen Ost- und Westdeutschland. Im Osten öffneten Kindertageseinrichtungen für Kinder vor dem Schuleintritt deutlich früher. Zudem schlossen Einrichtungen für Kinder dieser Altersgruppe auch später als im Westen. Des Weiteren öffneten Horte und Einrichtungen mit Hortangeboten im Osten deutlich früher. Die Hort-Schließzeiten waren dagegen in Ost- und Westdeutschland ähnlich.

Belastungen für die Eltern durch Schließungen des Betreuungsangebots

Durch die Coronapandemie war eine zuverlässige Betreuung für viele Eltern im Kitajahr 2021/2022 nicht immer gegeben. Zeitweise Schließungen des Betreuungsangebots betrafen Eltern mit Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt dabei häufiger als Eltern mit Kindern unter drei Jahren. Für Eltern beider Altersgruppen stellte diese Situation eine deutliche Belastung dar. Außerdem waren vier von fünf Eltern von Grundschulkindern im Schuljahr 2021/2022 von zeitweisen Schließungen des Betreuungsangebots betroffen. Auch für sie war diese Situation sehr belastend.

Große Lücke bei Betreuungsbedarf und Betreuungsquote von Grundschulkindern

Nach einem Rückgang im Vorjahr wurden für das Schuljahr 2021/2022 wieder mehr Grundschulkinder in Hort- und schulischen Ganztagsangeboten in der Statistik erfasst als noch im Jahr davor. Dennoch zeigen die Ergebnisse zur Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter, dass es auch 2022 im Bundesdurchschnitt eine Lücke zwischen dem Betreuungsbedarf der Eltern und der Betreuungsquote gab. 73 Prozent der Eltern wünschten sich einen Betreuungsplatz für ihr Grundschulkind, die Quote der in Horten und Ganztagsschulen betreuten Kinder lag jedoch nur bei 55 Prozent. Um den Bedarf der Eltern zu decken, werden daher mehr Plätze in schulischen Ganztags- und Hortangeboten sowie weiteren Betreuungsangeboten für Grundschulkinder benötigt.

DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS)

Seit 2016 erarbeitet das KiBS-Team jährlich eine Reihe von vertieften Analysen, die im Format des DJI-Kinderbetreuungsreports als Serie thematisch fokussierter Studien verfügbar sind. Die Auswertungen beschäftigen sich etwa mit den Kosten der Kindertagesbetreuung, den Gründen für eine Nichtinanspruchnahme von Kindertagesbetreuung oder der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Report 2023 werden die zentralen Indikatoren der Erhebung aus dem Jahr 2022 vorgestellt.

Detaillierte Ergebnisse zum Betreuungsbedarf im U3- und U6-Bereich sind in Studie 1 des KiBS-Reports 2023 zu finden. Studie 2 des Reports 2023 beschäftigt sich mit Bildungs- und Betreuungsangeboten für Grundschulkinder und den elterlichen Bedarfen. Beide Studien erscheinen voraussichtlich im September 2023.

Marion Horn, Deutsches Jugendinstitut e.V.




Inklusives Bildungssystem könnte aus der Krise helfen

Gemeinsame Resolution der Gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschule und des Grundschulverbands

Das deutsche Bildungssystem befindet sich in einer Krise, vielleicht der größten seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Zu den Symptomen dieser Krise gehören unter anderem die nach wie vor eklatante Bildungsungerechtigkeit sowie die mangelhafte Ausrichtung auf eine zukunftsorientierte Bildung. Die Realisierung eines inklusiven Bildungssystems, zu der sich die Bundesrepublik Deutschland durch Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet hat, ist noch lange nicht erreicht. Damit werden die Rechte jedes Kindes und Jugendlichen auf bestmögliche Bildung gravierend verletzt.

Das föderale System wird den Herausforderungen immer weniger gerecht. Konsequent ist daher, dass die Regierungsparteien auf der Bundesebene bildungspolitische Schwerpunkte gesetzt haben.

Im Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ der Ampelregierung findet sich unter Punkt V. Chancen für Kinder, starke Familien und beste Bildung ein Leben lang „Wir wollen allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft beste Bildungschancen bieten, Teilhabe und Aufstieg ermöglichen und durch inklusive Bildung sichern.“

Das Startchancenprogramm soll Kindern und Jugendlichen – unabhängig von der sozialen Lage der Familien – bessere Bildungschancen ermöglichen. Mehr als 4.000 allgemein- und berufsbildende Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler sollen dabei Unterstützung finden in den Bereichen:

  • Schulbau, durch ein Investitionsprogramm für moderne, klimagerechte, barrierefreie Schulen mit einer zeitgemäßen Lernumgebung und Kreativlaboren,
  • Weiterentwicklung der Schulen, des Unterrichts und der Lernangebote, durch ein Chancenbudget zur freien Verfügung, um Schule, Unterricht und Lernangebote weiterzuentwickeln und außerschulische Kooperationen zu fördern,
  • Schulsozialarbeit, mit der dauerhaften Bereitstellung zusätzlicher Stellen.

Inzwischen hat die Bundesregierung in ihrem Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 für das Startchancenprogramm im Einzelplan 60 einen eigenen Titel mit einem Ansatz von 500 Mio. Euro eingestellt. Ab 2025 sind 1 Mrd. Euro pro Jahr für das Programm vorgesehen.

Jetzt geht es darum, das Programm zu einem guten Ergebnis zu führen.

Die GGG und der GSV haben sich dazu folgendermaßen positioniert:

Resolution: Das Startchancen-Programm muss zu mehr Bildungsgerechtigkeit führen und einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung eines inklusiven Schulsystems leisten

1.         Die Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule (GGG) und der Grundschulverband (GSV) begrüßen uneingeschränkt, dass die Ampelkoalition Kindern und Jugendlichen unabhängig von der sozialen Lage ihrer Familien durch inklusive Bildung bessere Bildungschancen zur Behebung der herkunftsbedingten Bildungsbenachteiligung ermöglichen will und dazu ein Startchancen- Programm auflegt. Mit dem Programm soll auch eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit des deutschen Schulsystems erreicht werden. Für die Umsetzung des Programms ist die Kooperation von Bund, Ländern und Kommunen notwendig.

2.         Die Verbände halten die begleitenden öffentlichen Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern über Finanzierung und Ausgestaltung des Programms für kontraproduktiv. Das Versprechen, die Zivilgesellschaft und auch die Schulen mit in den Entwicklungsprozess des Programms einzubeziehen, muss schnellstens eingelöst werden.

3.         Es besteht weitgehend Übereinstimmung darin, dass der Erfolg des Programms evaluiert werden muss. Vorhandene erfolgreiche Formen und Erfahrungen wissenschaftlicher Begleitung, z.B. aus der Berliner Gemeinschaftsschul-Pilotphase, verzahnt mit Fortbildung und Evaluation sind zu nutzen. GGG und GSV schlagen vor, im Rahmen der Evaluation folgende Zielsetzungen zugrunde zu legen:

  • eine Verbesserung des Wohlbefindens der Schüler:innen,
  • eine Steigerung der Anzahl der Schüler:innen, die die Schule mit Schulabschluss verlassen,
  • eine Steigerung der Anzahl der Schüler:innen, die die Mindeststandards in den einschlägigen Vergleichstests (IQB-Bildungsstudie, PISA etc.) erreichen,
  • eine deutliche Entkoppelung von Herkunft und Bildungserfolg,
  • eine Weiterentwicklung des selektiven Schulsystems in Richtung eines inklusiven Schulsystems, messbar an einer verbesserten Versorgung in Bezug auf Ausstattung und Personal für inklusive Bildung sowie einer erhöhten Anzahl von Schulen des gemeinsamen Lernens.

4.         Das Startchancen-Programm ist ein zentrales bildungspolitisches Vorhaben der Bundesregierung für diese Legislaturperiode. Die Umsetzung soll mit Beginn des Schuljahres 2024/25 erfolgen. Wesentliche Mittel an die Schulen werden erst 2025 fließen. Das ist viel zu spät. Deshalb fordern die Verbände die Bereitstellung eines Sofortprogramms von 1 Mrd. Euro bereits für das Schuljahr 2023/24. Es ist nicht in Kauf zu nehmen, dass weitere Schüler:innenjahrgänge zurückgelassen werden. Ein Zusammenstreichen der vorgesehenen Mittel und ggf. ein Verzicht auf das Programm insgesamt wäre unverantwortlich. Ausgaben für den Bildungsbereich müssen höchste Priorität haben.

5.         GGG und GSV fordern, dass die gesamten Mittel für alle drei Bereiche nach Sozialindex und nicht nach Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt werden, so wie es im Eckpunkteentwurf des BMBF vorgeschlagen wird. Die Auswahl der Schulen muss sich am Bedarf orientieren, an einem schüler:innenscharfen Sozialindex. Von den Ländern fordern wir, dass sie zusätzlich zu den Bundesmitteln einen gleich hohen Beitrag für das Programm beisteuern.

6.         Die Verbände fordern, den Schulen als wesentlichen Akteuren bei der Umsetzung des Programms weitgehende Spielräume zur Ausgestaltung des Programms und zur Verwendung der Mittel zu ermöglichen. Dabei sollen die Schulen wissenschaftlich, administrativ und unterstützend begleitet werden. Außerdem ist eine regionale Vernetzung der am Programm beteiligten Schulen zu ermöglichen.

7.         Auf der individuellen Ebene der Schüler:innen soll das Startchancenprogramm die sozial- emotionalen Kompetenzen fördern, persönlichkeitsbildend wirken und den Schüler:innen ermöglichen, die nötigen Zukunftskompetenzen zu entwickeln. Deshalb fordern GGG und GSV, dass das Startchancen-Programm nicht allein auf Basiskompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik fokussiert, sondern mit einem emanzipatorischen, basisdemokratischen, teilhabenden und entgrenzenden Anspruch versehen wird. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie mit psychosozialen Nachwirkungen bei Schülerinnen und Schülern ist dies besonders wichtig.

8.         Für die schulstrukturelle Ebene fordern die Verbände:
Im Grundschulbereich ist mit dem Startchancenprogramm das Sprengelprinzip in allen Bundesländern wieder einzuführen.
Alle in das Startchancen-Programm einbezogenen Schulen bringen ihre Schulentwicklung mit dem Ziel einer inklusiven Schule voran.
Geförderten allgemeinbildenden Schulen ist die Entwicklung zu einer integrierten Langformschule (Schule von 1 – 10 bzw. 13) zu ermöglichen.
Geförderten Gesamtschulen ohne Oberstufe ist zu ermöglichen, eine Oberstufe aufzubauen.

Insgesamt sind die Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule und der Grundschulverband der Überzeugung, dass allein die Möglichkeiten des Startchancen-Programms nicht ausreichen werden, unser Bildungssystem gerecht, inklusiv und zukunftsfähig zu gestalten. Dazu bedarf es weiterer Anstrengungen und einer gesamtgesellschaftlichen Übereinkunft. Frühkindliche Bildung ist im Programm nicht vorgesehen. Die Strukturfrage wird nicht angegangen. Diese Mängel sind zu beheben. Der von der Koalition vereinbarte „Bildungsgipfel“, „auf dem sich Bund, Länder, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft über neue Formen der Zusammenarbeit und gemeinsame ambitionierte Bildungsziele verständigen“ (zitiert aus dem Koalitionsvertrag), muss umgehend einberufen werden und zielorientiert arbeiten.

Quelle: Pressemitteilung Grundschulverband e.V.




Von Beruf: Fachberatung!

fachberatung

Ergebnisse einer Befragung von Fachberaterinnen und Fachberatern für Kindertageseinrichtungen

In der Fachwelt herrscht Einigkeit darüber, dass Fachberatung eine wichtige Rolle für die Qualitätsentwicklung in Kindrgebnisse einer Befragung von Fachberaterinnen und Fachberatern für Kindertageseinrichtungenertageseinrichtungen spielt. Nicht klar umrissen sind hingegen das Berufsbild und die Aufgaben von Fachberaterinnen und Fachberatern. Sie variieren je nach Träger und den rechtlichen Rahmenbedingungen im jeweiligen Bundesland. Auf Basis einer deutschlandweiten Fragebogenstudie geht das Arbeitspapier der Frage nach, welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten sich bei den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, dem Ausbildungshintergrund sowie den Tätigkeitschwerpunkten beobachten lassen.

Kaiser, Anna-Katharina:

Von Beruf: Fachberatung!

Ergebnisse einer Befragung von Fachberaterinnen und Fachberatern für Kindertageseinrichtungen. Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte,

WiFF Arbeitspapiere, Nr. 10. München, 2023

Download der Broschüre und weitere Informationen:

https://www.weiterbildungsinitiative.de/publikationen/detail/von-beruf-fachberatung