Kita als Schlüsselphase: Armin Krenz fordert dringend Umdenken

krenz-vortrag freiburg

In Freiburg plädiert Armin Krenz vor großem Publikum für eine Pädagogik, die sich konsequent an den Bedürfnissen von Kindern orientiert – und warnt vor den Fehlentwicklungen im Bildungssystem

Mehr als 300 Teilnehmende – vor Ort in der Aula der Katholischen Hochschule Freiburg sowie online zugeschaltet – haben am 20. April 2026 den Vortrag von Prof. Dr. Armin Krenz verfolgt. Im Rahmen der Reihe „Leben und Lernen im Wandel“ des Freiburger Bündnisses „Eine Schule für alle“ stellte der renommierte Entwicklungspsychologe die frühe Kindheit als entscheidende Phase für die gesamte menschliche Entwicklung in den Mittelpunkt.

Bereits zu Beginn machte Krenz deutlich, worum es geht: Die Kita-Zeit ist keine vorbereitende Zwischenphase, sondern eine eigenständige, hochbedeutsame Entwicklungszeit. Was Kinder hier erleben, beeinflusst nachhaltig ihre Persönlichkeit, ihre Lernfähigkeit und ihr soziales Verhalten. Frühkindliche Bildung ist kein „Vorlauf“ für Schule, sondern ein eigenständiger, hochkomplexer Entwicklungsraum mit langfristiger Wirkung.

Bildung beginnt lange vor der Schule

Krenz knüpfte an internationale Bildungsdebatten an und erinnerte daran, dass bereits Organisationen wie die UNESCO die frühe Kindheit als entscheidend für nachhaltige Entwicklung definieren. Was Kinder in diesen Jahren an Grundhaltungen, emotionalen Erfahrungen und sozialen Kompetenzen erwerben, prägt ihr gesamtes späteres Leben.

Dabei stellte er eine zentrale Frage: Was verstehen wir eigentlich unter Bildung?

Seine Antwort widerspricht gängigen Praxisformen. Bildung sei nicht die Anhäufung von Wissen, sondern die Entfaltung von Persönlichkeit, Kreativität und Verantwortung. Sie vollziehe sich im Alltag, in Beziehungen und im eigenaktiven Erleben – nicht in standardisierten Förderprogrammen.

Wie Kinder wirklich lernen

Ein zentraler Teil des Vortrags widmete sich der Frage, wie Lernen überhaupt funktioniert. Krenz formulierte drei grundlegende Bedingungen:

  • Kinder müssen sich als bedeutsam erleben
  • Inhalte müssen einen Bezug zur Lebenswelt haben
  • Die Umgebung muss emotional motivierend sein

Fehlen diese Voraussetzungen, entstehen schnell Langeweile, Stress und Rückzug. Besonders deutlich wurde seine Kritik an künstlich erzeugten Lernsituationen, die dem kindlichen Entwicklungsrhythmus widersprechen. Lernen, so Krenz, sei kein linearer Prozess, sondern ein zutiefst emotional gesteuerter Vorgang.

Beziehung statt Belehrung

Ein wiederkehrendes Motiv des Vortrags war die herausragende Bedeutung von Bindung und Beziehung. Bildung entstehe in erster Linie durch Beziehungserfahrungen – nicht durch Programme, Curricula oder Förderpläne.

Kinder, die sich sicher gebunden fühlen, zeigen mehr Neugier, weniger Angst und eine höhere Bereitschaft, sich auf neue Erfahrungen einzulassen. Das Gehirn, so Krenz, sei in erster Linie kein reines „Denkorgan“, sondern ein „emotionales Sozialorgan“. Daraus ergibt sich eine klare Konsequenz für pädagogische Praxis: Ohne stabile Beziehungen bleibt jede Bildungsanstrengung oberflächlich.

Unter diesem Link können Sie sich das Video vom Vortrag auch nachträglich ansehen:

vortragarmin

Was Kinder stark macht

Besonders eindrücklich war die Darstellung der sogenannten „seelischen Erfahrungswerte“, die Kinder für eine gesunde Entwicklung benötigen. Dazu zählen unter anderem:

  • Zeit, Ruhe und Bewegung
  • Vertrauen, Sicherheit und Liebe
  • Mitsprache, Neugier und Selbstwirksamkeit
  • das Erleben von Gefühlen und sozialer Zugehörigkeit

Diese Erfahrungen bilden die Grundlage für Selbstständigkeit, Resilienz und soziale Kompetenz. Krenz machte deutlich, dass diese Qualitäten nicht „vermittelt“ werden können – sie müssen erlebt werden.

Was Kinder wirklich brauchen

Krenz konkretisierte seine Perspektive anhand von zentralen Erfahrungsqualitäten, die Kinder für eine gesunde Entwicklung benötigen. Dazu gehören unter anderem:

  • Sicherheit und Vertrauen
  • Zeit und Ruhe
  • Bewegung und Spiel
  • soziale Zugehörigkeit
  • emotionale Ausdrucksmöglichkeiten

Diese Faktoren bilden die Grundlage für Selbstwirksamkeit, Resilienz und soziale Kompetenz. Sie lassen sich nicht durch Programme ersetzen, sondern müssen im Alltag erfahrbar werden.

Kritik an der aktuellen Bildungspraxis

Deutlich kritisch wurde der Vortrag dort, wo Krenz die gegenwärtige Praxis in vielen Kitas und Schulen analysierte. Seine Diagnose: Bildung werde zunehmend instrumentalisiert.

  • Aus Bildungsbereichen werden Fächer
  • Aus kindlichen Interessen werden vorgegebene Programme
  • Aus Alltagssituationen werden künstliche Lernsettings

Diese Entwicklung führe zu einer Verschiebung weg von der kindlichen Lebenswelt hin zu erwachsenen Erwartungen. Besonders scharf fiel seine Kritik an einer „Vorschulpädagogik“, die Kinder frühzeitig auf schulische Anforderungen trimmt und dabei zentrale Entwicklungsbedürfnisse vernachlässigt.

Das Spiel als Schlüssel zur Entwicklung

Ein zentrales Argument richtete sich auf die Bedeutung des Spiels. Krenz stellte klar: Freies Spiel ist keine Freizeitbeschäftigung, sondern die effektivste Form des Lernens.

Freies, selbstgewähltes Spiel ermögliche:

  • tiefes emotionales Erleben
  • soziale Aushandlungsprozesse
  • kreative Problemlösungen
  • nachhaltige kognitive Entwicklung

Zahlreiche Studien und Zitate aus der Bildungsforschung untermauerten diese Perspektive. Die Reduktion von Spielzeit zugunsten strukturierter Förderprogramme sei daher nicht nur fragwürdig, sondern stark entwicklungshemmend.


Hier finden Sie die gesamte PowerPoint Präsentation des Vortrags zum Download:

Der schleichende Verlust von Kindheit

Ein besonders nachdenklicher Moment entstand, als Krenz die Veränderungen der kindlichen Lebenswelt beschrieb. Der Raum für freies Spiel sei seit den 1970er Jahren massiv geschrumpft – um bis zu 90 Prozent.

Kinder verlieren nicht nur Orte, sondern auch Zeit. Zeit zum Entdecken, zum Ausprobieren, zum einfachen Kindsein. Diese Entwicklung, so Krenz, habe tiefgreifende Folgen für die Persönlichkeitsentwicklung.

Ein zentrales Argument richtete sich auf die Bedeutung des Spiels. Krenz stellte klar: Freies Spiel ist keine Freizeitbeschäftigung, sondern die effektivste Form des Lernens.

Pädagogik im Spannungsfeld gesellschaftlicher Erwartungen

Der Vortrag machte deutlich, dass frühkindliche Bildung längst nicht mehr nur eine pädagogische Frage ist. Sie steht im Kontext gesellschaftlicher Beschleunigung, ökonomischer Interessen und politischer Steuerung.

Wenn Kinder zunehmend als „Ressource“ oder „Investition“ betrachtet werden, verändert sich auch der Blick auf Bildung. Krenz warnte eindringlich vor dieser Entwicklung und plädierte für eine Rückbesinnung auf die Bedürfnisse des Kindes.

Der große Zuspruch zeigt: Das Thema bewegt viele Menschen in der Praxis. Pädagogische Fachkräfte, Eltern und Interessierte suchten an diesem Abend Orientierung und fachliche Einordnung.

Fehlende Aufmerksamkeit für ein zentrales Zukunftsthema

Gerade weil der Vortrag so klar, so fundiert und zugleich so praxisnah die Bedeutung früher Kindheit herausarbeitete, fällt ein Umstand umso stärker ins Gewicht: die auffällige Abwesenheit politischer Entscheidungsträger.

Es ging an diesem Abend nicht um Randthemen, sondern um grundlegende Fragen gesellschaftlicher Zukunftsfähigkeit: Wie entwickeln sich Kinder? Welche Bedingungen brauchen sie? Und welche strukturellen Fehlentwicklungen stehen dem entgegen?

Dass Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und bildungspolitischer Steuerung hier nicht sichtbar präsent waren, wirft eine unangenehme Frage auf: Wird die Tragweite frühkindlicher Bildung systematisch unterschätzt – oder fehlt es an der Bereitschaft, wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse in politisches Handeln zu übersetzen?

Denn die Faktenlage ist seit Jahren eindeutig. Die Bedeutung von Bindung, Spiel, Selbstbildung und entwicklungsförderlichen Rahmenbedingungen ist breit erforscht und international belegt. Wenn diese Erkenntnisse dennoch nur begrenzt in politische Entscheidungen einfließen, entsteht ein Legitimationsproblem.

Es geht dabei nicht um punktuelle Versäumnisse, sondern um eine strukturelle Schieflage: Bildungsentscheidungen werden häufig unter ökonomischen, administrativen oder kurzfristig messbaren Gesichtspunkten getroffen – während entwicklungspsychologische Grundlagen in den Hintergrund treten.

Die Frage nach der Kompetenz politischer Entscheidungen stellt sich damit zwangsläufig. Nicht im Sinne persönlicher Qualifikation, sondern im Hinblick auf Prioritätensetzung und Verantwortungsübernahme. Wer zentrale Erkenntnisse zur kindlichen Entwicklung ignoriert oder relativiert, riskiert langfristige gesellschaftliche Folgekosten – in Bildung, Gesundheit und sozialem Zusammenhalt.

Der Vortrag von Armin Krenz hat deutlich gemacht: Das Wissen ist vorhanden. Was fehlt, ist die konsequente politische Umsetzung.

Und genau darin liegt die eigentliche Herausforderung.

Bücher von Armin Krenz bei Burckhardthaus




Späterer Schulstart verbessert Schlaf und Noten deutlich

UZH-Studie zeigt: Flexible Unterrichtszeiten stärken Gesundheit und Lernleistung von Jugendlichen

An Schultagen schlafen Jugendliche chronisch zu wenig – mit spürbaren Folgen für Gesundheit, Wohlbefinden und schulische Leistungen. Eine neue Studie der Universität Zürich (UZH) und des Universitäts-Kinderspital Zürich belegt nun: Ein flexibler Schulstart am Morgen kann Schlafdauer, psychische Gesundheit und Lernerfolg signifikant verbessern.

„Später in die Schule, länger schlafen und besser lernen“ – so lässt sich das zentrale Ergebnis der Untersuchung zusammenfassen, die im renommierten Fachjournal Journal of Adolescent Health veröffentlicht wurde.

Biologischer Rhythmus kollidiert mit frühem Schulbeginn

Jugendliche können abends oft nicht früh genug einschlafen. Der Grund liegt in ihrer Schlafbiologie: Während der Pubertät verschiebt sich der circadiane Rhythmus zunehmend in die Nacht hinein. Ein früher Schulstart steht damit im Widerspruch zur inneren Uhr.

„Das ist bedenklich, denn chronischer Schlafmangel betrifft nicht nur das Wohlbefinden, er hat auch messbare Auswirkungen auf die psychische Gesundheit, körperliche Entwicklung und Lernfähigkeit“, sagt Oskar Jenni von der Universität Zürich. Ein früheres Einschlafen sei biologisch nur eingeschränkt möglich. Ein späterer Unterrichtsbeginn könne daher eine wirksame Stellschraube sein.

Während international bereits zahlreiche Studien fixe spätere Schulstartzeiten untersucht haben, fehlten bislang wissenschaftliche Erkenntnisse zu flexiblen Modellen, bei denen Jugendliche selbst zwischen frühem und späterem Unterrichtsbeginn wählen können.

Flexibles Schulmodell in Gossau wissenschaftlich begleitet

Ein solches Modell führte die Oberstufe Gossau im Kanton St. Gallen vor drei Jahren ein. Vor dem regulären Unterrichtsbeginn am Morgen, mittags und am Nachmittag stehen seither freiwillige Module zur Auswahl. Schülerinnen und Schüler können ihren Tag entweder um 7:30 Uhr beginnen oder erst um 8:30 Uhr mit dem offiziellen Stundenplan starten.

Das Forschungsteam um Joëlle Albrecht, Reto Huber und Oskar Jenni begleitete das Projekt wissenschaftlich. Untersucht wurden das Schlafverhalten sowie gesundheitliche und schulische Auswirkungen. Befragt wurden rund 14-jährige Jugendliche zunächst im alten System mit Schulstart um 7:20 Uhr und ein Jahr später im neuen Modell. Insgesamt flossen 754 Rückmeldungen in die Analyse ein.

45 Minuten mehr Schlaf pro Schultag

Die Ergebnisse fallen deutlich aus: 95 Prozent der Schülerinnen und Schüler nutzten die Möglichkeit des späteren Schulbeginns. Im Durchschnitt starteten sie 38 Minuten später als zuvor. Entsprechend standen sie morgens rund 40 Minuten später auf.

Da sich die Bettzeiten kaum veränderten, verlängerte sich die Schlafdauer signifikant. An Schultagen schliefen die Jugendlichen im Schnitt 45 Minuten länger als im alten Modell.

„Die Schülerinnen und Schüler berichteten weniger häufig von Einschlafproblemen und hatten seltener tiefe Werte bei der gesundheitsbezogenen Lebensqualität“, erklärt Erstautorin Joëlle Albrecht.

Bessere Leistungen in Englisch und Mathematik

Neben der verbesserten Schlafdauer zeigten sich auch messbare Effekte auf die schulischen Leistungen. Im Vergleich zu kantonal geeichten Testergebnissen schnitten die Jugendlichen im neuen Schulmodell objektiv besser in Englisch und Mathematik ab.

Die Studienautorinnen und -autoren sehen darin einen wichtigen Ansatz zur Förderung der psychischen Gesundheit junger Menschen. „Ein späterer Unterrichtsbeginn am Morgen kann also ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Mental-Health-Krise bei Schülerinnen und Schülern sein“, ergänzt Co-Letztautor Reto Huber.

Wie dringend Handlungsbedarf besteht, zeigt eine Untersuchung des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums: 2022 berichteten 47 Prozent der 11- bis 15-Jährigen von multiplen wiederkehrenden oder chronischen psychoaffektiven Beschwerden wie Müdigkeit, Traurigkeit, Ängstlichkeit oder Einschlafschwierigkeiten.

Flexibler Schulstart als praktikabler Lösungsansatz

Die Studie der Universität Zürich macht deutlich, dass flexible Randzeiten kein organisatorisches Experiment bleiben müssen, sondern ein praktikabler und wirksamer Ansatz gegen chronischen Schlafmangel sein können. Mehr Schlaf, bessere psychische Gesundheit und gesteigerte Lernleistungen – der spätere Schulbeginn könnte damit ein entscheidender Hebel für die Schulentwicklung der Zukunft sein.

Originalpublikation:

Literatur
Albrecht, J. N., Risch, A., Huber, R., & Jenni, O. G. (2026). The power of flexible school start times: Longitudinal associations with sleep, health, and academic performance. Journal of Adolescent Health, 17 February 2026. https://www.jahonline.org/article/S1054-139X(26)00013-3/fulltext




150.000 neue Ganztagsplätze an Grundschulen bis 2030 nötig

Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt: Vor allem in Westdeutschland fehlen trotz Rechtsanspruch ab 2026 noch zehntausende Ganztagsplätze an Grundschulen – besonders in Bayern und NRW

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule kommt – doch vor allem in Westdeutschland fehlen noch viele Plätze. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Institut der deutschen Wirtschaft (IW).

Demnach müssen bis zum Schuljahr 2029/30 rund 150.000 zusätzliche Ganztagsplätze geschaffen werden, damit der Anspruch bundesweit erfüllt werden kann.

Rechtsanspruch startet ab 2026

Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe. In den darauffolgenden Jahren wird er schrittweise auf die Klassen 2 bis 4 ausgeweitet.

Ziel ist es, Familien zu entlasten und Kindern bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen. Doch besonders in den westdeutschen Bundesländern klafft noch eine deutliche Lücke zwischen Angebot und Bedarf.

Besonders großer Bedarf in Bayern und NRW

Die IW-Berechnungen zeigen deutliche regionale Unterschiede:

  • Nordrhein-Westfalen: rund 45.300 fehlende Plätze
  • Bayern: rund 42.300 fehlende Plätze

Geht man sogar von einer Zielquote von 75 Prozent ganztags betreuter Grundschulkinder aus, steigt der Bedarf drastisch: Mehr als 570.000 zusätzliche Plätze wären dann bundesweit erforderlich.

Allein in:

  • Bayern: etwa 204.000 Plätze
  • Nordrhein-Westfalen: rund 126.000 Plätze
  • Baden-Württemberg: etwa 105.000 Plätze

Hier zeigt sich: Der Ausbau ist vielerorts noch eine enorme Kraftanstrengung.

Hamburg und Ostdeutschland als Vorbilder

Ganz anders stellt sich die Situation in Ostdeutschland und in Hamburg dar. Dort werden bereits heute deutlich mehr als 75 Prozent der Grundschulkinder ganztags betreut.

Zwar gibt es auch hier kleinere Unterschiede zwischen den von Eltern gewünschten Betreuungszeiten und der tatsächlichen Quote, doch durch sinkende Kinderzahlen dürften sich diese Lücken schließen. Ein größerer weiterer Ausbau scheint aktuell nicht nötig.

Qualität entscheidet über Attraktivität

Neben dem quantitativen Ausbau spielt die Qualität der Angebote eine entscheidende Rolle.

IW-Experte Wido Geis-Thöne betont: Ganztagsangebote müssen für Familien attraktiv sein. Dazu gehören unter anderem:

  • verlässliche und flexible Öffnungszeiten
  • gute pädagogische Qualität
  • Ferienbetreuung
  • bezahlbare Elternbeiträge

Ganztagsbetreuung stärkt nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie bietet Kindern zusätzliche Lern- und Fördermöglichkeiten, soziale Erfahrungen und bessere Teilhabechancen.

Wie wurde gerechnet?

Für die Studie hat das IW den voraussichtlichen Bedarf im Schuljahr 2029/2030 berechnet. Grundlage waren:

  • die prognostizierte Entwicklung der Grundschulkinderzahlen
  • die im Jahr 2024 von Eltern geäußerten Betreuungswünsche
  • das aktuell vorhandene Angebot an Ganztagsplätzen

Das Ergebnis macht deutlich: Der Rechtsanspruch ist politisch beschlossen – doch insbesondere in Westdeutschland bleibt der Weg bis zur flächendeckenden Umsetzung noch weit. In vielen Regionen wird sich in den kommenden Jahren einiges bewegen. Entscheidend wird sein, dass nicht nur neue Plätze entstehen – sondern gute Ganztagsschulen, in denen Kinder gerne lernen und leben.




Weltkindertag 2026: Starke Kinder, starke Zukunft!

kinder auf berg gegen das licht

UNICEF und Deutsches Kinderhilfswerk fordern mehr Schutz, Beteiligung und Investitionen in junge Generation

Der Weltkindertag 2026 steht unter einem klaren und kraftvollen Leitmotiv: „Starke Kinder, starke Zukunft!“. Mit diesem Motto rufen UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk Politik und Gesellschaft dazu auf, die Rechte von Kindern und Jugendlichen konsequenter zu stärken, ihren Schutz auszubauen und insbesondere ihre mentale Gesundheit nachhaltig zu fördern.

Junge Generation unter wachsendem Druck

Kriege, die Folgen des Klimawandels sowie wirtschaftliche Krisen prägen die Lebensrealität vieler Familien – in Deutschland ebenso wie weltweit. Diese Entwicklungen hinterlassen spürbare Spuren bei Kindern und Jugendlichen. Zukunftssorgen, Unsicherheit und soziale Belastungen wirken sich zunehmend auf ihre psychische Gesundheit aus.

Umso wichtiger ist es, junge Menschen mit gezielten Investitionen in Bildung, Gesundheitsversorgung und Präventionsangebote zu unterstützen. Ziel ist es, sie zu resilienten, selbstbewussten Gestalterinnen und Gestaltern der Gesellschaft von morgen zu machen.

Ein zentraler Aspekt dabei ist die stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an politischen Entscheidungen – insbesondere dann, wenn diese ihre eigene Zukunft unmittelbar betreffen.

Klare Forderungen an Politik und Gesellschaft

Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland, betont: Eine starke Zukunft für alle hänge entscheidend davon ab, wie sehr Kinder heute gestärkt würden. Je fragiler das Leben von Kindern sei, desto fragiler werde auch die Welt insgesamt. Das Motto des Weltkindertags 2026 verstehe sich daher als gemeinsamer Kraftakt für eine gerechte und stabile Zukunft.

Auch Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutsches Kinderhilfswerk, fordert ein Umdenken in der politischen Debatte. Die Interessen junger Menschen würden in Deutschland häufig vernachlässigt. Kinderrechte müssten als vorrangiger Gesichtspunkt politischen Handelns endlich konsequent berücksichtigt werden. Dazu gehöre insbesondere die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, damit das Wohl von Kindern bei allen staatlichen Entscheidungen verbindlich mitgedacht werde.

Bundesweite Mitmach-Aktion zum Weltkindertag 2026

Unter dem Motto „Starke Kinder, starke Zukunft!“ planen UNICEF Deutschland und das Deutsches Kinderhilfswerk zum 20. September 2026 eine gemeinsame bundesweite Mitmach-Aktion. Im Mittelpunkt stehen die Wünsche und Forderungen von Kindern und Jugendlichen aus ganz Deutschland.

Darüber hinaus sind zahlreiche lokale Initiativen geplant – von Demonstrationen über Feste bis hin zu Informations- und Bildungsaktionen. Ziel ist es, Menschen im ganzen Land für Kinderrechte, Chancengleichheit und eine nachhaltige Zukunft zu mobilisieren.

Hintergrund: Bedeutung des Weltkindertags

Der Weltkindertag geht auf eine Empfehlung der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1954 zurück. Ziel war es, weltweit einen Tag einzuführen, der den Einsatz für Kinderrechte stärkt, die Freundschaft zwischen jungen Menschen fördert und Regierungen zur Unterstützung der internationalen Kinderhilfsarbeit aufruft.

Heute wird der Weltkindertag in mehr als 145 Staaten begangen – wenn auch an unterschiedlichen Terminen. In Deutschland findet er traditionell am 20. September statt. Seit 1989 sind die Rechte von Kindern zudem durch die UN-Kinderrechtskonvention völkerrechtlich verbindlich festgeschrieben.

Mit dem Motto „Starke Kinder, starke Zukunft!“ setzen die Initiatoren 2026 ein deutliches Signal: Die Stärkung der jungen Generation ist keine Option, sondern Voraussetzung für eine gerechte, demokratische und zukunftsfähige Gesellschaft.




Eckpunkte KiBiz NRW – Stellungnahme von Gerhard Stranz

Sozialarbeiter und Bildungsexperte legt differenzierte Einschätzung zur KiBiz-Vereinbarung vor

Gerhard Stranz, langjährig in Dortmund sozialpolitisch engagiert und durch seine Mitarbeit im Didacta-Verband bekannt, hat die Vereinbarung zu den Eckpunkten des KiBiz NRW aufmerksam verfolgt. In seiner Stellungnahme beleuchtet er differenziert Chancen und Grenzen der geplanten Regelungen – stets mit dem Blick auf die praktische Wirkung für Kinder, Familien und Fachkräfte. Wir veröffentlichen seinen Beitrag mit freundlicher Genehmigung des Autors.

Anmerkungen zur Vereinbarung über Eckpunkte einer Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)

Anmerkungen zu der
„Vereinbarung der kommunalen Spitzenverbände (KSV) und der freien und kirchlichen Träger in Nordrhein-Westfalen mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen über Eckpunkte einer Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)“

(Aus dem Titel kann vermutet werden, dass es sich um eine Initiative der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege handelt, die mit der Landesregierung eine Vereinbarung schließt – also nicht um eine Initiative der Landesregierung!)

Meine zentralen Bewertungen:

Es handelt sich um
– eine Bankrotterklärung der öffentlichen und freien Wohlfahrtsverbände in Bezug auf die Verantwortlichkeit für die Förderung von Kindern nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches VIII – § 22 ff. und
– ein historisches Versagen: Verdrängen der eigenen Verantwortlichkeit an der eingetretenen Misere – eine fachliche Inkompetenz in Bezug auf eine dem Kindeswohl entsprechende Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege.

Ich komme zu dieser Einschätzung aufgrund meiner langjährigen aktiven Beteiligung in dem Arbeitsfeld. Dazu einige erläuternde Eckpunkte:

Die Notwendigkeit einer ausgeweiteten, qualitativ verbesserten Förderung und der Abschaffung der Elternbeiträge wurde als Konsequenz aus den Ergebnissen der umfangreichsten Längsschnittuntersuchung an 100 Standorten in den Jahren 1970–75 festgestellt und führte nach der Auswertung im Jahr 1977 u. a. zu dem Beschluss des Landtages, ab dem 1.1.1983 auf Elternbeiträge zu verzichten, damit dieses zentrale Hemmnis für den Besuch von Kindergärten beseitigt wird und alle Kinder Einrichtungen besuchen können. Dieser Beschluss wurde leider im Jahr 1982 zurückgenommen.

Ich habe bei der Weiterentwicklung des Kindergartengesetzes (KiGa) zum Gesetz über Tageseinrichtungen (GTK) mitgewirkt und dabei die Vernetzung zwischen dem im Landtag erkennbaren Willen, Tageseinrichtungen besser auszustatten, mit den Beteiligten des Ministeriums und den Verbänden der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Gang gebracht. Ich habe den Prozess der politischen Diskussion im Auftrag des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in einer Buchveröffentlichung dokumentiert.

Als Mitarbeiter eines Wohlfahrtsverbandes in der Landesgeschäftsführung und für den Bereich der Elterninitiativen, als Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der Freien und der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege habe ich sowohl Details der Praxisbedingungen in dem Arbeitsfeld als auch die Fachlichkeit der Trägerverbände und ihr Verhältnis zur Landespolitik kennengelernt.

Mit der Übernahme der Verantwortung für über 100 Einrichtungen bei einem Trägerzusammenschluss in NRW und der Koordination eines Bündnisses, bei dem u. a. alle Gewerkschaften, Fachverbände und auch Wohlfahrtsverbände beteiligt waren, habe ich daran mitgewirkt, die Landespolitik an den Anforderungen der Kinderrechtskonvention zu orientieren und dazu nicht nur Stellung genommen, sondern auch als persönlich Verantwortlicher mit einer erfolgreichen Volksinitiative und landesweiten Protestveranstaltungen – auch vor dem Landtag – auf die Unzulänglichkeiten bei der Abschaffung der Horte und der Billiglösung OGS, der Kürzungen im Landeshaushalt und die vom Ansatz und der Ausstattung her völlig unzulänglich vorgesehene Einführung des Kinderbildungsgesetzes aufmerksam gemacht.

Dabei habe ich – da ich in einem bundesweiten Beratungszusammenschluss eingebunden war – darauf hingewiesen, dass die vorgesehene Umstellung des Fördersystems von der objekt- zur subjektorientierten Förderung, wie sich das in Untersuchungen in anderen Ländern bereits herausgestellt hatte, grundsätzlich nicht geeignet ist, qualitative Verbesserungen zu erreichen. Zudem habe ich durch die Nachverfolgung der Vorlagen aus dem Städtetag NRW herausgefunden, dass neben den berechneten Pauschalwerten für die OGS durch das Schulministerium die Kindpauschalen auf falschen Grundwerten berechnet waren. So waren die Pauschalen für die OGS um rund 33 % zu gering bemessen und bei Tageseinrichtungen, je nach Personengruppe, ebenfalls um bis zu 30 % zu gering.

Diese Hinweise berücksichtigten die Trägerverbände und das Ministerium nicht. Die Trägerverbände akzeptierten die falsch berechneten Pauschalen mit dem abgeschlossenen „Kontrakt für die Zukunft“ mit der Staatskanzlei, da die Frage der eigenen Förderung (durch die sogenannte „Globaldotation“) im Raum stand.

Das zuständige Fachministerium und der damals zuständige Minister Laschet bezeichneten mich u. a. in einer Presseerklärung als Lügner, der die Eltern und Mitarbeitenden in NRW aufhetze. Das war jedoch nie der Fall. Öffentlich hat sich der Minister inzwischen bei mir mit dem Hinweis entschuldigt, dass ich immer recht gehabt hätte, er jedoch die falschen Berater im Ministerium hatte.

Die Beratungsresistenz des Ministeriums und die Kurzsichtigkeit der Verbände und der Kirchen, die zum Zeitpunkt der Einführung des Rechtsanspruchs die Möglichkeit gehabt hätten, aber darauf verzichtet haben, für die Erfüllung dieses Anspruchs die Erstattung der tatsächlich entstehenden Kosten aus öffentlichen Mitteln einzufordern – also auch eine Gleichbehandlung mit kommunalen Einrichtungen, bei denen das der Fall ist –, haben wesentlich zu dem heutigen Dilemma beigetragen:

Dadurch wurde seit 2007 (sprunghafter Anstieg der Teilzeittätigkeit) das Arbeitsfeld unattraktiver für viele junge Menschen, und das Ausbildungsangebot wurde nicht frühzeitig genug ausgeweitet, sodass es zu dem heute bestehenden Fachkräftemangel kommen musste!

Nach dieser Grundsatzeinführung zu den Inhalten der Vereinbarung: 

Die Beteiligten der Vereinbarung scheinen ihre Aufgabenstellung nicht zu kennen, die sich aus dem SGB VIII, den Regelungen der §§ 22 ff., ergibt. 

Bei der Förderung von Kindern, die untrennbar aus den Anteilen Erziehung, Bildung und Betreuung besteht, geht es nicht um die Erfüllung eines „Aufstiegsversprechens“, sondern um eine Förderung des Kindes im Sinne des Kindeswohls. Dabei geht es um eine elementare Förderung, damit um mehr als um „bestmögliche Startchancen“ im Sinne von „gesellschaftlichem Aufstieg“ und aus der Sicht der Gesellschaft um „gesellschaftliche Investitionen“. 

Es geht um jedes einzelne Kind, das für seine Entwicklung jetzt die bestmöglichen Bedingungen benötigt.

A) Die Beteiligten der Vereinbarung verfehlen ihre Aufgabenstellung, wenn sie nicht das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen. 

Kinder benötigen für ihre Entwicklung und den eigenständigen Selbstbildungsprozess eine umfängliche Förderung. 
Das ist mehr als nur „Betreuung“. 

Diese Unterscheidung ist elementar, zumal die Beteiligten der Vereinbarung scheinbar davon ausgehen, dass sich Kinder in bestimmten Zeiten nur „betreuen“ lassen und sich in dieser Zeit dann nicht selber weiterbilden, ihr eigenes Bild von der Welt, in der sie leben, machen. 

  • Kinder unterscheiden nicht nach Zeiten der Bildung, Erziehung und Betreuung. 
  • Kinder leben und lernen immer. 
  • Jede Zeit ist damit auch eine Bildungszeit. Kinder heben keine Lernzeiten für festgelegte Zeiträume in der Zukunft auf. 

So fachfremd können nur Erwachsene mit Konzepten für Rand- und Hauptzeiten denken, die vielleicht noch an die Zeit der Pädagogik des „Nürnberger Trichters“ erinnert.

B) Das Land und die Kommunen haben bei der Bedarfsplanung versagt 

Nach den Regelungen des SGB VIII bestand seit 1991 die Verpflichtung, die Bedarfsplanung so auszurichten, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf abgedeckt werden kann. Anstelle dieser Aufgabenstellung, zu der der Bund auch eine Anschubfinanzierung zur Verfügung gestellt hatte, wurde alleine schon bei der Planung von Kindergartenplätzen der Fehler gemacht, dass für die Versorgung nur 3 Jahrgänge berücksichtigt wurden, obwohl Kinder nicht mit dem Erreichen des 6. Lebensjahres eingeschult wurden. 

Es hätten von Anfang an tatsächlich 3,7 Jahrgänge berücksichtigt werden müssen. 

Die Landesregierung hat diese öffentlichen Hinweise, die auch bei Landtagsanhörungen vorgetragen wurden, nicht aufgegriffen. Dies gilt ebenso für die Bedarfsplanung zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für Kinder unter 3 Jahren, wobei in NRW eine Bedarfsquote von 35 % bei der Landesförderung und auch von vielen Kommunen bei der örtlichen Planung unterstellt wurde. Diese Quote hatte aber lediglich die Bundesregierung für die Bereitstellung von Mitteln für den Ausbau zugrunde gelegt. 

Angesichts dieser Fehlplanung wurde es auch versäumt, die generative Entwicklung bei den damals tätigen Fachkräften und den Ausbaubedarf für Ausbildungskapazitäten in den Blick zu nehmen. 
(Ich habe in vielen Veranstaltungen darauf aufmerksam gemacht und auch im Zusammenwirken mit der Stadt Düsseldorf, die die Notwendigkeit erkannte, Informationsveranstaltungen für junge Menschen zur Berufsfindung organisiert.) 

Es muss dem Eindruck aus der Vereinbarung entgegengetreten werden, als sei der Fachkräftemangel, die Inflation und das Steigen der Vergütungen „vom Himmel gefallen“. 

C) Verschlimmbesserung des KiBiz verhindern 

Neben der überfälligen Bereitstellung von mehr Mitteln für den Elementarbereich des Bildungswesens ist es notwendig, das KiBiz abzuschaffen und nicht zu reformieren. 

Damit würde das grundsätzlich falsch angelegte System nur noch optimiert. Insofern muss eine systemimmanente Überarbeitung verhindert werden, zumal es ansonsten schwierig werden dürfte, die notwendige Abkehr von der subjektorientierten Förderung zu erreichen. Diese würde auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben und Generationen von Kindern müssten unter unzulänglichen Bedingungen auf ihrem Lebensweg begleitet werden. Familie und Fachkräfte würden unnötig belastet. Insofern wäre es total falsch, „das System zu stabilisieren und verlässlicher zu machen“. 

Das System muss abgeschafft und völlig neu aufgelegt werden. 
JETZT. 

Insofern reicht in keiner Weise die Zusicherung der „Stabilitätsgarantie“ (Ziffer 12) (die sich die Vereinbarungspartner gegenseitig geben, anstatt diese Erklärung einseitig von der Landesregierung abgegeben wird!), dass das „Niveau der Kindpauschalen … garantiert“ wird. Das Niveau ist als Ausgangsbasis für eine Reform im System einerseits zu gering und andererseits für eine zukünftige Neuregelung der Finanzierung nicht ausreichend.

Zu den einzelnen Ansätzen:

6. Einführung von Kern- und Randzeiten
Wie bereits oben grundsätzlich ausgeführt, stellt die Absicht, Kern- und Randzeiten einzuführen, indem z. B. „Fachkräfte auf die bildungsorientierten Kernzeiten konzentriert werden“, eine pädagogische Bankrotterklärung dar, in der deutlich wird, dass die Bildungsprozesse von Kindern, deren Wohl und auch die pädagogische Aufgabenstellung, die untrennbar aus Erziehung, Bildung und Betreuung besteht, nicht „verstanden“ sind und die Anforderungen des SGB VIII missachtet werden.
Kinder müssen zu jeder Zeit die bestmögliche Begleitung bei ihrem Selbstbildungsprozess erhalten. Tageseinrichtungen dürfen in Randzeiten nicht wieder als „Verwahranstalten“ gedacht werden und dazu „verkommen“, bei denen es nur darauf ankommt, die „Aufsicht und Kinderschutz“ zu garantieren.

7. Bedarfsgerechte Steuerung der wöchentlichen Betreuungszeiten
Maßgabe für die Bemessung der Zeiten, in denen Kinder eine Tageseinrichtung besuchen oder im Rahmen der Kindertagespflege begleitet werden – was also mehr als eine „Betreuungszeit“ ist –, muss der Bedarf des Kindes sein. Insofern müssen die Bemühungen darauf gerichtet sein, mit den Eltern der Kinder zu erörtern (wobei aus der Einrichtung auch darauf aufmerksam gemacht werden sollte, wenn für Kinder ein längerer Aufenthalt als förderlich angesehen wird), welcher passende Zeitrahmen für den Aufenthalt des Kindes in dem jeweiligen Angebot geeignet ist. Dabei müssen finanzielle Erwägungen zurückgestellt werden.

8. Flexibilisierung der Gruppengrößen
Die vorgesehene „Flexibilisierung“ nach oben ist im Hinblick auf die sowieso schon viel zu große Gruppengröße ein Angebot zu einer „strukturellen Kindeswohlgefährdung“, indem dazu beigetragen wird, dass Bedürfnisse einzelner Kinder nicht mehr angemessen wahrgenommen und berücksichtigt werden.

9. Neue Kita-Formel (= reine Kindpauschale) / 10. Erprobungsklausel
Anstelle der vorgeschlagenen Regelung sollten alternative Förderungskonzepte erprobt werden können, bei denen auf der Grundlage der einzelnen Einrichtung der Ausstattungs- und Förderbedarf einschließlich eines präaktiven Handlungsrahmens vorgesehen wird, so wie das in anderen Bundesländern der Fall ist oder auch dem Ministerium nach einem Planspiel von mir als Modellmaßnahme vorgeschlagen wurde.
(Der Modellantrag wurde abgelehnt, weil die Ministeriumsverwaltung zu „bequem“ war, sich auf ein begrenztes Modellprojekt einzulassen.)

Plätze in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege sind keine Stadtteilautos, die punktuell und zeitlich befristet genutzt werden können.
Kindertageseinrichtungen sind Lebensorte für Kinder, die diesen verlässlich und in einer Beziehung zu verlässlichen und fachlich qualifizierten Begleitenden zur Verfügung stehen müssen.
Es kommt dabei nicht auf die optimale Nutzung der Einrichtung an, sondern darauf, dass die Einrichtung bedarfsgerecht für die Kinder zur Verfügung steht und dabei auch, gemessen an der Anzahl der Plätze, ein strukturelles Überangebot vorhält.
Dies muss ansonsten auch sichergestellt werden, zumal Eltern andernfalls von dem ihnen verbrieften Wunsch- und Wahlrecht keinen Gebrauch machen könnten.

Anmerkung zu Ziffer 2 c.)
Die vorgesehene Auslauffinanzierung von Waldkindergärten und eingruppigen Einrichtungen widerspricht der Maßgabe des § 5 SGB VIII, nach dem Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht in Bezug auf die Ausgestaltung des Angebotes haben. Der evtl. Hinweis auf die Begrenzung, wenn unverhältnismäßige Mehrkosten entstehen, tritt zurück, wenn es in dem Lebenszusammenhang der Familie die den eigenen Erziehungsvorstellungen entsprechenden Angebote nicht gibt, sodass mit dieser Regelung ein Elternrecht beschnitten würde und sich das Land und die Träger – wie schon bisher bei der Jugendhilfeplanung – über bundesgesetzliche Regelungen hinwegsetzen (was auch in anderen Ländern mit noch größerer Bedeutung scheinbar eine Selbstverständlichkeit geworden ist).

Ich hoffe, mit meinen Hinweisen einen Anstoß gegeben zu haben, die Bedarfslage von Kindern als Ausgangspunkt für die Gestaltung der Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und auch die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, damit alle Träger in vergleichbarer Weise in den Stand gesetzt sind, unter optimalen Bedingungen die Förderung von Kindern im Elementarbereich sicherzustellen.




Soziale Kompetenzen bleiben in Bildungsprogrammen oft außen vor

Untersuchung internationaler Bildungspläne zeigt: Kognitive Leistung zählt mehr als soziale Entwicklung – mit weitreichenden Folgen

Programme zur frühkindlichen Bildung konzentrieren sich weltweit vor allem auf die Förderung kognitiver Fähigkeiten – soziale Kompetenzen und strukturelle Voraussetzungen hingegen finden in bildungspolitischen Leitlinien nur selten Berücksichtigung. Zu diesem Ergebnis kommt eine internationale Studie unter Beteiligung der Technischen Universität München (TUM), der Universität Luxemburg und der Autonomen Universität Barcelona.

Das Forschungsteam analysierte über 90 offizielle Dokumente aus 53 Staaten, darunter nationale Bildungspläne, Leitlinien sowie Veröffentlichungen der Europäischen Union und der OECD. Ziel war es, ein globales Bild davon zu gewinnen, welche Werte und Zielsetzungen den Programmen zur frühen Bildung zugrunde liegen.

Im Zentrum: Sprache, Logik, Leistung

Die Ergebnisse zeigen deutlich: Im Mittelpunkt fast aller Programme stehen kognitive Fähigkeiten wie Sprache, Informationsverarbeitung oder mathematisch-räumliches Denken. Diese gelten als Schlüssel für schulischen und beruflichen Erfolg. Sozial-emotionale Kompetenzen wie Empathie, Konfliktfähigkeit oder Kooperationsbereitschaft werden dagegen nur in wenigen Ländern und in den Papieren internationaler Organisationen berücksichtigt.

Auch bei der Frage, wie Bildungserfolg zustande kommt, zeigt sich ein klares Muster: Die Programme betonen fast durchgängig individuelle Faktoren wie Anstrengung, Eigenverantwortung und Talent. Strukturelle Bedingungen wie das Einkommen oder der Bildungsstand der Eltern, belastende Lebensereignisse oder die Unterstützung durch das soziale Umfeld bleiben dagegen weitgehend außen vor.

Vernachlässigung mit gesellschaftlichen Folgen

„Die Vorstellung, dass Erfolg allein durch individuelle Leistung entsteht, greift zu kurz“, erklärt Studienleiter Prof. Dr. Samuel Greiff von der TUM. „Sie ignoriert, wie stark auch gesellschaftliche Rahmenbedingungen den Bildungsweg eines Kindes beeinflussen.“ Besonders problematisch sei dies, wenn gleichzeitig die Förderung sozialer Kompetenzen vernachlässigt werde – also jener Fähigkeiten, die für demokratisches Zusammenleben, Teamfähigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt essenziell seien.

Der Befund wiegt schwer: Gerade in Zeiten zunehmender Polarisierung und wachsender Unsicherheit in vielen Gesellschaften ist die frühe Förderung von Toleranz, Respekt und sozialem Verständnis ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung demokratischer Kulturen. Der aktuelle Fokus vieler Programme auf individuelle Leistung könne dagegen unbeabsichtigt zu Konkurrenzdenken und einem verengten Bildungsverständnis führen – schon im Kita-Alter.

Bildungspolitik unter Wettbewerbsdruck

Laut dem Forschungsteam besteht zudem die Gefahr, dass der Trend zur Leistungsorientierung bereits in der frühen Bildung institutionellen Wettbewerb befeuert: Kindergärten und Kitas könnten sich gezwungen sehen, ihre Arbeit vorrangig auf messbare kognitive Leistungen auszurichten, während andere Bildungsziele ins Hintertreffen geraten.

„Wenn Programme soziale Kompetenzen ausblenden und strukturelle Benachteiligungen ignorieren, senden sie eine unausgewogene Botschaft – an Kinder, Fachkräfte und ganze Bildungssysteme“, so Greiff.

Die Studie ist unter dem Titel „The meritocracy trap: Early childhood education policies promote individual achievement far more than social cohesion“ im Fachjournal PLOS ONE erschienen.

Originalpublikation:

Bobrowicz K, Gracia P, Teuber Z, Greiff S (2025):
The meritocracy trap: Early childhood education policies promote individual achievement far more than social cohesion.
PLOS One 20(7): e0326021
https://doi.org/10.1371/journal.pone.0326021

Kontakt für Rückfragen:

Prof. Dr. Samuel Greiff
Technische Universität München
Lehrstuhl für Educational Monitoring and Effectiveness
Tel.: +49 89 289 24214
E-Mail: samuel.greiff@tum.de




Online: Bildungskrise in der Kita erfordert radikale Kehrtwende

Einladung zur Veranstaltung von Bildungswende jetzt mit Armin Krenz am 18. September 2025

Die Realität in vielen Kindertageseinrichtungen hat sich in den vergangenen Jahren dramatisch verschärft – nicht nur für pädagogische Fachkräfte, sondern vor allem für die Kinder selbst. Während der Ruf nach Qualitätsstandards, Evaluation und Konzeptentwicklung immer lauter wird, geraten die grundlegenden Bedürfnisse von Kindern zunehmend aus dem Blick. Was sie eigentlich brauchen – Beziehung, Sicherheit, Raum für Spiel, Selbstwirksamkeit und emotionale Entwicklung – wird im Alltag oft durch Bürokratie, Personalnot und institutionelle Routinen verdrängt.

Hinzu kommt: Viele Fachkräfte fühlen sich im Spannungsfeld zwischen fachlichem Anspruch und strukturellem Mangel zerrieben. Teams sind überlastet, Eltern schwer erreichbar, Ausbildungsstandards sinken. Qualifiziertes Personal denkt immer häufiger über einen Ausstieg nach. Gleichzeitig werden Quereinsteiger*innen eingestellt, oft ohne ausreichende pädagogische Qualifikation. Das Ergebnis: Eine Pädagogik, die Kindern in ihrer sensiblen Entwicklungsphase weder Stabilität noch verlässliche Begleitung bieten kann – mit allen bekannten Folgen für das kindliche Verhalten und die gesellschaftliche Zukunft.

Gegen diesen besorgniserregenden Trend setzt sich der renommierte Kindheitsforscher Prof. h.c. Dr. h.c. Armin Krenz mit Nachdruck zur Wehr. In einer aktuellen Onlineveranstaltung fordert er eine „radikale pädagogische Kehrtwende zurück zum Kind“ – weg von überakademisierten Konzepten, zurück zu einer beziehungsorientierten, kindzentrierten Praxis. Es brauche, so Krenz, endlich eine Bildungswende, die diesen Namen auch verdient: Keine Steuerung nach wirtschaftlichen Vorgaben, sondern eine konsequente Orientierung an den Entwicklungsbedürfnissen von Kindern.

Die Veranstaltung findet im Rahmen der bundesweiten Initiative „Bildungswende Jetzt“ in Kooperation mit dem Kitafachkräfteverband statt. Sie richtet sich an pädagogische Fachkräfte, Eltern, politische Entscheidungsträger*innen sowie alle, die sich für eine kindgerechte Bildungspolitik engagieren möchten.

Termin: Donnerstag, 18. September 2025, von 19.00 bis 20.30 Uhr. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erforderlich unter:
https://us06web.zoom.us/meeting/register/IzTyZ_w3TYWeIxoEUtEUcw

Die Veranstalter rufen dazu auf, gemeinsam laut zu werden – für eine Bildungswende von unten: kindgerecht, beziehungsstark und menschenwürdig. Denn eines steht fest: Kinder sind keine Datenpunkte. Sie sind Menschen.




Keine Quote für die Herkunft

Der Grundschulverband warnt vor Migrationsobergrenze und fordert Schule der Vielfalt

In einem Interview mit dem Sender Welt-TV hat Bildungsministerin Karin Prien (CDU) eine Obergrenze für Kinder mit Migrationshintergrund an Schulen als „denkbares Modell“ bezeichnet. In der Sendung Politikergrillen mit Jan Philipp Burgard äußerte sie, man solle Erfahrungen anderer Länder prüfen und ergänzte: „Ob das 30 Prozent oder 40 Prozent dann am Ende sind.“ Entscheidend sei, so Prien, dass Kinder beim Schuleintritt über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

Der Vorschlag stößt auf scharfe Kritik. Besonders deutlich positioniert sich der Grundschulverband, der in einer aktuellen Pressemitteilung die Einführung einer sogenannten „Migrant:innenquote“ aus pädagogischer und gesellschaftspolitischer Sicht entschieden ablehnt.

Schule muss Ort der Vielfalt, nicht der Selektion sein

„Der Vorschlag ignoriert die Realität der schulischen Vielfalt und gefährdet die Grundprinzipien von Chancengleichheit, Inklusion und Demokratiebildung“, erklärt der Vorstand des Grundschulverbands. Die Schule müsse ein Ort bleiben, der allen Kindern offensteht – unabhängig von Herkunft, Sprache oder Religion.

In seinem Positionspapier fordert der Verband:

  • gleiche Lern- und Entwicklungschancen für jedes Kind
  • Wertschätzung individueller Stärken
  • Vermittlung demokratischer Werte
  • Schutz vor Diskriminierung
  • klare Absage an jede Form von Ausgrenzung

Diese Forderungen seien keine Idealvorstellungen, sondern konkrete Anforderungen an ein demokratisches Bildungssystem.

Kinder sind keine Quoten – sondern Träger von Rechten

Der Grundschulverband macht deutlich: Der Migrationshintergrund eines Kindes sei kein Indikator für Lernfähigkeit, Bildungsbereitschaft oder soziale Kompetenz. Eine festgelegte Obergrenze suggeriere Defizite, stärke Vorurteile und führe zur Stigmatisierung.

„Schulen müssen Orte sein, an denen jedes Kind die gleichen Chancen erhält – unabhängig von Herkunft oder Religion“, heißt es in der Mitteilung. Eine Quote hingegen würde Kinder zu „Problemanteilen“ degradieren und die gesellschaftliche Spaltung fördern. Stattdessen müsse Diversität professionell begleitet und als Chance begriffen werden.

Unterstützung statt Selektion: Schulen besser ausstatten

Anstelle von Quoten fordert der Verband gezielte Investitionen in Schulen:

  • mehr pädagogisches Personal
  • interkulturelle Fortbildungen
  • kleinere Klassen in belasteten Regionen
  • Stärkung der Sprachförderung
  • multiprofessionelle Teams für individuelle Förderung

Nicht die Zusammensetzung der Schüler:innenschaft sei entscheidend, sondern die strukturellen Rahmenbedingungen. „Die Verantwortung für Bildungserfolg darf nicht auf die Kinder abgewälzt werden“, betont der Verband.

Schule als Spiegel der Gesellschaft – Vielfalt ist kein Problem

Die Schule spiegelt die gesellschaftliche Realität wider – mit all ihrer Diversität. Herkunftsbasierte Quoten verstoßen laut Grundschulverband gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot (Artikel 3 GG) und gefährden das demokratische Fundament des Bildungssystems.

Zahlreiche Schulen arbeiteten bereits erfolgreich mit heterogenen Gruppen und seien dabei Orte des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Das Engagement dieser Schulen dürfe nicht durch politisch motivierte Zählweisen delegitimiert werden.

Grundschulverband fordert klare Haltung gegen Diskriminierung

Der Verband ruft dazu auf, sich klar gegen diskriminierende Maßnahmen zu positionieren und für eine Schule einzutreten, die allen Kindern unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder sozialem Status offensteht. „Kinderrechte und Chancengleichheit müssen handlungsleitend für die Bildungspolitik sein“, so der Verband.

Die vollständige Stellungnahme des Grundschulverbands finden Sie hier.

Hintergrund: Was spricht gegen eine Migrationsquote?

Gegen eine feste Obergrenze für Schüler:innen mit Migrationshintergrund spricht laut GSV zudem Folgendes:

  • Rechtliche Probleme: Artikel 3 GG verbietet Diskriminierung aufgrund von Herkunft. Eine Quote könnte gegen die Schulpflicht und das Recht auf wohnortnahe Schulplätze verstoßen.
  • Pädagogisch fragwürdig: Studien zeigen, dass soziale Herkunft und Sprachkenntnisse weit entscheidender für den Bildungserfolg sind als der Migrationsstatus.
  • Politisch umstritten: Karin Prien verweist auf Dänemark, wo es jedoch keine feste Quote gibt, sondern verpflichtende Sprachtests und gezielte Förderprogramme.
  • Kaum umsetzbar: In vielen Städten liegt der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund bei über 50 %, teilweise sogar bei 80–90 %. Eine 30 %-Grenze würde Kinder vom Schulbesuch in ihrer Nachbarschaft ausschließen.

Weitere Informationen

Gernot Körner