Kinder auf Gehwegen: Wenn Fahrräder und E-Scooter zur Gefahr werden

Tausende Fußgänger verunglücken mit Fahrrädern und E-Scootern. Doch wie viele Kinder auf Gehwegen betroffen sind, zeigt die Statistik bislang nicht

Eine aktuelle VCD-Umfrage zeigt, dass sich viele Eltern sicherere Wege zur Kita wünschen. Im Mittelpunkt stehen dabei Autos, hohe Geschwindigkeiten und eine mangelhafte Infrastruktur. Ein anderer Konflikt bleibt weitgehend unbeachtet: Fahrräder, Pedelecs und E-Scooter auf Gehwegen. Gerade für kleine Kinder können sie zum Risiko werden. Wie groß dieses Risiko tatsächlich ist, lässt sich allerdings erstaunlich schwer beziffern.

Wer mit einem kleinen Kind zu Fuß unterwegs ist, kennt die Situation: Das Kind läuft ein paar Schritte voraus, bleibt plötzlich stehen, dreht um oder weicht zur Seite aus. Was für Erwachsene unberechenbar erscheinen mag, ist entwicklungsbedingt völlig normal. Auf einem Gehweg sollte dieses Verhalten eigentlich kein besonderes Risiko darstellen.

Problematisch wird es, wenn dort gleichzeitig Fahrzeuge unterwegs sind, die erheblich schneller sind als Fußgänger – Fahrräder, Pedelecs oder E-Scooter.

Wie wichtig sichere Wege für Kinder sind, zeigt eine aktuelle bundesweite Online-Umfrage des ökologischen Verkehrsclubs VCD. 210 Eltern und Kitamitarbeitende nahmen daran teil. 19 Prozent der befragten Eltern bewerteten den Weg zur Kita als eher unsicher, weitere 40 Prozent als nur teilweise sicher. Als wesentliche Gefahren wurden unter anderem ein hohes Verkehrsaufkommen, hohe Geschwindigkeiten, unübersichtliche Kreuzungen sowie fehlende oder zu schmale Geh- und Radwege genannt. 80 Prozent sprachen sich für Tempolimits im Umfeld von Kitas aus.

Die Forderungen sind nachvollziehbar. Und die Forschung lässt keinen Zweifel daran, dass Kraftfahrzeuge und insbesondere zu hohe beziehungsweise nicht angepasste Geschwindigkeiten eine zentrale Gefahr im Straßenverkehr darstellen. 2025 standen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 29 Prozent der Verkehrstoten mit Unfällen in Zusammenhang, bei denen mindestens eine beteiligte Person die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hatte oder für die Verhältnisse zu schnell unterwegs war.

Doch wer über sichere Wege für Kita- und Schulkinder spricht, sollte den Blick nicht an der Bordsteinkante enden lassen.

Der Gehweg ist der Schutzraum der Fußgänger

Gehwege haben eine besondere Funktion. Anders als Fahrbahnen und Radwege sind sie in erster Linie dem Fußverkehr vorbehalten. Dort bewegen sich Menschen, deren Geschwindigkeiten relativ gering sind. Gerade für Kinder ist dieser geschützte Raum von besonderer Bedeutung.

Das bestätigt indirekt auch die Unfallforschung der Versicherer (UDV). Sie weist bei ihren Empfehlungen für sichere Schulwege ausdrücklich darauf hin, dass der Gehweg für zu Fuß Gehende gedacht ist. Selbst dort müssen Kinder allerdings beispielsweise an Garagen- und Grundstücksausfahrten auf Fahrzeuge achten.

Für kleine Kinder kommt hinzu, dass sie Verkehrssituationen noch nicht wie Erwachsene bewältigen können.

Eine umfangreiche Forschungsübersicht der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), für die 251 Literaturquellen ausgewertet wurden, kommt zu dem Ergebnis, dass Kinder sich aufgrund ihrer noch nicht vollständig entwickelten Motorik, visuellen und akustischen Wahrnehmung sowie ihrer kognitiven Entwicklung im Straßenverkehr anders verhalten als Erwachsene.

Auch die UDV weist darauf hin, dass bei Vorschulkindern zwar viele körperliche Fähigkeiten bereits vorhanden sind, die kognitive Verarbeitung komplexer Situationen und die Umsetzung in angemessenes Verhalten aber noch Schwierigkeiten bereiten.

Ein Kind kann deshalb unvermittelt stehen bleiben, die Richtung wechseln oder seine Aufmerksamkeit spontan etwas anderem zuwenden. Verkehrssicherheit muss solche entwicklungsbedingten Verhaltensweisen berücksichtigen – und darf nicht voraussetzen, dass sich ein fünfjähriges Kind so vorhersehbar verhält wie ein Erwachsener.

Mehr als 4.400 Fahrradunfälle mit Fußgängern

Dass Konflikte zwischen Fahrrädern und Fußgängern nicht nur eine Frage subjektiver Wahrnehmung sind, zeigen die neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes.

2025 registrierte die Polizei 3.399 Unfälle mit Personenschaden zwischen Fußgängern und Fahrrädern ohne Hilfsmotor. Hinzu kamen 1.038 Unfälle zwischen Fußgängern und Pedelecs.

Das sind zusammen 4.437 polizeilich registrierte Unfälle mit Personenschaden, an denen jeweils eine zu Fuß gehende und eine Fahrrad beziehungsweise Pedelec fahrende Person beteiligt waren.

Bemerkenswert ist auch die Verteilung der Hauptschuld. Bei Fahrradunfällen mit anderen Verkehrsteilnehmern insgesamt wurde den Radfahrenden 2025 lediglich in 28,6 Prozent der Fälle die Hauptschuld zugewiesen. Bei Kollisionen mit Fußgängern sah das anders aus: Hier lag die Hauptschuld nach der polizeilichen Unfallaufnahme in 58,1 Prozent der Fälle bei der Person auf dem Fahrrad.

Auch die Verletzungsschwere sollte nicht unterschätzt werden. Bei Pedelec-Fußgänger-Unfällen kamen auf 100 Unfälle mit Personenschaden durchschnittlich 16 Schwer- und 119 Leichtverletzte. Bei Fahrrädern ohne Hilfsmotor waren es 0,2 Getötete, 14 Schwer- und 110 Leichtverletzte je 100 Unfälle. Dass die Zahl der Verletzten über 100 liegen kann, liegt daran, dass bei einem Unfall mehrere Menschen verletzt werden können.

Die entscheidende Zahl fehlt

Allerdings wäre es falsch, aus diesen 4.437 Fällen zu schließen, dass es 2025 mehr als 4.400 Fahrradunfälle auf Gehwegen gegeben habe.

Genau diese Unterscheidung ist wichtig.

Die veröffentlichten bundesweiten Zahlen sagen zunächst nur, dass Fußgänger und Fahrräder beziehungsweise Pedelecs an den Unfällen beteiligt waren. Solche Zusammenstöße können beispielsweise beim Überqueren einer Straße, auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg, an einer Kreuzung oder auf anderen Verkehrsflächen geschehen.

Wie viele Fußgänger – und speziell wie viele Kinder – durch Fahrräder auf reinen Gehwegen verletzt werden, lässt sich aus den allgemein veröffentlichten bundesweiten Zahlen nicht zuverlässig herauslesen.

Das ist eine bemerkenswerte Datenlücke.

Denn wenn der Gehweg insbesondere für Kinder einen geschützten Verkehrsraum darstellen soll, wäre es für die Verkehrssicherheitsarbeit wichtig zu wissen, wie häufig es dort zu Zusammenstößen mit Fahrrädern und Pedelecs kommt, welche Altersgruppen betroffen sind und wie schwer die Verletzungen ausfallen.

Hinzu kommt ein grundsätzliches Problem der amtlichen Unfallstatistik: Erfasst werden polizeilich aufgenommene Verkehrsunfälle. Ein leichter Zusammenstoß zwischen einem Radfahrer und einem Kind, nach dem keine Polizei verständigt wird, taucht dort nicht auf. Gleiches gilt für Beinahekollisionen, die zwar keine Verletzung verursachen, für Kinder und Eltern aber durchaus Einfluss darauf haben können, wie sicher sie einen Gehweg wahrnehmen.

Deshalb gilt umgekehrt ebenso: Aus den vorhandenen Zahlen lässt sich nicht ableiten, dass Fahrradverkehr auf Gehwegen ein ähnlich großes Risiko darstellt wie der Kraftfahrzeugverkehr. Dafür gibt es keine belastbare Grundlage.

Die Daten erlauben weder eine Verharmlosung noch eine Dramatisierung des Problems.

Für E-Scooter ist die Entwicklung deutlicher sichtbar

Bei E-Scootern zeichnet die amtliche Statistik inzwischen ein klareres Bild.

2025 registrierte die Polizei in Deutschland 16.496 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden. Das waren 38,1 Prozent mehr als 2024. 38 Menschen kamen ums Leben, 1.895 wurden schwer und 16.184 leicht verletzt. Gemessen am gesamten Unfallgeschehen spielen E-Scooter zwar weiterhin eine vergleichsweise geringe Rolle; ihr Anteil an allen Unfällen mit Personenschaden stieg aber innerhalb eines Jahres von 4,1 auf 5,5 Prozent.

Für Fußgänger besonders interessant sind 1.282 Unfälle, bei denen E-Scooter und Fußgänger aufeinandertrafen.

In 88,7 Prozent dieser Fälle trug nach der amtlichen Unfallstatistik der E-Scooter-Fahrende die Hauptschuld.

Noch deutlicher wird das Problem beim Blick auf die Unfallursachen. Das häufigste von der Polizei registrierte Fehlverhalten von E-Scooter-Fahrenden war 2025 mit einem Anteil von 21,6 Prozent die falsche Benutzung von Fahrbahn oder Gehwegen.

Dabei ist die Rechtslage grundsätzlich eindeutig: E-Scooter gehören nicht auf normale Gehwege. Soweit vorhanden, müssen die vorgesehenen Radverkehrsflächen genutzt werden; andernfalls ist grundsätzlich die Fahrbahn maßgeblich. Auch Destatis weist ausdrücklich darauf hin, dass das Fahren mit E-Scootern auf Gehwegen verboten ist.

Wenn der Radweg fehlt, wird der Gehweg attraktiver

Warum E-Scooter trotzdem auf Gehwegen gefahren werden, hat die Unfallforschung der Versicherer näher untersucht.

In Berlin und Dresden wurden 129 E-Scooter-Fahrende befragt und 1.692 Fahrerinnen und Fahrer beobachtet. Das Ergebnis zeigt einen deutlichen Zusammenhang mit der Infrastruktur.

Ist eine gut ausgebaute Radverkehrsanlage vorhanden, wird sie überwiegend genutzt. Fehlt sie dagegen oder kommen Faktoren wie schlechter Fahrbahnbelag hinzu, weichen E-Scooter-Fahrende häufiger auf den Gehweg aus. Die UDV beobachtete unter anderem das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen als Regelverstöße. Interaktionen gab es überwiegend mit Fußgängern.

Besonders aufschlussreich: In der Befragung gaben 17 Prozent an, bei ihrer letzten Fahrt hauptsächlich Gehwege oder Fußgängerzonen benutzt zu haben. Bei beobachteter Gehwegnutzung fuhren 45 Prozent der betreffenden E-Scooter-Fahrenden nach Schätzung der Forschenden noch ungefähr 13 bis 20 km/h.

Die UDV fordert deshalb nicht nur einen Ausbau sicherer Radverkehrsanlagen, sondern ausdrücklich auch Maßnahmen, um die Nutzung von Gehwegen und Fußgängerzonen durch E-Scooter zu unterbinden – etwa Kontrollen, Geofencing und ausgewiesene Abstellflächen.

Damit wird deutlich: Fußgänger- und Radverkehrssicherheit müssen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Eine gute Radverkehrsinfrastruktur kann gerade dazu beitragen, dass Fahrräder und E-Scooter dort unterwegs sind, wo sie hingehören – und Gehwege Fußgängern zur Verfügung stehen.

Fahrräder auf Gehwegen: Die Rechtslage ist differenzierter

Bei Fahrrädern ist die Situation komplizierter als bei E-Scootern. Erwachsene dürfen einen normalen Gehweg grundsätzlich nicht mit dem Fahrrad befahren, sofern er nicht entsprechend für den Radverkehr freigegeben ist.

Für Kinder gelten jedoch aus guten Gründen Sonderregeln. Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen mit dem Fahrrad grundsätzlich den Gehweg benutzen; Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen ihn benutzen. Eine geeignete Aufsichtsperson darf ein Kind unter acht Jahren ebenfalls mit dem Fahrrad auf dem Gehweg begleiten.

Damit entsteht eine wichtige Differenzierung: Nicht jedes Fahrrad auf einem Gehweg befindet sich dort verbotswidrig. Gerade der Gesetzgeber selbst schützt junge Radfahrer, indem er ihnen den Gehweg als Verkehrsraum zuweist.

Das ändert aber nichts an der Grundfrage: Wo Fußgänger und schnellere Fahrzeuge denselben begrenzten Raum benutzen, entstehen Konfliktmöglichkeiten. Bei der Gestaltung sicherer Kinderwege müssen deshalb sowohl kleine Radfahrer als auch kleine Fußgänger berücksichtigt werden.

Kinder können Gefahren noch nicht wie Erwachsene einschätzen

Warum das wichtig ist, zeigt die entwicklungspsychologische Verkehrsforschung.

Kinder müssen im Straßenverkehr gleichzeitig sehen und hören, ihre Aufmerksamkeit steuern, Geschwindigkeiten und Entfernungen beurteilen, Bewegungen anderer vorhersehen und das eigene Verhalten daran anpassen. Diese Fähigkeiten entwickeln sich nicht gleichzeitig und sind im Kita- und Grundschulalter noch nicht vollständig ausgebildet.

In einer UDV-Studie zur Geschwindigkeitswahrnehmung wurden 183 Kinder zwischen fünf und 14 Jahren untersucht. Zwar verbesserten sich die Entscheidungen mit zunehmendem Alter. Schwierigkeiten zeigten aber selbst 13- und 14-Jährige in bestimmten Situationen. Aufmerksamkeit, Blickverhalten, Reaktionszeiten und Gefahrenbewusstsein verbessern sich mit dem Alter, garantieren aber noch keine sichere Entscheidung.

Das ist für die Diskussion über Gehwege von grundsätzlicher Bedeutung.

Die Verkehrsumgebung muss sich an den Fähigkeiten von Kindern orientieren – nicht umgekehrt. Von einem kleinen Kind kann nicht erwartet werden, dass es permanent damit rechnet, von hinten von einem Fahrrad oder E-Scooter überholt zu werden und seine Bewegungen entsprechend kontrolliert.

Autos bleiben die größere Gefahr

Bei aller berechtigten Diskussion muss die Größenordnung stimmen.

Es wäre irreführend, aus den Zahlen den Eindruck abzuleiten, Fahrräder oder E-Scooter seien für Kinder insgesamt eine größere Gefahr als Kraftfahrzeuge. Die Unfallstatistik gibt das nicht her. Bei Fahrradunfällen mit einem weiteren Beteiligten war 2025 beispielsweise in 69,8 Prozent der Fälle ein Auto der Unfallgegner; allein diese Konstellation betraf 44.463 Fahrradunfälle mit Personenschaden.

Auch die Forderungen des VCD nach niedrigeren Geschwindigkeiten, sicheren Querungen sowie besseren Fuß- und Radwegen haben deshalb eine klare verkehrssicherheitspolitische Grundlage.

Der VCD selbst formuliert für sein Kita-Projekt das Ziel einer „kindgerechten und Fehler verzeihenden Infrastruktur“. Kinder sollen früh selbstständig zu Fuß, mit Laufrad, Roller oder Fahrrad unterwegs sein können.

Gerade dieser Anspruch spricht aber dafür, die Perspektive zu erweitern.

Verkehrssicherheit endet nicht an der Bordsteinkante

Wer sichere Kita- und Schulwege schaffen will, muss den gesamten Weg des Kindes betrachten.

Dazu gehören sichere Straßenquerungen, niedrigere Geschwindigkeiten des Kraftverkehrs, freie Sichtachsen und weniger gefährliche Parksituationen. Dazu gehören ausreichend breite und sichere Radverkehrsanlagen. Aber dazu gehört ebenso ein Gehweg, auf dem sich kleine Kinder möglichst frei und ohne Angst vor schnelleren Fahrzeugen bewegen können.

Die vorhandenen Daten liefern dafür ein differenziertes Bild: 2025 gab es mehr als 4.400 polizeilich registrierte Unfälle mit Personenschaden zwischen Fußgängern und Fahrrädern beziehungsweise Pedelecs. Bei Fahrrad-Fußgänger-Kollisionen wurde den Radfahrenden in 58,1 Prozent der Fälle die Hauptschuld zugerechnet. Bei E-Scooter-Fußgänger-Unfällen waren E-Scooter-Fahrende sogar in 88,7 Prozent der Fälle Hauptverursacher. Zugleich ist die falsche Nutzung von Fahrbahn oder Gehweg das häufigste registrierte Fehlverhalten bei E-Scooter-Fahrenden.

Was wir dagegen nicht wissen, ist für die Diskussion mindestens ebenso wichtig: Die allgemein zugänglichen bundesweiten Zahlen erlauben keine belastbare Aussage darüber, wie viele Kinder als Fußgänger auf reinen Gehwegen durch Fahrräder oder Pedelecs verletzt werden.

Gerade diese Daten wären nötig.

Denn der Anspruch an eine kinderfreundliche Verkehrspolitik sollte nicht darin bestehen, einzelne Verkehrsmittel gegeneinander auszuspielen. Es geht um eine klare Hierarchie des Schutzes: Wer besonders verletzlich ist, braucht besonderen Raum und besondere Rücksichtnahme.

Für kleine Kinder ist dieser Raum vor allem der Gehweg.

Und wer über sichere Kinderwege spricht, sollte deshalb nicht nur fragen, wie Kinder sicher über die Straße kommen. Ebenso wichtig ist die Frage, wie sicher sie auf dem Gehweg sind.

Quellen

Statistisches Bundesamt (Destatis): Jedes sechste Todesopfer im Straßenverkehr 2025 war mit dem Fahrrad unterwegs, Pressemitteilung vom 27. April 2026.

Statistisches Bundesamt (Destatis): 38,1 % mehr E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden im Jahr 2025, Pressemitteilung vom 16. Juli 2026.

Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt): Schmidt, J.; Funk, W. u. a.: Stand der Wissenschaft: Kinder im Straßenverkehr, Berichte der BASt, Reihe M 306.

Unfallforschung der Versicherer (UDV): Verkehrsverhalten von E-Scooter-Fahrer. Untersuchung mit Befragungen und Verkehrsbeobachtungen in Berlin und Dresden.

Unfallforschung der Versicherer (UDV): Entwicklung verkehrsrelevanter Fähigkeiten bei Kindern sowie Geschwindigkeitswahrnehmung bei Kindern.

Verkehrsclub Deutschland (VCD): Projekt Aktive Mobilität in Kitas und Kommunen – gemeinsam umweltschonend in Bewegung.




Weniger Kinder und mehr Personal in der U3-Betreuung

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Die Zahl der Kinder unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung ist zum 1. März 2024 gegenüber dem Vorjahr um rund 8.400 auf insgesamt 848.200 Kinder gesunken

Mit 848.200 Kindern haben zum 1. März 2024 ein Prozent weniger unter Dreijährige eine Kindertagesbetreuung besucht als im Vorjahr. Während in den vergangenen zwei Jahren die Zahl der unter Dreijährigen in der Kindertagesbetreuung angestiegen war (2023: +2,1 %, 2022: +3,6 %), ist nun erstmals seit 2021 wieder ein Rückgang zu verzeichnen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Betreuungsquote zum Stichtag bundesweit jedoch auf 37,4 % (2023: 36,4 %). Diese Entwicklung ist auf die Bevölkerungsentwicklung und die rückläufige Zahl der Kinder unter drei Jahren zurückzuführen. Beim Personal gab es in den Kitas einen Zuwachs um 3,1 % gegenüber dem Vorjahr, während die Zahl der Tagesmütter oder -väter um 3,8 % zurückging.

Anteil der männlichen Beschäftigten wächst weiter

Nach wie vor ist der Anteil der Männer, die in der Kindertagesbetreuung tätig sind, relativ gering. Am 1. März 2024 waren 66 500 Männer im pädagogischen, Leitungs- und Verwaltungsbereich in einer Kita beschäftigt oder als Tagesvater aktiv. Der Männeranteil – bezogen auf alle tätigen Personen in diesen Bereichen – lag damit bei 8,1 %. In den vergangenen zehn Jahren entschieden sich allerdings immer mehr Männer für eine Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung: Die Zahl der männlichen Beschäftigten hat sich seit 2014 mehr als verdoppelt (2014: 27 300), der Männeranteil fast verdoppelt (2014: 4,8 %).

Höhere Betreuungsquoten in Ostdeutschland

In den ostdeutschen Bundesländern (einschließlich Berlin) waren zum Stichtag 1. März 2024 durchschnittlich mehr als die Hälfte aller Kinder unter drei Jahren in einer Tagesbetreuung (55,2 %).

In Westdeutschland war die Betreuungsquote mit 33,9 % nach wie vor deutlich niedriger als im Osten. Bundesweit hatten Mecklenburg-Vorpommern (60,3 %), Sachsen-Anhalt (59,4 %) und Brandenburg (59,1 %) die höchsten Betreuungsquoten. Unter den westdeutschen Bundesländern erreichte Hamburg mit 49,9 % die höchste Quote, mit deutlichem Abstand gefolgt von Schleswig-Holstein (40,0 %) und Niedersachsen (36,2 %). Bundesweit am niedrigsten waren die Betreuungsquoten in Bremen (30,0 %), Baden-Württemberg (32,0 %) und Nordrhein-Westfalen (32,2 %).

1,0 % mehr Kitas, jedoch 3,8 % weniger Tagesmütter und -väter als im Vorjahr

Am 1. März 2024 gab es bundesweit 60 662 Kindertageseinrichtungen. Das waren 617 oder 1,0 % mehr als im Vorjahr. Die Zahl der dort als pädagogisches Personal oder als Leitungs- und Verwaltungspersonal beschäftigten Personen stieg um 24 400 oder 3,2 % auf 778 200. Demgegenüber sank die Zahl der Tagesmütter und -väter im vierten Jahr in Folge, und zwar um 1 569 auf 39 664 (-3,8 %).

Methodische Hinweise:

Für die Statistiken der Kinder und tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege sowie in Großtagespflegestellen wurden alle Kinder angegeben, die am Stichtag ein Betreuungsverhältnis hatten, unabhängig davon, ob diese am Stichtag betreut wurden oder nicht. Beim Personal wurden alle Personen berücksichtigt, die am Stichtag in einem gültigen Arbeitsverhältnis tätig waren.

Bei der Betreuungsquote handelt es sich um den Anteil der in Kindertageseinrichtungen (zum Beispiel Kindertagesstätte, Kinderkrippe, Hort) oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege (zum Beispiel öffentlich geförderter Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater) betreuten unter Dreijährigen an allen Kindern dieser Altersgruppe.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen bietet die Themenseite „Kindertagesbetreuung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Basisdaten zur Kindertagesbetreuung in Deutschland sind zudem über die Tabellen Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen (22541), Kinder und tätige Personen in Kindertagespflege (22543) und Personen in Großtagespflegestellen und betreute Kinder (22545) in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar. 

Das Angebot an Online-Tabellen zur Kindertagesbetreuung wurde in diesem Jahr umfangreich erweitert und ist neben weiterführenden Informationen auf der Themenseite „Kindertagesbetreuung“ verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt




Zahl der Kindeswohlgefährdungen erreicht neuen Höchststand

Das Statistische Bundesamt berichtet von 62.300 Kindeswohlgefährdung in 2022

Nach einem leichten Rückgang im Corona-Jahr 2021 hat die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland einen neuen Höchststand erreicht: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben die Jugendämter im Jahr 2022 bei fast 62.300 Kindern oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt festgestellt. Das waren rund 2.300 Fälle oder 4 % mehr als im Jahr zuvor. In weiteren 68.900 Fällen lag 2022 nach Einschätzung der Behörden zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein erzieherischer Hilfebedarf vor (+2 %). Geprüft hatten die Jugendämter im Vorfeld insgesamt 203.700 Hinweismeldungen, bei denen der Verdacht auf eine mögliche Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen im Raum stand (+3 %).

Auch langfristig hat sich die Zahl der Kindeswohlgefährdungen erhöht: In den Jahren von 2012 bis 2022 betrug der Anstieg rund 24.000 Fälle beziehungsweise 63 %. Dabei nahmen die Fallzahlen von 2017 bis einschließlich dem ersten Corona-Jahr 2020 besonders kräftig zu -und zwar jährlich um 9 % bis 10 %. Im zweiten Corona-Jahr 2021 sanken sie dann leicht (‑1 %), um im Jahr 2022 mit 4 % wieder moderat zu wachsen.

2 % weniger latente, aber 10 % mehr akute Kindeswohlgefährdungen

Fachleute hatten im Zuge der Pandemie davor gewarnt, dass ein Teil der Kinderschutzfälle durch die Kontaktbeschränkungen unerkannt bleiben oder erst mit Verzögerung nach Ende der Pandemie auffallen könnte. Auch wenn die neuen Ergebnisse zunächst eher nicht auf einen solchen allgemeinen Nachholeffekt hindeuten, gibt es doch Auffälligkeiten: So gingen zwar die latenten Fälle -also jene, bei denen eine gegenwärtig vorliegende Gefahr nicht eindeutig bestätigt werden konnte, aber ein ernster Verdacht verblieb – im Jahr 2022 auf 28.900 zurück (‑2 %). Gleichzeitig sind aber insbesondere die akuten (eindeutigen) Fälle von Kindeswohlgefährdung mit 10 % vergleichsweise stark auf 33.400 Fälle gestiegen.

Etwa vier von fünf gefährdeten Kindern waren jünger als 14 Jahre

Etwa vier von fünf (79 %) aller 62 300 von einer Kindeswohlgefährdung betroffenen Kinder waren jünger als 14 Jahre, etwa jedes zweite sogar jünger als 8 Jahre (47 %). Während Jungen bis zum Alter von 11 Jahren etwas häufiger von einer Kindeswohlgefährdung betroffen waren, traf dies ab dem 12. Lebensjahr auf die Mädchen zu. Die meisten Minderjährigen wuchsen bei alleinerziehenden Müttern oder Vätern (42 %) oder bei beiden Eltern gemeinsam (38 %) auf, 10 % bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft und weitere 9 % in einem Heim, bei Verwanden oder in einer anderen Konstellation. Knapp die Hälfte der betroffenen Jungen und Mädchen (47 %) nahm zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch, stand also schon in Kontakt zum Hilfesystem.

In 22 % aller Fälle lagen mehrere Arten von Vernachlässigung und Gewalt vor

In den meisten Fällen von Kindeswohlgefährdung (59 %) hatten die Behörden Anzeichen von Vernachlässigung festgestellt. In über einem Drittel (35 %) gab es Hinweise auf psychische Misshandlungen. In 27 % der Fälle wurden Indizien für körperliche Misshandlungen und in 5 % Anzeichen für sexuelle Gewalt gefunden. Den Jugendämtern zufolge gab es darunter auch Fälle, bei denen die Betroffenen mehrere dieser Gefährdungsarten -also Vernachlässigungen, psychische Misshandlungen, körperliche Misshandlungen oder sexuelle Gewalt gleichzeitig erlebt hatten. 2022 traf dies auf 22 % aller Fälle von Kindeswohlgefährdung zu. Dieser Anteil ist seit 2015 kontinuierlich gewachsen, damals hatte er noch bei 16 % gelegen.

Hinweise von Polizei und Justiz haben sich in zehn Jahren mehr als verdreifacht

Knapp ein Drittel (30 %) der rund 203.700 Gefährdungseinschätzungen wurden im Jahr 2022 von der Polizei oder den Justizbehörden angeregt. Rund ein Viertel (23 %) der Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung kam aus der Bevölkerung – also von Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonym. Dahinter folgten Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe, Erziehungshilfe u. a. (13 %). Jeweils etwa ein Zehntel der Hinweise auf die Gefährdungssituation gaben die Schulen (11 %) und die Familien selbst, also die betroffenen Minderjährigen (2 %) oder deren Eltern (7 %).

Eine abschließende Beurteilung, wie sich die Corona-Pandemie -etwa durch die allgemeinen Kontaktbeschränkungen, Lockdowns oder das Homeschooling -auf die Entwicklung der Kinderschutzfälle ausgewirkt hat, ist zurzeit noch schwierig. Gerade in  einer Ausnahmesituationen wie der Pandemie scheint aber das Meldeverhalten der Hinweisgeber eine besondere Rolle zu spielen: Zum Beispiel deuten die bisherigen Ergebnisse darauf hin, dass Schulen und Kitas infolge der Schul- und Kitaschließungen besonders im Jahr 2020 vorübergehend weniger Hinweise auf mögliche Kinderschutzfälle an die Jugendämter gegeben haben als zuvor und danach. Andererseits können Lockdowns und Homeoffice dazu beigetragen haben, dass bei den Behörden zeitweise deutlich mehr Meldungen aus der Bevölkerung eingegangen sind. In der Rückschau fällt auch hier das Jahr 2020 besonders auf.

Vergleichsweise stabil geblieben ist dagegen auch in Zeiten der Pandemie offensichtlich das Meldeverhalten von Polizei und Justizbehörden. Diese Hinweisgeber weisen auch im längerfristigen Vergleich eine beachtliche Entwicklung auf: 61 300 Gefährdungseinschätzungen wurden 2022 von Polizei und Justiz angeregt -gut dreimal so viele wie im Jahr 2012 (+234 %). Zum Vergleich: Im Durchschnitt hatte sich die Zahl der Gefährdungseinschätzungen im Zehnjahresvergleich in etwa verdoppelt (+91 %).

Methodische Hinweise:

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, durch eine Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und einer Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und den Sorgeberechtigten – sofern dies dem Kinderschutz nicht entgegensteht.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse stehen in der Datenbank GENESIS-Online in der Tabelle 22518 bereit. Weiterführende Informationen zum Thema Kinderschutz und Kindeswohl befinden sich auf der Themenseite „Kinderschutz und Kindeswohl“.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt