Frühe Hilfen kommen auch in Familien in Armutslagen an

Monitoring-Bericht der Bundesstiftung Frühe Hilfen dokumentiert wesentliche Daten und Erkenntnisse zu den aktuellen Entwicklungen in den Frühen Hilfen

Die Versorgung psychosozial belasteter Familien mit kleinen Kindern von null bis drei Jahren in Deutschland hat sich deutlich verbessert: Das zeigen die Daten des Monitorings der Bundesstiftung Frühe Hilfen. Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI) hat den Bericht jetzt veröffentlicht.

Zentrale Ergebnisse

In 97 Prozent der Kommunen mit einem Jugendamt war im Jahr 2020 ein Angebot der Längerfristigen aufsuchenden Betreuung und Begleitung (LaB) von Familien durch Fachkräfte der Frühen Hilfen, wie Familienhebammen, vorhanden (2015: 87,9 Prozent, Quelle: Kommunalbefragungen).

14,5 Prozent der Familien, die in Armut leben, haben die LaB durch eine Gesundheitsfachkraft genutzt. Damit wurden Familien in Armutslagen häufiger erreicht als Familien ohne Armut (9,5 Prozent) (Quelle: KiD 0-3 2022).

2020 konnten in 58,8 Prozent der Kommunen frauenärztliche Praxen und in 85,6 Prozent der Kommunen kinderärztliche Praxen in die Netzwerke Frühe Hilfen eingebunden werden. Dies bedeutet gegenüber 2017 ein Anstieg von 14,6 bzw. 12,7 Prozentpunkten (Quelle: Kommunalbefragungen).

Regionale Unterschiede gibt es bei der bedarfsgerechten Versorgung mit Gesundheitsfachkräften: So lag 2023 der Anteil an Kommunen mit einer bedarfsgerechten Versorgung in Westdeutschland um über 26 Prozentpunkte höher als in Ostdeutschland (Quelle: Kommunalbefragungen).

Monitoring-Bericht präsentiert Daten und Erkenntnisse

In dem Monitoring-Bericht werden wesentliche Daten und Erkenntnisse zu den aktuellen Entwicklungen in den Frühen Hilfen präsentiert. Er umfasst den Zeitraum 2021 bis 2023 und bündelt die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung des NZFH zur Bundesstiftung Frühe Hilfen. Der Bericht steht online als PDF zur Verfügung unter: https://www.fruehehilfen.de/service/publikationen/einzelansicht-publikationen/titel/wissenschaftlicher-bericht-2023

Die zentralen Daten zum Stand der Frühen Hilfen in Deutschland werden laufend aktualisiert. Sie sind thematisch gebündelt zu finden unter: https://www.fruehehilfen.de/grundlagen-und-fachthemen/daten-zum-stand-der-fruehen-hilfen-in-deutschland/

Nationales Zentrum Frühe Hilfen

Träger des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI). Das NZFH wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es unterstützt seit 2007 die Fachpraxis dabei, familiäre Belastungen und Ressourcen frühzeitig zu erkennen, qualitätsgesicherte bedarfsgerechte Angebote bereitzustellen und die Vernetzung der unterschiedlichen Berufsgruppen zu fördern. Seit 2018 unterstützt das NZFH die Bundesstiftung Frühe Hilfen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei der Sicherstellung des Stiftungszwecks und veröffentlicht alle drei Jahre einen wissenschaftlichen Bericht zur Bundesstiftung.

Bundesstiftung Frühe Hilfen

Seit Januar 2018 übernimmt die Bundesstiftung Frühe Hilfen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als wichtiger Bestandteil des Bundeskinderschutzgesetzes die Förderung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern von null bis drei Jahren. Die Bundesstiftung stellt dazu dauerhaft jährlich 51 Millionen Euro zur Verfügung.

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung




Gesundheitsrisiko Klimawandel: BZgA informiert zu Hitzeschutz

Neues Internetportal soll helfen, künftige Hitzewellen besser zu überstehen

Das vergangene Jahr war das wärmste in Deutschland seit Beginn der Wetteraufzeichnung. Besonders im Juli und September gab es Hitzerekorde. Immer häufiger auftretende Hitzeperioden haben Auswirkungen auf unsere Gesundheit: So erhöhte sich mit steigenden Temperaturen die Sterberate deutlich. Für das Jahr 2023 wird für den Zeitraum April bis September von 3.200 Todesfällen aufgrund von Hitze ausgegangen.

Mit dem Portal https://www.klima-mensch-gesundheit.de bietet die BZgA der Allgemeinbevölkerung, Eltern mit kleineren Kindern und älteren Menschen Hilfestellung, um künftige Hitzewellen besser zu überstehen. Kommunen, Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen erhalten Hinweise, wie sie hitzebezogenen Gesundheitsproblemen vorbeugen und Menschen dabei unterstützen können, gut mit Hitzeperioden umzugehen. Auch zu den Belastungen zunehmender UV-Strahlung und dem Thema Allergie und Allergieschutz informiert das BZgA-Internetangebot.

Großes Risiko auch für Babys und Kleinkinder

Dr. Johannes Nießen, Errichtungsbeauftragter des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) und Kommissarischer Leiter der BZgA: „Vielen Menschen sind die gesundheitlichen Risiken durch Hitzebelastungen nicht bewusst. Dabei sind Hitzetage und Hitzewellen ganz besonders für ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen sowie Babys und Kleinkinder riskant. So verändern sich mit steigendem Lebensalter der Stoffwechsel und andere Prozesse im Körper. Da ältere Menschen außerdem seltener Durst verspüren, besteht die Gefahr, dass sie dehydrieren und überhitzen. Babys und Kleinkinder bekommen schneller einen Sonnenstich, Fieber oder Symptome von Hitzeerschöpfung. Unser Ziel ist daher, das Wissen der Menschen über Schutzmöglichkeiten für sich und andere zu stärken.“

Speziell für Eltern, Betreuende und Fachkräfte

Speziell an Eltern, Betreuende und Fachkräfte richtet sich das BZgA-Internetportal https://www.kindergesundheit-info.de mit einer Vielzahl an Gesundheitsthemen, die in den ersten Lebensjahren von Bedeutung sind – darunter auch viele Tipps, wie Babys und Kinder vor Sonne und Hitze geschützt werden können.

Alkohol und Hitze

Warum Alkohol und Hitze keine gute Kombination sind, erläutert die Internetseite der BZgA-Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.”: https://www.kenn-dein-limit.info/gesundheit/

Kostenfreie BZgA-Angebote zum Thema Klimawandel und Gesundheit im Überblick:

Klima – Mensch – Gesundheit:
https://www.klima-mensch-gesundheit.de
• Flyer „So kommen Sie gut durch Hitzewellen“
• Flyer „So bleiben Sie bei einer Hitzewelle gesund – Empfehlungen für ältere Menschen“
• Flyer „Diabetes und Hitze – was muss ich beachten?“
• Infokarten Tipps Ernährung, Trinktipps, Rezept Cooler Drink, Sommerliches Memo I und II, Ausmalbild zum UV-Schutz, Hitze-Rätsel, Sonnenschutz mit UV Index, Tipps Sport bei Hitze
Kindergesundheit:
https://www.kindergesundheit-info.de/themen/risiken-vorbeugen/sonnenschutz/
• Merkblatt „Sonnenschutz für Kinder“
• Checkliste „Ohne Wenn und Aber: Sonnenschutz für Kinder“

Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.”:
Alkohol und Hitze https://www.kenn-dein-limit.info/gesundheit/alkohol-und-hitze/

Bestellung der kostenlosen BZgA-Materialien unter:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bzga.de/
Fax: 0221/8992257
E-Mail: bestellung@bzga.de

Quelle: BZgA




Wie viel Bewegung Kinder wirklich brauchen

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt 90 Minuten tägliche Bewegung mit mittlerer bis hoher Beanspruchung

Kinder haben einen großen Bewegungsdrang. Aber durch Schule und Mediennutzung nehmen sitzende Tätigkeiten stark zu. Bewegt sich mein Kind eigentlich genug? Wie viel Aktivzeit braucht es?

Bewegung und Sport

Zwischen Bewegung und Sport gibt es einen Unterschied: Sport ist immer mit Bewegung verbunden, aber nicht jede Bewegung ist Sport! Bei Bewegung handelt es sich meistens um leichtere körperliche Aktivitäten aus ganz alltäglichen Bewegungsformen, wie den sitzenden Tätigkeiten und dem Stehen, Gehen, Laufen, Radfahren, Treppensteigen, Haus- oder Gartenarbeit oder Spielen – sprich jeder Art von Bewegung im Alltag (WHO 2018; BZgA 2017, S. 10f.). Sport meint den gezielten, intensiven Sport zu Trainingszwecken, den viele Kinder im Verein betreiben, wie zum Beispiel Fußball, Turnen, Leichtathletik oder Tennis.
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Bewegungsempfehlungen

Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt für Kinder und Jugendliche von 5–17 Jahren täglich 60 Minuten körperliche Aktivität (WHO 2018). In den Bewegungsempfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA 2017) finden sich auf das Grundschulalter abgestimmte Empfehlungen für Kinder. Die Bundeszentrale empfiehlt sogar noch 30 Minuten mehr Bewegung am Tag, also insgesamt 90 Minuten tägliche Bewegung mit mittlerer bis hoher Beanspruchung. Das ist erfüllt, wenn Kinder die Bewegung als etwas anstrengend oder anstrengend empfinden, wie zum Beispiel beim Fahrradfahren oder beim schnellen Gehen. Die empfohlene Stunde körperliche Aktivität kann schon durch die alltäglichen Bewegungen erreicht werden, wie zum Beispiel das Laufen von 12.000 Schritten am Tag.

Jeder Schritt zählt!

Auch wenn der Schul- oder Arbeitsalltag so viel Bewegung scheinbar nicht immer zulässt, so können Sie für sich und die Kinder hier und dort kleine Bewegungseinheiten in den Tag einstreuen. Legen Sie den Schul- oder Arbeitsweg aktiv zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurück. Nehmen Sie die Treppe, nicht den Aufzug oder die Rolltreppe, und legen Sie hin und wieder einen zusätzlichen Spaziergang ein. Dabei werden das Herz-Kreislauf-System sowie die Bein- und Gesäßmuskulatur optimal trainiert. Ein kleiner gemeinsamer Spaziergang nach der Schule oder Arbeit bringt Bewegung in den Alltag und schafft die Möglichkeit zum intensiven Austausch über den Tag. Wichtig ist nur, dass Puls und Atmung zumindest leicht erhöht sind.

Regelmäßiger Sport tut gut und macht Spaß!

Über diese alltäglichen Bewegungen hinaus ist es empfehlenswert, dass sich die Kinder zwei- bis dreimal in der Woche mit höherer Intensität bewegen. Finden Sie heraus, welchen Sport Ihr Kind besonders mag, denn die persönlichen Vorlieben der Kinder sollten unbedingt berücksichtigt werden – die Bewegung soll schließlich Spaß machen! Darüber hinaus finden die meisten sportlichen Aktivitäten in der Gruppe oder im Verein statt. In diesem Umfeld profitiert Ihr Kind nicht nur vom Sport und der Bewegung, sondern auch von dem gemeinsamen Miteinander, der Unterstützung anderer und von den kleinen und großen persönlichen Erfolgserlebnissen.

Weniger Sitzen ist mehr

Die Bewegungsempfehlungen von mindestens einer Stunde sind schneller zu erreichen, als Sie denken. Das Fangenspielen, das Toben und Klettern in den Pausen und der Sportunterricht in der Schule – das alles sind nur einige Beispiele für intensive Bewegung und dafür, dass die Kinder auch in der Schulzeit viele Möglichkeiten zur Bewegung haben.

Achten Sie außerdem darauf, dass Sie die Zeit, in der die Kinder sitzen oder elektronische Geräte (Fernseher, Smartphone, Computer) nutzen, soweit es geht reduzieren. Der übermäßige Zeitvertreib am Bildschirm führt dazu, dass sich die Kinder einen sitzenden Lebensstil angewöhnen, der sich nicht gut auf ihre gesundheitliche Entwicklung auswirkt.

Tipp: Mit gutem Beispiel voran

Wenn sich Ihr Kind bisher jedoch nur sehr wenig oder ungern bewegt hat, versuchen Sie nicht diesen Zustand von heute auf morgen zu ändern. Fangen Sie lieber klein an, motivieren Sie es durch Ihre eigene Bewegungslust und steigern sie den Umfang sowie die Intensität der Bewegung schrittweise. Ansonsten sind Frust und Muskelkater schnell vorprogrammiert. Das gilt auch dann, wenn Sie sich selbst bisher nicht genügend bewegt haben. Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und beginnen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind die Freude an Bewegung neu zu entdecken – Ihrem Kind zuliebe.

Quelle: bzga

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Praevention/Broschueren/Bewegungsempfehlungen_BZgA-Fachheft_3.pdf




Das Spiel ist die Arbeit des Kindes

Ein paar Überlegungen und ein Tipp für all jene, die es noch immer nicht glauben wollen

„Das Spiel ist die Arbeit des Kindes!“ Maria Montessori war sicher nicht die erste, die das erkannte, aber die erste, die das so treffend formulierte. Es ging ihr dabei darum, dass das Spiel auch eine entsprechende Würdigung findet. Laut Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht auf Spiel. Wörtlich heißt es hier:

„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.“

Das Kind erfindet sein Spiel selbst

Dabei ist Spiel für Kinder nicht das, was viele Erwachsene versuchen Kindern einzureden, was Spiel sein soll. Kinder entwickeln ihr Spiel selbst und erschließen sich damit die Welt. Dabei haben wir Erwachsene, die Funktion, die Kinder dabei zu unterstützen – nicht zu leiten oder zu fördern. Wir sind auch keine „Götter“, die das Recht haben, „Menschen zu formen“, sondern wir sind Begleiter, die dem Kind die Möglichkeit geben, sich zu offenbaren.

Leider ist das in unserer Gesellschaft noch nicht angekommen. Trotz moderner bildgebender Verfahren, stehen viele seltsame Vorurteile und manchmal auch finanzielle Interessen im Weg. Und auch, wenn der ein oder andere Manfred Spitzer oder Gerald Hüther nicht mag: im Bezug auf das Spiel haben die beiden recht und können das auch wissenschaftlich belegen. Und nur auf diese Weise, können Kinder auch wirklich lernen.

Eine kleine Binsenweisheit

Leider fehlt uns allzu oft die Geduld und das Vertrauen eines Gärtners. Sonst würden wir nicht versuchen, Kinder gezielt zu fördern. Schließlich wächst das Gras auch nicht schneller, wenn man daran zieht. Das ist zwar eine Binsenweisheit. Das tolle an Binsenweisheiten ist aber, dass sie wahr sind. Und irritieren dabei ist, dass sie dennoch von vielen ignoriert werden.

Studien lesen und beurteilen, nicht nur schauen

Neulich berichtete mir eine Bekannte, sie habe eine Studie gesehen. Darin hätte man beschrieben, wie schon Kleinkinder durch Betätigen des Bildschirms eines Smartphones oder Tablets eine bessere Feinmotorik entwickeln würden.

Mal ganz abgesehen davon, dass man Studien nicht sehen, sondern lesen sollte, auch um ihren Ursprung zu kennen und ihre Repräsentativität beurteilen zu können, ist diese Erkenntnis nur wenig wert. Selbstverständlich verbessern Kinder ihre Leistungen, wenn sie in einem Bereich spezielle Förderung erfahren. Genauso ist aber auch festzustellen, wie das etwa die beiden oben genannten Hirnforscher getan haben, dass genau diese Kinder in anderen Bereichen große Defizite zu verzeichnen haben.

Körperverletzung statt Förderung

Wir greifen eben mit dem „Fördern“, das letztlich keines ist, in den individuellen Bauplan des Kindes ein, statt es zu unterstützen oder vorsichtig anzuregen. Ach so: Und wenn wir auf die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) schauen, gehört das Thema „Kleinkinder mit digitalen Bildschirmen spielen zu lassen“ wohl eher in den Bereich der Körperverletzung als der Förderung.

Apropos BZgA: eine der interessantesten Websites auch zum Thema Spielen für Laien und Fachkräfte bietet die Gesundheitszentrale unter https://www.kindergesundheit-info.de/. Wer es uns nicht glaubt, glaubt es vielleicht der BzgA. Viel Spaß beim Lesen!

Gernot Körner




BZgA-Initiative „Kinder stark machen“

Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhardt Blienert, übernimmt Schirmherrschaft

Für eine gute körperliche, seelische und geistige Entwicklung von Kindern ist es wichtig, dass sie ihre Potenziale entfalten können. Wer sich stark fühlt, ist gut gewappnet, „Nein“ zu Suchtmitteln jeder Art sagen zu können. Mit der Mitmach-Initiative „Kinder stark machen“ fördert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) deshalb das Heranwachsen von Kindern und Jugendlichen zu selbstbewussten Persönlichkeiten.

Die Schirmherrschaft der BZgA-Initiative zur frühen Suchtprävention übernimmt der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhardt Blienert.

Broschüren und Flyer für Erziehende zu der Thematik der gesunden Entwicklung von Kindern – angefangen bei der Suchtvorbeugung im frühen Kindesalter, über ausgewogene Ernährung bis hin zum Angebot der kinderärztlichen Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 können bei der BZgA bezogen werden.


Stark von Anfang an

(Eigenanzeige)

Kinder stärken und sie in ihrer Entwicklung unterstützen. Das ist der Weg, Kinder körperlich, geistig und seelisch zu erziehen. Auf Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse zeigen die Autorinnen, wie Sie dazu beitragen, dass Kinder zu starken Persönlichkeiten werden, die sich nicht in Angst, Gewalt oder Sucht flüchten. Ein umfassender Ratgeber für Eltern, Erzieher und Therapeuten.

Gabriele Haug-Schnabel / Barbara Schmid-Steinbrunner
Stark von Anfang an – Kinder auf dem Weg zur Resilienz begleiten
Hardcover, 250 Seiten
ISBN: 9783934333451, 20 Euro




Informationen zu Covid in ukrainischer Sprache

BZgA stellt Informationsmaterialien zum Schutz vor dem Coronavirus in der Übersetzung zur Verfügung

Für aus der Ukraine in Deutschland eintreffende Menschen, die in Teilen über einen noch nicht ausreichenden Impfschutz vor dem Coronavirus SARS-CoV2 verfügen, sind der Schutz vor einer Corona-Infektion und die Corona-Schutzimpfung besonders wichtig. Daher bietet die BZgA auf ihrem Internetportal www.infektionsschutz.de in ukrainischer Sprache Merkblätter und Infografiken zur Corona-Schutzimpfung, zu Tests, Quarantäne und Isolierung sowie zur Erläuterung der „3G, 3G-Plus, 2G und 2G-Plus“-Regelungen. Ergänzend sind Informationen zu Hygienemaßnahmen auf Ukrainisch verfügbar.

Die kostenfreien Merkblätter und Infografiken dienen der Unterstützung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, zum Beispiel Beschäftigten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften bei der Betreuung von Geflüchteten. Die Informationsmaterialien in ukrainischer Sprache können heruntergeladen, ausgedruckt, ausgehängt oder an geflüchtete Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Eltern weitergegeben werden.

Übersicht der Informationen der BZgA in ukrainischer Sprache rund um das Coronavirus und zur Corona-Schutzimpfung:

1) Merkblatt: Die Corona-Schutzimpfung – sicher und wirksam!

2) Infografik: Der Impfablauf

3) Infografik: Übersicht Corona-Tests

4) Infografik: Infektionen vorbeugen: Die 10 wichtigsten Hygienetipps

5) Merkblatt: Virusinfektionen – Hygiene schützt!

6) Merkblatt: Tipps für die Zeit in häuslicher Quarantäne oder Isolierung

7) Infografik: Was bedeuten 3G, 3G-Plus, 2G und 2G-Plus?

8) Merkblatt: Corona-Schutzimpfung für Kinder von 5 bis 11 Jahren

9) Merkblatt: Corona-Schutzimpfung ab 12 (Informationen für Eltern und Sorgeberechtigte)

Das Paket der Informationsmaterialien in ukrainischer Sprache steht zum Herunterladen bereit unter:
https://www.infektionsschutz.de/mediathek/materialien-auf-ukrainisch/

Kostenlose Bestellung der BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bzga.de/
Fax: 0221/8992257
E-Mail: bestellung(at)bzga.de




Neue Bewegungsangebote für Kinder vor Ort schaffen

Aktion „Bleibt fit, macht mit!“ will mit interessierten Vereinen „Bewegungshaltestellen“ ins Leben rufen

Neue, niedrigschwellige Bewegungsangebote für Kinder vor Ort schaffen – das ist Ziel der Aktion „Bewegungshaltestellen“, die der Deutsche Turner-Bund (DTB) und die Deutsche Turnerjugend (DTJ) gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) jetzt gestartet haben. Die Aktion ermöglicht Turn- und Sportvereinen, in ihrem jeweiligen Ort ein Bewegungsangebot für Kinder zu schaffen, das ohne großen Aufwand umsetzbar ist. Unter dem Motto „Bleibt fit, macht mit!“ sollen nicht nur die motorische Entwicklung, sondern auch die sozialen Kompetenzen von Kindern gefördert werden.

Anmelden und Bewegungshaltestellen anbieten

DTB-Vereine, die sich an der Aktion beteiligen möchten, können sich unter www.dtb.de/bewegungshaltestellen/anmeldung anmelden.

Die Bewegungshaltestellen laden zum sofortigen Mitmachen ein – unabhängig von Kinderturnstunden, Material und Räumlichkeiten. Insgesamt gibt es zehn Haltestellen, hinter denen sich je eine Bewegungsaufgabe verbirgt. Angemeldete Vereine erhalten kostenlos zehn Schilder mit QR-Codes, die sie vor Ort an geeigneten Stellen anbringen können. Der QR-Code führt direkt zur Bewegungsaufgabe auf der Website kinderturnen.de. Auch Nationalturnerin Sarah Voss – gleichzeitig Botschafterin der BZgA-Mitmachinitiative „Kinder stark machen“ – ist mit zwei Clips aus der BZgA-Videoreihe „Bewegungs-ABC“ bei den Bewegungshaltestellen vertreten.

Im Downloadbereich finden angemeldete Vereine außerdem eine Checkliste zu Rechts- und Versicherungsfragen sowie Anleitungen zum Erstellen einer Haltestellenroute.

Weitere Informationen zur Aktion: www.dtb.de/bewegungshaltestellen.

Informationen zum Mitmach-Angebot der BZgA: www.kinderstarkmachen.de.




Alles über die Corona-Schutzimpfung für Kinder

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert mit einem Merkblatt über die Impfung

Die Corona-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche ist in vielen Familien ein wichtiges Thema, das oft mit Unsicherheiten behaftet ist. Seit Juni 2021 können nun auch Kinder ab 12 Jahren gegen das Coronavirus geimpft werden. Mit ihrem neuen Merkblatt zur Corona-Schutzimpfung für Kinder möchte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Eltern und Sorgeberechtigte bei der Entscheidungsfindung unterstützen.

Wann Kinder geimpft werden sollten

Eine allgemeine Impfempfehlung für diese Altersgruppe hat die Ständige Impfkommission (STIKO) bisher nicht ausgesprochen, da Kinder und Jugendliche meist ohne Krankheitszeichen oder mit mildem COVID-19-Verlauf erkranken und die Datenlage für eine allgemeine Empfehlung noch nicht ausreicht.

Sie empfiehlt aktuell jedoch die Impfung für junge Menschen ab 12 Jahren bei bestimmten Vorerkrankungen, bei engem Kontakt zu Personen, die nicht selbst geimpft werden können oder die vermutlich keinen ausreichenden Impfschutz aufbauen können sowie bei einem erhöhten beruflichen Ansteckungsrisiko im Rahmen einer Ausbildung oder Tätigkeit in bestimmten Einrichtungen. Zu den Vorerkrankungen zählen beispielsweise starkes Übergewicht und schwere Erkrankungen am Herzen, dem Nervensystem, an Lunge oder Nieren. In diesen Fällen ist das Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf erhöht.

Infomationen über Nebenwirkungen

Das Merkblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert außerdem darüber, welche Impfstoffe es für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren gibt und welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen auftreten können. Eine Checkliste, die bei der Entscheidung über die Impfung helfen kann, rundet das Angebot ab. 

Arzt- und Kinderarztpraxen, weitere Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie Eltern und Sorgeberechtigte können sich das Merkblatt auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.infektionsschutz.de kostenlos herunterladen. 

Informationsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Corona-Schutzimpfung 
Merkblatt zur Corona-Schutzimpfung für Kinder ab 12 Jahren
http://www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Downloads/Merkblaet…

Informationen zur Corona-Schutzimpfung ab 12 Jahren
http://www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/impfreihenfolge-und-abl…

Häufige Fragen und Antworten zur Corona-Schutzimpfung ab 12 Jahren http://www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/fragen-und-antworten/co…

Informationen zur Corona-Schutzimpfung allgemein 
http://www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung.html

Merkblatt zur Corona-Schutzimpfung 
http://www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Downloads/Merkblaet…

Quelle: Dr. Marita Völker-Albert / Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung