Wenn Bildungsübergänge zu Barrieren werden

Junge Menschen mit Behinderungen werden an den Schnittstellen des Bildungssystems noch immer benachteiligt. Die aktuelle Forschung zeigt, warum Inklusion von der Kita bis zum Beruf nötig ist

Ob ein Kind von der Kita in die Schule, von der Grundschule auf eine weiterführende Schule oder später in eine Ausbildung wechselt, entscheidet wesentlich über seinen weiteren Bildungsweg. Gerade an diesen Übergängen werden bestehende Benachteiligungen jedoch häufig nicht ausgeglichen, sondern verstärkt. Besonders betroffen sind junge Menschen mit Behinderungen und Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Familien. Forschende fordern deshalb Bildungswege, die konsequent von den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen aus gedacht werden.

Bildungsübergänge sollen Kindern und Jugendlichen neue Möglichkeiten eröffnen. In der Realität werden sie jedoch häufig zu Hürden. An den Schnittstellen zwischen Kita, Schule, Ausbildung und Beruf entscheiden institutionelle Regeln, diagnostische Verfahren, Empfehlungen und verfügbare Unterstützungsangebote darüber, welche Wege jungen Menschen offenstehen.

Aktuelle Forschungsergebnisse des Deutschen Jugendinstituts, kurz DJI, zeigen, dass sich soziale Ungleichheiten gerade an diesen Übergängen verfestigen können. Besondere Risiken bestehen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sowie für junge Menschen aus Familien mit niedrigem Bildungsabschluss, geringem Einkommen oder unzureichenden finanziellen Ressourcen. Statt Benachteiligungen auszugleichen, tragen die Übergänge im Bildungssystem häufig dazu bei, vorhandene Unterschiede zu vergrößern.

Damit stellt sich eine grundlegende Frage: Wie inklusiv ist ein Bildungssystem, wenn Kinder und Jugendliche ausgerechnet an seinen entscheidenden Schnittstellen aussortiert, umgeleitet oder nicht ausreichend begleitet werden?

Inklusion entscheidet sich an den Übergängen

Inklusion bedeutet mehr als die gemeinsame Anwesenheit von Kindern mit und ohne Behinderungen in einer Einrichtung. Ein inklusives Bildungssystem muss dafür sorgen, dass alle Kinder Zugang zu Bildungsangeboten erhalten, daran teilhaben und ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend gefördert werden.

Gerade bei einem Übergang steigt jedoch das Risiko, dass Unterstützung abbricht. Zuständigkeiten wechseln, Informationen werden nicht vollständig weitergegeben und Familien müssen neue Anträge stellen oder erneut nachweisen, dass ihr Kind Hilfe benötigt. Eine Förderung, die in der Kita funktioniert hat, wird nicht automatisch in der Schule fortgeführt. Beim Wechsel auf eine weiterführende Schule oder in die berufliche Bildung entstehen erneut neue Anforderungen und Zuständigkeiten.

DJI-Forschungsdirektorin Susanne Kuger fordert deshalb Unterstützungsangebote, die über den gesamten Bildungsweg hinweg ineinandergreifen. Bildung, Soziales, Gesundheit und weitere Systeme sollten nicht isoliert voneinander entwickelt werden. Ihre gemeinsamen Möglichkeiten müssten vielmehr vom Kind, vom Jugendlichen und von deren Familien aus gedacht werden. Dadurch ließen sich sowohl Versorgungslücken als auch unnötige Doppelstrukturen vermeiden.

Dieser Perspektivwechsel ist für Inklusion zentral. Nicht das Kind muss sich an die Strukturen verschiedener Institutionen anpassen. Die Strukturen müssen so gestaltet werden, dass sie das Kind verlässlich begleiten.

Benachteiligungen beginnen schon vor der Einschulung

Die Unterschiede in den Bildungschancen entstehen nicht erst mit der Vergabe von Schulnoten. Sie zeigen sich bereits vor dem Schuleintritt.

Für den nationalen Bildungsbericht 2026 werteten DJI-Forschende Daten aus Schuleingangsuntersuchungen aus. Trotz unterschiedlicher Diagnoseverfahren und Erhebungsweisen in den Bundesländern zeigte sich im Zehnjahresvergleich eine deutliche Zunahme festgestellter Entwicklungsauffälligkeiten. Diese betreffen unter anderem sprachliche, mathematische und kognitive Vorläuferfähigkeiten. Bei den zuletzt ausgewerteten Schuleingangsuntersuchungen wurde bundesweit bei einem Viertel der untersuchten Kinder vor der Einschulung eine Auffälligkeit im Bereich Sprache festgestellt.

Solche Ergebnisse dürfen allerdings nicht vorschnell als Beleg dafür verstanden werden, dass immer mehr Kinder grundsätzlich nicht schulreif seien. Entwicklungsstände hängen stark von den Lebensbedingungen, den bisherigen Lerngelegenheiten und dem Zugang zu Förderung ab. Kinder, die frühzeitig passende Unterstützung erhalten, können viele Schwierigkeiten aufholen.

Kindertageseinrichtungen spielen dabei eine wichtige Rolle. Gerade Kinder aus sozial benachteiligten Familien können von früher Bildung und einer anregenden sprachlichen Umgebung profitieren. Doch ausgerechnet diese Kinder besuchen seltener eine Kita.

Nach Ergebnissen der DJI-Kinderbetreuungsstudie KiBS lag die Beteiligungsquote bei unter Dreijährigen mit Eltern, die einen niedrigen Bildungsabschluss haben, im Jahr 2024 bei 20 Prozent. Bei Kindern von Eltern mit einem hohen Bildungsabschluss waren es 39 Prozent. Die Beteiligung war damit nahezu doppelt so hoch.

Diese Zahlen zeigen ein grundlegendes Problem: Angebote, die Bildungsbenachteiligungen abbauen könnten, erreichen nicht automatisch diejenigen Familien, die besonders davon profitieren würden. Hürden können unter anderem fehlende Plätze, komplizierte Anmeldeverfahren, mangelnde Informationen, sprachliche Barrieren oder ungeeignete Betreuungszeiten sein.

Für Kinder mit Behinderungen kommen weitere Hindernisse hinzu. Nicht jede Einrichtung verfügt über barrierefreie Räume, ausreichend Personal oder die erforderliche fachliche Unterstützung. Ein formaler Rechtsanspruch allein garantiert deshalb noch keinen tatsächlich nutzbaren und inklusiven Betreuungsplatz.

Diagnostik darf nicht zur Selektion führen

Frühzeitige Diagnostik kann helfen, Unterstützungsbedarfe zu erkennen. Sie ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn auf eine Feststellung auch eine geeignete Förderung folgt.

Nach Angaben des DJI verpflichten bislang nur acht Bundesländer Eltern bei festgestelltem Bedarf ihres Kindes zur Teilnahme an einer Fördermaßnahme. Gleichzeitig existieren unterschiedliche und teilweise parallel eingesetzte Verfahren zur Sprachstandserhebung, Entwicklungsdokumentation und Schuleingangsuntersuchung. Für Kinder und Familien kann dies mit wiederholten Untersuchungen und zusätzlichen Belastungen verbunden sein.

Susanne Kuger warnt deshalb vor der Annahme, mehr Diagnostik führe automatisch zu besseren Bildungschancen. Erst wenn auf einen festgestellten Bedarf ein passendes Angebot folgt und dafür qualifiziertes Personal sowie ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, erfüllen Diagnostik und Bildungsmonitoring ihren Zweck. Andernfalls könne mehr Diagnostik vor allem zu mehr Selektion führen.

Gerade für Kinder mit Behinderungen ist diese Gefahr erheblich. Eine Diagnose kann Zugang zu Unterstützung eröffnen. Sie kann aber auch dazu führen, dass ein Kind früh einer bestimmten Schulform oder einem gesonderten Bildungsweg zugewiesen wird. Der Unterstützungsbedarf wird dann nicht als Auftrag an die allgemeine Schule verstanden, ihre Lernbedingungen anzupassen. Stattdessen wird er zum Argument für eine Trennung.

Damit verkehrt sich die ursprüngliche Aufgabe von Diagnostik ins Gegenteil: Sie hilft nicht mehr dabei, Barrieren zu beseitigen, sondern begründet neue Barrieren.

Warum das Förderschulsystem Ungleichheiten verstärken kann

Der Bildungsforscher Markus Gebhardt von der Ludwig-Maximilians-Universität München kritisiert im Gespräch mit dem DJI die weiterhin starke Ausrichtung des deutschen Bildungssystems auf Förderschulen. Eine inklusive Schule müsse grundsätzlich alle Kinder aus ihrem Einzugsgebiet aufnehmen können. Die notwendige Unterstützung müsse innerhalb des gemeinsamen Systems organisiert werden.

Das derzeitige Förderschulsystem kann nach Gebhardts Einschätzung bestehende gesellschaftliche Ungleichheiten verstärken. Denn sonderpädagogischer Förderbedarf ist nicht allein mit einer eindeutig feststellbaren Behinderung verbunden. Auch soziale Herkunft, Armut, sprachliche Voraussetzungen und unterschiedliche Bewertungspraktiken können beeinflussen, welche Kinder als förderbedürftig eingestuft werden.

Besonders problematisch ist, dass der Besuch einer Förderschule die späteren Bildungschancen begrenzen kann. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf verlassen die Schule häufiger ohne regulären Abschluss. Dadurch werden ihre Möglichkeiten beim Übergang in eine Ausbildung zusätzlich eingeschränkt.

Eine inklusive Schule würde dagegen nicht nur Kindern mit einer anerkannten Behinderung zugutekommen. Sie könnte auch Kinder unterstützen, die vorübergehend Lernschwierigkeiten haben, in belastenden Lebenssituationen aufwachsen oder zusätzliche sprachliche Förderung benötigen. Entscheidend wäre, dass Unterstützung flexibel verfügbar ist und nicht erst nach einer formalen Etikettierung gewährt wird.

Der Übertritt auf die weiterführende Schule ist eine Weichenstellung

Auch beim Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule wirken soziale Unterschiede fort. Der Bildungserfolg hängt noch immer eng mit der sozialen Herkunft zusammen. Diese beeinflusst nicht nur die bisherigen schulischen Leistungen, sondern auch die Übergangsempfehlungen der Lehrkräfte und die Bildungsziele der Eltern.

Auswertungen des DJI-Surveys „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“ zeigen, dass sozioökonomisch benachteiligte Eltern für ihre Kinder seltener das Abitur anstreben als finanziell besser gestellte und höher gebildete Eltern. Zugleich verfolgt die Mehrheit der befragten benachteiligten Kinder und Eltern durchaus hohe Bildungsziele. Es fehlt also nicht grundsätzlich an Motivation oder Interesse.

Die Unterschiede entstehen vielmehr in einem System, in dem Familien über sehr unterschiedliche Möglichkeiten verfügen, ihre Kinder zu unterstützen. Manche können Nachhilfe finanzieren, gezielt Schulen auswählen, Gespräche vorbereiten oder gegen eine ungünstige Empfehlung vorgehen. Andere Eltern kennen ihre Rechte und Möglichkeiten weniger gut oder haben nicht die zeitlichen und finanziellen Ressourcen, um institutionelle Entscheidungen infrage zu stellen.

Für Familien von Kindern mit Behinderungen ist die Situation häufig noch komplizierter. Sie müssen nicht nur eine passende Schulform finden, sondern auch klären, ob die Schule barrierefrei ist, welche Assistenz verfügbar ist und ob therapeutische oder pflegerische Unterstützung gewährleistet werden kann. Die theoretisch freie Schulwahl bleibt begrenzt, wenn nur wenige Schulen die notwendigen Bedingungen bieten.

Am Übergang in den Beruf verengen sich die Möglichkeiten

Die duale Berufsausbildung gilt traditionell als Bildungsweg, der auch Jugendlichen mit weniger guten schulischen Voraussetzungen einen Einstieg in qualifizierte Beschäftigung ermöglichen soll. Doch der Zugang wird schwieriger.

Nach Einschätzung der Bildungsforscherinnen Birgit Reißig und Susan Seeber steht Jugendlichen ohne Schulabschluss oder mit Erstem Schulabschluss heute nur noch ein begrenztes Spektrum an Ausbildungsberufen offen. Der Mittlere Schulabschluss hat sich zunehmend zur dominierenden Voraussetzung für eine duale Ausbildung entwickelt. Jährlich münden deshalb etwa eine Viertelmillion Jugendliche in den sogenannten Übergangssektor.

Die dortigen Maßnahmen sollen auf eine Ausbildung vorbereiten. Wiederholte Wechsel zwischen Förderangeboten können den Einstieg in eine reguläre Ausbildung jedoch verzögern. Für Jugendliche besteht die Gefahr, längere Zeit in Maßnahmen zu verbleiben, ohne einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben.

Junge Menschen mit Behinderungen erleben an dieser Schwelle zusätzliche Benachteiligungen. Ergebnisse des DJI-Projekts „Inklusion in der beruflichen Bildung“ zeigen, dass ihre beruflichen Wahlmöglichkeiten häufig stark eingeschränkt sind. Testverfahren, Klassifizierungen, Beratung und Vermittlung können dazu führen, dass Jugendliche bestimmten Maßnahmen oder Sonderstrukturen zugeordnet werden, ohne ihre individuellen Berufswünsche ausreichend zu berücksichtigen.

Die Forschenden Philipp Reimann und Shih-cheng Lien kritisieren, dass solche einseitigen Zuordnungen nicht mit einer passgenauen und bedarfsgerechten Vermittlung gleichgesetzt werden können. Gerade in der Übergangsphase zwischen Schule und Beruf werden wichtige Entscheidungen für das spätere Erwerbsleben getroffen. Werden Jugendliche in diesem Moment auf wenige, vermeintlich geeignete Tätigkeiten festgelegt, kann sich diese Einschränkung über die gesamte berufliche Laufbahn fortsetzen.

Im Jahr 2023 arbeiteten nach Angaben des DJI etwa 310.000 Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen. Rund 28.000 von ihnen befanden sich dort im Bereich der beruflichen Bildung. Die Forschenden bewerten diese Parallelstrukturen als nicht inklusiv, weil sie berufliche Entscheidungs- und Teilhabemöglichkeiten begrenzen.

Berufliche Orientierung muss Wahlmöglichkeiten eröffnen

Inklusive Berufsorientierung darf nicht von der Frage ausgehen, welcher Sonderweg für einen jungen Menschen infrage kommt. Sie muss klären, welche Interessen, Fähigkeiten und Ziele der Jugendliche hat und welche Unterstützung notwendig ist, damit er diese verfolgen kann.

Dazu gehören zugängliche Praktika, inklusive Ausbildungsbetriebe, persönliche Assistenz, technische Hilfsmittel und eine Begleitung, die auch nach Beginn der Ausbildung fortgesetzt wird. Ebenso wichtig ist eine Beratung, die nicht vorschnell von bestimmten Berufen abrät.

Frühe praktische Erfahrungen können den Übergang erleichtern. Nach bislang unveröffentlichten Auswertungen des DJI finden Jugendliche, die bereits während der Schulzeit einen Nebenjob haben, schneller den Weg in die berufliche Bildung. Allerdings nutzen vor allem Jugendliche aus sozial besser gestellten Familien solche Möglichkeiten. Nur etwa ein Fünftel der 14- bis 17-Jährigen hat einen Nebenjob.

Auch hier zeigt sich: Chancen entstehen nicht allein dadurch, dass ein Angebot grundsätzlich existiert. Schulen und Jugendhilfe müssen insbesondere jene Jugendlichen dabei unterstützen, Praktika, Nebenjobs und ehrenamtliche Tätigkeiten zu finden, deren Familien nicht über eigene berufliche Netzwerke verfügen. Für Jugendliche mit Behinderungen müssen solche Angebote zudem barrierefrei und mit der erforderlichen Assistenz zugänglich sein.

Inklusion braucht regionale Verantwortung

Viele Barrieren werden durch bundes- oder landespolitische Vorgaben geprägt. Ihre konkreten Auswirkungen zeigen sich jedoch vor Ort. Kommunen und Landkreise entscheiden mit darüber, wie Bildungsangebote, Jugendhilfe, Beratung, Gesundheitsversorgung und berufliche Förderung zusammenarbeiten.

Das InBiT-Projekt macht deutlich, dass passende regionale Lösungen Bildungsübergänge verbessern können. Ein datenbasiertes Bildungsmanagement und ein systematisches Monitoring helfen, Lücken zu erkennen und Bildungswege verlässlicher zu gestalten.

Eine Kommune kann beispielsweise untersuchen, wie viele Jugendliche mit Behinderungen eine betriebliche Ausbildung beginnen, wie viele in Übergangsmaßnahmen oder Werkstätten gelangen und an welchen Stellen ihre Bildungswege abbrechen. Entscheidend ist jedoch, dass solche Daten nicht nur gesammelt werden. Aus ihnen müssen konkrete Veränderungen folgen.

Dazu können gemeinsame Übergabeverfahren zwischen Kitas und Schulen, feste Ansprechpartner für Familien, multiprofessionelle Teams, inklusive Praktikumsnetzwerke oder verbindliche Kooperationen zwischen Schulen, Arbeitsagenturen und Betrieben gehören.

Schulbegleitung zwischen besserer Zusammenarbeit und Sparzwang

Für viele Kinder mit Behinderungen ist eine Schulbegleitung die Voraussetzung dafür, eine allgemeine Schule besuchen und am Unterricht teilhaben zu können. Sie unterstützt – abhängig vom individuellen Bedarf – etwa bei der Orientierung im Schulalltag, bei der Kommunikation, der Mobilität, der Selbstregulation oder bei pflegerischen Aufgaben. Eine Schulbegleitung ersetzt jedoch weder die Lehrkraft noch die sonderpädagogische Förderung.

Die Bundesregierung will das Unterstützungssystem neu ordnen. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2025 heißt es, die Unterstützung von Schulen durch multiprofessionelle Teams solle gestärkt werden. Individuelle Sozialleistungen, die der Förderung in der Schule dienen, sollen demnach zu „pauschalierten und strukturierten Unterstützungsleistungen“ zusammengefasst werden. Gemeint ist unter anderem das sogenannte Pooling: Eine Assistenzkraft wäre dann nicht ausschließlich für ein einzelnes Kind zuständig, sondern könnte mehrere Kinder innerhalb einer Klasse oder Schule unterstützen.

Ein solches Modell kann pädagogische Vorteile haben. Fest an einer Schule beschäftigte Assistenzkräfte könnten besser in multiprofessionelle Teams eingebunden werden und flexibler mit Lehrkräften, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sowie der Schulsozialarbeit zusammenarbeiten. Zugleich kann eine gebündelte Assistenz verhindern, dass mehrere weitgehend isoliert arbeitende Schulbegleitungen nebeneinander in einer Klasse tätig sind.

Entscheidend ist jedoch, ob eine solche Lösung den individuellen Unterstützungsbedarf tatsächlich abdeckt. Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung eine kontinuierliche persönliche Assistenz benötigen, können nicht ohne Weiteres von einer wechselnden oder für mehrere Kinder zuständigen Kraft begleitet werden.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas erklärte bei den Inklusionstagen am 6. Juli 2026, Verbesserungsmöglichkeiten bestünden unter anderem beim Pooling der Schulbegleitung – allerdings nur, „sofern es bedarfsgerecht und zumutbar ist“. Zugleich betonte sie, Menschen mit Behinderungen dürften durch Reformen nicht wieder zu Bittstellern werden.

Damit ist die politische Richtung erkennbar, die konkrete gesetzliche Ausgestaltung aber noch offen. Es wäre daher nicht korrekt, bereits von einer Abschaffung individueller Schulbegleitungen zu sprechen. Vorgesehen ist zunächst eine stärkere Bündelung der Hilfen. Dabei muss der individuelle Rechtsanspruch erhalten bleiben, wenn ein pauschales oder schulbezogenes Angebot den tatsächlichen Bedarf eines Kindes nicht deckt.

Die Reform berührt einen grundlegenden Konflikt: Schulbegleitung sollte nicht dauerhaft Defizite eines unzureichend ausgestatteten Schulsystems ausgleichen müssen. Gleichzeitig darf der Aufbau schulischer Unterstützungssysteme nicht dazu führen, dass Kinder ihre persönlich notwendige Assistenz verlieren. Ob das Pooling Inklusion verbessert oder vor allem Kosten begrenzt, wird deshalb wesentlich von der personellen Ausstattung und der gesetzlichen Sicherung individueller Ansprüche abhängen.

Inklusion hängt in Deutschland stark vom Wohnort ab

Wie gut Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf Zugang zu einer allgemeinen Schule erhalten, unterscheidet sich erheblich zwischen den Bundesländern. Dies zeigt das von der Bertelsmann Stiftung veröffentlichte Factsheet „Status quo: Inklusion an Deutschlands Schulen“, das die Schulstatistiken für das Schuljahr 2022/23 auswertet.

Als zentraler Vergleichswert gilt die sogenannte Exklusionsquote. Sie bezeichnet den Anteil aller Schülerinnen und Schüler, die getrennt vom allgemeinen Schulsystem an einer Förderschule unterrichtet werden.

Nach der Auswertung der Bertelsmann Stiftung lag diese Quote im Schuljahr 2022/23 bundesweit bei 4,2 Prozent. Im Schuljahr 2008/09, als die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft trat, waren es 4,8 Prozent. Der Anteil der Kinder, die getrennt an Förderschulen unterrichtet werden, ist damit innerhalb von 14 Jahren nur um 0,6 Prozentpunkte gesunken. Die Stiftung bewertet die bundesweite Entwicklung entsprechend als langsam.

Von den insgesamt 581.265 Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf wurden im Schuljahr 2022/23 44,4 Prozent an einer allgemeinen Schule unterrichtet. 55,6 Prozent und damit mehr als die Hälfte besuchten weiterhin eine Förderschule.

Noch deutlicher werden die Unterschiede beim Vergleich der Länder. Die Exklusionsquote reichte von 0,7 Prozent in Bremen bis zu 6,4 Prozent in Sachsen-Anhalt. Sachsen lag bei 5,3 Prozent, Mecklenburg-Vorpommern bei 5,2 Prozent. Berlin und Schleswig-Holstein erreichten jeweils 2,3 Prozent.

Diese Zahlen bedeuten nicht automatisch, dass jedes Land mit einer hohen Inklusionsquote auch in allen Bereichen über ein besseres Bildungssystem verfügt. Die Bundesländer verwenden teilweise unterschiedliche Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs. Deshalb müssen Inklusions-, Förder- und Exklusionsquoten gemeinsam betrachtet werden.

Die Bertelsmann Stiftung kommt dennoch zu einem eindeutigen Ergebnis: In Deutschland gibt es bislang kein länderübergreifend abgestimmtes und koordiniertes Vorgehen beim Ausbau eines inklusiven Schulsystems. Die Entwicklung hängt vielmehr stark von den politischen Entscheidungen und Anstrengungen des jeweiligen Bundeslandes ab.

Für Familien hat dies konkrete Folgen. Ob ein Kind wohnortnah gemeinsam mit anderen Kindern lernen kann, hängt weiterhin stark davon ab, in welchem Bundesland und teilweise sogar in welcher Kommune es lebt. Ein bundesweit geltendes Recht auf inklusive Bildung trifft damit auf sehr unterschiedliche schulische Strukturen, personelle Ressourcen und politische Zielsetzungen.

Die Zahlen zeigen außerdem, warum die steigende Zahl von Kindern mit Förderbedarf an allgemeinen Schulen allein noch kein ausreichender Beleg für einen erfolgreichen Ausbau der Inklusion ist. Wenn gleichzeitig weiterhin ein nahezu unverändert hoher Anteil aller Schülerinnen und Schüler Förderschulen besucht, werden allgemeines Schulwesen und Förderschulsystem parallel ausgebaut. Ein tatsächlicher Abbau der Trennung findet dann nur begrenzt statt.

Die AfD will Förderschulen wieder zum Regelfall machen

Während die UN-Behindertenrechtskonvention und zahlreiche wissenschaftliche Empfehlungen auf einen Ausbau inklusiver Strukturen zielen, verfolgt die AfD eine andere bildungspolitische Richtung.

Im Bundestagswahlprogramm der AfD für die Wahl 2025 wird die schulische Inklusion als mögliche Überforderung für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler dargestellt. Die Partei vertritt die Auffassung, Kinder mit besonderem Förderbedarf erhielten an Förderschulen eine Unterstützung, die allgemeine Schulen nicht leisten könnten. Daraus leitet sie folgende Forderung ab:

„Die Förderschule sollte wieder zum Regelfall für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden.“

Die Aussage steht im offiziellen Bundestagswahlprogramm der Partei.

Auch auf ihrer Internetseite spricht die AfD von einer „ideologisch motivierten Inklusion“ und fordert, Förder- und Sonderschulen zu erhalten. Dort verwendet sie die noch weitergehende Formulierung, die Förderschule „muss wieder zum Regelfall“ werden.

Diese Position geht über die Forderung hinaus, Förderschulen als freiwillige Wahlmöglichkeit beizubehalten. Wenn die Förderschule für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf wieder zum Regelfall werden soll, würde die getrennte Beschulung erneut zum grundsätzlich vorgesehenen Bildungsweg. Der Besuch einer allgemeinen Schule wäre dann nicht der Ausgangspunkt, sondern eine davon abweichende Möglichkeit.

Eine solche Zielsetzung steht im Gegensatz zur Entwicklungsrichtung von Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention. Danach dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Der Staat soll vielmehr ein inklusives Bildungssystem gewährleisten und die notwendige Unterstützung innerhalb dieses Systems bereitstellen.

Die ablehnende Haltung gegenüber schulischer Inklusion zeigt sich auch in öffentlichen Äußerungen von AfD-Politikern. Der nordrhein-westfälische AfD-Politiker Carlo Clemens erklärte im Dezember 2023, eine jahrzehntelange Politik der „Bildungsexperimente, von Einheitsschule bis Inklusion“ habe ein bewährtes Bildungssystem demoliert.

Diese Aussage macht deutlich, dass die Partei Inklusion nicht vor allem als Menschenrecht und Auftrag zur Veränderung des allgemeinen Schulsystems betrachtet, sondern als gescheitertes bildungspolitisches Experiment.

Bei der redaktionellen Einordnung ist dennoch eine Differenzierung notwendig: Die Kritik an schlecht ausgestatteten inklusiven Schulen ist nicht gleichbedeutend mit einer grundsätzlichen Ablehnung von Inklusion. Eltern, Lehrkräfte, Sozialverbände und Bildungsforschende weisen ebenfalls auf Personalmangel, fehlende Barrierefreiheit, unzureichende Fortbildungen und überlastete Schulen hin.

Entscheidend ist jedoch, welche Konsequenz aus diesen Problemen gezogen wird. Eine inklusive Strategie würde allgemeine Schulen personell, räumlich und fachlich so ausstatten, dass sie Kinder mit unterschiedlichen Voraussetzungen aufnehmen können. Die AfD zieht dagegen den Schluss, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Regelfall wieder in Förderschulen unterrichtet werden sollten.

Damit stellt die Partei nicht nur die bisherige Umsetzung, sondern die grundsätzliche Zielrichtung des gemeinsamen Lernens infrage.

Was sich für eine inklusive Bildung ändern muss

Die Forschungsergebnisse zeigen, dass Inklusion nicht an einer einzelnen Institution verwirklicht werden kann. Sie benötigt einen durchgängigen Bildungsweg, auf dem Unterstützung weder beim Wechsel der Einrichtung noch an Verwaltungsgrenzen endet.

Diagnostik muss mit konkreter Förderung verbunden sein. Allgemeine Schulen müssen personell und räumlich so ausgestattet werden, dass sie unterschiedliche Kinder aufnehmen können. Familien benötigen verständliche Informationen und verlässliche Ansprechpersonen. Berufliche Beratung muss die Wünsche junger Menschen ernst nehmen und ihre Möglichkeiten erweitern, statt sie vorschnell in Sonderstrukturen zu lenken.

Vor allem aber braucht es einen anderen Blick auf Bildungsübergänge. Ein Übergang ist nicht gelungen, wenn ein Kind lediglich an die nächste Institution weitergereicht wurde. Er ist gelungen, wenn das Kind dort tatsächlich ankommen, lernen und teilhaben kann.

Inklusive Bildung bedeutet deshalb, nicht zuerst zu fragen, ob ein Kind in das vorhandene System passt. Gefragt werden muss, was das System verändern muss, damit kein Kind an seinen Übergängen verloren geht.

Quellennachweis

Der Beitrag basiert auf aktuellen Veröffentlichungen des Deutschen Jugendinstituts sowie auf dem Nationalen Bildungsbericht 2026. Die Aussagen und Zahlen wurden insbesondere folgenden Quellen entnommen:

Alternative für Deutschland (2025):
Zeit für Deutschland. Programm der Alternative für Deutschland für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag. Abschnitt „Förderschulen als Bildungschance erhalten“, S. 159–160.

Im Kapitel zur schulischen Bildung fordert die Partei, Förderschulen wieder zum Regelfall für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu machen.

Alternative für Deutschland (2023):
Clemens, Carlo: „Linksgrüne Bildungsexperimente verantwortlich für desaströses Abschneiden deutscher Schüler bei PISA-Studie.“ Presseerklärung vom 5. Dezember 2023.

Clemens zählt Inklusion zu den von ihm kritisierten „Bildungsexperimenten“, die nach seiner Aussage das Bildungssystem beschädigt hätten.

Autor Bildungsberichterstattung (Hrsg.) (2026):
Bildung in Deutschland 2026. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zu Bildung und Demokratie. Bielefeld: wbv Publikation.
Der Nationale Bildungsbericht enthält unter anderem die vom Deutschen Jugendinstitut ausgewerteten Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen. Die Daten der Bundesländer sind aufgrund unterschiedlicher Untersuchungsverfahren und Erhebungszeitpunkte allerdings nur eingeschränkt miteinander vergleichbar.

Bertelsmann Stiftung (2024):
Status quo: Inklusion an Deutschlands Schulen. Schuljahr 2022/23. Gütersloh. Auswertung der Förder-, Inklusions- und Exklusionsquoten der Bundesländer auf Basis der KMK-Statistik.
Das Factsheet wertet die Daten zur sonderpädagogischen Förderung in den 16 Bundesländern aus und vergleicht die Förder-, Inklusions- und Exklusionsquoten der Schuljahre 2008/09, 2021/22 und 2022/23. Die Berechnungen beruhen auf der Schulstatistik der Kultusministerkonferenz. Nach der Auswertung wurden im Schuljahr 2022/23 bundesweit 44,4 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen und 55,6 Prozent an Förderschulen unterrichtet. Die Exklusionsquote lag je nach Bundesland zwischen 0,7 und 6,4 Prozent.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2026):
Bas, Bärbel: „Behinderung bedeutet andere Wege, aber nicht weniger Möglichkeiten.“ Grußwort anlässlich der Inklusionstage am 6. Juli 2026 in Berlin.

Die Bundesarbeitsministerin bezeichnet das Pooling der Schulbegleitung als mögliche Reformmaßnahme, schränkt dies jedoch ausdrücklich auf bedarfsgerechte und für die betroffenen Menschen zumutbare Lösungen ein.

CDU, CSU und SPD (2025):
Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode. Berlin.

Der Koalitionsvertrag sieht vor, Schulen durch multiprofessionelle Teams zu unterstützen und individuelle Sozialleistungen für den schulischen Bereich stärker zu pauschalierten und strukturierten Unterstützungsleistungen zusammenzufassen.

Deutsches Jugendinstitut (Hrsg.) (2026):
Bildung ohne Barrieren. Wie sich Übergänge chancengerechter gestalten lassen. DJI Impulse, Ausgabe 2+3/2026, Nr. 143/144. München: Deutsches Jugendinstitut.
Die Schwerpunktausgabe bündelt Forschungsergebnisse zu Bildungsübergängen von der frühen Kindheit bis zum Einstieg in Ausbildung und Beruf. Sie ist kostenlos als barrierefreies PDF und als E-Paper erhältlich.

Deutsches Jugendinstitut (2026):
„Bildungsübergänge verfestigen soziale Ungleichheit.“ Pressemitteilung zur Ausgabe 2+3/2026 des Forschungsmagazins DJI Impulse. München.
Die Pressemitteilung fasst zentrale Befunde zur frühen Bildung, zum Schulübergang, zum Übergangssektor und zu den besonderen Risiken für junge Menschen mit Behinderungen zusammen.

Gebhardt, Markus (2026):
Interview über das Förderschulsystem und die Voraussetzungen inklusiver Bildung. In: Deutsches Jugendinstitut, Themenschwerpunkt Bildungsübergänge.
Gebhardt erläutert, warum die Trennung zwischen allgemeinen Schulen und Förderschulen bestehende Ungleichheiten verstärken kann und welche strukturellen Voraussetzungen inklusive Schulen benötigen.

Riebe, Jan (2024):
„Ideologieprojekt Inklusion“. Positionierungen der AfD zu Inklusion als Ausdruck ihres rechtsextremen Weltbildes. In: Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (Hrsg.): Wissen schafft Demokratie. Schwerpunkt Behindernde Gesellschaft, Band 15, S. 30–45.

Reimann, Philipp; Tillmann, Frank; Prenzel, Theresa (2026):
„Inklusive berufliche Bildung regional verankern.“ In: DJI Impulse. Bildung ohne Barrieren. Wie sich Übergänge chancengerechter gestalten lassen, Ausgabe 2+3/2026. München: Deutsches Jugendinstitut.
Der Beitrag analysiert regionale Unterschiede beim Übergang junger Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Arbeit. Vorgestellt wird unter anderem der im Forschungsprojekt InBiT entwickelte Kommunale Jugendinklusionsindex.

Reimann, Philipp; Lien, Shih-Cheng (2025):
„Diskriminierung an der Schwelle zum Berufsleben.“ In: DJI Impulse. Aufwachsen in Vielfalt, Nr. 139, Heft 2/2025, S. 34–38.
Der Beitrag zeigt, wie Testverfahren, Klassifizierungen, Beratung und Vermittlung die beruflichen Wahlmöglichkeiten junger Menschen mit Behinderungen begrenzen können.

Deutsches Jugendinstitut (2025):
„Inklusion erfordert mehr Entscheidungsfreiheit.“ Veröffentlichung zu den Ergebnissen des Verbundprojekts „Inklusion in der beruflichen Bildung – Bildungsteilhabe in regionalen Übergangsstrukturen“ (InBiT).
Die Veröffentlichung stellt die Benachteiligung junger Menschen mit Behinderungen beim Übergang in die berufliche Bildung und die Bedeutung individueller Wahlmöglichkeiten heraus.

Sekretariat der Kultusministerkonferenz:
Statistik: Sonderpädagogische Förderung an Schulen. Fortlaufende Länderstatistik zur Beschulung an allgemeinen Schulen und Förderschulen.

Literaturempfehlungen

Zur inklusiven Gestaltung von Schule und Unterricht

Hofmann-Lun, Irene u. a. (2025):
Meta-Analyse – Inklusive Bildung an allgemeinbildenden Schulen. München: Deutsches Jugendinstitut.

Die Meta-Analyse bietet einen wissenschaftlich fundierten Überblick über Bedingungen, unter denen inklusive Bildung an allgemeinbildenden Schulen gelingen kann. Sie eignet sich besonders für Schulleitungen, Lehrkräfte und Verantwortliche in der Bildungsverwaltung.

Booth, Tony; Ainscow, Mel (2019):
Index für Inklusion. Ein Leitfaden für Schulentwicklung. Weinheim/Basel: Beltz.

Der „Index für Inklusion“ gehört zu den etablierten Arbeitsgrundlagen für eine inklusive Schul- und Organisationsentwicklung. Er unterstützt Einrichtungen dabei, eigene Kulturen, Strukturen und Praktiken auf Barrieren für Lernen und Teilhabe zu untersuchen.

Zum Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf

Thielen, Marc u. a. (2025):
Inklusive Berufsorientierung. Expertise im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbandes. Berlin: Der Paritätische Gesamtverband.

Die Expertise untersucht Barrieren in der Berufsorientierung und beschreibt, wie Beratung, Praktika und Übergangsbegleitung stärker an den Interessen und Rechten junger Menschen mit Behinderungen ausgerichtet werden können.

Lemke, Vera u. a. (2024):
Inklusion am Übergang Schule – Beruf. Aus Perspektive junger Menschen Barrieren abbauen und Experimentierräume für alle schaffen. Eine Praxisbroschüre. Hildesheim.

Die Broschüre stellt die Sichtweisen junger Menschen in den Mittelpunkt und verbindet Forschungsergebnisse mit Anregungen für die praktische Übergangsgestaltung.

Beierling, Birgit u. a. (2021):
Übergang zwischen Schule und Beruf neu denken: Inklusives Ausbildungssystem aus menschenrechtlicher Perspektive. Berlin: Paritätischer Wohlfahrtsverband.

Die Expertise ordnet die berufliche Bildung aus menschenrechtlicher Sicht ein und zeigt, warum Sonderstrukturen den Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe häufig nicht erfüllen.

Beierling, Birgit u. a. (2024):
Jugendberufsagenturen als Beitrag zu inklusiver Übergangsgestaltung zwischen Schule und Beruf. Bonn.

Die Veröffentlichung zeigt, wie Arbeitsagenturen, Jobcenter, Jugendhilfe, Schulen und weitere Akteure ihre Angebote bündeln können, damit Jugendliche nicht zwischen unterschiedlichen Zuständigkeiten verloren gehen.

Blanck, Jonna M. (2025):
„Übergänge von jungen Menschen mit Behinderungen von der Schule in die Berufsausbildung in Deutschland.“ In: Die Deutsche Schule, 117. Jahrgang, Heft 4, S. 261–273.

Der Fachbeitrag analysiert die strukturellen Barrieren, die jungen Menschen mit Behinderungen den Zugang zu einer regulären Berufsausbildung erschweren.

Zu regionalen Strukturen und kommunaler Verantwortung

Oehme, Andreas (2017):
„Inclusiveness als regionale Strukturqualität – eine empirische Untersuchung zu Übergängen zwischen Schule, Ausbildung und Arbeitswelt in Regionen.“ In: Diskurs Kindheits- und Jugendforschung, 12. Jahrgang, Heft 1, S. 19–34.

Der Beitrag entwickelt den Gedanken, dass Inklusion nicht nur von einzelnen Einrichtungen, sondern auch von der Qualität regionaler Unterstützungs- und Kooperationsstrukturen abhängt.

Oehme, Andreas (2025):
Auf dem Weg zu inklusiven Arbeitsmärkten: Integrierte Hilfen für teilhabeorientierte Übergangs- und Beschäftigungsstrukturen. Weinheim.

Die Veröffentlichung vertieft die Frage, wie Übergangs-, Unterstützungs- und Beschäftigungsstrukturen so verbunden werden können, dass sie echte berufliche Teilhabe ermöglichen.

Rechtliche Grundlage

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (Hrsg.) (2018):
Die UN-Behindertenrechtskonvention. Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Bonn.

Für das Thema Bildungsübergänge sind insbesondere Artikel 24 über das Recht auf inklusive Bildung und Artikel 27 über das Recht auf Arbeit und Beschäftigung maßgeblich. Die Konvention verpflichtet staatliche Stellen dazu, Barrieren abzubauen und gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten.




KiTa-Plätze fehlen trotz weniger Geburten: Studie zeigt Handlungsbedarf

KiBS-Studie zeigt: Viele Familien finden noch immer keinen passenden Betreuungsplatz. Gleichzeitig erschweren Personalmangel und eingeschränkte Öffnungszeiten den Alltag in vielen Kindertageseinrichtungen

Eigentlich müsste sich die Lage entspannen. Seit einigen Jahren gehen die Geburtenzahlen in Deutschland zurück. Weniger Kinder müssten theoretisch auch den Druck auf die Kindertagesbetreuung verringern. Doch genau das ist vielerorts nicht der Fall.

Die aktuelle DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS) kommt zu einem überraschenden Ergebnis: Trotz rückläufiger Kinderzahlen finden viele Familien mit Kindern unter drei Jahren noch immer keinen Betreuungsplatz, obwohl sie ihn dringend benötigen. Gleichzeitig unterscheiden sich die Chancen auf einen Platz je nach Wohnort erheblich.

Für Erzieherinnen, Erzieher und Träger bestätigt die Studie damit eine Erfahrung, die viele seit Jahren machen: Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz bedeutet noch längst nicht, dass überall tatsächlich ein passendes Angebot zur Verfügung steht.

Jeder neunte Betreuungswunsch bleibt unerfüllt

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache.

Im Jahr 2025 wünschten sich 49 Prozent der Eltern eines Kindes unter drei Jahren einen Betreuungsplatz. Zwar liegt dieser Wert erstmals seit mehreren Jahren leicht unter dem Vorjahresniveau. Dennoch konnte bundesweit rund jede neunte Familie ihren Bedarf nicht decken.

Besonders schwierig bleibt die Situation in Westdeutschland. Dort ist die Lücke zwischen gewünschter und tatsächlicher Betreuung mehr als doppelt so groß wie in Ostdeutschland.

Noch problematischer ist die Lage vieler Familien mit ein- und zweijährigen Kindern. Rund 14 Prozent der Eltern warteten bereits seit längerer Zeit auf einen Platz und hatten zum Zeitpunkt der Befragung noch immer keine Zusage erhalten. Weitere Familien verfügten zwar bereits über eine Platzzusage, konnten diese jedoch noch nicht nutzen.

Die Studie macht damit deutlich: Sinkende Kinderzahlen führen nicht automatisch dazu, dass sich die Versorgung verbessert.

Der Wohnort entscheidet häufig über die Chancen

Besonders interessant sind die regionalen Unterschiede.

Während kleinere Gemeinden in Ostdeutschland den Bedarf vielfach nahezu vollständig decken können, bestehen vor allem in westdeutschen Mittelstädten zwischen 20.000 und 100.000 Einwohnern erhebliche Engpässe.

Die Autoren der Studie sehen darin einen deutlichen Hinweis darauf, dass bundesweite Durchschnittswerte nur wenig über die tatsächliche Situation vor Ort aussagen. Für Kommunen bedeutet dies, dass die Planung von Betreuungsangeboten noch stärker an den regionalen Bedürfnissen ausgerichtet werden muss.

Ein Platz allein reicht nicht aus

Die Studie macht noch auf ein weiteres Problem aufmerksam.

Viele Familien erhalten zwar grundsätzlich einen Betreuungsplatz. Dieser passt jedoch häufig nicht zu ihrem tatsächlichen Bedarf.

Vor allem die gewünschten Betreuungszeiten unterscheiden sich deutlich von den vorhandenen Angeboten. Während Eltern in Ostdeutschland überwiegend Ganztagsplätze nutzen und wünschen, bevorzugen viele Familien in Westdeutschland Betreuungszeiten zwischen 25 und 35 Wochenstunden.

Hinzu kommt, dass die Öffnungszeiten vieler Einrichtungen in den vergangenen Jahren eher kürzer geworden sind. Für Eltern bedeutet dies zusätzliche organisatorische Belastungen, insbesondere wenn beide Eltern berufstätig sind.

Die eigentliche Herausforderung besteht deshalb nicht allein darin, genügend Plätze bereitzustellen. Ebenso wichtig ist es, dass die Angebote tatsächlich zum Lebensalltag der Familien passen.

Personalmangel verschärft die Situation

Besonders deutlich wird die Belastung durch den anhaltenden Fachkräftemangel.

Immer mehr Eltern berichten von kurzfristigen Schließtagen oder verkürzten Öffnungszeiten ihrer Kindertageseinrichtung. Als wichtigste Ursache nennt die Studie akute und strukturelle Personalengpässe.

Für pädagogische Fachkräfte gehört diese Entwicklung längst zum Alltag. Krankheitsausfälle führen häufig dazu, dass Gruppen zusammengelegt, Öffnungszeiten reduziert oder Eltern kurzfristig informiert werden müssen.

Die Folgen treffen alle Beteiligten.

Kinder erleben weniger Verlässlichkeit. Eltern geraten unter zusätzlichen organisatorischen Druck. Gleichzeitig steigt die Belastung der Teams, die ohnehin häufig an ihrer Belastungsgrenze arbeiten.

Gute frühe Bildung braucht verlässliche Rahmenbedingungen

Die Ergebnisse machen deutlich, dass frühkindliche Bildung weit mehr ist als die Bereitstellung eines Betreuungsplatzes.

Kinder profitieren vor allem von stabilen Beziehungen, verlässlichen Tagesabläufen und ausreichend Zeit für gemeinsames Spielen, Lernen und Entdecken. Werden Öffnungszeiten regelmäßig verkürzt oder Gruppen häufig zusammengelegt, leidet nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch pädagogische Qualität gerät unter Druck.

Gerade für Kinder, die zu Hause weniger sprachliche oder soziale Anregungen erhalten, können verlässliche Bildungsangebote eine wichtige Rolle spielen. Umso problematischer ist es, wenn ausgerechnet diese Familien besonders häufig von fehlenden oder unpassenden Betreuungsangeboten betroffen sind.

Wie aussagekräftig ist die KiBS-Studie?

Die DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS) gehört zu den wichtigsten Untersuchungen zur Kindertagesbetreuung in Deutschland.

Jährlich werden rund 33.000 Eltern von Kindern von der Geburt bis zum Ende der Grundschulzeit befragt. Durch die große und bundeslandrepräsentative Stichprobe lassen sich Entwicklungen über viele Jahre hinweg zuverlässig beobachten. Entsprechend werden die Ergebnisse regelmäßig in politischen und wissenschaftlichen Berichten genutzt.

Dennoch beantwortet die Studie nicht alle Fragen.

KiBS erhebt den von Eltern geäußerten Betreuungsbedarf und vergleicht ihn mit der tatsächlichen Nutzung. Sie zeigt damit sehr zuverlässig, wie gut Angebot und Nachfrage zusammenpassen.

Nicht untersucht werden dagegen die pädagogische Qualität einzelner Einrichtungen oder die konkreten Bildungsprozesse innerhalb der Kindertagesbetreuung. Auch der von Eltern geäußerte Bedarf kann sich regional unterscheiden oder im Zeitverlauf verändern.

Gerade diese Perspektive macht die Studie jedoch besonders wertvoll. Sie fragt nicht nur danach, wie viele Plätze statistisch vorhanden sind, sondern ob Familien tatsächlich die Betreuung erhalten, die sie benötigen.

Mehr als eine Frage der Statistik

Die aktuelle KiBS-Studie macht deutlich, dass der Ausbau der Kindertagesbetreuung trotz sinkender Geburtenzahlen keineswegs abgeschlossen ist. Gleichzeitig zeigt sie, dass der Blick auf reine Platzzahlen zu kurz greift.

Entscheidend sind ebenso die Passgenauigkeit der Angebote, verlässliche Öffnungszeiten und ausreichend qualifiziertes Personal. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Kindertageseinrichtungen ihre Bildungs- und Betreuungsaufgaben dauerhaft erfüllen.

Für Politik, Träger und Kommunen bleibt die Herausforderung damit bestehen: Nicht nur mehr Plätze schaffen, sondern Bedingungen, die Kindern, Familien und pädagogischen Fachkräften gleichermaßen gerecht werden.

Quellen

  • Deutsches Jugendinstitut (DJI): DJI-Kinderbetreuungsreport 2026 – Studie 1: Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung: elterlicher Bedarf im Jahr 2025.
  • Deutsches Jugendinstitut: Informationen zur DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS).



Einsamkeit bei Kindern: Schon Fünfjährige fühlen sich häufig allein

Neue Daten des Deutschen Jugendinstituts weisen darauf hin, dass auch Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren Einsamkeit erleben

Einsamkeit beginnt oft früher, als viele denken. Laut aktuellen Auswertungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI) fühlt sich mehr als jedes fünfte Kind im Kindergarten- oder Grundschulalter zumindest gelegentlich einsam. Die Daten stammen aus dem Survey „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“ (AID:A), der im Jahr 2023 über 2.100 Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren befragte.

In persönlichen, kindgerecht gestalteten Interviews berichteten 17 Prozent der Kinder, dass sie sich in der Woche vor der Befragung manchmal allein gefühlt hätten. Weitere fünf Prozent gaben an, dieses Gefühl häufig oder ganz oft zu haben. Damit zeigt sich: Einsamkeit ist nicht nur ein Thema für Jugendliche oder ältere Erwachsene, sondern betrifft bereits viele Kinder in der Grundschule.

Familiäre Veränderungen erhöhen das Risiko

Die Auswertungen zeigen deutliche Unterschiede je nach familiärer Lebensform. Kinder aus Trennungs- oder Stieffamilien berichten besonders häufig von Einsamkeit. Während 22 Prozent der Kinder aus sogenannten Kernfamilien von Einsamkeitserfahrungen berichten, steigt dieser Anteil bei Kindern, die bei nur einem Elternteil leben, auf 28 Prozent. In Stieffamilien liegt er sogar bei 34 Prozent.

„Eine elterliche Trennung bedeutet für Kinder eine tiefgreifende Veränderung ihrer Lebenswelt“, erklärt Dr. Alexandra Langmeyer, die gemeinsam mit Dr. Christine Entleitner-Phleps die Daten analysiert hat. „Das kann sich negativ auf ihr Wohlbefinden auswirken und Einsamkeit begünstigen.“

Materielle Belastung wirkt sich spürbar aus

Auch die wirtschaftliche Situation im Elternhaus spielt eine Rolle. Kinder, die in Haushalten mit materiellen Einschränkungen leben – also in jenen Familien, die sich notwendige und für den üblichen Lebensstandard charakteristische Ausgaben nicht oder kaum leisten können – berichten bis zu 29 Prozent über Einsamkeit. In Familien ohne solche Einschränkungen liegt der Anteil bei 21 Prozent.

„Wenn Teilhabechancen fehlen und die Stimmung in der Familie durch Geldsorgen belastet ist, kann sich das auf die soziale und emotionale Entwicklung von Kindern auswirken“, so die Studienautorinnen.

Auffälliges Verhalten und Einsamkeit: ein wechselseitiger Zusammenhang?

Die Auswertung zeigt außerdem einen Zusammenhang zwischen Einsamkeit und Verhaltensauffälligkeiten. Kinder, die von ihren Eltern im SDQ (Strengths and Difficulties Questionnaire) als auffällig eingeschätzt wurden, fühlen sich deutlich häufiger einsam als Kinder mit unauffälligem Verhalten. 25 Prozent der auffällig eingeschätzten Kinder berichten von gelegentlicher Einsamkeit, neun Prozent sogar von häufigem Alleinsein. Zum Vergleich: Bei Kindern mit unauffälligem Verhalten liegen die Werte bei 17 beziehungsweise fünf Prozent.

Ob Einsamkeit eher Folge oder Ursache von Verhaltensproblemen ist, bleibt offen. „Mit den vorliegenden Daten lassen sich keine eindeutigen Rückschlüsse ziehen“, erklärt Langmeyer. Sie und Entleitner-Phleps plädieren für längsschnittliche Studien, die den Lebensverlauf von Kindern über einen längeren Zeitraum begleiten, um solche Fragen klären zu können.

Hintergrund: AID:A-Survey und Aktionswoche gegen Einsamkeit

Die Daten stammen aus dem Survey „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“ (AID:A), den das DJI regelmäßig durchführt. Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgte im Rahmen der Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend initiiert wurde. Sie zielt darauf ab, Einsamkeit als gesamtgesellschaftliches Thema sichtbar zu machen – auch in frühen Lebensphasen.

Kontakt:
Dr. Alexandra Langmeyer
Leitung der DJI-Fachgruppe „Lebenslagen und Lebenswelten von Kindern“
E-Mail: langmeyer@dji.de

Gernot Körner




Frühe Hilfen kommen auch in Familien in Armutslagen an

Monitoring-Bericht der Bundesstiftung Frühe Hilfen dokumentiert wesentliche Daten und Erkenntnisse zu den aktuellen Entwicklungen in den Frühen Hilfen

Die Versorgung psychosozial belasteter Familien mit kleinen Kindern von null bis drei Jahren in Deutschland hat sich deutlich verbessert: Das zeigen die Daten des Monitorings der Bundesstiftung Frühe Hilfen. Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI) hat den Bericht jetzt veröffentlicht.

Zentrale Ergebnisse

In 97 Prozent der Kommunen mit einem Jugendamt war im Jahr 2020 ein Angebot der Längerfristigen aufsuchenden Betreuung und Begleitung (LaB) von Familien durch Fachkräfte der Frühen Hilfen, wie Familienhebammen, vorhanden (2015: 87,9 Prozent, Quelle: Kommunalbefragungen).

14,5 Prozent der Familien, die in Armut leben, haben die LaB durch eine Gesundheitsfachkraft genutzt. Damit wurden Familien in Armutslagen häufiger erreicht als Familien ohne Armut (9,5 Prozent) (Quelle: KiD 0-3 2022).

2020 konnten in 58,8 Prozent der Kommunen frauenärztliche Praxen und in 85,6 Prozent der Kommunen kinderärztliche Praxen in die Netzwerke Frühe Hilfen eingebunden werden. Dies bedeutet gegenüber 2017 ein Anstieg von 14,6 bzw. 12,7 Prozentpunkten (Quelle: Kommunalbefragungen).

Regionale Unterschiede gibt es bei der bedarfsgerechten Versorgung mit Gesundheitsfachkräften: So lag 2023 der Anteil an Kommunen mit einer bedarfsgerechten Versorgung in Westdeutschland um über 26 Prozentpunkte höher als in Ostdeutschland (Quelle: Kommunalbefragungen).

Monitoring-Bericht präsentiert Daten und Erkenntnisse

In dem Monitoring-Bericht werden wesentliche Daten und Erkenntnisse zu den aktuellen Entwicklungen in den Frühen Hilfen präsentiert. Er umfasst den Zeitraum 2021 bis 2023 und bündelt die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung des NZFH zur Bundesstiftung Frühe Hilfen. Der Bericht steht online als PDF zur Verfügung unter: https://www.fruehehilfen.de/service/publikationen/einzelansicht-publikationen/titel/wissenschaftlicher-bericht-2023

Die zentralen Daten zum Stand der Frühen Hilfen in Deutschland werden laufend aktualisiert. Sie sind thematisch gebündelt zu finden unter: https://www.fruehehilfen.de/grundlagen-und-fachthemen/daten-zum-stand-der-fruehen-hilfen-in-deutschland/

Nationales Zentrum Frühe Hilfen

Träger des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI). Das NZFH wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es unterstützt seit 2007 die Fachpraxis dabei, familiäre Belastungen und Ressourcen frühzeitig zu erkennen, qualitätsgesicherte bedarfsgerechte Angebote bereitzustellen und die Vernetzung der unterschiedlichen Berufsgruppen zu fördern. Seit 2018 unterstützt das NZFH die Bundesstiftung Frühe Hilfen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei der Sicherstellung des Stiftungszwecks und veröffentlicht alle drei Jahre einen wissenschaftlichen Bericht zur Bundesstiftung.

Bundesstiftung Frühe Hilfen

Seit Januar 2018 übernimmt die Bundesstiftung Frühe Hilfen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als wichtiger Bestandteil des Bundeskinderschutzgesetzes die Förderung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern von null bis drei Jahren. Die Bundesstiftung stellt dazu dauerhaft jährlich 51 Millionen Euro zur Verfügung.

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung




Bedarf an Krippenplätzen erreicht neuen Höchstwert

Daten des DJI und der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat) beschreiben Ausbaustand und Bedarf im Jahr 2023

Auch im Jahr 2023 äußerten viele Eltern mit einem Kind unter drei Jahren (U3) einen Bedarf an einem Platz in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE). „Dieser Bedarf ist im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen und erreichte mit 51 Prozent einen neuen Höchstwert“, erklärt Prof. Dr. Susanne Kuger, Forschungsdirektorin des Deutschen Jugendinstituts (DJI). Eltern in Ostdeutschland äußerten dabei noch etwas häufiger einen Bedarf als Eltern in Westdeutschland (63 Prozent vs. 49 Prozent).

Bei Kindern zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt (U6) blieb der elterliche Bedarf im Jahr 2023 mit 97 Prozent auf einem konstant hohen Niveau. In dieser Gruppe sind die Bedarfe in Ost- und Westdeutschland ähnlich hoch. Dies sind zentrale Ergebnisse der DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS), die parallel in der jetzt vorliegenden neunten Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie in Studie 1 des DJI-Kinderbetreuungsreports 2024 veröffentlicht wurden.

Die Lücke zwischen elterlichem Bedarf und Beteiligungsquote bleibt bestehen

Die elterlichen Bedarfe an einem Platz in der FBBE werden jährlich in der Broschüre „Kindertagesbetreuung Kompakt“ den durch die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat) der TU Dortmund berechneten Beteiligungsquoten gegenübergestellt. Die nun veröffentlichten Ergebnisse zeigen, dass die Beteiligungsquote bei U3-Kindern mit 36 Prozent deutlich unter dem elterlichen Bedarf liegt. Die Lücke zwischen elterlichem Bedarf und Beteiligungsquote betrug im Jahr 2023 rund 15 Prozentpunkte.

Somit konnte – auch mehr als zehn Jahre nach Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – ein großer Teil der Eltern, die sich einen Platz in der FBBE wünschten, keinen solchen in Anspruch nehmen. Obwohl das Platzangebot stetig ausgebaut wurde, verringerte sich die Lücke nicht, denn auch der elterliche Bedarf stieg immer weiter an. So liegt die jetzige Beteiligungsquote etwa auf dem Niveau, das der seitdem noch größer gewordene Bedarf vor zehn Jahren erreicht hatte. Im Gegensatz dazu ist die Lücke bei Kindern zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt mit rund 5 Prozentpunkten gering.

Größere Betreuungsumfänge in Ostdeutschland im Vergleich zu Westdeutschland

Im Rahmen des DJI-Kinderbetreuungsreports werden die elterlichen Bedarfe noch genauer beschrieben. So zeigt sich, dass sich die gewünschten Betreuungsumfänge innerhalb beider Altersgruppen (U3 und U6) deutlich zwischen Ost- und Westdeutschland unterscheiden. In Ostdeutschland bevorzugte die Mehrheit der Eltern (jeweils 57 Prozent) einen Ganztagsplatz mit einem Umfang von mehr als 35 und bis zu 45 Stunden pro Woche. Dagegen wurde in Westdeutschland der erweiterte Halbtagsplatz mit einem wöchentlichen Umfang von mehr als 25 und bis zu 35 Stunden am häufigsten gewünscht (U3: 46 Prozent, U6: 49 Prozent).

U6-Eltern hatten häufiger einen gedeckten Bedarf als U3-Eltern

Die Gegenüberstellung von gewünschten und genutzten Betreuungsumfängen zeigt, dass ein Fünftel der Eltern eines ein- oder zweijährigen Kindes (21 Prozent) trotz Wunsch keinen Platz in Anspruch nehmen konnte und somit einen gänzlich ungedeckten Bedarf äußerte. Dies war in Ostdeutschland seltener der Fall als in Westdeutschland (12 Prozent vs. 23 Prozent). Bei ungefähr der Hälfte der Eltern mit einem Kind dieser Altersgruppe (47 Prozent) deckt der genutzte Platz den zeitlichen Bedarf ab oder unterschreitet ihn um höchstens fünf Stunden wöchentlich (Ost: 74 Prozent, West: 41 Prozent).

Der elterliche Bedarf kann bei Kindern zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt dabei besser gedeckt werden: Auch im Jahr 2023 verfügte ein Großteil der Eltern eines U6-Kinds über einen zeitlich gedeckten Bedarf (86 Prozent). Nur sehr wenige Eltern gaben an, keinen Bedarf an einem Platz in der FBBE zu haben. Auch die Gruppe derjenigen, die – trotz Bedarf – zum Befragungszeitpunkt über (noch) keinen Platz verfügten, war sehr klein.

DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS)

Seit 2016 erarbeitet das KiBS-Team am DJI jährlich eine Reihe von vertieften Analysen, die im Format des DJI-Kinderbetreuungsreports als Serie thematisch fokussierter Studien verfügbar sind. Die Auswertungen beschäftigen sich etwa mit außerunterrichtlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Grundschulkinder, der Passgenauigkeit der Angebote oder der Einschätzung zu Fachkräften und zu Angeboten für Familien in der Kindertagesbetreuung aus der Perspektive der Eltern. Im Report 2024 werden die zentralen Indikatoren aus dem Befragungsjahr 2023 vorgestellt. Im Jahr 2023 wurden bundesweit 34.131 Eltern zur Betreuungssituation ihrer Kinder befragt.

Originalpublikation

Studie 1 des DJI-Kinderbetreuungsreports 2024 (PDF): https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs2022/Kinderbetreuungsreport_2024_Studie1_Bedarfe_U3U6.pdf

„Kindertagesbetreuung Kompakt – Ausbaustand und Bedarf 2023“ des BMFSFJ (PDF):
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/243106/4c0d85ee07b29017de5f7f0b7a3a62bf/kita-kompakt-2024-data.pdf

Sonja Waldschuk/Deutsches Jugendinstitut e.V.




Bildungsbericht 2024: Es reicht einfach noch lange nicht!

bildungsbericht

Noch nie gab es so viele Kindertageseinrichtungen und Kitapersonal wie heute – nur reicht es nicht.

Über 56.000 Kindertageseinrichtungen gibt es mittlerweile in Deutschland. Dies sind so viele wie noch nie. Zudem besuchen etwa 900.000 Kinder mehr als noch im Jahr 2006 ein Angebot der Frühen Bildung. Doch trotz dieses enormen Ausbaus können noch immer nicht alle Elternwünsche nach einem Platz erfüllt werden. Insbesondere bei den 1- und 2-Jährigen liegt der Elternbedarf noch deutlich über der Beteiligungsquote. Dies ist eines der Ergebnisse der Auswertungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI) im Rahmen des Berichts „Bildung in Deutschland 2024“.

In Westdeutschland wird in den nächsten Jahren weiterhin ein Ausbaubedarf an Plätzen in der Kindertagesbetreuung bestehen. Zur Bedarfsdeckung müssten bis zum Jahr 2035 zwischen 374.500 und 505.000 Plätze zusätzlich geschaffen werden. In Ostdeutschland fällt aufgrund demografischer Rückgänge und einer im Vergleich zu Westdeutschland geringeren Lücke zwischen vorhandenen und gewünschten Plätzen insgesamt höchstens noch ein Mehrbedarf von bis zu knapp 12.000 Plätzen an.

Personalmangel trifft vor allem westdeutsche Bundesländer

Die unterschiedlichen Bedarfslagen in Ost- und Westdeutschland spiegeln sich auch in der Personalsituation wider. „In Ostdeutschland ist der Bedarf fast gedeckt. Dort kann mit zusätzlichem Personal die Qualität weiterentwickelt werden. In Westdeutschland dagegen werden in den kommenden zehn Jahren noch deutlich mehr Fachkräfte benötigt“, betont Prof. Dr. Susanne Kuger, Forschungsdirektorin und Leiterin der Nationalen Bildungsberichterstattung am DJI.

Soziale Selektivität in Früher Bildung, Ganztag und bei außerschulischen Lernangeboten

Wo Plätze Mangelware sind, entsteht Wettbewerb – in Deutschland mit Nachteilen für Familien mit Einwanderungsgeschichte, niedrigerem Bildungsabschluss und dort, wo Mütter nicht erwerbstätig sind. Kinder mit Migrationshintergrund sind in beiden Altersgruppen – also bei den unter 3-Jährigen als auch bei den 3- bis unter 6-Jährigen – in der Kindertagesbetreuung weiterhin deutlich unterrepräsentiert. Neben einer geringeren Teilhabe an Früher Bildung unterscheiden sich auch familiale Bildungsprozesse je nach Einwanderungsgeschichte und elterlichen Bildungsabschlüssen. Dies zeigt sich etwa daran, dass diesen Kindern zuhause weniger vorgelesen wird.

Eine ähnliche soziale Selektivität zeigt sich beim außerschulischen Lernen etwa in Sportvereinen, Musikschulen, Museen und Bibliotheken sowie bei der Nutzung von Angeboten der Frühen Hilfen. Auch dort werden universelle Angebote wie Eltern-Kind-Gruppen weniger stark von formal niedrig gebildeten und armutsgefährdeten Familien genutzt. Dennoch haben diese Angebote positive Auswirkungen. „Mit aufsuchenden Hilfen, also dort, wo man auf die Familien zugeht, werden durchaus Eltern und Kinder erreicht, die sonst unter dem Radar fliegen und vielleicht verloren gehen würden“, erklärt Susanne Kuger.

Ganztägige Bildung und Betreuung im Schulalter

Wie in der Kindertagesbetreuung, so gibt es auch bei der ganztägigen Betreuung von Grundschulkindern eine Lücke zwischen Angebot und Nachfrage. Auch wenn die Teilnahmequote an ganztägigen Angeboten im Grundschulalter auf 56 % im Schuljahr 2022/23 (2006/07: 21%) angestiegen ist, deckt das noch nicht den Bedarf der Eltern von Grundschulkindern an einem Platz in der ganztägigen Bildung und Betreuung. Dieser liegt 2023 deutschlandweit bei 64 %. Der Anteil der Eltern, deren Ganztagsbedarf nicht gedeckt werden konnte, lag 2022 im Westen höher (11 %) als im Osten (6 %).

Auch im Ganztag wird ein Fachkräftemangel beklagt. Einige Bundesländer entwickelten Qualifizierungs-, Weiter- oder Fortbildungsmaßnahmen für die Arbeit in diesem Bereich. Die Maßnahmen ersetzen laut Bildungsbericht jedoch keine vollqualifizierende Ausbildung. „Diese Entwicklung ist kritisch zu beobachten, da auch die Aufhebung des Fachkräftegebots erwogen wird“, mahnt Susanne Kuger. Gleichzeitig entstehe eine Konkurrenzsituation zwischen dem frühpädagogischen und schulischen Bereich um das Personal.

Schwerpunktthema des Bildungsberichts und Analysen des DJI

Der Nationale Bildungsbericht erscheint zum zehnten Mal. Er bietet alle zwei Jahre eine systematische Bestandsaufnahme des gesamten deutschen Bildungswesens. Darin fließen Daten der amtlichen Statistik sowie groß angelegter, repräsentativer sozialwissenschaftlicher Surveys, am DJI beispielsweise die der Studien „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten (AID:A)“, der Kinderbetreuungsstudie (KiBS) sowie „Entwicklung von Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung (ERiK)“, ein. Das DJI ist seit Beginn der nationalen Bildungsberichterstattung im Jahr 2006 mit umfangreichen Analysen beteiligt. Der aktuelle Bericht widmet sich im Schwerpunkt der beruflichen Bildung. Das DJI verantwortet seit jeher die Themen Frühe Bildung, Ganztagsbildung und -betreuung im Schulalter und non-formale Lernwelten neben der Schule.

Förderung und beteiligte wissenschaftliche Einrichtungen

Der Bildungsbericht wird von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Die Autorinnen und Autoren des Bildungsberichts gehören an verantwortlicher Stelle neben dem DJI den folgenden wissenschaftlichen Einrichtungen und Statistischen Ämtern an: dem Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation (DIPF), dem Deutschen Institut für Erwachsenenbildung – Leibniz-Zentrum für lebenslanges Lernen e. V. (DIE), dem Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW), dem Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBi), dem Soziologischen Forschungsinstitut an der Universität Göttingen (SOFI) sowie den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder (Destatis und StLÄ).

Marion Horn, Deutsches Jugendinstitut e.V.

Originalpublikation und weitere Informationen:

https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/kurzmeldungen/de/2024/06/bildungsbericht-2024.html

https://idw-online.de/de/news835432

Kompaktfassung zum Bildungsbericht 2024 (pdf)

Quelle: bildungsbericht.de




Wie die Qualität im Kinderschutz verbessert werden kann

25 Expertisen des DJI beschreiben Herausforderungen für Kinderschutz-Fachkräfte in Baden-Württemberg

Mehrere Gesetzbücher, unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch, das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, das Jugendgerichtsgesetz sowie das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz, stellen die Grundlagen für einen gelingenden Kinderschutz in Deutschland dar. Und sie sollen die Situation von benachteiligten Kindern und Jugendlichen verbessern. Die Gesetzestexte sehen unter anderem einen professionellen Kinder- und Jugendschutz, eine gelingende Prävention vor Ort und mehr Beteiligung von Kindern, jungen Menschen, Eltern und Familien sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten, der Jugendstrafjustiz und anderen wichtigen Akteurinnen und Akteuren im Kinderschutz vor. Die Umsetzung stellt Jugendämter und dort tätige Fachkräfte, aber auch Familiengerichte und andere Fachpersonen im Kinderschutz immer wieder vor große Herausforderungen.

Hier setzt das Projekt „Qualitätsentwicklung im Kinderschutz in Baden-Württemberg“ des Deutschen Jugendinstituts (DJI) an: Forschende befragten Fachkräfte des ASD zu ihrer Arbeitssituation im Kinderschutz. Insgesamt beteiligten sich 84 Prozent der Fachkräfte mit Kinderschutzaufgaben. Die Ergebnisse wurden vor Ort mit dem befragten Personal und den Leitungen diskutiert und interpretiert. Jedes Jugendamt legte auf dieser Grundlage bis zu drei Qualitätsentwicklungsbedarfe fest.

Themenfelder, die Jugendämter beschäftigen

Bei den Qualitätsentwicklungsbedarfen handelte es sich um Themen, die das jeweilige Jugendamt besonders beschäftigten. Häufig genannt wurden beispielsweise die Ausgestaltung der Beziehung zu Kindern und ihren Erziehungsberechtigten in Kinderschutzverfahren sowie die Vermittlung passender und spezialisierter Hilfen für verschiedene Bedarfe in den Familien. Zu weiteren Themen zählten die Zusammenarbeit mit den Gerichten und dem Gesundheits- und Bildungsbereich sowie Prozesse, die zu nachvollziehbaren und qualifizierten Entscheidungen in Kinderschutzverfahren führen. Darüber hinaus thematisierten die Fachkräfte den Umgang mit Multiproblemfamilien und das Vorgehen bei Verdacht auf sexuelle Gewalt sowie Unterstützungsmöglichkeiten bei besonderen Belastungen und Kritik.

Forschungsstand zu ausgewählten Kinderschutzthemen

Zu den genannten Qualitätsentwicklungsbedarfen analysierten DJI-Forschende zusammen mit Kinderschutz-Expertinnen und -Experten in insgesamt 25 Expertisen den Forschungsstand. Und sie gaben Empfehlungen für die Gestaltung einer qualifizierten Kinderschutzarbeit. Im Umgang mit Kindern ist es beispielsweise wichtig, eine Gesprächsatmosphäre zu erzeugen, in der ihnen mit Zeit, Aufmerksamkeit und Interesse begegnet wird. Bei der Exploration der Bedürfnisse und Gefährdungslagen eines Kindes sollte zunächst eine positive Beziehungsebene geschaffen und offene, nichtleitende Fragestellungen bevorzugt werden. Für Entlastung der im Kinderschutz Tätigen können unter anderem Co-Arbeit, Wertschätzung und Rückhalt im Team, klare Strukturen und Verfahrensabläufe sowie eine regelhafte Fallsupervision sorgen.

Das Projekt wurde vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg gefördert.

https://www.dji.de/ueber-uns/projekte/projekte/qualitaetsentwicklung-im-kinderschutz-in-baden-wuerttemberg.html

https://www.dji.de/ueber-uns/projekte/projekte/qualitaetsentwicklung-im-kinderschutz-in-baden-wuerttemberg/projekt-publikationen.html

https://www.dji.de/themen/kinderschutz.html

Sonja Waldschuk, Deutsches Jugendinstitut e.V.




Die Betreuungswünsche vieler Eltern können nicht erfüllt werden

„Kindertagesbetreuung Kompakt“ beschreibt den Ausbaustand und Bedarf 2022

Der Betreuungsbedarf der Eltern für Kinder unter drei Jahren ist weiter gestiegen und lag 2022 bei 49,1 %. Doch nur 35,5 % der Kinder dieser Altersgruppe wurden 2022 tatsächlich auch betreut. Die Differenz zwischen Betreuungsquote und Bedarf bei Eltern von U3-Kindern liegt demnach bei 13,6 Prozent. Bei den unter Dreijährigen ist diese Lücke weiterhin größer als bei den Kindern zwischen drei und fünf Jahren. Dies ist ein zentrales Ergebnis der jetzt vorliegenden achten Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt – Ausbaustand und Bedarf 2022“ des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ), in welche Daten der DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS) und der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat) an der TU Dortmund miteinfließen.

Stark abweichende Öffnungszeiten in Ost- und Westdeutschland

Die Öffnungszeiten in der Kindertagesbetreuung unterschieden sich deutlich zwischen Ost- und Westdeutschland. Im Osten öffneten Kindertageseinrichtungen für Kinder vor dem Schuleintritt deutlich früher. Zudem schlossen Einrichtungen für Kinder dieser Altersgruppe auch später als im Westen. Des Weiteren öffneten Horte und Einrichtungen mit Hortangeboten im Osten deutlich früher. Die Hort-Schließzeiten waren dagegen in Ost- und Westdeutschland ähnlich.

Belastungen für die Eltern durch Schließungen des Betreuungsangebots

Durch die Coronapandemie war eine zuverlässige Betreuung für viele Eltern im Kitajahr 2021/2022 nicht immer gegeben. Zeitweise Schließungen des Betreuungsangebots betrafen Eltern mit Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt dabei häufiger als Eltern mit Kindern unter drei Jahren. Für Eltern beider Altersgruppen stellte diese Situation eine deutliche Belastung dar. Außerdem waren vier von fünf Eltern von Grundschulkindern im Schuljahr 2021/2022 von zeitweisen Schließungen des Betreuungsangebots betroffen. Auch für sie war diese Situation sehr belastend.

Große Lücke bei Betreuungsbedarf und Betreuungsquote von Grundschulkindern

Nach einem Rückgang im Vorjahr wurden für das Schuljahr 2021/2022 wieder mehr Grundschulkinder in Hort- und schulischen Ganztagsangeboten in der Statistik erfasst als noch im Jahr davor. Dennoch zeigen die Ergebnisse zur Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter, dass es auch 2022 im Bundesdurchschnitt eine Lücke zwischen dem Betreuungsbedarf der Eltern und der Betreuungsquote gab. 73 Prozent der Eltern wünschten sich einen Betreuungsplatz für ihr Grundschulkind, die Quote der in Horten und Ganztagsschulen betreuten Kinder lag jedoch nur bei 55 Prozent. Um den Bedarf der Eltern zu decken, werden daher mehr Plätze in schulischen Ganztags- und Hortangeboten sowie weiteren Betreuungsangeboten für Grundschulkinder benötigt.

DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS)

Seit 2016 erarbeitet das KiBS-Team jährlich eine Reihe von vertieften Analysen, die im Format des DJI-Kinderbetreuungsreports als Serie thematisch fokussierter Studien verfügbar sind. Die Auswertungen beschäftigen sich etwa mit den Kosten der Kindertagesbetreuung, den Gründen für eine Nichtinanspruchnahme von Kindertagesbetreuung oder der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Report 2023 werden die zentralen Indikatoren der Erhebung aus dem Jahr 2022 vorgestellt.

Detaillierte Ergebnisse zum Betreuungsbedarf im U3- und U6-Bereich sind in Studie 1 des KiBS-Reports 2023 zu finden. Studie 2 des Reports 2023 beschäftigt sich mit Bildungs- und Betreuungsangeboten für Grundschulkinder und den elterlichen Bedarfen. Beide Studien erscheinen voraussichtlich im September 2023.

Marion Horn, Deutsches Jugendinstitut e.V.