Eckpunkte KiBiz NRW – Stellungnahme von Gerhard Stranz

Sozialarbeiter und Bildungsexperte legt differenzierte Einschätzung zur KiBiz-Vereinbarung vor

Gerhard Stranz, langjährig in Dortmund sozialpolitisch engagiert und durch seine Mitarbeit im Didacta-Verband bekannt, hat die Vereinbarung zu den Eckpunkten des KiBiz NRW aufmerksam verfolgt. In seiner Stellungnahme beleuchtet er differenziert Chancen und Grenzen der geplanten Regelungen – stets mit dem Blick auf die praktische Wirkung für Kinder, Familien und Fachkräfte. Wir veröffentlichen seinen Beitrag mit freundlicher Genehmigung des Autors.

Anmerkungen zur Vereinbarung über Eckpunkte einer Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)

Anmerkungen zu der
„Vereinbarung der kommunalen Spitzenverbände (KSV) und der freien und kirchlichen Träger in Nordrhein-Westfalen mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen über Eckpunkte einer Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)“

(Aus dem Titel kann vermutet werden, dass es sich um eine Initiative der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege handelt, die mit der Landesregierung eine Vereinbarung schließt – also nicht um eine Initiative der Landesregierung!)

Meine zentralen Bewertungen:

Es handelt sich um
– eine Bankrotterklärung der öffentlichen und freien Wohlfahrtsverbände in Bezug auf die Verantwortlichkeit für die Förderung von Kindern nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches VIII – § 22 ff. und
– ein historisches Versagen: Verdrängen der eigenen Verantwortlichkeit an der eingetretenen Misere – eine fachliche Inkompetenz in Bezug auf eine dem Kindeswohl entsprechende Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege.

Ich komme zu dieser Einschätzung aufgrund meiner langjährigen aktiven Beteiligung in dem Arbeitsfeld. Dazu einige erläuternde Eckpunkte:

Die Notwendigkeit einer ausgeweiteten, qualitativ verbesserten Förderung und der Abschaffung der Elternbeiträge wurde als Konsequenz aus den Ergebnissen der umfangreichsten Längsschnittuntersuchung an 100 Standorten in den Jahren 1970–75 festgestellt und führte nach der Auswertung im Jahr 1977 u. a. zu dem Beschluss des Landtages, ab dem 1.1.1983 auf Elternbeiträge zu verzichten, damit dieses zentrale Hemmnis für den Besuch von Kindergärten beseitigt wird und alle Kinder Einrichtungen besuchen können. Dieser Beschluss wurde leider im Jahr 1982 zurückgenommen.

Ich habe bei der Weiterentwicklung des Kindergartengesetzes (KiGa) zum Gesetz über Tageseinrichtungen (GTK) mitgewirkt und dabei die Vernetzung zwischen dem im Landtag erkennbaren Willen, Tageseinrichtungen besser auszustatten, mit den Beteiligten des Ministeriums und den Verbänden der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Gang gebracht. Ich habe den Prozess der politischen Diskussion im Auftrag des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in einer Buchveröffentlichung dokumentiert.

Als Mitarbeiter eines Wohlfahrtsverbandes in der Landesgeschäftsführung und für den Bereich der Elterninitiativen, als Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der Freien und der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege habe ich sowohl Details der Praxisbedingungen in dem Arbeitsfeld als auch die Fachlichkeit der Trägerverbände und ihr Verhältnis zur Landespolitik kennengelernt.

Mit der Übernahme der Verantwortung für über 100 Einrichtungen bei einem Trägerzusammenschluss in NRW und der Koordination eines Bündnisses, bei dem u. a. alle Gewerkschaften, Fachverbände und auch Wohlfahrtsverbände beteiligt waren, habe ich daran mitgewirkt, die Landespolitik an den Anforderungen der Kinderrechtskonvention zu orientieren und dazu nicht nur Stellung genommen, sondern auch als persönlich Verantwortlicher mit einer erfolgreichen Volksinitiative und landesweiten Protestveranstaltungen – auch vor dem Landtag – auf die Unzulänglichkeiten bei der Abschaffung der Horte und der Billiglösung OGS, der Kürzungen im Landeshaushalt und die vom Ansatz und der Ausstattung her völlig unzulänglich vorgesehene Einführung des Kinderbildungsgesetzes aufmerksam gemacht.

Dabei habe ich – da ich in einem bundesweiten Beratungszusammenschluss eingebunden war – darauf hingewiesen, dass die vorgesehene Umstellung des Fördersystems von der objekt- zur subjektorientierten Förderung, wie sich das in Untersuchungen in anderen Ländern bereits herausgestellt hatte, grundsätzlich nicht geeignet ist, qualitative Verbesserungen zu erreichen. Zudem habe ich durch die Nachverfolgung der Vorlagen aus dem Städtetag NRW herausgefunden, dass neben den berechneten Pauschalwerten für die OGS durch das Schulministerium die Kindpauschalen auf falschen Grundwerten berechnet waren. So waren die Pauschalen für die OGS um rund 33 % zu gering bemessen und bei Tageseinrichtungen, je nach Personengruppe, ebenfalls um bis zu 30 % zu gering.

Diese Hinweise berücksichtigten die Trägerverbände und das Ministerium nicht. Die Trägerverbände akzeptierten die falsch berechneten Pauschalen mit dem abgeschlossenen „Kontrakt für die Zukunft“ mit der Staatskanzlei, da die Frage der eigenen Förderung (durch die sogenannte „Globaldotation“) im Raum stand.

Das zuständige Fachministerium und der damals zuständige Minister Laschet bezeichneten mich u. a. in einer Presseerklärung als Lügner, der die Eltern und Mitarbeitenden in NRW aufhetze. Das war jedoch nie der Fall. Öffentlich hat sich der Minister inzwischen bei mir mit dem Hinweis entschuldigt, dass ich immer recht gehabt hätte, er jedoch die falschen Berater im Ministerium hatte.

Die Beratungsresistenz des Ministeriums und die Kurzsichtigkeit der Verbände und der Kirchen, die zum Zeitpunkt der Einführung des Rechtsanspruchs die Möglichkeit gehabt hätten, aber darauf verzichtet haben, für die Erfüllung dieses Anspruchs die Erstattung der tatsächlich entstehenden Kosten aus öffentlichen Mitteln einzufordern – also auch eine Gleichbehandlung mit kommunalen Einrichtungen, bei denen das der Fall ist –, haben wesentlich zu dem heutigen Dilemma beigetragen:

Dadurch wurde seit 2007 (sprunghafter Anstieg der Teilzeittätigkeit) das Arbeitsfeld unattraktiver für viele junge Menschen, und das Ausbildungsangebot wurde nicht frühzeitig genug ausgeweitet, sodass es zu dem heute bestehenden Fachkräftemangel kommen musste!

Nach dieser Grundsatzeinführung zu den Inhalten der Vereinbarung: 

Die Beteiligten der Vereinbarung scheinen ihre Aufgabenstellung nicht zu kennen, die sich aus dem SGB VIII, den Regelungen der §§ 22 ff., ergibt. 

Bei der Förderung von Kindern, die untrennbar aus den Anteilen Erziehung, Bildung und Betreuung besteht, geht es nicht um die Erfüllung eines „Aufstiegsversprechens“, sondern um eine Förderung des Kindes im Sinne des Kindeswohls. Dabei geht es um eine elementare Förderung, damit um mehr als um „bestmögliche Startchancen“ im Sinne von „gesellschaftlichem Aufstieg“ und aus der Sicht der Gesellschaft um „gesellschaftliche Investitionen“. 

Es geht um jedes einzelne Kind, das für seine Entwicklung jetzt die bestmöglichen Bedingungen benötigt.

A) Die Beteiligten der Vereinbarung verfehlen ihre Aufgabenstellung, wenn sie nicht das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen. 

Kinder benötigen für ihre Entwicklung und den eigenständigen Selbstbildungsprozess eine umfängliche Förderung. 
Das ist mehr als nur „Betreuung“. 

Diese Unterscheidung ist elementar, zumal die Beteiligten der Vereinbarung scheinbar davon ausgehen, dass sich Kinder in bestimmten Zeiten nur „betreuen“ lassen und sich in dieser Zeit dann nicht selber weiterbilden, ihr eigenes Bild von der Welt, in der sie leben, machen. 

  • Kinder unterscheiden nicht nach Zeiten der Bildung, Erziehung und Betreuung. 
  • Kinder leben und lernen immer. 
  • Jede Zeit ist damit auch eine Bildungszeit. Kinder heben keine Lernzeiten für festgelegte Zeiträume in der Zukunft auf. 

So fachfremd können nur Erwachsene mit Konzepten für Rand- und Hauptzeiten denken, die vielleicht noch an die Zeit der Pädagogik des „Nürnberger Trichters“ erinnert.

B) Das Land und die Kommunen haben bei der Bedarfsplanung versagt 

Nach den Regelungen des SGB VIII bestand seit 1991 die Verpflichtung, die Bedarfsplanung so auszurichten, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf abgedeckt werden kann. Anstelle dieser Aufgabenstellung, zu der der Bund auch eine Anschubfinanzierung zur Verfügung gestellt hatte, wurde alleine schon bei der Planung von Kindergartenplätzen der Fehler gemacht, dass für die Versorgung nur 3 Jahrgänge berücksichtigt wurden, obwohl Kinder nicht mit dem Erreichen des 6. Lebensjahres eingeschult wurden. 

Es hätten von Anfang an tatsächlich 3,7 Jahrgänge berücksichtigt werden müssen. 

Die Landesregierung hat diese öffentlichen Hinweise, die auch bei Landtagsanhörungen vorgetragen wurden, nicht aufgegriffen. Dies gilt ebenso für die Bedarfsplanung zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für Kinder unter 3 Jahren, wobei in NRW eine Bedarfsquote von 35 % bei der Landesförderung und auch von vielen Kommunen bei der örtlichen Planung unterstellt wurde. Diese Quote hatte aber lediglich die Bundesregierung für die Bereitstellung von Mitteln für den Ausbau zugrunde gelegt. 

Angesichts dieser Fehlplanung wurde es auch versäumt, die generative Entwicklung bei den damals tätigen Fachkräften und den Ausbaubedarf für Ausbildungskapazitäten in den Blick zu nehmen. 
(Ich habe in vielen Veranstaltungen darauf aufmerksam gemacht und auch im Zusammenwirken mit der Stadt Düsseldorf, die die Notwendigkeit erkannte, Informationsveranstaltungen für junge Menschen zur Berufsfindung organisiert.) 

Es muss dem Eindruck aus der Vereinbarung entgegengetreten werden, als sei der Fachkräftemangel, die Inflation und das Steigen der Vergütungen „vom Himmel gefallen“. 

C) Verschlimmbesserung des KiBiz verhindern 

Neben der überfälligen Bereitstellung von mehr Mitteln für den Elementarbereich des Bildungswesens ist es notwendig, das KiBiz abzuschaffen und nicht zu reformieren. 

Damit würde das grundsätzlich falsch angelegte System nur noch optimiert. Insofern muss eine systemimmanente Überarbeitung verhindert werden, zumal es ansonsten schwierig werden dürfte, die notwendige Abkehr von der subjektorientierten Förderung zu erreichen. Diese würde auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben und Generationen von Kindern müssten unter unzulänglichen Bedingungen auf ihrem Lebensweg begleitet werden. Familie und Fachkräfte würden unnötig belastet. Insofern wäre es total falsch, „das System zu stabilisieren und verlässlicher zu machen“. 

Das System muss abgeschafft und völlig neu aufgelegt werden. 
JETZT. 

Insofern reicht in keiner Weise die Zusicherung der „Stabilitätsgarantie“ (Ziffer 12) (die sich die Vereinbarungspartner gegenseitig geben, anstatt diese Erklärung einseitig von der Landesregierung abgegeben wird!), dass das „Niveau der Kindpauschalen … garantiert“ wird. Das Niveau ist als Ausgangsbasis für eine Reform im System einerseits zu gering und andererseits für eine zukünftige Neuregelung der Finanzierung nicht ausreichend.

Zu den einzelnen Ansätzen:

6. Einführung von Kern- und Randzeiten
Wie bereits oben grundsätzlich ausgeführt, stellt die Absicht, Kern- und Randzeiten einzuführen, indem z. B. „Fachkräfte auf die bildungsorientierten Kernzeiten konzentriert werden“, eine pädagogische Bankrotterklärung dar, in der deutlich wird, dass die Bildungsprozesse von Kindern, deren Wohl und auch die pädagogische Aufgabenstellung, die untrennbar aus Erziehung, Bildung und Betreuung besteht, nicht „verstanden“ sind und die Anforderungen des SGB VIII missachtet werden.
Kinder müssen zu jeder Zeit die bestmögliche Begleitung bei ihrem Selbstbildungsprozess erhalten. Tageseinrichtungen dürfen in Randzeiten nicht wieder als „Verwahranstalten“ gedacht werden und dazu „verkommen“, bei denen es nur darauf ankommt, die „Aufsicht und Kinderschutz“ zu garantieren.

7. Bedarfsgerechte Steuerung der wöchentlichen Betreuungszeiten
Maßgabe für die Bemessung der Zeiten, in denen Kinder eine Tageseinrichtung besuchen oder im Rahmen der Kindertagespflege begleitet werden – was also mehr als eine „Betreuungszeit“ ist –, muss der Bedarf des Kindes sein. Insofern müssen die Bemühungen darauf gerichtet sein, mit den Eltern der Kinder zu erörtern (wobei aus der Einrichtung auch darauf aufmerksam gemacht werden sollte, wenn für Kinder ein längerer Aufenthalt als förderlich angesehen wird), welcher passende Zeitrahmen für den Aufenthalt des Kindes in dem jeweiligen Angebot geeignet ist. Dabei müssen finanzielle Erwägungen zurückgestellt werden.

8. Flexibilisierung der Gruppengrößen
Die vorgesehene „Flexibilisierung“ nach oben ist im Hinblick auf die sowieso schon viel zu große Gruppengröße ein Angebot zu einer „strukturellen Kindeswohlgefährdung“, indem dazu beigetragen wird, dass Bedürfnisse einzelner Kinder nicht mehr angemessen wahrgenommen und berücksichtigt werden.

9. Neue Kita-Formel (= reine Kindpauschale) / 10. Erprobungsklausel
Anstelle der vorgeschlagenen Regelung sollten alternative Förderungskonzepte erprobt werden können, bei denen auf der Grundlage der einzelnen Einrichtung der Ausstattungs- und Förderbedarf einschließlich eines präaktiven Handlungsrahmens vorgesehen wird, so wie das in anderen Bundesländern der Fall ist oder auch dem Ministerium nach einem Planspiel von mir als Modellmaßnahme vorgeschlagen wurde.
(Der Modellantrag wurde abgelehnt, weil die Ministeriumsverwaltung zu „bequem“ war, sich auf ein begrenztes Modellprojekt einzulassen.)

Plätze in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege sind keine Stadtteilautos, die punktuell und zeitlich befristet genutzt werden können.
Kindertageseinrichtungen sind Lebensorte für Kinder, die diesen verlässlich und in einer Beziehung zu verlässlichen und fachlich qualifizierten Begleitenden zur Verfügung stehen müssen.
Es kommt dabei nicht auf die optimale Nutzung der Einrichtung an, sondern darauf, dass die Einrichtung bedarfsgerecht für die Kinder zur Verfügung steht und dabei auch, gemessen an der Anzahl der Plätze, ein strukturelles Überangebot vorhält.
Dies muss ansonsten auch sichergestellt werden, zumal Eltern andernfalls von dem ihnen verbrieften Wunsch- und Wahlrecht keinen Gebrauch machen könnten.

Anmerkung zu Ziffer 2 c.)
Die vorgesehene Auslauffinanzierung von Waldkindergärten und eingruppigen Einrichtungen widerspricht der Maßgabe des § 5 SGB VIII, nach dem Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht in Bezug auf die Ausgestaltung des Angebotes haben. Der evtl. Hinweis auf die Begrenzung, wenn unverhältnismäßige Mehrkosten entstehen, tritt zurück, wenn es in dem Lebenszusammenhang der Familie die den eigenen Erziehungsvorstellungen entsprechenden Angebote nicht gibt, sodass mit dieser Regelung ein Elternrecht beschnitten würde und sich das Land und die Träger – wie schon bisher bei der Jugendhilfeplanung – über bundesgesetzliche Regelungen hinwegsetzen (was auch in anderen Ländern mit noch größerer Bedeutung scheinbar eine Selbstverständlichkeit geworden ist).

Ich hoffe, mit meinen Hinweisen einen Anstoß gegeben zu haben, die Bedarfslage von Kindern als Ausgangspunkt für die Gestaltung der Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und auch die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, damit alle Träger in vergleichbarer Weise in den Stand gesetzt sind, unter optimalen Bedingungen die Förderung von Kindern im Elementarbereich sicherzustellen.




Soziale Kompetenzen bleiben in Bildungsprogrammen oft außen vor

Untersuchung internationaler Bildungspläne zeigt: Kognitive Leistung zählt mehr als soziale Entwicklung – mit weitreichenden Folgen

Programme zur frühkindlichen Bildung konzentrieren sich weltweit vor allem auf die Förderung kognitiver Fähigkeiten – soziale Kompetenzen und strukturelle Voraussetzungen hingegen finden in bildungspolitischen Leitlinien nur selten Berücksichtigung. Zu diesem Ergebnis kommt eine internationale Studie unter Beteiligung der Technischen Universität München (TUM), der Universität Luxemburg und der Autonomen Universität Barcelona.

Das Forschungsteam analysierte über 90 offizielle Dokumente aus 53 Staaten, darunter nationale Bildungspläne, Leitlinien sowie Veröffentlichungen der Europäischen Union und der OECD. Ziel war es, ein globales Bild davon zu gewinnen, welche Werte und Zielsetzungen den Programmen zur frühen Bildung zugrunde liegen.

Im Zentrum: Sprache, Logik, Leistung

Die Ergebnisse zeigen deutlich: Im Mittelpunkt fast aller Programme stehen kognitive Fähigkeiten wie Sprache, Informationsverarbeitung oder mathematisch-räumliches Denken. Diese gelten als Schlüssel für schulischen und beruflichen Erfolg. Sozial-emotionale Kompetenzen wie Empathie, Konfliktfähigkeit oder Kooperationsbereitschaft werden dagegen nur in wenigen Ländern und in den Papieren internationaler Organisationen berücksichtigt.

Auch bei der Frage, wie Bildungserfolg zustande kommt, zeigt sich ein klares Muster: Die Programme betonen fast durchgängig individuelle Faktoren wie Anstrengung, Eigenverantwortung und Talent. Strukturelle Bedingungen wie das Einkommen oder der Bildungsstand der Eltern, belastende Lebensereignisse oder die Unterstützung durch das soziale Umfeld bleiben dagegen weitgehend außen vor.

Vernachlässigung mit gesellschaftlichen Folgen

„Die Vorstellung, dass Erfolg allein durch individuelle Leistung entsteht, greift zu kurz“, erklärt Studienleiter Prof. Dr. Samuel Greiff von der TUM. „Sie ignoriert, wie stark auch gesellschaftliche Rahmenbedingungen den Bildungsweg eines Kindes beeinflussen.“ Besonders problematisch sei dies, wenn gleichzeitig die Förderung sozialer Kompetenzen vernachlässigt werde – also jener Fähigkeiten, die für demokratisches Zusammenleben, Teamfähigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt essenziell seien.

Der Befund wiegt schwer: Gerade in Zeiten zunehmender Polarisierung und wachsender Unsicherheit in vielen Gesellschaften ist die frühe Förderung von Toleranz, Respekt und sozialem Verständnis ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung demokratischer Kulturen. Der aktuelle Fokus vieler Programme auf individuelle Leistung könne dagegen unbeabsichtigt zu Konkurrenzdenken und einem verengten Bildungsverständnis führen – schon im Kita-Alter.

Bildungspolitik unter Wettbewerbsdruck

Laut dem Forschungsteam besteht zudem die Gefahr, dass der Trend zur Leistungsorientierung bereits in der frühen Bildung institutionellen Wettbewerb befeuert: Kindergärten und Kitas könnten sich gezwungen sehen, ihre Arbeit vorrangig auf messbare kognitive Leistungen auszurichten, während andere Bildungsziele ins Hintertreffen geraten.

„Wenn Programme soziale Kompetenzen ausblenden und strukturelle Benachteiligungen ignorieren, senden sie eine unausgewogene Botschaft – an Kinder, Fachkräfte und ganze Bildungssysteme“, so Greiff.

Die Studie ist unter dem Titel „The meritocracy trap: Early childhood education policies promote individual achievement far more than social cohesion“ im Fachjournal PLOS ONE erschienen.

Originalpublikation:

Bobrowicz K, Gracia P, Teuber Z, Greiff S (2025):
The meritocracy trap: Early childhood education policies promote individual achievement far more than social cohesion.
PLOS One 20(7): e0326021
https://doi.org/10.1371/journal.pone.0326021

Kontakt für Rückfragen:

Prof. Dr. Samuel Greiff
Technische Universität München
Lehrstuhl für Educational Monitoring and Effectiveness
Tel.: +49 89 289 24214
E-Mail: samuel.greiff@tum.de




Online: Bildungskrise in der Kita erfordert radikale Kehrtwende

Einladung zur Veranstaltung von Bildungswende jetzt mit Armin Krenz am 18. September 2025

Die Realität in vielen Kindertageseinrichtungen hat sich in den vergangenen Jahren dramatisch verschärft – nicht nur für pädagogische Fachkräfte, sondern vor allem für die Kinder selbst. Während der Ruf nach Qualitätsstandards, Evaluation und Konzeptentwicklung immer lauter wird, geraten die grundlegenden Bedürfnisse von Kindern zunehmend aus dem Blick. Was sie eigentlich brauchen – Beziehung, Sicherheit, Raum für Spiel, Selbstwirksamkeit und emotionale Entwicklung – wird im Alltag oft durch Bürokratie, Personalnot und institutionelle Routinen verdrängt.

Hinzu kommt: Viele Fachkräfte fühlen sich im Spannungsfeld zwischen fachlichem Anspruch und strukturellem Mangel zerrieben. Teams sind überlastet, Eltern schwer erreichbar, Ausbildungsstandards sinken. Qualifiziertes Personal denkt immer häufiger über einen Ausstieg nach. Gleichzeitig werden Quereinsteiger*innen eingestellt, oft ohne ausreichende pädagogische Qualifikation. Das Ergebnis: Eine Pädagogik, die Kindern in ihrer sensiblen Entwicklungsphase weder Stabilität noch verlässliche Begleitung bieten kann – mit allen bekannten Folgen für das kindliche Verhalten und die gesellschaftliche Zukunft.

Gegen diesen besorgniserregenden Trend setzt sich der renommierte Kindheitsforscher Prof. h.c. Dr. h.c. Armin Krenz mit Nachdruck zur Wehr. In einer aktuellen Onlineveranstaltung fordert er eine „radikale pädagogische Kehrtwende zurück zum Kind“ – weg von überakademisierten Konzepten, zurück zu einer beziehungsorientierten, kindzentrierten Praxis. Es brauche, so Krenz, endlich eine Bildungswende, die diesen Namen auch verdient: Keine Steuerung nach wirtschaftlichen Vorgaben, sondern eine konsequente Orientierung an den Entwicklungsbedürfnissen von Kindern.

Die Veranstaltung findet im Rahmen der bundesweiten Initiative „Bildungswende Jetzt“ in Kooperation mit dem Kitafachkräfteverband statt. Sie richtet sich an pädagogische Fachkräfte, Eltern, politische Entscheidungsträger*innen sowie alle, die sich für eine kindgerechte Bildungspolitik engagieren möchten.

Termin: Donnerstag, 18. September 2025, von 19.00 bis 20.30 Uhr. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erforderlich unter:
https://us06web.zoom.us/meeting/register/IzTyZ_w3TYWeIxoEUtEUcw

Die Veranstalter rufen dazu auf, gemeinsam laut zu werden – für eine Bildungswende von unten: kindgerecht, beziehungsstark und menschenwürdig. Denn eines steht fest: Kinder sind keine Datenpunkte. Sie sind Menschen.




Keine Quote für die Herkunft

Der Grundschulverband warnt vor Migrationsobergrenze und fordert Schule der Vielfalt

In einem Interview mit dem Sender Welt-TV hat Bildungsministerin Karin Prien (CDU) eine Obergrenze für Kinder mit Migrationshintergrund an Schulen als „denkbares Modell“ bezeichnet. In der Sendung Politikergrillen mit Jan Philipp Burgard äußerte sie, man solle Erfahrungen anderer Länder prüfen und ergänzte: „Ob das 30 Prozent oder 40 Prozent dann am Ende sind.“ Entscheidend sei, so Prien, dass Kinder beim Schuleintritt über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

Der Vorschlag stößt auf scharfe Kritik. Besonders deutlich positioniert sich der Grundschulverband, der in einer aktuellen Pressemitteilung die Einführung einer sogenannten „Migrant:innenquote“ aus pädagogischer und gesellschaftspolitischer Sicht entschieden ablehnt.

Schule muss Ort der Vielfalt, nicht der Selektion sein

„Der Vorschlag ignoriert die Realität der schulischen Vielfalt und gefährdet die Grundprinzipien von Chancengleichheit, Inklusion und Demokratiebildung“, erklärt der Vorstand des Grundschulverbands. Die Schule müsse ein Ort bleiben, der allen Kindern offensteht – unabhängig von Herkunft, Sprache oder Religion.

In seinem Positionspapier fordert der Verband:

  • gleiche Lern- und Entwicklungschancen für jedes Kind
  • Wertschätzung individueller Stärken
  • Vermittlung demokratischer Werte
  • Schutz vor Diskriminierung
  • klare Absage an jede Form von Ausgrenzung

Diese Forderungen seien keine Idealvorstellungen, sondern konkrete Anforderungen an ein demokratisches Bildungssystem.

Kinder sind keine Quoten – sondern Träger von Rechten

Der Grundschulverband macht deutlich: Der Migrationshintergrund eines Kindes sei kein Indikator für Lernfähigkeit, Bildungsbereitschaft oder soziale Kompetenz. Eine festgelegte Obergrenze suggeriere Defizite, stärke Vorurteile und führe zur Stigmatisierung.

„Schulen müssen Orte sein, an denen jedes Kind die gleichen Chancen erhält – unabhängig von Herkunft oder Religion“, heißt es in der Mitteilung. Eine Quote hingegen würde Kinder zu „Problemanteilen“ degradieren und die gesellschaftliche Spaltung fördern. Stattdessen müsse Diversität professionell begleitet und als Chance begriffen werden.

Unterstützung statt Selektion: Schulen besser ausstatten

Anstelle von Quoten fordert der Verband gezielte Investitionen in Schulen:

  • mehr pädagogisches Personal
  • interkulturelle Fortbildungen
  • kleinere Klassen in belasteten Regionen
  • Stärkung der Sprachförderung
  • multiprofessionelle Teams für individuelle Förderung

Nicht die Zusammensetzung der Schüler:innenschaft sei entscheidend, sondern die strukturellen Rahmenbedingungen. „Die Verantwortung für Bildungserfolg darf nicht auf die Kinder abgewälzt werden“, betont der Verband.

Schule als Spiegel der Gesellschaft – Vielfalt ist kein Problem

Die Schule spiegelt die gesellschaftliche Realität wider – mit all ihrer Diversität. Herkunftsbasierte Quoten verstoßen laut Grundschulverband gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot (Artikel 3 GG) und gefährden das demokratische Fundament des Bildungssystems.

Zahlreiche Schulen arbeiteten bereits erfolgreich mit heterogenen Gruppen und seien dabei Orte des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Das Engagement dieser Schulen dürfe nicht durch politisch motivierte Zählweisen delegitimiert werden.

Grundschulverband fordert klare Haltung gegen Diskriminierung

Der Verband ruft dazu auf, sich klar gegen diskriminierende Maßnahmen zu positionieren und für eine Schule einzutreten, die allen Kindern unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder sozialem Status offensteht. „Kinderrechte und Chancengleichheit müssen handlungsleitend für die Bildungspolitik sein“, so der Verband.

Die vollständige Stellungnahme des Grundschulverbands finden Sie hier.

Hintergrund: Was spricht gegen eine Migrationsquote?

Gegen eine feste Obergrenze für Schüler:innen mit Migrationshintergrund spricht laut GSV zudem Folgendes:

  • Rechtliche Probleme: Artikel 3 GG verbietet Diskriminierung aufgrund von Herkunft. Eine Quote könnte gegen die Schulpflicht und das Recht auf wohnortnahe Schulplätze verstoßen.
  • Pädagogisch fragwürdig: Studien zeigen, dass soziale Herkunft und Sprachkenntnisse weit entscheidender für den Bildungserfolg sind als der Migrationsstatus.
  • Politisch umstritten: Karin Prien verweist auf Dänemark, wo es jedoch keine feste Quote gibt, sondern verpflichtende Sprachtests und gezielte Förderprogramme.
  • Kaum umsetzbar: In vielen Städten liegt der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund bei über 50 %, teilweise sogar bei 80–90 %. Eine 30 %-Grenze würde Kinder vom Schulbesuch in ihrer Nachbarschaft ausschließen.

Weitere Informationen

Gernot Körner




Koalitionsvertrag: Klares Bekenntnis zur Inklusion, zu Kinderrechten und zur Bildung

Der Vertrag schafft Hoffnung auf eine verbesserte Familien- und Bildungspolitik

Klar ist auch schon, welche Parteien, welches Ministerium erhalten. Das Bundesfamilienministerium wird eine Politikerin von Bündnis 90/Die Grünen übernehmen. Für die FDP übernimmt Bettina Stark-Watzinger das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

DKHW und DKSB begrüßen den Koaltitionsvertrag

Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) und der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) sehen in dem Koalitionsvertrag eine gute Grundlage für eine modernere und sozialere Kinder- und Familienpolitik. Es sind vor allem vier Ziele, die von beiden Kinderschutzorganisationen begrüßt werden:

  1. die Einführung der Kindergrundsicherung
  2. die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz
  3. die Senkung des Wahlalters
  4. die Modernisierung des Familienrechts

Kindergrundsicherung

„Die Kindergrundsicherung, die der Kinderschutzbund schon seit Jahren fordert, soll noch in dieser Legislaturperiode eingeführt werden. Damit schafft der Koalitionsvertrag gute Voraussetzungen, um die Kinderarmut in Deutschland spürbar zu senken. „Die vereinbarten Eckpunkte werden im Zusammenwirken mit dem erhöhten Mindestlohn vor allem viele ‚Aufstocker‘-Familien aus dem Hartz-IV-Bezug herausholen. Das wird zur Chancengerechtigkeit vieler Kinder beitragen“, sagt Heinz Hilgers, der Präsident des Kinderschutzbunds.

Kinderrechte ins Grundgesetz

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz auf der Tagesordnung der nächsten Bundesregierung steht. Dies ist ein unverzichtbarer Baustein, um kindgerechtere Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Mit der Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht die große Chance, langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land zu schaffen. Hier erwarten wir von der Ampel-Koalition, dass im Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfindet, damit in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden“, erklärt Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Herabsetzung des Wahlalters

Beide Organisationen begrüßen auch die Herabsetzung des Wahlalters für Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre. Dies sei ein wichtiger und notwendiger Schritt, um die Demokratie langfristig zu erhalten. Schließlich müsse die junge Generation die Demokratie gegen alle Angriffe von innen und außen verteidigen.

Weiterentwicklung der Jugendstrategie

„Auch die beabsichtige Weiterentwicklung der Jugendstrategie der Bundesregierung mit einem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung ist zu begrüßen. Kinder- und Jugendbeteiligung ist in Deutschland nach wie vor ein Flickenteppich. Unabhängig vom Ort des Aufwachsens muss es allen Kindern und Jugendlichen möglich sein, ihr Recht auf Beteiligung wahrzunehmen. Ein Nationaler Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung muss die Erfahrungen aus Bund, Ländern und Kommunen in den Austausch bringen und konkrete Projekte und Maßnahmen entwickeln und umsetzen. Dabei sollte nicht vergessen werden, die Verwaltung in Ländern und Kommunen fit für das Thema Kinder- und Jugendbeteiligung zu machen“, sagt Lütkes.

Kinder- und Jugendhilfe

„Wir vermissen im Koalitionsvertrag konkrete Aussagen zur Stärkung des Kinder- und Jugendhilfesystems als Ganzes. Schon vor der Corona-Pandemie war die Kinder- und Jugendhilfe vielerorts am Rande ihrer Leistungsfähigkeit. Länder und Kommunen haben es bislang nicht geschafft, die notwendigen Strukturen beispielsweise der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ausreichend zu finanzieren. In einem Koalitionsvertrag, der sich Zukunftsfähigkeit zum Ziel setzt, hätte deshalb auch die nachhaltige Stärkung des Kinder- und Jugendhilfesystems ganz nach vorne gehört.“

Bildungsförderung auf allen Ebenen

Insgesamt enthält der Koalitionsvertrag auch im Bildungsbereich viele interessante und hoffentlich auch umsetzbare Bekenntnisse. Hier einige Beispiele:

Klares Bekenntnis zur Inklusion

„Wir wollen allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft beste Bildungschancen bieten, Teilhabe und Aufstieg ermöglichen und durch inklusive Bildung sichern. Dazu stärken wir die frühkindliche Bildung, legen den Digitalpakt 2.0 auf und machen das BAföG elternunabhängiger und bauen es für die Förderung der beruflichen Weiterbildung aus. Kinder verdienen beste Bildung. Jedes Kind soll die gleichen Chancen haben. Diese. Chancengleichheit ist aber noch lange nicht Realität. Wir wollen mehr Kinder aus der Armut holen, werden mit der Kindergrundsicherung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen und konzentrieren uns auf die, die am meisten Unterstützung brauchen.“

Bildungsausgaben

„Gemeinsam mit den Ländern werden wir die öffentlichen Bildungsausgaben deutlich steigern und dafür sorgen, dass die Unterstützung dauerhaft dort ankommt, wo sie am dringendsten gebraucht wird. Mit einer Stärkung der frühkindlichen Bildung, besseren Startchancen in sozial benachteiligten Schulen, einem Digitalpakt 2.0 und einem grundlegend reformierten BAföG legen wir den Grundstein für ein Jahrzehnt der Bildungschancen.“

Bildungszusammenarbeit

„Wir streben eine engere, zielgenauere und verbindliche Kooperation aller Ebenen an (Kooperationsgebot). Die örtliche Umsetzungskraft der Schulträger, die Kultushoheit der Länder und das unterstützende Potenzial des Bundes wollen wir dafür zu neuer Stärke vereinen und eine neue Kultur in der Bildungszusammenarbeit begründen.“

Gleiche Chancen

„Wir wollen gemeinsam darauf hinwirken, dass jedes Kind die gleiche Chance auf Entwicklung und Verwirklichung hat.“

Zusammenarbeit mit Bundesländern

„Gemeinsam mit den Ländern wollen wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, gemeinsam gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen und Qualität, Leistungsfähigkeit und Weiterentwicklung des Bildungswesens zu stärken. Soweit erforderlich, bieten wir Gespräche über eine Grundgesetzänderung an.“

Qualitätsentwicklungsgesetz für Kitas

„Wir werden das Gute-Kita-Gesetz auf der Grundlage der Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation fortsetzen und bis Ende der Legislaturperiode gemeinsam mit den Ländern in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards überführen.“

Ganztag

„Wir werden den Ausbau der Ganztagsangebote mit einem besonderen Augenmerk auf die Qualität weiter unterstützen. Mit Ländern und Kommunen werden wir uns über die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbildung und -betreuung und der qualitativen Weiterentwicklung verständigen und unter Berücksichtigung der länderspezifischen Ausprägungen einen gemeinsamen Qualitätsrahmen entwickeln.“

Bildungschancen

„Mit dem neuen Programm ,Startchancen‘ wollen wir Kindern und Jugendlichen bessere Bildungschancen unabhängig von der sozialen Lage ihrer Eltern ermöglichen.“

„Wir wollen Länder und Kommunen dauerhaft bei der Digitalisierung des Bildungswesens unterstützen. Den Mittelabruf beim Digitalpakt Schule werden wir beschleunigen und entbürokratisieren.“

Lehrerbildung

„Bund und Länder richten eine gemeinsame Koordinierungsstelle Lehrkräftefortbildung ein, die bundesweit Fort- und Weiterbildungsangebote vernetzt, die Qualifikation von Schulleitungen unterstützt, den Austausch ermöglicht sowie die arbeitsteilige Erstellung von Fortbildungsmaterialien organisiert und fördert.“

Fachkräfte

„Gemeinsam mit den Ländern und allen relevanten Akteuren entwickeln wir eine Gesamtstrategie, um den Fachkräftebedarf für Erziehungsberufe zu sichern und streben einen bundeseinheitlichen Rahmen für die Ausbildung an. Sie soll vergütet und generell schulgeldfrei sein.

Mit hochwertigen Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung, sorgen wir für attraktive Arbeitsbedingungen. Wir wollen die praxisintegrierte Ausbildung ausbauen, horizontale und vertikale Karrierewege sowie hochwertige Fortbildungsmaßnahmen fördern und Quereinstieg erleichtern. Umschulungen werden wir auch im dritten Ausbildungsjahr vollständig fördern.“

Den ganzen Koalitionsvertrag finden Sie hier:




Petition fordert Dialog über zeitgemäße Bildungspolitik in Baden-Württemberg

Weitere Unterstützer gesucht – Unterschriftensammlung im Internet angelaufen:

Was gehört zu einer guten Schule im 21. Jahrhundert, die jedem Kind gerecht wird? Was bedeutet gute Schule für die Zukunft unseres Landes? Wie bringen wir die Erfahrungen der täglich gelebten Schulpraxis effektiv in die Steuerung und (Weiter-)Entwicklung unserer Schulen ein? Darüber fordern die Unterzeichner einer Petition aus Baden-Württemberg von der Landesregierung und dem Landtag einen breit aufgestellten Dialog.

Taumeln ohne Orientierung

Zu den Erstunterzeichnern gehören neben vielen Einzelpersonen der BLV Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Beruflichen Schulen BW, der Grundschulverband Landesgruppe BW, die GEW Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft BW, der Landeselternbeirat BW, der Landesschülerbeirat BW und der Verein für Gemeinschaftsschulen BW.

In der Petition heißt es, die Corona-Pandemie mit ihren Auswirkungen auf den Schulbetrieb, die verschleppte Digitale Transformation, ein weitverbreitetes und enormes Beharrungsvermögen im System und ein hausgemachter Lehrkräftemangel seien nur die Spitze eines Eisbergs, der zu einer tiefen Krise in der Schulwelt des Landes geführt habe. Statt Orientierung zu geben, taumle die Bildungspolitik im Südwesten ziellos durch die Legislaturperiode.

„Kultusministerin auf der Bremse“

Das Krisenmanagement passe zum Zustand der Schulen: Statt diese zu leistungsstarken und gerechten Schulen des 21. Jahrhunderts zu entwickeln, stehe die Kultusministerin auf der Bremse. Das Denken werde dominiert von Vorstellungen, die mit der heutigen Lebensrealität junger Menschen nichts zu tun hätten. Während Wirtschaftsunternehmen und ganze Branchen mit riesigen Summen „gerettet“ würden, reiße man in den Schulen die Fenster auf, kaufe Fleece-Decken und empfehle Schals, Mützen und wollene Unterhosen. Dabei gäbe es durch die Schule@Corona seit dem Frühjahr 2020 vielerorts wertvolle Impulse, Initiativen und Entwicklungen, die zeigten, welch enormes Potenzial in den Schulen in Baden-Württemberg schlummere.

Dialog im bildungspolitischen Chaos

Der Dialog sei vor allem deshalb nötig, weil das bildungspolitische Chaos im Südwesten auf Kosten von rund 1,5 Millionen baden-württembergischen SchülerInnen, deren etwa 120.000 Lehrkräfte sowie zahllosen anderen, die zum System Schule gehören (Lehramtsstudierende, Pädagogische Fachkräfte, schulische Mitarbeitende, Aus- und FortbildnerInnen, Eltern etc.) laufe. Sie alle würden zum Spielball parteipolitischer Rituale, bei denen mit Bildung Politik gemacht werde – statt Bildungspolitik zu machen. Es gehe um Macht, Einfluss und Deutungshoheit, statt um das Wohlergehen und die Zukunft jener, die Schule in Baden-Württemberg tagtäglich lebten. Wir sagen: Schule müsse für Schülerinnen da sein – und nicht umgekehrt! In Schulen werde Zukunft gemacht. Die PolitikerInnen im Landtag und in der Landesregierung müssten das endlich als gemeinsame Herausforderung verstehen. Und sie müssten sich den notwendigen, schon lange überfälligen Schritten, mit Elan und Überzeugung widmen und rasch einen umfassenden Beteiligungsprozess starten.

Unterstützer gesucht

Als Initiatorin für die Petition zeichnet Dr. Ulrike Felger aus Waldenbuch. Weitere Infos zur Petition und zum Unterzeichnen finden Sie auf der Website der Petition.