Datenschutz in der Kita

Welche Daten dürfen pädagogische Fachkräfte sammeln und austauschen – Broschüre zum Download

„Datenschutz“ ist heikles Thema. Während viele besonders in sozialen Medien oder beim Onlinekauf oftmals sehr persönliche Dinge preisgeben, reagieren sie in anderen Bereichen extrem empfindlich. Das hat in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass das Datenschutzrecht immer komplizierter geworden ist. Und dieses Recht gilt für große Konzerne genauso wie für Kindertageseinrichtungen.

Dabei sind die pädagogischen Fachkräfte bei ihrer täglichen Arbeit darauf angewiesen, persönliche Daten Kindern und Eltern abzufragen, zu speichern und manchmal sogar zu dokumentieren. Aber wie sieht es denn bei der Kontrolle des Masernschutzes aus? Dürfen Erzieherinnen und Erzieher Daten mit den Grundschulen austauschen? Wann und wie dürfen Kinder fotografiert werden, und wie dürfen diese Bilder verwendet werden? Wann müssen Bildungs- und Entwicklungsdokumentationen vernichtet werden?

Auch wenn doch eigentlich die gesamte Energie in die Betreuung und Förderung der Kinder gesteckt werden sollte, müssen sich pädagogische Fachkräfte mit dem Datenschutz auseinandersetzen. Um das etwas zu erleichtern, gibt es vom VFR Verlag für Rechtsjournalismus für Kindertagesstätten die Website: https://www.datenschutz.org/kita/. Sie informiert über die wichtigsten Fragen. Daneben halten auch die verschiedenen Bundesländer Informationen bereit. Hier finden Sie etwa Informationen des Landes Baden-Württemberg samt einer ausführlichen Broschüre mit Mustervorlagen zum Download. Ausführliche Informationen bietet auch das Land Niedersachsen online oder Rheinland-Pfalz.