Fördermittel für interkulturelle Musikprojekte

Kunst

Liz-Mohn-Stiftung fördert musikalische und künstlerische Initiativen für Kinder und Jugendliche

Die bundesweite „Ideeninitiative ‚Kulturelle Vielfalt mit Musik‘“ der Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung (LMKMS) fördert zum 14. Mal vorbildliche Kreativprojekte für junge Menschen. Ab sofort können sich Projekt-Initiatoren bewerben, die durch Musik, bildende und darstellende Kunst oder Literatur das Miteinander von Kindern und Jugendlichen verschiedener kultureller Herkunft stärken möchten.

Verantwortliche an Schulen und Kindertageseinrichtungen sind aufgefordert

Die Initiative richtet sich insbesondere an Verantwortliche in Schulen und Kindergärten, in Jugendeinrichtungen sowie in Vereinen und Verbänden. Bewerbungen einzelner Akteure mit gemeinnützigen Projektpartnern sind ebenfalls sehr willkommen. Besonders vor dem Hintergrund der Corona-Auswirkungen ermuntert die LMKMS auch Projekt-Initiatoren zu einer Bewerbung, die musikalische und künstlerische Aktivitäten in digitalen Formaten ermöglichen.

Die Projekte sollen zeigen, wie bereichernd kulturelle Vielfalt wirkt und wie sich sprachliche Hürden durch Musik und die Künste überwinden lassen. Je besser das nach Einschätzung der Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung gelingt, desto höher sind die Chancen auf eine Förderung. Außerdem sollten die Kinder und Jugendlichen möglichst an allen Phasen des Projektes aktiv beteiligt sein.

Für mehr gesellschaftliches Miteinander

„Gerade jetzt ist es besonders wichtig, Musik und Kultur wieder zurück zu den Menschen zu bringen, denn sie können einen großen Beitrag zum gesellschaftlichen Miteinander leisten. Gemeinsame musikalische und künstlerische Aktivitäten konnten in den vergangenen Monaten leider nur sehr eingeschränkt stattfinden. Mit unserer ‚Ideeninitiative ‚Kulturelle Vielfalt mit Musik‘“ möchten wir das kreative Zusammenspiel von Kindern und Jugendlichen fördern und dazu motivieren, entsprechende kulturelle Projekte aufzubauen – auch in digitalen Formaten“, sagt Liz Mohn, Vorstandsvorsitzende der LMKMS.

Bewerbungsphase ist gestartet

Insgesamt stehen in diesem Jahr 100.000 Euro Fördermittel bereit, um maximal 20 Projektideen mit bis zu 7.500 Euro zu fördern. Interessierte können sich bis zum 15. Oktober 2021 per Online-formular auf der Internetseite der LMKMS bewerben: www.kultur-und-musikstiftung.de.

Zu beachten ist, dass die Projekte erst ab Januar 2022 starten sollen und ihre Laufzeit zunächst auf sechs Monate begrenzt sein soll. Eine Förderung kann nur neuen Projekten oder ergänzenden Bausteinen bereits bestehender Projekte zugutekommen.

Welche Ideen beim Wettbewerb im vergangenen Jahr überzeugt haben, ist auf der Webseite www.kultur-und-musikstiftung.de nachzulesen.

Die wichtigsten Informationen im Überblick:

Bewerbungsende: 15. Oktober 2021

Bewerbungen über: www.kultur-und-musikstiftung.de

Fördersumme: Bis zu 7.500 Euro je Projekt

Gesamtfördersumme: 100.000 Euro

Gefördert werden: Projektideen von Bildungs- und Jugendeinrichtungen, Vereinen, Verbänden oder individuellen Initiativen mit gemeinnützigen Partnern

Gewinnerbekanntgabe: Ende November 2021

Quelle: Pressemitteilung der Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung




Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche

Informationen zum Förderprogramm auch im Bereich frühkindliche Bildung

Ganze zwei Milliarden Euro stellt die Bundesregierung für das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ zur Verfügung. Das Geld ist für die Jahre 2021 und 2022 gedacht. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verwendet aus diesem Topf rund eine Milliarde Euro für Angebote, die schnell bei Kindern, Jugendlichen und Familien ankommen sollen.

Für Kinder im Bereich der frühkindlichen Bildung soll es zusätzliche Sport-, Freizeit- und Ferienaktivitäten sowie Unterstützung für Kinder im Alltag. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Schülerinnen und Schüler mit einer Milliarde Euro dabei, Lernrückstände mit zusätzlichen Förderangeboten aufzuholen. Darüber informiert das BMFSFJ jetzt auf seiner Website.

Speziell für den frühkindlichen Bereich sind folgende Informationen relevant:

Förderung im Bereich frühkindliche Bildung

Etliche Kinder konnten während der Pandemie die Kinderbetreuungseinrichtungen nicht oder nur sehr unregelmäßig besuchen. Damit sie wieder aufholen können, gibt es Programme für die Einrichtungen und die Kinder selbst.  

Programm „Sprach-Kitas“ um 100 Millionen Euro aufgestockt

Mit dem Aktionsprogramm „Sprach-Kitas – Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ fördert das Bundesfamilienministerium sprachliche Bildung in der Kindertagesbetreuung. Es richtet sich vor allem an Einrichtungen, die von einem überdurchschnittlichen Anteil von Kindern mit sprachlichem Förderbedarf besucht werden und die sich zumeist an sozialen Brennpunkten befinden. Das Bundesprogramm wird bis Ende 2022 um 100 Millionen Euro aufgestockt.

Bis zu 1000 Fachkräfte zusätzlich – jetzt beantragen!

Bis zu 1000 zusätzliche Fachkräfte für sprachliche Bildung sollen die Arbeit der Kitas jetzt unterstützen. Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen können sich online auf www.bundesprogramm-sprachkitas.de melden. Das zweistufige Antragsverfahren läuft seit dem 7. Juni 2021. Damit können die neuen Fachkräfte pünktlich zum Start des neuen Kitajahres beginnen. Das gesamte Verfahren läuft bis zum 30. September 2021. Die Förderrichtlinie zum Bundesprogramm regelt, welche Einrichtungen förderberechtigt sind. Interessierte können sich auch per E-Mail an interessenbekundung@sprach-kitas.de an die Servicestelle des Programms „Sprach-Kitas“ wenden.

Zuschüsse für Lernmaterialien

Bestehende und neue Sprach-Kitas erhalten einen „Aufholzuschuss“ für Lernmaterialien, zusätzliche pädagogische Angebote oder personelle Unterstützung durch „Kita-Helfer“ sowie einen „Digitalisierungszuschuss“ für die Unterstützung beim Einsatz digitaler Medien in der Bildung. Das Antragsverfahren beginnt im Sommer 2021. Informationen dazugibt es demnächst auf www.fruehe.chancen.de. Zu den Lernmaterialien gehören sicher auch Bilder- und Kinderbücher.

Unterstützungsangebote für belastete Familien

Die Bundesstiftung Frühe Hilfen fördert Unterstützungsangebote für belastete Familien mit Kindern bis drei Jahre wie etwa Familienpaten und Lotsinnen, digitale Beratungsangebote, mobile Frühe Hilfen, Elterncafés oder längerfristige Begleitung von Familien beispielsweise durch Familienhebammen, die Familien ein Jahr lang im Alltag unterstützen. Für diese Angebote gibt es zusätzlich 50 Millionen Euro.

Aufstockung des Kinder- und Jugendplans des Bundes

Weil die Kinder seit Beginne der Pandemie immer weniger Möglichkeiten hatten, zusammen zu kommen, soll es demnächst zusätzliche Angebote im Bereich des Sports durch die Deutsche Sportjugend, bei der musikalischen und künstlerischen Bildung durch die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung, den Verband deutscher Musikschulen und den Bundesverband der Jugendkunstschulen geben. Auch Jugendverbände wie die Pfadfinder, die Jugendfeuerwehr oder die Naturfreunde genauso wie die Jugendbildungsstätten erhalten bei zusätzlichen Angeboten Unterstützung. Die Organisationen und Einrichtungen können ihre Anträge ab Juli an das Bundesjugendministerium stellen. Das Genehmigungsverfahren soll wohl relativ unbürokratisch verlaufen, weil die ersten Angebote schon in den Sommerferien ab Juli laufen sollen.

Familienferienstätten

Familien mit kleineren Einkommen und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung sollen kostengünstig Urlaub in Familienerholungseinrichtungen machen können. Die Familien sollen dort in diesem und im nächsten Jahr für eine Woche Urlaub nur etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen. Die Einrichtungen können ab dem Sommer Anträge bei einer zentralen Stelle einreichen, um die erwarteten Vergünstigungen für die Familien ersetzt zu bekommen.

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt plant, ein Förderprogramm aufzulegen. Auf bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt gestützte Organisationen und Vereine sollen im Sommer Anträge bei der Stiftung stellen können, um Förderung für ihre Angebote im Kinder-, Jugend- und Familienbereich zu erhalten.

Kinderfreizeitbonus

Den Kinderfreizeitbonus von 100 Euro je Kind erhalten minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien und Familien mit kleinen Einkommen, die im August 2021 Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG, BVG, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Er kann individuell für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. Der Kinderfreizeitbonus wird in der Regel automatisch ohne Antrag ausgezahlt.

Vereinfachte Lernförderung

Die Lernförderung für Kinder und Jugendliche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket soll leichter zugänglich werden.

Aktion Zukunft – Kinder und Jugendliche im Alltag und in der Schule unterstützen

Die sozialen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen sollen gestärkt werden. Dabei helfen Mentorinnen und Mentoren, die junge Menschen in Sommercamps und an Schulen unterstützen. Darüber hinaus sollen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Studierende und Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen sowie Freiwilligendienstleistende zum Einsatz kommen.

Deutsche Kinder- und Jugendstiftung

Für ihre Angebote können unter anderem Träger der Kinder- und Jugendhilfe, außerschulische Bildungsakteure und zivilgesellschaftliche Organisationen Mittel aus dem Zukunftsfonds beantragen. Das Antragsverfahren startet im September. Erste Aktivitäten sollen im Herbst umgesetzt werden. Außerdem ist ein Zukunftsforum „Aufholen nach Corona“ mit staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren geplant.

Engagement von Bundesfreiwilligendienstleistenden

Um Kinder und Jugendliche vor Ort besser zu unterstützen, können Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ab sofort einfacher und schneller Unterstützung durch Bundesfreiwilligendienstleistende erhalten. Anträge von Schulen oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die einen Bundesfreiwilligendienstleistenden bei sich einsetzen möchte, können jetzt einfacher und schneller einen Antrag stellen. Das Zulassungsverfahren wurde stark vereinfacht, sodass Anträge sofort und zügig bearbeitet werden können. Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe finden hier weitere Informationen und Vordrucke: www.bundesfreiwilligendienst.de.

Zusätzliche Sozialarbeit und Freiwillige an Schulen sowie in der Kinder- und Jugendhilfe

Damit Kinder und Jugendliche in den Schulen individuelle Unterstützung erhalten, bieten die Länder vielfältige Aktivitäten an, die vor Ort mit Hilfe der kommunalen und freien Träger der Schul- und Jugendsozialarbeit und Freiwilligendienstleistenden umgesetzt werden. Der Bund stellt den Ländern 220 Millionen Euro über eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes für zusätzliche Sozialarbeit und Freiwilligendienstleistende an Schulen zur Verfügung. Dazu wurden Bund-Länder-Vereinbarungen abgeschlossen, in denen die Länder darlegen, wofür sie das Geld ausgeben wollen. Informationen über die Höhe der Mittel für Schulsozialarbeit sind bei den Ländern erhältlich.

Weitere Informationen finden Sie hier!




Fördermittel für Kinder-Kulturprojekte in den Sommerferien zu vergeben

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Jetzt kurzfristig für „Kultur macht stark“-Sommer bewerben

Ab sofort sind Bewerbungen für zusätzliche Kinder-Kulturprojekte im Rahmen des Förderprogrammes „It‘s your Party-cipation“ des Deutschen Kinderhilfswerkes möglich. Als Partner im Programm „Kultur macht stark“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung fördert die Kinderrechtsorganisation mit dem Zusatzformat „Sommer der Kinderrechte“ verstärkt Ferienangebote. Gefördert werden drei-, fünf- oder siebentägige außerschulische Projekte, die sich an Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 17 Jahren richten. Der Fokus liegt auf Kindern und Jugendlichen aus sozial oder finanziell benachteiligten Familien, deren Zugang zu kultureller Bildung aufgrund der Corona-Pandemie in den vergangenen Monaten zusätzlich erschwert wurde.

Kulturell-künstlerische Auseinandersetzung mit Kinderrechten

Die Fördersumme der Workshops richtet sich nach Anzahl der Teilnehmenden (mindestens fünf und maximal 15 Personen) sowie der Workshoptage und liegt zwischen 1.500 und 8.000 Euro. Die Bearbeitungszeit bis zum Projektstart liegt bei zwei bis drei Wochen.

Ziel des „Sommers der Kinderrechte“ ist es, dass sich Kinder und Jugendliche kulturell-künstlerisch mit ihren Rechten auseinandersetzen und sich aktiv an den Projekten beteiligen können. Die kulturellen Bildungsangebote sollen die Teilnehmenden befähigen, für ihre Interessen einzustehen und sie in ihrer Persönlichkeit stärken.

Auch überregionale Einrichtungen können teilnehmen

Die Workshops schließen mit einer Projektpräsentation, die sich an ein möglichst breites Publikum richtet, ab. Anders als bisher können überregionale Einrichtungen mit zwei lokalen Partnern ein Bündnis bilden. Darüber hinaus können bereits aktive Bündnisse erfolgreiche Projekte erneut umsetzen und diese einem größeren Teilnehmendenkreis zugänglich machen.

Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Förderbedingungen finden Sie unter https://www.kinderrechte.de/kinderrechtebildung/kultur-macht-stark/neues-format-sommer-der-kinderrechte/ und auf der Programmwebseite von „It`s your Party-cipation“ unter www.kinderrechte.de/kulturmachtstark.




15 Schulen erhalten Fördermittel für ihr Außengelände

Die Aktion „Schulhofträume“ fördert Projekte mit bis zu 15.000 Euro

15 Schulen aus zehn verschiedenen Bundesländern erhalten im Rahmen der Aktion „Schulhofträume“ eine Förderung in Höhe von bis zu 15.000 Euro. Mit der Aktion „Schulhofträume“ fördert das Deutsche Kinderhilfswerk zusammen mit seinen Partnern die nachhaltige und naturnahe Umgestaltung modernisierungsbedürftiger Außenbereiche. Insgesamt stehen 100.000 Euro zur Verfügung.

Nachhaltigkeit ist Voraussetzung

Damit können die Schulen ihre oft vernachlässigten Außengelände mit neuen Aufenthaltsbereichen, naturnahen Arealen und altersgerechten Rückzugsräumen umgestalten. Daran sind zumeist die gesamte Schule, allen voran die Schülerinnen und Schüler selbst, beteiligt.

Beteiligung und Kreativität

Bei der Juryentscheidung spielten verschiedene Kriterien eine Rolle. So wurde neben der Beteiligung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere auf die Kreativität des Projekts und die Eigenleistung der Schule geschaut. Aber auch der grundsätzliche Bedarf des Projekts wurde als wichtiges Entscheidungskriterium herangezogen.

400 BewerberInnen

Bei der Aktion „Schulhofträume“ hatten sich deutschlandweit rund 400 Schulen, Schülergruppen, Elterninitiativen, Vereine oder Kommunen beworben. Gefördert wird eine naturnahe Umgestaltung der Schulhöfe, insbesondere durch die Einrichtung grüner Klassenzimmer oder das Anlegen von Schulgärten. Die Gesamtfördersumme der Aktion beträgt 100.000 Euro, verteilt auf 15 Projekte. Die Hauptförderung ist mit 15.000 Euro dotiert.

Eine Aufstellung der Gewinnerschulen und weitere Infos zur Aktion „Schulhofträume“ unter www.dkhw.de/schulhoftraeume.

Partner des Deutschen Kinderhilfswerks sind bei diesem Projekt die Drogeriemarktkette Rossmann und der us-amerikanische Konsumgüterkonzern Procter & Gamble.