Familienbericht: Jede fünfte Familie allein- oder getrennterziehend

Der Zehnte Familienbericht untersucht die Lebenslagen Allein- und Getrennterziehender und nimmt dabei die Dynamiken im Lebensverlauf in den Blick

In jeder fünften Familie in Deutschland erziehen Eltern ihre Kinder allein oder getrennt. Dies entspricht etwa 1,7 Millionen Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren. Der Großteil der Alleinerziehenden sind Mütter, aber der Anteil der Väter wächst und liegt 2023 bei 18 Prozent. Das zeigt der 10. Familienbericht.

Alleinerziehende Mütter sind dem Bericht zufolge besonders oft von Armut bedroht. Obwohl sie überwiegend erwerbstätig sind, sind viele auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen. Viele Mütter gehen durch die Fokussierung auf Sorgearbeit und Ausstieg oder Reduzierung ihrer Erwerbsarbeit hohe finanzielle Risiken ein. Entsprechend ist das Armutsrisiko von alleinerziehenden Müttern etwa drei Mal höher als das von Müttern in Paarbeziehungen.

Die Familienberichtskommission hat vier zentrale Ziele formuliert, auf die ihre Handlungsempfehlungen hinwirken sollen:

  • Die Förderung der ökonomischen Eigenständigkeit von Müttern wie Vätern
  • die Stärkung der gemeinsamen Elternverantwortung
  • die Berücksichtigung von Vulnerabilitäten und
  • die Anerkennung sowie Förderung der Vielfalt von Familienformen.

Zentrale Handlungsempfehlungen:

Ökonomische Eigenständigkeit stärken:

Um die ökonomische Eigenständigkeit beider Elternteile und insbesondere von Müttern durchgehend im Lebenslauf zu unterstützen, schlägt die Sachverständigenkommission u.a. eine Reform des Elterngeldes, den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung und eine stärkere Berücksichtigung von Sorgetätigkeit im Arbeitsrecht vor.

Gemeinsame Elternverantwortung fördern:

Väter beteiligen sich heute stärker als frühere Generationen an der Betreuung ihrer Kinder, gleichzeitig nehmen die Erwerbstätigenquoten und Arbeitszeiten von Müttern kontinuierlich zu. Familienrecht sollte die Vielfalt eines sich verändernden Familienlebens abbilden und alle Betreuungsmodelle gleichberechtigt regeln.

Vulnerabilitäten beachten:

Alleinerziehende und ihre Kinder sind besonders oft von Armut betroffen oder bedroht. Die Kommission empfiehlt, Komplexitäten im Sozialrecht zu reduzieren und Zugänge zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Zusätzliche Kosten, die durch Umgang und Mitbetreuung entstehen, wenn Kinder in zwei Haushalten aufwachsen, sollten durch einen pauschalierten Mehrbedarf berücksichtigt werden.

Familienvielfalt anerkennen und geteilte Betreuung berücksichtigen:

Genauso vielfältig wie die Wege in allein- und getrennterziehende Elternschaft sind auch die Familienkonstellationen, die daraus resultieren. Die Sachverständigenkommission empfiehlt, die Familienvielfalt adäquat zu erfassen und die Statistik und Evaluationsforschung zeitgemäß weiterzuentwickeln.

Der 10. Familienbericht – Hintergrund

Die Bundesregierung ist durch den Deutschen Bundestag beauftragt, mindestens in jeder zweiten Wahlperiode einen Bericht über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Stellungnahme der Bundesregierung vorzulegen. Mit der Erstellung des Zehnten Familienberichts wurde im Januar 2023 eine unabhängige Sachverständigenkommission beauftragt, zu der im weiteren Prozess noch zwei weitere Expertinnen hinzugezogen wurden.

Für den Bericht wertete die Kommission eine Vielzahl an Datenquellen aus. Zu den zentralen amtlichen Datenquellen gehören der Mikrozensus sowie die Zeitverwendungsstudien. Zentrale sozialwissenschaftliche Befragungsdaten liefern unter anderen die Daten des vom Deutschen Jugendinstitut durchgeführten Surveys „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“ (AID:A), das Sozio-oekonomische Panel (SOEP), das Familiendemografische Panel (FreDA), sowie die DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS).

Weitere Informationen finden Sie auf

www.bmfsfj.de/zehnter-familienbericht (Langfassung)
www.bmfsfj.de/zehnter-famillienbericht-kurzfassung

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend