GEW: Kooperationsverbot abschaffen!

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Bildungsgewerkschaft begrüßt Vorstoß von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt die Ankündigung von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) für ein stärkeres Engagement des Bundes bei der Finanzierung der Schulen. Anja Bensinger-Stolze, für Schule zuständiges Vorstandsmitglied der GEW, erklärte dazu: „Der Investitionsstau, den die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Jahr 2021 allein für die Schulen mit 46,5 Milliarden Euro beziffert hat, muss dringend abgebaut werden.“ Zudem sei es im Sinne der gleichberechtigten Teilhabe aller wichtig, dass alle Aufgaben der Schule, wie Inklusion und Ganztag, personell und materiell abgesichert würden.

Gemeinsame Kraftanstrengung nötig

Wenn, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, 4.000 allgemein- und berufsbildende Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler mit einem Investitionsprogramm und einem Chancenbudget unterstützt und weitere 4.000 Schulen in benachteiligten Regionen und Quartieren dauerhaft mit mehr Schulsozialarbeit versorgt werden sollen sowie der Digitalpakt verstetigt werden soll, dann sei das nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung möglich. Dafür brauche es eine stärkere Mitfinanzierung durch den Bund. „Das Verbot von Kooperation im Grundgesetz muss gestrichen werden!“

Vom Verbot zum Gebot

Stark-Watzinger hat am Donnerstag im Bundestag erklärt, aus dem Kooperationsverbot im Grundgesetz müsse ein Kooperationsgebot werden. In einem am Mittwoch veröffentlichten Interview mit der Wochenzeitung Die ZEIT hat sich die Ministerin für eine Verfassungsänderung ausgesprochen; die sei „die klarste Lösung“. Hierzu werde die Koalition aus SPD, Grünen und FDP einen Vorschlag machen. Gerade die Digitalisierung zeige, dass es Herausforderungen gebe, die Bund, Länder und Kommunen nur gemeinsam bewältigen könnten, so Stark-Watzinger.

Bildung nachhaltig finanzieren

Im deutschen Föderalismus sind Schulen Ländersache, der Bund kann seit der Föderalismusreform von 2006 nur in Ausnahmen als Finanzier einspringen. Die GEW spricht sich für die komplette Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern in der Bildung aus. Darüber hinaus fordert die Bildungsgewerkschaft die Abschaffung der Schuldenbremse und eine Verlängerung der Laufzeit für die Tilgung der pandemiebedingten Kredite auf 50 Jahre. Um Bildung nachhaltig zu finanzieren, ist aus Sicht der GEW zudem eine gerechtere Steuerpolitik erforderlich, die Einkommensschwache entlastet und Einkommensstarke mehr in die gesellschaftliche Pflicht nimmt.

Quelle: Pressemitteilung GEW