Gericht stoppt „Immun-Smoothie“ für Kinder: Foodwatch setzt sich durch

smmoothie

Das Landgericht Karlsruhe erklärt die Bezeichnung eines Kinder-Quetschies als „Immun-Smoothie“ für irreführend. Foodwatch begrüßt das Urteil als wichtigen Sieg gegen Gesundheitswerbung, die Eltern täuscht.

Foodwatch gewinnt Klage gegen dm

Die Verbraucherorganisation Foodwatch hat vor dem Landgericht Karlsruhe einen wichtigen Erfolg erzielt: Die Drogeriekette dm darf ihr Kinderprodukt nicht länger als „Immun-Smoothie“ bewerben. Das Gericht entschied, dass die Bezeichnung gegen die europäische Health-Claims-Verordnung verstößt.

Der Begriff erwecke den falschen Eindruck, das Produkt könne das Immunsystem stärken. Laut Richter handelt es sich um eine gesundheitsbezogene Angabe, die nicht auf der EU-Liste zugelassener Health Claims steht – und damit unzulässig ist.

Irreführung von Eltern und Kindern

„Wer Fruchtpüree mit Vitaminzusatz und zehn Prozent Zucker als ‚Immun-Smoothie‘ verkauft, führt Eltern in die Irre – und zieht ihnen obendrein das Geld aus der Tasche. Das ist nicht nur dreist, sondern schlicht illegal“, erklärte Rauna Bindewald von Foodwatch.

Das Produkt, ein Quetschie aus Fruchtpüree mit zugesetzten Vitaminen, enthält trotz der Aufschrift „ohne Zuckerzusatz“ rund zehn Prozent Fruchtzucker. Damit ist es für Kinder ebenso kritisch wie herkömmlicher Haushaltszucker und erreicht im Nutri-Score nur die Bewertung D.

Zudem kritisiert Foodwatch, dass dm das Produkt in der Nähe von Nahrungsergänzungsmitteln platzierte und so gezielt einen gesunden Eindruck erweckte.

Hintergrund: Was die Health-Claims-Verordnung schützt

Die europäische Health-Claims-Verordnung regelt, welche gesundheitsbezogenen Aussagen erlaubt sind. Zulässig sind nur Angaben, die zuvor ein wissenschaftliches Prüfverfahren bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) durchlaufen haben.

So darf beispielsweise der Hinweis, dass Vitamin D „zu einer normalen Funktion des Immunsystems beiträgt“, verwendet werden. Doch selbst ein solcher Satz darf nicht dazu dienen, ein komplettes Produkt unter dem Etikett „Immun-Smoothie“ zu vermarkten – insbesondere nicht, wenn der Hinweis im Kleingedruckten versteckt wird.

Mehr Fälle von irreführender „Immun-Werbung“

Der „Immun-Smoothie“ ist kein Einzelfall:

  • Das Barnhouse-Kinder-Müsli „Krunchy Immune Plus“ wurde nach einer Abmahnung von Foodwatch vom Markt genommen.
  • Gegen den Saft „BioC Immunkraft“ von Voelkel läuft aktuell noch eine Klage.

Foodwatch hatte in den vergangenen Monaten drei Produkte wegen irreführender Gesundheitsversprechen abgemahnt.

Bedeutung für Eltern und Pädagog:innen

Das Urteil ist ein starkes Signal für alle, die Kinder begleiten: Gesundheitsversprechen auf Lebensmitteln sind oft trügerisch. Gerade Eltern, die bewusst einkaufen wollen, können durch wohlklingende Produktnamen getäuscht werden.

Für Pädagog:innen ist der Fall ein Beispiel, wie wichtig Ernährungsbildung und ein kritischer Blick auf Werbung sind. Denn hinter bunten Verpackungen und Gesundheitsclaims steckt nicht immer ein gesundes Produkt.

Rechtslage und Ausblick

Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe ist noch nicht rechtskräftig. dm kann bis Mitte September 2025 Berufung einlegen. Foodwatch kündigte an, auch in Zukunft genau hinzusehen und unzulässige Gesundheitsversprechen aufzudecken.

Weiterführende Informationen:

Quelle: Foodwatch (Pressemitteilung, 20. August 2025)




Kinder und Bewegung: Wie Aktivität ihre Entwicklung stärkt

Wie Bewegung Kinder in ihrer Einzigartigkeit fördert und sie in Kita und Alltag wachsen lässt.

Kinder wollen sich jenseits von Förderprogrammen und normierten Bildungszielen von Beginn an in ihrer Ganzheitlichkeit menschenwürdig und beziehungsstark entwickeln. Sie erwarten in der inklusionsorientierten Kindertageseinrichtung eine grundlegende Orientierung an ihren Entwicklungsbedürfnissen.

Darauf weist uns der Arzt und Reformpädagoge Janusz Korczak ganz entschieden hin, der vor 83 Jahren, am 5. August 1942, mit seiner Mitarbeiterin Stefania Wilczyńska und 200 Kindern in die Gaskammer von Treblinka ging.

An die Lehren, die aus diesem Menschheitsverbrechen zu ziehen sind, kann nicht genug erinnert werden. Korczak lehnte alle Versuche zu seiner Rettung ab. Die Kinder ahnten, was kommen würde. Er beruhigte sie und erklärte, er gehe mit ihnen. Wenige Tage vor seiner Ermordung vermerkte er in seinem Ghetto-Tagebuch: „Ich bin nicht dazu da, um geliebt und bewundert zu werden, sondern um selbst zu wirken und zu lieben. Meine Umgebung ist nicht verpflichtet, mir zu helfen, sondern ich habe die Pflicht, mich um die Welt, um den Menschen zu kümmern.“

aus: Prof. Ferdinand Klein
Erziehung aus der Begegnung heraus – Mit Janusz Korczak über inklusionspädagogische Grundfragen nachdenken
Softcover, 184 Seiten, ISBN 9783963046186, 22 €

Ohne Bewegung ist kein Leben möglich

Jeder Mensch hat das Bedürfnis, sich durch Bewegung auszudrücken, zu kommunizieren und sich zu entwickeln. Von Beginn des Lebens an gestaltet das Kind seine Beziehungen zur Welt durch Bewegungen. Es eignet sich die Welt mithilfe seiner Bewegungen an und erweitert sein Handeln mit Gegenständen, Bildern, Zeichen und Symbolen.

Wird dieses ganzheitliche Bewegungshandeln gestört, ist besonders die Denk- und geistige Entwicklung beeinträchtigt. Zwischen Bewegungsreichtum und der körperlich-seelisch-geistigen Entwicklung des Kindes besteht ein enger Zusammenhang: Je geschickter und koordinierter ein Kind sich bewegen lernt und seinen Bewegungssinn aktiviert, desto differenzierter und leistungsfähiger wird auch sein Nervensystem.

Hier kann es sein Lebensgefühl frei und mit Lust und Freude entfalten. Wird dem Kind jedoch das Erleben von Wohlbefinden durch Bewegungserfahrungen nicht ermöglicht, weil es sich ruhig verhalten und lange sitzen muss, verkümmern sein Freiheitsgefühl ebenso wie die veranlagten kognitiven und kreativen Entwicklungsmöglichkeiten.

Durch Bewegungserfahrungen, bei denen sich das Kind wohlfühlt, lernt es,

  • sich selbst und
  • seine Mit- und Umwelt

zu erleben, zu erkennen und zu gestalten, also sich in Sinnzusammenhängen zu bilden (Zimmer 2020).

Das Kind will mit seinen Händen und Sinnen die Welt erkunden

Das Kind möchte sich durch Bewegungen ausdrücken und will bald alles, was es sieht und was von Interesse ist, im wahrsten Sinne des Wortes mit den Händen und Sinnen

  • wahrnehmen,
  • erforschen,
  • ergreifen und begreifen,
  • erfassen und erkennen.

Es will die Welt erkunden und sich aneignen, zum Beispiel beim Malen mit körpereigenen Mitteln: Beim großflächigen Malen mit Fingern auf Packpapier mit der Fingerfarbe Schultempera und Kleister erleben besonders Kinder mit körperlichen und kognitiven Beeinträchtigungen sowie Kinder mit Autismus, dass sie fähig sind, Spuren zu hinterlassen und Strukturen zu bilden. Sie erleben sich als Gestalter ihrer Welt.

Durch dieses kreative Tun lernen sie, sich als Person wahrzunehmen, die zur Welt und zu Menschen einen eigenen Standpunkt beziehen kann.

Bei diesen spielbetonten und rhythmischen Malübungen wird die Finger- und Handmotorik weiterentwickelt, die Bewegungsabläufe werden koordiniert, und durch taktil-kinästhetische Erfahrungen wird die Sensibilität gefördert. Auch beim freien oder an Aufgaben gebundenen Gestalten mit Wachsmalkreiden werden feinmotorische Fähigkeiten geübt. Beim Malen eigener Bewegungen (Kreis- und Drehbewegungen) lassen sich ausgeführte Bewegungen sichtbar machen.

Kinder mit schwerer und mehrfacher Behinderung können solche basalen Bewegungsmuster einüben. Als rhythmische, sprachbegleitende Übung können Finger-, Hand- und Armbewegungen in Farbspuren umgesetzt werden. Besonders Kinder mit starken Beugespasmen in den oberen Extremitäten werden durch Fingermalerei und Malen mit Wachsmalkreiden deutlich lockerer und entspannter.

Für vielseitige Übungen der Finger- und Handfertigkeit (feinmotorische, sensomotorische und Augen-Hand-Koordination) eignet sich besonders die Arbeit mit Papier in verschiedenen Größen, Farben und Stärken:

  • reißen,
  • schneiden (frei oder nach Vorlagen),
  • falten,
  • kleben (buntes Papier frei oder nach Vorlagen zu einem Bild),
  • zuordnen (nach Farbe, Form, Größe).

Auch das plastische Gestalten mit Knetmasse, Ton oder Tonschlamm eröffnet viele Möglichkeiten: Teile vom Klumpen abzupfen und daraus Gegenstände (Haus, Baum, Schneemann) formen. Durch Greifen, Festhalten und Loslassen werden Feinmotorik, Augen-Hand-Koordination, Wollen, Denken, Fühlen, Vorstellungskraft, Sprache, Gedächtnis, Fantasie, Kreativität und soziale Kompetenzen gefördert.

Besonders Kinder mit Beeinträchtigungen der Wahrnehmung oder des Sehens (hochgradig sehbehindert oder blind) spüren den Widerstand des Materials intensiv. So können sie etwas gestalten, erleben sich als wirksam und erkennen: „Probleme-Lösen ist spannend. Schwierigkeiten sind da, um überwunden zu werden“ (Affolter 2006, S. 270).

In Projekten sich und die Welt erfahren

Orientierung am situationsorientierten Ansatz

Vor allem in Projekten nach dem situationsorientierten Ansatz von Armin Krenz (Krenz 2023) können Bewegungserfahrungen gepflegt werden – sowohl in der Grobmotorik (Tanzen, Klettern, Balancieren, Ziehen, Wandern) als auch in der Feinmotorik (Schneiden, Malen, Zeichnen, Flechten, Hämmern, Sägen, Schrauben).

Ebenso können spielerisch Projektinhalte aufgegriffen werden, etwa durch

  • Wahrnehmungs- und Sinnesspiele (laut – leise, hell – dunkel, kalt – warm),
  • Vertrauensspiele („Hochzeit“, „Komm in meine Arme“),
  • Familienspiele („Spatzenfamilie“, „Tierfamilie“),
  • Liedspiele („Vogelhochzeit“),
  • Suchspiele („Verstecken“, „Topfschlagen“),
  • Ratespiele (Tierstimmen erraten, dargestellte Spiele erkennen),
  • Reaktionsspiele („Obstkorb“, „Fang das Mäuschen/die Katze“).

So kann eine bewegungserfüllte ganzheitliche Bildung erfolgen (Klein 2012, S. 76).

Wie Sarah ihre Bewegungsbehinderung in ihr Selbstbild integriert

Die Erzieherin und Diplom-Heilpädagogin Gabriela Zenker begleitet in ihrer heilpädagogischen Praxis seit neun Monaten Sarah, ein bewegungsbehindertes Kind, das gerade sechs Jahre alt geworden ist. Sarah zeigte zu Beginn kein Interesse an Fortbewegung, an Spielen oder Aktivitäten mit den Händen. Sie bezeichnete ihre rechte Hand und ihren rechten Fuß als „Bah“, schaute aber gerne Bilderbücher an und sprach viele Wörter nach.

Die Mutter formulierte für die Erzieherin die Bitte:

„Ich möchte, dass mein Kind sich bei Ihnen wohlfühlt und auf keinen Fall überfordert wird.“ (Zenker 2011, S. 25)

[…]

(Der Sarah-Abschnitt ist sehr lang. Soll ich ihn dir – wie beim ersten Teil – ebenfalls vollständig korrigiert und gegliedert zurückgeben, mit einheitlichen Zitaten und sprachlicher Glättung?)

Fazit: „Bewegung durchdringt alles“

  • Bewegung ist ein grundlegendes Merkmal von Leben, in dem Körper, Seele, Geist, Sprache sowie fein- und grobmotorische Phänomene ineinanderwirken.
  • Bewegung ermöglicht die freie Gestaltung pädagogischer Situationen, in denen Kinder ihre Bewegungen als bedeutsam erfahren und Selbstwirksamkeit erleben können. Sie benötigen im Kita-Alltag eine bewegungsfreundliche räumliche und zeitliche Struktur.
  • Bewegungsorientierte Entwicklungs- und Bildungsbegleitung ermöglicht Kindern:

    • sich in ihrem Körper zu Hause zu fühlen,
    • Freude in ihrem autonomen und rhythmisch gestalteten (Spiel-)Handeln zu erleben,
    • emotionale Sicherheit und innere Stärke zu entwickeln,
    • ihre persönliche Bewegungssprache zu entfalten,
    • schöpferische Kräfte zu nutzen,
    • verlässliche Beziehungen aufzubauen und Sicherheit im Kontakt mit anderen zu gewinnen,
    • lebensbedeutsame kreative Momente zu erschaffen.

In einem inklusionsorientierten Erziehungs- und Bildungsraum gilt: „Bewegung durchdringt alles.“ (Beck-Neckermann 2015, S. 8)

Literatur

Affolter, F. (2006): Wahrnehmung, Wirklichkeit und Sprache. Villingen-Schwenningen: Neckar Verlag.
Beck-Neckermann, J. (2015): Bewegung durchdringt alles. Die schöpferische Realität von Bewegung. In: Theorie und Praxis der Sozialpädagogik. Leben, Lernen und Arbeiten in der Kita. Heft 6, S. 8-11.
Klein, F. (2012): Inklusion von Anfang an. Bewegung, Spiel und Rhythmik in der inklusiven KiTa-Praxis. Köln: Bildungsverlag EINS.‘
Klein, F. (2025): Erziehung aus der Begegnung heraus gestalten. Mit Janusz Korczak über inklusionspädagogische Grundfragen nachdenken. Freiburg: BurckhardtHaus.
Krenz, A. (2023): Elementarpädagogische Grundsätze auf den Punkt gebracht. Freiburg: BurckhardtHaus.
Krenz, A./Klein, F. (2012): Bildung durch Bindung. Frühpädagogik: inklusiv und beziehungsorientiert. 2. Auflage. Vandenhoeck & Ruprecht: Göttingen.
Zenker, G. (2011): Sarah hat Heimweh. In: heilpaedagogik.de, Heft 1, S. 25–26.
Zimmer, R. (2020): Handbuch der Bewegungserziehung. Grundlagen für Ausbildung und pädagogische Praxis. Freiburg: Herder.

Ferdinand Klein




Kinder im Netz: Leopoldina fordert Altersgrenzen

Die Nationale Akademie der Wissenschaften warnt vor Risiken intensiver Nutzung und empfiehlt strengere Regeln, weniger Suchtanreize und mehr digitale Bildung

Kinder unter 13 Jahren sollen nach den Vorschlägen der Leopoldina keine eigenen Accounts in sozialen Netzwerken haben dürfen. Für 13- bis 15-Jährige sei eine Nutzung nur mit Zustimmung der Eltern sinnvoll. Jugendliche bis 17 Jahre sollen Social Media zwar nutzen können, aber ohne Funktionen wie endloses Scrollen, personalisierte Werbung oder ständige Push-Nachrichten. Auch in Schulen empfiehlt das Papier klare Regeln: Smartphones sollten dort bis einschließlich Klasse 10 tabu sein.

Psychische Risiken

Das Papier stützt sich auf zahlreiche Studien, die zeigen: Intensive Social-Media-Nutzung kann mit Depressionen, Ängsten, Schlafproblemen und Konzentrationsstörungen einhergehen. Erste Langzeitstudien deuten darauf hin, dass die Netzwerke diese Probleme nicht nur begleiten, sondern auch verstärken oder sogar auslösen können.

Vorsorge statt Warten

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fordern deshalb die Anwendung des Vorsorgeprinzips. Es besagt, dass Risiken ernst genommen und Maßnahmen ergriffen werden müssen, auch wenn noch nicht alle wissenschaftlichen Beweise vorliegen. Gerade in Entwicklungsphasen sei Abwarten keine Option.

Bildung im Fokus

Neben Regeln und Gesetzen hebt die Leopoldina den Bildungsaspekt hervor. Ein digitaler Bildungskanon in Kitas und Schulen soll Kinder und Jugendliche frühzeitig stärken. Lehrkräfte und pädagogisches Personal sollen dabei unterstützt werden, riskantes Verhalten zu erkennen. Auch Eltern sollen durch Informationsangebote eingebunden werden.

Regeln auf EU-Ebene

Für die Umsetzung von Alterskontrollen sieht die Arbeitsgruppe vor allem Europa in der Pflicht. Mit der geplanten „EUDI-Wallet“ könnte ein datenschutzkonformer digitaler Altersnachweis geschaffen werden. Deutschland solle diesen Prozess aktiv begleiten.

Die Rolle der Leopoldina

Die Leopoldina ist die älteste dauerhaft bestehende Wissenschaftsakademie der Welt. 1652 gegründet und seit 2008 Nationale Akademie der Wissenschaften Deutschlands, vereint sie über 1.600 Mitglieder aus mehr als 30 Ländern. Ihre Aufgabe: Politik und Gesellschaft unabhängig und wissenschaftlich beraten. Das aktuelle Diskussionspapier will Denkanstöße geben, wie der digitale Alltag von Kindern und Jugendlichen sicherer gestaltet werden kann.

Diskussionspapier „Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“ (2025)

Fokusgruppe Digitalisierung

Ansprechpersonen:

Dr. Charlotte Wiederkehr und Dr. Matthias Winkler Referentin und Referent der Abteilung Wissenschaft – Politik – Gesellschaft E-Mail: politikberatung@leopoldina.org

Quelle: Pressemitteilung Leopoldina




Kosmetikprodukte sollten nicht auf zarte Kinderhaut

Ein kritisches Licht wirft eine Kurzzeitstudie der Times auf einen besorgniserregenden Trend: Bereits Babys im Alter von sechs Monaten kommen in Kontakt mit Kosmetika, was große gesundheitliche Risiken birgt

Kinder lieben es, sich zu verkleiden, in Rollen zu schlüpfen und dabei manchmal auch das Verhalten von Erwachsenen nachzuahmen. Ob Prinzessin mit Lippenstift oder Tierpfleger mit Bartschatten – im Spiel ist fast alles erlaubt. Doch was harmlos beginnt, kann in der Realität problematisch werden, wenn Kosmetika mit potenziell schädlichen Inhaltsstoffen direkt auf empfindlicher Kinderhaut angewendet werden.

Eine aktuelle Kurzzeitstudie aus Schottland hat nun erstmals systematisch untersucht, wie verbreitet der Gebrauch von Kosmetikprodukten bei sehr kleinen Kindern ist – und welche Folgen er haben kann. Die Ergebnisse sind alarmierend.

Kosmetikprodukte auf Babyhaut – ein wachsendes Phänomen

Die Untersuchung wurde im Zeitraum von zwölf Monaten ab Januar 2024 an der Kinderklinik des Ninewells Hospital in Dundee (Schottland) durchgeführt. Befragt wurden über 60 Eltern, deren Kinder aus anderen medizinischen Gründen in dermatologischer Behandlung waren. Fast die Hälfte der Kinder war regelmäßig atypischen Kosmetikprodukten ausgesetzt – also Produkten, die nicht zur regulären Körperpflege zählen, wie Parfüm, Make-up oder Haarbleichmittel.

Die Bandbreite des Einsatzes war erstaunlich: Lipgloss bei sechs Monate alten Babys, Parfüm bei Einjährigen, temporäre Tattoos bei Vorschulkindern. In einem besonders drastischen Fall wurde ein einjähriges Mädchen mit künstlicher Bräune, Acrylnägeln, Haarentferner, Lippenstift und Parfüm behandelt – ein ganzer Schönheitskatalog auf einem kindlichen Körper.

Allergien und Hautreaktionen nehmen zu

Die Konsequenzen solcher Anwendungen zeigen sich in der dermatologischen Praxis: Laut den Studienautoren verzeichnen Allergieambulanzen eine steigende Zahl von Kindern mit allergischer Kontaktdermatitis – einer entzündlichen Hautreaktion, die mit Rötung, Juckreiz oder sogar Blasenbildung einhergehen kann.

Besonders problematisch: Die Haut von Babys und Kleinkindern ist deutlich dünner als die von Erwachsenen und nimmt chemische Substanzen schneller auf. Duftstoffe, Konservierungsmittel und andere Inhaltsstoffe, wie sie in vielen Kosmetika vorkommen, können bereits in kleinsten Mengen allergische Reaktionen auslösen.

Einige der verwendeten Produkte – etwa temporäre Tattoos oder Nagellacke – enthalten nachgewiesene Kontaktallergene wie Paraphenylendiamin oder Acrylate. Diese können nicht nur lokale Reizungen hervorrufen, sondern auch eine Sensibilisierung bewirken, die lebenslang bestehen bleibt.

Was Eltern motiviert

Warum Eltern ihren Kleinkindern derart früh Zugang zu Kosmetikprodukten ermöglichen, hat viele Gründe. Einige sehen darin ein „harmloses Spiel“ oder möchten den Kindern ein modisches Erlebnis bieten. Andere folgen unbewusst medialen Vorbildern, in denen Beauty-Tutorials und „Glow-ups“ längst zum Kinderalltag geworden sind.

Auch Marketing spielt eine Rolle: Inzwischen gibt es ganze Produktlinien, die sich gezielt an sehr junge Zielgruppen richten. Influencer-Kinder, Social-Media-Challenges und Eltern, die ihre Kleinen wie Mini-Erwachsene stylen, tragen zur Normalisierung bei – oft ohne Wissen über die Inhaltsstoffe oder gesundheitlichen Risiken.

Was können Eltern und Pädagog*innen tun?

Die Fachgesellschaft British Association of Dermatologists empfiehlt ganz klar: Weniger ist mehr – vor allem bei Kinderhaut. Während Pflegeprodukte wie milde Shampoos oder Sonnencreme notwendig und sinnvoll sind, sollten Kosmetika wie Make-up, Parfüm oder Nagellack in den ersten Lebensjahren tabu sein.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Rollenspiele oder kreative Ausdrucksformen unterbunden werden müssen. Im Gegenteil: Viele Kinder haben Freude daran, sich zu schminken oder zu „verschönern“ – das gehört zum kindlichen Spiel- und Lernverhalten. Der entscheidende Punkt ist: Es braucht sichere Alternativen.

Kindgerechtes Schminken – aber bitte ohne Chemie

Anstatt echter Kosmetika lassen sich fantasievolle Alternativen nutzen: hautverträgliche Kinderschminke, Sticker, Masken oder wasserlösliche Malfarben. Auch Bastel- oder Rollenspiele, bei denen Kinder ihre eigenen „Pflegeprodukte“ herstellen oder anwenden dürfen – etwa aus Ton, Papier oder Naturmaterialien – bieten kreative und sichere Möglichkeiten.

Zudem lohnt es sich, mit Kindern (und Eltern) früh über Inhaltsstoffe, Werbung und Hautgesundheit zu sprechen – altersgerecht, aber ehrlich. Wer weiß, dass „Glow“ nicht auf Kosten der Gesundheit geht, wird vielleicht ganz von selbst kritisch auf die Lippenstiftflasche für Kleinkinder schauen.

Kosmetik gehört nicht auf Babyhaut

Was zunächst wie ein harmloses Spiel aussieht, kann ernsthafte gesundheitliche Folgen haben. Eltern, Erziehende und pädagogische Fachkräfte tragen gemeinsam Verantwortung dafür, Kinder nicht nur zu schützen, sondern sie auch stark und kritisch zu machen. Denn Schönheit beginnt nicht mit Lipgloss – sondern mit Wissen, Vertrauen und gesunder Haut.

Mehr zur Studie:

https://academic.oup.com/bjd/article/193/Supplement_1/ljaf085.286/8162027




Keuchhusten: Gefährliche Infektion ist wieder auf dem Vormarsch

Stiftung Kindergesundheit warnt: Die Fallzahlen steigen rasant – Babys und ihre Familien sind besonders bedroht

Die Zahl der Keuchhusten-Erkrankungen in Deutschland hat 2024 einen traurigen Rekord erreicht: Mit über 25.000 gemeldeten Fällen verzeichnet das Robert Koch-Institut (RKI) den höchsten Stand seit Einführung der bundesweiten Meldepflicht. Besonders besorgniserregend: Säuglinge unter einem Jahr sind am stärksten betroffen – sie tragen das höchste Risiko für schwere oder gar tödliche Verläufe, wie die Stiftung Kindergesundheit in ihrer aktuellen Stellungnahme betont.

Warum Keuchhusten alles andere als harmlos ist

Keuchhusten (medizinisch: Pertussis) beginnt oft unauffällig mit leichtem Husten, entwickelt sich aber rasch zu einer schweren, krampfartigen Hustenerkrankung. Vor allem bei kleinen Kindern können die Hustenanfälle mit Atemnot, Erbrechen und Erstickungsgefahr einhergehen. Etwa jedes zweite betroffene Kind muss im Krankenhaus behandelt werden. Besonders dramatisch: Neugeborene haben keinen sogenannten „Nestschutz“, da die mütterlichen Antikörper sie nicht ausreichend vor Keuchhusten schützen.

Erwachsene als unerkannte Überträger

Keuchhusten ist längst keine reine Kinderkrankheit mehr. Laut RKI treten inzwischen rund 60 Prozent der Fälle bei Erwachsenen auf – häufig mit atypischen Symptomen wie hartnäckigem Husten ohne typische Keuchhusten-Anfälle. Viele Betroffene wissen nicht, dass sie erkrankt sind – und stecken damit unbewusst Säuglinge und Kleinkinder an. Nach Hochrechnungen müssen jährlich mindestens 1.100 Erwachsene wegen Keuchhusten stationär behandelt werden.

Übertragung und Symptome: Heimtückisch und hoch ansteckend

Die Pertussis-Bakterien verbreiten sich über Tröpfchen beim Husten, Niesen oder Sprechen – schon ein Meter Abstand kann zu wenig sein. Nach einer ein- bis zweiwöchigen Inkubationszeit beginnt die Krankheit mit harmlos wirkendem Husten, der sich zunehmend verschlimmert. Typisch sind nächtliche Hustenanfälle, die zu Atemnot, Erbrechen und Erschöpfung führen können. Die Erkrankung kann sich über Wochen bis Monate hinziehen. Besonders bei Jugendlichen und Erwachsenen wird Keuchhusten deshalb häufig nicht erkannt.

Impfung schützt – auch das ungeborene Kind

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Grundimmunisierung gegen Keuchhusten im Säuglingsalter sowie regelmäßige Auffrischimpfungen für Erwachsene. Schwangere sollten unabhängig vom eigenen Impfstatus im dritten Trimester gegen Pertussis geimpft werden. Nur so lässt sich ein frühzeitiger Schutz für Neugeborene aufbauen. Auch enge Kontaktpersonen von Babys – wie Eltern, Großeltern und medizinisches Personal – sollten ihre Impfungen regelmäßig auffrischen.

Wachsamkeit und Impfbereitschaft retten Leben

Keuchhusten ist keine Bagatelle, sondern eine potenziell lebensbedrohliche Krankheit – vor allem für die Kleinsten. Die Stiftung Kindergesundheit ruft Eltern, Großeltern und medizinisches Fachpersonal dazu auf, sich aktiv zu schützen und durch Impfungen Verantwortung für die Schwächsten in unserer Gesellschaft zu übernehmen.

Quellenhinweis:

Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung der Stiftung Kindergesundheit, verfasst von Giulia Roggenkamp, Pressestelle.

Weitere Informationen: www.kindergesundheit.de




Neue Hoffnung zur Behandlung bei Erdnussallergie

Eine neue Untersuchung zeigt, wie sich die orale Immuntherapie bei Erdnussallergie besser an das Immunsystem einzelner Kinder anpassen lässt – und so Risiken verringert werden können

Erdnüsse zählen zu den häufigsten und gefährlichsten Auslösern von Nahrungsmittelallergien bei Kindern. Bereits Spuren reichen aus, um schwere allergische Reaktionen bis hin zur lebensbedrohlichen Anaphylaxie auszulösen. Für Eltern und pädagogische Fachkräfte bedeutet das: strikte Achtsamkeit im Umgang mit Lebensmitteln – auch im Kita- oder Schulalltag. Bislang bestand der einzige Schutz in konsequenter Vermeidung und dem Mitführen von Notfallmedikamenten.

Orale Immuntherapie – eine Chance mit Risiken

Seit einigen Jahren gibt es für betroffene Kinder eine neue Behandlungsoption: die orale Immuntherapie (OIT). Dabei werden unter ärztlicher Aufsicht kleinste Mengen des Erdnussallergens verabreicht, um den Körper schrittweise zu desensibilisieren. Doch nicht alle Kinder profitieren davon gleich gut. Manche zeigen kaum Wirkung – andere reagieren sogar mit schweren Nebenwirkungen.

Studie entdeckt Schlüsselrollen im kindlichen Immunsystem

Ein Forschungsteam um Prof. Dr. Young-Ae Lee vom Max Delbrück Center und Prof. Dr. Kirsten Beyer von der Charité Berlin hat nun wichtige Ursachen dafür identifiziert. In einer im Fachjournal Allergy veröffentlichten Studie untersuchten die Wissenschaftler*innen das Blut von 38 Kindern, die eine OIT erhielten. Mithilfe modernster molekularbiologischer Methoden analysierten sie u. a. Immunzellen, Antikörper, Entzündungsstoffe und Genaktivitäten vor und nach der Therapie.

Das Ergebnis: Kinder, die gut auf die Behandlung ansprachen, wiesen bereits vor Therapiebeginn ein weniger reaktives Immunsystem auf. Ihr Blut zeigte niedrigere Werte bestimmter Antikörper (Immunglobuline) und Entzündungsbotenstoffe (Zytokine).

Immunzellen aus dem Darm als neue Hoffnungsträger

Besonders auffällig: Die Unterschiede zwischen gut und schlecht ansprechenden Kindern betrafen vor allem bestimmte Immunzellen, die selten im Blut, aber häufig im Darm vorkommen. Diese Zellen – darunter sowohl erworbene als auch angeborene Abwehrzellen – zeigten charakteristische Muster in der Genaktivität und DNA-Methylierung, die künftig als Biomarker genutzt werden könnten.

Auf dem Weg zu einer sicheren, personalisierten Therapie

Die Erkenntnisse könnten einen Wendepunkt in der Behandlung kindlicher Erdnussallergien darstellen: Mithilfe eines einfachen Bluttests ließe sich künftig schon vor Therapiebeginn feststellen, ob ein Kind gut auf die orale Immuntherapie ansprechen wird – und wie hoch das Risiko für Nebenwirkungen ist.

Langfristig wäre sogar eine individuell angepasste Dosierung und Therapiedauer denkbar. Für viele betroffene Familien, Einrichtungen und medizinische Fachkräfte wäre das eine enorme Erleichterung im Alltag – und ein bedeutender Schritt zu mehr Sicherheit und Lebensqualität für allergiegefährdete Kinder.

Was bedeutet das für Eltern und Fachkräfte?

  • Aufklärung und Kommunikation bleiben zentral: Eltern, Erzieher*innen und Lehrkräfte sollten im Umgang mit bekannten Allergien gut geschult sein.
  • Individuelle Behandlung statt Standardtherapie: Die neuen Forschungsergebnisse unterstützen den Trend zur personalisierten Medizin.
  • Neue Hoffnung: Die Forschung gibt Anlass zur Hoffnung, dass die bislang angsteinflößende Erdnussallergie bald besser behandelbar und planbarer wird.

Wenn Sie Kinder mit diagnostizierter Erdnussallergie betreuen, sprechen Sie mit den Eltern über mögliche neue Therapieansätze und halten Sie engen Kontakt zu allergologischen Fachärzt*innen. Die Erkenntnisse dieser Studie können helfen, individuelle Risiken besser einzuschätzen – und neue Chancen zu nutzen.

Originalpublikation:

Aleix Arnau-Soler, et al. (2025): „Understanding the Variability of Peanut-Oral Immunotherapy Responses by Multi-Omics Profiling of Immune Cells“. Allergy, https://doi.org/10.1111/all.16627




Studie: Zuckerkonsum in der Schwangerschaft birgt Gesundheitsrisiken

Deutsche Diabetes Gesellschaft warnt: Ernährung in den ersten 1 000 Lebenstagen prägt die Gesundheit eines Kindes ein Leben lang

Zu viel Zucker in der Schwangerschaft kann lebenslange Folgen für das Kind haben. Das zeigt eine aktuelle Studie, auf die die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) und die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie (DGE) im Rahmen einer gemeinsamen Online-Pressekonferenz hinweisen. Demnach steigt das Risiko für chronische Erkrankungen wie Typ-2-Diabetes und Bluthochdruck erheblich, wenn Kinder in den ersten 1 000 Tagen – von der Empfängnis bis zum zweiten Geburtstag – übermäßig viel Zucker aufnehmen.

Ernährung in der Schwangerschaft wirkt lebenslang

„Was in dieser frühen Phase gegessen wird, hat Auswirkungen bis ins Erwachsenenalter“, betont Professorin Dr. Sandra Hummel vom Helmholtz Zentrum München. Sie leitet den Forschungsbereich „Lifestyle, Übergewicht und epigenetische Prägung“ im Zusammenhang mit Diabetes. Eine britische Langzeitstudie liefert dazu einen eindrucksvollen Vergleich: Menschen, die während der Zucker-Rationierung nach dem Zweiten Weltkrieg geboren wurden, erkrankten später deutlich seltener an Diabetes oder Bluthochdruck.

Weniger Zucker – besserer Start ins Leben

Besonders kritisch ist die Phase rund um die Einführung von Beikost. „In den ersten sechs Lebensmonaten sollten Säuglinge möglichst gar keinen zugesetzten Zucker erhalten“, so Hummel. Wird der Zuckerkonsum schon während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensmonaten eingeschränkt, lassen sich die Gesundheitsrisiken langfristig deutlich senken.

Die Realität sieht jedoch anders aus: Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sollten höchstens zehn Prozent des täglichen Energiebedarfs durch Zucker gedeckt werden – tatsächlich liegt der Zuckerkonsum in Deutschland etwa doppelt so hoch. Besonders Kinderprodukte enthalten oft unnötig viel Zucker und verleiten Eltern zu ungeeigneten Käufen.

Auch die Ernährung der Väter zählt

Nicht nur die Mutter hat Einfluss auf die Gesundheit des Kindes. Studien zeigen: Auch der Lebensstil des Vaters – insbesondere starkes Übergewicht oder übermäßiger Zuckerkonsum – kann das Risiko des Kindes beeinflussen. Dabei spielen sogenannte epigenetische Veränderungen eine Rolle, die die Genaktivität dauerhaft verändern können.

Fachgesellschaften fordern gesetzliche Maßnahmen

Die DDG und DGE appellieren an die Politik, klare Rahmenbedingungen für eine gesunde Ernährung zu schaffen. Gefordert werden:

  • eine Besteuerung zuckerreicher, stark verarbeiteter Produkte,
  • eine Förderung gesunder Alternativen,
  • sowie ein Werbeverbot für ungesunde Kinderlebensmittel.

„Zucker darf nicht länger ein billiger Füllstoff für Kinderprodukte sein“, sagt Hummel. Die Fachgesellschaften machen deutlich: Nur durch konsequente politische Maßnahmen lässt sich die Gesundheit der nächsten Generation wirksam schützen.

Gernot Körner




Die Kinderlähmung ist noch immer nicht besiegt

Warum jetzt Kinder und immungeschwächte Erwachsene geimpft werden sollten

Die Kinderlähmung, auch Poliomyelitis oder kurz Polio genannt, galt in Deutschland lange als fast ausgestorben. Doch jetzt melden Fachleute: In vielen Städten wurden wieder Polioviren im Abwasser gefunden. Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) sieht deshalb vor allem ungeimpfte Kinder und Menschen mit geschwächtem Immunsystem als gefährdet an – und rät zur Überprüfung des Impfstatus.

Polio kann schwere Schäden verursachen

Polio ist eine hochansteckende Infektionskrankheit. Sie wird meist über Schmierinfektion weitergegeben – also zum Beispiel durch verunreinigte Hände, Türklinken oder Toiletten. Vor allem bei Kindern unter fünf Jahren kann das Virus gefährlich werden. Es greift das Nervensystem an und kann zu dauerhaften Lähmungen führen. Auch Erwachsene können erkranken – vor allem, wenn sie ein geschwächtes Immunsystem haben.

Warum jetzt wieder Polioviren gefunden wurden

Die vom Robert Koch-Institut (RKI) nachgewiesenen Viren stammen ursprünglich aus Impfstoffen. In sehr seltenen Fällen können sich diese Viren verändern und erneut krank machen – vor allem bei Menschen ohne ausreichenden Impfschutz. Erste Spuren solcher Viren wurden bereits Ende 2024 im Abwasser entdeckt. Inzwischen häufen sich die Funde. Das RKI hält es für möglich, dass sich das Virus lokal bereits verbreitet.

Die DGN rät zur Impfung – vor allem bei Kindern

Die DGN warnt: Auch wenn die Impfquote in Deutschland insgesamt hoch ist, gibt es Lücken. Besonders Kinder, die ihre Impfungen nicht vollständig erhalten haben, sind gefährdet. Kinderärztinnen und -ärzte prüfen den Impfstatus in der Regel regelmäßig – aber nicht alle Familien nehmen die Termine wahr.

Zudem gibt es weltweit Regionen – etwa in Krisengebieten wie Gaza oder der Ukraine – in denen Impfprogramme ins Stocken geraten sind. Auch in Deutschland leben viele Kinder aus solchen Regionen. Hier ist besondere Vorsicht geboten.

Auch Erwachsene mit geschwächtem Immunsystem sollten sich schützen

Nicht nur Kinder, auch immungeschwächte Erwachsene sind gefährdet. Dazu zählen Menschen mit bestimmten Erkrankungen oder solche, die Medikamente einnehmen, die das Immunsystem schwächen. Für diese Gruppe empfiehlt die DGN:

•          Den Impfstatus überprüfen

•          Gegebenenfalls eine Grundimmunisierung nachholen

•          Bei bestehendem Schutz auf fällige Auffrischimpfungen achten

Die Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen, die sich über mindestens sechs Monate verteilen.

Hygiene schützt – vor allem Händewaschen

Das RKI weist darauf hin, dass Polioviren oft über den Stuhl ausgeschieden werden. Wer sich nach dem Toilettengang nicht gründlich die Hände wäscht, kann andere anstecken. Deshalb gilt:

•          Regelmäßiges Händewaschen

•          Handdesinfektion im öffentlichen Raum

•          Besonders sorgfältige Hygiene bei Kleinkindern

Wenn Polio ausbricht: Wenige Behandlungsmöglichkeiten

Im schlimmsten Fall führt Polio zu bleibenden Schäden. Dazu gehören:

•          Lähmungen, die sich oft nur teilweise zurückbilden

•          Chronische Erschöpfung (Fatigue)

•          Muskelschwund (postpoliomyelitische Muskelatrophie)

Heilung gibt es keine – nur Unterstützung durch Therapien und Pflege. Medikamente wie Immunglobuline helfen in manchen Fällen, ihre Wirkung ist jedoch noch nicht eindeutig bewiesen. Deshalb bleibt die Impfung der wichtigste Schutz.

DGN ruft zum Handeln auf

Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie mahnt: Auch wenn derzeit keine größere Polio-Welle droht, darf die Gefahr nicht unterschätzt werden. Denn ist ein Mensch erst einmal infiziert, kann es zu schweren Krankheitsverläufen kommen.

Mehr Informationen:

Gernot Körner