Jedes dritte Kind unter sechs Jahren ganztags betreut

Ganztagsbetreuungsquote stieg binnen zehn Jahren von 22 auf 34 Prozent im Jahr 2020

Mit dem Start des neuen Kita-Jahres verbindet sich für viele berufstätige Eltern die Hoffnung, Job und Familie nach den teilweise starken Einschränkungen während der Corona-Pandemie wieder besser zu vereinbaren. Vor Beginn der Corona-bedingten Schließungen von Betreuungseinrichtungen wurden Kinder unter sechs Jahren immer häufiger ganztags betreut. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden zum Stichtag 1. März 2020 knapp 1,6 Millionen Kinder zwischen null und unter sechs Jahren mehr als sieben Stunden durchgehend täglich in einer Kindertageseinrichtung oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut. Die Ganztagsbetreuungsquote, also die ganztags betreuten Kinder anteilig an allen Kindern dieser Altersgruppe, lag damit bei 34 Prozent. Das war ein deutlicher Anstieg gegenüber 2010, als noch gut jedes fünfte Kind (22 Prozent) ganztags betreut wurde.

Jedes fünfte Kind unter drei Jahren wurde 2020 ganztätig betreut

Bei der Ganztagsbetreuungsquote von Kindern zeigen sich jedoch große Unterschiede mit Blick auf die beiden einzelnen Altersgruppen: Während Kleinkinder seltener ganztätig betreut werden – zuletzt traf dies auf 20 Prozent der unter dreijährigen Kinder zu – lag die Ganztagsbetreuungsquote bei den Drei bis unter Sechsjährigen bei 48 Prozent.

Innerhalb der letzten zehn Jahre hat die Ganztagsbetreuung über alle Altersgruppen hinweg zugenommen: 2010 wurden noch zwölf Prozent der unter Dreijährigen sowie 32 Prozent der Drei- bis unter Sechsjährigen ganztätig betreut.

Ganztagsbetreuungsquote in Thüringen mehr als doppelt so hoch wie bundesweit

Der Umfang der Kinderbetreuung in Deutschland gestaltet sich nach wie vor heterogen – dies wird besonders mit Blick auf die Unterschiede zwischen ost- und westdeutschen Bundesländern deutlich. So hat Thüringen mit 73 Prozent die bundesweit höchste Ganztagsbetreuungsquote bei der Betreuung von Kindern unter sechs Jahren. In Sachsen-Anhalt lag die Quote bei 66 Prozent, in Sachsen bei 65 Prozent. Auch bei der Betreuung der unter Dreijährigen liegt Thüringen mit einer Ganztagsbetreuungsquote von 52 Prozent an der Spitze, gefolgt von Sachsen-Anhalt (49 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (46 Prozent).

Zum Vergleich: In Baden-Württemberg und in Bayern wurden im Jahr 2020 lediglich elf Prozent der unter Dreijährigen ganztags betreut. Auch bei den Kindern unter sechs Jahren war die Ganztagsbetreuungsquote in Baden-Württemberg (18 Prozent) und Bayern (24 Prozent) am niedrigsten, gefolgt von Niedersachsen (26 Prozent). Ein Grund für die regionalen Unterschiede könnte unter anderem darin liegen, dass die Kosten für Kindertagesbetreuung in den einzelnen Bundesländern und Kommunen unterschiedlich ausfallen.

Einen Überblick über Ganztagsbetreuung auf regionaler Ebene liefert die interaktive Karte.

Methodischer Hinweis:

Bei den Ergebnissen zur Ganztagsbetreuungsquote handelt es sich um Kinder in Kindertageseinrichtungen sowie in Kindertagespflege, soweit sie nicht zusätzlich eine Kindertageseinrichtung oder eine Ganztagsschule besuchen (keine Doppelzählung).

Weitere Informationen:

Neue Daten zur Kindertagesbetreuung für den Stichtag 1. März 2021 werden voraussichtlich Ende September 2021 veröffentlicht.




Rechtsanspruch auf Ganztag für Grundschulkinder kommt

Bund und Länder einigen sich im Vermittlungsausschuss

Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern haben sich am 6. September 2021 auf Änderungen am Ganztagsförderungsgesetz geeinigt. Der Bundesrat hatte das Gremium in seiner Plenarsitzung am 25. Juni 2021 angerufen. Die Länder hatten in ihrem Anrufungsbeschluss eine Reihe von Änderungen an dem vom Bundestag am 11. Juni verabschiedeten Gesetz gefordert, die die Finanzierung des einzuführenden Anspruches auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder betreffen. 

Kompromiss zur Finanzierung

Der Kompromiss sieht unter anderem vor, dass Finanzhilfen des Bundes auch für die Erhaltung bereits bestehender Betreuungsplätze und nicht nur für die Schaffung neuer Plätze gewährt werden. Außerdem beteiligt sich der Bund mit einer Quote von bis zu 70 Prozent am Finanzierungsanteil der Investitionskosten und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, nur bis zu 50 Prozent. Neu vorgesehen sind außerdem Evaluationen der Investitionskosten und Betriebskosten in den Jahren 2027 und 2030, nach denen Mehr- und Minderbelastungen der Länder angemessen ausgeglichen werden.

Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Kern des Gesetzes ist die Einführung eines bedarfsunabhängigen Anspruchs auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mindestens 8 Stunden. Dieser soll für jedes Kind ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der fünften Klassenstufe gelten. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen. Der Anspruch soll dann schrittweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet werden, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Schulkindern der ersten bis vierten Klassenstufe mindestens acht Stunden täglich Förderung in einer Tageseinrichtung zusteht.

Weiteres Verfahren

Der Einigungsvorschlag geht nun in den Bundestag, der bereits am 7. September darüber entscheiden soll. Bestätigt er den Kompromiss, könnte der Bundesrat das geänderte Gesetz noch im September abschließend beraten.




Foodwatch: Fast alle Produkte für Kinder sind ungesund

Freiwillige Selbstverpflichtungen der Lebensmittelindustrie mit Blick auf Kindermarketing sind offenbar unzureichend

Demnach enthalten nach wie vor 242 von 283 untersuchten Kinderprodukten (85,5 Prozent) zu viel Zucker, Fett oder Salz. Sie sind nach Kriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unausgewogen und sollten eigentlich gar nicht erst an Kinder vermarktet werden. Die Studie umfasst Produkte von insgesamt 16 Lebensmittelkonzernen, die eine Selbstverpflichtung zu verantwortungsvollerem Kindermarketing („EU Pledge“), unterschrieben haben – darunter Nestlé, Danone und Unilever.

„In erster Linie Zuckerbomben und fettige Snacks.“

Bereits 2015 untersuchte foodwatch das Sortiment dieser Unternehmen – mit ähnlichem Ergebnis: Damals verfehlten 89,7 Prozent der Produkte die WHO-Empfehlungen.

„Produkte, die mit Comicfiguren, Online-Gewinnspielen und Spielzeugbeigaben an Kinder beworben werden, sind in erster Linie Zuckerbomben und fettige Snacks. Daran haben weder die freiwillige Selbstverpflichtung für ein verantwortungsvolleres Kindermarketing noch das Zuckerreduktionsprogramm der Bundesregierung etwas geändert“, erklärte Oliver Huizinga, Kampagnendirektor bei foodwatch.

Zu wenig Obst, zu viel Süßigkeiten

„Fehlernährung ist bereits im Kindesalter weit verbreitet: Junge Menschen essen deutlich zu wenig Obst und Gemüse und zu viele Süßigkeiten und Snacks. Die Werbung für Lebensmittel hat schädliche Auswirkungen auf das Essverhalten von Kindern und Jugendlichen und fördert die Entstehung von Übergewicht“, erklärt Prof. Berthold Koletzko, Vorsitzender der Stiftung Kindergesundheit an der Kinderklinik der Universität München.

„Werbung für Dickmacher ist eine Gefährdung der kindlichen Gesundheit“

„An Kinder gerichtete Werbung für Dickmacher ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Gefährdung der kindlichen Gesundheit“, warnte Barbara Bitzer, Sprecherin der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK), einem Zusammenschluss von 23 wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften, Verbänden und Forschungseinrichtungen. „Die Bundesregierung muss sich von der Strategie der Freiwilligkeit verabschieden und in der kommenden Legislaturperiode Werbung für ungesunde Produkte an Kinder gesetzlich verbieten.“

Bundesregierung setzt auf freiwillige Vereinbarungen

Im Kampf gegen Fehlernährung setzt die Bundesregierung bislang auf freiwillige Vereinbarungen der Industrie. Bereits 2007 haben die großen Lebensmittelkonzerne Europas mit dem „EU Pledge“ freiwillig vereinbart, ihre Lebensmittelwerbung verantwortungsvoller zu gestalten und kein Junkfood mehr an unter Zwölfährige zu vermarkten. Auf Druck des Bundesernährungsministeriums haben sich zudem die Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet, den Anteil von Zucker, Fett und Salz in ihren Lebensmitteln zu reduzieren.

Klöckner: freiwillige Reduktionsstrategie „wirkt“

Ministerin Julia Klöckner bestätigte noch im April 2021, dass diese freiwillige Reduktionsstrategie „wirkt“. Bei Kinder-Joghurts seien 20 Prozent Zucker im Vergleich zum Jahr 2015 reduziert, bei Frühstückscerealien für Kinder fast 15 Prozent, bei Erfrischungsgetränken für Kinder 35 Prozent.

Tropfen auf den heißen Stein

Die Ergebnisse der Marktstudie zeigten jedoch, dass solche Reduktionen nur ein Tropfen auf den heißen Stein seien, kritisierten foodwatch und DANK. Die Autorinnen der Studie haben alle an Kinder beworbenen Produkte der Unternehmen unter die Lupe genommen, die den „EU Pledge“ unterzeichnet haben. Dabei haben sie die Nährstoffzusammensetzung der Produkte mit den Anforderungen der Weltgesundheitsorganisation an ernährungsphysiologisch ausgewogene Lebensmittel abgeglichen.

WHO gibt konkrete Vorgaben.

Das WHO-Regionalbüro für Europa definiert konkrete Vorgaben, wonach nur noch ernährungsphysiologisch ausgewogene Produkte an Kinder vermarktet werden sollten. Dabei spielen unter anderem die Anteile von Fett, Zucker und Salz, aber auch der Kaloriengehalt oder zugefügte Süßstoffe eine Rolle.

10 der 16 untersuchten Hersteller machen ausschließlich Kindermarketing für Produkte, die den WHO-Empfehlungen nicht entsprechen. Darunter sind Ferrero, Pepsico, Mars, Unilever und Coca-Cola. Die größte Anzahl an unausgewogenen Produkten bewerben Nestlé (44 Produkte), Kellogg‘s (24 Produkte) und Ferrero (23 Produkte).

Drei Beispiele:

  • Lagnese-Eis Disney Frozen II: Unilever wirbt mit lizensierten Kinder-Idolen und mit dem Siegel „Responsibly Made for Kids“ für ein zuckriges Eis. Nach Auffassung von Unilever ist Eis offenbar gesund, denn hinter dem „Responsible“-Versprechen steht eine Initiative, wonach Unilever nur Produkte mit den „Highest Nutritional Standards“ an Kinder bewerben möchte. Dabei beruft sich Unilever sogar auf die WHO – obwohl die WHO an Kinder gerichtete Werbung für zuckriges Eis ablehnt.
  • Kellogg‘s Frosties, Smacks und Tresor Choco nut: Die drei zuckrigsten Frühstücksflocken im Test kommen allesamt aus dem Hause Kellogg‘s. Trotz Zuckerreduktionsprogramm bestehen die Frosties und Smacks zu einem Drittel aus Zucker. Das ist mehr als doppelt so viel wie die WHO für Kinder-Frühstücksflocken empfiehlt.
  • Nestlé Smarties-Joghurts: Die drei zuckrigsten Joghurts im Test stammen von Nestlé. Obwohl der Hersteller den Zuckergehalt in den vergangenen Jahren reduziert hat, enthalten die Smarties-Joghurts etwa 50 Prozent mehr Zucker als die WHO für Kinder-Joghurts empfiehlt. Fehlernährung ist bei Kindern und Jugendlichen weit verbreitet.

15 Prozent übergewichtig, 6 Prozent fettleibig

Daten des Robert Koch-Instituts zufolge verzehren Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren im Schnitt nicht einmal halb so viel Obst und Gemüse, aber mehr als doppelt so viele Süßwaren oder Snacks wie empfohlen. Aktuell gelten etwa 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen als übergewichtig und sechs Prozent sogar als fettleibig – ihnen drohen im späteren Lebensverlauf Krankheiten wie Typ-2-Diabetes, Gelenkprobleme, Bluthochdruck und Herzerkrankungen. Etwa jeder fünfte Todesfall in Deutschland ist laut Angabe der OECD insbesondere auf eine ungesunde Ernährung zurück zu führen.

Mehr dazu: https://www.foodwatch.org/…/Marktstudie…




Zahlreiche Verbesserungen beim Elterngeld

Christine Lambrecht: „Mehr Flexibilität, mehr Partnerschaftlichkeit und weniger Bürokratie“

Familien sollen über mehr zeitliche Freiräume verfügen Die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten soll verbesstert werden. Das sind die Ziele, denen die Bundesregierung mit den Verbesserungen im Elterngeld näher kommen möchte. Allerdings dürfen sich nur jene freuen, deren Kinder ab dem 1. September 2021 geboren sind. Daneben sollen Eltern besonders früh geborener Kinder stärker unterstützt werden. Eltern und Elterngeldstellen profitieren von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen.

Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: „Wir machen das Elterngeld noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher – durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, zusätzliche Elterngeldmonate für Frühchen und weniger Bürokratie. Das macht es Eltern leichter, sich um die wichtigen Dinge zu kümmern: Zeit mit ihren Kindern und der Familie, aber auch Zeit um den eigenen beruflichen Weg weiterzugehen. Denn die meisten Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung der Aufgaben, gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mehr Zeit für ihre Kinder. Elterngeld, ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus ermöglichen das.

Mit dieser Reform greifen wir die Wünsche der Eltern auf. Ich hoffe, dass immer mehr Eltern die Möglichkeiten des Elterngeldes entdecken, und vor allem der Partnerschaftsbonus, der Eltern unterstützt, die beide parallel in Teilzeit arbeiten, mit den Neuregelungen attraktiver wird. Ohne das Elterngeld wären wir heute nicht da, wo wir sind: mit aktiven Vätern, beruflich engagierten Müttern und familienorientierten Unternehmen. Ich freue mich über diese Entwicklung und werde mich weiter dafür einsetzen, das Elterngeld an den Bedürfnissen der Familien auszurichten.“ Das Gesetz enthält verschiedene Bausteine, um das Elterngeld zu verbessern.

„Mehr Mut gefragt“

Auch das Zukunftsforum Familie (ZFF) begrüßt die Verbesserungen. Dessen Vorsitzende, Britta Altenkamp, sieht darin aber nur einen kleinen Schritt, zu einer gleichberechtigen Kinderbetreuung, wie sich diese Familien wünschen- Dafür brauche es mehr Mut. „Wir setzen uns daher für eine Ausdehnung der Partnermonate und die Einführung einer Freistellung des zweiten Elternteils nach der Geburt ein. Darüber hinaus müssen wir gerade einkommensschwache Eltern darin unterstützen, ohne finanzielle Nöte in ihr Familienleben zu starten. Das ZFF fordert, das Elterngeld als Familienförderleistung nicht wie bislang auf Transferleistungen anzurechnen und den Mindestbetrag zu erhöhen. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der vergangenen Monate in der Krise, in der Familien selbstverständlich den Laden zusammengehalten haben, hätte es eigentlich stärkerer Signale aus der Politik bedurft. Ich hoffe, dass die künftige Bundesregierung hier deutliche Zeichen setzt!“ 

Mehr Teilzeitmöglichkeiten

Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden – also auf volle vier Arbeitstage – angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24–32 Wochenstunden (statt mit bisher 25–30 Wochenstunden) bezogen werden und wird auch sonst an vielen Stellen vereinfacht und flexibler gestaltet. Das erhöht die Flexibilität für Eltern und unterstützt sie dabei, gemeinsam das Familieneinkommen abzusichern und andererseits durch die Teilzeit auch die Zeit für die Familie besser aufzuteilen.

Beispiel: Vater und Mutter möchten beide parallel Teilzeit arbeiten und den Partnerschaftsbonus beantragen. Dafür bekommen sie jeweils für die Dauer von bis zu vier Monaten zwischen 150 und 900 Euro im Monat – zusätzlich zu ihrem Gehalt und zusätzlich zum Kindergeld.

Je nach Arbeitsanfall ist an manchen Tagen mehr, an manchen weniger Arbeit. Das macht nichts. Solange die Eltern im Schnitt zwischen 24–32 Wochenstunden arbeiten, bekommen sie den Partnerschaftsbonus.

Die Eltern wissen noch nicht, ob sie zwei, drei oder vier Monate Teilzeit arbeiten werden. Das macht nichts. Sie müssen sich bei der Elterngeldstelle auch noch gar nicht endgültig festlegen. Sie können einfach die vier Monate beantragen und den Bonus früher beenden. Oder sie beantragen erst mal nur zwei Monate und verlängern später noch.

Der Vater erkrankt im dritten Bonus-Monat des Partnerschaftsbonus schwer und kann länger nicht mehr arbeiten. Die Mutter kann dann den Bonus allein weiter nutzen. Außerdem darf der Vater das Geld aus dem Partnerschaftsbonus der ersten zwei Monate behalten.

Ein wichtiges Projekt kommt unerwartet, die Mutter kann im vierten Bonus-Monat plötzlich nicht mehr Teilzeit arbeiten. Das macht nichts. Die Eltern können das Elterngeld für die ersten drei Bonus-Monate trotzdem behalten.

Und: Es gibt weitere Vereinfachungen. So müssen z.B. Eltern, die während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten, nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Ab jetzt wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die im Antrag angegebenen Arbeitsstunden nicht überschritten werden.

Länger Elterngeld für Frühchen

Kommt das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher auf die Welt, erhalten Eltern zusätzliche Monate Elterngeld, um in dieser herausfordernden Situation mehr Zeit für das Kind zu haben. Damit fokussiert das Elterngeld stärker als zuvor den individuellen zeitlichen Bedarf und unterstützt mehr Eltern, sich um ihr Kind in dieser besonderen Lebenssituation zu kümmern. Bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld sind möglich, abhängig vom Geburtstermin:

  • bei einer Geburt mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin: 1 zusätzlicher Monat Basiselterngeld 
  • bei einer Geburt mindestens 8 Wochen vor dem errechneten Termin: 2 zusätzliche Monate Basiselterngeld 
  • bei einer Geburt mindestens 12 Wochen vor dem errechneten Termin: 3 zusätzliche Monate Basiselterngeld 
  • bei einer Geburt mindestens 16 Wochen vor dem errechneten Termin: 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld

Beispiel: Das Kind wird neun Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren. Die Eltern erhalten zwei zusätzliche Monate Basiselterngeld. Diese zusätzlichen Basiselterngeld-Monate können sie auch in ElterngeldPlus umwandeln. Dann erhalten sie sogar vier zusätzliche Monate

Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen

Eltern und Verwaltung werden von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen profitieren. So werden künftig etwa die Einnahmen von Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften auf Antrag besser im Elterngeld berücksichtigt.

Beispiel: Ein fest angestellter Erzieher bekommt im Dezember sein Kind. Im Kalenderjahr davor hatte er, bis auf eine einmalige freiberufliche Einnahme von 200 Euro, noch kein Einkommen.

Nach den allgemeinen Regeln wird er (wegen der einen selbstständigen Einnahme) wie ein Selbstständiger behandelt: Für das Elterngeld ist das Einkommen aus dem Vorjahr maßgeblich. Damals hatte er noch kein Einkommen. Er erhält damit nur den Elterngeld-Mindestbetrag von 300 Euro.

Mit der neuen Regelung kann er sich dafür entscheiden, ausschließlich als Nicht-Selbstständiger behandelt zu werden: Die Einnahme von 200 Euro wird nicht berücksichtigt. Sein Elterngeld wird dann anhand der 12 Monate vor der Geburt bemessen, in denen er schon als Erzieher gearbeitet und durchschnittlich 1.500 Euro im Monat verdient hat. Er bekommt dann 65 Prozent seines maßgeblichen Netto-Einkommens, also etwa 975 Euro.

Finanzierung und Einkommensgrenzen

Die Kosten für mehr Partnerschaftlichkeit und die bessere Unterstützung von Eltern frühgeborener Kinder wurden aus dem Elterngeld selbst finanziert, ohne zusätzlichen Mittel aus dem Haushalt. Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig nur noch Eltern, die gemeinsam 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Diese neue Regelung für Paare betrifft Spitzenverdiener, die 0,4 Prozent der Elterngeldbezieher ausmachen – ca. 7.000 Familien. Für sie ist die eigenständige Vorsorge für den Zeitraum der Elternzeit auch ohne Elterngeld möglich. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.

Zahlen im Überblick

55 Prozent der Eltern erwarten von der Familienpolitik, dass sie die Voraussetzungen verbessert, damit beide Partner gleichermaßen berufstätig sein und Verantwortung in der Familie übernehmen können.

Viele Eltern (43 Prozent) wünschen sich ein partnerschaftliches Familienmodell: 25 Prozent sprechen sich für eine doppelte Vollzeit aus; 18 Prozent für doppelte Teilzeit.

Immer mehr Väter nutzen das Elterngeld. Vor der Einführung des Elterngeldes beantragten nur 3 Prozent der Väter Erziehungsgeld. Die Väterbeteiligung stieg seit Einführung des Elterngeldes von 21 Prozent im Jahr 2008 auf 42 Prozent im Jahr 2018 kontinuierlich an.

82 Prozent der Eltern teilen sich während des Partnerschaftsbonus die Betreuung ihres Kindes mehr oder weniger gleich auf. (Im Vergleich: während des Bezugs von ElterngeldPlus: 24 Prozent, während des Bezugs von Basiselterngeld: 17 Prozent).

Jedes Jahr werden 2,3 Prozent aller Kinder, deren Mütter Elterngeld beziehen, mehr als sechs Wochen zu früh geboren. Das sind 17.000 Kinder im Jahr.

Quellen:

  • Institut für Demoskopie Allensbach: Veränderung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Familienpolitik, 2019.
  • Statistisches Bundesamt (2021), Statistik zum Elterngeld, Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2018 geborene Kinder.
  • Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der Regelungen zum ElterngeldPlus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit“ vom 10. Januar 2018, BT-Drs. 19/400, S. 15 ff.
  • Schätzung auf Grundlage der Perinatalstatistik 2014, AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH. Bundesauswertung zum Erfassungsjahr 2014 16/1 – Geburtshilfe. (Göttingen, 2015). S. 113, abrufbar unter: https://www.sqg.de/downloads/Bundesauswertungen/2014/bu_Gesamt_16N1-GEBH_2014.pdf

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums/Pressemitteilung Zukunftsforum Familie




Gerade während Corona ist Zähneputzen in Kitas wichtig

Hygieneempfehlungen für Gemeinschaftseinrichtungen aktualisiert 

Tägliches Zähneputzen in Kita und Grundschule soll Kinder an eine selbstständige, regelmäßige Mundhygiene heranführen. Das bezieht auch Kinder ein, in deren Elternhaus darauf weniger Wert gelegt wird. Dass das Zähneputzen in Gemeinschaftseinrichtungen weiterhin hygienisch unbedenklich und ohne Infektionsgefahr möglich ist, fassen die Empfehlungen „Mundhygiene in Zeiten von COVID-19 – jetzt erst recht!“ zusammen. Sie beinhalten eine Checkliste zur sicheren Gestaltung der Rahmenbedingungen in Kita und Schule. Die aktualisierte Fassung von August 2021 berücksichtigt die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Herausgeber sind das Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit am Universitätsklinikum Bonn (IHPH) gemeinsam mit dem Bundesverband der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. (BZÖG) und der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege e. V. (DAJ). 

Verunsicherung in den Einrichtungen

Corona hat viele Routinen verändert, auch im Alltag der Kitas. Händewaschen vor dem Betreten der Gruppenräume ist für die Kinder inzwischen selbstverständlich, es wird viel gelüftet. Bei der Mundhygiene sieht es weniger gut aus. Manche Einrichtungen, in denen die Kinder vor der Pandemie regelmäßig Zähne geputzt haben, haben das erst einmal gestoppt. Die Verunsicherung ist groß: Ist das Zähneputzen in der Kita in Zeiten von COVID-19 sicher oder trägt es möglicherweise zur Verbreitung der Viren bei? 

Gute Mundhygiene stärkt die Abwehr

Coronaviren können nach einer Virusübertragung auch im Speichel nachgewiesen werden. Deshalb ist eine gesunde Mundhöhle als Beitrag zur Stärkung der Immunabwehr gerade in Zeiten von COVID-19 besonders wichtig. Die nun von den Experten aktualisiert vorgelegten Hygieneempfehlungen für das Zähneputzen in Gemeinschaftseinrichtungen betonen: „Gute Mundhygiene trägt mit dazu bei, die Abwehr gegen Infektionen zu stärken. Auch deswegen empfehlen wir ausdrücklich das tägliche Zähneputzen in Kinder-Gemeinschaftseinrichtungen.“ Es kann unter Einhaltung bestimmter Hygienemaßnahmen sicher durchgeführt werden. Auch die Akteurinnen und Akteure der Gruppenprophylaxe können so in den Einrichtungen unbedenklich wieder aktiv werden. 

Mit der Checkliste lassen sich Maßnahmen überprüfen

Mithilfe der in der Publikation enthaltenen Checkliste lassen sich die notwendigen Maßnahmen einfach überprüfen und geeignete Rahmenbedingungen entsprechend der individuellen Gegebenheiten schaffen. Die erste Auflage von September 2020 wurde jetzt überarbeitet und den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. An der wesentlichen Botschaft für Kita-Leitungen, Fachberatungen sowie konzeptionell Verantwortliche in den Trägerorganisationen und Kommunen hat sich nichts geändert: Zähneputzen in den Einrichtungen – aber sicher! 

Hygieneempfehlungen für das Zähneputzen

Die Hygieneempfehlungen für das Zähneputzen in Gemeinschaftseinrichtungen mit Checkliste Mundhygiene in Zeiten von COVID-19 – jetzt erst recht! werden von diesen Institutionen gemeinschaftlich getragen. 

Das Dokument steht als PDF unter den jeweiligen Links (vgl. unten) zum Download bereit.

Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit am Universitätsklinikum Bonn (IHPH): https://www.ukbonn.de/ihph/,
www.hygiene-tipps-fuer-kids.de 

Bundesverband der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. (BZÖG): www.bzoeg.de 

Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege e. V. (DAJ): www.daj.de 

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des Instituts für Hygiene und Öffentliche Gesundheit am Universitätsklinikum Bonn (IHPH), des Bundesverbands der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BZÖG) und der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege




Studie zu Influencer-Werbung für Kinder

influencer

43 teils höchst problematische Werbeformen identifiziert

Die Werbeindustrie setzt zunehmend auf Influencer als Werbebotschafter. Influencer sind für viele Kinder Vorbilder und Bezugspunkte, die sie mitunter auch zu ihren Freunden zählen. Dabei werden Kinder und Jugendliche, die Influencern folgen, zwangsläufig auch mit Werbung konfrontiert. Das ist das Ergebnis einer Studie des Zentrums für Wissenschaft und Forschung | Medien e. V. (ZWF/Medien) im Auftrag der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Dafür untersuchten die Forscher vor allem die Werbung. Zudem führten sie Interviewas mit 32 Kindern und deren Eltern.

„Es besteht Handlungsbedarf“

Wenn sich Influencer-Werbung gezielt auch an Kinder richtet, sind die Vorgaben des § 6 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags einzuhalten. Danach sind insbesondere direkte Kaufappelle, die die Leichtgläubigkeit und Unerfahrenheit von Kinder ausnutzen, untersagt.

Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM): „1.375 Minuten Interviewaufzeichnung, 1.640 codierte Interviewpassagen – das Forscher*innenteam hat durch eine aufwendige Rezeptionsstudie richtungsweisende Ergebnisse erzielt. Die Vielzahl an identifizierten Werbeformaten ist sehr aufschlussreich – und zeigt, dass hier Handlungsbedarf besteht. So wurden unter anderem Formen entdeckt, die Kinder zu Kaufhandlungen verleiten. Sie machen sich dabei zunutze, dass Influencer*innen als Vorbilder gesehen werden.“

Direkte und indirekte Kaufapelle identifiziert

In der nun abgeschlossenen qualitativen Studie des Zentrums für Wissenschaft und Forschung | Medien e. V. konnten 43 unterschiedliche, zum Teil höchst problematische Werbeformen in der Influencer-Kommunikation an Kinder identifiziert werden. Die Autoren der Studie, Dr. Benjamin Bigl, Nadja Enke, Markus Schubert und Prof. Dr. Martin Welker, stellten fest, dass Influencer neben direkten auch sehr oft indirekte Kaufapelle nutzen.

So wird zum Beispiel suggestiv über Produkte kommuniziert, um – unter Ausnutzung der Vorbildwirkung – Kaufanreize bei den Kindern zu setzen. Häufig wurden die Kinder auch mit zeitlich limitierten Angeboten, Gewinnspielen oder Rabattcodes unter (Kauf-)Druck gesetzt. Als besonders bedenklich fielen Werbeformen auf, die Kinder zu Kaufhandlungen verleiten, damit sie Zutritt zu exklusiven Community-Netzwerken der Influencer erhalten.

Kinder durchschauen Werbebotschaften oftmals schwer

Festgestellt wurde zudem, dass die Werbekompetenz und das Erkennen von Influencer-Werbung innerhalb der untersuchten Zielgruppe sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. Kompetente Kinder, häufig in der Altersgruppe ab zehn Jahren, durchschauen die Strategien der Influencer besser als jüngere Kinder. Diesen fehlt oft das Verständnis für Werbetaktiken und die Zusammenarbeit von Influencern mit Unternehmen. Vor allem die von den Forschern als „Naive“, „Enthusiasten“ und „Prosumer“ klassifizierten Kinder benötigen hier besonderen Schutz. Auch Eltern gaben an, Informations- und Aufklärungsbedarf zu haben.

Martin Heine, Direktor der Medienanstalt Sachsen-Anhalt und Verantwortlicher innerhalb der KJM für das Thema „Kinder und Werbung“: „Die Studie werden wir zum Anlass nehmen, die aufgeführten Influencer-Kanäle genau anzuschauen und nach den Vorgaben des JMStV zu prüfen. Wir werden aber auch unsere medienpädagogischen Angebote für Kinder und Eltern ausbauen und unsere Handreichungen für die Influencer im Hinblick auf die Werbevorgaben des Jugendmedienschutzes anpassen.“

Zur Methode

Für die Studie führten die Forscher Interviews mit 32 Kindern und ihren Eltern und sprachen mit Agenturen und Influencern zu ihren Werbestrategien. Zudem wurde eine typologisierende Inhaltsanalyse von Influencer-Beiträgen auf YouTube, TikTok, Twitch und Instagram durchgeführt.

Die Studie finden Sie hier.




Zu wenige Plätze im Westen, zu wenige Fachkräfte im Osten

kindergarten

Bessere Kita-Bedingungen sind möglich – neues Ländermonitoring der Bertelsmann Stiftung

Von gleichwertigen Lebensverhältnissen in der frühkindlichen Bildung ist Deutschland noch weit entfernt. Während im Osten 53 Prozent der Kinder unter drei Jahren (U3) eine Kita oder Kindertagespflege besuchen, sind es im Westen lediglich 31 Prozent. Die höhere Qualität hingegen bieten, gemessen am Personalschlüssel, die Kitas im Westen. Dort betreut rechnerisch eine vollzeitbeschäftigte Kita-Fachkraft 3,5 ganztagsbetreute Krippenkinder, in Ostdeutschland hingegen 5,5. Das zeigt die neue Ausgabe des Ländermonitorings Frühkindliche Bildungssysteme der Bertelsmann Stiftung. Kindgerecht wäre nach wissenschaftlichen Empfehlungen ein Personalschlüssel von eins zu drei zwischen Fachkraft und U3-Kindern.

Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule

In ihrem erstmals erstellten „Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule“ zeigt die Bertelsmann Stiftung: Eine kindgerechte Personalausstattung und zugleich ausreichend Plätze in allen Kitas sind in diesem Jahrzehnt nicht mehr zu realisieren. Dafür gibt es nicht genügend Erzieherinnen. Auf dem bundesweiten Arbeitsmarkt besteht zwischen dem prognostizierten Bedarf und dem voraussichtlichen Angebot an Fachkräften eine Lücke von insgesamt mehr als 230.000 Erzieherinnen. Weder ist diese Lücke durch Aufstockung der Ausbildungskapazitäten zu schließen, weil dafür Berufsschullehrkräfte fehlen; noch sind bis 2030 genügend Quereinsteigerinnen zu gewinnen, die außerdem erst pädagogisch qualifiziert werden müssen. Verschärfen wird den Personalmangel ab 2026 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder.

Etappenziel gleichwertige Lebensverhältnisse

Trotzdem kann die frühkindliche Bildung in Deutschland bis 2030 einen großen Schritt auf dem Weg zu gleichwertigen Lebensverhältnissen machen. Laut dem „Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule“ besteht die realistische Chance, noch in diesem Jahrzehnt im Osten die Personalschlüssel an das Westniveau und im Westen die U3-Teilhabe an das Ostniveau anzugleichen. Sofern im Osten keine Fachkräfte entlassen und die prognostizierten Berufseinsteigerinnen und -einsteiger eingestellt werden, lassen sich die Personalschlüssel auf das heutige Westniveau verbessern. Begünstigt wird dieses Etappenziel durch rückläufige Geburtenraten. Auf dem ostdeutschen Arbeitsmarkt verbliebe insgesamt sogar ein Potenzial von etwas mehr als 4.000 Fachkräften, die für den weiteren Ausbau der Personalschlüssel oder Leitungskapazitäten zur Verfügung stünden.

Rund 33.000 Fachkräfte könnten fehlen

Im Westen stehen die Bundesländer vor unterschiedlichen Herausforderungen, um die Teilhabequoten auf das heutige Niveau der ostdeutschen Bundesländer zu heben. In Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein ist laut Prognose das Personal vorhanden, um genügend Kita-Plätze anzubieten. Hingegen ließe sich in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und im Saarland der Bedarf an Kita-Plätzen nicht decken, ohne über die bis 2030 prognostizierten Ausbildungskapazitäten hinaus zusätzliche Fachkräfte auszubilden und anzustellen. Sofern die derzeitigen Personalschlüssel beibehalten werden, fehlen hier laut Fachkräfte-Radar auf dem westdeutschen Arbeitsmarkt insgesamt rund 33.000 Erzieherinnen.

Bund und Länder müssen sich besser koordinieren

Für Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, ist die Angleichung von Teilhabe und Qualität in Ost und West zwar nur ein „Etappenziel“. Das langfristige Ziel für die frühkindliche Bildung in Deutschland müsse weiterhin lauten: kindgerechte Qualität nach wissenschaftlichen Empfehlungen für alle Kinder unabhängig vom Wohnort. Aber auch das Etappenziel sei bereits als bedeutende Verbesserung der Situation in der frühkindlichen Bildung zu werten: „Das Gefälle zwischen Ost und West bei Teilhabe und Qualität aufzulösen, wäre ein echter Durchbruch in der frühkindlichen Bildung. Der Mangel an Fachkräften ist überwindbar. Darauf sollten sich ab sofort alle politischen Anstrengungen konzentrieren“, sagt Dräger.

Zentrale Aufgabe: landesrechtliche Voraussetzungen schaffen

Zentrale Aufgabe der ostdeutschen Bundesländer ist es, die landesrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die verfügbaren Fachkräfte tatsächlich zur Verbesserung der Personalschlüssel eingesetzt werden können. Für die sechs Westländer, in denen zu wenig Fachkräfte zur Verfügung stehen, sollte der zügige Ausbau der Ausbildungskapazitäten Priorität haben. Darum kommen auch alle anderen Bundesländer nicht herum, wenn ab 2030 kindgerechte Personalschlüssel in allen Betreuungsformen umgesetzt werden sollen. Insgesamt ist es unerlässlich, neues Personal zu gewinnen und zu binden. Dabei helfen würden attraktivere Arbeitsbedingungen und Verdienstmöglichkeiten.

Bund muss finanzielles Engagement fortsetzen

Vom Bund wünscht sich Dräger, dass er sein finanzielles Engagement für den Qualitätsausbau über 2022 hinaus fortsetzt und im Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz („Gute-KiTa-Gesetz“) verlässlich verankert. Die Mittel sollten in erster Linie dafür verwendet werden, neue Fachkräfte zu gewinnen und zu qualifizieren sowie die Personal- und Leitungsausstattung der Kitas zu verbessern. Um den Fachkräftebedarf in allen Bundesländern zu decken, sei, so Dräger, ein gemeinsames, koordiniertes Vorgehen von Bund und Ländern notwendig.

Zusatzinformationen

Grundlage des jährlich aktualisierten Ländermonitorings Frühkindliche Bildungssysteme sind Auswertungen von Daten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder aus der Kinder- und Jugendhilfestatistik und weiteren amtlichen Statistiken. Stichtag für die Datenerhebung war der 1. März 2020. Die Berechnungen wurden von dem LG Empirische Bildungsforschung der FernUniversität in Hagen durchgeführt. Die aktuellen Daten finden Sie unter www.laendermonitor.de sowie in den Länderprofilen unter www.laendermonitor.de/laenderprofile.

Die Berechnungen des erstmals veröffentlichten Fachkräfte-Radars für KiTa und Grundschule hat Economix Research & Consulting durchgeführt. Die Publikation finden Sie unter www.fachkraefte-radar-kita-grundschule.de. Zur genaueren Abschätzung der benötigten Fachkräfte für die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder wird die Bertelsmann Stiftung gegen Ende dieses Jahres eine Folgestudie veröffentlichen.

Die Expertinnen

Anette Stein, Telefon: 0 52 41 81 81 274, E-Mail: anette.stein@bertelsmann-stiftung.de

Kathrin Bock-Famulla, Telefon: 0 52 41 81 81 173, E-Mail: kathrin.bock-famulla@bertelsmann-stiftung.de

Anne Münchow, Telefon: 0 52 41 81 81 254 E-Mail: anne.muenchow@bertelsmann-stiftung.de




Fördermittel für interkulturelle Musikprojekte

Kunst

Liz-Mohn-Stiftung fördert musikalische und künstlerische Initiativen für Kinder und Jugendliche

Die bundesweite „Ideeninitiative ‚Kulturelle Vielfalt mit Musik‘“ der Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung (LMKMS) fördert zum 14. Mal vorbildliche Kreativprojekte für junge Menschen. Ab sofort können sich Projekt-Initiatoren bewerben, die durch Musik, bildende und darstellende Kunst oder Literatur das Miteinander von Kindern und Jugendlichen verschiedener kultureller Herkunft stärken möchten.

Verantwortliche an Schulen und Kindertageseinrichtungen sind aufgefordert

Die Initiative richtet sich insbesondere an Verantwortliche in Schulen und Kindergärten, in Jugendeinrichtungen sowie in Vereinen und Verbänden. Bewerbungen einzelner Akteure mit gemeinnützigen Projektpartnern sind ebenfalls sehr willkommen. Besonders vor dem Hintergrund der Corona-Auswirkungen ermuntert die LMKMS auch Projekt-Initiatoren zu einer Bewerbung, die musikalische und künstlerische Aktivitäten in digitalen Formaten ermöglichen.

Die Projekte sollen zeigen, wie bereichernd kulturelle Vielfalt wirkt und wie sich sprachliche Hürden durch Musik und die Künste überwinden lassen. Je besser das nach Einschätzung der Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung gelingt, desto höher sind die Chancen auf eine Förderung. Außerdem sollten die Kinder und Jugendlichen möglichst an allen Phasen des Projektes aktiv beteiligt sein.

Für mehr gesellschaftliches Miteinander

„Gerade jetzt ist es besonders wichtig, Musik und Kultur wieder zurück zu den Menschen zu bringen, denn sie können einen großen Beitrag zum gesellschaftlichen Miteinander leisten. Gemeinsame musikalische und künstlerische Aktivitäten konnten in den vergangenen Monaten leider nur sehr eingeschränkt stattfinden. Mit unserer ‚Ideeninitiative ‚Kulturelle Vielfalt mit Musik‘“ möchten wir das kreative Zusammenspiel von Kindern und Jugendlichen fördern und dazu motivieren, entsprechende kulturelle Projekte aufzubauen – auch in digitalen Formaten“, sagt Liz Mohn, Vorstandsvorsitzende der LMKMS.

Bewerbungsphase ist gestartet

Insgesamt stehen in diesem Jahr 100.000 Euro Fördermittel bereit, um maximal 20 Projektideen mit bis zu 7.500 Euro zu fördern. Interessierte können sich bis zum 15. Oktober 2021 per Online-formular auf der Internetseite der LMKMS bewerben: www.kultur-und-musikstiftung.de.

Zu beachten ist, dass die Projekte erst ab Januar 2022 starten sollen und ihre Laufzeit zunächst auf sechs Monate begrenzt sein soll. Eine Förderung kann nur neuen Projekten oder ergänzenden Bausteinen bereits bestehender Projekte zugutekommen.

Welche Ideen beim Wettbewerb im vergangenen Jahr überzeugt haben, ist auf der Webseite www.kultur-und-musikstiftung.de nachzulesen.

Die wichtigsten Informationen im Überblick:

Bewerbungsende: 15. Oktober 2021

Bewerbungen über: www.kultur-und-musikstiftung.de

Fördersumme: Bis zu 7.500 Euro je Projekt

Gesamtfördersumme: 100.000 Euro

Gefördert werden: Projektideen von Bildungs- und Jugendeinrichtungen, Vereinen, Verbänden oder individuellen Initiativen mit gemeinnützigen Partnern

Gewinnerbekanntgabe: Ende November 2021

Quelle: Pressemitteilung der Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung