Inklusion: kaum Engagement seitens der Politik

Bildungsgewerkschaft GEW zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung der Menschen mit Behinderung

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mahnt den Bund, mehr Verantwortung für die Inklusion in der Bildung zu übernehmen. „Statt immer nur auf die Verantwortung der Bundesländer zu verweisen und diesen Flickenteppich zu dulden, schlagen wir vor, eine Enquete-Kommission des Bundestags einzurichten. Diese soll Ziele und Wege für eine menschenrechtskonforme Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erarbeiten“, sagte Anja Bensinger-Stolze, GEW-Vorstandsmitglied Schule, mit Blick auf den heutigen Europäischen Protesttag zur Gleichstellung der Menschen mit Behinderung. „Die schulische Inklusion ist ins Stocken geraten, in einigen Bundesländern sogar rückläufig. 14 Jahre nach der Ratifizierung der UN-BRK durch die Bundesregierung kann man das nur als skandalös bezeichnen.“

Mangel an Zielsetzungen, Maßnahmen, politischer Steuerung, politischem Willen, konkreten Erkenntnissen und Ressourcen

„Wir brauchen einen Pakt für Inklusion!“ appellierte Bensinger-Stolze an die Politik. Sie griff damit einen Vorschlag des Deutschen Instituts für Menschenrechte von Ende 2022 auf. In seinem jüngsten Menschenrechtsbericht zu Deutschland hatte das Institut eine länderübergreifende Gesamtstrategie angemahnt und entsprechende Grundgesetzänderungen sowie einen Bildungsstaatsvertrag zwischen Bund und Ländern gefordert. „Es mangelt an Zielsetzungen, überprüfbaren Maßnahmen, politischer Steuerung, politischem Willen, konkreten Erkenntnissen und vor allem an Ressourcen für Inklusion. Das muss ein Ende haben, wenn wir uns international nicht weiterhin blamieren wollen“, betonte das GEW-Vorstandsmitglied.

Deutschland verstößt gegen Artikel 24 der UN-Konvention

„Deutschland verstößt als Vertragsstaat gegen Artikel 24 der UN-Konvention, mit dem sich die Staaten auf ein Monitoring und eine entsprechende Datenerhebung verpflichtet haben. Aber auch insgesamt kommt eine Reihe von Bundesländern der völkerrechtlichen Verpflichtung, das Schulwesen inklusiver zu gestalten, nicht oder nur unzureichend nach. Dabei gibt es positive Beispiele wie die Stadtstaaten oder Schleswig-Holstein, die zeigen, in welche Richtung es gehen kann – auch wenn es selbst hier noch Luft nach oben gibt“, unterstrich Bensinger-Stolze. Die Exklusionsquote, also der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die weiterhin auf Sonderschulen gehen müssen, sei im Bundesdurchschnitt kaum gesunken, in manchen steige er sogar. Auch das Elternwahlrecht der Schulform für die Kinder führe nicht dazu, Inklusion zu fördern, sondern zementiere das Sonderschulwesen eher. „Ein echtes Wahlrecht setzt die gleichwertige Ausstattung von allgemeiner Schule und Sonderschule voraus. Gleichwertige Lebensverhältnisse und Bildungschancen zu erreichen, setzt bundesweite Kriterien und eine Gesamtstrategie voraus“, sagte Bensinger-Stolze.

Das allgemeine Schulsystem muss transformiert werden

„Die Zahl der Sonderschulen zu reduzieren, ist das eine. Andererseits muss aber auch das allgemeine Schulsystem so transformiert werden, dass sich inklusive Bildung barrierefrei und diskriminierungsfrei entwickeln kann. Denn eins ist klar: Das gegliederte Schulsystem mit der frühen Selektion der Kinder auf verschiedenwertige Schulformen ist eine der hartnäckigsten Barrieren für die Inklusion“, hob die Gewerkschafterin hervor. Alle Schulen müssten sich zu Lernorten weiterentwickeln, in denen alle Kinder und Jugendlichen in ihrer Unterschiedlichkeit willkommen sind und individuell gefördert werden. Positive bundespolitische Akzente wie das Startchancenprogramm der Bundesregierung für benachteiligte Schulen müssten konzeptionell und steuerungspolitisch viel stärker mit diesen Dimensionen der Schulentwicklung verknüpft werden, um nicht als „sozialer Notnagel“ zu enden.

Quelle: Pressemitteilung GEW




So sieht das Tarifergebnis im Detail aus – auch Beamte profitieren

GEW zum Abschluss der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat das Tarifergebnis für die im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen Beschäftigten als „guten Kompromiss“ bezeichnet.

„Die Beschäftigten haben ab Juni deutlich mehr Geld in der Tasche, um die aktuellen Preissteigerungen auffangen zu können. Ab März 2024 werden die Reallöhne stabilisiert, denn die Gehälter steigen spürbar. Das ist angesichts der Rekordinflation auch dringend notwendig“, sagte GEW-Vorsitzende Maike Finnern nach Abschluss der Verhandlungen am Sonnabend in Potsdam. „Die Schlichtungsempfehlung vom 15. April war – trotz Licht und Schatten – eine gute Verhandlungsgrundlage für die vierte Runde. Sie hat Bewegung in die Verhandlungen und gegenüber den letzten Vorschlägen der Arbeitgeber substanzielle Verbesserungen gebracht.“

Das Tarifergebnis

  • Inflationsausgleichsgeld: 1.240 Euro im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro. Die Zahlungen aus dem Inflationsausgleich summieren sich auf insgesamt 3.000 Euro. Sie sind steuer- und abgabenfrei.
  • Die Gehälter steigen ab dem 1. März 2024 zunächst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent. Wenn diese Erhöhung nicht 340 Euro erreicht, wird das alte Gehalt um 340 Euro aufgestockt.
  • Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt zwei Jahre (rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024).
  • Die Tarifeinigung soll zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Pensionärinnen und Pensionäre übertragen werden.

Verhandlungen für 2,5 Millionen Beschäftigte

Die Gewerkschaften haben für rund 2,5 Millionen Beschäftigte verhandelt. Im Organisationsbereich der GEW für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsbereich, beispielsweise für Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialarbeiterinnen und -arbeiter. Das Ergebnis der Tarifrunde gilt auch für Beschäftige an bundesunmittelbaren Forschungseinrichtungen und Bundeswehrfachschulen sowie für die kommunalen Lehrkräfte in Bayern. Ver.di hat die Verhandlungsführerschaft für die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Quelle: Pressemitteilung GEW




GEW: „Gewerkschaften erklären Scheitern der Verhandlungen“

Bildungsgewerkschaft zur Tarifrunde für die im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen Beschäftigten

Die Gewerkschaften haben die Tarifverhandlungen für die im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen Beschäftigten nach der dritten Runde einstimmig für gescheitert erklärt. „Obwohl es in den Verhandlungen Bewegung gegeben hat, gab es nicht-überbrückbare Gegensätze. Das wichtigste Ziel der Gewerkschaften, ein hoher Mindestbetrag für die Beschäftigten, der dafür sorgt, dass die Gehälter mit der Inflation Schritt halten, war nicht zu erreichen. Dafür lagen die Positionen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern zu weit auseinander. Die Arbeitgeber waren für eine sozial gerechte Lösung nicht bereit“, sagte Maike Finnern, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), in Potsdam.

Die Gewerkschaften fordern 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro monatlich mehr Gehalt. In der zweiten Verhandlungsrunde hatten die Arbeitgeber ein völlig inakzeptables Angebot vorgelegt, das weitere deutliche Reallohnverluste der Beschäftigten zur Folge gehabt hätte. Ein weiteres Angebot legten sie in der dritten Verhandlungsrunde nicht vor.

Die Gewerkschaften verhandeln für rund 2,5 Millionen Beschäftigte. Im Organisationsbereich der GEW wird für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsbereich verhandelt, beispielsweise für Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialarbeiterinnen und -arbeiter. Das Ergebnis der Tarifrunde gilt aber auch für Beschäftige an bundesunmittelbaren Forschungseinrichtungen und Bundeswehrfachschulen sowie für die kommunalen Lehrkräfte in Bayern.

Ver.di hat die Verhandlungsführerschaft für die Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Quelle: GEW




Bündnis für Kita-Qualitätsgesetz: Jetzt die Weichen stellen!

Bündnis stellt fest: „Bundesratsempfehlungen weichen Regierungsentwurf entscheidend auf“ 

Das Bündnis für ein „Kita-Qualitätsgesetz”, das der AWO-Bundesverband, der KTK-Bundesverband und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) tragen, stellt fest, dass die Empfehlungen zum Entwurf des Zweiten Kita-Qualitätsgesetzes (Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung) „weit hinter den Qualitätsanforderungen zurückbleiben“. Die Empfehlungen sollen nun im Bundesrat beraten werden. Der Ende August veröffentlichte Entwurf der Bundesregierung beinhalte hilfreiche Ansätze, um die Qualität in der Kindertagesbetreuung bundesweit zu verbessern. Er könne aber nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einem echten Qualitätsgesetz sein. Die nun diskutierten Änderungsempfehlungen aus der Länderkammer „weichen das Regierungspapier entscheidend auf“.

GEW: Rückschritt im Qualitätsdialog

Die Haltung einzelner Länder und Kommunen ist ein Rückschritt im Qualitätsdialog für eine zukunftsfähige frühkindliche Bildung”, sagt Doreen Siebernik, GEW-Vorstandsmitglied für Jugendhilfe und Sozialarbeit, am Donnerstag in Frankfurt a.M. „Seit Jahren hat das Qualitätsbündnis darauf gedrängt, den Fokus auf bildungspolitische Qualitätsaspekte zu legen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Bund in der kommenden Periode genau das in den Blick nehmen will”, so Siebernik weiter „Die Forderung der Länder, weiter auch in Beitragsfreiheit der Eltern statt in Maßnahmen in Handlungsfeldern von vorrangiger Bedeutung investieren zu dürfen, geht in die völlig falsche Richtung. Damit verabschieden sich einzelne Länder von der Qualitätsverbesserung.”

Unverständnis auch beim KTK

Auch Domkapitular Clemens Bieber, Vorsitzender des KTK-Bundesverbandes, äußert Unverständnis über die Stoßrichtung der Bundesrats-Empfehlungen. „Jetzt ist es dringend notwendig, an einem Strang zu ziehen und das System mit Investitionen in Struktur und Personal zu stabilisieren“, betont Bieber. „Und es kommt jetzt auf Hilfe an, die bei den Familien ankommt. Gerade eine bundesweit verpflichtende Staffelung der Kostenbeiträge für die Kindertagesbetreuung, wie im Entwurf der Bundesregierung vorgesehen, würde viele Familien entlasten, die es in diesen Zeiten besonders nötig haben.“

Bundesrat muss zustimmen

„Wir fordern, dass der Bundesrat dem Gesetzesentwurf der Regierung zustimmt, ohne die Empfehlungen zu berücksichtigen”, unterstreicht Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes. „Der Entwurf ist bei weitem nicht perfekt. Es ist klar, dass wir in der frühen Bildung in einer außerordentlich kritischen Situation sind. Bis 2030 fehlen mehr als 100 000 Fachkräfte in den Kitas, der Rechtsanspruch auf den schulischen Ganztag zeichnet sich am Horizont ab und wir stellen ein enormes regionales Auseinanderklaffen in der quantitativen sowie qualitativen Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung fest. Genau deshalb müssen jetzt die Weichen für ein echtes Qualitätsentwicklungsgesetz gestellt werden”, sagt Naidu abschließend. 

Quelle: Pressemitteilung GEW




50.000 Unterschriften für den Erhalt der Sprach-Kitas gesucht

GEW: „Keine Einsparungen auf Kosten der frühkindlichen Bildung – mit Weitblick in die Zukunft investieren!“

„Wir machen uns gemeinsam für Erhalt und Ausbau des Programms stark, weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“, sagt Doreen Siebernik, Vorstandsmitglied der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). „Tausende Fachkräfte, Kinder und Familien werden im Ungewissen gelassen und sind sehr besorgt. In den Kitas gibt es viel Unverständnis und Wut über die Prioritätensetzung der Bundesregierung. Es ist ein katastrophales Zeichen und eine bittere Enttäuschung für all jene, die Hoffnungen in die Ampel-Koalition gesetzt haben.“

„Der Spracherwerb ist das Grundgerüst für erfolgreiches Lernen.“

In den Bundesländern werde gerade hektisch versucht, gewachsene Strukturen aus Eigenmitteln zu retten. Jedoch fehle es an Geld. Die Folge: Die Mittel müssten an anderer Stelle eingespart werden. „Anstatt die frühkindliche Bildung zukunftsfähig zu machen, hat die Bundesregierung einen Verteilungskampf in Gang gesetzt“, betont Siebernik. Es sei kaum abzusehen, welchen enormen Schaden die Pläne anrichten und wie viele qualifizierte Fachkräfte das Arbeitsfeld perspektivisch verlassen werden. Es sei skandalös, so Siebernik, dass die Bundesregierung hunderttausenden Kindern die Startchancen in unserer Republik dramatisch verschlechtern wolle: „Der Spracherwerb ist das Grundgerüst für erfolgreiches Lernen.“

Noch im Koalitionsvertrag Weiterentwicklung angekündigt

Noch im Koalitionsvertrag hatten die Parteien der Ampelregierung angekündigt, das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ weiterzuentwickeln und zu verstetigen. Im Haushaltsentwurf für 2023 sind jedoch keine Gelder eingestellt. Damit würde das Programm Ende 2022 auslaufen.

Die Kampagne „Sprach-Kitas retten“ macht sich für die Fortsetzung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ stark. Zentrales Element der Kampagne ist eine Petition an den Bundestag, die unter diesem Link aufgerufen und unterzeichnet werden kann https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2022/_08/_01/Petition_137016.nc.html

Ziel sind 50 000 Unterschriften in vier Wochen, damit es im Bundestag eine öffentliche Anhörung gibt. Homepage zur Kampagnenseite: www.sprachkitas-retten.de




GEW: „Die Fortschritts-Koalition hat den Rückwärtsgang eingelegt“

Bildungsgewerkschaft zum geplanten Ende des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“

Die GEW hat die Pläne der Ampel-Koalition, das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ zu beenden, scharf kritisiert. „Auf Sonntagsreden heben die Politikerinnen und Politiker die Bedeutung der frühkindlichen Bildung hervor. Am nächsten Tag stellen sie keine Gelder mehr für hochwertige Förderprogramme bereit. Die Fachkräfte schütteln darüber frustriert den Kopf“, sagte Doreen Siebernik, GEW-Vorstandsmitglied für Jugendhilfe und Sozialarbeit, am Mittwoch in Frankfurt a.M. 

Tausende Fachkräfte im Ungewissen

Nach 11 erfolgreichen Jahren bleibe bei den Kolleginnen und Kollegen in den Bildungseinrichtungen vor allem Frustration und Enttäuschung zurück. „Tausende Fachkräfte werden im Ungewissen gelassen. Sie wissen nicht, wie es mit ihrer Anstellung weitergeht“, sagte Siebernik. Die warf der Bundesregierung den Bruch des Koalitionsvertrages vor. Die Ampel-Koalition sei mit dem Versprechen gestartet, die Bildungsausgaben zu erhöhen und das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ weiterzuentwickeln und zu verstetigen. Nun werde einfach auf das sogenannte Gute-Kita-Gesetz verwiesen. Das Finanzvolumen im Gute-Kita-Gesetz berücksichtige dabei nicht die Förderung aus den dem Bundesprogramm ‚Sprach-Kitas‘. Dies sei ein Konstruktionsfehler. „Der Bund schiebt die Verantwortung für die sprachliche Bildung als festen Bestandteil in der Kindertagesbetreuung einfach den Ländern zu. Diese sollen nun abwägen, welchen Qualitätsbaustein sie umsetzen können und was gestrichen werden muss. Das gleicht einem Flickenteppich der Qualität in den Kitas.“ Gerade nach den Erfahrungen aus der Pandemie und den weltweiten Fluchtbewegungen grenze es an Realitätsverweigerung solch ein erfolgreiches Programm einzustellen, so die GEW-Kita-Expertin.

Wort halten!

Siebernik forderte Bundesfinanzminister Lindner dazu auf, Wort zu halten: „Von der Bundesregierung erwarten wir, dass die fehlenden knapp 240 Millionen Euro für die Unterstützung der Sprachbildung und Inklusion von Kindern in Kitas durch das Bundesprogramm, wie im Koalitionsvertrag beschlossen, verstetigt werden. Der Finanzminister ist Teil der sogenannten ‚Fortschrittskoalition‘ und muss jetzt im Interesse der Kinder liefern.“

Info: In einem Schreiben an die Einrichtungen hat das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) klargestellt, dass der aktuelle Entwurf des Bundeshaushaltes 2023 keine weiteren Mittel für das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ bereitstellt. Mit dem Programm förderte das Bundesfamilienministerium elf Jahre lang alltagsintegrierte sprachliche Bildung als festen Bestandteil in der Kindertagesbetreuung. Mehrere Tausend Fachkräfte in Kindertagesstätten sind davon betroffen.

Mehr dazu unter: https://sprach-kitas.plattform-spi.de/goto.php?target=file_127254&client_id=inno

Quelle: Pressemitteilung GEW




GEW: Hochwertiger Ganztag nur mit massiven Investitionen möglich

Bildungsgewerkschaft und Kinderhilfswerk zum „Fachkräfte-Radar für Kita und Grundschule 2022“

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sieht sich mit Blick auf den „Fachkräfte-Radar für Kita und Grundschule 2022“ darin bestätigt, dass der ab 2026 geltende Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule ein gesellschaftspolitischer Kraftakt werden wird. „Die Zahlen der Bertelsmann-Studie zeigen deutlich, dass unser frühkindliches Bildungssystem vor dem Kollaps steht und wir jetzt unbedingt handeln müssen“, sagte Doreen Siebernik, GEW-Vorstandsmitglied für Jugendhilfe und Sozialarbeit. Einen hochwertigen Ganztag in der Grundschule könne es nicht ohne massive Investitionen in Fachkräfte, Qualität und Ausbau geben, so Siebernik.

Wichtiger Beitrag für eine demokratische und offene Gesellschaft

„Die Kolleginnen und Kollegen in den Kitas und Schulen leisten täglich trotz enormer Belastungen einen wichtigen Beitrag für eine demokratische und offene Gesellschaft, aber sie sind nach den kräftezehrenden Herausforderungen der letzten Jahre am Limit!“ Es fehle überall Personal und Nachwuchs, das bestätige die heute vorgelegte Prognose, so die GEW-Kita-Expertin. „Durch das fehlende Personal entsteht ein zweites Problem. Die Arbeitsbelastung ist vielfach zu hoch. Dieser Zustand ist nicht mehr akzeptabel und wird sich mit Blick auf die demographische Entwicklung und den Berechnungen zu Bedarfen und Personalressourcen, insbesondere im Westen der Republik, in den nächsten zehn Jahren dramatisch zuspitzen“, so Siebernik.

Langfristig angelegte Fachkräfteoffensive

„Wir brauchen jetzt eine langfristig angelegte Fachkräfteoffensive vom Bund und den Ländern“, ergänzte Anja Bensinger-Stolze, GEW-Vorstandsmitglied für den Organisationsbereich Schule. Sie wies auf blinde Flecken in der Prognose hin: „Es ist unglaublich, dass wir bundesweit keinen empirischen Überblick haben, welche Berufsgruppen überhaupt derzeit im Ganztag beschäftigt und inwieweit diese prekär beschäftigt sind.“ Um der Entwicklung zum schulischen Ganztag an Grundschulen und dem Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung gerecht zu werden, müsse der Bund jetzt die qualitativen Rahmenbedingungen setzen und im Zuge dessen eine qualitative Datengrundlage schaffen. „Das Problem lässt sich nicht aussitzen. Die Arbeitsbedingungen müssen zügig verbessert werden, um die Arbeitsfelder Kita und Schule wieder attraktiv zu machen. Des Weiteren braucht es besonders im Westen der Republik einen koordinierten und bedarfsgerechten Ausbau der Plätze“, kritisierte Bensinger-Stolze abschließend.

Qualitätssicherung

Auch das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) fordert anlässlich des Fachkräfte-Radars von Bund, Ländern und Kommunen größere Kraftanstrengungen, damit bis zum Jahr 2030 jedem Grundschulkind ein qualitativ hochwertiger Platz in der Ganztagsbetreuung zur Verfügung stehe. Aus Sicht der DKHW muss sich der Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen konsequent an den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention ausrichten. Ein rein quantitativer Ausbau von Betreuungsplätzen ohne ausreichende Qualitätssicherung widerspräche der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls. Alle Anstrengungen in der Qualitätsentwicklung für Kita und Hort müssten sich daher vorrangig am psychischen und physischen Wohlergehen der Kinder messen lassen und das Ganztagsangebot explizit an demokratischen Grundprinzipien ausrichten. Hierfür brauche es klare, deutschlandweit einheitliche Rahmenvorgaben durch den Bund, um die Qualität dieser Betreuungsplätze nachhaltig sicherzustellen, so das DKHW in einer Mitteilung.




GEW: „Ungleiches ungleich behandeln!“

Abschlusspressekonferenz des außerordentlichen Gewerkschaftstages der Bildungsgewerkschaft

„Ungleiches muss ungleich behandelt werden! Wir müssen endlich dafür sorgen, dass die Gelder da ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden: in benachteiligten Stadtvierteln und Regionen. Dafür haben wir einen neuen Verteilungsschlüssel entwickelt, der für mehr Chancengleichheit sorgt“, sagte GEW-Vorsitzende Maike Finnern während der Abschlusspressekonferenz des außerordentlichen Gewerkschaftstages der Bildungsgewerkschaft am Freitag in Leipzig. Dieser Schlüssel nehme die unterschiedliche Wirtschaftskraft der Länder in den Blick. Er berücksichtige die Kriterien Finanzleistung, soziale Bedürftigkeit sowie Bildungsstand der Menschen und Bevölkerungsstruktur. Die Berechnung der Verteilung der Mittel erfolge bundesweit und könne bis auf die lokale Ebene heruntergebrochen werden. „Es ist nicht akzeptabel, dass Bildungserfolg und Lebenschancen der Menschen von der Postleitzahl abhängen“, betonte Finnern.

Königsteiner Schlüssel lenkt Gelder in falsche Kanäle

Sie erläuterte, dass der „Königsteiner Schlüssel“, nach dem zurzeit Bundesmittel verteilt werden, Gelder in die falschen Kanäle lenke. „Aktuell gilt das Matthäus-Prinzip: Wer hat, dem wird gegeben. Die Folge: Schülerinnen und Schüler erhalten in Bayern im Schnitt 910 Euro für digitale Endgeräte, in Bremen mit viel mehr ärmeren Familien aber nur 228 Euro“, unterstrich die GEW-Vorsitzende. Der Grund: Der „Königsteiner Schlüssel“ verteile die Bundesmittel zu zwei Dritteln nach dem Steueraufkommen und zu einem Drittel nach der Bevölkerungszahl an die Länder. „Wir mahnen Bund und Länder, unverzüglich Verhandlungen zu einem sozial gerechten Verteilungsmodus aufzunehmen und den ‚Königsteiner Schlüssel‘ einzumotten. Dafür stellen wir unsere Studie mit Vorschlägen für einen anderen Verteilungsschlüssel gerne als Grundlage zur Verfügung“, hob Finnern hervor. Sie forderte die Ampelregierung auf, die Bundesmittel für die – im Koalitionsvertrag vereinbarte – finanzielle Förderung von mehr als 4.000 allgemein- und berufsbildenden Schulen nach einem gerechten, sozial-indizierten Verteilungsschlüssel an die Länder auszuzahlen.

Integration geflüchteter Kinder

„Bildung kann nicht warten“, stellte Uschi Kruse, Vorsitzende der GEW Sachsen, mit Blick auf die Integration geflüchteter Kinder und Jugendlicher in die Bildungseinrichtungen in Deutschland fest. „Unsere Kitas und Schulen müssen ein sicherer Zufluchtsort für alle Geflüchteten sein. Gerade traumatisierte Kinder brauchen besonders gut ausgestattete Bildungseinrichtungen. Bund und Länder müssen die Voraussetzungen schaffen, damit alle geflüchteten Kinder und jungen Menschen so schnell wie möglich in Kitas, Schulen, Hochschulen oder eine berufliche Qualifizierung aufgenommen werden können.“

Die Lehrenden sind nach gut zwei Jahren Corona-Pandemie vor dem Hintergrund eines dramatischen Fachkräftemangels am Limit. Für ihr weiteres Engagement brauchen sie dringend zusätzliche Unterstützung. „Wir erwarten, dass über 400.000 Kinder und Jugendliche aus der Ukraine in Schulen und Kitas integriert werden sollen, schon jetzt sind weit über 100.000 in der Bundesrepublik angekommen“, sagte Kruse. Deshalb benötigten die Bildungseinrichtungen dringend mehr finanzielle Mittel für Fachkräfte, Räume und Ausstattung, um ein gutes Bildungs- und Betreuungsangebot anzubieten. An Schulen würden vor allem Lehrkräfte für Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache (DaZ), Sozialarbeitende, Schulpsychologinnen und -psychologen, Fachkräfte für Traumata sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher gebraucht.

Für den Einstieg der Schülerinnen und Schüler müssten ausreichend Willkommens-, Intensiv- oder Vorbereitungsklassen eingerichtet werden. Allerdings müsse dafür gesorgt werden, so die GEW-Landesvorsitzende, dass die Lernenden möglichst schnell am Regelunterricht teilnehmen können. Wichtig sei, dass ihnen von Anfang an Deutsch als Zweitsprache angeboten wird.

„Geflüchtete Lehrerinnen und Lehrer sowie pädagogische Fachkräfte müssen schnell und niedrigschwellig an Schulen und Kitas einen Arbeitsplatz bekommen. Dabei müssen ihre Qualifikationen unbürokratisch anerkannt und mögliche (Nach-)Qualifizierungen angeboten werden“, betonte Kruse. Dazu gehörten kostenfreie, berufsspezifische Sprachkurse für Pädagoginnen und Pädagogen.

Quelle: Pressemitteilung GEW