Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen stärken

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Kabinett beschließt Gesetzentwurf

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vorgelegt. Diesen hat das Bundeskabinett am 19. Juni 2024 beschlossen. Das Gesetz soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung verbessern. Und es soll Betroffene bei ihrer individuellen Aufarbeitung des erlittenen Unrechts unterstützen.

„Durchschnittlich sind es 50 Jungen und Mädchen an jedem Tag, die laut Polizeilicher Kriminalstatistik vergangenes Jahr sexuelle Gewalt über sich ergehen lassen mussten. Sechs von diesen 50 Kindern waren dabei jünger als sechs Jahre. Das sind erschreckende und zugleich beschämende Zahlen. Zu viele Kinder und Jugendliche mussten Erfahrungen mit sexueller Gewalt durchmachen – im familiären Bereich, im sozialen Umfeld oder im digitalen Raum. Es macht uns alle sehr betroffen. Wir geben endlich eine klare Antwort. Mit dem Antimissbrauchsbeauftragtengesetz verfolgen wir vier Ziele: Das Amt der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen verankern wir gesetzlich und damit dauerhaft. Wir holen die Anliegen der Betroffenen in die Mitte der Gesellschaft. Wir verbessern die Möglichkeiten der Aufarbeitung. Und wir stärken Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz.“

Bundesfamilienministerin Lisa Paus:

Das sind die wesentlichen Regelungsinhalte des Gesetzentwurfs

Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen stärkent:

Mit einer oder einem vom Parlament gewählten Unabhängigen Bundesbeauftragten, dem dort eingerichteten Betroffenenrat und der Unabhängigen Aufarbeitungskommission sichert die Bundesregierung auf Dauer wichtige Strukturen, die sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen erschweren. Das Amt wird die zentrale Stelle auf Bundesebene für die Anliegen von Betroffenen und deren Angehörige, für Fachleute aus Praxis und Wissenschaft sowie für alle Menschen in Politik und Gesellschaft, die sich gegen sexuelle Gewalt engagieren. Neu ist ein umfassender regelmäßiger Lagebericht an das Parlament zum Ausmaß sexuellen Kindesmissbrauchs, zu Fragen des Schutzes, der Hilfen sowie der Forschung und Aufarbeitung. Die Daten dafür wird ein neues Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen liefern.

Betroffenen-Beteiligung und verbesserte Aufarbeitung:

Die Unabhängige Aufarbeitungskommission arbeitet seit 2016 daran, Strukturen in Institutionen, Familien oder im sozialen Umfeld aufzudecken, die sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ermöglicht haben. Sie führt insbesondere Anhörungen von Betroffenen durch. Darüber hinaus wird für Betroffene ein neues Beratungssystem geschaffen. Das soll diese bei der Aufarbeitung der eigenen Geschichte unterstützen und begleiten. In der Kinder- und Jugendhilfe sollen Akteneinsichts- und Auskunftsrechte verbessert werden. Außerdem soll die Durchführung von wissenschaftlichen Fallanalysen verbindlich geregelt werden, um aus problematischen Kinderschutzverläufen für die Zukunft zu lernen.

Mehr Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz:

Mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll erstmals eine Bundesbehörde den Auftrag zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs erhalten. Durch Sensibilisierung, Aufklärung und Qualifizierung kann sexuelle Gewalt früher aufgedeckt und verhindert werden. In allen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe sollen Fallanalysen zum verbindlichen Qualitätsmerkmal werden. So lässt sich aus problematischen Kinderschutzverläufen lernen. Um den Kinderschutz interdisziplinär zu stärken, wird ein telefonisches Beratungsangebot im medizinischen Kinderschutz verankert.

Gesetze

Anlagen

Weitere Informationen

Externe Links

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend




Jedes 10. Schweizer Kind erhält Ohrfeigen

Studie offenbart Realität in Schweizer Kinderzimmern – Gewaltfreiheit noch nicht im Gesetz verankert

Laut der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen hat jedes Kind das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. In Deutschland wurde dies 2001 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert, in Österreich existiert das Gewaltverbot sogar schon seit 1989. In der Schweiz dagegen gibt es kein Verbot von Körperstrafen in der Erziehung. Dabei hatten auch die Eidgenossen im Jahre 1997 die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert und sich verpflichtet, sie umzusetzen.

Studie der Universität Freiburg

Dass sollte das nun bald geschehen. Nachdem die Schweiz von internationalen Gremien bereits wegen „Untätigkeit“ gerügt wurde, hat der Schweizer Bundesrat im Sommer das Gewaltverbot angekündigt.

Eine aktuelle Studie der Universität Freiburg im gleichnamigen Schweizer Kanton unter 1.605 Schweizer Müttern und Vätern gibt nun Aufschluss über den Erziehungsalltag in den Familien. „160.000 Kinder haben Eltern, die Ohrfeigen“ titelt die Sonntagszeitung, der die Studie vorliegt. Während danach 62 Prozent der Eltern angeben, nie körperliche Gewalt einzusetzen, sind es immerhin 38 Prozent, die dies tun. Dazu gehören bei 10 Prozent der Mädchen und Jungen (160.000 Kinder) Ohrfeigen, Schläge auf den Hintern erhalten knapp 19 Prozent (etwa 300.000), kalt abgeduscht werden etwa 3 Prozent (48.000) und zwei Prozent (32.000 Kinder) erhalten Prügel mit Gegenständen. „Noch mehr Kinder und Jugendliche werden von ihren Eltern beschimpft, beleidigt, gedemütigt oder über längere Zeit ins Zimmer eingesperrt. Mehr als die Hälfte der Eltern, 60 Prozent, setzen solche Strafmaßnahmen ein.“, heißt es im Bericht der Sonntagszeitung.

Gewaltverbot: „gesetzliche Verankerung der anti-autoritären Hippie-Erziehung“

In das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) soll nun die Formulierung: Eltern haben das Kind „ohne Anwendung von körperlichen Bestrafungen und anderen Formen entwürdigender Gewalt zu erziehen“. Die Diskussion darüber wird seither recht emotional geführt: So hat laut einem Bericht der Schweizer Zeitung „20 Minuten“ unter anderem der Aargauer Nationalrat der Schweizerischen Volkspartei (SVP), Andreas Glarner, das geplante Gesetz als „gesetzliche Verankerung der anti-autoritären Hippie-Erziehung“ bezeichnet.

Die SVP ist mit 28,6 Prozent der am 22. Oktober 2023 abgegebenen Stimmen in der Schweiz die stärkste Partei und legt sogar drei Prozentpunkte zu.

Gewaltverbot im Gesetz sorgt nicht für Gewaltverzicht in der Erziehung

Das Gewaltverbot im Gesetz bedeutet eine gesellschaftliche Ächtung von Gewalt in der Erziehung. Verhindern kann es sie nicht. Das belegen zahlreiche Studien weltweit. Erst 2020 zeigte eine breit angelegte Studie von UNICEF zum Tag der Kinderrechte, dass noch immer jeder sechste Deutsche Ohrfeigen in der Erziehung für angebracht hält. Jeder zweite meint, dass ein Klaps auf den Po noch keinem Kind geschadet habe. In Österreich zeigt sich zwar ein besseres Bild. Aber auch hier halten viele Gewalt noch für ein probates Erziehungsmittel: Laut einer Studie des Gallup-Instituts von 2020 hält noch immer jeder fünfte Österreicher leichte körperliche Strafen nicht für bedenklich und etwa gleich viele sehen drastischere Maßnahmen als notwendige Erziehungsmittel. Insofern scheinen die alltäglichen Verhältnisse in der Schweiz zumindest noch besser als in Deutschland zu sein.

Dabei wird in allen drei Ländern Gewalt nach wie vor primär mit körperlicher Gewalt in Verbindung gebracht. Andere Formen der Gewalt werden oftmals bagatellisiert.

Gernot Körner