Schulbegleitung im Umbruch: Wenn aus Unterstützung Sparpolitik wird

InklusiveSchulklasse

Poolmodelle können Inklusion verbessern. Ein internes Arbeitspapier zeigt nun aber, wie stark bei der Schulbegleitung auch der Spardruck wächst

Schulbegleitungen ermöglichen vielen Kindern mit Behinderungen erst den Besuch einer allgemeinen Schule. Sie helfen ihnen, sich zu orientieren, am Unterricht teilzunehmen, mit anderen zu kommunizieren, belastende Situationen zu bewältigen oder alltägliche und pflegerische Aufgaben zu meistern.

Seit einiger Zeit verändert sich dieses Unterstützungssystem. Statt einer festen Eins-zu-eins-Begleitung setzen Länder und Kommunen zunehmend auf Pool- und Teammodelle. Eine Assistenzkraft ist dann nicht mehr ausschließlich für ein einzelnes Kind zuständig, sondern unterstützt mehrere Schülerinnen und Schüler.

Dafür gibt es gute Gründe. Poolmodelle können Unterstützung flexibler machen, Ausfälle besser auffangen und die Selbstständigkeit von Kindern fördern. Doch ein vom Paritätischen Gesamtverband im April 2026 veröffentlichtes Arbeitspapier einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zeigt eine zweite Seite dieser Entwicklung: Diskutiert wird auch darüber, individuelle Leistungen zurückzudrängen und die Ausgaben der Eingliederungshilfe zu senken. Der Paritätische warnt deshalb vor erheblichen Eingriffen in bestehende Rechte.

Damit stellt sich eine Frage, die über Kosten und Organisationsmodelle hinausgeht: Welche Unterstützung braucht ein Kind tatsächlich, damit Bildung und Teilhabe gelingen können?

Wer heute Anspruch auf Schulbegleitung hat

Der Anspruch ergibt sich nicht allein aus einer bestimmten Diagnose. Entscheidend ist vielmehr, ob ein Kind wegen einer Behinderung Unterstützung benötigt, um gleichberechtigt an schulischer Bildung teilhaben zu können.

Für Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung können Hilfen zur Schulbildung als Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX gewährt werden. Bei Kindern und Jugendlichen mit einer seelischen oder drohenden seelischen Behinderung richtet sich der Anspruch häufig nach § 35a SGB VIII. Je nach Art der Behinderung können deshalb unterschiedliche Leistungsträger zuständig sein. Die Schule allein entscheidet nicht über den Anspruch.

Eine ärztliche Diagnose führt ebenfalls nicht automatisch zur Bewilligung einer Schulbegleitung. Maßgeblich ist die konkrete Teilhabebeeinträchtigung und die Frage, welche Hilfe erforderlich ist.

Wichtig für die aktuelle Debatte: Das Sozialrecht ermöglicht bereits heute eine gemeinsame Erbringung bestimmter Unterstützungsleistungen. Pooling ist also keine völlig neue Idee. Neu ist vielmehr die Frage, wie stark es künftig zum Regelfall werden soll.

Was für Poolmodelle spricht

Das bestehende System der Eins-zu-eins-Begleitung hat Schwächen. In manchen Klassen arbeiten mehrere Schulbegleitungen nebeneinander, ohne ausreichend in das schulische Team eingebunden zu sein. Sie sind teilweise bei unterschiedlichen Trägern beschäftigt, arbeiten unter verschiedenen Bedingungen und nehmen nicht immer an Teamsitzungen oder Konferenzen teil.

Ein schulbezogenes Assistenzteam könnte diese Zersplitterung verringern. Fest eingesetzte Assistenzkräfte könnten enger mit Lehrkräften, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, Schulsozialarbeit und Schulleitung kooperieren und flexibel dort unterstützen, wo gerade Bedarf besteht.

Auch für Kinder kann das Vorteile haben. Eine dauerhaft unmittelbar neben einem Kind sitzende erwachsene Begleitperson kann dessen Selbstständigkeit beeinträchtigen oder von älteren Schülerinnen und Schülern als stigmatisierend erlebt werden. Eine flexibel verfügbare Assistenz kann dann mehr Teilhabe ermöglichen. Zudem lassen sich Krankheit und andere Ausfälle in einem ausreichend ausgestatteten Team leichter auffangen.

Der entscheidende Vorbehalt steht allerdings schon im ursprünglichen Beitrag: Diese Vorteile entstehen nur, wenn der Pool mit genügend qualifiziertem Personal ausgestattet ist. Wird dieselbe Zahl von Assistenzkräften lediglich auf mehr Kinder verteilt, handelt es sich nicht um eine pädagogische Reform, sondern um eine Leistungskürzung.

Die Bundesregierung will stärker bündeln

Die politische Richtung ist nicht erst durch das Papier des Paritätischen sichtbar geworden. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wird angekündigt, individuelle Leistungen der Sozialgesetzbücher für eine Zusammenfassung zu „pauschalierten und strukturierten Unterstützungsleistungen an Schulen“ zu öffnen. Gleichzeitig sollen multiprofessionelle Teams gestärkt werden.

Auch Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas stellte Pooling in ihrem Grußwort zu den Inklusionstagen am 6. Juli 2026 als einen Bereich dar, in dem Verbesserungen möglich seien. Zugleich betonte sie nach dem im ursprünglichen Beitrag dokumentierten Wortlaut, eine gemeinsame Unterstützung müsse dem individuellen Bedarf entsprechen und für den betroffenen Menschen zumutbar sein. Menschen mit Behinderungen dürften nicht wieder in eine Situation geraten, in der sie um notwendige Unterstützung „betteln“ müssten.

Die Bundesregierung hat damit öffentlich keineswegs die Abschaffung individueller Schulbegleitung angekündigt. Die politische Absicht, Unterstützungsleistungen stärker schulbezogen zu bündeln, ist jedoch klar erkennbar.

Was der Paritätische nun zusätzlich sichtbar macht

Genau hier verändert das vom Paritätischen veröffentlichte Arbeitspapier die Perspektive.

Der Gesamtverband veröffentlichte am 16. April 2026 unter dem Titel „Drohender Kahlschlag im Sozialen“ ein Papier aus einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden. Das zugrunde liegende Dokument trägt den Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ und enthält zahlreiche Vorschläge zur Kinder- und Jugendhilfe und zur Eingliederungshilfe.

Nach Berechnung des Paritätischen erreichen allein die bezifferten Vorschläge ein Volumen von mindestens 8,6 Milliarden Euro. Für einen großen Teil der weiteren Vorschläge wird kein konkretes Einsparvolumen angegeben. Der Verband kritisiert insbesondere, dass mögliche Einsparungen ausführlich betrachtet würden, während Folgen für Betroffene und mögliche Folgekosten weit weniger Gewicht erhielten.

Damit tritt neben die öffentlich bekannte Diskussion über bessere Organisation eine deutlich erkennbare finanzpolitische Dimension.

Aus „Kann“ könnte „Soll“ werden

Besonders konkret wird dies beim Pooling von Schulbegleitungen.

Das Arbeitspapier schlägt vor, die gemeinsame Erbringung von Leistungen deutlich zu stärken. Gruppenleistungen sollen bei gemeinsamer Inanspruchnahme grundsätzlich als mit Einzelleistungen vergleichbare Leistungen angesehen werden. Pooling soll zudem rechtskreisübergreifend möglich sein, also auch Schülerinnen und Schüler einbeziehen können, die nach § 35a SGB VIII Anspruch auf Schulbegleitung haben.

Im Zusammenhang mit § 112 Abs. 4 SGB IX wird darüber hinaus eine stärkere gesetzliche Verankerung gemeinsamer Leistungen diskutiert. Aus der heutigen Möglichkeit könnte wesentlich stärker eine Soll-Regelung werden.

Das ist mehr als eine sprachliche Feinheit. Pooling wäre dann nicht lediglich eine Organisationsform, die im geeigneten Einzelfall genutzt werden kann, sondern würde wesentlich stärker zum gesetzlichen Normalfall.

Weniger Schulbegleiter als ausdrückliches Ziel

Noch deutlicher wird die finanzielle Motivation im Abschnitt „Kostenersparnis / zusätzliche Einnahmen“. Dort heißt es, die Zahl der benötigten Schulbegleiter würde durch eine verstärkte gemeinsame Leistungserbringung „signifikant sinken“, da derzeit in der Regel eine Eins-zu-eins-Betreuung stattfinde. Gleichzeitig hält das Papier fest, dass konkrete Zahlen zum Einsparpotenzial nicht vorliegen.

Das ist ein zentraler Befund.

Pooling wird hier nicht nur mit besserer Zusammenarbeit, Flexibilität oder pädagogischen Vorteilen begründet. Die geringere Zahl benötigter Schulbegleitungen wird ausdrücklich als Einsparmöglichkeit genannt.

Damit wissen wir heute mehr: Der Umbau der Schulbegleitung ist nicht ausschließlich eine pädagogische Reformdebatte. Er ist zugleich Teil einer Auseinandersetzung über die Kosten der Eingliederungshilfe.


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„Bildungsassistenz“ statt individueller Hilfe

Der Paritätische führt zudem einen Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände unter der Überschrift „Infrastrukturangebote statt Einzelfallhilfen“ auf. Danach sollen allgemeine Infrastrukturangebote stärker Vorrang vor individuellen Hilfen erhalten. Für den Bildungsbereich wird ausdrücklich eine „Bildungsassistenz“ statt individueller Integrationshelfer beziehungsweise Schulassistenz genannt.

Dahinter steht zunächst ein plausibler Gedanke: Eine inklusive Schule sollte möglichst viel Unterstützung selbst bereitstellen und strukturelle Defizite nicht dadurch kompensieren, dass immer mehr einzelne Kinder eine persönliche Assistenz erhalten.

Doch genau an dieser Stelle entscheidet die Reihenfolge.

Werden Schulen zuerst personell und fachlich so ausgestattet, dass sie mehr Unterstützung selbst leisten können, kann dies individuelle Schulbegleitung tatsächlich teilweise entbehrlich machen.

Werden individuelle Ansprüche dagegen reduziert, bevor diese Strukturen vorhanden sind, entsteht keine Inklusion, sondern eine Versorgungslücke.

Bayern zeigt den wachsenden Kostendruck

Warum der politische Druck steigt, zeigen die Länderzahlen.

In Bayern erhöhte sich die Zahl der registrierten Fälle bei Kindern mit seelischen Behinderungen oder entsprechenden Teilhabebeeinträchtigungen nach Angaben des Sozialministeriums von 2.755 im Jahr 2018 auf 6.842 im Jahr 2024. Die Ausgaben der Jugendämter stiegen im selben Zeitraum von 48,5 Millionen auf mehr als 133,5 Millionen Euro.

Auch bei Kindern und Jugendlichen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen wuchs die Zahl der Leistungsberechtigten. Für 2024 wurden in Bayern rund 20.085 Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen zur Teilhabe an Bildung gezählt. Die Bezirke gaben dafür rund 678 Millionen Euro aus, wobei diese Summe im Wesentlichen, aber nicht ausschließlich Schulbegleitungen umfasst.

Das bayerische Sozialministerium bezeichnete das Pooling von Schulbegleitungen im Juni 2026 als eine „Kernforderung Bayerns“, sofern es möglich und sinnvoll sei.

Damit zeichnet sich in Bayern keineswegs das Ende der Schulbegleitung ab. Sehr wohl wächst aber der politische Druck, persönliche Eins-zu-eins-Hilfen häufiger durch gemeinsame Angebote zu ersetzen.

Hamburg zeigt den Konflikt in der Praxis

Noch deutlicher lässt sich der Konflikt in Hamburg beobachten.

Dort stieg die Zahl der Fälle mit bewilligter Schulbegleitung von 1.574 im Schuljahr 2014/15 auf 4.011 im Schuljahr 2025/26. Gleichzeitig erhöhten sich die Ausgaben von rund 6,75 Millionen Euro im Jahr 2014 auf rund 42,15 Millionen Euro im Jahr 2025.

Die Hamburger Schulbehörde will das System zum Schuljahr 2026/27 weiterentwickeln. Sie verweist auf steigende Fallzahlen und Kosten und betont zugleich, dass die grundlegenden Bewilligungskriterien bestehen bleiben sollen. Bildungssenatorin Ksenija Bekeris widersprach der Darstellung einer pauschalen Kürzung.

GEW und Elternkammer Hamburg bewerten die Veränderungen wesentlich kritischer. Sie sehen die Gefahr tatsächlicher Einschränkungen und bemängeln unter anderem Beteiligungs- und Verfahrensfragen sowie Veränderungen bei der personellen Besetzung.

Hamburg zeigt damit beispielhaft, wie schwierig die Unterscheidung zwischen Reform und Kürzung in der Praxis werden kann. Entscheidend ist nicht allein, wie ein neues Modell bezeichnet wird, sondern was sich für das einzelne Kind tatsächlich verändert: Wie viele Stunden Unterstützung stehen zur Verfügung? Wer übernimmt sie? Welche Qualifikation besitzt die Person? Und ist Hilfe dann verfügbar, wenn das Kind sie benötigt?

Schleswig-Holstein trennt zwei Aufgaben

Schleswig-Holstein zeigt einen anderen Ansatz. Dort wird ausdrücklich zwischen individueller Schulbegleitung als Leistung der Eingliederungshilfe und allgemeiner Schulischer Assistenz als Teil des schulischen Unterstützungssystems unterschieden.

Diese Trennung ist für die gesamte Reformdebatte interessant.

Allgemeine schulische Assistenz kann individuelle Schulbegleitung ergänzen und in manchen Fällen auch überflüssig machen. Sie ist aber nicht automatisch dasselbe wie eine individuell erforderliche Hilfe.

Damit wird auch deutlich, worum es bei der Aufgabenverteilung gehen sollte: Das Bildungssystem muss gute inklusive Bedingungen schaffen. Die Eingliederungshilfe muss dort individuelle behinderungsbedingte Bedarfe abdecken, wo allgemeine schulische Angebote nicht ausreichen.

Bildung braucht Bindung

Bei allen Diskussionen über Zuständigkeiten, Personalstunden und Kosten darf dabei eine pädagogische Dimension nicht verloren gehen: Schulbegleitung besteht nicht nur aus einzelnen Verrichtungen. Sie findet in Beziehungen statt.

Armin Krenz und Ferdinand Klein stellen diesen Zusammenhang bereits mit ihrem Buchtitel „Bildung durch Bindung“ in den Mittelpunkt. Ihr Ansatz verbindet bindungs- und beziehungsorientierte Pädagogik mit der Frage, unter welchen Bedingungen Kinder sich entwickeln und Bildungsprozesse gelingen können.

Auch Joachim Bauer hat die Bedeutung der Beziehung für schulisches Lernen ausdrücklich herausgearbeitet. In seinem Beitrag „Die Bedeutung der Beziehung für schulisches Lehren und Lernen. Eine neurobiologisch fundierte Perspektive“ beschreibt er pädagogische Beziehungen als durch wechselseitige Resonanz geprägt und hebt die Balance von Einfühlung und Führung hervor.

Für die Schulbegleitung ist dieser Gedanke von unmittelbarer Bedeutung.

Gerade Kinder, denen Kommunikation, Selbstregulation, Orientierung oder der Umgang mit wechselnden Situationen schwerfallen, können auf Kontinuität und Vorhersehbarkeit besonders angewiesen sein.

Eine vertraute Begleitperson lernt mit der Zeit häufig Signale kennen, die Außenstehenden kaum auffallen: Wann wird eine Situation zu viel? Wann braucht das Kind Hilfe und wann gerade keine? Welche Ansprache schafft Sicherheit? Wann kann sich die Begleitperson zurückziehen, damit das Kind selbstständig handelt oder Kontakt zu anderen Kindern aufnimmt?

Dieses Wissen entsteht nicht allein durch fachliche Qualifikation. Es entwickelt sich auch durch gemeinsame Erfahrung, Kontinuität und Vertrauen.

Bindung bedeutet nicht Abhängigkeit

Die Bedeutung verlässlicher Beziehungen spricht allerdings nicht automatisch für eine dauerhafte Eins-zu-eins-Begleitung.

Ziel guter Assistenz ist nicht Abhängigkeit, sondern zunehmende Selbstständigkeit. Eine Begleitperson sollte sich zurücknehmen, wenn ein Kind Situationen selbst bewältigen kann. Sie sollte soziale Kontakte ermöglichen statt sich zwischen das Kind und seine Klasse zu stellen.

Auch ein Poolmodell kann verlässliche Beziehungen schaffen. Ein festes Assistenzteam, dessen Mitglieder ein Kind kennt und dem es vertraut, kann sogar robuster sein als die ausschließliche Bindung an eine einzige Person: Fällt diese aus, bricht die Unterstützung nicht vollständig weg.

Problematisch wird Pooling dort, wo es vor allem wechselnde Zuständigkeiten bedeutet und notwendige Kontinuität verloren geht.

Bildung braucht Bindung – aber Bindung muss nicht zwangsläufig Eins-zu-eins-Begleitung bedeuten.

Qualifikation, Beziehung und Kontinuität

Deshalb gehört zur Reformdebatte noch ein weiterer Punkt, der häufig zu wenig beachtet wird: die Qualifikation der Schulbegleitungen.

Eine einheitliche bundesweite Berufsausbildung für Schulbegleitung gibt es nicht. Je nach Aufgabe, Leistungsträger und Anbieter kommen pädagogisch oder pflegerisch qualifizierte Fachkräfte, angelernte Beschäftigte, Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger oder teilweise auch Menschen im Freiwilligendienst zum Einsatz.

Dabei unterscheiden sich die Anforderungen erheblich. Unterstützung bei einfachen organisatorischen Aufgaben verlangt andere Kompetenzen als die Begleitung eines Kindes mit komplexer Kommunikation, schweren Krisensituationen oder medizinischem Pflegebedarf.

Gleichzeitig erschweren unsichere Beschäftigungsbedingungen, geringe Stundenumfänge oder häufige Arbeitgeberwechsel vielerorts den Aufbau stabiler Beziehungen.

Für eine gute Schulbegleitung braucht es deshalb drei Dinge zugleich:

fachliche Kompetenz, verlässliche Beziehungen und personelle Kontinuität.

Keine dieser Voraussetzungen lässt sich durch die andere ersetzen.

Was sich in einer Kostenrechnung kaum erfassen lässt

Genau darin liegt auch eine Schwäche rein fiskalischer Betrachtungen.

Berechnen lässt sich, wie viele Kinder eine Assistenzkraft gleichzeitig unterstützt oder wie viele Stellen sich durch gemeinsame Leistungserbringung möglicherweise einsparen lassen.

Schwerer zu berechnen ist, was geschieht, wenn notwendige Unterstützung nicht mehr verlässlich verfügbar ist: wenn Krisensituationen häufiger auftreten, ein Kind weniger am Unterricht teilnehmen kann oder eine inklusive Beschulung schließlich scheitert.

Der Paritätische kritisiert genau diese Verkürzung. Nach seiner Bewertung folgt ein großer Teil der Vorschläge der Logik, teurere individuelle Hilfen durch günstigere kollektive Angebote zu ersetzen, ohne ausreichend zu berücksichtigen, ob diese Angebote vorhanden sind und den Bedarf tatsächlich decken.

Diese Aussage ist die Bewertung des Paritätischen und muss als solche erkennbar bleiben.

Das zugrunde liegende Arbeitspapier selbst belegt jedoch, dass die Einsparerwartung bei der stärkeren gemeinsamen Leistungserbringung ausdrücklich eine Rolle spielt. Die Zahl benötigter Schulbegleitungen soll danach „signifikant sinken“, obwohl für das tatsächliche Einsparpotenzial keine konkreten Zahlen genannt werden.

Auch die Zuständigkeit steht zur Diskussion

Dass die Debatte stark von Finanzierungsfragen geprägt ist, zeigt noch ein anderer Vorschlag des Arbeitspapiers.

Beim Beispiel von Schulbegleitung für Kinder mit Diabetes wird über eine konsequentere Abgrenzung zwischen Eingliederungshilfe und gesetzlicher Krankenversicherung diskutiert. Für Diabeteserkrankungen ohne zusätzlichen Teilhabebedarf soll demnach die Krankenversicherung zuständig sein. Das Arbeitspapier beziffert die geschätzten Leistungsausgaben für Schulbegleitung im Jahr 2024 auf rund 2,8 Milliarden Euro und rechnet vor, dass schon eine Verlagerung von einem Prozent dieser Ausgaben auf das SGB V knapp 30 Millionen Euro ausmachen könnte.

Für Familien ist jedoch weniger entscheidend, welcher öffentliche Haushalt eine Leistung finanziert. Entscheidend ist, dass Zuständigkeitsfragen nicht zu Verzögerungen oder Versorgungslücken führen.

Nicht jeder Unterstützungsbedarf lässt sich poolen

Damit führt die Debatte zurück zum einzelnen Kind.

Ein Kind, das nur bei Übergängen, bestimmten Arbeitsphasen oder organisatorischen Aufgaben Unterstützung benötigt, kann von einem Poolmodell profitieren.

Anders kann die Situation bei einem Kind aussehen, das kontinuierliche Orientierung benötigt, in Krisensituationen unmittelbar Hilfe braucht, dauerhaft auf Kommunikationsassistenz angewiesen ist oder pflegerische Unterstützung benötigt. Auch eine stabile Beziehung kann Teil dieses individuellen Bedarfs sein. Der ursprüngliche Beitrag hatte deshalb bereits darauf hingewiesen, dass insbesondere Kinder mit komplexen Kommunikationsbeeinträchtigungen, psychischen Erkrankungen oder anderen hohen Unterstützungsbedarfen auf verlässliche Bezugspersonen angewiesen sein können.

Deshalb darf nicht die vorhandene Organisationsform bestimmen, welche Hilfe ein Kind bekommt.

Der Bedarf des Kindes muss bestimmen, welche Organisationsform geeignet ist.

Was bisher sichtbar war – und was wir jetzt wissen

Genau darin liegt die neue Qualität der Diskussion.

Bisher sichtbar war der organisatorische Umbau. Bundesregierung, Länder und Kommunen wollen Unterstützungsleistungen stärker bündeln. Bayern bezeichnet Pooling als Kernforderung. Hamburg verändert seine Bewilligungs- und Organisationspraxis. Schleswig-Holstein zeigt, wie allgemeine Schulassistenz und individuelle Schulbegleitung voneinander unterschieden werden können.

Das alles kann pädagogisch sinnvoll sein. Eine inklusive Schule kann nicht dauerhaft darauf beruhen, dass strukturelle Defizite durch immer mehr individuelle Begleitpersonen kompensiert werden.

Das vom Paritätischen veröffentlichte Arbeitspapier zeigt nun aber, welche finanzpolitische Dimension hinter dieser Entwicklung ebenfalls steht. Pooling soll stärker zum Regelfall werden. Individuelle Leistungen sollen teilweise durch Infrastrukturangebote ersetzt werden. Die Zahl benötigter Schulbegleitungen könnte nach dem Arbeitspapier „signifikant sinken“.

Der Paritätische bewertet die Gesamtheit dieser Vorschläge als drohenden „Kahlschlag“ im Sozialen. Das ist seine politische Bewertung.

Unabhängig davon lässt sich aus dem veröffentlichten Papier festhalten: Die Kostenfrage spielt bei den Reformüberlegungen zur Schulbegleitung eine zentrale Rolle.

Nicht Pool oder Einzelbegleitung ist die entscheidende Frage

Damit greift die einfache Alternative „Eins-zu-eins-Begleitung oder Pool?“ zu kurz.

Eine gute inklusive Schule braucht unterschiedliche Lösungen.

Für manche Kinder kann ein festes Assistenzteam die bessere Unterstützung bieten. Andere benötigen zumindest über einen längeren Zeitraum eine verlässliche persönliche Bezugsperson. Wieder andere können mit zunehmender Selbstständigkeit von einer individuellen Begleitung in ein flexibleres Modell wechseln.

Pooling kann Zusammenarbeit verbessern, Stigmatisierung verringern und Unterstützung flexibler machen. Es kann aber nur funktionieren, wenn genügend qualifiziertes Personal vorhanden ist und individuelle Ansprüche erhalten bleiben.

Denn Schulbegleitung ist mehr als die Verteilung von Assistenzstunden. Wo Kinder auf Unterstützung angewiesen sind, spielen auch Beziehung, Vertrauen und Kontinuität eine Rolle für ihre Fähigkeit, sich auf Lernen und soziale Teilhabe einzulassen.

Eine Reform muss deshalb Schulen stärken, gute Assistenzstrukturen schaffen und individuelle Hilfe dort sichern, wo sie benötigt wird.

Pooling kann Teil einer guten inklusiven Schule sein. Es darf aber nicht zum Sparmodell werden, bei dem sich der Unterstützungsbedarf des Kindes nach dem vorhandenen Personal richtet.

Am Ende entscheidet nicht, wie viele Begleitpersonen sich einsparen lassen. Entscheidend ist, ob ein Kind mit Behinderung tatsächlich lernen, Beziehungen aufbauen, selbstständiger werden und gleichberechtigt am Leben seiner Schule teilnehmen kann.

Quellen

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. (2026): Drohender Kahlschlag im Sozialen. Ein aktuelles Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden enthüllt drastische Kürzungspläne in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe. Berlin, 16. April 2026. Enthalten ist das Arbeitspapier Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen.

CDU, CSU und SPD (2025): Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode. Berlin, Abschnitt „Förderung von Schulen“.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2026): Bärbel Bas: Behinderung bedeutet andere Wege, aber nicht weniger Möglichkeiten. Grußwort zu den Inklusionstagen am 6. Juli 2026.

Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, § 112 – Leistungen zur Teilhabe an Bildung sowie Sozialgesetzbuch Achtes Buch, § 35a – Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung.

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (2026): Pressemitteilung vom 22. Juni 2026 zur Sozialstaatsreform und zum Pooling von Schulbegleitungen.

Bayerischer Rundfunk (2026): Bedarf an Schulbegleitern in Bayern deutlich gestiegen. BR24, 22. Februar 2026.

Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (2026): Schulbegleitung in Hamburg wird weiterentwickelt, Pressemitteilung vom 26. Juni 2026; sowie die Stellungnahme Inklusion an Hamburgs Schulen steht nicht zur Debatte – Schulbegleitung wird nicht pauschal gekürzt.

Elternkammer Hamburg (2026): Beschluss 755-06: Aussetzung der Anpassungen in der Organisation der Schulbegleitung zum Schuljahr 2026/27 wegen erheblicher Beteiligungs- und Verfahrensmängel, 24. Juni 2026.

GEW Hamburg (2026): Schulbehörde beschönigt Einschnitte bei der Schulbegleitung, Juni 2026.

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein: Inklusion in Schulen – Schulbegleitung. Darstellung der Abgrenzung zwischen Schulbegleitung und Schulischer Assistenz.

Klein, Ferdinand / Krenz, Armin: Bildung durch Bindung. Vandenhoeck & Ruprecht. Der Band verbindet Fragen von Bindung, Entwicklung und pädagogischer Begleitung. (Vandenhoeck & Ruprecht)

Bauer, Joachim (2010): Die Bedeutung der Beziehung für schulisches Lehren und Lernen. Eine neurobiologisch fundierte Perspektive. In: Pädagogik, 62. Jahrgang, Heft 7/8, S. 6–9. (Fachportal Pädagogik)

Bertelsmann Stiftung / Kultusministerkonferenz: Untersuchungen und statistische Daten zur Entwicklung schulischer Inklusion in Deutschland.

Vereinte Nationen: Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, insbesondere Artikel 24 „Bildung“.

Gernot Körner




150.000 neue Ganztagsplätze an Grundschulen bis 2030 nötig

Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt: Vor allem in Westdeutschland fehlen trotz Rechtsanspruch ab 2026 noch zehntausende Ganztagsplätze an Grundschulen – besonders in Bayern und NRW

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule kommt – doch vor allem in Westdeutschland fehlen noch viele Plätze. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Institut der deutschen Wirtschaft (IW).

Demnach müssen bis zum Schuljahr 2029/30 rund 150.000 zusätzliche Ganztagsplätze geschaffen werden, damit der Anspruch bundesweit erfüllt werden kann.

Rechtsanspruch startet ab 2026

Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe. In den darauffolgenden Jahren wird er schrittweise auf die Klassen 2 bis 4 ausgeweitet.

Ziel ist es, Familien zu entlasten und Kindern bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen. Doch besonders in den westdeutschen Bundesländern klafft noch eine deutliche Lücke zwischen Angebot und Bedarf.

Besonders großer Bedarf in Bayern und NRW

Die IW-Berechnungen zeigen deutliche regionale Unterschiede:

  • Nordrhein-Westfalen: rund 45.300 fehlende Plätze
  • Bayern: rund 42.300 fehlende Plätze

Geht man sogar von einer Zielquote von 75 Prozent ganztags betreuter Grundschulkinder aus, steigt der Bedarf drastisch: Mehr als 570.000 zusätzliche Plätze wären dann bundesweit erforderlich.

Allein in:

  • Bayern: etwa 204.000 Plätze
  • Nordrhein-Westfalen: rund 126.000 Plätze
  • Baden-Württemberg: etwa 105.000 Plätze

Hier zeigt sich: Der Ausbau ist vielerorts noch eine enorme Kraftanstrengung.

Hamburg und Ostdeutschland als Vorbilder

Ganz anders stellt sich die Situation in Ostdeutschland und in Hamburg dar. Dort werden bereits heute deutlich mehr als 75 Prozent der Grundschulkinder ganztags betreut.

Zwar gibt es auch hier kleinere Unterschiede zwischen den von Eltern gewünschten Betreuungszeiten und der tatsächlichen Quote, doch durch sinkende Kinderzahlen dürften sich diese Lücken schließen. Ein größerer weiterer Ausbau scheint aktuell nicht nötig.

Qualität entscheidet über Attraktivität

Neben dem quantitativen Ausbau spielt die Qualität der Angebote eine entscheidende Rolle.

IW-Experte Wido Geis-Thöne betont: Ganztagsangebote müssen für Familien attraktiv sein. Dazu gehören unter anderem:

  • verlässliche und flexible Öffnungszeiten
  • gute pädagogische Qualität
  • Ferienbetreuung
  • bezahlbare Elternbeiträge

Ganztagsbetreuung stärkt nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie bietet Kindern zusätzliche Lern- und Fördermöglichkeiten, soziale Erfahrungen und bessere Teilhabechancen.

Wie wurde gerechnet?

Für die Studie hat das IW den voraussichtlichen Bedarf im Schuljahr 2029/2030 berechnet. Grundlage waren:

  • die prognostizierte Entwicklung der Grundschulkinderzahlen
  • die im Jahr 2024 von Eltern geäußerten Betreuungswünsche
  • das aktuell vorhandene Angebot an Ganztagsplätzen

Das Ergebnis macht deutlich: Der Rechtsanspruch ist politisch beschlossen – doch insbesondere in Westdeutschland bleibt der Weg bis zur flächendeckenden Umsetzung noch weit. In vielen Regionen wird sich in den kommenden Jahren einiges bewegen. Entscheidend wird sein, dass nicht nur neue Plätze entstehen – sondern gute Ganztagsschulen, in denen Kinder gerne lernen und leben.




So kann Nachhaltigkeit allen schmecken

Fachkongress Kita- und Schulverpflegung – Online-Teilnahme kostenlos

In der Kita- und Schulverpflegung können Nachhaltigkeit und Wertschätzung täglich gelebt werden. Eine qualitativ hochwertige Verpflegung mit Lebensmitteln aus regionaler und ökologischer Erzeugung unterstützt regionale Wertschöpfungsketten vor Ort. Eine erfolgreiche Umsetzung ist eine große Herausforderung für alle Beteiligten und oftmals ist die Akzeptanz der Verpflegung bei den Kindern und Jugendlichen eher gering. Der Fachkongress Kita- und Schulverpflegung zeigt, wie Qualität mit Genuss in der Verpflegung etabliert werden kann. Ein wertschätzender Umgang mit Lebensmitteln ist hierbei besonders wichtig. Dazu gehört auch, Lebensmittelabfälle in Kitas und Schulen so gering wie möglich zu halten und die Kinder und Jugendlichen hierfür zu sensibilisieren.

Das Programm finden Sie unter: https://kita-schulverpflegung.bayern.de/veranstaltungen/307249/index.php

Hinweise zur Teilnahme:

Der Fachkongress Kita- und Schulverpflegung findet am Donnerstag, 29.09.2022, von 10 bis 15 Uhr im Max-Joseph-Saal der Residenz München (Residenzstraße 1, 80333 München) statt.

Bitte melden Sie sich bis zum 21.09.2022 an unter: https://vernetzungsstellebayern.livestream-server.de/

Bitte beachten Sie: An der Residenz München stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die Opern-Tiefgarage oder reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln an.

Die Verpflegungspauschale für die Präsenzteilnahme beträgt 20 €. Alternativ kann die Veranstaltung kostenlos online über einen Livestream verfolgt werden.

Quelle: Laetitia Gasse/Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn)

Unser Buchtipp:

Kochen und Backen mit Kindern

Wir sollten keine Gelegenheit verpassen, gemeinsam mit Kindern zu kochen. Denn Ernährung ist die Grundlage unseres Lebens. Darüber wollen Kinder jede Menge erfahren. Beim gemeinsamen Zubereiten von Speisen, entsteht aus der Küche ein Spiel- und Lernort, der alle Sinne anspricht. Es duftet nach Kräutern und Gewürzen, Obst und Gemüse leuchten in bunten Farben und der Deckel klappert auf dem Topf. Vor allem gibt es jede Menge zum Schnippeln und Kneten, zum Schmecken und Ausprobieren!
In diesem Buch finden Sie eine Fülle kindgerechter Rezepte. Hier können die Kinder richtig mitkochen. Leicht nachvollziehbare Illustrationen und die reiche Bildsprache helfen Kindern, die noch nicht lesen können, Grundlagen und Zubereitungsweisen Schritt für Schritt zu verstehen. Jedes Gericht hat seine eigene Geschichte. Zutaten, Zubereitung und Herkunft, Tipps und Anregungen bieten Gesprächsstoff und wichtiges Basiswissen zu unserer Ernährung.

Manon Sander
Kochen und Backen mit Kindern
Hardcover, 288 Seiten
ISBN: 978-3-934333-48-2
7,95 €




„Kita im Aufbruch“: Nachhaltigkeit von klein auf lernen

Kitas aus ganz Bayern können sich beim Landesbund für Vogelschutz e. V. für das Bildungsprojekt bewerben

„Jeder Einzelne aber auch wir als Gemeinschaft sind gefordert, den nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Weltzu erhalten. Kitas als früheste Bildungseinrichtung sind besonders geeignet, um einen Lernort zu schaffen, an dem Bildung für nachhaltige Entwicklung ganzheitlich verankert und gelebt wird“, sagt der Vorsitzende des Landesbunds für Vogelschutz e. V. (LBV) Dr. Norbert Schäffer. Nach einer Modellphase geht das Projekt nun in die zweite Runde. Ab sofort können sich Kindertageseinrichtungen und Kindergärten aus ganz Bayern bei uns bis zum15.05.2022 bewerben unter www.lbv.de/kitaimaufbruch.

Leben nachhaltig gestalten

Das Bildungsprojekt „Kita im Aufbruch“ möchte das Leben in der Kita gemeinsam mit dem Team, den Eltern, den Kindern und dem Träger in vielfältiger Weise nachhaltig gestalten. Wir unterstützen hier für eineinhalb Jahre mit Workshops, Beratung und Materialien. „Wir ermöglichen den Einrichtungen, alltägliche Gewohnheiten und Tagesabläufe sowie Strukturen unter dem Fokus Nachhaltigkeit zu überdenken und Veränderungen in Gang zu setzen“, so die Projektleiterin Alexandra Lindig. Bayerische Kindertageseinrichtungen aller Träger, besonders solche, die bisher nur wenig im Bereich der Nachhaltigkeit gearbeitet haben, sind aufgerufen sich für dieses Projekt zu bewerben. „Kita im Aufbruch“ wird gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Modellphase 2020

In der Modellphase von 2020 wurden fünf bayerische Kindertageseinrichtungen durch das Projekt begleite. „Trotz der erschwerten Rahmenbedingungen durch die Coronakrise haben sich diese Kitas auf den Weg gemacht und sind ganz individuelle, an ihre Situation vor Ort angepasste Schritte in Richtung Nachhaltigkeit gegangen“ sagt Johanna Krause, Projektleiterin des Modellprojekts.

Inhalte einer Bildung für nachhaltige Entwicklung

Die teilnehmenden pädagogischen Fachkräfte lernen im Projekt Inhalte einer Bildung für nachhaltige Entwicklung, die 17 Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der UN sowie den Referenzrahmen für die frühkindliche Bildung kennen. Auch Kinder und Eltern sind mit viel Praxisbezug beteiligt. „Upcycling-Projekte, Plastikreduktion im gesamten Kita-Alltag, Tauschschränke mit gebrauchten Büchern und Spielsachen sowie die Umstellung auf Frischküche mit regionalem, saisonalem und biologischem Angebot sind nur ein kleiner Einblick in die vielfältigen Aktionen der Modellphase“, berichtet Alexandra Lindig.

Bewerbungsformular und weitere Informationen

Während die Prozessbegleitung für die ersten fünf Kitas endet, können sich ab sofort bayerische Kindergärten für die zweite Runde „Kita im Aufbruch“ bei uns bewerben. „Bildung für nachhaltige Entwicklung endet nicht mit einem Projekt, sondern versteht sich als tiefgreifender, langfristiger Wandlungsprozess“, so Lindig.

Das Bewerbungsformular und nähere Informationen sind zu finden unter www.lbv.de/kitaimaufbruch.




Studie zeigt: deutlich mehr Kinder mit SARS-CoV-2 infiziert als bekannt

Etwa achtmal mehr Kinder weisen Antikörper gegen Corona auf als am Ende der ersten Welle:

Eine Studie des Helmholtz Zentrums München kommt zu dem Ergebnis, dass während der zweiten Corona-Welle drei- bis viermal mehr Kinder in Bayern mit SARS-CoV-2 infiziert waren, als über PCR-Tests gemeldet. Zudem wiesen am Ende der zweiten Welle etwa achtmal mehr Kinder Antikörper gegen das Coronavirus auf als am Ende der ersten Welle.

Tests mit Blutproben

Die Häufigkeit von SARS-CoV-2-Infektionen bei Kindern im Vorschul- und Schulalter ist ein wichtiger Maßstab, um über Kindergarten- und Schulöffnungen zu entscheiden. Mit der Screening-Studie „Fr1da“ untersuchen Forschende unter der Leitung von Anette-Gabriele Ziegler Kinder in Bayern auf ein Frühstadium von Typ-1-Diabetes. Bei diesen Tests werden Blutproben entnommen.

Um diese wertvolle Studieninfrastruktur auch für die Corona-Pandemiebekämpfung nutzbar zu machen, beschloss die Forschungsgruppe im vergangenen Jahr, auch SARS-CoV-2-Antikörpertests mit besonders hoher Genauigkeit in ihre Untersuchungen mit einzubeziehen. Noch während der ersten Welle im Frühjahr 2020 ergaben die Testergebnisse bei den untersuchten Kindern eine SARS-CoV-2-Antikörperhäufigkeit von 0,87 Prozent. Dies bedeutet, dass sechsmal mehr Kinder in Bayern mit dem Coronavirus infiziert waren als über PCR-Tests gemeldet.

Mehr Infektionen während der zweiten Welle 

Durch die Fortführung der Fr1da-Studie in Bayern stellen die WissenschaftlerInnen nun fest, dass der Nachweis von SARS-CoV-2-Antikörpern während der zweiten Welle im Herbst und Winter deutlich erhöht war. Vorschulkinder wiesen im Testzeitraum zwischen Oktober 2020 und Februar 2021 eine Antikörperhäufigkeit von 5,6 Prozent auf.

Bei Schulkindern, die von November 2020 bis Februar 2021 getestet wurden, lag der Wert sogar bei 8,4 Prozent. Insgesamt war die Antikörperhäufigkeit am Ende der zweiten Welle (Januar und Februar 2021) etwa achtmal höher als am Ende der ersten Welle (April bis Juli 2020). Außerdem zeigten die Ergebnisse, dass in der zweiten Welle drei- bis viermal mehr Vorschul- und Schulkinder in Bayern mit SARS-CoV-2 infiziert waren als über PCR-Tests gemeldet. 

Viele Kinder sind asymptomatisch

Markus Hippich, Erstautor der Studie und Wissenschaftler am Helmholtz Zentrum München, sagt: „Dass die Häufigkeit der Infektion bei Kindern höher ist, als durch die PCR-basierte Virusüberwachung gemeldet, ist wahrscheinlich zum Teil auf asymptomatische Fälle im Kindesalter zurückzuführen.“ Von den 446 Kindern, die in der zweiten Welle positiv getestet wurden, füllten 92,6 Prozent Fragebögen zu Symptomen aus. Der Anteil antikörperpositiver Kinder ohne Symptome lag bei den Vorschulkindern bei 68,0 Prozent. Bei den Schulkindern waren es 51,2 Prozent. 

Viele Gründe, eine Auswirkung

Der starke Anstieg der SARS-CoV-2-Infektionen während der zweiten Welle ist nach Vermutung der Forschungsgruppe Ergebnis einer Kombination verschiedener Ereignisse. Dazu gehören eine allgemein höhere Virusexposition im Herbst und Winter, Schulöffnungen und neue, infektiösere Virusvarianten. Studienleiterin Anette-Gabriele Ziegler erklärt: „Oft wird angenommen, dass Kinder eine geringere Anfälligkeit für eine SARS-CoV-2-Infektion haben als Erwachsene. Die Datenlage dazu ist jedoch spärlich. Die Ergebnisse unserer Studie zeigen deutlich, dass sowohl Kinder im Vorschul- als auch im Schulalter für eine SARS-CoV-2-Infektion empfänglich sind. Um das Infektionsgeschehen in dieser Bevölkerungsgruppe besser in den Griff zu bekommen, könnten entsprechende Maßnahmen zur Eindämmung der Virusausbreitung in Kindergärten und Schulen hilfreich sein.“

Antikörper über mehrere Monate nachweisbar

Innerhalb der Studie konnten Kinder, die positiv auf SARS-CoV-2-Antikörper getestet wurden, eine weitere Probe zur Überprüfung der Entwicklung des Antikörperstatus abgeben. Die WissenschaftlerInnen beobachteten, dass der Titer der Antikörper im Blut innerhalb eines Zeitraum von durchschnittlich drei Monaten nach der ersten Probe zunahm. Insgesamt blieben 64 von 66 Kindern in der Nachverfolgung positiv für SARS-CoV-2 Antikörper. Die Forschungsgruppe geht davon aus, dass dies weniger das Ergebnis einer erneuten Infektion als vielmehr der natürliche Verlauf nach einer Corona-Infektion ist.

Kein Zusammenhang zwischen Typ-1-Diabetes und COVID-19 bei Kindern

Die Fr1da-Studie untersucht Kinder in Bayern bis zu einem Alter von 10 Jahren auf präsymptomatischen Typ-1-Diabetes, der durch multiple Inselautoantikörper definiert ist. Weder während ersten noch der zweiten Welle konnte ein Zusammenhang zwischen präsymptomatischem Typ-1-Diabetes (positiver Test auf Inselautoantikörper) und einer durchgemachten Erkrankung an COVID-19 (positiver Test auf SARS-CoV-2-Antikörper) festgestellt werden. 

Einschränkungen der Studie

Antikörper gegen SARS-CoV-2 sind erst nach einer bis vier Wochen nachweisbar. Deshalb können diese Messwerte nicht dafür genutzt werden, um Aussagen über das aktuelle Infektionsgeschehen zu treffen. 

Über die Studie

Diese Studie wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Deutschen Zentrums für Diabetesforschung (DZD) unterstützt. Förderer der Fr1da-Studie sind die LifeScience-Stiftung, JDRF und The Helmsley Charitable Trust.

Originalpublikation

Hippich et al., 2021: A Public Health Antibody Screening Indicates a Marked Increase of SARS-CoV-2 Exposure Rate in Children during the Second Wave. Med, DOI: 10.1016/j.medj.2021.03.019

Quelle: Helmholtz-Zentrum München