Angeleitetes Spiel fördert Kinder besser als konventioneller Unterricht

Wissenschaftler der University of Cambridge analysiern das Verhalten von 3800 Kindern

Leider haben viele Menschen noch immer ein seltsames Verständnis von Lernprozessen. Das führt gelegentlich dazu, dass viele Kinder in der Grundschule unnötig „diszipliniert“ und mit den falschen Unterrichtsmethoden konfrontiert werden. Schließlich fällt es gerade den jüngeren Kindern schwer, still zu sitzen und sich auf den Unterricht zu konfrontieren.

Angeleitetes Spiel immer besser

Wie unnötig diese Quälerei sein kann, zeigt nun das Ergebnis einer Analyse, die Wissenschaftler der University of Cambridge in Großbritannien durchgeführt haben. Sie wollten wissen, ob denn nun der konventionelle Unterricht mit klarer Aufgabenstellung oder angeleitetes Spiel zu besseren Lernerfolgen führt. Dazu haben sie Studien mit rund 3800 Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren unter die Lupe genommen. Die Ergebnisse der Studie, die vor ein paar Tagen im Fachmagazin „Child Development“ (https://srcd.onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.1111/cdev.13730) publiziert wurden, sind wenig überraschend. Sie lassen sich in etwa so zusammenfassen: Unterricht mit „angeleitetem Spiel“ fördert Kinder im Alter bis acht Jahren besser als der konventionelle Unterricht. Beim Lesen und Schreiben ist der Unterschied dabei nur gering. Beim Rechnen sind Lernerfolge erheblich größer.

Insofern wäre angeleitetes Spiel, wie es etwa der Grundschulverband (https://grundschulverband.de/) seit vielen Jahren fordert, der bessere Weg zum Lernen in der Schule.

Angeleitet und nicht frei?

Und warum muss das Spiel nun angeleitet und nicht frei sein? „Schule“, wie wir sie kennen, hat nun einmal meist etwas mit Lernzielen zu tun. Um diese zu erreichen, muss die Lehrkraft das Lernziel zumindest im Kopf haben. Das heißt jedoch nicht, dass diese auch die verschiedenen Schritte Stück für Stück vorgeben sollte. Im Gegenteil: Die Kinder sollten den Weg selbst wählen und auch ihre eigenen Schlüsse ziehen. Dass es dabei für die Lehrkräfte auch mal schwierig werden kann, wenn einige Kinder partout die falschen Schlüsse ziehen, versteht sich. Andererseits müssen sie dabei nichts anderes tun, als die Kinder erneut auf den Weg zu schicken. Entscheidend ist es, möglichst mit den Kindern fantasievolle Spiele zu entwickeln, die diese zum Lesen, Schreiben oder Rechnen auffordern.

Frühpädagogen kennen diese Prozesse schon lange. Für die Schule sei darauf hingewiesen, dass sich gerade das Theaterspiel in allen Altersstufen dazu eignet, all diese und weitere Fähigkeiten zu fördern, und dass der Mensch das Wesen ist, das sein ganzes Leben lang beim Spielen lernt.




Nichtraucherschutz für Kinder muss dringend verbessert werden

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Deutsches Kinderhilfswerk stellt deutlichen Verbesserungsbedarf fest

Der Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche hat sich nach Recherchen des Deutschen Kinderhilfswerkes (DKHW) in den vergangenen Jahren verbessert. Trotzdem besteht nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation in vielen Bundesländern noch erheblicher Verbesserungsbedarf. Das gilt sowohl für Schulen und Kindertageseinrichtungen als auch für die Kindertagespflege und Kinderspielplätze. An diesen zentralen Lebensorten von Kindern sind nach Ansicht des DKHW umfassende Rauchverbote nötig. Doch vielfach wird dem Gesundheitsschutz der Kinder nicht der Stellenwert eingeräumt, den er eigentlich haben müsste. Zudem schlägt das DKHW auf der Bundesebene eine Änderung der Straßenverkehrsordnung vor, um Kinder und Jugendliche auch in Autos vor den massiven Gefahren des Passivrauchens zu schützen.

Bestimmungen sind Flickenteppich

„Die Bestimmungen zum Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche in Deutschland sind ein Flickenteppich und entsprechen in kaum einem Bundesland den Standards, die nötig und möglich sind. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen Artikel 24 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention, der das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit anerkennt“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Lediglich Brandenburg und Hamburg gewährleisten einen umfassenden Nichtraucherschutz für Kinder sowohl in Schulen und Kindertageseinrichtungen als auch in der Kindertagespflege und auf Kinderspielplätzen. In allen anderen Bundesländern, zuvorderst in Baden-Württemberg und Sachsen, ist es um den Nichtraucherschutz für Kinder weniger gut bestellt“, so Hofmann weiter.

Ernsthafte Debatte gefordert

Nach Ansicht des DKHW muss eine ernsthafte Debatte darüber geführt werden, an welchen Orten ein umfassender Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche notwendig ist. Es ist an der Zeit, dabei auch Orte wie Freibäder oder Freizeitparks in der Diskussion zu berücksichtigen. Vor allem aber braucht es dringend ein Rauchverbot in Autos, wenn Kinder mitfahren.

Blick über den Tellerrand

„Nach Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums ist die Giftstoffbelastung durch Raucherinnen und Raucher im Auto extrem hoch. Selbst bei leicht geöffnetem Fenster ist die Konzentration einiger toxischer Partikel teils fünfmal so hoch wie in einer durchschnittlichen Raucherkneipe. Rund eine Million Kinder in Deutschland sind Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Appelle allein reichen hier nicht mehr aus. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss endlich gesetzlich abgesichert werden. Eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages kommt zu dem Ergebnis, dass ein Rauchverbot in Fahrzeugen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. In vielen europäischen Ländern, beispielsweise in Frankreich, Finnland, Großbritannien, Italien und Österreich, ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakqualm in Fahrzeugen bereits gesetzlich geregelt. Studien in Kanada, wo es in weiten Teilen des Landes bereits seit längerer Zeit ein entsprechendes gesetzliches Rauchverbot gibt, haben gezeigt, dass das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Kindern dadurch deutlich abgenommen hat. Diesen Beispielen sollten wir schnellstmöglich folgen“, sagt Holger Hofmann.

Weitere Informationen unter www.dkhw.de/Nichtraucherschutz, dort findet sich auch eine Tabelle mit einem Ranking der Bundesländer zum Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche.




Kuhstall statt Klassenzimmer

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Fachveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler sowie Exkursionen für Lehrkräfte

Öko-Landbau macht Schule, denn Bio boomt. Um der hohen Nachfrage auch in Zukunft gerecht zu werden, braucht es gut ausgebildete Nachwuchskräfte: Berufs- und Fachschülerinnen und -schüler aus den Bereichen Landwirtschaft, Garten- und Weinbau, Lebensmittelhandwerk und Gastronomie. Der Schlüssel zum Erfolg sind eine praxisorientierte schulische Ausbildung und engagierte Lehrkräfte, die junge Menschen zu Bio-Wegbereiterinnen und -bereitern von morgen machen.

Zwei Veranstaltungsformate

Die Demonstrationsbetriebe Ökologischer Landbau bieten dazu zwei Veranstaltungsformate an: Fachveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler sowie Exkursionen für Lehrkräfte von Berufs- und Fachschulen. Da, wo ökologischer Pflanzenschutz nicht im Lehrbuch, sondern auf dem Acker, Vermarktungswege nicht im Bereich Betriebswirtschaft, sondern im Hofladen erklärt werden, kurz: da, wo nachhaltige Lebensmittel produziert und verarbeitet werden – jeden Tag!

Für Berufsschülerinnen und -schüler

Ziel der Fachveranstaltungen für Berufsschülerinnen und -schüler ist es, beim Besuch eines Bio-Betriebs in der Nähe durch den Einblick in den Arbeitsalltag, ökologische Zusammenhänge zu verstehen und unterschiedliche Betriebskonzepte kennenzulernen. Dass ökologische Betriebe wissenschaftlich fundiert und nach strengen Gesetzesvorgaben arbeiten, hat sich schon herumgesprochen. Dennoch dienen der Dialog und Austausch vor Ort – auf Augenhöhe – auch dem Abbau möglicher Vorurteile gegenüber Bio-Landwirtinnen und -Landwirten.

Für Pädagoginnen und Pädagogen

Impulse, wie das Thema Öko-Landbau einen festen Platz im Unterricht bekommt, bieten die Exkursionen für Pädagoginnen und Pädagogen. Auf den Bio-Höfen, -Weingütern und in den -Gärtnereien des Netzwerks der Demonstrationsbetriebe erhalten die Lehrerinnen und Lehrer von Berufs- und Fachschulen einen praxisnahen Einblick in den Arbeitsalltag eines Bio-Betriebs und Hinweise zu Informationsangeboten rund um den ökologischen Landbau, die sie für die Unterrichtsvorbereitung nutzen können. Durch den Austausch mit interessierten Kolleginnen und Kollegen entsteht zudem ein Netzwerk aus Ideengeberinnen und -gebern für die Einbindung des Themas „Ökologische Landwirtschaft und Verarbeitung“ in den Unterricht.

Wenig Aufwand, großer Nutzen

Wenig Aufwand, großer Nutzen: ein (Schul-)Tag auf dem Bio-Hof. So geht’s: Die Koordinationsstelle der Demonstrationsbetriebe Ökologischer Landbau schnürt ein auf die jeweilige Zielgruppe zugeschnittenes Gesamtpaket: von der Hofauswahl über inhaltliche und organisatorische Abstimmungen bis hin zur passenden Einstiegspräsentation. Sie plant und führt die halbtägige Veranstaltung mit individuellem Programm – theoretischem Einleitungsvortrag, Betriebsführung, Diskussionsrunden und Verkostung betriebseigener Produkte – durch. Ansprechpartnerin für die Organisation der Fachveranstaltungen und Exkursionen ist Julia Meier, FiBL Projekte GmbH.

Koordinationsstelle Demonstrationsbetriebe Ökologischer Landbau
c/o FiBL Projekte GmbH
Julia Meier
Tel: 069 7137699-455
Julia.Meier@fibl.org




Jetzt Pflanzaktionen für Wildbienen starten

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„Deutschland summt!“ wirkt mit vielen Teilnehmenden dem Insektensterben entgegen

Jetzt ist die Zeit, eintönige Rasenflächen in summende Paradiese zu verwandeln. Gesucht sind nicht nur insektenfreundlich umgestaltete Privatgärten und Balkone, sondern auch Gärten von Schulen, Kitas, Firmen und Kleingärtnern.

Warum? Unsere heimischen Wildbienen sind nicht an viele gezüchtete Blumen angepasst. „Um die biologische Vielfalt direkt vor Ort zu fördern, sollten Sie heimische Pflanzen, Wildstauden, Kräuter und Gehölze wählen. Auch Strukturen wie Sandlinsen und Trockenmauern gehören zu einem Naturgarten, denn drei Viertel der Wildbienen nisten im Boden.“, so Corinna Hölzer (Leiterin der Stiftung für Mensch und Umwelt und Initiatorin von „Deutschland summt!“).

Information nach dem Schneeball-Prinzip

Engagierte Gruppen und Einzelpersonen vernetzen sich und lassen im Pflanzwettbewerb gemeinsam ihre Umgebung aufblühen. Mit Info-Aktionen und auf Social-Media zeigen sie auch anderen, was Bienen und Menschen glücklich macht. So werden auch Mitbürger, Lokalpresse und Politik auf das wichtige Thema aufmerksam.

Für die besten Beiträge winken Geldpreise bis 400,- Euro. In neun Kategorien findet sich für jede Fläche eine Möglichkeit zur Teilnahme.

Jetzt gilt es also, die Pflanzaktion zu starten, und diese mit Fotos zu dikumentieren. Im Zeitraum vom 1. April bis 31. Juli können die Teilnehmer Bilder und Berichte hochladen: www.wir-tun-was-fuer-bienen.de.

Hintergrund

Mittlerweile sind mehr als die Hälfte der über 550 heimischen Wildbienen-Arten in ihrem Bestand bedroht. Die Ursachen für den Rückgang und die Gefährdung der Insekten liegen in der Zerstörung ihrer Nistplätze und in der Vernichtung oder Verminderung ihres Nahrungsangebots. Dem wirkt die Initiative „Deutschland summt!“ mit dem Pflanzwettbewerb entgegen.




Was Mann tun soll, wenn das erste Kind unterwegs ist

Eine umfangreiche Broschüre zum kostenlosen Download für werdende Väter

„Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr.“ Gut, der Spruch von Wilhelm Busch mag etwas abgegriffen sein und er gehört sicher zu den Binsenweisheiten. Andererseits gehört es wiederum zu den Binsenweisheiten, dass sie nun mal wahr sind, und die Frage stellt sich, warum so wenig Unterstützung für das Mannsvolk da ist. Eine Lücke, wenn auch eine kleine, schließt nun „Für Papa… ein Beziehungsratgeber“.

Rund um Beziehung und Familie

Der Ratgeber ist ein echter Nothelfer. Schließlich gibt er emotionale und sachliche Hilfe in einer wirklich schwierigen Lebenssituation. „Was tun, wenn das erste Kind unterwegs ist?“ Da wir das in der Schule nicht gelernt und bei unseren Eltern logischerweise nie erlebt haben, ist guter Rat zum Umgang mit Mutter und werdendem Kind wichtig. Und zwar sehr wichtig. Schließlich geht es nicht nur um den Moment. Das jeweilige Verhalten während dieser Zeit kann prägend für die Beziehung und damit für die ganze Familie sein. Viele Familiengeschichten erzählen von leidvollen Missverständnissen und Missgeschicken aus dieser Lebensphase.

Mit viel Empathie

Da ist es schön, einen klaren Ratgeber vor sich zu haben, der vollgepackt ist mit einer Fülle von wertvollen Informationen und Ratschlägen. Gut ist auch, dass die Autorin und der Autor offenbar viel Erfahrung mit und jede Menge Empathie für ihre Zielgruppen Mütter und Väter haben. Das kommt vor allem bei der Vielzahl der Fallbeispiele zum Tragen. Schließlich stammt das Büchlein auch von zwei echten Fachleuten. Thekla Rotermund-Capar, Gleichstellungsbeauftragte des Werra-Meißner-Kreises und Ralf Ruhl, Männerberater der AWO Beratungsstelle für Schwangerschaft, Familie und Sexualität haben ihn geschrieben. Wer nun beim Namen Ralf Ruhl aufhorcht, weil er den doch schon gehört hat, der sei darauf hingewiesen, dass viele Kinderbuchrezensionen auf spielen-und-lernen.online von ihm stammen. Früher war er auch Redakteur der gleichnamigen Zeitschrift und Chefredakteur der Zeitschrift „paps“.

Vollgepackt und doch übersichtlich

All diese beruflichen und wohl auch viele persönliche Erfahrungen sind nun in diesen Ratgeber eingeflossen. Aber auch wenn er so richtig vollgepackt daherkommt und für jede Situation etwas zu bieten hat, ist er doch sehr übersichtlich und für das Auge angenehm gestaltet. Das liegt an den Illustrationen von Bitt Jatho, die die Broschüre gestaltet hat. Zwei Wehrmutstropfen gibt es jedoch: Das Büchlein hat weder ein Inhaltsverzeichnis noch Seitenzahlen. Das hätte die Übersichtlichkeit gefördert und die Orientierung erleichtert. Aber sei’s drum! Der „Beziehungskalender“ ist sauber chronologisch aufgebaut und bietet neben einem umfangreichen Adressteil, der vor allem regional gut nutzbar ist, auch noch einen Ausblick auf die ersten Lebensjahre des Kindes. Zudem ist er laut Auskunft des Autors kostenlos im Gleichstellungsbüro des Werra-Meißner-Kreises zu beziehen.

Wir plädieren deshalb zum einen dafür, dass das Thema „Eltern werden“ als Lebensthema endlich mehr in der Schule Berücksichtigung findet und jeder werdende Vater den „Für Papa… ein Beziehungsratgeber“ haben sollte.

Gernot Körner

Bibliographie:

Thekla Rotermund-Capar/Ralf Ruhl
Für Papa… ein Beziehungsratgeber
Gleichstellungsbüro Werra-Meißner-Kreis
Broschüre, 96 Seiten

Ein pdf des Ratgebers finden Sie hier zum kostenlosen Download. Zu beziehen ist die gedruckter Version unter folgender Adresse:

Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss
Gleichstellungsbüro
Schlossplatz 1, 31269 Eschwege
Tel. 05651-302-10701
Thekla.rotermund-capar@werra-meissner-kreis.de




GEW: Kooperationsverbot abschaffen!

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Bildungsgewerkschaft begrüßt Vorstoß von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt die Ankündigung von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) für ein stärkeres Engagement des Bundes bei der Finanzierung der Schulen. Anja Bensinger-Stolze, für Schule zuständiges Vorstandsmitglied der GEW, erklärte dazu: „Der Investitionsstau, den die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Jahr 2021 allein für die Schulen mit 46,5 Milliarden Euro beziffert hat, muss dringend abgebaut werden.“ Zudem sei es im Sinne der gleichberechtigten Teilhabe aller wichtig, dass alle Aufgaben der Schule, wie Inklusion und Ganztag, personell und materiell abgesichert würden.

Gemeinsame Kraftanstrengung nötig

Wenn, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, 4.000 allgemein- und berufsbildende Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler mit einem Investitionsprogramm und einem Chancenbudget unterstützt und weitere 4.000 Schulen in benachteiligten Regionen und Quartieren dauerhaft mit mehr Schulsozialarbeit versorgt werden sollen sowie der Digitalpakt verstetigt werden soll, dann sei das nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung möglich. Dafür brauche es eine stärkere Mitfinanzierung durch den Bund. „Das Verbot von Kooperation im Grundgesetz muss gestrichen werden!“

Vom Verbot zum Gebot

Stark-Watzinger hat am Donnerstag im Bundestag erklärt, aus dem Kooperationsverbot im Grundgesetz müsse ein Kooperationsgebot werden. In einem am Mittwoch veröffentlichten Interview mit der Wochenzeitung Die ZEIT hat sich die Ministerin für eine Verfassungsänderung ausgesprochen; die sei „die klarste Lösung“. Hierzu werde die Koalition aus SPD, Grünen und FDP einen Vorschlag machen. Gerade die Digitalisierung zeige, dass es Herausforderungen gebe, die Bund, Länder und Kommunen nur gemeinsam bewältigen könnten, so Stark-Watzinger.

Bildung nachhaltig finanzieren

Im deutschen Föderalismus sind Schulen Ländersache, der Bund kann seit der Föderalismusreform von 2006 nur in Ausnahmen als Finanzier einspringen. Die GEW spricht sich für die komplette Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern in der Bildung aus. Darüber hinaus fordert die Bildungsgewerkschaft die Abschaffung der Schuldenbremse und eine Verlängerung der Laufzeit für die Tilgung der pandemiebedingten Kredite auf 50 Jahre. Um Bildung nachhaltig zu finanzieren, ist aus Sicht der GEW zudem eine gerechtere Steuerpolitik erforderlich, die Einkommensschwache entlastet und Einkommensstarke mehr in die gesellschaftliche Pflicht nimmt.

Quelle: Pressemitteilung GEW




Sichere Orte für Kinder?

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Digitaler Neujahrsempfang der Deutschen Liga für das Kind

Am Freitag, 21. Januar 2022 findet von 16:00 bis 18:00 Uhr der Neujahrsempfang der Liga als Online-Veranstaltung statt: „Sichere Orte für Kinder? Institutioneller Kinderschutz und gefährdungssensibles Arbeiten mit Kindern in Einrichtungen der Bildung und Betreuung.“ 

Wir würden uns sehr freuen, Sie online begrüßen zu dürfen. Die Anmeldung ist noch bis zum 19. Januar 2022 unter liga-kind.de/neujahrsempfang-2022 möglich.

Auf dem Podium: Prof. Dr. Iris Nentwig-Gesemann (Professorin für Allgemeine Pädagogik und Sozialpädagogik/ Frühpädagogik an der Freien Universität Bozen), Heike Völger (Referatsleiterin im Arbeitsstab des Unabhängigen Beauftragen für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Katrin Macha (Direktorin des Instituts für den Situationsansatz), Katrin Gralla-Hoffmann (Pädagogische Geschäftsleitung Kindertagesstätten Nordwest, Eigenbetrieb von Berlin). Moderation: Prof. Dr. Sabine Walper, Direktorin des DJI und Präsidentin der Liga für das Kind. Anschließend besteht Gelegenheit zur Diskussion.




Höherer Mindestunterhalt für minderjährige Kinder

Neue Bemessungsgrundlage für Jugendämter und Gerichte

Der Mindestunterhalt ist der Barbetrag, den ein minderjähriges Kind zum Leben benötigt. Er bildet die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen der Jugendämter. Ausgehend von ihm wird auch die zur Berechnung des Kindesunterhalts in der Praxis gebräuchliche Düsseldorfer Tabelle berechnet. Der Mindestunterhalt ist somit auch maßgeblich für den Anspruch, den ein minderjähriges Kind an den Elternteil stellen kann, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt. Die Höhe des Mindestunterhalts wird nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch alle zwei Jahre vom Bundesministerium der Justiz durch Rechtsverordnung festgelegt. Bezugsgröße hierfür bildet das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum. Dieses wiederum wird alle zwei Jahre in einem Bericht der Bundesregierung ausgewiesen, zuletzt durch den 13. Existenzminimumbericht aus dem Jahre 2020 (Bundestagsdrucksache 19/22800).

Ein paar Euro mehr

Durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung wird der Mindestunterhalt für die Jahre 2022 und 2023 festgelegt. Mit der Verordnung wird der Mindestbetrag wie folgt angehoben. In der ersten Altersstufe (Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs) steigt der Mindestunterhalt zum 1. Januar 2022 von derzeit 393 auf 396 Euro an; ab dem 1. Januar 2023 wird er 404 Euro betragen. In der zweiten Altersstufe (Kinder vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs) steigt der Mindestunterhalt zum 1. Januar 2022 von 451 auf 455 Euro an; ab dem 1. Januar 2023 beträgt er 464 Euro. In der dritten Altersstufe (minderjährige Kinder vom 13. Lebensjahr an) steigt der Mindestunterhalt zum 1. Januar 2022 von 528 auf 533 Euro an; ab dem 1. Januar 2023 beträgt er 543 Euro.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz