Nichtraucherschutz für Kinder muss dringend verbessert werden

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Deutsches Kinderhilfswerk stellt deutlichen Verbesserungsbedarf fest

Der Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche hat sich nach Recherchen des Deutschen Kinderhilfswerkes (DKHW) in den vergangenen Jahren verbessert. Trotzdem besteht nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation in vielen Bundesländern noch erheblicher Verbesserungsbedarf. Das gilt sowohl für Schulen und Kindertageseinrichtungen als auch für die Kindertagespflege und Kinderspielplätze. An diesen zentralen Lebensorten von Kindern sind nach Ansicht des DKHW umfassende Rauchverbote nötig. Doch vielfach wird dem Gesundheitsschutz der Kinder nicht der Stellenwert eingeräumt, den er eigentlich haben müsste. Zudem schlägt das DKHW auf der Bundesebene eine Änderung der Straßenverkehrsordnung vor, um Kinder und Jugendliche auch in Autos vor den massiven Gefahren des Passivrauchens zu schützen.

Bestimmungen sind Flickenteppich

„Die Bestimmungen zum Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche in Deutschland sind ein Flickenteppich und entsprechen in kaum einem Bundesland den Standards, die nötig und möglich sind. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen Artikel 24 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention, der das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit anerkennt“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Lediglich Brandenburg und Hamburg gewährleisten einen umfassenden Nichtraucherschutz für Kinder sowohl in Schulen und Kindertageseinrichtungen als auch in der Kindertagespflege und auf Kinderspielplätzen. In allen anderen Bundesländern, zuvorderst in Baden-Württemberg und Sachsen, ist es um den Nichtraucherschutz für Kinder weniger gut bestellt“, so Hofmann weiter.

Ernsthafte Debatte gefordert

Nach Ansicht des DKHW muss eine ernsthafte Debatte darüber geführt werden, an welchen Orten ein umfassender Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche notwendig ist. Es ist an der Zeit, dabei auch Orte wie Freibäder oder Freizeitparks in der Diskussion zu berücksichtigen. Vor allem aber braucht es dringend ein Rauchverbot in Autos, wenn Kinder mitfahren.

Blick über den Tellerrand

„Nach Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums ist die Giftstoffbelastung durch Raucherinnen und Raucher im Auto extrem hoch. Selbst bei leicht geöffnetem Fenster ist die Konzentration einiger toxischer Partikel teils fünfmal so hoch wie in einer durchschnittlichen Raucherkneipe. Rund eine Million Kinder in Deutschland sind Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Appelle allein reichen hier nicht mehr aus. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss endlich gesetzlich abgesichert werden. Eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages kommt zu dem Ergebnis, dass ein Rauchverbot in Fahrzeugen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. In vielen europäischen Ländern, beispielsweise in Frankreich, Finnland, Großbritannien, Italien und Österreich, ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakqualm in Fahrzeugen bereits gesetzlich geregelt. Studien in Kanada, wo es in weiten Teilen des Landes bereits seit längerer Zeit ein entsprechendes gesetzliches Rauchverbot gibt, haben gezeigt, dass das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Kindern dadurch deutlich abgenommen hat. Diesen Beispielen sollten wir schnellstmöglich folgen“, sagt Holger Hofmann.

Weitere Informationen unter www.dkhw.de/Nichtraucherschutz, dort findet sich auch eine Tabelle mit einem Ranking der Bundesländer zum Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche.




GEW: Kooperationsverbot abschaffen!

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Bildungsgewerkschaft begrüßt Vorstoß von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt die Ankündigung von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) für ein stärkeres Engagement des Bundes bei der Finanzierung der Schulen. Anja Bensinger-Stolze, für Schule zuständiges Vorstandsmitglied der GEW, erklärte dazu: „Der Investitionsstau, den die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Jahr 2021 allein für die Schulen mit 46,5 Milliarden Euro beziffert hat, muss dringend abgebaut werden.“ Zudem sei es im Sinne der gleichberechtigten Teilhabe aller wichtig, dass alle Aufgaben der Schule, wie Inklusion und Ganztag, personell und materiell abgesichert würden.

Gemeinsame Kraftanstrengung nötig

Wenn, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, 4.000 allgemein- und berufsbildende Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler mit einem Investitionsprogramm und einem Chancenbudget unterstützt und weitere 4.000 Schulen in benachteiligten Regionen und Quartieren dauerhaft mit mehr Schulsozialarbeit versorgt werden sollen sowie der Digitalpakt verstetigt werden soll, dann sei das nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung möglich. Dafür brauche es eine stärkere Mitfinanzierung durch den Bund. „Das Verbot von Kooperation im Grundgesetz muss gestrichen werden!“

Vom Verbot zum Gebot

Stark-Watzinger hat am Donnerstag im Bundestag erklärt, aus dem Kooperationsverbot im Grundgesetz müsse ein Kooperationsgebot werden. In einem am Mittwoch veröffentlichten Interview mit der Wochenzeitung Die ZEIT hat sich die Ministerin für eine Verfassungsänderung ausgesprochen; die sei „die klarste Lösung“. Hierzu werde die Koalition aus SPD, Grünen und FDP einen Vorschlag machen. Gerade die Digitalisierung zeige, dass es Herausforderungen gebe, die Bund, Länder und Kommunen nur gemeinsam bewältigen könnten, so Stark-Watzinger.

Bildung nachhaltig finanzieren

Im deutschen Föderalismus sind Schulen Ländersache, der Bund kann seit der Föderalismusreform von 2006 nur in Ausnahmen als Finanzier einspringen. Die GEW spricht sich für die komplette Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern in der Bildung aus. Darüber hinaus fordert die Bildungsgewerkschaft die Abschaffung der Schuldenbremse und eine Verlängerung der Laufzeit für die Tilgung der pandemiebedingten Kredite auf 50 Jahre. Um Bildung nachhaltig zu finanzieren, ist aus Sicht der GEW zudem eine gerechtere Steuerpolitik erforderlich, die Einkommensschwache entlastet und Einkommensstarke mehr in die gesellschaftliche Pflicht nimmt.

Quelle: Pressemitteilung GEW