Der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung braucht eine Reform

Das Entwurf zur Kindergrundsicherung muss als nach erstem guten Schritt nachgebessert werden

Vorrangiges Ziel der Kindergrundsicherung ist es, die seit Jahren bestehende Kinder- und Jugendarmut zu verringern. Denn in Deutschland sind 3 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und weitere 1,5 Millionen junge Erwachsene von 18 bis 24 Jahren armutsgefährdet. An welchen Stellen der aktuelle Gesetzentwurf noch nachgebessert werden könnte, um dieses Ziel zu erreichen, zeigen die Bertelsmann Stiftung in einem Policy Brief.

Der Gesetzentwurf ist ein erster wichtiger Schritt, Leistungen für junge Menschen zusammenzufassen und Familien zu entlasten. Insbesondere werden Kinder, deren Eltern Bürgergeld beziehen, endlich aus diesem System des „Förderns und Forderns“ herausgelöst und haben wie alle anderen Kinder auch Anspruch auf eine einheitliche Leistung: die Kindergrundsicherung. Doch um Kinder- und Jugendarmut wirksam zu vermeiden, muss aus Sicht der Bertelsmann Stiftung nachgebessert werden. In ihrem Policy Brief zeigt sie, wo und wie jetzt die Weichen für die junge Generation richtiggestellt werden sollten.

Neuberechnung der Existenzsicherung

Im Gesetz solle perspektivisch eine echte Neubestimmung der existenzsichernden Leistungen für Kinder und Jugendliche angelegt werden, die auf ihren Bedarfen fuße, fordert die Stiftung. Dabei müssten sie selbst beteiligt und befragt werden.

„Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern Expert:innen ihres eigenen Lebens. Sie können sehr gut darüber Auskunft geben, was sie brauchen – das zeigt die Forschung. Sie haben ein Recht darauf, dass die Politik ihnen zuhört und ihre Bedarfe berücksichtigt.“, sagt Anette Stein – Director Bildung und Next Generation Bertelsmann Stiftung.

Bildung und Teilhabe

Der Bildungs- und Teilhabebetrag von 15 Euro im Monat habe keine empirische Basis, sei realitätsfremd und nachweislich zu gering. Die dafür vorgesehene Nachweispflicht solle entfallen, um bürokratischen Aufwand und Verwaltungskosten zu verringern.

Kinder in alleinerziehenden und getrenntlebenden Familien ausreichend unterstützen

Kinder in alleinerziehenden Familien sind besonders häufig von Armut betroffen. Und das, obwohl drei Viertel der alleinerziehenden Mütter erwerbstätig sind, dabei sogar häufiger in Vollzeit als Mütter in Paarfamilien. Die Kindergrundsicherung müsse diese Gruppe besonders im Blick haben, so die Bertelsmann Stiftung, wenn sie wirklich Armut vermeiden wolle. Daher müssten die strengeren Anrechnungsregeln von höherem Unterhalt, die Anknüpfung des Unterhaltsvorschusses an die Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils und auch die Übertragung der temporären Bedarfsgemeinschaft auf die Kindergrundsicherung zurückgenommen werden.

Den Policy-Brief finden Sie hier: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/kindergrundsicherung-weichen-jetzt-richtig-stellen

„Alleinerziehende brauchen keine Erwerbsanreize und die Ungleichbehandlung von Kindern beim Unterhaltsvorschuss nach dem Alter und dem Erwerbsumfang der alleinerziehenden Elternteile ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich.“, erklärt Prof.in Dr. Anne Lenze – Hochschule Darmstadt, Professorin für Sozialrecht.

„Die gestaffelten Anrechnungssätze bei höherem Unterhalt werden in der Realität meist gar nicht erreicht, für einige Alleinerziehende bedeuten sie jedoch eine Schlechterstellung, die durch die Kindergrundsicherung ja eigentlich vermieden werden soll. Die Sinnhaftigkeit dieser komplizierten Regelung erschließt sich nicht.“, sagt Dr. Holger Stichnoth – ZEW Mannheim, Senior Researcher und stellvertretender Leiter des Forschungsbereichs Soziale Sicherung und Verteilung

Kinder im Asylbewerberleistungsgesetz mit einbeziehen

Alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland haben laut UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf gutes, gesundes Aufwachsen und soziale Teilhabe. Daher müssten auch Kinder und Jugendliche, die bislang unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, Anspruch auf Kindergrundsicherung haben.

„Kinder haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe, auch wenn sie noch keinen sicheren Aufenthaltsstatus haben. Die UN-Kinderrechtskonvention ist hier sehr klar. Kinder im Asylbewerberleistungsbezug nach ihrer Ankunft in Deutschland nicht in die Kindergrundsicherung einzubeziehen, untergräbt alle Integrationsbemühungen und beraubt sie wichtiger Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten.“, sagt Prof.in Dr. Sabine Andresen – Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main, Professorin für Sozialpädagogik und Familienforschung.

Familienservicestellen als Anlaufstellen für alle Kinder, Jugendliche und ihre Familien

Im Gesetz sollte an Familienservicestellen festgehalten werden. Perspektivisch sollten sie nicht nur die Kindergrundsicherung verwalten, sondern zu niedrigschwelligen Anlaufstellen ausgebaut werden, in denen Familien Hilfen aus einer Hand erhalten. Die Jobcenter sind dafür nicht der richtige Ort. Ihr Kernanliegen ist es, die Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Zudem sind die Jobcenter für viele Menschen mit Stigmatisierungsängsten verbunden. Die Kindergrundsicherung darf daher nicht bei den Jobcentern angesiedelt werden. Auch wenn es zunächst einen Verwaltungsumbau und zusätzliche Kosten erfordert, ist dieser Weg richtig, damit die Kindergrundsicherung wirklich bei allen Kindern ankommt.

Bertelsmann Policy Brief untermauert Forderungen der eaf

Wenn Kinder- und Jugendarmut verringert und ein echter Schritt in Richtung „gutes Aufwachsen mit angemessener sozialer Teilhabe für alle Kinder“ Wirklichkeit werden solle, müsse der vorliegende Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung an entscheidenden Punkten überarbeitet werden, fordert auch die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf). Sie sieht sich in dieser Forderung durch die Einschätzung der Bertelsmann Stiftung im Policy Brief der Stiftung klar bestärkt.

„Hier wurde im letzten Jahr eine große Chance vertan!“, kritisiert eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Aber wir bleiben am Ball, damit der Entwurf der Kindergrundsicherung 2024 noch entscheidend verbessert wird: Unsere Vorschläge für einfache Nachbesserungen mit großer Wirkung für Kinder und Jugendliche, insbesondere von alleinerziehenden Eltern, decken sich eins zu eins mit den Forderungen der Bertelsmann Stiftung.“

Bundesgeschäftsführerin Svenja Kraus verweist auf die Stellungnahme der eaf vom November 2023: „Leider haben unsere Forderungen nichts an Aktualität verloren. Wir hoffen, dass hinter den Kulissen genug politischer Wille übrig ist, um noch entscheidende Strippen zu ziehen! Denn immerhin hatte die Ampel zu Beginn der Legislaturperiode eine große sozialpolitische Reform angekündigt. Wenn sie wirklich zulässt, dass diese zu einer Verwaltungsreform schrumpft und weiter jeder Cent für Kinder umgedreht wird, ist dies ein Armutszeugnis für alle beteiligten Parteien.“

Die Prioritäten der eaf für das parlamentarische Verfahren zur Kindergrundsicherung umfassen folgende Punkte:

1. Zusatzbetrag pauschal um 15 Euro Teilhabebetrag und 20 Euro Sofortzuschlag erhöhen
2. Kinder von Alleinerziehenden besser erreichen: vorgesehene Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz streichen, Unterhaltsvorschuss neu berechnen
3. Vorläufigen Umgangsmehrbedarfszuschlag einführen

Quellen: Bertelsmann Stiftung und Pressemitteilung der eaf (evangelische arbeitsgemeinschaft familie)