Bis zu 10.000 Euro Förderung für Kinderprojekte

Jetzt Anträge beim Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes stellen

Für Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit aus dem gesamten Bundesgebiet besteht noch bis zum 30. September 2021 die Möglichkeit, Anträge bei den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen und bis zu 5.000 Euro zu erhalten. Überjährige Projekte können sogar mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden.

Ziel: Bekanntmachung der Kinderrechte

Ziele des Förderfonds sind die Bekanntmachung der Kinderrechte und die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Aspekt der Mitbestimmung. Anträge können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schülerinitiativen für noch nicht begonnene Projekte stellen.

Demokratisches Engagement fördern

So werden zum Beispiel Projekte gefördert, die das demokratische und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen unterstützen, deren Mitbestimmung an Prozessen in Jugendeinrichtungen, Schule und Stadtteil ermöglichen, den Zugang zu Medien verbessern bzw. den kompetenten Umgang mit diesen befördern, oder Kinder und Jugendliche bei der kreativen Auseinandersetzung mit für sie relevanten Themen fördern.

Spielorte im Wohnumfeld oder in der Schule

Ferner sollen Projekte Unterstützung erhalten, die bewegungsfördernde und interessante Spielorte im Wohnumfeld oder auf dem Schulgelände schaffen oder der Vernetzung, Sicherung bzw. Rückgewinnung von Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten dienen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist auch hier, dass die Kinder und Jugendlichen an der Planung und Durchführung des Projektes aktiv beteiligt werden.

Spielplatz Initiative

Auch bei der Spielplatz-Initiative des Deutschen Kinderhilfswerkes sind weiterhin Anträge möglich. Im Rahmen dieser Initiative werden deutschlandweit Projekte gefördert, die einen Spielraum sanieren, ergänzen oder neugestalten. Dazu zählen neben klassischen Spielplätzen auch die öffentlichen Außenanlagen von Jugendfarmen, Freizeittreffs oder Familienzentren, Abenteuerspielplätzen, Sportvereinen, Skateparks oder Jugendtreffs sowie Kitaaußenanlagen oder Schulhöfe, sofern sie frei zugänglich sind.

Antragsberechtigt sind Eltern- und Nachbarschaftsinitiativen, Kinder- und Jugendgruppen oder Vereine, privat engagierte Einzelpersonen ebenso wie Kommunen/kommunale Träger oder Wohnungsunternehmen. Bei den Projekten sollten einfache, aber sinnvolle Spielelemente und Raumkonzepte mit Erlebnischarakter im Vordergrund stehen, die die kindliche Fantasie anregen und die Kreativität fördern. Elementar sind die möglichst aktive Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der Planung und Gestaltung des Spielraumes, aber auch die Kreativität bei der Mittelakquise und der Gestaltung sowie der Wille, selbst tatkräftig mit anzupacken.

Kinder-Kulturprojekte

Zudem sind weiterhin Bewerbungen für Kinder-Kulturprojekte im Rahmen des Förderprogrammes „It‘s your Party-cipation“ des Deutschen Kinderhilfswerkes möglich. Als Partner im Programm „Kultur macht stark“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung fördert das Deutsche Kinderhilfswerk noch bis 2022 außerschulische Projekte der kulturellen Bildung mit insgesamt über fünf Millionen Euro. Gefördert werden Workshops, Festivals und Kinderstädte, die sich an Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 17 Jahren aus finanziell oder sozial benachteiligten Familien richten. Der Fokus der Aktionen soll auf den Kinderrechten und der aktiven Beteiligung von Kindern und Jugendlichen liegen.

Fast 2000 Projekte mit über acht Millionen Euro gefördert

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in den letzten fünf Jahren durch seine Förderfonds 1.904 Projekte mit insgesamt rund 8.126.000 Euro unterstützt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung sinnvoller Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte.

Weitere Informationen zu den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/foerderfonds, zur Spielplatz-Initiative unter www.dkhw.de/spielplatzinitiative, zum Förderprogramm „It‘s your Party-cipation“ unter www.kinderrechte.de/kulturmachtstark.




Sonderfonds „Fluthilfe für Kinder“ jetzt beantragen

DKHW fördert Spielflächen, Freizeitangebote und Spielgeräte in Flutgebieten

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat anlässlich der Flutkatastrophe in verschiedenen Regionen Deutschlands den Sonderfonds „Fluthilfe für Kinder“ eingerichtet. Der Fonds startet mit einem Fördervolumen von 250.000 Euro und wird entsprechend der weiter eingehenden Spenden aufgestockt.

Mit dem Fonds „Fluthilfe für Kinder“ seitens des Deutschen Kinderhilfswerks (DKHW) werden gemeinnützige Träger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe dabei unterstützt, Kindern und Jugendlichen wieder Spielflächen und Freizeitangebote vor Ort zu ermöglichen. Familien mit Kindern, die besonders stark vom Hochwasser betroffen sind, hilft das Deutsche Kinderhilfswerk zudem über seinen Kindernothilfefonds.

Lebensräume für Kinder neu schaffen

Durch die Flut haben Kinder und Jugendliche wichtige Lebensräume verloren: das eigene Zimmer, der nahegelegene Spielplatz, die Freizeiteinrichtung. All dies sind wichtige Ankerpunkte in ihrem Leben. Das Förderangebot ist niedrigschwellig, unbürokratisch und ergänzt staatliche Wiederaufbauhilfen an den Stellen, wo diese kurz- und langfristige Bedarfe von Kindern und Jugendlichen nicht bedienen.

Für Spielflächen, Freizeitangebote und Spielgeräte

„Die Flut hat in vielen Teilen Deutschlands Schicksale zerstört. Die Katastrophe hat dabei nicht nur das leibliche Wohl der Betroffenen bedroht, sie gefährdet auch nachhaltig die Bedingungen insbesondere von Kindern und Jugendlichen, die in den betroffenen Regionen aufwachsen. Gerade nach den Lasten durch die Corona-Pandemie sind es erneut Kinder und Jugendliche und Einrichtungen, die sich für sie einsetzen, die langfristig unter den Flutschäden leiden werden. Das Deutsche Kinderhilfswerk hat deshalb einen Sonderfonds ,Fluthilfe für Kinder‘ eingerichtet, der Kinder in Not und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe schnell, effektiv und unbürokratisch unterstützen kann“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Die Hilfsangebote des Deutsche Kinderhilfswerkes unterstützen die aktuell in Aussicht gestellten und dringend notwendigen staatlichen Hilfen. Denn Träger benötigen unserer Erfahrung nach rasche und niedrigschwellige Hilfe, um Spielflächen, Freizeitangebote und Spielgeräte neu anzuschaffen oder instand zu setzen.

Über www.dkhw.de/fluthilfe-fuer-kinder kann direkt für Kinder, die Opfer der Flutkatastrophe geworden sind, gespendet werden.

Anträge jetzt stellen

Antragsstellerinnen und Antragsteller können unter www.dkhw.de/sonderfonds-fluthilfe Hilfeleistung beantragen. Gefördert werden insbesondere gemeinnützige Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, freie Träger sowie Bürgerinitiativen. Beispielhafte Maßnahmen wären der Wiederaufbau des Spielplatzes in einer Kita-Außenfläche, Renovierung von Aufenthaltsräumen eines Jugendhilfezentrums oder die Wiederherstellung von Sportplätzen und Spielgeräten. Die Anträge können laufend eingereicht werden.

Über den Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerks können zudem Kinder und ihre Familien schnell und unbürokratisch Hilfe beantragen. Die Bedarfe der Kinder sind dabei je nach Kind unterschiedlich, Unterstützungsleistungen werden daher in individuellen Förderverfahren in Zusammenarbeit mit Familiendiensten vor Ort gezielt entwickelt und gewährt.




Trotz Arbeit von Armut bedroht

Das Armutsrisiko von Alleinerziehenden verharrt auf hohem Niveau 

Das Risiko, in Armut zu leben, ist für alleinerziehende Familien in Deutschland von allen Familienformen am höchsten: 43 Prozent der Ein-Eltern-Familien gelten als einkommensarm, während es bei den Paarfamilien mit einem Kind neun Prozent, mit zwei Kindern elf Prozent und mit drei Kindern 31 Prozent sind. Frauen sind in besonderer Weise davon betroffen. Denn 88 Prozent der Alleinerziehenden sind Mütter.

Der Anteil der Alleinerziehenden, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II beziehen, ist seit 2015 zurückgegangen: in den westdeutschen Bundesländern von 36 auf 34 Prozent, im Osten sogar von 43 auf 33 Prozent. Das deutet darauf hin, dass politische Anstrengungen – wie die Reformen von Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag – dazu beigetragen haben, alleinerziehende Familien aus dem SGB II-Bezug zu lösen.

Trotzdem ist ihr Anteil unter den SGB II-Haushalten mit 34 Prozent fast fünfmal höher als bei Paarfamilien mit Kindern (sieben Prozent). Wie die neue Studie „Alleinerziehende weiter unter Druck“ von Anne Lenze (Hochschule Darmstadt) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung zeigt, ist das Risiko der Einkommensarmut für alleinerziehende Familien nicht gesunken, sondern verharrt auf hohem Niveau.

Meist erwerbstätig

Das höhere Armutsrisiko alleinerziehender Familien ist dabei nicht auf mangelnde Erwerbstätigkeit zurückzuführen. So gehen alleinerziehende Mütter häufiger einer Beschäftigung nach als andere Mütter und arbeiten öfter in Vollzeit. Zudem üben auch 40 Prozent der Alleinerziehenden im SGB II-Bezug eine Erwerbstätigkeit aus – häufiger als der Durchschnitt der Leistungsempfängerinnen und -empfänger.

 „Alleinerziehende leisten im Alltag enorm viel und erfahren dafür zu wenig Anerkennung. Oftmals sorgen sie allein für ihre Kinder und gehen zusätzlich einer Erwerbstätigkeit nach. Trotzdem reicht das Einkommen häufig nicht aus. Arm trotz Arbeit – damit darf sich unsere Gesellschaft nicht abfinden“, sagt Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung. Dräger zufolge ist das Armutsrisiko alleinerziehender Eltern die größte Belastung für die Zukunftsperspektiven ihrer Kinder: 45 Prozent aller Kinder im SGB II-Bezug leben in einer alleinerziehenden Familie. 

Nochmals höhere Belastungen durch Corona

Nach Drägers Einschätzung haben alleinerziehende Familien die Folgen der Covid-19-Pandemie in besonderer Weise zu spüren bekommen. Denn häufig arbeiten Alleinerziehende im Niedriglohnbereich und in systemrelevanten Berufen, und leben in beengten Wohnungen. Durch geschlossene Schulen, Kitas und Vereine fehlten den Eltern Entlastungsangebote in der Betreuung und den Kindern die wichtigen sozialen Kontakte. „Die Corona-Auswirkungen setzen Alleinerziehende nochmals höheren Belastungen aus und bringen sie an die Grenzen ihrer Gesundheit. Es muss mehr getan werden, um alleinerziehende Familien zu entlasten, finanziell zu unterstützen und damit auch den Kindern zu helfen“, so Dräger.

Zur Vermeidung von Kinderarmut empfiehlt die Bertelsmann Stiftung die Einführung eines Teilhabegeldes, das finanzielle Leistungen für Kinder bündelt, einfach zu beantragen ist und gerade Alleinerziehende erreicht. Die Politik sollte außerdem die Mehrbedarfe von getrennten Familien empirisch erfassen und absichern. Das betrifft zum Beispiel zusätzliche Anschaffungs- oder Wohnkosten, wenn Kinder in zwei Haushalten leben.

Weiterer Handlungsbedarf entsteht aus dem häufigen Ausfall von Unterhaltszahlungen, die nur in etwa einem Viertel der Fälle in Höhe des Mindestunterhalts ankommen. Um alleinerziehende Mütter und Väter zu entlasten, schlägt die Bertelsmann Stiftung vor, die Unterhaltsansprüche auf den Staat zu übertragen, damit dieser sie einfordern kann. Außerdem sollte das Unterhaltsrecht stärker die innerfamiliäre Aufgabenteilung vor der Trennung berücksichtigen. Denn es sind überwiegend die Mütter, die ihre Arbeitszeit zugunsten der Kinderbetreuung reduzieren. Im Falle einer Trennung drohen ihnen somit empfindliche Einbußen beim Lebenserwerbseinkommen.

„Leidtragende sind vor allem die Kinder“

In diesem Zusammenhang meldet sich auch das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) zu Wort. Dieses plädiert für eine verstärkte Förderung von Alleinerziehenden und ihren Kindern, um die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen. „Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zeigt, dass Alleinerziehende und ihre Kinder weiterhin besonders stark von Armut betroffen sind. Die Leidtragenden sind vor allem die Kinder. Um hier Abhilfe zu schaffen, muss in erster Linie gewährleistet sein, dass Alleinerziehende ihren Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder durch eigene Erwerbstätigkeit sicherstellen können. Hierzu braucht es armutsfeste Löhne und bezahlbaren Wohnraum ebenso wie ausreichende und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie eine stärkere Unterstützung von Alleinerziehenden bei Weiterbildungen oder dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Und da, wo der Staat finanziell einspringen muss, um den Lebensunterhalt zu gewährleisten, braucht es kurzfristig höhere Hartz-IV-Regelsätze“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des DKHW.

Infrastruktur für Alleinerziehende

Um den Armutskreislauf zu durchbrechen, braucht es neben der materiellen Absicherung, aber auch die entsprechende Infrastruktur für Alleinerziehende und ihre Kinder. Hier ist Bildung ein wesentlicher Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zu einer angemessenen beruflichen Entwicklung. In Deutschland hängt der Bildungserfolg von Kindern jedoch nach wie vor sehr stark von den Eltern und ihren Möglichkeiten ab. Bildung beginnt dabei nicht erst in der Schule. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss bereits im Bereich der frühkindlichen Bildung ein wesentlicher Fokus liegen. Neben einem Ganztagsangebot und flexiblen Öffnungszeiten, die insbesondere für Alleinerziehende von zentraler Bedeutung sind, brauchen wir für die Sicherung der Rechte von allen Kindern, gleich welcher Herkunft, eine qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung sowie ein Qualitätsmanagement in der Kindertagesbetreuung, das auch den gestiegenen Anforderungen und Erwartungen an das Fachpersonal Rechnung trägt.

Neuauflage der Social-Media-Kampagne #StopptKinderarmut

Die schwierige Lage alleinerziehender Familien nimmt die Bertelsmann Stiftung zum Anlass, um an die Social-Media-Initiative #StopptKinderarmut anzuknüpfen, die bislang 1,1 Millionen Abrufe auf Youtube erzielt hat. Parallel zur Veröffentlichung der aktuellen Studie machen bekannte Persönlichkeiten aus Medien, Kultur und Sport – darunter Hatice Schmidt, Leeroy Matata und Henry Maske – mit Beiträgen in den sozialen Netzwerken auf die fatalen Auswirkungen von Kinderarmut für die Betroffenen aufmerksam. 

Zusatzinformationen

2019 lebten in Deutschland 1,52 Millionen alleinerziehende Familien mit Kindern unter 18 Jahren. Das sind 19 Prozent aller Familien. Alleinerziehende sind der amtlichen Statistik zufolge Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner:in mit minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Die Zahlen zur Einkommensarmut stammen vom Statistischen Bundesamt und beziehen sich auf das Jahr 2019. Die Daten zum SGB II-Bezug aus dem Jahr 2020 sind bei der Bundesagentur für Arbeit abrufbar. 

Quellen: Pressemitteilung Berstelsmann Stiftung und Deutsches Kinderhilfswerk




Mehr Sicherheit für die Schwächsten im Straßenverkehr

Fahrradfahrer auf Gehwegen, Falschparker vor Kitas und Raser stellen zunehmende Probleme dar

Morgen ist der Tag der Verkehrssicherheit. In diesem Zusammenhang fordern verschiedenen Organisationen und wir Bund, Länder und Gemeinden dazu auf, die Situation von Kindern stärker zu berücksichtigen. Vielen Erwachsenen ist offenbar nicht bewusst, wie schwierig sich die Situation für Kinder im Straßenverkehr oftmals darstellt.

Fahrradfahrer gefährden Kinder auf Gehwegen und in Parks

Ein wachsendes Problem stellen Fahrradfahrer und Scooter auf Gehwegen dar. Das ist ein Bereich, der den Fußgängern vorbehalten bleiben soll. Neben den Kindern sind hiervon vor allem die Schwächsten im Straßenverkehr betroffen. Viele Eltern trauen sich zunehmend nicht mehr, ihre Kinder auf Gehwegen, in Parks und manchmal sogar auf Spielplätzen frei laufen oder spielen zu lassen. Solche Einschränkungen führen dazu, dass Kinder in Ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden und so unter anderem schlechter lernen, Situationen einzuschätzen.

Veränderte Verkehrspolitik gefordert

Auch das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) hält eine veränderte Verkehrspolitik für notwendig, um für mehr Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr zu sorgen. Das gilt sowohl für städtische als auch für ländliche Räume. Wichtig sei es auch, Kinder und Jugendliche an den kommunalen Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit, wie beispielsweise bei der Erstellung von Schulwegplänen, zu beteiligen. Denn Kinder seien Expertinnen und Experten in eigener Sache, wenn es darum gehe, Gefahrensituationen zu identifizieren und Hinweise zu geben, wie effektive Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden könnten. Heißt es in einer Erklärung des DKHW

Sich in die Situation der Kinder versetzen

„Leider vergessen die Erwachsenen viel zu schnell, wie schwierig und gefährlich viele Situationen im Straßenverkehr für sie als Kind waren. Deshalb sollten sie immer wieder einen Perspektivwechsel vornehmen und sich in die Lage von Kindern hineinversetzen, um die besonderen Bedürfnisse von Kindern im Straßenverkehr zu verstehen. Gerade kleine Kinder sind im Straßenverkehr in besonderem Maße gefährdet. Hier muss es ein Umdenken und mehr Rücksichtnahme auf Kinder geben, damit nicht Angst und Unsicherheit die ständigen Wegbegleiter von Kindern im Straßenverkehr sind. Besonders die Situation zum Schulbeginn und bei Schulende bedarf dringend einer ordnungspolitischen Aufmerksamkeit. In keinem Betrieb würden wir eine solche Dauergefährdung in Kauf nehmen. Wichtig ist zudem, dass existierende Schulwegpläne nicht länger als Placebo in den Schubladen der Verwaltung verschwinden dürfen, sondern sie müssen stärker für die Verbesserung der Verkehrssicherheit genutzt und in ein umfassendes Schulmobilitätskonzept integriert werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des DKHW.

Mehr Schulstraßen und Tempo 30

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist eine Reform der Straßenverkehrsordnung für mehr Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr notwendig. So sollten Kommunen leichter sogenannte Schulstraßen mit temporären Durchfahrtsbeschränkungen an Schulen einrichten können und Tempo 30 überall dort gelten, wo Kinder unterwegs sind.

Gegen Verstöße vorgehen

Zugleich sollten die Ordnungsbehörden härter gegen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vorgehen, die vor allem die schwächsten im Straßenverkehr beeinträchtigen.

Der Tag der Verkehrssicherheit wurde 2005 vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat ins Leben gerufen. Seitdem werden jedes Jahr am 3. Samstag im Juni unterschiedlichste Aktionen und Veranstaltungen von zahlreichen Akteuren durchgeführt, um den Menschen Themen der Verkehrssicherheit näherzubringen und erlebbar zu machen. In der Vergangenheit gab es deutschlandweit zahlreiche Aktionen, die dem Tag der Verkehrssicherheit sein vielfältiges Gesicht geben.

Quelle: DKHW und Verlagsrecherchen




Fördermittel für Kinder-Kulturprojekte in den Sommerferien zu vergeben

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Jetzt kurzfristig für „Kultur macht stark“-Sommer bewerben

Ab sofort sind Bewerbungen für zusätzliche Kinder-Kulturprojekte im Rahmen des Förderprogrammes „It‘s your Party-cipation“ des Deutschen Kinderhilfswerkes möglich. Als Partner im Programm „Kultur macht stark“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung fördert die Kinderrechtsorganisation mit dem Zusatzformat „Sommer der Kinderrechte“ verstärkt Ferienangebote. Gefördert werden drei-, fünf- oder siebentägige außerschulische Projekte, die sich an Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 17 Jahren richten. Der Fokus liegt auf Kindern und Jugendlichen aus sozial oder finanziell benachteiligten Familien, deren Zugang zu kultureller Bildung aufgrund der Corona-Pandemie in den vergangenen Monaten zusätzlich erschwert wurde.

Kulturell-künstlerische Auseinandersetzung mit Kinderrechten

Die Fördersumme der Workshops richtet sich nach Anzahl der Teilnehmenden (mindestens fünf und maximal 15 Personen) sowie der Workshoptage und liegt zwischen 1.500 und 8.000 Euro. Die Bearbeitungszeit bis zum Projektstart liegt bei zwei bis drei Wochen.

Ziel des „Sommers der Kinderrechte“ ist es, dass sich Kinder und Jugendliche kulturell-künstlerisch mit ihren Rechten auseinandersetzen und sich aktiv an den Projekten beteiligen können. Die kulturellen Bildungsangebote sollen die Teilnehmenden befähigen, für ihre Interessen einzustehen und sie in ihrer Persönlichkeit stärken.

Auch überregionale Einrichtungen können teilnehmen

Die Workshops schließen mit einer Projektpräsentation, die sich an ein möglichst breites Publikum richtet, ab. Anders als bisher können überregionale Einrichtungen mit zwei lokalen Partnern ein Bündnis bilden. Darüber hinaus können bereits aktive Bündnisse erfolgreiche Projekte erneut umsetzen und diese einem größeren Teilnehmendenkreis zugänglich machen.

Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Förderbedingungen finden Sie unter https://www.kinderrechte.de/kinderrechtebildung/kultur-macht-stark/neues-format-sommer-der-kinderrechte/ und auf der Programmwebseite von „It`s your Party-cipation“ unter www.kinderrechte.de/kulturmachtstark.




Ein Preis für engagierte Kinder und Jugendliche

Nominierte für Deutschen Kinder- und Jugendpreis des DKHW stehen fest

Sechs Kinder- und Jugendprojekte aus ganz Deutschland dürfen sich Hoffnung auf den Deutschen Kinder- und Jugendpreis des Deutschen Kinderhilfswerkes machen. Eine Jury hat Projekte aus Benningen am Neckar (Baden-Württemberg), Berlin, Chemnitz, Essen, München und Wedel (Schleswig-Holstein) für die Endrunde nominiert. Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis werden Projekte gewürdigt, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Er ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert und damit der höchstdotierte bundesweite Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland. Partner sind die Deutsche Fernsehlotterie und der Europa-Park in Rust, wo der Preis am 27. September 2021 verliehen wird.

Von der Internetplattform für Nachbarschaftshilfe bis zum Buch

In die Endrunde des Deutschen Kinder- und Jugendpreises haben es sehr unterschiedliche Projekte geschafft. So hat ein Bewerber eine Internetplattform auf die Beine gestellt, über die deutschlandweit Nachbarschaftshilfe in Corona-Zeiten angeboten oder bei Bedarf gesucht werden kann. Bei den anderen Projekten werden beispielsweise Spenden für Obdachlose gesammelt, und ein sechs Jahre alter Junge beschäftigt sich mit der Rolle von Bienen und Ameisen und schreibt ein Kinderbuch darüber. Die nominierten Projekte werden in den nächsten Wochen mit einem Kurzfilm porträtiert und zur Preisverleihung mit beteiligten Kindern und Jugendlichen in den Europa-Park eingeladen.

Solidarität, Politik und Kultur

Vergeben wird der Preis in den Kategorien Solidarisches Miteinander, Politisches Engagement und Kinder- und Jugendkultur. Die Gewinner des 1. Platzes jeder Kategorie erhalten ein Preisgeld in Höhe von 6.000 Euro. Außerdem wird es in jeder Kategorie eine lobende Erwähnung geben, die mit 3.000 Euro dotiert ist. Zusätzlich wird ein Projekt mit dem Europa-Park JUNIOR CLUB Award ausgezeichnet, der mit einem Preisgeld von 3.000 Euro gewürdigt wird.




„Das Paket ist in der Gesamtschau eher ein schlechter Witz“

Deutsches Kinderhilfswerk kritisiert „Corona-Aufholpaket“ für Kinder als völlig unzureichend

Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) kritisiert das von der Bundesregierung geplante „Corona-Aufholpaket“ für Kinder und Jugendliche als völlig unzureichend. „Natürlich hört sich ein Zwei-Milliarden-Programm erst einmal gut an, aber im Endeffekt werden damit weniger als 150 Euro pro Kind in die Hand genommen. Das wird bei Weitem nicht ausreichen, um auch nur annähernd die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu decken… Und wenn dann die Hälfte des Geldes unter Einbeziehung kommerzieller Nachhilfeeinrichtungen für die Kompensation der Versäumnisse der Schulen eingesetzt werden soll, ist das Paket in der Gesamtschau eher ein schlechter Witz…“, betont Thomas Krüger, Präsident des DKHW.

Nachhaltige und effiziente Maßnahmen gefordert

„Das ‚Corona-Aufholpaket‘ ist im Endeffekt die Fortsetzung des leeren Versprechens ‚Schulen und Kitas zuerst‘, von dem nicht mehr viel übriggeblieben ist. Die vielerorts dramatischen Berichte aus Kinder- und Jugendarztpraxen, aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder aus Kinderhäusern zeigen ganz deutlich, dass sowohl Ängste, Vereinsamung, Unsicherheiten und Depressionen bei Kindern und Jugendlichen als auch innerfamiliäre Konflikte deutlich zugenommen haben. Mit warmen Worten und einem halbherzigen Programm ist den Kindern und Jugendlichen in Deutschland nicht geholfen, notwendig sind nachhaltige und effiziente Maßnahmen zur Stärkung des Bildungswesens und der Jugendhilfe“, so Krüger weiter.

Orientierung an den Bedürfnissen der Kinder

„Es muss sichergestellt werden, dass das ‚Corona-Aufholpaket‘ nicht an den Bedarfen der Kinder und Jugendlichen vorbeigeplant wird. Das kann am besten gelingen, wenn die wesentlichen Akteure der Kinder- und Jugendhilfe ebenso wie die Kinder und Jugendlichen selbst auf einem ‚Corona-Kindergipfel‘ über die notwendigen Weichenstellungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie diskutieren und mitentscheiden. Bei allen Maßnahmen, die jetzt auf den Weg gebracht werden, muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes klar sein, dass Kinder und Jugendliche als ‚ganze Menschen‘ und als umfassende Persönlichkeiten betrachtet und nicht auf ihr Dasein als Schülerinnen und Schüler reduziert werden dürfen. Insgesamt müssen wir insbesondere die Kinder und Jugendlichen in den Blick nehmen, die egal aus welchen Gründen, vergleichsweise schlecht durch die Corona-Pandemie kommen. Fördermaßnahmen mit der Gießkanne sind hier der falsche Weg. Niedrigschwellige Beratung-, Hilfs und Unterstützungsangebote für junge Menschen in persönlichen Problemlagen müssen ausgebaut werden“, so Krüger.




„Kinderrechte müssen immer und überall Maßstab sein“

Deutsches Kinderhilfswerk stellt massive Defizite in vielen Einrichtungen fest:

Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) beklagt deutliche Defizite in der Verankerung von Kinderrechten in den rechtlichen und programmatischen Rahmengebungen für den schulischen Hort- und Ganztagsbereich. Das betrifft aus Sicht der Kinderrechtsorganisation auch weitere zentrale Aspekte ganzheitlicher Demokratiebildung, wie Partizipation, Inklusion und Schutz vor Diskriminierung.

Eine dazu vorgelegte Analyse des DKHW der Schul- und Kitagesetze sowie Bildungs- und Rahmenlehrpläne zeigt auf, dass es im Bundesländervergleich eine große Heterogenität insbesondere hinsichtlich des Stellenwerts von Kinderrechten und Demokratiebildung gibt. So fehlen einheitliche Vorgaben und ein verbindlicher Orientierungsrahmen für die pädagogische Praxis in Hort und Ganztag. Ein besonders großer Bedarf zeigt sich an der Schnittstelle zwischen Schulen und Kindertageseinrichtungen. Hier ist vor allem die Kultusministerkonferenz gefordert, gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium und in Zusammenarbeit mit den in diesem Bereich tätigen Organisationen und Verbänden stimmige Konzepte zur Beseitigung der Defizite vorzulegen.

Kinderrechte nach Gutdünken zugestanden

„Kinderrechte dürfen nicht nach Gutdünken zugestanden werden, sondern müssen immer und überall der Maßstab sein, wenn es um die Interessen von Kindern und Jugendlichen geht. Das gilt sowohl für den schulischen Bereich als auch für außerschulische Angebote. Deshalb brauchen wir eine verbindliche und wirksame Festschreibung der Kinderrechte in allen gesetzlichen und programmatischen Vorgaben. Der bisherige Flickenteppich in diesem Bereich muss durch eine einheitliche Rahmengebung beendet werden. Der 16. Kinder- und Jugendbericht bezeichnet den Hort- und Ganztagsbereich im Hinblick auf demokratische Bildung als, unterschätzten Raum‘. Diesen Raum gilt es für eine ganzheitliche Demokratiebildung vor allem mit Kinderrechten zu füllen. Demokratieförderung darf nicht erst dann beginnen, wenn Kinder und Jugendliche kurz vor der Teilnahme an ihren ersten Wahlen stehen. Demokratie muss als Alltag für Kinder erlebbar sein, schon für die Kleinsten. Wir dürfen aber auch nicht alles, was die Schulen selbst nicht schaffen, auf den Hortbereich abwälzen. Hier gilt es eine vernünftige Balance zu finden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des DKHW.

Verankerung der UN-Kinderrechtskonvention gefordert

Das DKHW fordert deshalb die Verankerung der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechte in den rechtlichen Rahmengebungen für Hort und Ganztag in allen Bundesländern. Hier braucht es kinderrechtebasierte und bundeseinheitlich verbindliche Qualitätsstandards für den Hort und Ganztagsbereich. Zudem ist eine flächendeckende Verankerung von Kinderrechte- und Demokratiebildung in der Aus- und Weiterbildung pädagogischer Fachkräfte notwendig.

Außerdem plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für die Entwicklung von auf den Hort- und Ganztagsbereich zugeschnittenen Konzepten, Methoden und Materialien zur Verankerung und Umsetzung ganzheitlicher Demokratie- und Kinderrechtebildung sowie für die Bereitstellung von fachlicher Information, Beratung, Fortbildung und Vernetzung.

Informationen zur Unterstützung von Demokratiebildung

Umfangreiche Informationen zur Unterstützung der Demokratiebildung in Kita, Hort und Ganztag bietet die Website www.kompetenznetzwerk-deki.de. Auf dieser Seite präsentiert das im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Kompetenznetzwerk „Demokratiebildung im Kindesalter“ sich und seine Arbeit im Online-Bereich. Auf der Website finden die Besucherinnen und Besucher umfangreiche Informationen, Empfehlungen und praxisbezogene Tipps rund um das Thema Demokratiebildung im frühkindlichen und Primarbildungsbereich. Verantwortlich für die Website sind das Deutsche Kinderhilfswerk und das Institut für den Situationsansatz (ISTA) als Träger des Kompetenznetzwerkes. Dieses wird unter dem offiziellen Fördertitel „Kompetenznetzwerk Frühkindliche Bildung und Bildung in der Primarstufe“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Die Analyse des Deutschen Kinderhilfswerkes zu den rechtlichen und programmatischen Rahmengebungen im schulischen Hort- und Ganztagsbereich findet sich unter www.kompetenznetzwerk-deki.de/feldanalyse.