Alleinerziehende haben das Nachsehen

Studie der Bertelsmann-Stiftung „Wer gewinnt? Wer verliert?“ gratis zum Download

Frauen können sich, auf das gesamte Erwerbsleben gerechnet, nur etwas mehr als halb so viel Bruttoeinkommen erarbeiten wie Männer. Dieser sogenannte Gender Lifetime Earnings Gap ist für Mütter noch größer. Eine von der Bertelsmann Stiftung geförderte Studie des ForscherInnenteams um Timm Bönke von der FU Berlin zeigt, dass sich diese Lücke mit Blick auf die verfügbaren Einkommen und damit den tatsächlichen Lebensstandard vor allem dann schließt, wenn Frauen sich innerhalb des traditionellen Familienbilds bewegen. Werden beide Einkommen im Haushalt zwischen den Eheleuten gleichmäßig aufgeteilt, fängt das Partnereinkommen Einkommensausfälle von Müttern infolge von Erwerbsunterbrechungen, beispielsweise durch Kindererziehungszeiten, auf. 

Alleinerziehende haben höhere Einbußen

Fällt diese Absicherung im Haushalt jedoch weg, kann der Staat Einkommensausfälle in der Lebensperspektive nur unzureichend kompensieren: Heute Mitte-30-jährige verheiratete Mütter und Väter haben in ihrem Haupterwerbsalter, das heißt zwischen 20 und 55 Jahren, nach Steuern und Abgaben zuzüglich Transfers und Familienleistungen jeweils rund 700.000 Euro zur Verfügung. Frauen, die überwiegend alleinerziehend sind (mehr als die Hälfte der Erziehungszeit) kommen lediglich auf rund 520.000 Euro und müssen im Vergleich zu verheirateten Müttern damit durchschnittlich Einbußen von rund 25 Prozent hinnehmen. Der tatsächliche Lebensstandard hängt also stark von der Familienkonstellation und den wohlfahrtsstaatlichen Leistungen ab. „Für verheiratete Mütter schließt sich die geschlechtsspezifische Lücke in den Lebenseinkommen – die Partnerschaft sichert sie finanziell ab“, sagt Manuela Barišić, Arbeitsmarktexpertin der Bertelsmann Stiftung. „Alleinerziehende haben dagegen das Nachsehen, da sie von Partnereinkommen kaum oder gar nicht profitieren können.“

Der Sozialstaat gleicht Lebenseinkommensverlust von Alleinerziehenden nicht aus

Bei (überwiegend) alleinerziehenden Müttern kann das im Zuge der Familiengründung wegfallende Einkommen kaum oder gar nicht durch einen Partner kompensiert werden. Sie sind daher stärker auf staatliche Sozialleistungen angewiesen und hinken dennoch hinterher. Das gilt auch für Mütter, die über einen längeren Zeitraum verheiratet waren und sich nach der Trennung um die Kinder kümmern. Das verfügbare Lebenseinkommen von heute Mitte-30-jährigen teilweise alleinerziehenden Müttern (weniger als die Hälfte der Erziehungszeit) liegt bei 625.000 Euro und ist damit rund 10 Prozent niedriger als das der verheirateten Mütter. Die Zahlen zeigen auch, dass Alleinerziehende zunehmend auf Transferleistungen angewiesen sind. Im Vergleich zu älteren Alleinerziehenden (Jahrgang 1964), ist der Anteil der Transfers am gesamten Lebenseinkommen für jüngere teilweise alleinerziehende Mütter (Jahrgang 1985) von fünf auf neun Prozent und für überwiegend Alleinerziehende von zehn auf 17 Prozent stark angestiegen. Gleichzeitig ist der Anteil des Einkommens aus Erwerbstätigkeit gesunken, weil sich beispielsweise Phasen der Ausbildung oder der Arbeitslosigkeit verlängert haben. Sie sind nur bedingt in der Lage, zu den verheirateten Müttern aufzuschließen. „Viele der familienbezogenen Leistungen sind noch immer auf die eheliche Lebensgemeinschaft ausgerichtet, so wie das Ehegattensplitting oder die beitragsfreie Mitversicherung. Für Alleinerziehende oder nicht verheiratete Paare sind diese Leistungen nicht zugänglich“, sagt Bönke, Juniorprofessor für Öffentliche Finanzen und Autor der Studie. 



Fehlanreize abbauen, Kinderbetreuung ausbauen und finanzielle Absicherung stärken

Insbesondere die Kombination aus Ehegattensplitting, steuer- und abgabenfreien Minijobs und fehlenden Betreuungsmöglichkeiten setzt starke Anreize für eine traditionelle Rollenaufteilung, in der die Frau weniger Erwerbsarbeit und dafür mehr Sorgearbeit übernimmt als der Mann. Dabei sind die Vorteile einer solchen Spezialisierung im Haushalt über das Leben gering, der Preis langfristig aber hoch: „Viele Frauen stecken in der Zweitverdienerinnenfalle fest. Dadurch sind es bei Trennungen und im Alter vor allem Frauen, die gravierende finanzielle Einbußen in Kauf nehmen müssen“, mahnt Barišić. „Wohlfahrtstaatliche Leistungen, die einen spezifischen Lebensentwurf fördern, sollten der Vergangenheit angehören, zumal Familie heute deutlich vielfältiger ist als früher.“ 

Stattdessen müsse es um eine universellere Absicherung unterschiedlicher Lebenswirklichkeiten gehen – durch verlässliche und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung und größeren finanziellen Spielraum. Dies seien wichtige Rahmenbedingungen für eine gleichmäßigere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern und eine bessere Absicherung von Alleinerziehenden.

Zusatzinformationen:

Der von der Bertelsmann Stiftung geförderten Studie „Wer gewinnt? Wer verliert? Die Absicherung von Lebenseinkommen durch Familie und Staat“ liegt ein dynamisches Mikrosimulationsmodell zugrunde, das vollständige Erwerbsbiografien im Längsschnitt auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) nachzeichnet. Basierend auf den jährlichen Haushaltsbruttoerwerbseinkommen, der Haushaltszusammensetzung und der Einkommens- und Erwerbshistorie werden Transferansprüche, staatliche Familienleistungen (inklusive Ehegattensplitting), Steuern und Abgaben im Alter zwischen 20 und 55 Jahren für die Geburtskohorten 1964 bis 1985 modelliert. Dabei wird ein vollständiges Einkommenspooling unterstellt, sodass Erwerbseinkommen zwischen Eheleuten gleichmäßig aufgeteilt werden. So kommt man vom individuellen Bruttolebenserwerbseinkommen zum äquivalenten verfügbaren Lebenseinkommen. Diese Publikation bildet die dritte und letzte Studie der Reihe „Wer gewinnt? Wer verliert?“ zu langfristigen Arbeitsmarkt- und (Lebens-)Einkommensentwicklungen von Frauen und Männern in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung




Die Nummer gegen Kummer: über 120.000 Beratungen in 2021

Zahl der Anrufe am Kinder- und Jugendtelefon und am Elterntelefon gestiegen

Die kostenlosen und anonymen Hilfsangebote der „Nummer gegen Kummer“ sind seit über 40 Jahren eine wichtige Anlaufstelle für Heranwachsende und Erziehende, die über ihre Sorgen, Ängste und Nöte sprechen möchten und darüber Entlastung oder auch konkrete Lösungsansätze suchen. Seit dem Beginn gesicherter statistischer Aufzeichnungen haben tausende ausgebildete ehrenamtlich Beratende fast 5 Mio. Beratungen mit Ratsuchenden geführt. 

Großes Thema Corona

Im Jahr 2021 fanden insgesamt 121.174 Beratungen über die Angebote der „Nummer gegen Kummer“ statt. Davon 89.169 am Kinder- und Jugendtelefon, 12.328 in der Online-Beratung (Mail+Chat) für junge Menschen und 19.677 am Elterntelefon. Am Elterntelefon (+11%) und in der Chat-Beratung (+47%) sind die Beratungszahlen im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Rund 10% aller Beratungen standen in einem direkten Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Am Elterntelefon meldeten sich sogar 20% aller Fälle mit einer Thematik, die im Zusammenhang mit Corona stand.

Mehr Konflikte in Familien

„Wir sind sehr froh, dass wir auch in 2021 erweiterte Beratungszeiten an unseren Angeboten aufrechterhalten konnten. So konnten wir vielen jungen Menschen und Erziehenden zur Seite stehen. Unsere Hilfsangebote geben Aufschluss darüber, was Eltern, Kinder und Jugendliche bewegt. Die Zahlen aus 2021 spiegeln unter anderem ein erhöhtes Konfliktpotenzial in Familien sowie eine Zunahme von psychischen Problemen bei Heranwachsenden wieder. Eine Entwicklung, die seit Beginn der Pandemie von uns und auch vielen anderen Expert*innen der Kinder- und Jugendhilfe und des psychosozialen Gesundheitssystems befürchtet wurde.“, so Rainer Schütz, Geschäftsführer der „Nummer gegen Kummer“.

Hilflosigkeit und Überforderung

Besonders häufig meldeten sich Ratsuchende am Elterntelefon, um über Gefühle der Hilflosigkeit und Überforderung, auch im Zusammenhang mit Corona, zu sprechen. Viele Erziehende fanden hier außerdem Unterstützung. Wenn es um die Beziehung zum eigenen Kind und Probleme mit (Ex-)Partner*innen ging. Häufiger als in 2020 thematisierten ratsuchende Eltern die psychischen Probleme ihrer Kinder. Und auch ratsuchende Kinder und Jugendliche suchten zu den eigenen psychischen Problemen häufiger Hilfe bei der „Nummer gegen Kummer“ als noch im Vorjahr. Darüber hinaus sprachen junge Ratsuchende verstärkt über ihre Beziehung zu den Eltern, sexuellen Missbrauch, Selbstverletzung und auch Suizidgedanken bzw. -versuche.

Jahresstatistiken

Die Jahresstatistiken zeigen, mit welchen Belastungen Familien in Deutschland zu kämpfen haben und wie es sowohl jungen Menschen als auch Erziehenden im zweiten Jahr der Corona-Pandemie geht: https://www.nummergegenkummer.de/aktuelles/zahlen-und-fakten/. In den angefügten Fact Sheets sind die wichtigsten Zahlen und Fakten noch einmal zusammengefasst.

Über Nummer gegen Kummer e.V.

Nummer gegen Kummer e.V. ist der Dachverband für örtliche Vereine, die in Deutschland ein Kinder- und Jugendtelefon und Elterntelefon betreiben. Die derzeit 87 lokalen Träger der Beratungstelefone sind überwiegend örtliche Verbände des Deutschen Kinderschutzbundes so- wie anderer Wohlfahrtsverbände. Dieses Netzwerk stellt das deutschlandweit größte kosten- freie, telefonische Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und Eltern dar. Speziell ausgebildete, ehrenamtlich engagierte BeraterInnen unterstützen die Anrufenden im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe bei Alltagsproblemen und in schwierigen Lebenssituationen. Zur Finanzierung des Netzwerkes bemühen sich Nummer gegen Kummer e.V. bundesweit und seine Trägervereine lokal um Spenden von Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen.

Nummer gegen Kummer e.V. ist aus dem Deutschen Kinderschutzbund hervorgegangen und diesem als Mitglied in seiner Zielsetzung verbunden. Der Dachverband ist Mitglied bei Child Helpline International.
Nummer gegen Kummer e.V. wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und unterstützt durch die Deutsche Telekom. Jeder Anruf an den Beratungstelefonen ist kostenlos, die Verbindungsgebühren trägt die Deutsche Telekom AG, Kooperationspartner von Nummer gegen Kummer e.V. seit 1991.

Elterntelefon unter 0800 – 111 0 550
Mo – Fr von 9 – 17 Uhr sowie Di und Do von 17 bis 19 Uhr
Kinder- und Jugendtelefon unter 116 111
Mo – Sa von 14 bis 20 Uhr
Online-Beratung für Kinder und Jugendliche per Mail und Chat unter www.nummergegenkummer.de

Weitere Informationen unter www.nummergegenkummer.de




Wattestäbchen haben im Gehörgang nichts zu suchen

ÖKO-TEST hat Wattestäbchen untersuchen lassen–-Test gratis

Im aktuellen ÖKO-TEST-Magazin findet sich auch ein aktueller Test von Wattestäbchen. Bezüglich der Schadstoffe in den Wattestäbchen gibt es kaum Auffälligkeiten. Lediglich in vier von 25 Produkten haben die Tester so genannte halogenorganische Verbindungen gefunden. Viele dieser chlorhaltigen Stoffe gelten als allergieauslösend.

Schlechte Recycling-Quote

Die Recycling-Quote in den Wattestäbchen ist allerdings gering. Nur vier der getesteten Stäbchen enthalten überhaupt Recyclingpapier. Dafür können die Hersteller jedoch kaum etwas. Der Grund besteht in der schon seit einiger Zeit anhaltenden Papierknappheit. Diese wird aktuell durch den Angriffskrieg der Russen auf die Ukraine noch verschärft.

Zwei wichtige Tipps

Zwei wichtige Tipps gibt das ÖKO-TEST-Magazin seinen Leserinnen und Lesern auch noch mit:

1. Wattestäbchen besser nicht in den Gehörgang stecken. Grund: Mit einem Stäbchen drückt man Ohrenschmalz nur noch fester und tiefer ins Ohr. Beinahe alle Produkte tragen einen entsprechenden Warnhinweis.

2. Babywattestäbchen müssen nicht sein. Die äußere Ohrmuschel lässt sich auch mit einem Waschlappen oder einem herkömmlichen Stäbchen reinigen.

Den vollständigen Test finden Sie unter diesem Link.




Der Reformwille scheitert allzu oft an der Alltagsbürokratie

Prof. Dr. Claus Hurrelmann erläutert die Cornelsen Schulleitungsstudie im Video

Schulleiterinnen und Schulleiter möchten sich intensiv um Strategie- und Unterrichtsentwicklung kümmern – ihr Alltag sieht anders aus. Das zeigt eine repräsentative Studie, deren Ergebnisse Bildungswissenschaftler Prof. Dr. Klaus Hurrelmann im Interview zusammenfasst und kommentiert. Die Cornelsen-Schulleitungsstudie wurde durch das FiBS Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie unter seiner Beteiligung durchgeführt und wird auch auf der didacta 2022 Thema sein. Die Bildungsmesse findet vom 7. Bis 11. Juni 2022 in der Messe Köln statt.

Quelle: https://bildungsklick.de/




Sechs Projekte für den Deutschen Kinder- und Jugendpreis nominiert

Kinder- und Jugendprojekte aus Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein nominiert

Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis werden Projekte gewürdigt, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Er ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert und damit der höchstdotierte bundesweite Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland. Partner sind die Deutsche Fernsehlotterie und der Europa-Park, wo der Preis am 27. Juni 2022 verliehen wird.

Sehr unterschiedliche Aktionen

In die Endrunde des Deutschen Kinder- und Jugendpreises haben es sehr verschiedene Projekte geschafft. So hat ein Jugendlicher alte Kaugummiautomaten zu Saatgutautomaten umgebaut, um die Biodiversität zu erhalten und das Aussterben der Wildbienen zu verhindern. Bei den anderen Projekten haben beispielsweise Kinder und Jugendliche eine Gruppenausstellung junger zeitgenössischer Kunst konzipiert und realisiert, oder eine Gruppe junger Menschen sich mit vielfältigen Aktionen gegen Antisemitismus und jede Form von Rassismus eingesetzt. Die nominierten Projekte werden in den nächsten Wochen in einem Kurzfilm porträtiert.

Grundpfeiler der Demokraie

„Auch in diesem Jahr haben sich sehr viele spannende Projekte für den Deutschen Kinder- und Jugendpreis beworben. Mit dem Preis zeichnen wir das Engagement von Kindern und Jugendlichen für ihre eigenen Rechte oder die Rechte anderer aus. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, wie wichtig die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist. Kinder und Jugendliche, die sich selbst als aktiv gestaltend erfahren, beteiligen sich auch als Erwachsene eher an der Gestaltung des Gemeinwesens. Mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird somit ein wesentlicher Grundpfeiler unserer Demokratie gestärkt“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des DKHW.

Ausdruck von Kreativität und Motivation

„Mit den von der Jury nominierten Projekten sehen wir die Vielfalt des Engagements junger Menschen. Der Deutsche Kinder- und Jugendpreis ist nicht nur Plattform deren Engagement auszuzeichnen, er bietet vielmehr auch die Möglichkeit die vielfältige Kreativität junger Menschen und deren Motivation zu zeigen. Die Preisträger und Preisträgerinnen übernehmen damit auch eine Vorbildfunktion für Gleichaltrige. Junge Menschen können sich einbringen. Engagement schafft die Möglichkeit der Gestaltung, der Einflussnahme und der Mitsprache. Daher ist der Deutsche Kinder- und Jugendpreis so wichtig. Er bietet Kindern und Jugendlichen eine Plattform und zeigt, wie engagiert diese sich für unsere Gesellschaft und unsere Zukunft einsetzen. Mit ihm unterstützen wir den Gedanken eines generationenübergreifenden solidarischen Miteinanders. Die nominierten Projekte stehen stellvertretend für eine engagierte Generation, die sich wünscht, dass ihr Engagement mehr gesehen wird“, sagt Christian Kipper, Geschäftsführer der Deutschen Fernsehlotterie und der Stiftung Deutsches Hilfswerk.

Verleihung im Europa-Park

„Die Nominierten dürfen sich auf eine tolle Preisverleihung im Europa-Park freuen. Es wurde ein ganz besonderes Rahmenprogramm mit Musik-Acts und Prominenten vorbereitet. Damit wollen wir dieses einzigartige Engagement und den außergewöhnlichen Ideenreichtum der Kinder und Jugendlichen wertschätzen. Ich bewundere, mit welchem Mut und Eifer sich diese jungen Menschen für ihre Mitmenschen und ein gemeinsames Miteinander einsetzen – Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft“, so Miriam Mack, Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Vergeben wird der Preis in den Kategorien Solidarisches Miteinander, Politisches Engagement und Kinder- und Jugendkultur. Die Gewinner des 1. Platzes jeder Kategorie erhalten ein Preisgeld in Höhe von 6.000 Euro. Außerdem wird es in jeder Kategorie eine lobende Erwähnung geben, die mit 3.000 Euro dotiert ist. Zusätzlich wird ein Projekt mit dem Europa-Park JUNIOR CLUB Award ausgezeichnet, der mit einem Preisgeld von 3.000 Euro gewürdigt wird.

Quelle: Pressemitteilung DKHW




Informationen zu Covid in ukrainischer Sprache

BZgA stellt Informationsmaterialien zum Schutz vor dem Coronavirus in der Übersetzung zur Verfügung

Für aus der Ukraine in Deutschland eintreffende Menschen, die in Teilen über einen noch nicht ausreichenden Impfschutz vor dem Coronavirus SARS-CoV2 verfügen, sind der Schutz vor einer Corona-Infektion und die Corona-Schutzimpfung besonders wichtig. Daher bietet die BZgA auf ihrem Internetportal www.infektionsschutz.de in ukrainischer Sprache Merkblätter und Infografiken zur Corona-Schutzimpfung, zu Tests, Quarantäne und Isolierung sowie zur Erläuterung der „3G, 3G-Plus, 2G und 2G-Plus“-Regelungen. Ergänzend sind Informationen zu Hygienemaßnahmen auf Ukrainisch verfügbar.

Die kostenfreien Merkblätter und Infografiken dienen der Unterstützung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, zum Beispiel Beschäftigten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften bei der Betreuung von Geflüchteten. Die Informationsmaterialien in ukrainischer Sprache können heruntergeladen, ausgedruckt, ausgehängt oder an geflüchtete Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Eltern weitergegeben werden.

Übersicht der Informationen der BZgA in ukrainischer Sprache rund um das Coronavirus und zur Corona-Schutzimpfung:

1) Merkblatt: Die Corona-Schutzimpfung – sicher und wirksam!

2) Infografik: Der Impfablauf

3) Infografik: Übersicht Corona-Tests

4) Infografik: Infektionen vorbeugen: Die 10 wichtigsten Hygienetipps

5) Merkblatt: Virusinfektionen – Hygiene schützt!

6) Merkblatt: Tipps für die Zeit in häuslicher Quarantäne oder Isolierung

7) Infografik: Was bedeuten 3G, 3G-Plus, 2G und 2G-Plus?

8) Merkblatt: Corona-Schutzimpfung für Kinder von 5 bis 11 Jahren

9) Merkblatt: Corona-Schutzimpfung ab 12 (Informationen für Eltern und Sorgeberechtigte)

Das Paket der Informationsmaterialien in ukrainischer Sprache steht zum Herunterladen bereit unter:
https://www.infektionsschutz.de/mediathek/materialien-auf-ukrainisch/

Kostenlose Bestellung der BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bzga.de/
Fax: 0221/8992257
E-Mail: bestellung(at)bzga.de




Kinderhilfswerk publiziert Arbeitshilfe zu Kinderrechten für Richterinnen und Richter

DKHW: Kinderrechte müssen im Justizsystem flächendeckend umgesetzt werden

Eine Sammlung von Praxisbeispielen zur Umsetzung einer kindgerechten Justiz in den Bundesländern sowie eine Handreichung für Richterinnen und Richter als Arbeitshilfe zur Ausgestaltung einer kindgerechten Justiz im Familiengerichts- und Strafverfahren hat das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) eben veröffentlicht.

Auf dem Weg zur kindgerechten Justiz

Die Publikation „Auf dem Weg zur kindgerechten Justiz. Ein erster Blick in die gute Praxis der Bundesländer“ stellt Maßnahmen und Projekte einzelner Gerichte und Bundesländer zur Umsetzung der Kinderrechte in Gerichtsverfahren vor. Damit macht sie zum einen den sehr unterschiedlichen Umsetzungsstand einer kindgerechten Justiz in den Bundesländern sichtbar und soll zum anderen die Landesjustizministerien, aber auch einzelne Gerichte zur Adaption erfolgreicher Maßnahmen anregen.

„Verfahren entsprechen oft nicht den menschenrechtlichen Anforderungen“

„Gerichtliche Verfahren, sei es im Bereich des Straf- oder Familienrechts, sind für die betroffenen Kinder und Jugendlichen häufig schwer verständlich, belastend und haben nicht selten existentielle und höchstpersönliche Fragen zum Gegenstand. Zugleich zeigen zahlreiche Studien auf, dass ihre Situation in behördlichen und gerichtlichen Verfahren in Deutschland oftmals weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz entspricht. Obwohl Verfahren ihre Interessen betreffen und die Entscheidungen weitreichende Folgen für ihr Leben haben, werden Kinder häufig nicht kindgerecht beteiligt und angehört. Dabei bestehen zudem große regionale Unterschiede. Es darf aber nicht von den Verfahrensbeteiligten oder dem Gericht im Einzelfall abhängen, ob die Rechte des Kindes im Verfahren umgesetzt werden. Deshalb brauchen wir in Deutschland eine flächendeckende Stärkung der Kinderrechte im Justizsystem.“ So erklärt Anne Lütkes, Vizepräsidentin des DKHW, den Umstand, der zur Veröffentlichung der Arbeitshilfe geführt hat.

Kinderrechte in Verhandlungen besser erkennen

Die „Handreichung für Richter*innen – Arbeitshilfe zur Ausgestaltung einer kindgerechten Justiz im Familiengerichts- und Strafverfahren“ soll Richterinnen und Richter dabei unterstützen, die Kinderrechte in gerichtlichen Verfahren als solche besser zu erkennen und die gesetzlichen Möglichkeiten zu ihrer Umsetzung umfassend auszuschöpfen. Dabei stehen besonders die Verbesserung der Qualität der Anhörungen sowie der Vernehmungen von Kindern und Jugendlichen, der Zugang und die Beteiligung am Recht und die Stärkung interdisziplinärer Kooperationen im Vordergrund.

Empfehlungen in die Alltagspraxis integrieren

Der Qualifikation von Richterinnen und Richtern im Umgang mit Kindern kommt in einem kindgerechten Justizsystem eine besondere Bedeutung zu. Wie Kinder ein gerichtliches Verfahren wahrnehmen, hängt maßgeblich davon ab, wie die sie anhörenden Richterinnen und Richter ihnen begegnen. Um passgenau an der gängigen gerichtlichen Praxis anzuknüpfen, wurden die dargestellten Empfehlungen ausschließlich von Expertinnen und Experten aus der Praxis und Wissenschaft zusammengetragen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Empfehlungen sich niedrigschwellig in die tägliche praktische Arbeit von Richterinnen und Richter integrieren lassen.

Möglichkeiten aufgrund von Handlungsunsicherheiten oft nicht ausgeschöpft

„Aus der Zusammenarbeit und Konsultationsprozessen mit relevanten Akteuren der Zielgruppe, vor allem Richterinnen und Richtern, wissen wir, dass bei ihnen ein besonderes Interesse an interdisziplinären Kenntnissen im Umgang mit Kindern besteht. Eine hohe Arbeitsauslastung, mangelnde Ressourcen und fehlende Fortbildungsplätze erlauben es allerdings nicht immer, im gewünschten Maß an Qualifikationsmaßnahmen teilnehmen zu können. Zudem werden in der Praxis die gesetzlichen Möglichkeiten häufig aufgrund von Handlungsunsicherheiten beteiligter Akteure nicht ausgeschöpft.

So wird etwa die richterliche Videovernehmung von Minderjährigen, die Opfer von schwerwiegenden Gewalt- und Sexualstraftaten geworden sind, bei den meisten Gerichten immer noch nicht eingesetzt oder nur unzureichend ausgeführt. Hier müssen Bund und Länder geeignete Rahmenbedingungen dafür schaffen, um Richterinnen und Richter bei der Gestaltung kindgerechter Verfahren zu unterstützen. Dazu gehört neben einem breiten, qualitativ hochwertigen und interdisziplinären Fortbildungsangebot vor allem auch eine angepasste Personalbedarfsplanung. Auch hier besteht großer Handlungsbedarf“, sagt Lütkes.

Zum Download der Handreichung und der Publikation

Die „Handreichung für Richter*innen – Arbeitshilfe zur Ausgestaltung einer kindgerechten Justiz im Familiengerichts- und Strafverfahren“ und die Publikation „Auf dem Weg zur kindgerechten Justiz. Ein Blick in die gute Praxis der Bundesländer“ können unter www.dkhw.de/kindgerechtejustiz heruntergeladen werden. Ein Kernforderungspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes zur kindgerechten Justiz findet sich unter https://www.dkhw.de/kernforderungen/kindgerechte-justiz.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes




7 % Mehrwertsteuer auf Kinderprodukte gefordert

EU erleichtert Senkung der Mehrwertsteuer auf Produkte für Kinder

Nachdem der Europäische Rat eine Überarbeitung der Mehrwertsteuerrichtlinie beschlossen hat, könnte diese nun auch auf Kinderbegleitung und -schuhe hierzulande gesenkt werden. Die Familienorganisationen fordern, dass die Bundesregierung diese Möglichkeiten zügig umsetzt. „Die Bundesregierung muss nun den Ball aufnehmen“, so die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V. (AGF), Sidonie Fernau, „und die Möglichkeiten ausschöpfen, den Mehrwertsteuersatz für Produkte für Kinder unverzüglich zu senken. Im Anschluss müssen die Unternehmen diese Entlastung an die Familien weitergeben und dürfen diese Initiative nicht für verdeckte Preiserhöhungen nutzen.“

Aus Sicht der Familienorganisationen könne dies ein Baustein sein, die Familien zumindest etwas von der beschleunigten Preissteigerung zu entlasten. Die finanziellen Belastungen seien derzeit durch die massiv steigenden Wohn-, Energie- und Lebenshaltungskosten enorm. Gerade dies wären Ausgaben, die bei Familien einen hohen Anteil der Gesamtausgaben ausmachten.

Die AGF setzt sich seit langem dafür ein, auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder den reduzierten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent anzuwenden, und Familien dadurch zu entlasten. Unter anderem initiierte sie das Bündnis „7% für Kinder“ (http://7fuerkinder.de). Im Rahmen der Aktion wurden über 50.000 Unterschriften für eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Produkte für Kinder gesammelt.

Quelle: Pressemitteilung der AGF