Bundesrat fordert Rauchverbot im Auto

Bei Verstoß droht ein Bußgeld bis zu 3000 Euro

Schon einmal, 2019, hatten die Länder einen Gesetzesentwurf beim Bundestag eingebracht, der das Rauchen im Auto untersagt, wenn Schwangere und Kinder dabei sind. Jetzt soll es ernst werden. Die Länder schlagen eine Änderung im Bundesnichtraucherschutzgesetz vor, die das Rauchen in geschlossenen Fahrzeugen in solchen Fällen ausdrücklich untersagt. Im Falle eines Verstoßes soll ein Bußgeld von 500 bis 3000 Euro drohen. 

Rund eine Millionen Kinder betroffen

Zur Begründung seiner Initiative verweist der Bundesrat auf die massiven Folgen des Passivrauchens: Weltweit würden jährlich 166.000 Kinder an den Folgen des Passivrauchens sterben, heißt es in dem Gesetzentwurf. Gerade in Fahrzeugkabinen seien Minderjährige und ungeborene Kinder den Gefahren einer gesundheitlichen Schädigung besonders ausgesetzt: Nirgends sei die Passivrauchkonzentration so hoch wie im Auto als Mitfahrer. Schätzung des Deutschen Krebsforschungszentrums zufolge sei derzeit rund eine Million Minderjähriger in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Giftstoffbelastung extrem hoch

Selbstverständlich unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk die Initiative des Bundesrats. In einer Mitteilung an die Presse schreibt die Organisation: „Nach Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums ist die Giftstoffbelastung durch Raucherinnen und Raucher im Auto extrem hoch. Selbst bei leicht geöffnetem Fenster ist die Konzentration mancher toxischer Partikel teils fünfmal so hoch wie in einer durchschnittlichen Raucherkneipe. Deshalb reichen nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes Appelle allein nicht aus. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss hier endlich gesetzlich abgesichert werden.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundesrat und Deutsches Kinderhilfswerk




Bis zu 10.000 Euro für Kinder- und Jugendprojekte möglich

Jetzt Anträge beim Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes stellen

Ziel der Förderfonds ist die Bekanntmachung der Kinderrechte und die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Aspekt der Mitbestimmung. Anträge können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schülerinitiativen für noch nicht begonnene Projekte stellen.

Unterstützung von demokratischem und politischem Engagement

So werden zum Beispiel Projekte gefördert, die das demokratische und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen unterstützen, deren Mitbestimmung an Prozessen in Jugendeinrichtungen, Schule und Stadtteil ermöglichen, den Zugang zu Medien verbessern bzw. den kompetenten Umgang mit diesen befördern, oder Kinder und Jugendliche bei der kreativen Auseinandersetzung mit für sie relevanten Themen fördern.

Ferner sollen Projekte Unterstützung erhalten, die bewegungsfördernde und interessante Spielorte im Wohnumfeld oder auf dem Schulgelände schaffen oder der Vernetzung, Sicherung bzw. Rückgewinnung von Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten dienen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist auch hier, dass die Kinder und Jugendlichen an der Planung und Durchführung des Projektes aktiv beteiligt werden.

Spielplatz-Initiative

Auch bei der Spielplatz-Initiative des Deutschen Kinderhilfswerkes sind weiterhin Anträge möglich. Im Rahmen dieser Initiative werden deutschlandweit Projekte gefördert, die einen Spielraum sanieren, ergänzen oder neugestalten. Dazu zählen neben klassischen Spielplätzen auch die öffentlichen Außenanlagen von Jugendfarmen, Freizeittreffs oder Familienzentren, Abenteuerspielplätzen, Sportvereinen, Skateparks oder Jugendtreffs sowie Kitaaußenanlagen oder Schulhöfe, sofern sie frei zugänglich sind. Antragsberechtigt sind Eltern- und Nachbarschaftsinitiativen, Kinder- und Jugendgruppen oder Vereine, privat engagierte Einzelpersonen ebenso wie Kommunen/kommunale Träger oder Wohnungsunternehmen.

Bei den Projekten sollten einfache, aber sinnvolle Spielelemente und Raumkonzepte mit Erlebnischarakter im Vordergrund stehen, die die kindliche Fantasie anregen und die Kreativität fördern. Elementar sind die möglichst aktive Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der Planung und Gestaltung des Spielraumes, aber auch die Kreativität bei der Mittelakquise und der Gestaltung sowie der Wille, selbst tatkräftig mit anzupacken.

Kinder-Kulturprojekte

Zudem sind weiterhin Bewerbungen für Kinder-Kulturprojekte im Rahmen des Förderprogrammes „It‘s your Party-cipation“ des Deutschen Kinderhilfswerkes möglich. Als Partner im Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung fördert das Deutsche Kinderhilfswerk noch bis zum 31. August 2022 außerschulische Projekte der kulturellen Bildung mit insgesamt über fünf Millionen Euro.

Gefördert werden Workshops, Festivals und Kinderstädte, die sich an Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 17 Jahren aus finanziell oder sozial benachteiligten Familien richten. Der Fokus der Aktionen soll auf den Kinderrechten und der aktiven Beteiligung von Kindern und Jugendlichen liegen.

Bereits 1904 Projekte mit 8.126.000 Euro gefördert

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in den vergangenen fünf Jahren durch seine Förderfonds 1.904 Projekte mit insgesamt rund 8.126.000 Euro unterstützt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben.

Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung sinnvoller Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte.

Weitere Informationen zu den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/foerderfonds, zur Spielplatz-Initiative unter www.dkhw.de/spielplatzinitiative, zum Förderprogramm „It‘s your Party-cipation“ unter www.kinderrechte.de/kulturmachtstark.




Herzlichen Glückwunsch zum 50. Deutsches Kinderhilfswerk!

Heute feiert das Deutsche Kinderhilfswerk seinen 50. Geburtstag

Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) feiert heute seinen 50. Geburtstag. Am 17. Februar 1972 wurde der Verein in München gegründet. Vom ersten Tag an hatten die Gründer das klare Ziel vor Augen, Kinder in Deutschland zu unterstützen und ihnen gerechte Chancen zu ermöglichen. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Heute befindet sich das Kinderhilfswerk in Berlin.

Neben vielem anderen schätzen wir von spielen-und-lernen-Seite das unermüdliche Engagement des Kinderhilfswerks für die Rechte der Kinder und gegen die noch immer weit verbreitete Kinderarmut. Zudem halten wir die Unterstützung und Begleitung des DKHW von Kindern und Jugendlichen, die ihre Rechte einfordern und konstruktiv in dieser Gesellschaft mitwirken möchten, für einen unschätzbaren Beitrag für unsere Demokratie und unsere Zukunft.

Unser besonderer Dank gilt Thomas Krüger, langjähriger Präsident des DKHW, Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des DKHW und Uwe Kamp, dem Pressesprecher des Hilfswerks. Und noch ein ganz besonderer Dank geht an Heiderose Brückner, die frühere Geschäftsführerin des DKHW, mit der wir seinerzeit eng zusammengearbeitet haben und doch einiges bewirken durften.

Wir gratulieren dem Deutschen Kinderhilfswerk ganz herzlich zum Geburtstag und wünschen ihm, in unser aller Sinne, weiter viel Erfolg in seinem Wirken!

Mehr zum Deutschen Kinderhilfswerk unter https://www.dkhw.de

Gernot Körner (Chefredaktion spielen und lernen)




Jeder Zweite hält Deutschland für KEIN kinderfreundliches Land

Repräsentative Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes offenbart enorme Defizite

Eine repräsentative Umfrage zum 50. Geburtstag des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt einen deutlichen Handlungsauftrag für Politik und Gesellschaft. Das fängt bei der Kinderfreundlichkeit an: Lediglich 48 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass Deutschland ein kinderfreundliches Land ist. Das sind acht Prozentpunkte weniger als noch vor vier Jahren und zehn Prozentpunkte weniger als vor sieben Jahren.

92 Prozent der Befragten sehen es als sehr wichtig oder wichtig an, dass die Interessen von Kindern auch in Krisenzeiten, wie zum Beispiel während der Corona-Pandemie, berücksichtigt werden. Dass dies tatsächlich erfüllt wird, meinen hingegen nur 17 Prozent. Sehr große Diskrepanzen zwischen Anspruch und Wirklichkeit gibt es auch bei der Frage der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und beim Schutz der Kinder vor Gewalt. Außerdem sehen fast die Hälfte der Befragten Probleme bei der Umsetzung des Anspruchs auf ausreichend Spiel- und Freizeitmöglichkeiten für Kinder.

„Die Ergebnisse der Umfrage zeigen die gewaltige Aufgabe, vor der unsere Gesellschaft steht. Nicht einmal die Hälfte der Befragten hält Deutschland für ein kinderfreundliches Land. Die Zweifel an der Kinderfreundlichkeit der deutschen Gesellschaft beruhen darauf, dass alle Bereiche, die für eine kinderfreundliche Gesellschaft als wichtig erachtet werden, als defizitär eingeschätzt werden. Für eine kinderfreundlichere Gesellschaft wird vor allem mehr Aufmerksamkeit für die Interessen von Kindern auch in Krisenzeiten gefordert. Die Meinungen, was ein kinderfreundliches Deutschland ausmachen sollte und inwieweit das in der Gesellschaft erfüllt wird, gehen hier am stärksten auseinander. Zudem werden bei der Bekämpfung der Kinderarmut und beim Schutz der Kinder vor Gewalt die größten Defizite konstatiert. Hier muss die neue Bundesregierung gemeinsam mit Ländern und Kommunen die Rechte von Kindern konsequenter in den Blick nehmen. Das wäre vor allem für die Kinder in Deutschland eine längst überfällige gute Nachricht und für das Deutsche Kinderhilfswerk ein schönes Geburtstagsgeschenk“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Für eine kindgerechte Gesellschaft ist neben der Politik aber immer auch die soziale Gemeinschaft verantwortlich. Denn Kinderfreundlichkeit beginnt im Alltag, beim direkten und respektvollen Umgang mit Kindern. Dieser Respekt ist in unserer Gesellschaft leider an vielen Stellen nur unzureichend vorhanden. Wir brauchen aber die gesamte Gesellschaft, damit Deutschland ein kinderfreundliches Land wird. Das Übergehen der Kinderinteressen, die Schließung von Spielstraßen, die Verwahrlosung oder der Rückbau von Kinderspielplätzen, Klagen gegen Kinderlärm oder Restaurants und Hotels, in denen Kinder keinen Zutritt haben, sind Anzeichen einer kinderentwöhnten und an manchen Stellen sogar kinderfeindlichen Gesellschaft“, so Krüger weiter.

Die Umfrageergebnisse im Einzelnen

Wichtigkeit verschiedener Aspekte für eine kinderfreundliche Gesellschaft

Fast alle Befragten (99 Prozent) sind der Meinung, dass der Schutz von Kindern vor Gewalt für eine kinderfreundliche Gesellschaft sehr wichtig oder wichtig ist. 95 Prozent betrachten ausreichende Spiel- und Freizeitmöglichkeiten für Kinder als sehr wichtig oder wichtig für eine kinderfreundliche Gesellschaft. Dass die Interessen von Kindern auch in Krisenzeiten, wie zum Beispiel in der Corona-Krise, berücksichtigt werden, halten 92 Prozent für (sehr) wichtig, 90 Prozent finden die Unterstützung von Familien mit Kindern (z.B. finanziell oder durch eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie) (sehr) wichtig. Für 86 Prozent ist es sehr wichtig oder wichtig, dass sich Politiker genügend um die Bekämpfung von Kinderarmut kümmern, für ebenfalls 86 Prozent ist selbstbestimmte Zeit und ausreichend Erholung für Kinder (sehr) wichtig.

83 Prozent sagen dies über die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern im Alltag (zum Beispiel in der Öffentlichkeit, im Restaurant, in der Nachbarschaft etc.). 74 Prozent der Befragten halten es für eine kinderfreundliche Gesellschaft für (sehr) wichtig, dass man sich in Deutschland gut um Kinder aus Flüchtlingsfamilien kümmert. Dass Kinder bei Angelegenheiten mitbestimmen dürfen, die sie selbst betreffen, finden 62 Prozent der Befragten (sehr) wichtig.

Umsetzungsgrad verschiedener Aspekte für eine kinderfreundliche Gesellschaft

Vergleichsweise am häufigsten sehen die Befragten ausreichende Spiel- und Freizeitmöglichkeiten für Kinder (46 Prozent), selbstbestimmte Zeit und ausreichend Erholung für Kinder (40 Prozent) sowie die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern im Alltag (38 Prozent) als sehr gut oder gut erfüllt an.

Lediglich rund ein Drittel der Befragten hält die Punkte Unterstützung von Familien mit Kindern (36 Prozent) und das Kümmern um Kinder aus Flüchtlingsfamilien (34 Prozent) in Deutschland für (sehr) gut erfüllt.

Nur jeweils etwa ein Viertel meint, dass die Punkte Schutz der Kinder vor Gewalt (28 Prozent) sowie Mitbestimmung von Kindern (25 Prozent) sehr gut oder gut erfüllt sind. Dass Kinderinteressen auch in Krisenzeiten wie zum Beispiel in der Corona-Krise berücksichtigt werden, meinen nur 17 Prozent der Befragten und nur 15 Prozent sind der Ansicht, dass Politiker sich genügend um die Bekämpfung von Kinderarmut kümmern.

Diskrepanzen zwischen „Soll“- und „Ist“-Zustand

Alle abgefragten Aspekte werden von der großen Mehrheit der Befragten als (sehr) wichtig für eine kinderfreundliche Gesellschaft erachtet – dass sie gegenwärtig in Deutschland auch (sehr) gut erfüllt sind, meint hingegen weniger als die Hälfte der Befragten.

Die größten Diskrepanzen zwischen der Bedeutung der Aspekte für ein kinderfreundliches Land und ihrem wahrgenommenen Erfüllungsgrad zeigen sich hinsichtlich der Berücksichtigung der Kinderinteressen in Krisenzeiten (minus 75 Prozentpunkte), der Bekämpfung von Kinderarmut (minus 71 Prozentpunkte), dem Schutz der Kinder vor Gewalt (minus 71 Prozentpunkte) sowie der Unterstützung von Familien mit Kindern (minus 54 Prozentpunkte).

Große Diskrepanzen zwischen der Bedeutung der Aspekte für ein kinderfreundliches Land und ihrem wahrgenommenen Erfüllungsgrad zeigen sich aber auch bei den Fragen hinsichtlich ausreichender Spiel- und Freizeitmöglichkeiten für Kinder (Diskrepanz von 49 Prozentpunkten), hinsichtlich selbstbestimmter Zeit und ausreichender Erholung für Kinder (Diskrepanz von 46 Prozentpunkten) und der Berücksichtigung der Kinderbedürfnisse im Alltag (Diskrepanz 45 Prozentpunkte). Das gilt auch bei der Frage, ob man sich in Deutschland gut um Kinder aus Flüchtlingsfamilien kümmert (Diskrepanz von 40 Prozentpunkten) und bei der Mitbestimmung von Kindern, wenn es um Angelegenheiten geht, die sie betreffen (Diskrepanz von 37 Prozentpunkten).

Ist Deutschland ein kinderfreundliches Land?

Mit nur 48 Prozent sind weniger als die Hälfte der Befragten der Meinung, dass Deutschland ein kinderfreundliches Land ist. Nach dem Urteil von 43 Prozent ist Deutschland alles in allem kein kinderfreundliches Land. Damit fällt der Anteil derjenigen, die Deutschland als kinderfreundliches Land einschätzen, geringer aus als 2015 und 2018. Damals waren noch 58 Prozent bzw. 56 Prozent der Meinung, dass Deutschland ein kinderfreundliches Land ist.

Jüngere meinen wesentlich häufiger als Ältere (76 Prozent der 18- bis 29-Jährigen zu 26 Prozent der über 60-Jährigen), Westdeutsche häufiger als Ostdeutsche (50 Prozent zu 38 Prozent) und Männer häufiger als Frauen (53 Prozent zu 43 Prozent), dass Deutschland alles in allem ein kinderfreundliches Land ist.

Auch entlang der Parteipräferenzen zeigen sich statistisch signifikante Auffälligkeiten. So halten 77 Prozent der Anhängerinnen und Anhänger der Unionsparteien und 61 Prozent der FDP- Anhängerinnen und Anhänger Deutschland für ein kinderfreundliches Land. Deutlich geringere Zustimmungswerte sind im Lager der SPD (44 Prozent), der AfD (40 Prozent) sowie der Linken (39 Prozent) und der Grünen (38 Prozent) zu verzeichnen.

Für die repräsentative Umfrage zur Kinderfreundlichkeit in Deutschland wurden vom Politik- und Sozialforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes im Januar 2022 deutschlandweit 1.004 wahlberechtigte Personen ab 18 Jahren befragt. Die statistische Fehlertoleranz liegt zwischen bei +/- drei Prozentpunkten.

Weitere Ergebnisse der Umfrage und Grafiken können unter https://dkhw.de/Umfrage-Kinderfreundlichkeit-2022 heruntergeladen werden. 




Kinder und Jugendliche fordern ihre Rechte ein

Start der Anmeldephase zum Kinder- und Jugendgipfel 2022 des Deutschen Kinderhilfswerkes

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft zu Bewerbungen für den Kinder- und Jugendgipfel 2022 auf. Beim Kinder- und Jugendgipfel lernen Kinder und Jugendliche anhand von selbst gewählten aktuellen und gesellschaftlich relevanten Themen ihre Rechte kennen und erhalten eine Plattform, um diese mit konkreten politischen Forderungen zu verbinden. Der Gipfel wird vom Deutschen Kinderhilfswerk in Kooperation mit dem Education Innovation Lab und dem Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Wuhlheide Berlin (FEZ) durchgeführt. Hintergrund des Kinder- und Jugendgipfels sind zwei Jubiläen: der 30. Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland und der 50. Geburtstag des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Für Schulklassen, Jugendgruppen und alle interessierten Kinder und Jugendlichen

Zum Programm für Schulklassen, Jugendgruppen und alle interessierten Kinder und Jugendlichen von zehn bis 17 Jahren (bei jüngeren Teilnehmenden sollte eine intensivere Begleitung eingeplant werden) gehört der kostenlose Online-Workshop „Unsere Forderungen!“ mit verschiedenen Modulen, die ab dem 5. April2022 begonnen werden können. Nach Durchlaufen der digitalen Phase des Gipfels haben die Teilnehmenden die Chance, zum analogen Kinder- und Jugendgipfel im September 2022 nach Berlin eingeladen zu werden, sich bundesweit zu vernetzen, kreativ an ihren Forderungen weiterzuarbeiten und diese mit Politikerinnen und Politikern zu diskutieren.

Deutschland wird bei Kinderrechten oft eigenen Ansprüchen nicht gerecht

„Deutschland wird bei den Kinderrechten oftmals seinen eigenen Ansprüchen nicht gerecht. Viele Kinder und Jugendliche werden an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Das haben die Kinder und Jugendlichen in der Corona-Pandemie schmerzlich erfahren müssen. Hier wurde deutlich, dass die Kinder und Jugendlichen in der öffentlichen Debatte zu selten einbezogen und ihre Sichtweisen und Bedürfnisse in der Folge häufig ignoriert werden. Man diskutiert über sie, aber nicht mit ihnen. Das möchten wir mit dem Kinder- und Jugendgipfel ändern. Denn wir brauchen für die junge Generation nachhaltige Strukturen, damit sie ihre Rechte wahrnehmen können“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der Kinder- und Jugendgipfel 2022 des Deutschen Kinderhilfswerkes wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Weitere Infos zum Kinder- und Jugendgipfel 2022 unter www.dkhw.de/Gipfel2022.




Mit dem Sofortzuschlag schnell und spürbar helfen

Kinderhilfswerk und Kinderschutzbund fordern schnelle Umsetzung der Hilfe für arme Familien

Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) hofft auf eine schnelle Umsetzung des von Bundesfamilienministerin Anne Spiegel angekündigten Sofortzuschlags für arme Familien und ihre Kinder. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation wird es dabei darauf ankommen, diesen Sofortzuschlag ausreichend hoch anzusetzen. „Der in der Diskussion befindliche Betrag von 25 Euro deckt den tatsächlichen Bedarf von Kindern und Jugendlichen für eine soziokulturelle Teilhabe nicht ab und erweckt den Eindruck von Politik nach Kassenlage“, heißt es in einer Erklärung des (DKHW).

„Willkürliche und systemwidrige Streichungen“

Ebenso hat bereits der Deutsche Kinderschutzbund die geplante Höhe des Sofortzuschlags kritisiert und eine größere Investition zugunsten der Kinder und Jugendlichen gefordert. „Seit vielen Jahren wird der Bedarf von Kindern und Jugendlichen künstlich kleingerechnet. Dadurch fehlen betroffenen Kindern allein durch willkürliche, systemwidrige Streichungen durchschnittlich 78 Euro des Regelsatzes pro Monat. Selbst 25 Euro monatlicher Sofortzuschlag können das nicht auffangen“, so der DKSB in einer Mitteilung. Hatte das Bundesfamilienministerium Medienberichten zufolge 25 Euro vorgeschlagen, kam aus dem Sozialministerium ein Vorschlag in Höhe von nur zahn Euro.

Kindergrundsicherung

„Nach der viel zu geringen Erhöhung des Regelsatzes für Kinder und Jugendliche im Hartz-IV-Bezug zum 1. Januar 2022, die keinen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderarmut geleistet hat, muss der Sofortzuschlag arme Kinder und ihre Familien jetzt spürbar entlasten. Es bleibt gleichzeitig eine vordringliche Aufgabe der neuen Bundesregierung, die Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums und Einführung einer Kindergrundsicherung zügig voranzubringen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerks. „Die geltenden Regelbedarfe halten den sozialrechtlichen Mindestbedarf von Kindern künstlich klein. Sie entsprechen insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum und sollten auf ein Niveau angehoben werden, das echte gesellschaftliche Teilhabe möglich macht. Hier hoffen wir auf die im Koalitionsvertrag angekündigte Kindergrundsicherung, die ein wichtiger Eckpfeiler bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland werden muss.“
Zum 1. Januar war der Hartz-IV-Regelsatz für Kinder um zwei, für Jugendliche um drei Euro erhöht worden. Auch damals hatte das DKHW den geringen monatlichen Zuschlag heftig kritisiert.




Bildungsgerechtigkeit jetzt verwirklichen

Deutsches Kinderhilfswerk fordert umfangreiche Maßnahmen zum Tag der Bildung

Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) vermisst an vielen Stellen den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland anzunehmen. Und auch bei der Integration von geflüchteten Kindern ins Bildungssystem gibt es noch viel zu tun. Zudem muss nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes die digitale Bildung von Kindern und Jugendlichen gesichert werden. Diese soll junge Menschen dazu befähigen, ihre Rechte im Internet wahrzunehmen und im Zeitalter der Digitalisierung Angebote barrierearm in Anspruch nehmen zu können.

Das Recht gilt für alle gleich

„Das Recht auf Bildung gilt für alle Kinder, ungeachtet ihrer sozialen Lage oder ihrer Herkunft. Deshalb müssen wir es schaffen, die Vererbung von Bildungsverläufen aufzubrechen. Bildung als Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zu einer angemessenen beruflichen Entwicklung ist nachweislich von entscheidender Bedeutung. Deshalb müssen allen Kindern gleichwertige Chancen ermöglicht werden. Dies gilt insbesondere für die fast drei Millionen Kinder und Jugendlichen, die in Deutschland von Armut betroffen sind. Hier lassen sich auch über eine gute Personal-, Raum- und Sachausstattung von Bildungseinrichtungen, durch eine bedarfsgerechte Qualifizierung der Lehr- und pädagogischen Fachkräfte sowie ein vielfältiges, nicht nur an Lehrplänen orientiertes Bildungsangebot die unterschiedlichen finanziellen Voraussetzungen in den Elternhäusern ausgleichen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des DKHW.

Recht auf Bildung und Beschulung

Aus dem Recht auf Bildung folgt zudem, dass alle Kinder in Deutschland Anspruch auf Bildung und Beschulung haben. Auch zu uns geflüchtete Kinder sollten schnellstmöglich eine Schule besuchen können. Dabei geht es zum einen um das Lernen generell, aber auch um den sozialen Austausch mit anderen. Das monatelange Warten und Ausharren in Gemeinschafts- oder Sammelunterkünften ohne ausreichenden Zugang zu Bildung widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention“, so Hofmann weiter.

Recht auf digitale Bildung

„Mit dem General Comment No.25 sichern die Vereinten Nationen Kindern ein Recht auf digitale Bildung zu. Dies umfasst sowohl die technische Ausstattung, die Qualifizierung der Fachkräfte zum Umgang mit Technik und Materialien als auch die Förderung von Entwicklung und Anschaffung digitaler Bildungsmaterialien. Digitale Bildung sollte junge Menschen dazu befähigen, ihre Rechte im Internet wahrzunehmen. Digitale Bildung kann zudem das Recht auf Bildung in Situationen sichern, die eine Teilnahme am Unterricht in der Schule nicht zulassen“, sagt Holger Hofmann.




Nichtraucherschutz für Kinder muss dringend verbessert werden

rauch

Deutsches Kinderhilfswerk stellt deutlichen Verbesserungsbedarf fest

Der Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche hat sich nach Recherchen des Deutschen Kinderhilfswerkes (DKHW) in den vergangenen Jahren verbessert. Trotzdem besteht nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation in vielen Bundesländern noch erheblicher Verbesserungsbedarf. Das gilt sowohl für Schulen und Kindertageseinrichtungen als auch für die Kindertagespflege und Kinderspielplätze. An diesen zentralen Lebensorten von Kindern sind nach Ansicht des DKHW umfassende Rauchverbote nötig. Doch vielfach wird dem Gesundheitsschutz der Kinder nicht der Stellenwert eingeräumt, den er eigentlich haben müsste. Zudem schlägt das DKHW auf der Bundesebene eine Änderung der Straßenverkehrsordnung vor, um Kinder und Jugendliche auch in Autos vor den massiven Gefahren des Passivrauchens zu schützen.

Bestimmungen sind Flickenteppich

„Die Bestimmungen zum Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche in Deutschland sind ein Flickenteppich und entsprechen in kaum einem Bundesland den Standards, die nötig und möglich sind. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen Artikel 24 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention, der das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit anerkennt“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Lediglich Brandenburg und Hamburg gewährleisten einen umfassenden Nichtraucherschutz für Kinder sowohl in Schulen und Kindertageseinrichtungen als auch in der Kindertagespflege und auf Kinderspielplätzen. In allen anderen Bundesländern, zuvorderst in Baden-Württemberg und Sachsen, ist es um den Nichtraucherschutz für Kinder weniger gut bestellt“, so Hofmann weiter.

Ernsthafte Debatte gefordert

Nach Ansicht des DKHW muss eine ernsthafte Debatte darüber geführt werden, an welchen Orten ein umfassender Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche notwendig ist. Es ist an der Zeit, dabei auch Orte wie Freibäder oder Freizeitparks in der Diskussion zu berücksichtigen. Vor allem aber braucht es dringend ein Rauchverbot in Autos, wenn Kinder mitfahren.

Blick über den Tellerrand

„Nach Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums ist die Giftstoffbelastung durch Raucherinnen und Raucher im Auto extrem hoch. Selbst bei leicht geöffnetem Fenster ist die Konzentration einiger toxischer Partikel teils fünfmal so hoch wie in einer durchschnittlichen Raucherkneipe. Rund eine Million Kinder in Deutschland sind Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Appelle allein reichen hier nicht mehr aus. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss endlich gesetzlich abgesichert werden. Eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages kommt zu dem Ergebnis, dass ein Rauchverbot in Fahrzeugen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. In vielen europäischen Ländern, beispielsweise in Frankreich, Finnland, Großbritannien, Italien und Österreich, ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakqualm in Fahrzeugen bereits gesetzlich geregelt. Studien in Kanada, wo es in weiten Teilen des Landes bereits seit längerer Zeit ein entsprechendes gesetzliches Rauchverbot gibt, haben gezeigt, dass das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Kindern dadurch deutlich abgenommen hat. Diesen Beispielen sollten wir schnellstmöglich folgen“, sagt Holger Hofmann.

Weitere Informationen unter www.dkhw.de/Nichtraucherschutz, dort findet sich auch eine Tabelle mit einem Ranking der Bundesländer zum Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche.