Kinder meiden negative Informationen – ein Schutzmechanismus schon ab sieben

Studie der University of Chicago: Kinder betreiben eine frühe „Vogel-Strauß-Politik“ und blenden unangenehme Fakten bewusst aus

Auch in jungen Jahren zeigen Kinder nicht nur Neugier – sie beginnen früh damit, unangenehme Informationen bewusst zu meiden. In einer aktuellen Studie der University of Chicago wurde bei Kindern zwischen fünf und zehn Jahren nachgewiesen, dass viele ab etwa sieben Jahren gezielt weghören, wenn Nachrichten Angst, Enttäuschung oder Unsicherheit hervorrufen könnten.

Die Forschenden bezeichnen dieses Verhalten als kindliche Form der Informationsvermeidung, analog zum als „Vogel-Strauß-Effekt“ bekannten Phänomen bei Erwachsenen – auch wenn Strauße tatsächlich nicht den Kopf in den Sand stecken.

Neugier vs. Vermeidung: Der Wendepunkt um sieben Jahre

In Experimenten mit 320 Kindern zeigte sich:

  • Fünf- bis sechsjährige Kinder suchten aktiv nach Wissen – auch wenn es unangenehm sein könnte.
  • Ab etwa sieben Jahren hingegen mieden viele dieselben Kinder Informationen, die negative Emotionen auslösen könnten – beispielsweise, warum ihre Lieblingssüßigkeit schlecht für die Zähne ist.
  • Interessanterweise machten sie weniger Probleme damit, negative Informationen über weniger favorisierte Dinge zu akzeptieren.

Die Erstautorin Radhika Santhanagopalan führt fünf Motive auf, die Kinder zu dieser Informationsvermeidung treiben könnten:

  1. Vermeidung negativer Gefühle wie Angst oder Enttäuschung
  2. Schutz des Selbstwerts (z. B. kein negatives Bild von der eigenen Kompetenz)
  3. Erhalt eigener Überzeugungen ohne Widerspruch
  4. Bewahrung persönlicher Vorlieben
  5. Handeln im eigenen Interesse

Besondere Ausnahme: Wissen im Test

Ein erstaunlicher Befund: Kinder zeigen weniger Vermeidungsverhalten, wenn es um ihre eigene Leistung geht – etwa, welche Note sie in einem Test bekommen haben. Diese Information nehmen sie eher an, auch wenn sie negativ sein könnte. Die Forschenden vermuten, dies liege daran, dass sie beeinflussen können, wie sich das Ergebnis verbessert.

Vorsicht vor „Informationsvermeidung“

Dieses Verhalten, das bereits im Kindesalter beginnt, kann in der Adoleszenz und im Erwachsenenalter zur Informationsvermeidung führen – mit Folgen für Bildung, Gesundheit, Demokratie und Selbstreflexion.

Santhanagopalan warnt davor, kurzfristigen psychischen Unmut zu meiden, wenn das aufgegebene Wissen langfristig wertvoll sein kann: Information, die im Moment unangenehm ist, kann später hilfreich sein.

Fazit und Ausblick

Diese Studienergebnisse zeigen, dass Informationsvermeidung kein menschliches Phänomen ist, das erst im Erwachsenenalter einsetzt, sondern bereits in der Kindheit beginnt. Für Pädagoginnen, Eltern und Psychologinnen heißt das: Wir sollten beobachten, wann und wie Kinder Informationen ablehnen, und sie behutsam darin begleiten, auch unangenehme Fakten Schritt für Schritt zu integrieren.




Von den Bergtieren – Tiere der Alpen in Pastellkunst und Geschichten

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Ein Kinder- und Familienbuch, das Natur, Kunst und Wissen vereint

Die Berge sind ein Reich aus Licht und Schatten, Stille und Bewegung. „Von den Bergtieren“ bringt diese Welt in einem einzigartigen Kinder- und Familienbuch zum Leben. Über 40 großformatige Pastellbilder der niederländischen Künstlerin Loes Botman zeigen die Eleganz und Kraft alpiner Tiere – von der scheuen Wildkatze über den majestätischen Alpensteinbock bis hin zum flinken Hermelin.

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Jedes Bild ist wie ein Fenster in die Bergwelt, die Texte eröffnen dazu spannende Geschichten und Hintergrundwissen. Sie vermitteln nicht nur Fakten, sondern wecken Begeisterung und Staunen – denn was Kinder kennen und lieben, möchten sie auch schützen.

Das Buch ist das Ergebnis eines aufwendigen Produktionsprozesses: Originale bis zu 1,50 Metern Breite wurden von Reprofotograf Markus Straub bei Meyle + Müller in Pforzheim aufgenommen, erfahrene Lithograf:innen übertrugen die feinen Farbabstufungen originalgetreu in den Vierfarbdruck. Autor, Lektor:innen, Grafikerin und Korrektor:innen arbeiteten Hand in Hand, um ein fehlerfreies, kindgerechtes und zugleich künstlerisch anspruchsvolles Werk zu schaffen. Farbverbindliche Proofs und die Druckbegleitung vor Ort sichern die hohe Qualität der Ausgabe.

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„Von den Bergtieren“ ist damit nicht nur ein Kunst- und Naturbuch, sondern auch ein Appell zur Bewahrung alpiner Lebensräume. Ein stimmungsvolles Geschenk- und Lesebuch, das Kinder wie Erwachsene gleichermaßen berührt.

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  • Die Tiere der Berge in einem Bilderbuch:
  • Natur mit Kindern kennenlernen
  • Interessante Fakten über Bergtiere
  • zum Vorlesen und ersten Selberlesen
  • Eindrucksvolle Pastellkreide-Bilder von
  • Mufflon, Wiesel, Wolf und Co.
  • Die kunstvollen Tier-Darstellungen von Loes Botman bezaubern Kinder und Erwachsene
  • Ein hochwertiges Kinderbuch ab drei Jahren, das Achtung und Respekt für die Tierwelt weckt

Unsere Bücher können Sie entweder direkt bei uns, unserer Auslieferung AZB oder im Barsortiment beziehen. Wenn Sie besondere Konditionen wünschen, melden Sie sich bitte gerne bei uns.

Mit schönen Tierbildern und faszinierenden Informationen kleine Naturforscher begeistern

Kinder im Kita- und Grundschulalter erfahren mit diesem Bilderbuch viel über die Natur, besonders den Lebensraum in den Bergen und seine tierischen Bewohner. Loes Botman zeigt die Vielfalt und Schönheit der Tierwelt in unserer unmittelbaren Umgebung. Das fördert die Wertschätzung und das Bewusstsein für kleine und große Bergtiere. Die Erkenntnis, wie viele wunderbare Lebewesen i den Bergen zu Hause sind, weckt schon früh das Interesse am Natur- und Umweltschutz. Ein nachhaltig beeindruckendes Tierbuch, das in keinem Vorleseregal fehlen sollte!

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Loes Botman
Von den Bergtieren

Hardcover, 68 Seiten
30 x 26 x 1 cm
25 € [D], 25,70 [A]
ISBN 978-3-96304-049-8




Besuchen Sie SPIELEN UND LERNEN auf der Frankfurter Buchmesse 2025

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Treffen Sie Armin Krenz, Loes Botman und viele weitere Autor*innen am Stand – Halle 3.0, E 152 und E 156

Wenn die Frankfurter Buchmesse am 15. Oktober 2025 ihre Tore öffnet, sind auch wir von SPIELEN UND LERNEN wieder mit dabei. In Halle 3.0 an den Ständen E 152 und E 156 präsentieren wir Ihnen auf 16 Quadratmetern unsere neuesten Kinderbücher, pädagogischen Fachbücher und Elternratgeber.

Ein besonderes Highlight: Prof. Dr. Armin Krenz stellt seine aktuellen Titel vor. Ab Donnerstag können Sie ihn persönlich bei uns am Stand treffen, mit ihm ins Gespräch kommen und Ihre Bücher signieren lassen.

Am Freitag und Samstag begrüßen wir zudem die niederländische Pastellkünstlerin Loes Botman, die ihr neues Kinderbuch „Von den Bergtieren“ mit zauberhaften Tierillustrationen vorstellt.

Auch viele weitere Autor*innen wie Dr. Elisabeth Aust-Claus, Dr. Walter Hultzsch und Dr. Marcus Damm sind bei uns zu Gast.

Und noch etwas: Wir haben eine kleine Überraschung vorbereitet, die Sie nicht verpassen sollten. Kommen Sie vorbei, stöbern Sie in unseren Neuerscheinungen und lassen Sie sich inspirieren – wir freuen uns auf Ihren Besuch!




Eckpunkte KiBiz NRW – Stellungnahme von Gerhard Stranz

Sozialarbeiter und Bildungsexperte legt differenzierte Einschätzung zur KiBiz-Vereinbarung vor

Gerhard Stranz, langjährig in Dortmund sozialpolitisch engagiert und durch seine Mitarbeit im Didacta-Verband bekannt, hat die Vereinbarung zu den Eckpunkten des KiBiz NRW aufmerksam verfolgt. In seiner Stellungnahme beleuchtet er differenziert Chancen und Grenzen der geplanten Regelungen – stets mit dem Blick auf die praktische Wirkung für Kinder, Familien und Fachkräfte. Wir veröffentlichen seinen Beitrag mit freundlicher Genehmigung des Autors.

Anmerkungen zur Vereinbarung über Eckpunkte einer Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)

Anmerkungen zu der
„Vereinbarung der kommunalen Spitzenverbände (KSV) und der freien und kirchlichen Träger in Nordrhein-Westfalen mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen über Eckpunkte einer Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)“

(Aus dem Titel kann vermutet werden, dass es sich um eine Initiative der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege handelt, die mit der Landesregierung eine Vereinbarung schließt – also nicht um eine Initiative der Landesregierung!)

Meine zentralen Bewertungen:

Es handelt sich um
– eine Bankrotterklärung der öffentlichen und freien Wohlfahrtsverbände in Bezug auf die Verantwortlichkeit für die Förderung von Kindern nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches VIII – § 22 ff. und
– ein historisches Versagen: Verdrängen der eigenen Verantwortlichkeit an der eingetretenen Misere – eine fachliche Inkompetenz in Bezug auf eine dem Kindeswohl entsprechende Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege.

Ich komme zu dieser Einschätzung aufgrund meiner langjährigen aktiven Beteiligung in dem Arbeitsfeld. Dazu einige erläuternde Eckpunkte:

Die Notwendigkeit einer ausgeweiteten, qualitativ verbesserten Förderung und der Abschaffung der Elternbeiträge wurde als Konsequenz aus den Ergebnissen der umfangreichsten Längsschnittuntersuchung an 100 Standorten in den Jahren 1970–75 festgestellt und führte nach der Auswertung im Jahr 1977 u. a. zu dem Beschluss des Landtages, ab dem 1.1.1983 auf Elternbeiträge zu verzichten, damit dieses zentrale Hemmnis für den Besuch von Kindergärten beseitigt wird und alle Kinder Einrichtungen besuchen können. Dieser Beschluss wurde leider im Jahr 1982 zurückgenommen.

Ich habe bei der Weiterentwicklung des Kindergartengesetzes (KiGa) zum Gesetz über Tageseinrichtungen (GTK) mitgewirkt und dabei die Vernetzung zwischen dem im Landtag erkennbaren Willen, Tageseinrichtungen besser auszustatten, mit den Beteiligten des Ministeriums und den Verbänden der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Gang gebracht. Ich habe den Prozess der politischen Diskussion im Auftrag des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in einer Buchveröffentlichung dokumentiert.

Als Mitarbeiter eines Wohlfahrtsverbandes in der Landesgeschäftsführung und für den Bereich der Elterninitiativen, als Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der Freien und der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege habe ich sowohl Details der Praxisbedingungen in dem Arbeitsfeld als auch die Fachlichkeit der Trägerverbände und ihr Verhältnis zur Landespolitik kennengelernt.

Mit der Übernahme der Verantwortung für über 100 Einrichtungen bei einem Trägerzusammenschluss in NRW und der Koordination eines Bündnisses, bei dem u. a. alle Gewerkschaften, Fachverbände und auch Wohlfahrtsverbände beteiligt waren, habe ich daran mitgewirkt, die Landespolitik an den Anforderungen der Kinderrechtskonvention zu orientieren und dazu nicht nur Stellung genommen, sondern auch als persönlich Verantwortlicher mit einer erfolgreichen Volksinitiative und landesweiten Protestveranstaltungen – auch vor dem Landtag – auf die Unzulänglichkeiten bei der Abschaffung der Horte und der Billiglösung OGS, der Kürzungen im Landeshaushalt und die vom Ansatz und der Ausstattung her völlig unzulänglich vorgesehene Einführung des Kinderbildungsgesetzes aufmerksam gemacht.

Dabei habe ich – da ich in einem bundesweiten Beratungszusammenschluss eingebunden war – darauf hingewiesen, dass die vorgesehene Umstellung des Fördersystems von der objekt- zur subjektorientierten Förderung, wie sich das in Untersuchungen in anderen Ländern bereits herausgestellt hatte, grundsätzlich nicht geeignet ist, qualitative Verbesserungen zu erreichen. Zudem habe ich durch die Nachverfolgung der Vorlagen aus dem Städtetag NRW herausgefunden, dass neben den berechneten Pauschalwerten für die OGS durch das Schulministerium die Kindpauschalen auf falschen Grundwerten berechnet waren. So waren die Pauschalen für die OGS um rund 33 % zu gering bemessen und bei Tageseinrichtungen, je nach Personengruppe, ebenfalls um bis zu 30 % zu gering.

Diese Hinweise berücksichtigten die Trägerverbände und das Ministerium nicht. Die Trägerverbände akzeptierten die falsch berechneten Pauschalen mit dem abgeschlossenen „Kontrakt für die Zukunft“ mit der Staatskanzlei, da die Frage der eigenen Förderung (durch die sogenannte „Globaldotation“) im Raum stand.

Das zuständige Fachministerium und der damals zuständige Minister Laschet bezeichneten mich u. a. in einer Presseerklärung als Lügner, der die Eltern und Mitarbeitenden in NRW aufhetze. Das war jedoch nie der Fall. Öffentlich hat sich der Minister inzwischen bei mir mit dem Hinweis entschuldigt, dass ich immer recht gehabt hätte, er jedoch die falschen Berater im Ministerium hatte.

Die Beratungsresistenz des Ministeriums und die Kurzsichtigkeit der Verbände und der Kirchen, die zum Zeitpunkt der Einführung des Rechtsanspruchs die Möglichkeit gehabt hätten, aber darauf verzichtet haben, für die Erfüllung dieses Anspruchs die Erstattung der tatsächlich entstehenden Kosten aus öffentlichen Mitteln einzufordern – also auch eine Gleichbehandlung mit kommunalen Einrichtungen, bei denen das der Fall ist –, haben wesentlich zu dem heutigen Dilemma beigetragen:

Dadurch wurde seit 2007 (sprunghafter Anstieg der Teilzeittätigkeit) das Arbeitsfeld unattraktiver für viele junge Menschen, und das Ausbildungsangebot wurde nicht frühzeitig genug ausgeweitet, sodass es zu dem heute bestehenden Fachkräftemangel kommen musste!

Nach dieser Grundsatzeinführung zu den Inhalten der Vereinbarung: 

Die Beteiligten der Vereinbarung scheinen ihre Aufgabenstellung nicht zu kennen, die sich aus dem SGB VIII, den Regelungen der §§ 22 ff., ergibt. 

Bei der Förderung von Kindern, die untrennbar aus den Anteilen Erziehung, Bildung und Betreuung besteht, geht es nicht um die Erfüllung eines „Aufstiegsversprechens“, sondern um eine Förderung des Kindes im Sinne des Kindeswohls. Dabei geht es um eine elementare Förderung, damit um mehr als um „bestmögliche Startchancen“ im Sinne von „gesellschaftlichem Aufstieg“ und aus der Sicht der Gesellschaft um „gesellschaftliche Investitionen“. 

Es geht um jedes einzelne Kind, das für seine Entwicklung jetzt die bestmöglichen Bedingungen benötigt.

A) Die Beteiligten der Vereinbarung verfehlen ihre Aufgabenstellung, wenn sie nicht das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen. 

Kinder benötigen für ihre Entwicklung und den eigenständigen Selbstbildungsprozess eine umfängliche Förderung. 
Das ist mehr als nur „Betreuung“. 

Diese Unterscheidung ist elementar, zumal die Beteiligten der Vereinbarung scheinbar davon ausgehen, dass sich Kinder in bestimmten Zeiten nur „betreuen“ lassen und sich in dieser Zeit dann nicht selber weiterbilden, ihr eigenes Bild von der Welt, in der sie leben, machen. 

  • Kinder unterscheiden nicht nach Zeiten der Bildung, Erziehung und Betreuung. 
  • Kinder leben und lernen immer. 
  • Jede Zeit ist damit auch eine Bildungszeit. Kinder heben keine Lernzeiten für festgelegte Zeiträume in der Zukunft auf. 

So fachfremd können nur Erwachsene mit Konzepten für Rand- und Hauptzeiten denken, die vielleicht noch an die Zeit der Pädagogik des „Nürnberger Trichters“ erinnert.

B) Das Land und die Kommunen haben bei der Bedarfsplanung versagt 

Nach den Regelungen des SGB VIII bestand seit 1991 die Verpflichtung, die Bedarfsplanung so auszurichten, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf abgedeckt werden kann. Anstelle dieser Aufgabenstellung, zu der der Bund auch eine Anschubfinanzierung zur Verfügung gestellt hatte, wurde alleine schon bei der Planung von Kindergartenplätzen der Fehler gemacht, dass für die Versorgung nur 3 Jahrgänge berücksichtigt wurden, obwohl Kinder nicht mit dem Erreichen des 6. Lebensjahres eingeschult wurden. 

Es hätten von Anfang an tatsächlich 3,7 Jahrgänge berücksichtigt werden müssen. 

Die Landesregierung hat diese öffentlichen Hinweise, die auch bei Landtagsanhörungen vorgetragen wurden, nicht aufgegriffen. Dies gilt ebenso für die Bedarfsplanung zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für Kinder unter 3 Jahren, wobei in NRW eine Bedarfsquote von 35 % bei der Landesförderung und auch von vielen Kommunen bei der örtlichen Planung unterstellt wurde. Diese Quote hatte aber lediglich die Bundesregierung für die Bereitstellung von Mitteln für den Ausbau zugrunde gelegt. 

Angesichts dieser Fehlplanung wurde es auch versäumt, die generative Entwicklung bei den damals tätigen Fachkräften und den Ausbaubedarf für Ausbildungskapazitäten in den Blick zu nehmen. 
(Ich habe in vielen Veranstaltungen darauf aufmerksam gemacht und auch im Zusammenwirken mit der Stadt Düsseldorf, die die Notwendigkeit erkannte, Informationsveranstaltungen für junge Menschen zur Berufsfindung organisiert.) 

Es muss dem Eindruck aus der Vereinbarung entgegengetreten werden, als sei der Fachkräftemangel, die Inflation und das Steigen der Vergütungen „vom Himmel gefallen“. 

C) Verschlimmbesserung des KiBiz verhindern 

Neben der überfälligen Bereitstellung von mehr Mitteln für den Elementarbereich des Bildungswesens ist es notwendig, das KiBiz abzuschaffen und nicht zu reformieren. 

Damit würde das grundsätzlich falsch angelegte System nur noch optimiert. Insofern muss eine systemimmanente Überarbeitung verhindert werden, zumal es ansonsten schwierig werden dürfte, die notwendige Abkehr von der subjektorientierten Förderung zu erreichen. Diese würde auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben und Generationen von Kindern müssten unter unzulänglichen Bedingungen auf ihrem Lebensweg begleitet werden. Familie und Fachkräfte würden unnötig belastet. Insofern wäre es total falsch, „das System zu stabilisieren und verlässlicher zu machen“. 

Das System muss abgeschafft und völlig neu aufgelegt werden. 
JETZT. 

Insofern reicht in keiner Weise die Zusicherung der „Stabilitätsgarantie“ (Ziffer 12) (die sich die Vereinbarungspartner gegenseitig geben, anstatt diese Erklärung einseitig von der Landesregierung abgegeben wird!), dass das „Niveau der Kindpauschalen … garantiert“ wird. Das Niveau ist als Ausgangsbasis für eine Reform im System einerseits zu gering und andererseits für eine zukünftige Neuregelung der Finanzierung nicht ausreichend.

Zu den einzelnen Ansätzen:

6. Einführung von Kern- und Randzeiten
Wie bereits oben grundsätzlich ausgeführt, stellt die Absicht, Kern- und Randzeiten einzuführen, indem z. B. „Fachkräfte auf die bildungsorientierten Kernzeiten konzentriert werden“, eine pädagogische Bankrotterklärung dar, in der deutlich wird, dass die Bildungsprozesse von Kindern, deren Wohl und auch die pädagogische Aufgabenstellung, die untrennbar aus Erziehung, Bildung und Betreuung besteht, nicht „verstanden“ sind und die Anforderungen des SGB VIII missachtet werden.
Kinder müssen zu jeder Zeit die bestmögliche Begleitung bei ihrem Selbstbildungsprozess erhalten. Tageseinrichtungen dürfen in Randzeiten nicht wieder als „Verwahranstalten“ gedacht werden und dazu „verkommen“, bei denen es nur darauf ankommt, die „Aufsicht und Kinderschutz“ zu garantieren.

7. Bedarfsgerechte Steuerung der wöchentlichen Betreuungszeiten
Maßgabe für die Bemessung der Zeiten, in denen Kinder eine Tageseinrichtung besuchen oder im Rahmen der Kindertagespflege begleitet werden – was also mehr als eine „Betreuungszeit“ ist –, muss der Bedarf des Kindes sein. Insofern müssen die Bemühungen darauf gerichtet sein, mit den Eltern der Kinder zu erörtern (wobei aus der Einrichtung auch darauf aufmerksam gemacht werden sollte, wenn für Kinder ein längerer Aufenthalt als förderlich angesehen wird), welcher passende Zeitrahmen für den Aufenthalt des Kindes in dem jeweiligen Angebot geeignet ist. Dabei müssen finanzielle Erwägungen zurückgestellt werden.

8. Flexibilisierung der Gruppengrößen
Die vorgesehene „Flexibilisierung“ nach oben ist im Hinblick auf die sowieso schon viel zu große Gruppengröße ein Angebot zu einer „strukturellen Kindeswohlgefährdung“, indem dazu beigetragen wird, dass Bedürfnisse einzelner Kinder nicht mehr angemessen wahrgenommen und berücksichtigt werden.

9. Neue Kita-Formel (= reine Kindpauschale) / 10. Erprobungsklausel
Anstelle der vorgeschlagenen Regelung sollten alternative Förderungskonzepte erprobt werden können, bei denen auf der Grundlage der einzelnen Einrichtung der Ausstattungs- und Förderbedarf einschließlich eines präaktiven Handlungsrahmens vorgesehen wird, so wie das in anderen Bundesländern der Fall ist oder auch dem Ministerium nach einem Planspiel von mir als Modellmaßnahme vorgeschlagen wurde.
(Der Modellantrag wurde abgelehnt, weil die Ministeriumsverwaltung zu „bequem“ war, sich auf ein begrenztes Modellprojekt einzulassen.)

Plätze in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege sind keine Stadtteilautos, die punktuell und zeitlich befristet genutzt werden können.
Kindertageseinrichtungen sind Lebensorte für Kinder, die diesen verlässlich und in einer Beziehung zu verlässlichen und fachlich qualifizierten Begleitenden zur Verfügung stehen müssen.
Es kommt dabei nicht auf die optimale Nutzung der Einrichtung an, sondern darauf, dass die Einrichtung bedarfsgerecht für die Kinder zur Verfügung steht und dabei auch, gemessen an der Anzahl der Plätze, ein strukturelles Überangebot vorhält.
Dies muss ansonsten auch sichergestellt werden, zumal Eltern andernfalls von dem ihnen verbrieften Wunsch- und Wahlrecht keinen Gebrauch machen könnten.

Anmerkung zu Ziffer 2 c.)
Die vorgesehene Auslauffinanzierung von Waldkindergärten und eingruppigen Einrichtungen widerspricht der Maßgabe des § 5 SGB VIII, nach dem Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht in Bezug auf die Ausgestaltung des Angebotes haben. Der evtl. Hinweis auf die Begrenzung, wenn unverhältnismäßige Mehrkosten entstehen, tritt zurück, wenn es in dem Lebenszusammenhang der Familie die den eigenen Erziehungsvorstellungen entsprechenden Angebote nicht gibt, sodass mit dieser Regelung ein Elternrecht beschnitten würde und sich das Land und die Träger – wie schon bisher bei der Jugendhilfeplanung – über bundesgesetzliche Regelungen hinwegsetzen (was auch in anderen Ländern mit noch größerer Bedeutung scheinbar eine Selbstverständlichkeit geworden ist).

Ich hoffe, mit meinen Hinweisen einen Anstoß gegeben zu haben, die Bedarfslage von Kindern als Ausgangspunkt für die Gestaltung der Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und auch die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, damit alle Träger in vergleichbarer Weise in den Stand gesetzt sind, unter optimalen Bedingungen die Förderung von Kindern im Elementarbereich sicherzustellen.




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Sprachförderung stärken: Wie Initiativen Schulen und Kinder unterstützen

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Gemeinsam für erfolgreiche Bildung: Wie außerschulische Initiativen Schulen unterstützen können

Viele Kinder brauchen mehr Unterstützung, als Schulen allein leisten können – besonders bei der Lese- und Sprachförderung. Hier setzen zahlreiche außerschulische Bildungsinitiativen an, die Kindern neue Chancen eröffnen und Lehrkräfte entlasten.

Der Kompass Bildungsförderung Deutschland, ein gemeinsamer Report von McKinsey & Company und dem Stifterverband, bietet erstmals eine umfassende Übersicht über die Bildungsförderlandschaft. Er erfasst 130 überregionale Initiativen und Schülerwettbewerbe, die bereits mehr als eine Million Schülerinnen und Schüler erreichen.

Sprachförderung als Basis für Bildungserfolg

Gerade in der Grundschule entscheidet Sprachkompetenz über Teilhabe, Lernfreude und Bildungschancen. Der Report zeigt: Viele Förderangebote konzentrieren sich auf die sprachliche Bildung, weil sie ein Schlüssel für alle weiteren Kompetenzen ist – von Mathematik bis digitale Bildung.

Ergänzt werden die Sprachförderprojekte durch Initiativen zur Lesekompetenz, zur Vermittlung sozialer und emotionaler Fähigkeiten, aber auch zu Technik- und Berufsorientierung.

Transparenz und Orientierung für Schulen

Mit dem neuen Kompass Bildungsförderung können Schulen die für sie passenden Angebote recherchieren. Ein begleitendes Online-Tool erleichtert die Suche und macht sichtbar, welche Programme bereits erfolgreich arbeiten und wie sie regional ausgeweitet werden können.

Andrea Frank, stellvertretende Generalsekretärin des Stifterverbandes, betont:
„Der Report bietet allen Akteuren im Bereich Schulbildung Transparenz und Orientierung. Wichtig ist, dass Initiativen flächendeckend mit dem Schulsystem verzahnt werden.“

Erfolgsfaktoren: Zusammenarbeit und Skalierung

Die Analyse zeigt: Bildungsförderungsinitiativen können besonders wirksam sein, wenn sie

  • Sprachförderung und Basiskompetenzen gezielt stärken,
  • ihre Programme überregional skalieren,
  • digitale und analoge Ansätze kombinieren,
  • eng mit Schulen, Lehrkräften und Stiftungen kooperieren,
  • und ihre Wirkung regelmäßig evaluieren.

Für Schulen bedeutet das: Sie können von einer engeren Verzahnung mit außerschulischen Angeboten profitieren – gerade bei Kindern mit besonderem Förderbedarf in Sprache und Lesen.

Materialien und Such-Tool

Den vollständigen Report Kompass Bildungsförderung zum Download: stifterverband.org/medien/kompass_bildungsfoerderung_deutschland

Zum Such-Tool Kompass Bildungsförderung: stifterverband.shinyapps.io/kompass-bildungsfoerderung




Frühe Sprachförderung: Schlüssel für Bildungschancen und Gerechtigkeit

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Neue Studien zeigen: Sprachkompetenz ist der wichtigste Faktor für den Bildungserfolg – doch Personalmangel und fehlende Ressourcen erschweren die Förderung in Kitas und Schulen.

Sprache öffnet Türen – zu Bildung, Teilhabe und einem gelingenden Lebensweg. Der Bildungsmonitor 2024 macht deutlich: Fehlende Deutschkenntnisse sind zusammen mit einer geringen elterlichen Bildung einer der stärksten Risikofaktoren für schulisches Scheitern. Besonders betroffen sind Kinder aus zugewanderten Familien, die zu Hause selten Deutsch sprechen oder deren Eltern selbst noch Deutsch lernen müssen.

Früh starten – bevor die Schule beginnt

Schon im Kindergartenalter zeigen sich Unterschiede im Wortschatz und Sprachverständnis. Kinder mit Migrationshintergrund besuchen zudem seltener eine Kita: 2022 waren es nur 78 Prozent der Drei- bis Sechsjährigen, während es bei Kindern ohne Migrationshintergrund fast 100 Prozent waren. Fachleute betonen daher, wie entscheidend frühe Sprachförderung ist. Vorschläge reichen von verpflichtenden Sprachstandstests mit vier Jahren bis hin zur Einführung einer Kita-Pflicht.

Die baden-württembergische Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) betonte im Sommer 2024 mit Blick auf den Bildungsmonitor: „Sprache ist der Schlüssel, um in der Schule erfolgreich zu sein. Und wir müssen dort viel früher ansetzen. Erstklässlerinnen und Erstklässler sollten schon im Zug sitzen und nicht nur die Rücklichter sehen.“

Personalmangel gefährdet Sprachbildung

Gleichzeitig verschärft sich der Fachkräftemangel in Kitas dramatisch. Die DKLK-Studie 2024 zeigt: 83 Prozent der Kitaleitungen berichten von weiter zunehmender Unterbesetzung, viele Teams arbeiten mit einem hohen Anteil nicht ausgebildeter Kräfte. Besonders die sprachliche Bildung leidet darunter – mehr als 40 Prozent der Einrichtungen in Bayern verfügen über keine einzige Fachkraft, die speziell für Sprachförderung qualifiziert ist.

BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann warnte im Rahmen des Deutschen Kitaleitungskongresses 2024 eindringlich: „Schon bisher war der Personalmangel dramatisch und jetzt nimmt er weiter zu. Top-qualifiziertes pädagogisches Personal arbeitet bis zur Belastungsgrenze – und kann den Kindern trotzdem nicht gerecht werden.“

Klassenzimmer im Spannungsfeld

Die INSM-Studie betont, dass sich Sprachdefizite nicht nur auf einzelne Kinder auswirken, sondern ganze Klassen betreffen können. Thorsten Alsleben, Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, sagte bei der Vorstellung des Bildungsmonitors 2024: „Wenn Sie mehr als die Hälfte Kinder in der Klasse haben, die nicht deutsch sprechen, dann kriegen die nichts mit – und es ist auch schlecht für alle anderen. Das schlechte Niveau der einen zieht das Bildungsniveau der anderen mit runter.“

Gleichzeitig zeigt die Forschung, dass Migrationshintergrund allein kein Nachteil sein muss. Marcel Helbig, Soziologe am Leibniz-Institut für Bildungsverläufe, erklärte im Kontext der Bildungsmonitor-Ergebnisse: „In den Familien, in denen Deutsch gesprochen wird und die Eltern bildungsaffin sind, haben die Kinder keine Probleme. Im Gegenteil: Bei gleichen Kompetenzen gehen Migrantenkinder in Deutschland häufiger aufs Gymnasium, weil sie höhere Aspirationen haben.“

Mehrsprachigkeit als Ressource nutzen

Neben der Förderung der deutschen Sprache rückt auch die Wertschätzung von Mehrsprachigkeit stärker in den Fokus. In vielen Kitas werden Kinder nach wie vor ermahnt, ihre Muttersprache nicht zu sprechen. Dabei sehen Expertinnen und Experten gerade hier ein großes Potenzial.

Ilka Maserkopf, stellvertretende Vorsitzende des Vereins Frühe Mehrsprachigkeit an Kitas und Schulen, forderte im Herbst 2024 mehr gesellschaftliche Anerkennung:

„Wir müssen die Ressourcen, die sich durch Mehrsprachigkeit bieten, besser wertschätzen. In einigen Kitas wird Kindern sogar verboten, ihre Muttersprache zu sprechen – dabei könnten wir als Gesellschaft enorm von Mehrsprachigkeit profitieren.“

Politische Programme – Tropfen auf den heißen Stein?

Mit dem „Startchancen-Programm“ wollen Bund und Länder bis 2026 rund 4.000 Schulen in schwieriger Lage unterstützen. Doch Forschende bezweifeln, dass das reicht: Viel zu wenige Kinder würden erreicht.

Auch Tomi Neckov, stellvertretender Bundesvorsitzender des VBE, kritisierte beim Deutschen Kitaleitungskongress 2024 eine Fehlentwicklung: „Ein Kita-Abitur, mit dem nicht-deutschsprachige Kinder abgestraft würden, darf es nicht geben. Jedes Kind muss eingeschult werden. Über Sprachstandstests hinaus brauchen wir praktische Maßnahmen und ausreichend Fachkräfte.“

Was pädagogische Fachkräfte brauchen

Die Botschaft der Studien ist eindeutig: Ohne ausreichend Personal und eine früh ansetzende, kontinuierliche Sprachförderung lassen sich die Bildungsunterschiede nicht schließen. Pädagogische Fachkräfte sehen sich täglich mit steigenden Anforderungen, aber auch mit wachsender Verantwortung konfrontiert. Sie brauchen:

  • Verlässliche Fachkräfteoffensiven und attraktivere Arbeitsbedingungen,
  • multiprofessionelle Teams, die Sprachbildung in den Alltag integrieren,
  • mehr Zeitressourcen, um Kinder individuell fördern zu können,
  • und eine gesellschaftliche Aufwertung von Mehrsprachigkeit.

Sprache ist und bleibt der Schlüssel für Chancengerechtigkeit. Damit Kinder beim Schuleintritt wirklich im „Zug sitzen“ – und nicht nur die Rücklichter sehen – braucht es mehr als politische Absichtserklärungen: Es braucht konkrete, flächendeckende Investitionen in Sprachförderung und pädagogisches Personal.




Ausgezeichnet von spiel-gut: Einleiner-Drachen von Günther

drachen

Der farbenprächtige Classic-Drachen begeistert mit einfacher Handhabung, robustem Material und ausgezeichneten Flugeigenschaften.

Wer Drachen steigen lassen möchte und keine oder noch nicht viel Erfahrung darin hat, beginnt am besten mit einem Einleiner-Drachen. Der Saphir ist perfekt für Kinder und Einsteiger. Selbstständig mit einem Drachen umgehen und ihn fliegen lassen können erst ältere Kinder. Die klassische Drachenform des farbenprächtigen Drachens und der drei Meter lange Schwanz sehen sehr attraktiv aus, und durch die guten Flugeigenschaften sind auch erste Versuche und Flüge erfolgreich.

Der einfache Aufbau und die leichte Handhabung garantieren ein schnelles und positives Drachensteigenlassen-Erlebnis. Dazu tragen auch der Wickelgriff und die gute Drachenschnur bei, mit der ein schnelles Auf- und Abwickeln möglich ist. Besonders gut fliegt der Drachen bei einer Windstärke von 15 bis 45 km/h.

Der Classic-Drachen wurde aufgrund des schönen Designs, der guten Flugeigenschaften und der robusten Ausführung mit spiel gut ausgezeichnet.

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Material: Drachensegel PE 210T Ripstop Textile, Drachenstäbe Fiberglas, Kleinteile PE, Öse Stahl vernickelt, Wickelgriff PE, Drachenleine PE-Schnur 50 m, Drachenschwanz 2 × 3 m, 70 × 70 cm.

Alter: ab 8 Jahre, Marke: Günther Flugspiele, Hersteller: Paul Günther GmbH & Co. KG, Preis: ca. 12 €

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