Bundesrat fordert Mutterschutz für Selbstständige

Selbstständige sollen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung die gleichen Mutterschutzleistungen erhalten wie Arbeitnehmerinnen

Selbstständige sollen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung die gleichen Mutterschutzleistungen erhalten wie Arbeitnehmerinnen. Dies fordert der Bundesrat von der Bundesregierung in einer Entschließung, die auf eine Initiative von Nordrhein-Westfalen und Hamburg zurückgeht.

Geringer Frauenanteil bei Selbstständigen 

Der Bundesrat begründet seine Forderung mit dem immer noch auffällig niedrigen Anteil von Frauen bei Unternehmensgründungen und in der Geschäftsführung von Start-Ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen. 

Gleichbehandlung mit Arbeitnehmerinnen

Die deutsche Rechtsordnung enthalte Regelungen für Arbeitnehmerinnen, Beamtinnen und Richterinnen – nicht jedoch für Selbstständige. Es müssten gleichwertige Verhältnisse in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen werden, um den Frauenanteil unter den Selbstständigen zu erhöhen. Daher sei es notwendig, die bestehenden Nachteile für selbständige Schwangere oder Mütter in der Zeit nach der Entbindung abzubauen, um so einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern zu leisten.

Unternehmerinnen im Handwerk besonders betroffen

Gerade junge Unternehmerinnen hätten oft noch keine Rücklagen für eine ausreichende Vorsorge. Ihnen drohten beim Ausfall durch Schwangerschaft und Geburt Auftragseinbußen und Umsatzrückgänge, die bis zur Insolvenz führen könnten. Unternehmerinnen im Handwerk seien besonders betroffen, da die Arbeit oft körperlich belastend und in dieser Lebensphase der Investitionsbedarf besonders hoch sei. Daher müssten für Gründerinnen und Selbstständige Instrumente geschaffen werden, die einerseits Rückhalt zur Gründung geben und andererseits schwangerschaftsbedingte Betriebsschließungen verhindern, verlangt der Bundesrat. Finanziert werden könnten diese Instrumente durch Bundesmittel oder durch Schaffung eines solidarischen Umlagesystems.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Quelle: Deutscher Bundesrat




Der Bundesrat nimmt Stellung zum Entwurf für ein Kita-Qualitätsgesetz

Ziel ist, den „Fachkraft-Kind-Schlüssel“ zu verbessern, neue Fachkräfte zu gewinnen und die Kita-Leitung zu stärken

Einerseits begrüßen die Länder den Entwurf der Ampel-Koalition für ein Kita-Qualitätsgesetz. Andererseits formulieren sie aber auch Kritik. So lehnen sie etwa die im Gesetzentwurf vorgesehene bundesweit verpflichtende Staffelung der Kostenbeiträge für die Kindertagesbetreuung nach vorgegebenen Kriterien ab. Diese greife unverhältnismäßig in die Länderzuständigkeit und das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen ein. 

Was die Regierung vorhat

Die Bundesregierung will das sogenannte Gute-KiTa-Gesetz auf Grundlage der Empfehlungen einer Evaluation und unter Berücksichtigung der Ergebnisse eines Monitorings weiterentwickeln. Beabsichtigt ist eine stärkere Fokussierung auf die Qualität der Kindertagesbetreuung. Seit 2019 bereits begonnene Maßnahmen der Länder zur Qualitätsentwicklung und zur Entlastung der Eltern bei den Beiträgen können fortgeführt werden.

Die Länder dürfen Maßnahmen ab dem 1. Januar 2023 aber ausschließlich zur Weiterentwicklung bestimmter im Gesetz festgelegter Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung ergreifen (bedarfsgerechtes Angebot, Fachkraft- Kind-Schlüssel, Fachkräftesicherung und Stärkung der Kita-Leitung).

Betreuungsschlüssel und sprachliche Bildung

Ziel ist es, den so genannten Fachkraft-Kind-Schlüssel zu verbessern, neue Fachkräfte zu gewinnen und die Kita-Leitung zu stärken. Gleichzeitig sind Investitionen in bedarfsgerechte Angebote und in sprachliche Bildung geplant, um der besonderen Bedeutung der sprachlichen Entwicklung von Kindern Rechnung zu tragen. Auch die Kindertagespflege soll gestärkt werden.

Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung stärken

Darüber hinaus nimmt der Entwurf – als Konsequenz aus der Corona-Pandemie – Maßnahmen zur Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung stärker in den Fokus. Verschiedene Studien hatten erhebliche Auswirkungen der Pandemie auf Kinder festgestellt, etwa den Anstieg von Förderbedarfen sowie Häufungen von psychischen und physischen Auffälligkeiten.

Soziale Teilhabe

Weiteres Ziel ist es, die soziale Teilhabe an der Kindertagesbetreuung für alle Kinder in Deutschland zu erleichtern. Daher sollen sich künftig die Beiträge bundesweit verpflichtend nach dem Einkommen der Eltern, der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und der individuellen täglichen Betreuungszeit staffeln. Die Evaluation habe gezeigt, dass bisher nur rund ein Drittel der Kommunen die Beiträge nach dem Einkommen staffelt.

Maßnahmen zur Beitragsentlastung, die seit 2019 im Rahmen des „Gute-Kita-Gesetzes“ von den Ländern umgesetzt wurden, sind grundsätzlich weiter möglich. Neue Maßnahmen zur Beitragsentlastung würden aber künftig nicht mehr mit Bundesmitteln finanziert. Damit soll sich die Budgetkonkurrenz zwischen Maßnahmen von Qualität und Teilhabe verringern.

Vier Milliarden Euro für 2023 und 2024

Der Bund will die Länder bei den Maßnahmen nach dem neuen Kita-Qualitätsgesetz 2023 und 2024 mit insgesamt vier Milliarden Euro unterstützen.

Qualitätsentwicklungsgesetz

Bis zum Ende der Legislaturperiode will die Bundesregierung das neue Kita-Qualitätsgesetz – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – in einem weiteren Schritt abschließend zu einem Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards weiterentwickeln.

Bundestag am Zug

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie kann sich dazu äußern, bevor der Bundestag entscheidet. Verabschiedet dieser das Gesetz in zweiter und dritter Lesung, stimmt der Bundesrat noch einmal darüber ab.

Quelle: Mittteilung Deutscher Bundesrat




Bundesrat fordert Rauchverbot im Auto

Bei Verstoß droht ein Bußgeld bis zu 3000 Euro

Schon einmal, 2019, hatten die Länder einen Gesetzesentwurf beim Bundestag eingebracht, der das Rauchen im Auto untersagt, wenn Schwangere und Kinder dabei sind. Jetzt soll es ernst werden. Die Länder schlagen eine Änderung im Bundesnichtraucherschutzgesetz vor, die das Rauchen in geschlossenen Fahrzeugen in solchen Fällen ausdrücklich untersagt. Im Falle eines Verstoßes soll ein Bußgeld von 500 bis 3000 Euro drohen. 

Rund eine Millionen Kinder betroffen

Zur Begründung seiner Initiative verweist der Bundesrat auf die massiven Folgen des Passivrauchens: Weltweit würden jährlich 166.000 Kinder an den Folgen des Passivrauchens sterben, heißt es in dem Gesetzentwurf. Gerade in Fahrzeugkabinen seien Minderjährige und ungeborene Kinder den Gefahren einer gesundheitlichen Schädigung besonders ausgesetzt: Nirgends sei die Passivrauchkonzentration so hoch wie im Auto als Mitfahrer. Schätzung des Deutschen Krebsforschungszentrums zufolge sei derzeit rund eine Million Minderjähriger in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Giftstoffbelastung extrem hoch

Selbstverständlich unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk die Initiative des Bundesrats. In einer Mitteilung an die Presse schreibt die Organisation: „Nach Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums ist die Giftstoffbelastung durch Raucherinnen und Raucher im Auto extrem hoch. Selbst bei leicht geöffnetem Fenster ist die Konzentration mancher toxischer Partikel teils fünfmal so hoch wie in einer durchschnittlichen Raucherkneipe. Deshalb reichen nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes Appelle allein nicht aus. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss hier endlich gesetzlich abgesichert werden.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundesrat und Deutsches Kinderhilfswerk