Wie sich Kreative Techniken vermitteln lassen

schnipselvogel

Kleckern, Klecksen, Kleben und der Schnipselvogel

Es gibt eine ganze Reihe von verschiedenen Techniken, die die Kinder im Laufe ihrer Kindergartenzeit lernen sollten. Sie müssen natürlich die Möglichkeit bekommen viel auszuprobieren und zu entscheiden, was ihnen am besten gefällt.

Erklärungen der Aufgaben

Erklären Sie den Kindern in kleineren oder größeren Gruppen, was Sie mit ihnen machen möchten. Dabei soll natürlich nicht das Erklären der Technik im Vordergrund stehen, sondern das Erschaffen eines neuen Kunstwerkes. Die Technik sollte in den Hintergrund rücken und eher Mittel zum Zweck sein und nicht der Hauptgrund, aus dem heraus die Kinder arbeiten. 

Gelenktes Arbeiten – freies Arbeiten

Damit Kinder alleine Ideen entwickeln können, müssen sie zunächst einmal in der Lage sein, ihre Fähigkeiten richtig einzuschätzen und ihr Wissen anzuwenden. Darum kann es manchmal sinnvoll sein, in den Gestaltungsprozess einzugreifen und Vorlagen anzubieten. Die Kinder werden mitarbeiten und daraus eigene Ideen entwickeln. Halten Sie die Kinder dazu an, die Techniken möglichst genau anzuwenden. Wenn die Ausführungen kreativ und eigenwillig sind, dann macht das natürlich nichts, suchen Sie aber das Gespräch und fragen Sie nach den Gründen für die Umsetzung.

Einstimmung auf Themen

Oft lohnt es sich einen Übergang zu den Themen zu finden und sie mit den Kindern zu besprechen. Das kann zum Beispiel beim Gestalten eines Schmetterlingsbildes das Buch über die kleine Raupe Nimmersatt sein, aber genauso ein Schmetterling, den die Kinder auf der Wiese gesehen haben. So fällt es den Kindern viel leichter, sich auf ein Thema einzulassen. Ebenso sollten sie die Kinder wieder aus dem Thema herausführen. Die Kinder können etwas mit ihren Kunstwerken machen. Das könnten, je nach Thema, zum Beispiel wechselnde Ausstellungen in der Einrichtung sein.

Gesprächsanlässe

Laden Sie die Eltern immer wieder beim Abholen dazu ein, einen Blick auf die Arbeiten der Kinder zu werfen. Denn nur so haben die Eltern die Möglichkeit, an die Arbeiten anzuknüpfen und das Gespräch mit ihren Kindern zu suchen. Erklären Sie den Eltern an einem Elternabend, wie sie solche Gespräche führen können: Sprechen Sie die Kinder direkt auf die Bilder an und stellen Sie offene Fragen, auf die sie nicht nur mit ja oder nein antworten können. Zum Beispiel: „Was hast du gemalt?“,  „Wie hast du das gemacht?“,  „Wer hat dir dabei geholfen?“,  „Warum hast du das so gemacht?“ So können die Kinder noch einmal reflektieren, was sie gestaltet haben.

Gespräch mit den Kindern

Sie können mit den Kindern besprechen, was sie erschaffen haben. Was war daran leicht und was war ein bisschen kniffliger? Warum haben sie bestimmte Sachen genau so oder anders gemacht, als zunächst besprochen. Wenn Sie es schaffen, dass die Kinder nicht nur mit Ihnen darüber reden, sondern sich auch miteinander unterhalten und sich gegenseitig Tipps und Hinweise geben, dann haben Sie einen großen Schritt getan.

Jede Arbeit ist einzig

Das sollten Sie beachten und keine Bewertung oder einen Vergleich aufkommen lassen. Jedes Kind hat eigene Talente und Fähigkeiten. Wenn es aber hören muss, dass die anderen es viel besser machen, dann macht ihm das Arbeiten keinen Spaß mehr. Erklären Sie, wie man einen Stift hält, machen Sie vor allem viel vor, denn Kinder lernen durch Nachmachen und Nachahmen. Das machen sie in der Regel ganz von allein. Kinder brauchen keine ständige Ermahnung. 

Lust wecken

Wenn ein Kind keine Lust zum Arbeiten hat, dann hat das oft einen Grund. Vielleicht ist es frustriert, weil es etwas nicht kann, vielleicht lockt aber der Baubereich einfach mehr, wenn alle anderen beschäftigt sind. Geben Sie jedem Kind die Zeit, die es braucht. Das kann bedeuten, dass es an einem Tag nicht mitarbeitet und dann am nächsten Tag oder in der nächsten Woche während des Freien Spiels nachholt, was es verpasst hat – oder es unter Umständen gar nicht tut. Versuchen Sie es nicht mit Strenge, sondern wecken Sie die Lust der Kinder. „Möchtest du auch so einen tollen Schmetterling basteln?“ – Das klingt viel netter und lässt dem Kind die Wahl abzulehnen.

Aufbewahren oder mitgeben?

Sollen die Kinder ihre Kunstwerke gleich mitnehmen, wenn sie fertig sind oder wenn die Ausstellung beendet ist? Alternativ sammeln Sie die Kunstwerke und geben sie den Kindern beim Kindergartenabschluss mit. Bilder können Sie in Sammelmappen aufbewahren und kleinere Objekte in Schachteln, wie zum Beispiel Schuhkartons. Die Kinder verzieren beides sicher gerne und bewahren dann ihre Lieblingsbilder darin auf. Manche Kinder nehmen ihre Bilder gern mit und hängen sie zu Hause auf. Andere Kinder freuen sich darüber, wenn sie die Kunstwerke zum Abschluss noch einmal in den Händen halten und sich zurückerinnern dürfen. Vielleicht ist eine Kombination von beidem eine gute Lösung. Einzelne Stücke nehmen die Kinder gleich mit nach Hause, andere werden gesammelt. Ab und zu werfen die Kinder einen Blick in ihre Schatzkisten und schauen, was dort alles zu finden ist.

Idee für die Umsetzung

Die folgende Technik können Sie bei zahlreichen verschiedenen Ideen anwenden. Wenn sie später die Technik in einem anderen Zusammenhang anwenden sollen, dann erinnern Sie die Kinder ganz einfach daran.

schnipsvogel

Schnipselvogel

Die Kinder benötigen für diese Arbeit ganz viele Schnipsel in verschiedenen Farben. Die ausgerissenen Stücke sollten im Durchmesser eine Größe von 1 – 2 cm haben. Bewahren Sie die Schnipsel farblich sortiert in kleinen Dosen (zum Beispiel von Eiscreme) oder in Pappschachteln auf.

Und so geht’s:

  • Viele Schnipsel aus Zeitungen, Katalogen und Zeitschriften ausreißen.
  • Eine Vorlage auf ein großes Blatt (DIN A3) malen, das lässt das Kunstwerk gut zur Wirkung kommen.
  • Die Schnipsel mit einem Klebestift auf die Vorlage aufkleben.
  • Um das Bild haltbarer zu machen, am Ende das fertige Kunstwerk dünn mit einer Schicht Kleister überziehen. Hierfür entweder recht schnell arbeiten, oder die Stellen immer teilweise bestreichen.

Ein Vogel eignet sich besonders gut als Vorlage, denn sein Gefieder können die Kinder in den verschiedensten Farben schillern lassen. Diesem Bild können die Kinder ein noch abwechslungsreicheres Aussehen geben, wenn sie den Vogel nicht nur auf einen Ast aus anders gefärbten Papierschnipseln setzen, sondern auf einen, der aus kleinen Holzstückchen besteht. Zumindest die Holzstückchen müssten die Kinder mit Kleister aufkleben, damit sie wirklich halten.

Material:

  • Zeitungen, Kataloge,
  • kleine Dosen, Gläser oder Pappschachteln,
  • Papier (A3),
  • Kleber, evtl. Kleister,
  • kleine Holzstückchen
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Diesen Artikel haben wir aus folgendem Buch entnommen:

Kleckern, Klecksen, Kleben
Künstlerische Aktivitäten in der Kindergruppe
Sander, Manon
Burckhardthaus-Laetare
ISBN: 9783944548197
176 Seiten, 7,95 €

Mehr dazu auf www.oberstebrink.de




Mein erstes Malbuch – mit Malvorlage zum Download

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Helmut Spanners Malbuch für Kinder ab zwei Jahren

Über 250 Gegenstände aus Küche, Bad und Kinderzimmer, Keller und Garten sowie rund um den Spielplatz und am Wasser gibt es hier zu entdecken. Beim Ausmalen erleben die Kinder die Gegenstände und Situationen viel intensiver als beim reinen Betrachten. Das fördert Sprache und Beobachtungsgabe. Hier finden Sie zwei Seiten zum kostenlosen Download.

Viel Platz zum Malen auf 27 x 38 cm!

  • Perfekt zur Förderung von Wahrnehmung und Feinmotorik
  • Unterstützt die geistige Entwicklung
  • Kind- und entwicklungsgerecht

Helmut Spanner beschäftigt sich seit über 40 Jahren mit der Wahrnehmung von Kleinkindern und zeichnet seine Illustrationen so, dass es den Mädchen und Jungen leicht gelingt, die vertrauten Alltagsgegenstände auch im Buch zu erkennen.

Mein erstes Malbuch

Helmut Spanner
Mein erstes Malbuch
Oberstebrink
ISBN: 9783963040061
7,95 Euro
Mehr unter: www.oberstebrink.de




KREATIV – Die Messe für kreatives Gestalten

messe-kreativ

Vom 18. bis 21. November 2021 findet die Kreativmesse in Stuttgart statt

Auf der Kreativmesse in Stuttgart finden Bastelinteressierte vieles aus den Bereichen Papeterie, Handarbeit, Basteln, Malerei und Dekoration. Die BesucherInnen können sich mit Künstlerbedarf, Werkzeug und neuen Materialien eindecken.

Ein umfangreiches Workshop-Programm mit zahlreichen Angeboten ist fester Bestandteil und Herzstück der Messe. Hier können Besucher die Verarbeitung hochwertiger Materialien nah und live erleben, neue Techniken kennenlernen und sich mit Gleichgesinnten austauschen und Fragen stellen.

kreativ

Weitere Informationen finden Sie hier:

www.messe-stuttgart.de/kreativ

Das Ticket gilt auch für alle parallel stattfindenden Veranstaltungen des Stuttgarter MesseHerbst.

www.messe-stuttgart.de/stuttgarter-messeherbst

Foto: © Landesmesse Stuttgart GmbH




Jetzt gewinnen: Kreativtasche und Bastelbogen

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Die Kreativtasche des „Verlag Junge Gemeine“ ist eine tolle Hilfe bei der Legebildgestaltung. Mit dabei ist das Buch „Mit allen Sinnen sind wir da“ und viele neue Legematerialien für verschiedene Themen wie Sinne, Gefühle, Gleichnisse und mehr.

Es gibt eine Kreativtasche zu gewinnen, sowie 5 x 5 Bastelbogen „Bischof Nikolaus“.

Weitere Informationen zu diesen Produkten finden Sie auf www.junge-gemeinde.de

Das Gewinnspiel ist am 27.9.2021 abgleaufen




Jedes dritte Kind unter sechs Jahren ganztags betreut

Ganztagsbetreuungsquote stieg binnen zehn Jahren von 22 auf 34 Prozent im Jahr 2020

Mit dem Start des neuen Kita-Jahres verbindet sich für viele berufstätige Eltern die Hoffnung, Job und Familie nach den teilweise starken Einschränkungen während der Corona-Pandemie wieder besser zu vereinbaren. Vor Beginn der Corona-bedingten Schließungen von Betreuungseinrichtungen wurden Kinder unter sechs Jahren immer häufiger ganztags betreut. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden zum Stichtag 1. März 2020 knapp 1,6 Millionen Kinder zwischen null und unter sechs Jahren mehr als sieben Stunden durchgehend täglich in einer Kindertageseinrichtung oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut. Die Ganztagsbetreuungsquote, also die ganztags betreuten Kinder anteilig an allen Kindern dieser Altersgruppe, lag damit bei 34 Prozent. Das war ein deutlicher Anstieg gegenüber 2010, als noch gut jedes fünfte Kind (22 Prozent) ganztags betreut wurde.

Jedes fünfte Kind unter drei Jahren wurde 2020 ganztätig betreut

Bei der Ganztagsbetreuungsquote von Kindern zeigen sich jedoch große Unterschiede mit Blick auf die beiden einzelnen Altersgruppen: Während Kleinkinder seltener ganztätig betreut werden – zuletzt traf dies auf 20 Prozent der unter dreijährigen Kinder zu – lag die Ganztagsbetreuungsquote bei den Drei bis unter Sechsjährigen bei 48 Prozent.

Innerhalb der letzten zehn Jahre hat die Ganztagsbetreuung über alle Altersgruppen hinweg zugenommen: 2010 wurden noch zwölf Prozent der unter Dreijährigen sowie 32 Prozent der Drei- bis unter Sechsjährigen ganztätig betreut.

Ganztagsbetreuungsquote in Thüringen mehr als doppelt so hoch wie bundesweit

Der Umfang der Kinderbetreuung in Deutschland gestaltet sich nach wie vor heterogen – dies wird besonders mit Blick auf die Unterschiede zwischen ost- und westdeutschen Bundesländern deutlich. So hat Thüringen mit 73 Prozent die bundesweit höchste Ganztagsbetreuungsquote bei der Betreuung von Kindern unter sechs Jahren. In Sachsen-Anhalt lag die Quote bei 66 Prozent, in Sachsen bei 65 Prozent. Auch bei der Betreuung der unter Dreijährigen liegt Thüringen mit einer Ganztagsbetreuungsquote von 52 Prozent an der Spitze, gefolgt von Sachsen-Anhalt (49 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (46 Prozent).

Zum Vergleich: In Baden-Württemberg und in Bayern wurden im Jahr 2020 lediglich elf Prozent der unter Dreijährigen ganztags betreut. Auch bei den Kindern unter sechs Jahren war die Ganztagsbetreuungsquote in Baden-Württemberg (18 Prozent) und Bayern (24 Prozent) am niedrigsten, gefolgt von Niedersachsen (26 Prozent). Ein Grund für die regionalen Unterschiede könnte unter anderem darin liegen, dass die Kosten für Kindertagesbetreuung in den einzelnen Bundesländern und Kommunen unterschiedlich ausfallen.

Einen Überblick über Ganztagsbetreuung auf regionaler Ebene liefert die interaktive Karte.

Methodischer Hinweis:

Bei den Ergebnissen zur Ganztagsbetreuungsquote handelt es sich um Kinder in Kindertageseinrichtungen sowie in Kindertagespflege, soweit sie nicht zusätzlich eine Kindertageseinrichtung oder eine Ganztagsschule besuchen (keine Doppelzählung).

Weitere Informationen:

Neue Daten zur Kindertagesbetreuung für den Stichtag 1. März 2021 werden voraussichtlich Ende September 2021 veröffentlicht.




Rechtsanspruch auf Ganztag für Grundschulkinder kommt

Bund und Länder einigen sich im Vermittlungsausschuss

Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern haben sich am 6. September 2021 auf Änderungen am Ganztagsförderungsgesetz geeinigt. Der Bundesrat hatte das Gremium in seiner Plenarsitzung am 25. Juni 2021 angerufen. Die Länder hatten in ihrem Anrufungsbeschluss eine Reihe von Änderungen an dem vom Bundestag am 11. Juni verabschiedeten Gesetz gefordert, die die Finanzierung des einzuführenden Anspruches auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder betreffen. 

Kompromiss zur Finanzierung

Der Kompromiss sieht unter anderem vor, dass Finanzhilfen des Bundes auch für die Erhaltung bereits bestehender Betreuungsplätze und nicht nur für die Schaffung neuer Plätze gewährt werden. Außerdem beteiligt sich der Bund mit einer Quote von bis zu 70 Prozent am Finanzierungsanteil der Investitionskosten und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, nur bis zu 50 Prozent. Neu vorgesehen sind außerdem Evaluationen der Investitionskosten und Betriebskosten in den Jahren 2027 und 2030, nach denen Mehr- und Minderbelastungen der Länder angemessen ausgeglichen werden.

Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Kern des Gesetzes ist die Einführung eines bedarfsunabhängigen Anspruchs auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mindestens 8 Stunden. Dieser soll für jedes Kind ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der fünften Klassenstufe gelten. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen. Der Anspruch soll dann schrittweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet werden, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Schulkindern der ersten bis vierten Klassenstufe mindestens acht Stunden täglich Förderung in einer Tageseinrichtung zusteht.

Weiteres Verfahren

Der Einigungsvorschlag geht nun in den Bundestag, der bereits am 7. September darüber entscheiden soll. Bestätigt er den Kompromiss, könnte der Bundesrat das geänderte Gesetz noch im September abschließend beraten.




Foodwatch: Fast alle Produkte für Kinder sind ungesund

Freiwillige Selbstverpflichtungen der Lebensmittelindustrie mit Blick auf Kindermarketing sind offenbar unzureichend

Demnach enthalten nach wie vor 242 von 283 untersuchten Kinderprodukten (85,5 Prozent) zu viel Zucker, Fett oder Salz. Sie sind nach Kriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unausgewogen und sollten eigentlich gar nicht erst an Kinder vermarktet werden. Die Studie umfasst Produkte von insgesamt 16 Lebensmittelkonzernen, die eine Selbstverpflichtung zu verantwortungsvollerem Kindermarketing („EU Pledge“), unterschrieben haben – darunter Nestlé, Danone und Unilever.

„In erster Linie Zuckerbomben und fettige Snacks.“

Bereits 2015 untersuchte foodwatch das Sortiment dieser Unternehmen – mit ähnlichem Ergebnis: Damals verfehlten 89,7 Prozent der Produkte die WHO-Empfehlungen.

„Produkte, die mit Comicfiguren, Online-Gewinnspielen und Spielzeugbeigaben an Kinder beworben werden, sind in erster Linie Zuckerbomben und fettige Snacks. Daran haben weder die freiwillige Selbstverpflichtung für ein verantwortungsvolleres Kindermarketing noch das Zuckerreduktionsprogramm der Bundesregierung etwas geändert“, erklärte Oliver Huizinga, Kampagnendirektor bei foodwatch.

Zu wenig Obst, zu viel Süßigkeiten

„Fehlernährung ist bereits im Kindesalter weit verbreitet: Junge Menschen essen deutlich zu wenig Obst und Gemüse und zu viele Süßigkeiten und Snacks. Die Werbung für Lebensmittel hat schädliche Auswirkungen auf das Essverhalten von Kindern und Jugendlichen und fördert die Entstehung von Übergewicht“, erklärt Prof. Berthold Koletzko, Vorsitzender der Stiftung Kindergesundheit an der Kinderklinik der Universität München.

„Werbung für Dickmacher ist eine Gefährdung der kindlichen Gesundheit“

„An Kinder gerichtete Werbung für Dickmacher ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Gefährdung der kindlichen Gesundheit“, warnte Barbara Bitzer, Sprecherin der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK), einem Zusammenschluss von 23 wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften, Verbänden und Forschungseinrichtungen. „Die Bundesregierung muss sich von der Strategie der Freiwilligkeit verabschieden und in der kommenden Legislaturperiode Werbung für ungesunde Produkte an Kinder gesetzlich verbieten.“

Bundesregierung setzt auf freiwillige Vereinbarungen

Im Kampf gegen Fehlernährung setzt die Bundesregierung bislang auf freiwillige Vereinbarungen der Industrie. Bereits 2007 haben die großen Lebensmittelkonzerne Europas mit dem „EU Pledge“ freiwillig vereinbart, ihre Lebensmittelwerbung verantwortungsvoller zu gestalten und kein Junkfood mehr an unter Zwölfährige zu vermarkten. Auf Druck des Bundesernährungsministeriums haben sich zudem die Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet, den Anteil von Zucker, Fett und Salz in ihren Lebensmitteln zu reduzieren.

Klöckner: freiwillige Reduktionsstrategie „wirkt“

Ministerin Julia Klöckner bestätigte noch im April 2021, dass diese freiwillige Reduktionsstrategie „wirkt“. Bei Kinder-Joghurts seien 20 Prozent Zucker im Vergleich zum Jahr 2015 reduziert, bei Frühstückscerealien für Kinder fast 15 Prozent, bei Erfrischungsgetränken für Kinder 35 Prozent.

Tropfen auf den heißen Stein

Die Ergebnisse der Marktstudie zeigten jedoch, dass solche Reduktionen nur ein Tropfen auf den heißen Stein seien, kritisierten foodwatch und DANK. Die Autorinnen der Studie haben alle an Kinder beworbenen Produkte der Unternehmen unter die Lupe genommen, die den „EU Pledge“ unterzeichnet haben. Dabei haben sie die Nährstoffzusammensetzung der Produkte mit den Anforderungen der Weltgesundheitsorganisation an ernährungsphysiologisch ausgewogene Lebensmittel abgeglichen.

WHO gibt konkrete Vorgaben.

Das WHO-Regionalbüro für Europa definiert konkrete Vorgaben, wonach nur noch ernährungsphysiologisch ausgewogene Produkte an Kinder vermarktet werden sollten. Dabei spielen unter anderem die Anteile von Fett, Zucker und Salz, aber auch der Kaloriengehalt oder zugefügte Süßstoffe eine Rolle.

10 der 16 untersuchten Hersteller machen ausschließlich Kindermarketing für Produkte, die den WHO-Empfehlungen nicht entsprechen. Darunter sind Ferrero, Pepsico, Mars, Unilever und Coca-Cola. Die größte Anzahl an unausgewogenen Produkten bewerben Nestlé (44 Produkte), Kellogg‘s (24 Produkte) und Ferrero (23 Produkte).

Drei Beispiele:

  • Lagnese-Eis Disney Frozen II: Unilever wirbt mit lizensierten Kinder-Idolen und mit dem Siegel „Responsibly Made for Kids“ für ein zuckriges Eis. Nach Auffassung von Unilever ist Eis offenbar gesund, denn hinter dem „Responsible“-Versprechen steht eine Initiative, wonach Unilever nur Produkte mit den „Highest Nutritional Standards“ an Kinder bewerben möchte. Dabei beruft sich Unilever sogar auf die WHO – obwohl die WHO an Kinder gerichtete Werbung für zuckriges Eis ablehnt.
  • Kellogg‘s Frosties, Smacks und Tresor Choco nut: Die drei zuckrigsten Frühstücksflocken im Test kommen allesamt aus dem Hause Kellogg‘s. Trotz Zuckerreduktionsprogramm bestehen die Frosties und Smacks zu einem Drittel aus Zucker. Das ist mehr als doppelt so viel wie die WHO für Kinder-Frühstücksflocken empfiehlt.
  • Nestlé Smarties-Joghurts: Die drei zuckrigsten Joghurts im Test stammen von Nestlé. Obwohl der Hersteller den Zuckergehalt in den vergangenen Jahren reduziert hat, enthalten die Smarties-Joghurts etwa 50 Prozent mehr Zucker als die WHO für Kinder-Joghurts empfiehlt. Fehlernährung ist bei Kindern und Jugendlichen weit verbreitet.

15 Prozent übergewichtig, 6 Prozent fettleibig

Daten des Robert Koch-Instituts zufolge verzehren Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren im Schnitt nicht einmal halb so viel Obst und Gemüse, aber mehr als doppelt so viele Süßwaren oder Snacks wie empfohlen. Aktuell gelten etwa 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen als übergewichtig und sechs Prozent sogar als fettleibig – ihnen drohen im späteren Lebensverlauf Krankheiten wie Typ-2-Diabetes, Gelenkprobleme, Bluthochdruck und Herzerkrankungen. Etwa jeder fünfte Todesfall in Deutschland ist laut Angabe der OECD insbesondere auf eine ungesunde Ernährung zurück zu führen.

Mehr dazu: https://www.foodwatch.org/…/Marktstudie…




Zahlreiche Verbesserungen beim Elterngeld

Christine Lambrecht: „Mehr Flexibilität, mehr Partnerschaftlichkeit und weniger Bürokratie“

Familien sollen über mehr zeitliche Freiräume verfügen Die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten soll verbesstert werden. Das sind die Ziele, denen die Bundesregierung mit den Verbesserungen im Elterngeld näher kommen möchte. Allerdings dürfen sich nur jene freuen, deren Kinder ab dem 1. September 2021 geboren sind. Daneben sollen Eltern besonders früh geborener Kinder stärker unterstützt werden. Eltern und Elterngeldstellen profitieren von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen.

Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: „Wir machen das Elterngeld noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher – durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, zusätzliche Elterngeldmonate für Frühchen und weniger Bürokratie. Das macht es Eltern leichter, sich um die wichtigen Dinge zu kümmern: Zeit mit ihren Kindern und der Familie, aber auch Zeit um den eigenen beruflichen Weg weiterzugehen. Denn die meisten Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung der Aufgaben, gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mehr Zeit für ihre Kinder. Elterngeld, ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus ermöglichen das.

Mit dieser Reform greifen wir die Wünsche der Eltern auf. Ich hoffe, dass immer mehr Eltern die Möglichkeiten des Elterngeldes entdecken, und vor allem der Partnerschaftsbonus, der Eltern unterstützt, die beide parallel in Teilzeit arbeiten, mit den Neuregelungen attraktiver wird. Ohne das Elterngeld wären wir heute nicht da, wo wir sind: mit aktiven Vätern, beruflich engagierten Müttern und familienorientierten Unternehmen. Ich freue mich über diese Entwicklung und werde mich weiter dafür einsetzen, das Elterngeld an den Bedürfnissen der Familien auszurichten.“ Das Gesetz enthält verschiedene Bausteine, um das Elterngeld zu verbessern.

„Mehr Mut gefragt“

Auch das Zukunftsforum Familie (ZFF) begrüßt die Verbesserungen. Dessen Vorsitzende, Britta Altenkamp, sieht darin aber nur einen kleinen Schritt, zu einer gleichberechtigen Kinderbetreuung, wie sich diese Familien wünschen- Dafür brauche es mehr Mut. „Wir setzen uns daher für eine Ausdehnung der Partnermonate und die Einführung einer Freistellung des zweiten Elternteils nach der Geburt ein. Darüber hinaus müssen wir gerade einkommensschwache Eltern darin unterstützen, ohne finanzielle Nöte in ihr Familienleben zu starten. Das ZFF fordert, das Elterngeld als Familienförderleistung nicht wie bislang auf Transferleistungen anzurechnen und den Mindestbetrag zu erhöhen. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der vergangenen Monate in der Krise, in der Familien selbstverständlich den Laden zusammengehalten haben, hätte es eigentlich stärkerer Signale aus der Politik bedurft. Ich hoffe, dass die künftige Bundesregierung hier deutliche Zeichen setzt!“ 

Mehr Teilzeitmöglichkeiten

Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden – also auf volle vier Arbeitstage – angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24–32 Wochenstunden (statt mit bisher 25–30 Wochenstunden) bezogen werden und wird auch sonst an vielen Stellen vereinfacht und flexibler gestaltet. Das erhöht die Flexibilität für Eltern und unterstützt sie dabei, gemeinsam das Familieneinkommen abzusichern und andererseits durch die Teilzeit auch die Zeit für die Familie besser aufzuteilen.

Beispiel: Vater und Mutter möchten beide parallel Teilzeit arbeiten und den Partnerschaftsbonus beantragen. Dafür bekommen sie jeweils für die Dauer von bis zu vier Monaten zwischen 150 und 900 Euro im Monat – zusätzlich zu ihrem Gehalt und zusätzlich zum Kindergeld.

Je nach Arbeitsanfall ist an manchen Tagen mehr, an manchen weniger Arbeit. Das macht nichts. Solange die Eltern im Schnitt zwischen 24–32 Wochenstunden arbeiten, bekommen sie den Partnerschaftsbonus.

Die Eltern wissen noch nicht, ob sie zwei, drei oder vier Monate Teilzeit arbeiten werden. Das macht nichts. Sie müssen sich bei der Elterngeldstelle auch noch gar nicht endgültig festlegen. Sie können einfach die vier Monate beantragen und den Bonus früher beenden. Oder sie beantragen erst mal nur zwei Monate und verlängern später noch.

Der Vater erkrankt im dritten Bonus-Monat des Partnerschaftsbonus schwer und kann länger nicht mehr arbeiten. Die Mutter kann dann den Bonus allein weiter nutzen. Außerdem darf der Vater das Geld aus dem Partnerschaftsbonus der ersten zwei Monate behalten.

Ein wichtiges Projekt kommt unerwartet, die Mutter kann im vierten Bonus-Monat plötzlich nicht mehr Teilzeit arbeiten. Das macht nichts. Die Eltern können das Elterngeld für die ersten drei Bonus-Monate trotzdem behalten.

Und: Es gibt weitere Vereinfachungen. So müssen z.B. Eltern, die während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten, nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Ab jetzt wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die im Antrag angegebenen Arbeitsstunden nicht überschritten werden.

Länger Elterngeld für Frühchen

Kommt das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher auf die Welt, erhalten Eltern zusätzliche Monate Elterngeld, um in dieser herausfordernden Situation mehr Zeit für das Kind zu haben. Damit fokussiert das Elterngeld stärker als zuvor den individuellen zeitlichen Bedarf und unterstützt mehr Eltern, sich um ihr Kind in dieser besonderen Lebenssituation zu kümmern. Bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld sind möglich, abhängig vom Geburtstermin:

  • bei einer Geburt mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin: 1 zusätzlicher Monat Basiselterngeld 
  • bei einer Geburt mindestens 8 Wochen vor dem errechneten Termin: 2 zusätzliche Monate Basiselterngeld 
  • bei einer Geburt mindestens 12 Wochen vor dem errechneten Termin: 3 zusätzliche Monate Basiselterngeld 
  • bei einer Geburt mindestens 16 Wochen vor dem errechneten Termin: 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld

Beispiel: Das Kind wird neun Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren. Die Eltern erhalten zwei zusätzliche Monate Basiselterngeld. Diese zusätzlichen Basiselterngeld-Monate können sie auch in ElterngeldPlus umwandeln. Dann erhalten sie sogar vier zusätzliche Monate

Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen

Eltern und Verwaltung werden von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen profitieren. So werden künftig etwa die Einnahmen von Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften auf Antrag besser im Elterngeld berücksichtigt.

Beispiel: Ein fest angestellter Erzieher bekommt im Dezember sein Kind. Im Kalenderjahr davor hatte er, bis auf eine einmalige freiberufliche Einnahme von 200 Euro, noch kein Einkommen.

Nach den allgemeinen Regeln wird er (wegen der einen selbstständigen Einnahme) wie ein Selbstständiger behandelt: Für das Elterngeld ist das Einkommen aus dem Vorjahr maßgeblich. Damals hatte er noch kein Einkommen. Er erhält damit nur den Elterngeld-Mindestbetrag von 300 Euro.

Mit der neuen Regelung kann er sich dafür entscheiden, ausschließlich als Nicht-Selbstständiger behandelt zu werden: Die Einnahme von 200 Euro wird nicht berücksichtigt. Sein Elterngeld wird dann anhand der 12 Monate vor der Geburt bemessen, in denen er schon als Erzieher gearbeitet und durchschnittlich 1.500 Euro im Monat verdient hat. Er bekommt dann 65 Prozent seines maßgeblichen Netto-Einkommens, also etwa 975 Euro.

Finanzierung und Einkommensgrenzen

Die Kosten für mehr Partnerschaftlichkeit und die bessere Unterstützung von Eltern frühgeborener Kinder wurden aus dem Elterngeld selbst finanziert, ohne zusätzlichen Mittel aus dem Haushalt. Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig nur noch Eltern, die gemeinsam 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Diese neue Regelung für Paare betrifft Spitzenverdiener, die 0,4 Prozent der Elterngeldbezieher ausmachen – ca. 7.000 Familien. Für sie ist die eigenständige Vorsorge für den Zeitraum der Elternzeit auch ohne Elterngeld möglich. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.

Zahlen im Überblick

55 Prozent der Eltern erwarten von der Familienpolitik, dass sie die Voraussetzungen verbessert, damit beide Partner gleichermaßen berufstätig sein und Verantwortung in der Familie übernehmen können.

Viele Eltern (43 Prozent) wünschen sich ein partnerschaftliches Familienmodell: 25 Prozent sprechen sich für eine doppelte Vollzeit aus; 18 Prozent für doppelte Teilzeit.

Immer mehr Väter nutzen das Elterngeld. Vor der Einführung des Elterngeldes beantragten nur 3 Prozent der Väter Erziehungsgeld. Die Väterbeteiligung stieg seit Einführung des Elterngeldes von 21 Prozent im Jahr 2008 auf 42 Prozent im Jahr 2018 kontinuierlich an.

82 Prozent der Eltern teilen sich während des Partnerschaftsbonus die Betreuung ihres Kindes mehr oder weniger gleich auf. (Im Vergleich: während des Bezugs von ElterngeldPlus: 24 Prozent, während des Bezugs von Basiselterngeld: 17 Prozent).

Jedes Jahr werden 2,3 Prozent aller Kinder, deren Mütter Elterngeld beziehen, mehr als sechs Wochen zu früh geboren. Das sind 17.000 Kinder im Jahr.

Quellen:

  • Institut für Demoskopie Allensbach: Veränderung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Familienpolitik, 2019.
  • Statistisches Bundesamt (2021), Statistik zum Elterngeld, Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2018 geborene Kinder.
  • Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der Regelungen zum ElterngeldPlus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit“ vom 10. Januar 2018, BT-Drs. 19/400, S. 15 ff.
  • Schätzung auf Grundlage der Perinatalstatistik 2014, AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH. Bundesauswertung zum Erfassungsjahr 2014 16/1 – Geburtshilfe. (Göttingen, 2015). S. 113, abrufbar unter: https://www.sqg.de/downloads/Bundesauswertungen/2014/bu_Gesamt_16N1-GEBH_2014.pdf

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums/Pressemitteilung Zukunftsforum Familie