Koalitionsvertrag: Klares Bekenntnis zur Inklusion, zu Kinderrechten und zur Bildung

Der Vertrag schafft Hoffnung auf eine verbesserte Familien- und Bildungspolitik

Klar ist auch schon, welche Parteien, welches Ministerium erhalten. Das Bundesfamilienministerium wird eine Politikerin von Bündnis 90/Die Grünen übernehmen. Für die FDP übernimmt Bettina Stark-Watzinger das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

DKHW und DKSB begrüßen den Koaltitionsvertrag

Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) und der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) sehen in dem Koalitionsvertrag eine gute Grundlage für eine modernere und sozialere Kinder- und Familienpolitik. Es sind vor allem vier Ziele, die von beiden Kinderschutzorganisationen begrüßt werden:

  1. die Einführung der Kindergrundsicherung
  2. die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz
  3. die Senkung des Wahlalters
  4. die Modernisierung des Familienrechts

Kindergrundsicherung

„Die Kindergrundsicherung, die der Kinderschutzbund schon seit Jahren fordert, soll noch in dieser Legislaturperiode eingeführt werden. Damit schafft der Koalitionsvertrag gute Voraussetzungen, um die Kinderarmut in Deutschland spürbar zu senken. „Die vereinbarten Eckpunkte werden im Zusammenwirken mit dem erhöhten Mindestlohn vor allem viele ‚Aufstocker‘-Familien aus dem Hartz-IV-Bezug herausholen. Das wird zur Chancengerechtigkeit vieler Kinder beitragen“, sagt Heinz Hilgers, der Präsident des Kinderschutzbunds.

Kinderrechte ins Grundgesetz

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz auf der Tagesordnung der nächsten Bundesregierung steht. Dies ist ein unverzichtbarer Baustein, um kindgerechtere Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Mit der Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht die große Chance, langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land zu schaffen. Hier erwarten wir von der Ampel-Koalition, dass im Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfindet, damit in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden“, erklärt Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Herabsetzung des Wahlalters

Beide Organisationen begrüßen auch die Herabsetzung des Wahlalters für Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre. Dies sei ein wichtiger und notwendiger Schritt, um die Demokratie langfristig zu erhalten. Schließlich müsse die junge Generation die Demokratie gegen alle Angriffe von innen und außen verteidigen.

Weiterentwicklung der Jugendstrategie

„Auch die beabsichtige Weiterentwicklung der Jugendstrategie der Bundesregierung mit einem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung ist zu begrüßen. Kinder- und Jugendbeteiligung ist in Deutschland nach wie vor ein Flickenteppich. Unabhängig vom Ort des Aufwachsens muss es allen Kindern und Jugendlichen möglich sein, ihr Recht auf Beteiligung wahrzunehmen. Ein Nationaler Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung muss die Erfahrungen aus Bund, Ländern und Kommunen in den Austausch bringen und konkrete Projekte und Maßnahmen entwickeln und umsetzen. Dabei sollte nicht vergessen werden, die Verwaltung in Ländern und Kommunen fit für das Thema Kinder- und Jugendbeteiligung zu machen“, sagt Lütkes.

Kinder- und Jugendhilfe

„Wir vermissen im Koalitionsvertrag konkrete Aussagen zur Stärkung des Kinder- und Jugendhilfesystems als Ganzes. Schon vor der Corona-Pandemie war die Kinder- und Jugendhilfe vielerorts am Rande ihrer Leistungsfähigkeit. Länder und Kommunen haben es bislang nicht geschafft, die notwendigen Strukturen beispielsweise der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ausreichend zu finanzieren. In einem Koalitionsvertrag, der sich Zukunftsfähigkeit zum Ziel setzt, hätte deshalb auch die nachhaltige Stärkung des Kinder- und Jugendhilfesystems ganz nach vorne gehört.“

Bildungsförderung auf allen Ebenen

Insgesamt enthält der Koalitionsvertrag auch im Bildungsbereich viele interessante und hoffentlich auch umsetzbare Bekenntnisse. Hier einige Beispiele:

Klares Bekenntnis zur Inklusion

„Wir wollen allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft beste Bildungschancen bieten, Teilhabe und Aufstieg ermöglichen und durch inklusive Bildung sichern. Dazu stärken wir die frühkindliche Bildung, legen den Digitalpakt 2.0 auf und machen das BAföG elternunabhängiger und bauen es für die Förderung der beruflichen Weiterbildung aus. Kinder verdienen beste Bildung. Jedes Kind soll die gleichen Chancen haben. Diese. Chancengleichheit ist aber noch lange nicht Realität. Wir wollen mehr Kinder aus der Armut holen, werden mit der Kindergrundsicherung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen und konzentrieren uns auf die, die am meisten Unterstützung brauchen.“

Bildungsausgaben

„Gemeinsam mit den Ländern werden wir die öffentlichen Bildungsausgaben deutlich steigern und dafür sorgen, dass die Unterstützung dauerhaft dort ankommt, wo sie am dringendsten gebraucht wird. Mit einer Stärkung der frühkindlichen Bildung, besseren Startchancen in sozial benachteiligten Schulen, einem Digitalpakt 2.0 und einem grundlegend reformierten BAföG legen wir den Grundstein für ein Jahrzehnt der Bildungschancen.“

Bildungszusammenarbeit

„Wir streben eine engere, zielgenauere und verbindliche Kooperation aller Ebenen an (Kooperationsgebot). Die örtliche Umsetzungskraft der Schulträger, die Kultushoheit der Länder und das unterstützende Potenzial des Bundes wollen wir dafür zu neuer Stärke vereinen und eine neue Kultur in der Bildungszusammenarbeit begründen.“

Gleiche Chancen

„Wir wollen gemeinsam darauf hinwirken, dass jedes Kind die gleiche Chance auf Entwicklung und Verwirklichung hat.“

Zusammenarbeit mit Bundesländern

„Gemeinsam mit den Ländern wollen wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, gemeinsam gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen und Qualität, Leistungsfähigkeit und Weiterentwicklung des Bildungswesens zu stärken. Soweit erforderlich, bieten wir Gespräche über eine Grundgesetzänderung an.“

Qualitätsentwicklungsgesetz für Kitas

„Wir werden das Gute-Kita-Gesetz auf der Grundlage der Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation fortsetzen und bis Ende der Legislaturperiode gemeinsam mit den Ländern in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards überführen.“

Ganztag

„Wir werden den Ausbau der Ganztagsangebote mit einem besonderen Augenmerk auf die Qualität weiter unterstützen. Mit Ländern und Kommunen werden wir uns über die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbildung und -betreuung und der qualitativen Weiterentwicklung verständigen und unter Berücksichtigung der länderspezifischen Ausprägungen einen gemeinsamen Qualitätsrahmen entwickeln.“

Bildungschancen

„Mit dem neuen Programm ,Startchancen‘ wollen wir Kindern und Jugendlichen bessere Bildungschancen unabhängig von der sozialen Lage ihrer Eltern ermöglichen.“

„Wir wollen Länder und Kommunen dauerhaft bei der Digitalisierung des Bildungswesens unterstützen. Den Mittelabruf beim Digitalpakt Schule werden wir beschleunigen und entbürokratisieren.“

Lehrerbildung

„Bund und Länder richten eine gemeinsame Koordinierungsstelle Lehrkräftefortbildung ein, die bundesweit Fort- und Weiterbildungsangebote vernetzt, die Qualifikation von Schulleitungen unterstützt, den Austausch ermöglicht sowie die arbeitsteilige Erstellung von Fortbildungsmaterialien organisiert und fördert.“

Fachkräfte

„Gemeinsam mit den Ländern und allen relevanten Akteuren entwickeln wir eine Gesamtstrategie, um den Fachkräftebedarf für Erziehungsberufe zu sichern und streben einen bundeseinheitlichen Rahmen für die Ausbildung an. Sie soll vergütet und generell schulgeldfrei sein.

Mit hochwertigen Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung, sorgen wir für attraktive Arbeitsbedingungen. Wir wollen die praxisintegrierte Ausbildung ausbauen, horizontale und vertikale Karrierewege sowie hochwertige Fortbildungsmaßnahmen fördern und Quereinstieg erleichtern. Umschulungen werden wir auch im dritten Ausbildungsjahr vollständig fördern.“

Den ganzen Koalitionsvertrag finden Sie hier:




Kinder- und Jugendpreis: Bis zum 31. Januar bewerben!

Die Bewerbungsphase für den Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung des DKHW hat begonnen.

Der Deutsche Kinder- und Jugendpreis ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert und damit der höchstdotierte bundesweite Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland. Partner sind die Deutsche Fernsehlotterie und der Europa-Park in Rust. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2022. Die feierliche Preisverleihung findet am 13. Juni 2022 im Europa-Park statt. Neben der Bekanntgabe der Gewinnerprojekte erwartet die Teilnehmenden ein buntes Rahmenprogramm mit Musik-Acts und Prominenten, die das Engagement der Kinder und Jugendlichen wertschätzen.

Partizipation ist ein zentraler Wert

„Die Beteiligung von Kindern ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis zeichnen wir das Engagement von Kindern und Jugendlichen für ihre eigenen Rechte oder die Rechte anderer aus. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, wie wichtig die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist. Kinder und Jugendliche, die sich aktiv bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten einbringen, engagieren sich auch als Erwachsene eher an der Gestaltung des Gemeinwesens. Mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird somit ein wesentlicher Grundpfeiler unserer Demokratie gestärkt. Wir sind auf die Einsendung von fantasievollen Angeboten, die von und durch die Kreativität der Kinder- und Jugendlichen trotz der aktuellen Umstände umgesetzt werden, sehr gespannt“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, zum Start der Bewerbungsphase.

Kinder im Mittelpunkt

Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis wirbt das Deutsche Kinderhilfswerk im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention für eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Fragen und Belangen. Um ihre aktive Teilnahme zu sichern, stellt das Deutsche Kinderhilfswerk Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Interesses. Nur so fühlen sie sich ernst genommen und lernen Demokratie. Priorität hat dabei auch, die Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Preisverleihung für ihr Engagement zu würdigen und ihre Projekte einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen.

Für Solidarität, Engagement und Kultur

Vergeben wird der Preis in den Kategorien Solidarisches Miteinander, Politisches Engagement und Kinder- und Jugendkultur. Die Gewinner des 1. Platzes jeder Kategorie erhalten ein Preisgeld in Höhe von 6.000 Euro. Außerdem wird es in jeder Kategorie eine lobende Erwähnung geben, die mit 3.000 Euro dotiert ist. Zusätzlich wird ein Projekt mit dem Europa-Park JUNIOR CLUB Award ausgezeichnet, der mit einem Preisgeld von 3.000 Euro gewürdigt wird.

Online bewerben

Die Bewerbung erfolgt online unter www.dkhw.de/dkjp. Dort sind weitere Informationen sowie Hinweise zum Ausfüllen der Bewerbung aufgeführt. Die Vorhaben sollen bereits begonnen haben oder im letzten halben Jahr abgeschlossen worden sein. Für die Endauswahl werden je Kategorie sechs Projekte durch eine Fachjury nominiert. Danach wird der Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes als Kinderjury die Preisträgerinnen und Preisträger ermitteln. Kinder und Jugendliche der Gewinnerprojekte für den Deutschen Kinder- und Jugendpreis werden zur Preisverleihung in den Europa-Park in Rust eingeladen und erhalten während der Veranstaltung die Möglichkeit, ihr Projekt direkt auf der Bühne vorzustellen. Außerdem wird von jedem Gewinnerprojekt sowie von den lobenden Erwähnungen ein Kurzfilm gedreht, der zur Vorstellung des Engagements dient.




Zum Tag der Kinderrechte

DKHW: Großer Handlungsbedarf bei Kinderrechten in der digitalen Welt

Einen großen Handlungsbedarf im Bereich der digitalen Welt zeigt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerks auch der General Comment des UN-Kinderrechteausschusses auf [„General comment No. 25 (2021) on children’s rights in relation to the digital environment“], der unter dem Titel „Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld“ in deutscher Fassung veröffentlicht wird. So müsse vor allen Dingen das im Frühjahr beschlossene Jugendschutzgesetz konsequent umgesetzt und der Digitalpakt Schule zügig realisiert werden.

Kinderrechte gelten auch im digitalen Raum

„Der General Comment zeigt auf, dass alle Kinderrechte auch im digitalen Raum gelten. Kinder haben ein Recht auf Zugang zum Internet und auf Teilhabe an digitalen Angeboten. Dabei sind sie vor Gewalt und Ausbeutung ebenso zu schützen wie ihre Daten und ihre Privatsphäre. Die Mahnung des UN-Kinderrechteausschusses zu mehr Investitionen in technologische Infrastruktur der Schulen und Fortbildungen von Lehrkräften muss Ansporn für Bund, Länder und Kommunen sein, den Digitalpakt Schule zügiger als bisher umzusetzen. Die Ausstattung mit technischen Geräten darf aber keine Einbahnstraße sein. So fordern die Vereinten Nationen Medienbildung für alle Schülerinnen und Schüler, sodass Kinder und Jugendliche die Potenziale des digitalen Raums für sich und ihre Rechte nutzen können. Auch ist es unerlässlich, die technische Ausstattung mit individuellen Schulkonzepten zu verbinden, die sich an der Lebenswirklichkeit der Kinder und Jugendlichen orientieren und Medien pädagogisch-didaktisch einsetzen. Nur so kann ein zeitgemäßes Unterrichts- und Schulkonzept entstehen, das auch nach der Corona-Pandemie dringend benötigt wird“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Auch die Anbieter sind gefordert

„Bei aller Verpflichtung des Staates durch die Vereinten Nationen können sich die Anbieter aber nicht zurücklehnen. Es liegt ganz wesentlich auch in ihrer Verantwortung für Kinder sowohl attraktive als auch sichere digitale Umgebungen zu schaffen. Sie können durch datenschützende und Privatsphäre achtende Gestaltung ihrer Angebote maßgeblich dazu beitragen, dass Kinder weniger Cybergrooming und Hass ausgesetzt sind oder sie um ihr Taschengeld gebracht werden. Gemeinsam sollten Regierungen und Anbieter sowie Kinder und die Zivilgesellschaft dafür wirken, das Internet zu einem besseren Ort für eine weiter zusammenrückende Weltgemeinschaft zu machen“, so Krüger weiter.

Gemeinsam Verantwortung tragen

„Staat und Medienanbieter, Eltern und Fachkräfte, sie alle tragen gemeinsam die Verantwortung, dass sich Kinder im digitalen Raum sicher bewegen können. Alle Angebote, die von Kindern genutzt werden, müssen deshalb mit kindgerechten Informationen und Anleitungen versehen werden, Inhaltsmoderationen sowie Hilfemechanismen sind vorzuhalten, Alters- und Inhaltskennzeichen sollen die Orientierung über Medienangebote und damit verbundene Risiken befördern. Diese hohen Standards dürfen nicht aufgeweicht werden“, so Thomas Krüger.
Weitere Infos: www.dkhw.de/kinderrechte-digitale-welt 




Stoppt Kinderrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen!

Appell von Kinder- und Menschenrechtsorganisationen

Die Menschen im Grenzgebiet in Belarus müssen umgehend Zugang zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren in Europa erhalten. Statt Abschottung und rechtswidrigen Push-Backs fordern die 28 unterzeichnenden Organisationen, zu denen auch der Paritätische Gesamtverband gehört, einen sofortigen und verbesserten Zugang zum Grenzgebiet für humanitäre Organisationen, um die betroffenen Geflüchteten versorgen zu können. Hier der appell der Organisationen:

Kinderrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen stoppen – Evakuierung jetzt!

In den Wäldern an der polnisch-belarussischen Grenze harren gegenwärtig geflüchtete Menschen, unter ihnen Kinder und Familien, unter unmenschlichen humanitären Bedingungen aus. Ihre Kinder- und Menschenrechte werden mit Füßen getreten. Sie leiden unter Unterkühlung, Hunger und Erschöpfung. Sie fliehen vor Verfolgung in der Heimat, Gewalt und Perspektivlosigkeit und suchen Zugang zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren.

An der polnisch-belarussischen Grenze, aber auch an der bosnisch-kroatischen Grenze, reagieren die EU und ihre Mitgliedsstaaten mit Abweisung, illegalen Pushbacks und dem Bau neuer Zäune.

Kinder und Familien dürfen nicht zum Opfer regionaler Macht- und europäischer Abschottungspolitik werden. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die bestehende und künftige Bundesregierung auf, sofort tätig zu werden, um das Leid der Kinder und Familien an den europäischen Land-Außengrenzen zu lindern. Die Spirale der Gewalt sowie die lebensgefährliche Kälte und Unterversorgung, denen die Kinder insbesondere in Belarus ausgesetzt sind, dürfen nicht ignoriert, ihre Rechte nicht für Machtpolitik kompromittiert werden.

Menschenunwürdige und kindeswohlgefährdende Unterbringungs- und Versorgungssituation

An der Außengrenze der EU in Belarus findet vor den Augen der europäischen Öffentlichkeit eine humanitäre Krise statt, die sich angesichts des beginnenden Winters noch drastisch zuspitzen wird.

An der Grenze zu Polen campieren Tausende Menschen obdachlos in einem Waldgebiet trotz der stetig fallenden Temperaturen. Der Zugang zu sanitären Anlagen, Lebensmitteln oder medizinischer Versorgung ist faktisch nicht vorhanden und wird nur durch das Engagement der Zivilgesellschaft und engagierter Bürgerinnen ermöglicht.

Die betroffenen Geflüchteten, unter ihnen viele Kinder und Jugendliche, befinden sich in einer ausweglosen Situation: Sie können nicht in die EU einreisen und gleichzeitig ist ihnen der Weg durch Belarus versperrt.

Auch in Bosnien und Herzegowina kommt es immer wieder dazu, dass Menschen, unter ihnen auch Kinder, bei Minusgraden in selbstgebauten Camps vor der Grenze ausharren in der Hoffnung, endlich in die EU zu gelangen.

Gewalt und illegale Rückschiebungen von Kindern an den Außengrenzen

Die unterzeichnenden Organisationen sind extrem besorgt hinsichtlich des europa- und völkerrechtswidrigen Vorgehens der EU-Mitgliedstaaten Kroatien und Polen bei Grenzübertritten. Gewaltsame Pushbacks, wie sie von Kroatien seit Jahren straflos praktiziert werden, sind auch in Polen zur gut dokumentierten Praxis des Grenzschutzes geworden. Menschen werden im Grenzgebiet aufgespürt und ohne individuelle Prüfung ihres Asylgesuchs oder ihrer Einreisegründe unter Zwang vor die europäischen Außengrenzen zurückgebracht. Einmal mehr zeigt sich: Werden Gewalt und europa- und völkerrechtswidrige Rückschiebungen nicht geahndet und sanktioniert, avancieren sie durch stillschweigende Zustimmung zu regulären Mitteln des Grenzmanagements an den europäischen Außengrenzen.

Verschiedene Berichte belegen Gewaltanwendung und illegale Rückschiebungen durch sowohl polnische als auch kroatische Grenzbeamte. So haben Menschenrechtsorganisationen bereits im August 2021 illegale Kollektivausweisungen an der polnischen Grenze öffentlich dokumentiert.

Auch an der bosnisch-kroatischen Grenze finden schon seit langem nachweislich rechtswidrige Rückschiebungen durch kroatische Sicherheitsbehörden statt, welche von Gewalt, Erniedrigung und Entwendung von Eigentum begleitet werden. Auch Kinder sind von Pushbacks betroffen.

Die EU-Grenzschutzagentur Frontex sieht dabei tatenlos zu und schreitet bei Menschenrechtsverletzungen nicht ein. Der Winter hat in den Grenzregionen Polens und Kroatiens bereits begonnen. Sinkende Temperaturen, teils unter null Grad, verschlechtern die lebensgefährliche Situation für Kinder und Familien noch weiter dramatisch. Ihnen muss unverzüglich geholfen, ihre Rechte umgehend respektiert werden.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern die Bundesregierung auf:

  • Sofortige Evakuierung – legale Zugangswege schaffen

Die Bundesregierung und die EU-Kommission müssen die betroffenen Menschen, allen voran Kinder und Familien, aus den entsprechenden Regionen evakuieren und auf die EU-Staaten umverteilen. Dies bedarf eines Ad-hoc-Evakuierungsmechanismus, wie er im Ansatz bei der Aufnahme von den griechischen Inseln angewendet wurde. Um mittelfristig die Situation an den EU-Außengrenzen zu verbessern, müssen in Ergänzung zum individuellen Asylverfahren Resettlement- und humanitäre Aufnahmeprogramme sowie andere legale Zugangswege ausgebaut und die Hürden für Familienzusammenführungen gesenkt werden.

  • Stopp der Push-Backs – Zugang zum Asylverfahren

Die Praxis der Push-Backs muss sofort unterbunden und der Zugang zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren sichergestellt werden. Mitgliedstaaten, die sich dem verweigern, müssen sanktioniert werden. Um Menschenrechtsverletzungen aufzudecken, muss das Grenzmanagement der EU-Mitgliedstaaten von einem transparenten, unabhängigen und effektiven Monitoringmechanismus begleitet werden. Konsequente Schulungen zu Kinder- und Menschenrechten können zudem rechtswidriges Vorgehen einzelner Grenzbeamt:innen verhindern.

  • Unterstützung der Menschen vor Ort – Zugang von Hilfsorganisationen

Den betroffenen Menschen, insbesondere Kindern und Familien, in den Grenzregionen müssen umgehend ein festes Dach über dem Kopf, eine regelmäßige Versorgung mit Lebensmitteln und Kleidung sowie Zugang zur Gesundheitsversorgung gewährt werden. Humanitäre Organisationen sowie Menschen- und Kinderrechtsorganisationen müssen zudem umgehend umfassenden Zugang zu den betroffenen Menschen in den Grenzregionen erhalten. In diesem Sinne fordern wir die Bundesregierung auf, sofort aktiv zu werden und Unterstützung zu leisten, und zwar sowohl in Form von direkter humanitärer Hilfe für die Betroffenen vor Ort als auch durch ihren Einsatz für eine nachhaltige Lösung auf EU-Ebene.

Folgende Organisationen haben den Appell unterzeichnet:

Amadeu Antonio Stiftung, Amnesty International Deutschland e.V., Arbeitsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF), Ärzte ohne Grenzen e.V., AWO Bundesverband, Brot für die Welt e.V., Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Der Paritätische Gesamtverband, Deutsche Jugend in Europa Bundesverband e.V., Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Diakonie Deutschland, ECPAT Deutschland e.V., Equal Rights Beyond Borders, International Rescue Committee, Jesuitenflüchtlingsdienst, Jugendliche ohne Grenzen, JUMEN – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland e.V., National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN – Kinderrechtskonvention, OUTLAW.die Stiftung, Plan International, PRO ASYL, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV), Save the Children Deutschland e.V., Seebrücke – Schafft Sichere Häfen!, SOLWODI Deutschland e.V., SOS-Kinderdorf e.V., terre des hommes Deutschland e.V., World Vision Deutschland e.V.




Die Nummer gegen Kummer: Damit Kinder nicht alleine bleiben

Rund 13 Prozent aller Gespräche drehen sich um den Themenkomplex Gewalt und Missbrauch

Heute findet zum 7. Mal der europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt statt. Sexualisierte Gewalt gegen Heranwachsende ist durch die Missbrauchsskandale vermehrt ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Und als Folge der Corona-Pandemie wächst die Sorge um zunehmende sexualisierte Gewalt gegen Kinder, denn:Kinder und Jugendliche sind während der Pandemie – sowohl im direkten Umfeld aber auch im Internet – einem erhöhten Risiko von sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch ausgesetzt.

Anstieg der Beratungen in 2021

Im Jahr 2021 steht der Aktionstag unter dem Motto „Making the circle of trust truly safe for children“. Kinder und Jugendliche sollen sich gerade innerhalb der Familie oder dem Freundeskreis sicher(er) fühlen. Doch häufig finden Übergriffe im Kreis der engsten Vertrauten statt. Die Pandemie wirkt sich hier noch verstärkend aus, da Kinder und Jugendliche mehr Zeit zu Hause verbringen. Dies spiegelt sich auch in den Erfahrungen der Nummer gegen Kummer wider: Etwa 13 Prozent aller Gespräche am Kinder- und Jugendtelefon und in der Online-Beratung konnten in 2020 dem Themenkomplex Gewalt und Missbrauch zugeordnet werden. Und auch die bisherigen Zahlen aus 2021 lassen einen Anstieg der Beratungen zur Thematik vermuten.

Mediennutzung von Jugendlichen hat stark zugenommen

Auch online steigt das Risiko von sexuellen Übergriffen. Die JIM-Studie von 2020 zeigt, dass die Mediennutzung der Jugendlichen unter Corona stark zugenommen hat. Durch die viele Zeit im Internet können Kinder und Jugendliche leicht auf Inhalte oder Personen stoßen, die ihnen schaden. „Viele Heranwachsende sind heute leider immer noch nicht ausreichend über mögliche Risiken der digitalen Welt aufgeklärt“, so Rainer Schütz, Geschäftsführer von Nummer gegen Kummer e.V. „Täterinnen und Täter nutzen diesen Umstand gerne für ihre Zwecke aus. So berichten Ratsuchende von unerwünschten Nachrichten mit sexualisiertem und Angst machenden Bildmaterial oder, dass sie selbst unter Druck gesetzt werden intime Fotos von sich zu verschicken.“

Anonym und kostenfrei erreichbar

Damit Kinder und Jugendliche mit ihren Sorgen und Problemen nicht alleine bleiben, sind die anonym und kostenfrei erreichbaren Beratungsangebote der „Nummer gegen Kummer“ von großer Bedeutung. Denn im geschützten Raum der vertraulichen Beratung am Telefon und Online fällt es Betroffenen oft leichter über das Erlebte zu sprechen. „Die Wichtigkeit unserer telefonisch und online erreichbaren Angebote zeigt sich besonders in den Pandemiezeiten – die „Nummer gegen Kummer“ war eines von wenigen Angeboten, die durchgehend und „kontaktlos“ erreichbar bleiben konnten“, betont Schütz. Seit 40 Jahren finden Ratsuchende bei der „Nummer gegen Kummer“ ein „offenes Ohr“ zu all ihren Sorgen, Fragen und Problemen. Die qualifizierten ehrenamtlich Beratenden hören zu, besprechen gemeinsam mögliche Lösungen und können bei Bedarf über weitere spezialisierte Hilfeangebote informieren.

Im Verbund mit saferinternet.de

Gemeinsam mit Partnern wie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Projekt Trau Dich!, im Verbund www.saferinternet.de und dem Deutschen Kinderschutzbund stellt die „Nummer gegen Kummer“ eine wichtige Anlaufstelle zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung dar.

Kontakt zum Kinder- und Jugendtelefon

Tel.: 116111

Telefonische Beratung, montags bis samstags von 14 Uhr bis 20 Uhr. Anonym und kostenlos in ganz Deutschland.

Mehr dazu unter: https://www.nummergegenkummer.de/kinder-und-jugendberatung/kinder-und-jugendtelefon/




Sexueller Kindesmissbrauch durch Frauen

Studie zu einem gesellschaftlichen Tabu soll Wissenslücken schließen

Bei sexuellem Kindesmissbrauch wird in der Regel von männlichen Tätern ausgegangen. Dass auch Frauen ein sexuelles Interesse an Kindern haben können und sexualisierte Gewalt ausüben können, ist ein gesellschaftliches Tabu. Auch in der Wissenschaft und der klinischen Praxis wurde dieses Thema bisher kaum beachtet. Dies führt zu einem Mangel an Wissen, welches für die Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs und die Versorgung betroffener Menschen dringend notwendig ist.

Anonyme Online-Studie

Ein Forschungsprojekt des Instituts für Sexualforschung, Sexualmedizin und Forensische Psychiatrie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), das mit Mitteln der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs finanziert wurde, will die Wissenslücken schließen. Im Rahmen einer ersten anonymen Online-Studie wurden Personen befragt, die sexualisierte Gewalt durch eine Frau erlebt haben. Eine zweite anonyme Online-Studie richtete sich an Frauen mit einem sexuellen Interesse an Kindern. Darüber hinaus wurden vertrauliche Anhörungen und schriftliche Berichte von betroffenen Personen ausgewertet, die sich an die Aufarbeitungskommission gewandt hatten.

Oft mehrjäriges Martyrium

Die Ergebnisse des Forschungsprojekts zeigen auf, dass auch Frauen sexualisierte Gewalt an Kindern ausüben. Die Mehrheit der Personen, die von sexuellem Kindesmissbrauch durch Frauen betroffen sind, berichtete davon, dass die sexualisierte Gewalt in der frühen Kindheit begann und über mehrere Jahre andauerte. Häufig wurde die Gewalt von Personen aus dem Familienkreis der Betroffenen ausgeübt. In den meisten Fällen war die eigene Mutter die Täterin. Die beschriebenen sexuellen Handlungen zeigen eine große Bandbreite, die bis hin zu schwerer sexualisierter Gewalt im Kontext der organisierten Kriminalität reicht. 

Strategien und Typen von Täterinnen

In dem Forschungsprojekt wurden durch Auswertungen der Berichte an die Aufarbeitungskommission auch Strategien und Typen von Täterinnen im Kontext sexualisierter Gewalt an Kindern untersucht. Es zeigten sich vier Typen: die sadistische Täterin, die ein starkes Ausmaß an Gewaltanwendung zeigt, die sogenannte parentifizierende Täterin, die in den betroffenen Kindern und Jugendlichen einen Ersatz für erwachsene Sexualpartnerinnen und -partner sieht, die vermittelnde Täterin, die betroffene Kinder dritten Tatpersonen zuführt, und die instruierende Täterin, die oft im Kontext von organisierten Gewaltstrukturen auftritt.

Taten sind oft schwerer zu erkennen

„Die Auswertungen ergaben auch, dass sexualisierte Gewalt durch weibliche Täterinnen für Betroffene und das Umfeld schwerer zu erkennen ist als sexualisierte Gewalt durch männliche Täter. Es wird bei Täterinnen zum Beispiel eine subtilere Vorgehensweise und mehr psychische Manipulation berichtet. Aufgrund der starken Tabuisierung fällt Betroffenen das Sprechen über die sexualisierte Gewalt durch eine Frau besonders schwer – das Vertrauen ist stärker erschüttert und Schamgefühle werden stärker empfunden als bei sexualisierter Gewalt durch einen Mann. Ein großer Teil der Betroffenen gab auch an, dass sexualisierte Gewalt durch Frauen allgemein weniger ernst genommen werde als durch männliche Tatpersonen.“, so Prof. Dr. Johanna Schröder, Institut für Sexualforschung, Sexualmedizin und Forensische Psychiatrie des UKE. Viele der Betroffenen leiden unter posttraumatischen Belastungssymptomen. Die psychischen Folgen des sexuellen Kindesmissbrauchs werden zudem durch Stigmatisierungsprozesse verstärkt.

Hinweise auf die Diagnose auf eine pädophile Störung

Das Forschungsprojekt liefert erstmals auch Daten über Frauen, die ein sexuelles Interesse an Kindern und/oder Jugendlichen haben. Die Mehrheit der befragten Frauen fühlte sich sexuell gleichermaßen zu männlichen und weiblichen Personen hingezogen. Mehr als die Hälfte der Teilnehmerinnen zeigt Hinweise auf die Diagnose einer pädophilen Störung. Allerdings gaben die wenigsten Frauen an, dass ihr sexuelles Interesse auf Kinder begrenzt ist. Bei der Mehrzahl der Frauen besteht eine geringe Motivation, ihr sexuelles Interesse an Kindern zu ändern. Ein Teil hat aufgrund ihres sexuellen Interesses an Kindern bereits professionelle Hilfe gesucht.

Empfehlungen für weitere Forschung

Aus den Erkenntnissen des Forschungsprojekts ergeben sich Empfehlungen für die weitere Forschung, Prävention und Versorgung. „Um Kinder auch vor sexualisierter Gewalt durch Frauen besser schützen und Betroffene bedarfsgerecht versorgen zu können, muss daher an erster Stelle die Tabuisierung des Themas beendet werden. Dies kann durch weiteres Wissen aus der Forschung, durch Aufklärung der Öffentlichkeit und durch Fortbildung von Fachpersonen aus pädagogischen, psychosozialen und medizinischen Einrichtungen sowie bei der Polizei und in der Justiz gelingen“, ergänzt Dr. Safiye Tozdan, Institut für Sexualforschung, Sexualmedizin und Forensische Psychiatrie des UKE.

Das Forschungsteam

Das Forschungsprojekt startete am 1. Januar 2020 und endete am 30. Juni 2021. Es wurde am Institut für Sexualforschung, Sexualmedizin und Forensische Psychiatrie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf durchgeführt. Dem Projektteam gehörten Prof. Dr. Johanna Schröder, Dr. Safiye Tozdan, Tanita Gebhardt, Janne Hübner, Yasemin Yamak und Prof. Dr. Peer Briken an. Das Forschungsprojekt wurde mit Mitteln der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs finanziert. Weitere Ergebnisse aus dem Projekt werden in Fachartikeln veröffentlicht.

Download: Zusammenfassung der Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt „Sexueller Kindesmissbrauch durch Frauen“

Quelle: Pressemitteilung der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs




Kitas sind Schlüsselakteure in der Leseförderung

Laut Vorlesestudie fehlen vielen Kindern zu Hause die Vorlese-Impulse

507 pädagogische Fachkräfte aus Einrichtungen, die repräsentativ für Kitas in Deutschland sind, standen in diesem Jahr für die Vorlesestudie Rede und Antwort. Damit ist die Vorlesestudie in diesem Jahr sogar repräsentativ. Sie ist ein gemeinsames Projekt von Stiftung Lesen, DIE ZEIT und Deutsche Bahn Stiftung.

Vorlesen ist ein Grundbedürfnis von Kindern

In 91 Prozent der Kitas erhalten Kinder mindestens einmal am Tag Impulse durch Geschichten. Vorlesen wird außerdem vielfältig in den Tagesablauf integriert: als festes Ritual, zu regelmäßigen Zeiten, bei spontanen Gelegenheiten oder aus pädagogischen Gründen, etwa um Kinder zu beruhigen. Die Initiative zum Vorlesen geht in allen Kitas auch von den Kindern selbst aus. Als Grund nennen 99 Prozent der Kita-Fachkräfte den Spaß der Kinder am Vorlesen, gefolgt von Nähe und Wissbegierde.

Elternarbeit essentiell wichtig

In 41 Prozent der Kitas nehmen Fachkräfte überdurchschnittlich viele Kinder wahr, denen Impulse durch Vorlesen zu Hause fehlen. Sie nennen vielfältige Gründe: Neben Nutzung anderer Medien, zu wenig Zeit und zu wenig Lust zum Vorlesen fehlt es beispielsweise in Familien mit nicht-deutscher Herkunftssprache an Lesematerial in der eigenen Sprache. Die Hälfte der befragten Fachkräfte gibt an, dass außerdem Unsicherheit und fehlende Erfahrung beim Vorlesen eine Rolle spielen. Aber auch eine fehlende Lesekompetenz der Eltern.

Deshalb zielen Aktivitäten und Expertise der Fachkräfte auch darauf ab, Eltern das Vorlesen näher zu bringen. Kita-Fachkräfte wünschen sich dazu neben Medien-Empfehlungen und Ausstattung mit Vorlesematerial auch konkrete Unterstützung für die Elternarbeit.

Vorlesen in allen Lebensbereichen der Kinder unterstützen

Kitas sind neben der Familie das wichtigste Lernumfeld für Kinder vor der Schulzeit. Dort ist Vorlesen organisch verankert. „Kitas sind vorbildliche Schlüsselakteure in der frühen Leseförderung – sie erreichen fast alle Kinder mit ihren Vorlese-Impulsen“, so Sabine Uehlein, Geschäftsführerin Programme der Stiftung Lesen. „Es ist vielfach belegt, dass diese Vorlese-Impulse Kindern helfen, ihr volles Potenzial zu entfalten. Deshalb sind Familie, Kita und auch alle Akteure in der Freizeit von Kindern dazu aufgefordert, Geschichten für sie erlebbar zu machen. Denn Vorlesen und Lesen muss fester Bestandteil aller Lebensbereiche von Kindern sein.“

Die Vorlesestudie wird seit 2007 jährlich durchgeführt. 2021 hat das Umfragezentrum Bonn (uzbonn) im Mai und Juni 507 pädagogische Fachkräfte in Kitas mündlich und online befragt. Die Einrichtungen sind repräsentativ für Kitas in der Bundesrepublik Deutschland.Alle Ergebnisse sowie Vorleseempfehlungen für Kinder zwischen einem und acht Jahren finden Sie unter: www.stiftunglesen.de/vorlesestudie.

Beim bundesweiten Vorlesetag setzen jedes Jahr hunderttausende Menschen ein Zeichen für das Vorlesen. 2021 findet er am 19. November unter dem Jahresmotto „Freundschaft und Zusammenhalt“ statt. Weitere Informationen und Anmeldung: www.vorlesetag.de

Quelle: Pressemitteilung Stiftung Lesen.




EARTH•CHOIR•KIDS – das Musik-Projekt für das Klima

horn klima

UNSER HEIMATPLANET – Offizieller Trailer des Musikprojekts EARTH·CHOIR·KIDS von Reinhard Horn

Das neue Musikprojekt „EARTH·CHOIR·KIDS – Unsere Stimmen für das Klima“ von Liedermacher Reinhard Horn bringt Kindern und Jugendlichen das Thema „Klima“ kreativ, kraftvoll und engagiert nahe. Anfang 2022 geht es los: Dann gibt es die CD mit inspirierenden Klimasongs, ein Songbuch für Kinder- und Jugendchöre und jede Menge Konzerte. Das Musikprojekt wird von vielen Musikerinnen und Musikern, Politikern, Forscherinnen und Organisationen unterstützt, etwa von der Deutschen Chorjugend, Greenpeace, der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU), Brot für die Welt und der Kindernothilfe.

„Man liebt nur, was man kennt und man schützt nur, was man liebt.“

Mojib Latif

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Text: Mojib Latif, Klimaforscher
Sprecher: Sven Plöger, ARD Wetter

Weitere Informationen zum Projekt gibt es hier:

EARTH CHOIR KIDS
das Musik-Projekt für das Klima
von Reinhard Horn
www.earth-choir-kids.com