Bildung beginnt im Kleinkindalter – und Chancengerechtigkeit auch

Ergebnisse des NEPS-Transferberichts zeigen: Ungleiche Startbedingungen entstehen früher als oft angenommen – und sind beeinflussbar

Die Grundlagen für Bildungserfolg werden bereits in den ersten Lebensjahren gelegt – und damit auch die Weichen für (Un-)Gleichheit. Eine neue Auswertung von Daten des Nationalen Bildungspanels (NEPS) belegt, wie stark der soziale und ökonomische Hintergrund von Familien die Entwicklung von Kindern im Kleinkindalter beeinflusst. Der aktuelle Transferbericht zeigt, dass insbesondere die frühe sprachliche und sozial-emotionale Entwicklung in einem engen Zusammenhang mit den Bedingungen der familiären Lernumwelt steht.

Sprachliche Kompetenzen: Unterschiede ab dem zweiten Lebensjahr

Bereits mit zwei Jahren zeigen sich deutliche Unterschiede im aktiven Wortschatz von Kindern. Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Haushalten verfügten durchschnittlich über 97 Wörter aus einer festgelegten Liste von 260. Kinder aus bildungs- und ressourcenstärkeren Familien kamen laut elterlicher Einschätzung auf rund 158 Wörter. Diese Differenz verweist auf frühe Entwicklungsvorteile, die sich im weiteren Bildungsverlauf tendenziell verfestigen.

Qualität der Eltern-Kind-Interaktion als zentraler Einflussfaktor

Neben sozioökonomischen Faktoren wirkt sich auch die Qualität der Eltern-Kind-Interaktion deutlich auf die kindliche Entwicklung aus. Als besonders förderlich erweisen sich feinfühliges, responsives und sprachlich anregendes Verhalten – etwa durch das gemeinsame Betrachten von Bilderbüchern oder durch dialogisches Sprechen im Alltag. Diese Form der Interaktion fördert nicht nur den Wortschatz, sondern auch die sozial-emotionale Kompetenz und die Fähigkeit zur Emotionsregulation.


Blickkontakt und Bindung formen das Gehirn

Dr. Walter Hultzsch erklärt, wie Nähe, Blickkontakt und feine Signale die Entwicklung von Aufmerksamkeit, Selbstregulation und Persönlichkeit fördern. Sein Buch verbindet neurowissenschaftliches Wissen mit alltagstauglicher Orientierung für Eltern, Großeltern, Paten und pädagogische Fachkräfte, die Babys in den ersten Lebensjahren achtsam begleiten wollen.

– Erfahrener Kinderarzt mit langjähriger Erfahrung
– Verbindet Neurobiologie, Bindungsforschung und frühe Kommunikation
– Zeigt, wie feinfühlige Eltern-Kind-Interaktion Entwicklung stärkt

Walter Hultzsch: Hey Mama, schau mir in die Augen – und sprich mit mir, Softcover, 120 Seiten, Oberstebrink 2025, ISBN 978-3-96304-072-6, 20 €


Belastungsfaktoren und kindliches Temperament: Wenn Förderung an Grenzen stößt

Ein zentrales Ergebnis der Studie ist der Zusammenhang zwischen kumulierten familiären Belastungen und einer verminderten Interaktionsqualität. In Familien mit mindestens drei Belastungsfaktoren – etwa niedrigem Bildungsniveau, geringem Einkommen oder psychischen Belastungen – zeigte sich, dass ein herausforderndes kindliches Temperament (insbesondere negative Affektivität) die elterliche Feinfühligkeit deutlich einschränken kann. In Haushalten ohne diese Mehrfachbelastung war ein solcher Zusammenhang nicht nachweisbar. Die Daten basieren auf Videobeobachtungen von 2.190 Eltern-Kind-Dyaden und ergänzenden Interviews im Rahmen der NEPS-Startkohorte 1.

Früh ansetzen: Unterstützung für Familien in Risikosituationen

Die Ergebnisse legen nahe, dass Unterstützungsmaßnahmen möglichst frühzeitig ansetzen sollten – idealerweise bereits im ersten Lebensjahr. Projekte wie die Bremer Initiative zur Stärkung frühkindlicher Entwicklung (BRISE), die an die NEPS-Studien anschließen, untersuchen gezielt die Wirksamkeit solcher Interventionen bei Familien mit erhöhtem Unterstützungsbedarf. Die Autorinnen des Berichts, Prof. Dr. Sabine Weinert (Otto-Friedrich-Universität Bamberg) und Dr. Manja Attig (LIfBi), betonen, dass elterliches Verhalten formbar ist – insbesondere dann, wenn Angebote niedrigschwellig, alltagsnah und präventiv angelegt sind.

Pädagogische Perspektiven

Die Erkenntnisse des Transferberichts verdeutlichen, wie eng Bildungschancen und frühe familiäre Lebenslagen miteinander verflochten sind – und dass frühe, gezielte Unterstützung wirkt. Für pädagogische Fachkräfte eröffnen sich daraus wichtige Ansatzpunkte: Der frühpädagogische Bereich ist nicht nur ein Ort kindlicher Bildung, sondern auch ein zentraler Begegnungsraum für Familien. Die Qualität der Zusammenarbeit mit Eltern, die Beobachtung kindlicher Bedürfnisse sowie der sensible Blick auf Belastungskonstellationen sind entscheidende Faktoren, um Entwicklungsprozesse gezielt zu unterstützen. Wenn es gelingt, Bildungsbenachteiligungen nicht erst zu dokumentieren, sondern ihnen im frühesten Kindesalter präventiv entgegenzuwirken, kann ein wichtiger Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit geleistet werden – und das bereits lange vor dem Schuleintritt.




Keine Quote für die Herkunft

Der Grundschulverband warnt vor Migrationsobergrenze und fordert Schule der Vielfalt

In einem Interview mit dem Sender Welt-TV hat Bildungsministerin Karin Prien (CDU) eine Obergrenze für Kinder mit Migrationshintergrund an Schulen als „denkbares Modell“ bezeichnet. In der Sendung Politikergrillen mit Jan Philipp Burgard äußerte sie, man solle Erfahrungen anderer Länder prüfen und ergänzte: „Ob das 30 Prozent oder 40 Prozent dann am Ende sind.“ Entscheidend sei, so Prien, dass Kinder beim Schuleintritt über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

Der Vorschlag stößt auf scharfe Kritik. Besonders deutlich positioniert sich der Grundschulverband, der in einer aktuellen Pressemitteilung die Einführung einer sogenannten „Migrant:innenquote“ aus pädagogischer und gesellschaftspolitischer Sicht entschieden ablehnt.

Schule muss Ort der Vielfalt, nicht der Selektion sein

„Der Vorschlag ignoriert die Realität der schulischen Vielfalt und gefährdet die Grundprinzipien von Chancengleichheit, Inklusion und Demokratiebildung“, erklärt der Vorstand des Grundschulverbands. Die Schule müsse ein Ort bleiben, der allen Kindern offensteht – unabhängig von Herkunft, Sprache oder Religion.

In seinem Positionspapier fordert der Verband:

  • gleiche Lern- und Entwicklungschancen für jedes Kind
  • Wertschätzung individueller Stärken
  • Vermittlung demokratischer Werte
  • Schutz vor Diskriminierung
  • klare Absage an jede Form von Ausgrenzung

Diese Forderungen seien keine Idealvorstellungen, sondern konkrete Anforderungen an ein demokratisches Bildungssystem.

Kinder sind keine Quoten – sondern Träger von Rechten

Der Grundschulverband macht deutlich: Der Migrationshintergrund eines Kindes sei kein Indikator für Lernfähigkeit, Bildungsbereitschaft oder soziale Kompetenz. Eine festgelegte Obergrenze suggeriere Defizite, stärke Vorurteile und führe zur Stigmatisierung.

„Schulen müssen Orte sein, an denen jedes Kind die gleichen Chancen erhält – unabhängig von Herkunft oder Religion“, heißt es in der Mitteilung. Eine Quote hingegen würde Kinder zu „Problemanteilen“ degradieren und die gesellschaftliche Spaltung fördern. Stattdessen müsse Diversität professionell begleitet und als Chance begriffen werden.

Unterstützung statt Selektion: Schulen besser ausstatten

Anstelle von Quoten fordert der Verband gezielte Investitionen in Schulen:

  • mehr pädagogisches Personal
  • interkulturelle Fortbildungen
  • kleinere Klassen in belasteten Regionen
  • Stärkung der Sprachförderung
  • multiprofessionelle Teams für individuelle Förderung

Nicht die Zusammensetzung der Schüler:innenschaft sei entscheidend, sondern die strukturellen Rahmenbedingungen. „Die Verantwortung für Bildungserfolg darf nicht auf die Kinder abgewälzt werden“, betont der Verband.

Schule als Spiegel der Gesellschaft – Vielfalt ist kein Problem

Die Schule spiegelt die gesellschaftliche Realität wider – mit all ihrer Diversität. Herkunftsbasierte Quoten verstoßen laut Grundschulverband gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot (Artikel 3 GG) und gefährden das demokratische Fundament des Bildungssystems.

Zahlreiche Schulen arbeiteten bereits erfolgreich mit heterogenen Gruppen und seien dabei Orte des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Das Engagement dieser Schulen dürfe nicht durch politisch motivierte Zählweisen delegitimiert werden.

Grundschulverband fordert klare Haltung gegen Diskriminierung

Der Verband ruft dazu auf, sich klar gegen diskriminierende Maßnahmen zu positionieren und für eine Schule einzutreten, die allen Kindern unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder sozialem Status offensteht. „Kinderrechte und Chancengleichheit müssen handlungsleitend für die Bildungspolitik sein“, so der Verband.

Die vollständige Stellungnahme des Grundschulverbands finden Sie hier.

Hintergrund: Was spricht gegen eine Migrationsquote?

Gegen eine feste Obergrenze für Schüler:innen mit Migrationshintergrund spricht laut GSV zudem Folgendes:

  • Rechtliche Probleme: Artikel 3 GG verbietet Diskriminierung aufgrund von Herkunft. Eine Quote könnte gegen die Schulpflicht und das Recht auf wohnortnahe Schulplätze verstoßen.
  • Pädagogisch fragwürdig: Studien zeigen, dass soziale Herkunft und Sprachkenntnisse weit entscheidender für den Bildungserfolg sind als der Migrationsstatus.
  • Politisch umstritten: Karin Prien verweist auf Dänemark, wo es jedoch keine feste Quote gibt, sondern verpflichtende Sprachtests und gezielte Förderprogramme.
  • Kaum umsetzbar: In vielen Städten liegt der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund bei über 50 %, teilweise sogar bei 80–90 %. Eine 30 %-Grenze würde Kinder vom Schulbesuch in ihrer Nachbarschaft ausschließen.

Weitere Informationen

Gernot Körner




Bis zu 10.000 Euro für Kinder- und Jugendprojekte

Jetzt Anträge beim Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes stellen

Für Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit aus dem gesamten Bundesgebiet besteht noch bis zum 30. September 2024 die Möglichkeit, Anträge für die vier Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen. Ziel der Themenfonds ist die Bekanntmachung der Kinderrechte und die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Aspekt der Mitbestimmung. Anträge können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schülerinitiativen für noch nicht begonnene Projekte stellen. Eine möglichst frühzeitige Antragstellung wird dabei aus arbeitsorganisatorischer Sicht vom Deutschen Kinderhilfswerk sehr begrüßt.

Die vier Themenfonds

Mit den Themenfonds „Kinderpolitik“, „Kinderkultur“, „Medienkompetenz“ und „Spielraum“ fördert das Deutsche Kinderhilfswerk mit bis zu 10.000 Euro Projekte, die das demokratische und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen unterstützen, deren Mitbestimmung an Prozessen in Jugendeinrichtungen, Schule und Stadtteil ermöglichen, den Zugang zu Medien verbessern bzw. den kompetenten Umgang mit diesen befördern, oder Kinder und Jugendliche bei der kreativen Auseinandersetzung mit für sie relevanten Themen fördern. Ferner sollen Projekte Unterstützung erhalten, die bewegungsfördernde und interessante Spiel- und Bewegungsorte im Wohnumfeld oder auf dem Gelände von Vereinen oder Bildungseinrichtungen schaffen oder der Vernetzung, Sicherung bzw. Rückgewinnung von Spiel-, Sport- und Aufenthaltsmöglichkeiten dienen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist auch hier, dass die Kinder und Jugendlichen an der Planung und Durchführung des Projektes aktiv beteiligt werden.

Im Mittelpunkt stehen Partizipation und Chancengleichheit

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in den vergangenen fünf Jahren durch seine Förderfonds 1.991 Projekte mit insgesamt rund 12.246.000 Euro unterstützt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung zielgruppengerechter Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte.

Weitere Informationen zu den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/foerderfonds.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk




Studie Kindergrundsicherung: weniger Armut und mehr Chancengleichheit

Wissenschaftler weisen langfristigen Nutzen für Wirtschaft und Gesellschaft nach

Die von der Bundesregierung beschlossene Kindergrundsicherung hat trotz erheblicher Schwächen deutliche positive Effekte sowohl für benachteiligte Kinder und ihre Familien als auch für Gesellschaft und Wirtschaft insgesamt. Das zeigt eine neue Studie der Wirtschaftswissenschaftler Prof Dr. Tom Krebs und Prof. Dr. Martin Scheffel, die von der Hans-Böckler-Stiftung gefördert wird.

Kurzfristig sinkt die Armut im Land

Wenn laut Studie rund 1,5 Millionen Kinder mehr als bisher ihnen zustehende Leistungen auch wirklich erhalten und sich die finanzielle Lage ihrer Familien verbessert, sinkt die Kinderarmut nach Einführung der Kindergrundsicherung relativ rasch um knapp zwei Prozentpunkte. Das entspricht rund 282.000 Kindern, die nicht mehr unterhalb der Grenze der Armutsgefährdung (Haushaltseinkommen von höchstens 60 Prozent vom mittleren Nettoeinkommen in Deutschland) leben müssen.

Bedeutsame langfristige Effekte

Noch bedeutsamer sind demnach langfristige Effekte, die die Forscher aus gut gesicherten Erkenntnissen der Bildungsforschung ableiten: Ein erheblicher Teil der Kinder aus Familien, die durch die Grundsicherung finanziell bessergestellt werden, erreicht später höhere Bildungsabschlüsse. Im Jahr 2050, auf das die Ökonomen ihre Modellberechnungen beziehen, wäre die Zahl der Personen in Deutschland, die ein mittleres bis höheres statt einem niedrigen Bildungsniveau haben, dadurch um 840.000 höher als in einem Szenario ohne Grundsicherung.

Nach Abschluss der Ausbildung können viele dieser Personen höher qualifiziert, besser bezahlt und besser abgesichert arbeiten. Das verbessert die Situation der direkt betroffenen heutigen Kinder spürbar: Die so genannte „Chancenlücke“, die benachteiligte Kinder mit Blick auf ihr zu erwartendes Lebenseinkommen haben, wird durch die langfristige Wirkung der Kindergrundsicherung bis 2050 um 6,8 Prozentpunkte reduziert. Das entspricht einem Rückgang der Chancenungleichheit um gut 15 Prozent.

Gesellschaft und Wirtschaft profitieren

Auch Gesellschaft und Wirtschaft insgesamt profitieren. So steigt die Beschäftigung spürbar: 2050 liegt das gesamtwirtschaftliche Beschäftigungsvolumen, umgerechnet auf Vollzeitstellen („Vollzeitäquivalente“), um rund 155.000 Stellen höher als ohne Einführung einer Kindergrundsicherung.

Die gesamtwirtschaftliche Produktion wächst ebenfalls stärker: 2050 ist sie als Folge der Grundsicherung um 11,3 Milliarden Euro höher als in einem Szenario ohne deren Einführung. Die Zahl der Erwerbspersonen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben müssen, liegt 2050 um gut 841.000 niedriger als in einem Szenario ohne Kindergrundsicherung, was einer Reduzierung der Armutsquote für Erwerbspersonen um gut 1,8 Prozentpunkte entspricht. Die Zahl der armutsgefährdeten Kinder ist 2050 mit Kindergrundsicherung um 440.000 niedriger als ohne, was einem Rückgang bei der Kinder-Armutsquote um knapp drei Prozentpunkte entspricht. 

Die Summe der Steuern und Sozialabgaben wächst

Durch diese positiven Effekte wächst auch das Aufkommen an Steuern und Sozialabgaben stärker als ohne die Reform. Daher übersteigen ab 18 Jahren nach Einführung die zusätzlichen Einnahmen der öffentlichen Hand die jährlichen Ausgaben für die Kindergrundsicherung. „Die Kindergrundsicherung ist nicht nur ein effektives Instrument zur Bekämpfung von Kinderarmut, sondern auch gut für die Wirtschaft und die öffentlichen Finanzen“, lautet das Fazit der Forscher.

Makroökonomisches Modell

Tom Krebs, Professor für Makroökonomie an der Universität Mannheim, und Martin Scheffel, VWL-Professor an der Hochschule für Finanzwirtschaft und Management in Bonn, nutzen ein makroökonomisches Modell, mit dem sie die gesamtwirtschaftlichen langfristigen Auswirkungen einer Kindergrundsicherung kalkulieren können. Dabei legen sie den Schwerpunkt bei den langfristigen Bildungseffekten, denn aus der Forschung ist gut belegt, dass im Durchschnitt mit größeren finanziellen Möglichkeiten eines Haushalts auch die Wahrscheinlichkeit wächst, dass die Kinder höhere Bildungsabschlüsse erwerben. Dieser Zusammenhang lässt sich auf Basis der bildungsökonomischen Forschung zu „Bildungsrenditen“ und des repräsentativen sozio-ökonomischen Panels (SOEP) für Deutschland abschätzen. Für ihre Kalkulationen setzen Krebs und Scheffel konservativ einen Wert an, der „am unteren Ende“ der dabei möglichen Spannweite liegt. Für die Berechnung der Effekte wählen die Wissenschaftler das Jahr 2050, weil sich dann auch für heute sehr junge Kinder prognostizieren lässt, wie ihre Arbeitsmarktsituation nach Abschluss der Ausbildung aussehen wird. 

Vorsichtig geschätzt

Bei der Modellierung der zukünftigen Wirkungen beziehen die Forscher auch den – insgesamt kleinen – Effekt ein, dass einige der heutigen Eltern ihre schlecht bezahlte Erwerbsarbeit reduzieren, wenn die Familie durch die Kindergrundsicherung etwas mehr Geld zur Verfügung hat. Die kurzfristige Steigerung des privaten Konsums in Deutschland durch erhöhte Haushaltseinkommen beziehen sie hingegen nicht ein. „In diesem Sinne bietet die Studie eine vorsichtige Abschätzung (untere Grenze) der positiven Effekte der Kindergrundsicherung“, schreiben Krebs und Scheffel daher. 

Die Wissenschaftler gehen in ihrer Modellrechnung von den aktuell im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthaltenen finanziellen Größen für die Kindergrundsicherung aus: Für jedes Kind wird ein Garantiebetrag von 250 Euro im Monat gezahlt. Für Kinder aus einkommensschwachen Familien gibt es darüber hinaus einen Zusatzbetrag von maximal 247 bis 361 Euro monatlich, je nach Alter.

Neben einigen Fortschritten erhebliche Defizite

Dieser Zusatzbeitrag wurde im vergangenen Herbst in einer Bundestagsanhörung von verschiedenen Expert*innen als nicht „armutsfest“, da zu niedrig kritisiert. Auch Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, konstatiert in ihrer Stellungnahme neben einigen Fortschritten erhebliche Defizite: „Es ist begrüßenswert, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein Schritt in die Richtung einer Kindergrundsicherung gegangen wird, in der viele Leistungen für Kinder und Jugendliche in einem Instrument zusammengeführt werden. Die aktuell genannten Vorhaben entsprechen aber eher einer Verwaltungsreform als einer echten Kindergrundsicherung.“ 

Positive Effekte durch Verwaltungsvereinfachung

Dass selbst diese „Rumpfversion“ einer Grundsicherung in Krebs´ und Scheffels Modellrechnungen deutlich positive Effekte erzeugt, hat denn auch in erster Linie mit der prognostizierten Wirkung der Verwaltungsvereinfachung zu tun. Im aktuellen System scheitern viele Eltern daran, etwa den Kinderzuschlag zu beantragen als einkommensabhängige Leistung für Familien, die zwar ein niedriges Einkommen haben, aber kein Bürgergeld bekommen. Nach Schätzungen der Bundesregierung gibt es derzeit rund 2,3 Millionen Kindern, bei denen die Eltern Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Aber Ende 2022 wurde nur für 800.000 von ihnen die Leistung auch wirklich bezahlt. Diese Zahl stieg bis Herbst 2023 um rund 200.000. Oft, weil die öffentliche Debatte um die Kindergrundsicherung Eltern mit Anspruch auf den Zuschlag dafür sensibilisierte, dass sie diesen aktiv beantragen müssen, schätzen die Forscher, die darin gewissermaßen eine positive Vorabwirkung der Reform sehen.

Durch die mit der Einführung der Grundsicherung avisierte Vereinfachung, durch die Digitalisierung des Antragsverfahrens und vor allem durch den „Kindergrundsicherungs-Check“, bei dem der zuständige Familienservice automatisch prüft, ob eine Familie Anspruch auf den Zusatzbeitrag der Kindergrundsicherung hat, werde sich das weiter fundamental verbessern, erwarten Krebs und Scheffel: Wenn so „aus der Holschuld der Bürger*innen eine Bringschuld des Staates“ werde, könnten fast alle Kinder das ihnen zustehende Geld bekommen – und daraus die berechneten individuellen und gesamtwirtschaftlichen Verbesserungen bei Bildung, Beschäftigung, Wirtschaftsleistung und Armutsbetroffenheit entstehen.

Kindergrundsicherung hat großes Potenzial

WSI-Direktorin Kohlrausch attestiert der Kindergrundsicherung ebenfalls ein großes Potenzial, die bislang enorme Lücke beim Abruf der Leistungen für Kinder zu schließen. „Wichtig ist, dass die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes die Zugänge berechtigter Familien tatsächlich erleichtert und alle Familien tatsächlich das erhalten, was ihnen rechtlich zusteht. Die Kindergrundsicherung ist eine große Chance und die Studie zeigt, dass nicht nur die jeweiligen Empfänger*innen, sondern die Gesellschaft als Ganzes von angemessenen Sozialleistungen profitiert. Sie sind eine gute Investition in die Zukunft.“
Die Armut senken und die Chancengleichheit erhöhen

Das betonen auch die Studienautoren Krebs und Scheffel: „Konkret trägt die Reform dazu bei, die Armut zu senken und die Chancengleichheit zu erhöhen“, schreiben die Wissenschaftler im Fazit ihrer Untersuchung. Dabei heben sie auch die prognostizierte langfristige Reduzierung der „Chancenlücke“ hervor, die sie beziffern, indem sie das durchschnittliche Lebenseinkommen eines Kindes mit geringqualifizierten Eltern mit dem vergleichen, das ein Kind aus einer durchschnittlich qualifizierten Familie erzielen kann. Ohne Kindergrundsicherung ist eine Lücke von gut 44 Prozent zu erwarten, mit Kindergrundsicherung von gut 37 Prozent – ein Rückgang um knapp 7 Prozentpunkte oder gut 15 Prozent. 

„Neben diesen positiven Verteilungseffekten zahlt sich diese Reform in der langen Frist auch fiskalisch aus“, konstatieren die Wissenschaftler angesichts eines prognostizierten „fiskalischen Break Even“ 18 Jahre nach Einführung der Grundsicherung. Und das, obwohl sie für das aktuell vorliegende Konzept der Kindergrundsicherung mit etwas höheren Ausgaben rechnen als die Bundesregierung: 2,75 Milliarden Euro im Jahr, wovon 500 Millionen auf die Verwaltung entfallen.

Weitere Informationen

Tom Krebs, Martin Scheffel 

Auswirkungen der Kindergrundsicherung auf Armut, Beschäftigung und Wachstum., WSI Study Nr. 36, März 2024.




Keine Chancengleichheit für Flüchtlingskinder

Bildung ist ein Menschenrecht, das vielen Flüchtlingskindern vorenthalten wird

Bildung ist ein Menschenrecht, das in der Kinderrechtskonvention und in der Genfer Flüchtlingskonvention verankert ist. Auch in den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen ist Bildung ein wichtiges prioritäres Thema: Kinder und Jugendliche sollen gleichberechtigt die Möglichkeit auf hochwertiges und lebenslanges Lernen erhalten, um ein eigenständiges und erfülltes Leben führen zu können.

Zugang zu weiterführender Bildung für Flüchtlingskinder

Neben den armen Kindern stecken vor allem Flüchtlingskinder in einer prekären Bildungssituation fest. Darauf weist die UNO-Flüchtlingshilfe in einer Erklärung hin: „Flüchtlingskinder und -jugendliche brauchen vor allem einen verstärkten Zugang zu weiterführender Bildung, ohne diese ist ihre Zukunft in Gefahr,“ sagt Peter Ruhenstroth-Bauer, Geschäftsführer der UNO-Flüchtlingshilfe, dem nationalen Partner des UNHCR.

Das Geld fehlt allzu oft

Nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) ist die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder auf der Flucht nicht in die Schule gehen können, fünfmal höher als im globalen Durchschnitt. „Viele Bildungsprojekte für Flüchtlinge können nicht gestartet werden, weil das Geld fehlt. Hier müssen wir dringend handeln“, fordert Ruhenstroth-Bauer.

Einschulungsrate bei nur 34 Prozent

Zugang zu weiterführender Bildung ist besonders schwierig: Nur rund ein Drittel der Flüchtlingskinder kann derzeit mehr als nur die Grundschule besuchen. Nach einer UNHCR-Studie, für die in 40 Ländern Daten erhoben wurde, lag die Einschulungsrate von Flüchtlingen in der Sekundarstufe 2019 bis 2020 nur bei 34 Prozent. Die Corona-Pandemie hat ihre Chancen noch weiter verschlechtert.

UNHCR: Educate-a-Child-Programm

Seit 2012 setzt sich der UNHCR mit dem Educate-a-Child-Programm (EaC) für eine schulische Ausbildung von Flüchtlingskindern ein. Und das sehr erfolgreich: Bislang konnte mit diesem Programm mehr als 1,2 Millionen Flüchtlingskindern der Zugang zu Bildung ermöglicht werden. Seit vielen Jahren unterstützt die UNO-Flüchtlingshilfe das EaC-Programm und stellte im letzten Jahr dafür fast 1,7 Millionen Euro zur Verfügung.

Mehr zum Educate-a-Child-Programm finden Sie hier.