Inklusion: Ein großes Ziel im unvorbereiteten Umfeld
Studie zeigt die Notwendigkeit zu einer differenzierteren Herangehensweise an ein schwierges aber lohnendes Thema
Das Recht auf inklusive Beschulung ist seit 2009 ein Bundesgesetz. In der Realität jedoch wird das Menschenrecht auf inklusive Bildung in Deutschland noch immer nicht flächendeckend gewährt. Dies ist auch für den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen nicht akzeptable Situation, wie er in seinem Forderungspapier deutlich gemacht hat. Um die gesetzlich verbriefte inklusive Beschulung zu realisieren, gilt es vor allem zwei Voraussetzungen zu erfüllen: eine differenzierte Betrachtung der Behinderung sowie Lehrkräfte mit entsprechendem Fachwissen und Beratungskompetenz. Das sind auch zwei zentrale Ergebnisse der Studie der Praxis für Kinder- und Jugendhilfe Iris Schneider.
Im Interview mit den Initiatoren der Studie, Iris Schneider und Dr. Jürgen Schneider, zeigt sich, dass wir uns gesellschaftlich zwar viel vorgenommen haben, vielerorts in Sachen Inklusion aber eben noch am Anfang stehen. Das Interview finden Sie hier im Podcast.
Ansatzpunkte für erfolgreiche Inklusion
In ihrer Studie sind Iris und Dr. Jürgen Schneider der Frage nachgegangen, wie zufrieden die Betroffenen eigentlich mit ihrer eigenen Inklusion in Kitas und Schulen sind, die sie täglich erfahren. Dazu wurden stellvertretend für die Kinder und Jugendlichen deren Eltern befragt. Die Ergebnisse sind in der Studie mit dem Titel „Ansatzpunkte für erfolgreiche Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit (drohender) Behinderung“ veröffentlicht.
Eine wesentliche Erkenntnis der Studie ist: Für die Zufriedenheit der Betroffenen ist die Behinderung bzw. das Störungsbild des Kindes oder des/der Jugendlichen von entscheidender Bedeutung. „Die Antworten zeigen uns: Es reicht nicht, undifferenziert über die Inklusion der Gruppe der behinderten Kinder und Jugendlichen zu sprechen. Vielmehr bedarf es einer wesentlich differenzierteren Betrachtung“, fasst Iris Schneider, Geschäftsführerin der Praxis für Kinder- und Jugendhilfe, zusammen. So spielt zum Beispiel die Gruppen- bzw. Klassengröße in einer Kita oder Schule für Kinder mit einer Autismus-Spektrum-Störung oder einer sozial-emotionalen Beeinträchtigung bisweilen eine entscheidende Rolle, während dieses Kriterium für Kinder mit einer Sehbehinderung oder einer anderen körperlichen Behinderung mitunter keinen Einfluss auf die Zufriedenheit mit ihrer Inklusion hat.
Etnscheidend ist das Fachwissen
Auch in Bezug auf die personelle Ausstattung der Einrichtungen ergibt sich ein differenziertes Bild. Dabei ist überraschend, dass die Quantität der personellen Ausstattung nicht das entscheidende Kriterium für die Zufriedenheit der Betroffenen ist. Entscheidend ist das Fachwissen und damit die Beratungsqualität der Einrichtungsmitarbeitenden bezüglich der jeweiligen Behinderungen und der damit verbundenen Fördermöglichkeiten. „Dieses Ergebnis ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Ausbildungsinhalte der ErzieherInnen und LehrerInnen offenbar nicht ausreichend auf die Anforderungen eines inklusiven Bildungsbetriebes ausgerichtet sind“, so die Schlussfolgerung von Schneider.
Die Eckdaten zur Studie
Für die Marktstudie wurden die Fragebögen von Eltern und Inklusionsbegleitern ausgewertet, die als StellvertreterInnen für die Kinder befragt wurden. Mit dieser Form der Untersuchung soll die Sicht der Betroffenen stärker in den Blick genommen werden, um so die Ausrichtung von zukünftigen Inklusionsmaßnahmen noch stärker an den Anforderungen der Betroffenen ausrichten zu können.
Die Studie steht auf der Website der Praxis unter https://www.praxis-iris-schneider.de/ zum Download bereit. Zudem kann sie in gedruckter Form angefordert werden bei
Praxis für Kinder- und Jugendhilfe Iris Schneider GmbH
Iris Schneider
Mühlenstraße 6b
53721 Siegburg