Qualität der Kindertagesbetreuung in Deutschland

Umfassende Auswertung der Surveys und amtlichen Daten zur „Entwicklung von Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung“ (ERiK)

Die umfassende Auswertung der Surveys und amtlichen Daten zur „Entwicklung von Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung“ (ERiK) zeigt, dass es in jeder vierten Kindertageseinrichtung Stellen gibt, die länger als sechs Monate nicht besetzt werden konnten. Personalausfälle werden überwiegend zu Lasten des bestehenden Personals beispielsweise durch Überstunden aufgefangen. Über die Hälfte der Leitungen gibt an, dass der häufigste Grund für eine Kündigung des Personals eine andere Arbeitsstelle im Feld der frühen Bildung ist. Hier zeichnet sich somit die Mobilität innerhalb des FBBE-Feldes ab. Die Befunde des Forschungsberichts II spiegeln die zentralen Herausforderungen der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) aus unterschiedlichen Perspektiven wider.

Beiträge für die Kindertagesbetreuung sind für manche Eltern einfach zu hoch

Nach wie vor konnten die Forschenden des Deutschen Jugendinstituts (DJI) soziale Selektivität und ungleiche Teilhabe beobachten, wie die geringere Inanspruchnahme von FBBE-Angeboten durch Kinder mit Migrationshintergrund im Vergleich zu Kindern ohne Migrationshintergrund zeigt. Ein Zugangshindernis sind die Beiträge, die Eltern für die Kindertagesbetreuung entrichten müssen. Trotz der durch das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQUTG) eingeführten Maßnahmen zur Entlastung von Beiträgen berichtet die Mehrheit der Träger, dass in ihren Kindertageseinrichtungen Elternbeiträge anfallen. Zudem berichten fast alle Träger, dass sie Verpflegungskosten von den Eltern verlangen. Etwa ein Drittel der Eltern aus der KiBS-Studie 2020 gibt wiederum an, dass sie aus unterschiedlichen Gründen keine Elternbeiträge zahlen. Dabei variiert der Anteil der Eltern mit einer Beitragsbefreiung stark zwischen den Ländern.

Über die im KiQuTG genannten Themen hinaus ist die Bedeutung des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung in der frühen Bildung während der Pandemie deutlich geworden. Fort- und Weiterbildungen zu gesundheitsbezogenen Themen werden vom pädagogischen Personal vergleichsweise häufig besucht. Während der Coronapandemie entstanden unter anderem durch die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen teilweise herausfordernde strukturelle Voraussetzungen. Diese erschwerten die Förderung von Kindern erheblich.

Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung

Damit rücken zentrale Fragen nach möglichen Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Kindertagesbetreuung und den damit einhergehenden Steuerungsansätzen im System in den Fokus. Etwa zwei Drittel der befragten Träger in den ERiK-Surveys 2020 geben interne Evaluation als die Maßnahme an, die in den von ihnen verantworteten Einrichtungen vorgeschrieben ist. Externe Evaluationen werden bei einem Drittel der Träger genutzt. Sie sind selten verpflichtend. Während die Träger Vorgaben für die Umsetzung interner und externer Evaluationen in Kindertageseinrichtungen machen, sind Qualitätsmaßnahmen im Bereich der Kindertagespflege überwiegend beim Jugendamt angesiedelt.

Das Projekt ERiK am DJI

Das Projekt ERiK am DJI in Kooperation mit dem Forschungsverbund DJI/TU Dortmund setzt mit dem ERiK-Forschungsbericht II die Veröffentlichungsreihe über die empirischen Grundlagen, Analysen und Ergebnisse des Monitorings zum KiQuTG fort. Ziel des Vorhabens ist es, herauszuarbeiten, welche Veränderungen sich in der Qualität und Teilhabe im System seit dem Inkrafttreten des KiQuTG abzeichnen.

Der ERiK-Forschungsbericht II beinhaltet sowohl umfassende Auswertungen aus amtlichen Statistiken als auch erstmals Auswertungen der Daten aus den ERiK-Surveys 2020. Die Daten aus den bundesweiten Befragungen von Leitungen und pädagogischem Personal in Kindertageseinrichtungen, von Kindertagespflegepersonen und Jugendämtern sowie von Trägern von Kindertageseinrichtungen bilden die Grundlage für viele Auswertungen zu weiteren Indikatoren und Kennzahlen. Einzelheiten zu den Surveys 2020 sind in den ERiK-Methodenberichten I und II dokumentiert. Darüber hinaus werden die amtlichen Daten der Kinder- und Jugendhilfestatistik (KJH) und die Daten der Kinderbetreuungsstudie (KiBS) des DJI aus dem Jahr 2020 ausgewertet. Die kombinierte Auswertung dieser verschiedenen Datenquellen ist in dieser Breite einzigartig.

Analysegrundlage für die komplexen Steuerungsanforderungen

„Die Beobachtung der Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung ist von zentraler Relevanz für die komplexen Steuerungsanforderungen, die sich dem System stellen. Die Daten der ERiK-Surveys 2020 liefern eine breite Analysegrundlage, die es bisher in diesem Umfang noch nicht gegeben hat. Durch die Berücksichtigung der verschiedenen Akteurs-Perspektiven im Erhebungsprogramm liegen nun Daten und Informationen vor, zu denen es bisher kein empirisches Wissen gab. Hinzu kommt die Kombination mit den amtlichen Daten, die den Monitoringansatz des KiQuTG auch international einzigartig macht,“ erläutert Nicole Klinkhammer, die das Projekt bis September 2022 geleitet hat.

Der ERiK-Forschungsbericht II bildet zusammen mit den Fortschrittsberichten der Länder die empirische Grundlage für die jährlichen Monitoring-Berichte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), wie den Gute-Kita-Bericht 2021, und für die Evaluationsberichte der Bundesregierung. Die zusätzliche Veröffentlichung des ERiK-Methodenbericht II bietet in Verbindung mit dem ersten ERiK-Methodenbericht einen umfassenden Überblick über die im Rahmen des ERiK-Projekts erhobenen Survey-Daten. Das ERiK-Projekt wird durch das BMFSFJ gefördert.

Originalpublikation:

https://www.dji.de/…/ERiK_Forschungsbericht_II_E-Book.pdf

Sonja Waldschuk/DJI




Die Legende von den Heiligen drei Königen

Oder, warum die Sternsinger mit dem Stern an einem Stab von Haus zu Haus ziehen

Zwischen Weihnachten und dem 6. Januar ziehen die Sternsinger von Haus zu Haus. Sie bringen an der Türe den Sternsingersegen an und sammeln Geld für wohltätige Zwecke. Drei Sternsinger sind als die Heiligen Drei Könige verkleidet. Deren Geschichte steht nicht genau so in der Bibel, wie wir sie kennen. Sondern es handelt sich um eine Legende, die im Laufe vieler hundert Jahre entstanden ist.

Im Matthäusevangelium (2) steht die Geschichte von der Huldigung der Sterndeuter oder der Magier. Daraus ist wohl die Legende von den „Weisen aus dem Morgenland“ oder „Die Heiligen drei Könige“ entstanden. Bevor ich euch die Geschichte erzähle, sage ich euch noch schnell, warum wir das „Morgenland“ so nennen.

Wie ihr vielleicht schon wisst, geht die Sonne im Osten auf. Deshalb nennen viele Europäer die Länder im Osten das Morgenland. Welche Länder dazu gehören, ist eigentlich nie wirklich bestimmt worden. Wichtig war den meisten Leuten nur, dass diese sich deutlich von den europäischen Ländern, die sie Abendland nennen, deutlich unterscheiden. Im Allgemeinen sind die Länder ab dem östlichsten Teil des Mittelmeeres und darüber hinaus gemeint. Wo das Morgenland dann endet, weiß auch niemand genau. Manch einer meint sogar, dass zumindest Indien noch dazu gehören müsste.

In diesem Teil der Welt nun sollen vor rund 2000 Jahren drei Könige gelebt haben. Sie hießen Caspar, Melchior und Balthasar. Am Abend, als Jesus von Maria geboren wurde, sahen die drei einen Stern am Himmel aufgehen. Niemals zuvor hatten sie diesen entdeckt. Sie waren sich sicher, dass dieser neue, hellleuchtende Stern die Geburt eines großen Königs ankündigen musste.

Um den neuen König zu begrüßen, reisten sie in die Richtung, in der der Stern aufgegangen war. So kamen sie zunächst nach Jerusalem. Dort fragten sie die Menschen: „Wo ist der neugeborene König der Juden? Wir sahen seinen Stern aufgehen und sind gekommen, ihm zu huldigen.“

In Jerusalem gab es zu dieser Zeit schon einen König, der Herodes hieß. Eilig rief dieser die Priester und Schriftgelehrten zusammen und fragte sie, wo denn dieser neue König geboren worden sei. „In Bethlehem, in Judäa“, antworteten sie ihm. Denn bei den Propheten im Alten Testament steht: „Du, Bethlehem im Gebiet von Juda, bist keineswegs die unbedeutendste unter den führenden Städten von Juda; denn aus dir wird ein Fürst hervorgehen, der Hirt meines Volkes Israel (Mi 5,1-3; 2 Sam).

Da erschrak Herodes. Er war doch der König Israels und wollte es noch lange bleiben. Heimlich rief er deshalb die drei Könige zu sich, um sie zu fragen, wann denn der Stern erschienen sei. Schließlich schickte er sie schnell nach Bethlehem und bat sie noch, anschließend zu ihm zurück zu kehren, um ihm zu sagen, wo das Kind sei. Er selbst wolle dann dorthin, um dem neuen König zu huldigen.

Die drei Männer dankten Herodes und folgten dem Stern nach Bethlehem. Als sie diesen direkt über einer Hütte leuchten sahen, gingen sie hinein und fanden den kleinen Jesus in einer Futterkrippe in Windeln gewickelt und seine Mutter Maria. Sie jubelten und fielen auf die Knie. Dann holten sie ihre Schätze hervor und schenkten dem kleinen Jesus Gold, Weihrauch und Myrrhe.

In der Nacht träumten alle drei von einem Engel. Dieser befahl ihnen, nicht zu Herodes zurückzukehren. Deshalb zogen sie auf einem anderen Weg nach Hause.

Auch Josef, dem Vater von Jesus, erschien in dieser Nacht ein Engel. Der rief ihm zu: „Steh auf, nimm das Kind und seine Mutter und flieh nach Ägypten. Bleibt dort, bis ich euch wieder rufe. Denn Herodes sucht das Kind, um es zu töten.“

Schnell sammelten Maria und Josef ihre Sachen zusammen und flohen mit dem kleinen Jesus in das fremde Land. Dort blieben sie, bis Herodes gestorben war.

Daran erinnern die Sternsinger, wenn sie mit einem Stern an einem Stab von Haus zu Haus Den 6. Januar nennen viele auch den Dreikönigstag oder Epiphanias, was so viel wie „die Erscheinung des Herrn“ heißt.




In Deutschland fehlen rund 266.000 U3-Kitaplätze

Betreuungslücke hat sich mittlerweile ein Stück weit geschlossen

Wer 2019 nach einem Kitaplatz für sein Kleinkind gesucht hat, hatte besonders schlechte Karten: Damals lag die Betreuungslücke bei knapp 360.000 fehlenden Plätzen – ein Negativrekord. Nach einem moderaten Rückgang 2020 um rund 35.000 Plätze ist die Lücke bis zum Frühjahr 2022 auf 266.000 Betreuungsangebote gesunken. Das zeigt eine neue IW-Studie auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes. 

Bremen löst NRW als Schlusslicht ab

Besonders schlecht ist die Lage derzeit in Bremen: Zwar ist die Betreuungslücke seit 2019 prozentual von 19,7 Prozent auf 16 Prozent gesunken, doch mit diesem Wert löst Bremen das bisherige Schlusslicht NRW ab. Im bevölkerungsreichsten Bundesland liegt die Betreuungslücke bei 13,9 Prozent – vor drei Jahren waren es noch sechs Prozentpunkte mehr. Spitzenreiter ist Sachsen mit 3,3 Prozent, dicht gefolgt von Hamburg mit 3,7 Prozent. Insgesamt konnten alle Bundesländer die Betreuungslücke etwas schließen. Das liegt an drei Gründen: Erstens haben die Städte und Gemeinden den Kitaausbau vorangetrieben, zweitens ist die Zahl der Kinder unter drei Jahren gesunken, ebenso wie pandemiebedingt der Anteil der Eltern, die überhaupt einen Betreuungsplatz gesucht haben. 

Trend vermutlich nicht von Dauer

Sind die Ergebnisse nun ein Grund zur Entwarnung? „Nein“, meint IW-Studienautor Wido Geis-Thöne. „Aufgrund der Coronapandemie wurden weniger Betreuungsplätze benötigt. Außerdem suchen seit einigen Monaten viele Menschen aus der Ukraine Schutz vor dem russischen Angriffskrieg – auch Eltern mit ihren Kleinkindern.“ Wie sich die Bedarfssituation in den kommenden Jahren entwickeln werde, lasse sich daher nur schwer abschätzen. Es könne aber dazu kommen, dass sich die Lage wieder verschärfe. 

Geis-Thöne, Wido, 2022, Die Kitalücke schließt sich langsam, IW-Kurzbericht, Nr. 97, Köln




Projektförderung für die sozial-emotionale Begleitung ukrainischer Kinder

Kitas können sich noch bis zum 15. Dezember 2022 bei der Deutschen Liga für das Kind bewerben!

Im Zusammenhang mit der Flucht vor dem Krieg in der Ukraine kommen zahlreiche Mütter und junge Kinder nach Deutschland. Sie haben es in mehrfacher Weise schwer: Sie mussten möglicherweise traumatisierende Erfahrungen machen und haben die Trennung oder den Verlust von Vätern, Verwandten und Freunden zu beklagen, bisherige Sicherheiten und Gewohnheiten, aber auch Haustiere, Spielzeug und vertraute Umgebungen zurücklassen müssen. In Deutschland stehen sie einer völlig neuen Situation gegenüber und müssen sich ohne Übergang in einer neuen Lebenswelt und Sprachumgebung zurechtfinden.

Geflüchtete Mütter und Kinder sind auf eine „Normalisierung“ ihres Alltags angewiesen, die ihnen Sicherheit gibt. Für die Mütter kann die Aufnahme ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung Entlastung und Hilfe bedeuten, wenn Informationen gut verständlich sind und pädagogische Fachkräfte wertschätzend und einfühlsam kommunizieren. Mit Kindergarten plus gibt es ein bewährtes, wissenschaftlich evaluiertes und wirksames Programm, um mit pädagogischen Mitteln im Kita-Alltag die emotionale Stabilität von Kindern zu verbessern oder wieder herzustellen, die Integration in eine (Kinder-)Gruppe zu erleichtern und den Erwerb gewaltfreier Konfliktlösungsstrategien zu fördern.

Die Zusammenarbeit mit Eltern sowie in der Erstsprache aufbereitete Informationen sind dabei wichtige Bausteine. Dank einer Spende der Junker-Kempchen Stiftung können Kitas, die ukrainische geflüchtete Kinder betreuen, eine kostenlose Teilnahme am Programm bei der Liga beantragen.  

Die Fortbildungsmodule planen Kindergarten plus so, dass die Zeiten und Formate den Bedarfen jedes Teams bestmöglich entsprechen. Dazu gehören:

•          Einführungstag, Grundlagen der sozial-emotionalen Entwicklung und Förderung. Kennenlernen und Vorbereiten von Kindergarten plus und START ab 2 sowie Erhalt der Programmaterialien.

•          Seminarmodul zur Arbeit mit geflüchteten Kindern und deren Familien mit Fokus auf ukrainischen Familien.

•          Prozessbegleitung und Auswertungsworkshop.

Kitas, in denen ukrainische geflüchtete Kinder betreut werden, und die die sozial-emotionale Entwicklungsbegleitung von Kindern im Fokus haben, können sich jetzt bis zum 15.12.2022 bewerben! Füllen Sie dafür unter diesem Link ein kurzes Online-Formular zur Interessensbekundung aus.: https://forms.office.com/r/S37jFjGKK5

Projektleiterin:  Stella Valentien

Kontakt und weiterführende Information: E-Mail: stella.valentien@kindergartenplus.de

Quelle: Information der Deutschen Liga für das Kind




Hauptproblem „Fachkräftemangel“ – In 2023 fehlen 384.000 Kita-Plätze

Neue Bertelsmann Studie offenbart enorme Lücken bei der Kinderbetreuung auch im kommenden Jahr

In Deutschland gibt es noch immer zu wenig Kita-Plätze, um die Nachfrage zu decken. Gemessen an den Betreuungswünschen fehlen im kommenden Jahr voraussichtlich bis zu 383.600 Plätze bundesweit: 362.400 im Westen und 21.200 im Osten. Das geht aus neuen Berechnungen der Bertelsmann Stiftung für das aktuelle Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme hervor.

Knapp 100.000 neue Fachkräfte benötigt

Um den Betreuungsbedarf der Eltern zu erfüllen, müssten zusätzlich zum vorhandenen Personal weitere 93.700 Fachkräfte im Westen und 4.900 im Osten eingestellt werden. Für diese insgesamt 98.600 Personen würden zusätzliche Personalkosten von 4,3 Milliarden Euro pro Jahr entstehen, von denen der Großteil (4,1 Milliarden Euro) auf die westdeutschen Bundesländer entfiele. Hinzu kämen Betriebs- und mögliche Baukosten für Kitas. Noch herausfordernder als die Finanzierung wird es jedoch sein, die benötigten Fachkräfte für die Kitas zu gewinnen.

Die meisten Plätze fehlen in NRW

Um die Zahl der fehlenden Kita-Plätze in allen Bundesländern zu ermitteln, hat die Bertelsmann Stiftung die Betreuungsquoten der Kita-Kinder im Jahr 2021 mit dem Anteil der Eltern abgeglichen, die im gleichen Jahr in der Kinderbetreuungsstudie des Deutschen Jugendinstituts (DJI) einen Betreuungsbedarf äußerten. Ein genauerer Blick zeigt, dass in fast allen Bundesländern, vor allem in den westdeutschen, die Nachfrage der Eltern nach Kita-Plätzen höher ist als der Anteil an Kindern, die 2021 betreut wurden.

Der größte Mangel besteht im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen mit 101.600 fehlenden Kita-Plätzen, während in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen kein Platzausbau erforderlich ist.

Auch in den Stadtstaaten ist der Platzmangel unterschiedlich ausgeprägt. In Berlin gibt es 17.000 Kita-Plätze zu wenig, was einer Unterversorgung von rund sieben Prozent entspricht. In Bremen fehlen 5.400 (rund dreizehn Prozent) und in Hamburg 3.700 Plätze (drei Prozent).

Über doppelt so viele Krippen- wie Kindergarten-Plätze benötigt

Der Ausbaubedarf unterscheidet sich darüber hinaus nach Altersgruppe. Den Berechnungen zufolge fehlen für unter dreijährige Kinder in Westdeutschland rund 250.300 Kita-Plätze, in Ostdeutschland (inklusive Berlin) sind es rund 20.700. Für die Kinder ab drei Jahren gibt es in den westdeutschen Bundesländern 112.100 Plätze zu wenig, gegenüber 500 im Osten.

„Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz endlich erfüllen“

„Trotz des massiven Kita-Ausbaus in den vergangenen Jahren finden noch immer zu viele Eltern keinen Platz für ihre Kinder. Das ist in doppelter Hinsicht untragbar: Die Eltern müssen die Betreuung selbst organisieren, während den Kindern ihr Recht auf professionelle Begleitung in der frühen Bildung vorenthalten wird. Schon jetzt ist abzusehen, dass sich der gesetzlich verankerte Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung auch 2023 vielerorts nicht einlösen lässt“, sagt Anette Stein, Expertin für frühkindliche Bildung der Bertelsmann Stiftung. Seit 2013 gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, für Kinder ab drei Jahren besteht er schon seit 1996.

Und wo bleibt die Qualität?

Die Problemlage tritt noch deutlicher zutage, wenn auch die Qualität der frühkindlichen Bildung verbessert werden soll. Denn noch immer werden bundesweit 68 Prozent aller Kita- Kinder in Gruppen betreut, deren Personalschlüssel nicht den wissenschaftlichen Empfehlungen entsprechen. In Ostdeutschland trifft dies auf rund 90 Prozent der Kita-Kinder zu, doch auch im Westen ist der Anteil mit 63 Prozent zu hoch.

Damit 2023 nicht nur ausreichend Kita-Plätze zur Deckung der Betreuungsbedarfe bereitstehen, sondern auch alle Plätze kindgerechte Personalschlüssel aufweisen, müssten 308.800 Fachkräfte zusätzlich beschäftigt werden. Das entspräche Personalkosten von rund 13,8 Milliarden Euro jährlich.

Wunsch und Realität

„Die Länder und Kommunen müssen den Platzausbau jetzt mit Nachdruck vorantreiben“, sagt Anette Stein. Zwar sieht das neue Kita-Qualitätsgesetz vor, dass der Bund 2023 und 2024 jeweils bis zu zwei Milliarden Euro für die frühkindliche Bildung bereitstellt. Doch weil diese Mittel nicht reichen werden, sei es laut Stein unausweichlich, dass der Bund in größerem Umfang in die dauerhafte Finanzierung des Kita-Systems einsteigt. Die Bundesmittel sollten dazu eingesetzt werden, den Qualitätsausbau in Form kindgerechter Personalschlüssel voranzutreiben. Dieses Vorhaben hat die Ampelregierung im Koalitionsvertrag vereinbart.

Arbeitsbedingungen spürbar verbessern – auch durch bessere Personalausstattung

Allerdings sind die Kosten nicht das Kernproblem. „Die größte Hürde auf dem Weg zu genügend Plätzen und mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung ist und bleibt der enorme Fachkräftemangel. Es muss jetzt sehr schnell gelingen, viel mehr Personen für das Berufsfeld zu gewinnen“, betont Stein, und verweist auf die Wechselwirkung: „Mit mehr Personal verbessern sich die Arbeitsbedingungen für alle. Damit steigen die Chancen, dass sich mehr Menschen für die Arbeit in einer Kita entscheiden, und zugleich die vorhandenen Fachkräfte im Beruf verbleiben.“ Damit mittelfristig eine bessere Personalausstattung möglich ist, braucht es eine verbindliche Strategie, wie zukünftig mehr und qualifiziertes Personal hinzukommen wird. Hierfür können gesetzlich verankerte Stufenpläne hilfreich sein. Ansonsten verlieren die Kitas ihre Attraktivität als Arbeitsplatz und können ihren Bildungsauftrag nicht mehr erfüllen.

Kein Ende des Mangels in Sicht

Es wird Zeit beanspruchen, die benötigten Fachkräfte zu gewinnen und vor allem zu qualifizieren. Dennoch muss es bereits jetzt gelingen, das vorhandene Kita-Personal zu entlasten. Dazu kann die zusätzliche Beschäftigung von Hauswirtschaftskräften gehören. Vor allem aber sollte das jetzige Aufgabenspektrum von Kitas konsequent überprüft und priorisiert werden. Denn die Anforderungen an das Kita-Personal sind sehr vielfältig und lassen sich mit der aktuellen Personalbemessung nicht mehr umsetzen. „Die Politik muss gemeinsam mit der Praxis und mit Beteiligung der Eltern die Frage beantworten: Worauf kann verzichtet werden, ohne das Recht der Kinder auf Bildung und gutes Aufwachsen zu verletzen?“, so Stein.

Zusatzinformationen

Für das Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme wurden Daten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder aus der Kinder- und Jugendhilfestatistik (Stichtag 1. März 2021), des BMFSFJ („Kindertagesbetreuung Kompakt“, 2021) und weiteren amtlichen Statistiken ausgewertet. Die Berechnungen haben das LG Empirische Bildungsforschung der FernUniversität in Hagen, Economix Research & Consulting und die Bertelsmann Stiftung durchgeführt. Die Daten und Quellen sind auf der Seite www.laendermonitor.de sowie in den Länderprofilen unter www.laendermonitor.de/laenderprofile zu finden. Eine kompakte Darstellung der Ergebnisse bietet dazu die Online-Broschüre www.bertelsmann-stiftung.de/kita-personal-braucht-prioritaet.

Quelle: Mitteilung Bertelsmann Stiftung




Digitale Bildung entwicklungsgerecht und bedürfnisorientiert

Ein Pädoyer für interdisziplinäres Denken bei einem schwierigen Thema

Wir leben in einer digitalen Welt. Stimmt das? Wer beim Lesen dieses Beitrags aus dem Fenster sieht, kann sich beruhigt zurücklehnen. Wir leben noch immer in der realen Welt. Der Blick auf den Artikel auf den Bildschirm schafft dann die Ergänzung: Wir leben in einer realen Welt, in der die Digitalisierung an Bedeutung gewinnt.

Unser Defizit in einer komplizierten Realität

Warum ist diese Trennung so wichtig und warum akzeptieren wir allzu schnell, den Begriff der „digitalen Welt“? Das mag daran liegen, dass wir als Homo sapiens sapiens, deren körperliche und geistige Entwicklung sich seit rund 200.000 Jahren kaum verändert hat, ein gewisses Defizit gegenüber dieser Digitalisierung und damit einen Nachholbedarf in diesem Bereich empfinden. Dabei stehen wir nun schon seit langer Zeit einer sich immer schneller entwickelnden Umwelt gegenüber, die uns eebenso schnell überfordert. Einfache Erklärungen reichen hier kaum mehr aus und der Einzelne fühlt sich gegenüber diesem rasanten Wandel machtlos.

Trotz Förderwahn verschlechtern sich die Ergebnisse

Wenn wir die Dinge nun kaum mehr verstehen, dann sollen doch zumindest unsere Kinder diese Umwelt wieder in den Griff bekommen – wie sie es eines Tages auch einmal besser haben sollen. Und um Kinder fit für die Zukunft zu machen, hat in den vergangenen Jahrzehnten ein wahrer Förderwahn eingesetzt. Der Blick auf aktuelle Studien und Forschungsergebnisse zeigt jedoch, dass wir damit den Kindern einen Bärendienst erwiesen haben. Sie haben zunehmend Defizite in der motorischen Entwicklung, sind in ihren sozialen Fähigkeiten zurück und das Lesen und Rechnen fällt ihnen schwerer.

Raum für Entwicklung schaffen

Warum verläuft diese Entwicklung so ungünstig, wenn wir doch immer ausgeklügeltere Lernsysteme einsetzten? Eng verbunden mit dem uns allen bekannten Eltern-Bashing machen viele als Hauptgrund aus, dass Kinder immer mehr Zeit vor irgendwelchen Bildschirmen verbringen, statt sich im Freien auszutoben.

Da steckt sicher einiges an Wahrheit dahinter. Vielleicht bestehen weitere wesentliche Ursachen darin, dass wir den Kindern den Bewegungsraum genommen und vergessen haben, ihnen den Raum zu schaffen, in dem sie sich und ihre Fähigkeiten in Ruhe entfalten können.

Kinder in einer digital geprägten Welt

Bei all den Tiraden auf die Bildschirmgeräte scheint es auf den ersten Blick dann doch widersprüchlich, dass das Thema „Digitale Bildung“ zunehmend Anhänger:innen gewinnt. Die Welt der Kinder sei digital geprägt. Das dürfe von den Einrichtungen nicht ausgeblendet werden. Man sollte den Kindern diese Welt nicht vorenthalten und müsse mit ihnen das Medienverhalten richtig einüben, heißt es. Das ist die Aufgabe von Bildungseinrichtungen, gegen die sich kaum Argumente finden lassen. Insofern kann es auch gar nicht darum gehen, gegen eine so begründete „Digitale Bildung“ zu sein. Die Fragen sind nur, ab wann sie angebracht ist und wie weit sie gehen sollte.

Immer früher, immer mehr?

Viele sogenannte Fachmedien überschlagen sich dabei, immer kleinere Kinder mit Tablets und Smartphones in der Hand abzubilden. Zahlreiche Pädagog:innen preisen die Technik und ihre Möglichkeiten. Doch ganz abgesehen davon, dass digitale Medien niemals die Erfahrungen der realen Welt ersetzen können, kann das, was Pädagog:innen so wertvoll für die Bildung der Kinder empfinden, der Gesundheit und somit für deren körperliche und geistige Entwicklung sein.

Interdisziplinäres Denken gefragt

Interdisziplinäres Denken wäre an dieser Stelle dringend gefragt. Mal ganz abgesehen davon, dass die Zeit vor dem Bildschirm niemals auf Kosten der Zeit gehen darf, die Kinder in der realen Welt sammeln können, mutet die Ignoranz einiger Befürworter:innen gegenüber den begründeten Warnungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), des Bundesgesundheitsministeriums oder des Bundesverbands der Kinder- und Jugendärzte (bvkj) doch grob fahrlässig an. Schließlich riskieren sie nicht ihre eigene Gesundheit, sondern die ihrer Schutzbefohlenen. Und es mag sicher niemand bestreiten, dass die Gesundheit der Kinder an erster Stelle steht.

Was Ärzte empfehlen

Danach gilt, dass Kinder unter drei Jahren nichts vor dem Bildschirm zu suchen haben. Bei Kindern über drei bis sechs Jahren scheiden sich die Geister, hier liegen die Empfehlungen bei höchstens 30 bis 60 Minuten täglich.

Natürlich erscheinen diese Empfehlungen angesichts der realen Entwicklung illusorisch. Aber sollten wir auf die Zeit, die Kinder schon vor dem Bildschirm verbringen, wirklich noch etwas darauf packen? Prof. Diane Levine ist an der Wayne State University in Detroit tätig. Sie lebt in einem Land, in dem schon Zweijährige rund zwei Stunden täglich vor dem Bildschirm verbringen. Auch sie ist sich der Entwicklung bewusst. Statt nun für Verbote einzutreten, versucht sie Eltern nahe zu bringen, wie sie die Zeit vor dem Bildschirm verkürzen können. Sollte das nicht auch unser Weg sein? Wer hier nach guten Ideen sucht, wird auf der Website „Bildschirmfrei bis drei“ des bvkj fündig.

Wir lesen Studien über zunehmende Kurzsichtigkeit, Konzentrations- und Wahrnehmungsstörungen oder das Schrumpfen der weißen Gehirnmasse durch die Nutzung von Bildschirmgeräten bei kleinen Kindern. Das ist naheliegend, bedenkt man, dass sich der gesamte Körper, inklusive des Gehirns und der Augäpfel in dieser Zeit stark entwickeln, was mit waschsendem Alter nachlässt. Und wem das alles noch nicht reicht, dem sollte es doch zu denken geben, dass die erfolgreichsten Unternehmer der Vereinigten Staaten zwar fleißig am Verkauf von Bildschirmgeräten an Kinder verdienen, ihren eigenen Kindern diese Geräte aber erst ab dem 14. Lebensjahr zur Verfügung stellen. Unter ihnen finden sich so illustre Persönlichkeiten wie Jeff Bezos, Bill Gates oder einst Steve Jobs.

Bildschirmzeit bleibt Bildschirmzeit

Und wer meint, dass die Bereitstellung von Bildschirmgeräten unter professioneller pädagogischer Aufsicht besser ist, als die im privaten häuslichen Bereich, für den hat vielleicht der Bundespressesprecher des Bundesverbands der Kinder- und Jugendärzte die passende Antwort, wenn er erklärt: „Selbstverständlich beziehen sich unsere Forderungen auch auf den Bereich der Kita. Die Bildschirmzeit bezieht sich auf den gesamten Tag und schließt natürlich die Zeit in Pädagogischen Einrichtungen ein.“ Und Dr. Till Reckert, Medienbeauftragter des bvkj schreibt: „Wir sehen einfach recht oft, dass sich medienfern aufwachsende Kinder oft besser entwickeln und sehen auch, dass genau dies in Studien öfter gezeigt werden konnte als das Gegenteil.“

Es bleibt wohl ein Rätsel, warum sich einige pädagogische Fachkräfte über die medizinischen Empfehlungen hinwegsetzen, zumal es auf Seiten der Pädagogik und Psychologie noch keine Forschungsergebnisse gibt.

„Digitale Bildung“ muss sein

Andererseits können wir bestimmt nicht so lange warten wie Bezos, Gates und Jobs, um unseren Kindern die „digitale Welt“ nahezubringen. Im Netz drohen viele Gefahren, vor denen die Kinder gewappnet sein sollten. Und ein kompetenter Umgang mit digitalen Medien und ihren Möglichkeiten ist in einer Umgebung, die zunehmend Anforderungen in diesem Bereich stellt, sinnvoll. So bieten sich schon im Kindergarten viele Möglichkeiten digitale Medien sinnvoll einzusetzen. Dazu gehören etwa kleine Forschungsunternehmungen mit Kameras und Tablets oder das Anlegen von Portfolios. Die Welt der Möglichkeiten ist hier nahezu unbegrenzt. Wir werden über die Best-Practice-Beispiele berichten.

Es geht wie immer darum auch das richtige Maß zur richtigen Zeit zu finden. Und wer allzu sehr drängt und meint, wir könnten Kindern die „digitalen Medien“ gar nicht früh genug vermitteln, schließlich seien sie davon umgeben, dem sei die Frage gestellt, warum wir den Kindern dann nicht auch gleich das Autofahren oder den Säuglingen das Radfahren beibringen. Schließlich sind unsere Kinder auch davon umgeben. Es geht aber eben auch darum, dass wir für viele Dinge zunächst einmal grundsätzlichere Fertigkeiten und Fähigkeiten erwerben müssen, bevor wir uns auf die nächste Stufe wagen.

Wir brauchen mehr und eine echte, unabhängige Forschung in vielen verschiedenen Bereichen zu diesem Thema. Und wie bei allen wichtigen Themen wäre eine offene gesellschaftliche Diskussion in einem demokratischen Geist notwendig. Es geht schließlich darum, einen guten Weg bei einem wichtigen Thema zu finden.

Zum Weiterlesen:




Der Bundesrat nimmt Stellung zum Entwurf für ein Kita-Qualitätsgesetz

Ziel ist, den „Fachkraft-Kind-Schlüssel“ zu verbessern, neue Fachkräfte zu gewinnen und die Kita-Leitung zu stärken

Einerseits begrüßen die Länder den Entwurf der Ampel-Koalition für ein Kita-Qualitätsgesetz. Andererseits formulieren sie aber auch Kritik. So lehnen sie etwa die im Gesetzentwurf vorgesehene bundesweit verpflichtende Staffelung der Kostenbeiträge für die Kindertagesbetreuung nach vorgegebenen Kriterien ab. Diese greife unverhältnismäßig in die Länderzuständigkeit und das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen ein. 

Was die Regierung vorhat

Die Bundesregierung will das sogenannte Gute-KiTa-Gesetz auf Grundlage der Empfehlungen einer Evaluation und unter Berücksichtigung der Ergebnisse eines Monitorings weiterentwickeln. Beabsichtigt ist eine stärkere Fokussierung auf die Qualität der Kindertagesbetreuung. Seit 2019 bereits begonnene Maßnahmen der Länder zur Qualitätsentwicklung und zur Entlastung der Eltern bei den Beiträgen können fortgeführt werden.

Die Länder dürfen Maßnahmen ab dem 1. Januar 2023 aber ausschließlich zur Weiterentwicklung bestimmter im Gesetz festgelegter Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung ergreifen (bedarfsgerechtes Angebot, Fachkraft- Kind-Schlüssel, Fachkräftesicherung und Stärkung der Kita-Leitung).

Betreuungsschlüssel und sprachliche Bildung

Ziel ist es, den so genannten Fachkraft-Kind-Schlüssel zu verbessern, neue Fachkräfte zu gewinnen und die Kita-Leitung zu stärken. Gleichzeitig sind Investitionen in bedarfsgerechte Angebote und in sprachliche Bildung geplant, um der besonderen Bedeutung der sprachlichen Entwicklung von Kindern Rechnung zu tragen. Auch die Kindertagespflege soll gestärkt werden.

Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung stärken

Darüber hinaus nimmt der Entwurf – als Konsequenz aus der Corona-Pandemie – Maßnahmen zur Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung stärker in den Fokus. Verschiedene Studien hatten erhebliche Auswirkungen der Pandemie auf Kinder festgestellt, etwa den Anstieg von Förderbedarfen sowie Häufungen von psychischen und physischen Auffälligkeiten.

Soziale Teilhabe

Weiteres Ziel ist es, die soziale Teilhabe an der Kindertagesbetreuung für alle Kinder in Deutschland zu erleichtern. Daher sollen sich künftig die Beiträge bundesweit verpflichtend nach dem Einkommen der Eltern, der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und der individuellen täglichen Betreuungszeit staffeln. Die Evaluation habe gezeigt, dass bisher nur rund ein Drittel der Kommunen die Beiträge nach dem Einkommen staffelt.

Maßnahmen zur Beitragsentlastung, die seit 2019 im Rahmen des „Gute-Kita-Gesetzes“ von den Ländern umgesetzt wurden, sind grundsätzlich weiter möglich. Neue Maßnahmen zur Beitragsentlastung würden aber künftig nicht mehr mit Bundesmitteln finanziert. Damit soll sich die Budgetkonkurrenz zwischen Maßnahmen von Qualität und Teilhabe verringern.

Vier Milliarden Euro für 2023 und 2024

Der Bund will die Länder bei den Maßnahmen nach dem neuen Kita-Qualitätsgesetz 2023 und 2024 mit insgesamt vier Milliarden Euro unterstützen.

Qualitätsentwicklungsgesetz

Bis zum Ende der Legislaturperiode will die Bundesregierung das neue Kita-Qualitätsgesetz – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – in einem weiteren Schritt abschließend zu einem Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards weiterentwickeln.

Bundestag am Zug

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie kann sich dazu äußern, bevor der Bundestag entscheidet. Verabschiedet dieser das Gesetz in zweiter und dritter Lesung, stimmt der Bundesrat noch einmal darüber ab.

Quelle: Mittteilung Deutscher Bundesrat




Bündnis für Kita-Qualitätsgesetz: Jetzt die Weichen stellen!

Bündnis stellt fest: „Bundesratsempfehlungen weichen Regierungsentwurf entscheidend auf“ 

Das Bündnis für ein „Kita-Qualitätsgesetz”, das der AWO-Bundesverband, der KTK-Bundesverband und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) tragen, stellt fest, dass die Empfehlungen zum Entwurf des Zweiten Kita-Qualitätsgesetzes (Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung) „weit hinter den Qualitätsanforderungen zurückbleiben“. Die Empfehlungen sollen nun im Bundesrat beraten werden. Der Ende August veröffentlichte Entwurf der Bundesregierung beinhalte hilfreiche Ansätze, um die Qualität in der Kindertagesbetreuung bundesweit zu verbessern. Er könne aber nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einem echten Qualitätsgesetz sein. Die nun diskutierten Änderungsempfehlungen aus der Länderkammer „weichen das Regierungspapier entscheidend auf“.

GEW: Rückschritt im Qualitätsdialog

Die Haltung einzelner Länder und Kommunen ist ein Rückschritt im Qualitätsdialog für eine zukunftsfähige frühkindliche Bildung”, sagt Doreen Siebernik, GEW-Vorstandsmitglied für Jugendhilfe und Sozialarbeit, am Donnerstag in Frankfurt a.M. „Seit Jahren hat das Qualitätsbündnis darauf gedrängt, den Fokus auf bildungspolitische Qualitätsaspekte zu legen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Bund in der kommenden Periode genau das in den Blick nehmen will”, so Siebernik weiter „Die Forderung der Länder, weiter auch in Beitragsfreiheit der Eltern statt in Maßnahmen in Handlungsfeldern von vorrangiger Bedeutung investieren zu dürfen, geht in die völlig falsche Richtung. Damit verabschieden sich einzelne Länder von der Qualitätsverbesserung.”

Unverständnis auch beim KTK

Auch Domkapitular Clemens Bieber, Vorsitzender des KTK-Bundesverbandes, äußert Unverständnis über die Stoßrichtung der Bundesrats-Empfehlungen. „Jetzt ist es dringend notwendig, an einem Strang zu ziehen und das System mit Investitionen in Struktur und Personal zu stabilisieren“, betont Bieber. „Und es kommt jetzt auf Hilfe an, die bei den Familien ankommt. Gerade eine bundesweit verpflichtende Staffelung der Kostenbeiträge für die Kindertagesbetreuung, wie im Entwurf der Bundesregierung vorgesehen, würde viele Familien entlasten, die es in diesen Zeiten besonders nötig haben.“

Bundesrat muss zustimmen

„Wir fordern, dass der Bundesrat dem Gesetzesentwurf der Regierung zustimmt, ohne die Empfehlungen zu berücksichtigen”, unterstreicht Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes. „Der Entwurf ist bei weitem nicht perfekt. Es ist klar, dass wir in der frühen Bildung in einer außerordentlich kritischen Situation sind. Bis 2030 fehlen mehr als 100 000 Fachkräfte in den Kitas, der Rechtsanspruch auf den schulischen Ganztag zeichnet sich am Horizont ab und wir stellen ein enormes regionales Auseinanderklaffen in der quantitativen sowie qualitativen Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung fest. Genau deshalb müssen jetzt die Weichen für ein echtes Qualitätsentwicklungsgesetz gestellt werden”, sagt Naidu abschließend. 

Quelle: Pressemitteilung GEW