Fördermittel für Kinder-Kulturprojekte in den Sommerferien zu vergeben

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Jetzt kurzfristig für „Kultur macht stark“-Sommer bewerben

Ab sofort sind Bewerbungen für zusätzliche Kinder-Kulturprojekte im Rahmen des Förderprogrammes „It‘s your Party-cipation“ des Deutschen Kinderhilfswerkes möglich. Als Partner im Programm „Kultur macht stark“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung fördert die Kinderrechtsorganisation mit dem Zusatzformat „Sommer der Kinderrechte“ verstärkt Ferienangebote. Gefördert werden drei-, fünf- oder siebentägige außerschulische Projekte, die sich an Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 17 Jahren richten. Der Fokus liegt auf Kindern und Jugendlichen aus sozial oder finanziell benachteiligten Familien, deren Zugang zu kultureller Bildung aufgrund der Corona-Pandemie in den vergangenen Monaten zusätzlich erschwert wurde.

Kulturell-künstlerische Auseinandersetzung mit Kinderrechten

Die Fördersumme der Workshops richtet sich nach Anzahl der Teilnehmenden (mindestens fünf und maximal 15 Personen) sowie der Workshoptage und liegt zwischen 1.500 und 8.000 Euro. Die Bearbeitungszeit bis zum Projektstart liegt bei zwei bis drei Wochen.

Ziel des „Sommers der Kinderrechte“ ist es, dass sich Kinder und Jugendliche kulturell-künstlerisch mit ihren Rechten auseinandersetzen und sich aktiv an den Projekten beteiligen können. Die kulturellen Bildungsangebote sollen die Teilnehmenden befähigen, für ihre Interessen einzustehen und sie in ihrer Persönlichkeit stärken.

Auch überregionale Einrichtungen können teilnehmen

Die Workshops schließen mit einer Projektpräsentation, die sich an ein möglichst breites Publikum richtet, ab. Anders als bisher können überregionale Einrichtungen mit zwei lokalen Partnern ein Bündnis bilden. Darüber hinaus können bereits aktive Bündnisse erfolgreiche Projekte erneut umsetzen und diese einem größeren Teilnehmendenkreis zugänglich machen.

Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Förderbedingungen finden Sie unter https://www.kinderrechte.de/kinderrechtebildung/kultur-macht-stark/neues-format-sommer-der-kinderrechte/ und auf der Programmwebseite von „It`s your Party-cipation“ unter www.kinderrechte.de/kulturmachtstark.




Ein Preis für engagierte Kinder und Jugendliche

Nominierte für Deutschen Kinder- und Jugendpreis des DKHW stehen fest

Sechs Kinder- und Jugendprojekte aus ganz Deutschland dürfen sich Hoffnung auf den Deutschen Kinder- und Jugendpreis des Deutschen Kinderhilfswerkes machen. Eine Jury hat Projekte aus Benningen am Neckar (Baden-Württemberg), Berlin, Chemnitz, Essen, München und Wedel (Schleswig-Holstein) für die Endrunde nominiert. Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis werden Projekte gewürdigt, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Er ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert und damit der höchstdotierte bundesweite Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland. Partner sind die Deutsche Fernsehlotterie und der Europa-Park in Rust, wo der Preis am 27. September 2021 verliehen wird.

Von der Internetplattform für Nachbarschaftshilfe bis zum Buch

In die Endrunde des Deutschen Kinder- und Jugendpreises haben es sehr unterschiedliche Projekte geschafft. So hat ein Bewerber eine Internetplattform auf die Beine gestellt, über die deutschlandweit Nachbarschaftshilfe in Corona-Zeiten angeboten oder bei Bedarf gesucht werden kann. Bei den anderen Projekten werden beispielsweise Spenden für Obdachlose gesammelt, und ein sechs Jahre alter Junge beschäftigt sich mit der Rolle von Bienen und Ameisen und schreibt ein Kinderbuch darüber. Die nominierten Projekte werden in den nächsten Wochen mit einem Kurzfilm porträtiert und zur Preisverleihung mit beteiligten Kindern und Jugendlichen in den Europa-Park eingeladen.

Solidarität, Politik und Kultur

Vergeben wird der Preis in den Kategorien Solidarisches Miteinander, Politisches Engagement und Kinder- und Jugendkultur. Die Gewinner des 1. Platzes jeder Kategorie erhalten ein Preisgeld in Höhe von 6.000 Euro. Außerdem wird es in jeder Kategorie eine lobende Erwähnung geben, die mit 3.000 Euro dotiert ist. Zusätzlich wird ein Projekt mit dem Europa-Park JUNIOR CLUB Award ausgezeichnet, der mit einem Preisgeld von 3.000 Euro gewürdigt wird.




„Das Paket ist in der Gesamtschau eher ein schlechter Witz“

Deutsches Kinderhilfswerk kritisiert „Corona-Aufholpaket“ für Kinder als völlig unzureichend

Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) kritisiert das von der Bundesregierung geplante „Corona-Aufholpaket“ für Kinder und Jugendliche als völlig unzureichend. „Natürlich hört sich ein Zwei-Milliarden-Programm erst einmal gut an, aber im Endeffekt werden damit weniger als 150 Euro pro Kind in die Hand genommen. Das wird bei Weitem nicht ausreichen, um auch nur annähernd die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu decken… Und wenn dann die Hälfte des Geldes unter Einbeziehung kommerzieller Nachhilfeeinrichtungen für die Kompensation der Versäumnisse der Schulen eingesetzt werden soll, ist das Paket in der Gesamtschau eher ein schlechter Witz…“, betont Thomas Krüger, Präsident des DKHW.

Nachhaltige und effiziente Maßnahmen gefordert

„Das ‚Corona-Aufholpaket‘ ist im Endeffekt die Fortsetzung des leeren Versprechens ‚Schulen und Kitas zuerst‘, von dem nicht mehr viel übriggeblieben ist. Die vielerorts dramatischen Berichte aus Kinder- und Jugendarztpraxen, aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder aus Kinderhäusern zeigen ganz deutlich, dass sowohl Ängste, Vereinsamung, Unsicherheiten und Depressionen bei Kindern und Jugendlichen als auch innerfamiliäre Konflikte deutlich zugenommen haben. Mit warmen Worten und einem halbherzigen Programm ist den Kindern und Jugendlichen in Deutschland nicht geholfen, notwendig sind nachhaltige und effiziente Maßnahmen zur Stärkung des Bildungswesens und der Jugendhilfe“, so Krüger weiter.

Orientierung an den Bedürfnissen der Kinder

„Es muss sichergestellt werden, dass das ‚Corona-Aufholpaket‘ nicht an den Bedarfen der Kinder und Jugendlichen vorbeigeplant wird. Das kann am besten gelingen, wenn die wesentlichen Akteure der Kinder- und Jugendhilfe ebenso wie die Kinder und Jugendlichen selbst auf einem ‚Corona-Kindergipfel‘ über die notwendigen Weichenstellungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie diskutieren und mitentscheiden. Bei allen Maßnahmen, die jetzt auf den Weg gebracht werden, muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes klar sein, dass Kinder und Jugendliche als ‚ganze Menschen‘ und als umfassende Persönlichkeiten betrachtet und nicht auf ihr Dasein als Schülerinnen und Schüler reduziert werden dürfen. Insgesamt müssen wir insbesondere die Kinder und Jugendlichen in den Blick nehmen, die egal aus welchen Gründen, vergleichsweise schlecht durch die Corona-Pandemie kommen. Fördermaßnahmen mit der Gießkanne sind hier der falsche Weg. Niedrigschwellige Beratung-, Hilfs und Unterstützungsangebote für junge Menschen in persönlichen Problemlagen müssen ausgebaut werden“, so Krüger.




„Kinderrechte müssen immer und überall Maßstab sein“

Deutsches Kinderhilfswerk stellt massive Defizite in vielen Einrichtungen fest:

Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) beklagt deutliche Defizite in der Verankerung von Kinderrechten in den rechtlichen und programmatischen Rahmengebungen für den schulischen Hort- und Ganztagsbereich. Das betrifft aus Sicht der Kinderrechtsorganisation auch weitere zentrale Aspekte ganzheitlicher Demokratiebildung, wie Partizipation, Inklusion und Schutz vor Diskriminierung.

Eine dazu vorgelegte Analyse des DKHW der Schul- und Kitagesetze sowie Bildungs- und Rahmenlehrpläne zeigt auf, dass es im Bundesländervergleich eine große Heterogenität insbesondere hinsichtlich des Stellenwerts von Kinderrechten und Demokratiebildung gibt. So fehlen einheitliche Vorgaben und ein verbindlicher Orientierungsrahmen für die pädagogische Praxis in Hort und Ganztag. Ein besonders großer Bedarf zeigt sich an der Schnittstelle zwischen Schulen und Kindertageseinrichtungen. Hier ist vor allem die Kultusministerkonferenz gefordert, gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium und in Zusammenarbeit mit den in diesem Bereich tätigen Organisationen und Verbänden stimmige Konzepte zur Beseitigung der Defizite vorzulegen.

Kinderrechte nach Gutdünken zugestanden

„Kinderrechte dürfen nicht nach Gutdünken zugestanden werden, sondern müssen immer und überall der Maßstab sein, wenn es um die Interessen von Kindern und Jugendlichen geht. Das gilt sowohl für den schulischen Bereich als auch für außerschulische Angebote. Deshalb brauchen wir eine verbindliche und wirksame Festschreibung der Kinderrechte in allen gesetzlichen und programmatischen Vorgaben. Der bisherige Flickenteppich in diesem Bereich muss durch eine einheitliche Rahmengebung beendet werden. Der 16. Kinder- und Jugendbericht bezeichnet den Hort- und Ganztagsbereich im Hinblick auf demokratische Bildung als, unterschätzten Raum‘. Diesen Raum gilt es für eine ganzheitliche Demokratiebildung vor allem mit Kinderrechten zu füllen. Demokratieförderung darf nicht erst dann beginnen, wenn Kinder und Jugendliche kurz vor der Teilnahme an ihren ersten Wahlen stehen. Demokratie muss als Alltag für Kinder erlebbar sein, schon für die Kleinsten. Wir dürfen aber auch nicht alles, was die Schulen selbst nicht schaffen, auf den Hortbereich abwälzen. Hier gilt es eine vernünftige Balance zu finden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des DKHW.

Verankerung der UN-Kinderrechtskonvention gefordert

Das DKHW fordert deshalb die Verankerung der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechte in den rechtlichen Rahmengebungen für Hort und Ganztag in allen Bundesländern. Hier braucht es kinderrechtebasierte und bundeseinheitlich verbindliche Qualitätsstandards für den Hort und Ganztagsbereich. Zudem ist eine flächendeckende Verankerung von Kinderrechte- und Demokratiebildung in der Aus- und Weiterbildung pädagogischer Fachkräfte notwendig.

Außerdem plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für die Entwicklung von auf den Hort- und Ganztagsbereich zugeschnittenen Konzepten, Methoden und Materialien zur Verankerung und Umsetzung ganzheitlicher Demokratie- und Kinderrechtebildung sowie für die Bereitstellung von fachlicher Information, Beratung, Fortbildung und Vernetzung.

Informationen zur Unterstützung von Demokratiebildung

Umfangreiche Informationen zur Unterstützung der Demokratiebildung in Kita, Hort und Ganztag bietet die Website www.kompetenznetzwerk-deki.de. Auf dieser Seite präsentiert das im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Kompetenznetzwerk „Demokratiebildung im Kindesalter“ sich und seine Arbeit im Online-Bereich. Auf der Website finden die Besucherinnen und Besucher umfangreiche Informationen, Empfehlungen und praxisbezogene Tipps rund um das Thema Demokratiebildung im frühkindlichen und Primarbildungsbereich. Verantwortlich für die Website sind das Deutsche Kinderhilfswerk und das Institut für den Situationsansatz (ISTA) als Träger des Kompetenznetzwerkes. Dieses wird unter dem offiziellen Fördertitel „Kompetenznetzwerk Frühkindliche Bildung und Bildung in der Primarstufe“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Die Analyse des Deutschen Kinderhilfswerkes zu den rechtlichen und programmatischen Rahmengebungen im schulischen Hort- und Ganztagsbereich findet sich unter www.kompetenznetzwerk-deki.de/feldanalyse.




Investitionen in Spielplätze sind meist nicht von der kommunalen Finanzlage abhängig

Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerks zeigt, dass weiter viele Spielflächen verschwinden

Investitionen der Städte in Deutschland in den Erhalt und die Modernisierung von Spielplätzen sind vorrangig keine Frage der kommunalen Finanzlage. Das ist das zentrale Ergebnis einer Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes unter den 81 Großstädten in Deutschland.

Gemeinden investieren sehr unterschiedlich in Spielplätze

„Die Zahl und Größe der Spielplätze sowie die Ausgaben für laufende Instandhaltungen und Investitionen sind gemessen an der Zahl der Kinder in den Städten und der Finanzkraft der Kommunen in … unterschiedlich. So finden sich zwischen Kiel im Norden bis Freiburg im Süden Kommunen, die trotz klammer Kassen überdurchschnittlich hohe Ausgaben bei den Spielplätzen leisten, ebenso wie Städte mit überdurchschnittlicher Finanzkraft, die sich hier eher knauserig zeigen. Das zeigt, dass Investitionen der Städte in den Erhalt und die Modernisierung von öffentlichen Spielplätzen vorrangig eine Frage des politischen Willens und keine Frage der kommunalen Finanzlage sind“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Viele Kommunen kürzen

Die Zahlen zeigen auch, dass es in einigen Kommunen in den vergangenen Jahren deutliche Kürzungen der finanziellen Mittel, und in vielen Kommunen lediglich Fortschreibungen der Haushaltsansätze gegeben hat, womit inflationsbereinigt immer weniger Geld für die Spielplätze zur Verfügung steht. Gleichzeitig gibt es in einigen Kommunen aber auch starke finanzielle Zuwächse für Instandhaltungen von und Investitionen in Spielplätze. Umso wichtiger ist es, die vorhandenen Finanzmittel sinnvoll unter Beteiligung der Kinder einzusetzen.

Recht auf Spiel

„Jedes Kind muss täglich die Möglichkeit haben, selbstständig im Freien zu spielen. Es ist für ein gesundes Aufwachsen essenziell und spätestens in Zeiten des digitalen Lernens besonders deutlich geworden“, sagt Ute Eckardt, Leiterin des Arbeitskreises „Spielen in der Stadt“ der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz.

Weiterhin Trend zum Rückbau und zur Umwidmung

„Das Deutsche Kinderhilfswerk beobachtet in zahlreichen Kommunen zudem den Trend, dass seit Jahrzehnten bewirtschaftete Spielplätze teilweise oder vollständig rückgebaut oder gar in Bebauungsplänen festgesetzte Spielflächen zu Bauland erklärt und veräußert werden. Zudem werden viele informelle Spielräume, wie zum Beispiel Brachflächen trotz hohem Spielwert zunehmend dem Neubau von Gebäuden und Straßenverkehrsmaßnahmen geopfert“, so Hofmann.

Keine repräsentativen Ergebnisse

An der Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes unter den 81 Großstädten in Deutschland hatten 69 Kommunen teilgenommen. Die Ergebnisse der Umfrage sind aufgrund der sehr unterschiedlichen Definitionen der Kommunen, was unter Instandhaltungsausgaben (nur „reine“ Ausgaben, die dem Spielen der Kinder direkt zugutekommen oder beispielsweise auch Grünpflege) oder Investitionsausgaben (nur kommunale Finanzmittel oder beispielsweise auch eingeworbene Drittmittel und Spenden) gefasst wird, nicht repräsentativ. Aufgrund der hohen Rücklaufquote der Umfrage und im Anschluss geführter Gespräche mit den Kommunen können aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes aber klare Tendenzen und Aussagen aus den Angaben der Städte abgeleitet werden.

Quelle: Mitteilung des Deutschen Kinderhilfswerks




15 Schulen erhalten Fördermittel für ihr Außengelände

Die Aktion „Schulhofträume“ fördert Projekte mit bis zu 15.000 Euro

15 Schulen aus zehn verschiedenen Bundesländern erhalten im Rahmen der Aktion „Schulhofträume“ eine Förderung in Höhe von bis zu 15.000 Euro. Mit der Aktion „Schulhofträume“ fördert das Deutsche Kinderhilfswerk zusammen mit seinen Partnern die nachhaltige und naturnahe Umgestaltung modernisierungsbedürftiger Außenbereiche. Insgesamt stehen 100.000 Euro zur Verfügung.

Nachhaltigkeit ist Voraussetzung

Damit können die Schulen ihre oft vernachlässigten Außengelände mit neuen Aufenthaltsbereichen, naturnahen Arealen und altersgerechten Rückzugsräumen umgestalten. Daran sind zumeist die gesamte Schule, allen voran die Schülerinnen und Schüler selbst, beteiligt.

Beteiligung und Kreativität

Bei der Juryentscheidung spielten verschiedene Kriterien eine Rolle. So wurde neben der Beteiligung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere auf die Kreativität des Projekts und die Eigenleistung der Schule geschaut. Aber auch der grundsätzliche Bedarf des Projekts wurde als wichtiges Entscheidungskriterium herangezogen.

400 BewerberInnen

Bei der Aktion „Schulhofträume“ hatten sich deutschlandweit rund 400 Schulen, Schülergruppen, Elterninitiativen, Vereine oder Kommunen beworben. Gefördert wird eine naturnahe Umgestaltung der Schulhöfe, insbesondere durch die Einrichtung grüner Klassenzimmer oder das Anlegen von Schulgärten. Die Gesamtfördersumme der Aktion beträgt 100.000 Euro, verteilt auf 15 Projekte. Die Hauptförderung ist mit 15.000 Euro dotiert.

Eine Aufstellung der Gewinnerschulen und weitere Infos zur Aktion „Schulhofträume“ unter www.dkhw.de/schulhoftraeume.

Partner des Deutschen Kinderhilfswerks sind bei diesem Projekt die Drogeriemarktkette Rossmann und der us-amerikanische Konsumgüterkonzern Procter & Gamble.




Über 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche im Hartz-IV-Bezug

Deutsches Kinderhilfswerk: Kinder in Deutschland müssen endlich besser vor Armut geschützt werden

Der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen in Hartz-IV-Haushalten bleibt auf einem erschreckend hohen Niveau. Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes liegt der Anteil der unter 18-Jährigen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften jetzt bei 33,1 Prozent. Vor fünf Jahren hatte dieser Wert noch bei 32,4 Prozent, im letzten Jahr bei 33,9 Prozent gelegen. Zum Jahresende 2020 waren von 5.596.890 Personen in Bedarfsgemeinschaften 1.854.695 Kinder und Jugendliche. Deshalb ist aus Sicht der Kinderrechtsorganisation dringend eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung nötig.

Kinder und Jugendliche besonders von Armut bedroht

„Die von der Bunderegierung in der Corona-Pandemie bisher auf den Weg gebrachten finanziellen Unterstützungsleistungen für Familien mit Kindern sind ein Schritt in die richtige Richtung, damit nicht noch mehr Kinder auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind. Den Status Quo an dieser Stelle zu halten, reicht aber nicht aus. Jeder dritte Hartz-IV-Empfänger ist ein Kind, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit sind Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen. Auch deshalb hat jüngst die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten zu größeren Anstrengungen im Kampf gegen Kinderarmut gedrängt. Auch in Deutschland gehören die Förderung armer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen auf der Prioritätenliste ganz nach oben. Mittelfristig kann die Lösung nur sein, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes eigenständig und unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung abzusichern“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Pauschaler Mehrbedarfszuschlag in Höhe von 100 Euro

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert für die Dauer der Corona-Krise einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag in der Grundsicherung von 100 Euro pro Kopf und Monat. Denn es entstehen durch die Corona-Pandemie zusätzliche Bedarfe durch wegfallende Schul- und Kitaessen, Preissteigerungen bei Obst und Gemüse, Mehrausgaben für Hygieneartikel und Masken oder Spielzeug und Bücher für Kinder im Lockdown.

Unabhängig von den finanziellen Belastungen durch die Corona-Pandemie tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet. Die Kindergrundsicherung ist eine nachhaltige Lösung, die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen eigenständig und unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung absichert.




Rechtsanalyse: EU-Reformvorschläge zur Asylpolitik werden Kinderrechten nicht gerecht

In einem Positionspapier fordern Organisationen zur Nachbesserung

Eine Rechtsanalyse im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes, Deutschen Komitees für UNICEF, Paritätischen Gesamtverbands sowie von Plan International Deutschland, Save the Children Deutschland, terre des hommes Deutschland und World Vision Deutschland hat gezeigt, dass die Rechte von Kindern in den Vorschlägen der Europäischen Kommission für ein Migrations- und Asylpaket nicht umfassend verankert werden. In einem gemeinsamen Positionspapier fordern die Organisationen daher, dass das Kindeswohl in allen Verfahren vorrangig behandelt wird, wie es die UN-Kinderrechtskonvention vorgibt.

Regelungslücken und Unübersichtlichkeit

„Wir begrüßen zwar, dass die Europäische Kommission teils in ihrem Entwurf des Migrations- und Asylpakets auf die Belange und Rechte von Kindern eingeht. Es fehlt allerdings eine systematische und damit auch praktisch durchsetzbare Sicherstellung der Rechte von Kindern“, heißt es in dem heute veröffentlichten Positionspapier. „Die Vielzahl von Richtlinien und Verordnungen greifen keineswegs nahtlos ineinander. Dadurch entstehen Regelungslücken und eine Unübersichtlichkeit, die einen effektiven Schutz von Kindern und die flächendeckende Umsetzung ihrer Rechte verhindern.“

Sorge um Situation der Kinder

In dem Positionspapier äußern die beteiligten Organisationen die Sorge, dass das Reformpaket in der aktuellen Form die Situation geflüchteter und migrierter Kinder insgesamt verschlechtert. So gebe es zwar einige positive Ansätze, wie zum Beispiel die Einführung eines Monitoring-Mechanismus und die Anerkennung von Geschwistern als Teil der Kernfamilie, doch insbesondere die entstehenden Regelungslücken hätten negative Auswirkungen auf die Situation von Kindern. So besteht zum Beispiel die Gefahr, dass unbegleiteten Kinder keine vormundschaftliche Vertretung mit geeigneten fachlichen Qualifikationen zur Seite steht.

Der besondere Schutzbedarf muss geprüft werden

Die Organisationen fordern, dass der besondere Schutzbedarf von Kindern geprüft werden muss und eine kindgerechte Unterbringung von Anfang an sicherzustellen ist. Kinder dürfen nicht in Haft genommen oder unter haftähnlichen Bedingungen untergebracht werden. Aus Sicht der Organisationen ist es unerlässlich, der Definition der UN-Kinderrechtskonvention Rechnung zu tragen, nach der allen Kindern ein besonderer Schutzbedarf und besondere Rechte zwingend gewährt werden müssen.

Hintergrund:

Am 23. September 2020 stellte die EU-Kommission ein „Migrations- und Asylpaket“ vor, das aus einer Reihe von Gesetzesentwürfen zur europäischen Migrations- und Asylpolitik besteht. Kernziele der Kommission sind die Etablierung eines effizienten und schnellen Verfahrens an den EU-Außengrenzen, die Verhinderung von Sekundärmigration durch Sanktionen sowie die verbesserte Durchsetzung der Ausreisepflicht.
Das Positionspapier mit den Forderungen der Organisationen finden Sie hier: www.dkhw.de/kinderrechte-asyl-migration 
Die rechtliche Analyse zur Rechtsstellung von Kindern im neuen Migrations- und Asylpaket der EU findet sich hier: https://www.plan.de/advocacy-und-kampagnenarbeit.html#c26698 

Quelle: Pressemitteilung DKHW