Sichere Orte für Kinder?

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Digitaler Neujahrsempfang der Deutschen Liga für das Kind

Am Freitag, 21. Januar 2022 findet von 16:00 bis 18:00 Uhr der Neujahrsempfang der Liga als Online-Veranstaltung statt: „Sichere Orte für Kinder? Institutioneller Kinderschutz und gefährdungssensibles Arbeiten mit Kindern in Einrichtungen der Bildung und Betreuung.“ 

Wir würden uns sehr freuen, Sie online begrüßen zu dürfen. Die Anmeldung ist noch bis zum 19. Januar 2022 unter liga-kind.de/neujahrsempfang-2022 möglich.

Auf dem Podium: Prof. Dr. Iris Nentwig-Gesemann (Professorin für Allgemeine Pädagogik und Sozialpädagogik/ Frühpädagogik an der Freien Universität Bozen), Heike Völger (Referatsleiterin im Arbeitsstab des Unabhängigen Beauftragen für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Katrin Macha (Direktorin des Instituts für den Situationsansatz), Katrin Gralla-Hoffmann (Pädagogische Geschäftsleitung Kindertagesstätten Nordwest, Eigenbetrieb von Berlin). Moderation: Prof. Dr. Sabine Walper, Direktorin des DJI und Präsidentin der Liga für das Kind. Anschließend besteht Gelegenheit zur Diskussion.




Höherer Mindestunterhalt für minderjährige Kinder

Neue Bemessungsgrundlage für Jugendämter und Gerichte

Der Mindestunterhalt ist der Barbetrag, den ein minderjähriges Kind zum Leben benötigt. Er bildet die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen der Jugendämter. Ausgehend von ihm wird auch die zur Berechnung des Kindesunterhalts in der Praxis gebräuchliche Düsseldorfer Tabelle berechnet. Der Mindestunterhalt ist somit auch maßgeblich für den Anspruch, den ein minderjähriges Kind an den Elternteil stellen kann, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt. Die Höhe des Mindestunterhalts wird nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch alle zwei Jahre vom Bundesministerium der Justiz durch Rechtsverordnung festgelegt. Bezugsgröße hierfür bildet das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum. Dieses wiederum wird alle zwei Jahre in einem Bericht der Bundesregierung ausgewiesen, zuletzt durch den 13. Existenzminimumbericht aus dem Jahre 2020 (Bundestagsdrucksache 19/22800).

Ein paar Euro mehr

Durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung wird der Mindestunterhalt für die Jahre 2022 und 2023 festgelegt. Mit der Verordnung wird der Mindestbetrag wie folgt angehoben. In der ersten Altersstufe (Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs) steigt der Mindestunterhalt zum 1. Januar 2022 von derzeit 393 auf 396 Euro an; ab dem 1. Januar 2023 wird er 404 Euro betragen. In der zweiten Altersstufe (Kinder vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs) steigt der Mindestunterhalt zum 1. Januar 2022 von 451 auf 455 Euro an; ab dem 1. Januar 2023 beträgt er 464 Euro. In der dritten Altersstufe (minderjährige Kinder vom 13. Lebensjahr an) steigt der Mindestunterhalt zum 1. Januar 2022 von 528 auf 533 Euro an; ab dem 1. Januar 2023 beträgt er 543 Euro.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz




„Wir brauchen Spiel und Bewegung – draußen und gemeinsam“

Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt das Motto des Weltspieltages 2022 vor

Unter dem Motto „Wir brauchen Spiel und Bewegung – draußen und gemeinsam“ will das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ und dem diesjährigen Kooperationspartner „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ darauf aufmerksam machen, dass vielfältige Outdoor-Bewegungs- und Spielgelegenheiten eine zentrale Rolle bei einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung und dem gesunden Aufwachsen von Kindern spielen.

Insbesondere angesichts der weiterhin vielerorts geltenden Einschränkungen für Kinder durch die Corona-Pandemie sei es wichtig, die Aufmerksamkeit für das Thema Spiel- und Bewegungsförderung zu erhöhen und die Bedingungen für das Draußenspiel von Kindern zu verbessern, so das DKHW in einer Mitteilung. Gleichzeitig sei das Motto ein Aufruf an die Eltern, ihren Kindern dafür den nötigen Freiraum zu geben und sie zum bewegten Draußenspiel zu ermuntern. Kommunen, Vereine, Initiativen und Bildungseinrichtungen sind aufgerufen, mit einer Aktion am Weltspieltag 2022 teilzunehmen und darüber hinaus für eine grundsätzliche Verbesserung der Rahmenbedingungen zu sorgen.

Plädoyer für das Draußenspiel

„Für Kinder ist gemeinsames Spielen draußen an der frischen Luft die natürlichste Sache der Welt. Doch vielfach konnten sie dem schon vor der Corona-Pandemie nur unzureichend nachkommen. Inzwischen besteht die Gefahr, dass sich das Spiel- und Bewegungsverhalten von Kindern grundsätzlich nachteilig verändert, die Kindheit hat sich zunehmend in Innenräume verlagert. Denn wenn sie selten gemeinsam draußen herumtollen und sich dadurch nur wenig bewegen, kann das bis ins Erwachsenenalter negativen Einfluss haben. Die Bedingungen für das gemeinsame Draußenspiel haben sich in den letzten Jahren drastisch verschlechtert, auch durch die zunehmende Verdichtung und Versiegelung unserer Städte, durch die immer mehr Freiflächen und Spielmöglichkeiten für Kinder verloren gehen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des DKHW.

Kinderfreundliche Kommunen stellen Kinderrechte in den Mittelpunkt

„Kinderfreundliche Kommunen stellen die Rechte von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt. Dazu gehört es, Bewegungs- und Spielflächen für Kinder und Jugendliche zu erhalten und neu mit ihnen zu entwickeln. Mit unserer mittlerweile zehnjährigen Erfahrung haben die Kinderfreundlichen Kommunen in den Zeiten der Corona-Pandemie den Kindern und Jugendliche Angebote draußen geschaffen, um die Einschränkungen zu kompensieren und ihnen Spiel und Bewegung zu ermöglichen. Die Kinderrechte spielten in den Krisenstäben eine wichtige Rolle. Wir hoffen, dass diese Erfahrungen in anderen Kommunen Schule machen“, sagt Dominik Bär, Geschäftsführer des Vereins Kinderfreundliche Kommunen e.V.

Aufruf an Initiativen, Vereine und öffentliche Einrichtungen

Der Weltspieltag 2022 wird deutschlandweit zum 15. Mal ausgerichtet. Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine beispielgebende oder öffentlichkeitswirksame Aktion durchzuführen – egal ob Spiel-, Beteiligungs- oder Protestaktion. Denn der Aktionstag dient ebenso der Lobbyarbeit für das Recht auf Spiel. Die Partner sind vor Ort für die Durchführung ihrer Veranstaltung selbst verantwortlich. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt umfangreiche Aktionsmaterialien zum Bewerben des Weltspieltages zur Verfügung. Weitere Informationen unter www.weltspieltag.de.




Sozialer Stress in der Schule wirkt sich negativ auf die Hirnentwicklung aus

Studie unterstreicht die Bedeutung eines integrativen Schulklimas, das durch ein geringes Maß an sozialer Ausgrenzung gekennzeichnet ist

Soziale Ausgrenzung in der Klasse hat schädliche und langfristige Auswirkungen auf die Entwicklung eines Kindes. Sie beeinflusst die strukturelle Entwicklung der grauen Substanz der linken Inselrinde (Teil der Großhirnrinde) von Schülerinnen und schülern. Dies ist eine der wesentlichen Erkenntnisse einer Studie zur Frage, inwieweit das Gefühl der sozialen Zugehörigkeit und Ausgrenzung in der Schule bei Jugendlichen mit ihrer strukturellen Gehirnentwicklung zusammenhängt. Die Studie wurde in der internationalen Fachzeitschrift „Child Development“ veröffentlicht (http://dx.doi.org/10.1111/cdev.13613).

Zusammenhang zwischen sozialem Stress und Gehirnentwicklung

Bislang haben nur wenige Längsschnittstudien den Zusammenhang zwischen sozialen Stressfaktoren (zum Beispiel Viktimisierung durch Gleichaltrige) und der strukturellen Gehirnentwicklung bei Jugendlichen untersucht. Dabei ist es möglich, mit Hilfe von strukturellen Magnetresonanztomographie-Daten (MRT) und -Analysen wichtige Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie sich soziale Faktoren auf die Gehirnentwicklung auswirken. Mehrere funktionelle Hirnentwicklungsstudien haben bereits gezeigt, dass schulische Zugehörigkeit und soziale Ausgrenzung mit der Hirnaktivität in Bereichen des sogenannten Social Brains zusammenhängen, das mit der Navigation in komplexen sozialen Umgebungen verbunden ist und die Interaktion und Kooperation mit anderen erleichtert. Erziehungswissenschaftler und Neurowissenschaftler der Universität Greifswald haben jetzt gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen der Charité Berlin Gehirn- und Fragebogendaten von 71 Sekundarschülerinnen und -schülern untersucht.

Spezifische Hirnregionen des Scoial Brains

Dabei wurden spezifische Hirnregionen des Social Brains identifiziert. Diese sind für soziale Akzeptanz und Ausgrenzung relevant. Die Ergebnisse wurden mit Daten aus begleitenden Befragungen kombiniert. Im Einzelnen wurde der Einfluss von Schulzugehörigkeit, sozialer Ausgrenzung in der Schule unter Berücksichtigung des Pubertätsstatus im Hinblick auf Veränderungen in verschiedenen Hirnregionen analysiert. Es zeigte sich ein Zusammenhang zwischen sozialer Ausgrenzung (und nicht Zugehörigkeit) und dem Volumen der grauen Substanz in der linken Inselrinde.

Wie wichtig ein integratives Schulsystem wäre

Von Mitte der neunten. bis Mitte der zehnten. Klasse war die Abnahme der grauen Substanz umso geringer, je mehr soziale Ausgrenzung die Schülerinnen wahrnahmen. Die normale Hirnentwicklung bei Jugendlichen ist durch eine Abnahme der grauen Substanz und Ausdünnung charakterisiert, was zu einer effizienteren Funktion beiträgt. Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass ungünstige soziale Faktoren die Entwicklung des Gehirns beeinträchtigen können, und unterstreichen die Bedeutung eines integrativen Schulklimas, das durch qualitativ hochwertige Beziehungen und ein geringes Maß an sozialer Ausgrenzung gekennzeichnet ist.

Zusammenfassung

Zusammenfassend zeigt die vorliegende Studie, dass soziale Ausgrenzung in der Schule die strukturelle Entwicklung der grauen Substanz der linken Inselrinde von Schülerinnen und Schülern beeinflusst. Lehrkräfte und ErzieherInnen sollten sich bewusst sein, dass soziale Ausgrenzung in der Klasse schädliche und langfristige Auswirkungen auf die Entwicklung eines Kindes hat. Sie kann die Reifung des sozialen Gehirns so beeinträchtigen, dass sie die Interaktion und Kooperation eines Schülers mit anderen behindert. Diese Studie trägt somit zum Verständnis der Reifung des Gehirns in Bezug auf die sozialen Funktionen bei. Sie gibt Aufschluss darüber, wie die Entwicklung des sozialen Gehirns unterstützt werden und wie folglich die soziale Kompetenz in der Schule gefördert werden kann.

Die Studie wurde mit 800.000 Euro von der VolkswagenStiftung im Rahmen des Forschungsprojektes SELF (Sozio-Emotionale LernFaktoren) unter Leitung von Diana Raufelder finanziert.

Weitere Informationen

Die Studie wurde in der international hochrangigen Zeitschrift Child Development veröffentlicht:
http://dx.doi.org/10.1111/cdev.13613
Um Näheres über die Studie zu erfahren, können Interessierte direkt Prof. Dr. Dr. Diana Raufelder anschreiben.

Ansprechpartnerin an der Universität Greifswald

Prof. Dr. Dr. Diana Raufelder
Institut für Erziehungswissenschaft | LS Schulpädagogik
Ernst-Lohmeyer-Platz 3, 17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 3710
diana.raufelder@uni-greifswald.de

Quelle: Universität Greifswald




Zeit für ein kindgerechtes Deutschland

30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland – 50 Jahre Deutsches Kinderhilfswerk

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum Jahresbeginn Bund, Länder und Kommunen auf, anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland die Kinderrechte in diesem Jahr stärker in den Fokus zu nehmen. Dazu muss Kinderpolitik in Deutschland verstärkt als Querschnittsaufgabe verankert werden. Gerade in Fragen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen werden Kinderrechte in Deutschland vielfach missachtet. Das gilt angesichts der anhaltend hohen Kinderarmutsquote auch für den Bereich der sozialen Sicherheit.

Gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen

„Die praktische Durchsetzung von Kinderrechten ist eine Frage von gesetzlichen Rahmenbedingungen, aber ebenso abhängig von einer Grundhaltung unserer Gesellschaft Kindern gegenüber. Wir brauchen die gesamte Gesellschaft, damit Deutschland ein kinderfreundliches Land wird. Zwischen der Zielsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und ihrer Verwirklichung klafft eine zu große Lücke. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die die Situation von Kindern und ihren Familien verbessern können. Dazu zählen vor allem die Einführung einer Kindergrundsicherung, die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz und die Absenkung des Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre. Jetzt gilt es, diese Vorhaben möglichst schnell auf den Weg zu bringen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten

Die Arbeit des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt, dass in der öffentlichen Wahrnehmung Kinder noch nicht durchgängig als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten wahrgenommen werden. Aber auch im Alltag von Familien sowie in der täglichen Praxis von Schulen, Verwaltungen und Politik muss der Bewusstseinswandel schneller voranschreiten. Schon die Diskussion in den letzten Jahren um eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz hat gezeigt, wie wichtig es ist, die allgemeine Öffentlichkeit mit den Kinderrechten vertrauter zu machen.

Aktiver Einsatz für die Belange der Kinder

„Wir sollten uns aktiv für die Belange und Bedürfnisse von Kindern einsetzen und so die Basis für eine gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands schaffen, die dem demografischen Wandel Rechnung trägt und die Rechte von Kindern konsequent in den Blick nimmt. Denn Kinder sind nicht einfach nur unsere Zukunft, sondern vor allem sind sie ein existenzieller Bestandteil des Hier und Jetzt. Auch wenn seit Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland vor fast 30 Jahren eine Reihe von Verbesserungen erreicht werden konnten, müssen wir in der Gesamtschau der deutschen Gesellschaft eine anhaltende Ausblendung und Verdrängung von Kinderinteressen attestieren. Gerade die vergangenen Pandemie-Monate haben gezeigt, welch geringen Stellenwert die Belange junger Menschen an vielen Stellen hierzulande haben“, so Krüger weiter.

Zwei Jubiläen mit einem Ziel

„Umso wichtiger ist es nun den Blick auf die Kinderrechte zu richten. Und das mit zwei runden Jubiläen. Wir werden in diesem Jahr nicht nur den 30. Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland feiern, sondern auch den 50. Geburtstag des Deutschen Kinderhilfswerkes. Dazu sind unter dem Motto „Für ein kindgerechtes Deutschland” zahlreiche Aktionen und Maßnahmen geplant, beispielsweise ein Kinder- und Jugendgipfel in Berlin, ein neues Gesprächsformat unter dem Titel „Jugend trifft Politik“, eine Studie zur Kinderfreundlichkeit in Deutschland oder der Kinderreport des Deutschen Kinderhilfswerkes zum Thema Generationengerechtigkeit. Aber natürlich werden auch der Weltspieltag, der Weltkindertag und der Internationale Tag der Kinderrechte wichtige Wegmarken in diesem Jahr setzen“, sagt Thomas Krüger.

Weitere Infos unter  www.dkhw.de.




Ein frohes und glückliches neues Jahr!

Vor allem viel Gesundheit und Glück

Es ist nun über ein Jahr her, dass wir mit spielen und lernen neu gestartet sind. Das erste volle Jahr liegt hinter uns. Wir hoffen, dass es uns gelungen ist, Sie mit wertvollen Informationen und Anregungen auf dem Laufenden zu halten.

Wir haben uns für die etwas schlichtere Aufmachung entschieden, weil wir darauf hinweisen möchten, dass die kommenden Herausforderungen sich vor allem auf die Erhaltung unserer Umwelt und damit auch auf einen solidarischeren Umgang in der Gesellschaft beziehen werden. Und auch am Silvesterfeuerwerk nehmen wir diesmal nicht teil.

Wir wünschen Ihnen ein phantastisches neues Jahr mit viel Glück und Gesundheit.




Weihnachtspostfilialen beantworteten 648.850 Kinderbriefe

Klassiker, wie Spielzeuge, Malstifte oder Schminkzeug, auf den Wunschzetteln

Auch in diesem Jahr standen wieder Klassiker, wie Spielzeuge, Malstifte oder Schminkzeug, auf den Wunschzetteln der Kinder. Manche Kinder hatten jedoch auch andere Wünsche, zum Beispiel, dass Spinat wie Schokolade schmecken solle. Viele der Briefe waren echte kleine Kunstwerke und zeigten zum Beispiel geschmückte Tannenbäume oder Rentiere aus Papier. 

Deutlich ging aus den Briefen hervor, dass die Corona-Krise viele Kinder weiterhin sehr beschäftigt. Häufig wünschten sie sich, dass Corona bald vorbei ist. Einige Kinder berichteten auch vom Zusammenhalt in der schweren Zeit. So schrieb zum Beispiel ein Kind, dass es seinen Bruder unterstützt und mit ihm gespielt habe, wenn ein Treffen mit anderen Kindern nicht erlaubt war. Auch kam die Frage auf, ob das Christkind mit Sternenstaub geimpft sei. Mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier konnte in diesem Jahr die Weihnachtspostfiliale im brandenburgischen Himmelpfort einen ganz besonderen Gast begrüßen.

Briefe aus der ganzen Welt

Seit vielen Jahren schreiben Kinder aus der ganzen Welt Briefe und Wunschzettel an Weihnachtsmann, Christkind und Nikolaus in den sieben Weihnachtspostfilialen, die von der Deutschen Post unterstützt und vielfach auch organisiert werden. Insgesamt rund 170 oftmals ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sorgen dafür, dass jeder einzelne Brief, der eine Absenderadresse trägt,   beantwortet wird. Die Briefe stammen dabei nicht nur aus Deutschland, sondern aus allen Teilen der Welt, zum Beispiel aus Argentinien, Taiwan oder Japan. Beantwortet werden die Kinderbriefe in verschiedenen Sprachen, darunter Englisch, Französisch, Russisch, Polnisch, Ungarisch, Chinesisch und sogar Blindenschrift. 

Eine Übersicht über die Zahl der Briefe in den einzelnen Weihnachtspostfilialen:

  • Himmelpfort (Brandenburg): 320.000
  • Engelskirchen (Nordrhein-Westfalen): 141.350
  • Himmelstadt (Bayern): 74.500
  • Himmelsthür (Niedersachsen): 50.000
  • Himmelpforten (Niedersachsen): 26.000
  • St. Nikolaus (Saarland): 31.000
  • Nikolausdorf (Niedersachsen): 6.000 

Weitere Informationen zu den Weihnachtspostfilialen: https://www.deutschepost.de/de/w/weihnachtspost/weihnachtsmann-christkind.html  




2 € monatlich mehr für Kinder im Hartz-IV-Bezug

Deutsches Kinderhilfswerk: Erhöhung völlig unzureichend und vermutlich auch verfassungswidrig

„Angesichts der derzeit hohen Inflationsrate wird das Problem der Kinderarmut in Deutschland sogar eher verschärft“, erklärt das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) in einer Pressemitteilung. Zudem sind die Sätze für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf weiterhin viel zu gering.

„Ein Hohn“

„Zwei Euro mehr für Kinder und drei Euro Regelsatzerhöhung für Jugendliche im Hartz-IV-Bezug sind ein Hohn und angesichts der Inflationsrate eine faktische Regelsatzkürzung. Es ist eine vordringliche Aufgabe der neuen Bundesregierung, bei den Hartz-IV-Regelsätzen eine komplette Neuberechnung vorzunehmen. Die geltenden Regelbedarfe halten den sozialrechtlichen Mindestbedarf von Kindern künstlich klein. Sie entsprechen insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum und sollten auf ein Niveau angehoben werden, das echte gesellschaftliche Teilhabe möglich macht. Der von der Bundesregierung angekündigte Sofortzuschlag für Kinder im Hartz-IV-Bezug könnte je nach Höhe hier zumindest teilweise helfen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des DKHW.

Gutachten: Geringe Erhöhung ist verfassungswidrig

Nach einem Gutachten der Rechtswissenschaftlerin Professorin Anne Lenze ist die zum 1. Januar 2022 geplante sehr geringe Erhöhung der Regelsätze sogar verfassungswidrig. Angesichts der Entwicklung der Lebenshaltungskosten verpflichte das Grundgesetz den Gesetzgeber, die absehbare Kaufkraftminderung für Grundsicherungsbeziehende abzuwenden. In dem Rechtsgutachten wird unter anderem auf die zurückliegenden einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bezug genommen, das 2014 feststellte, dass die Regelbedarfe bereits an der untersten Grenze dessen liegen, was verfassungsrechtlich gefordert ist. Die niedrige Anpassung der Regelbedarfe in Verbindung mit der anziehenden Inflation läute nun eine „neue Stufe der Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums“ ein, so das Ergebnis der juristischen Prüfung, die der Paritätische Wohlfahrtsverband in Auftrag gegeben hatte. Sollte der Gesetzgeber nicht aktiv werden, um die absehbaren Kaufkraftverluste abzuwenden, verstoße er damit gegen die Verfassung, so das Fazit der Rechtswissenschaftlerin.

Appell an die Regierung

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an die Bundesregierung, mit höchster Priorität eine interministerielle Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen. „Eine solche Gesamtstrategie muss neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legen. Hier gilt es an vielen Stellen dicke Bretter zu bohren. Kinderarmut kann nur effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck in einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. Kinder dürfen in Deutschland kein Armutsrisiko sein“, so Holger Hofmann.

Quelle: Pressemitteilung DKHW