Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch steigen weiter an

BKA-Präsident: Gestiegenes Hinweisaufkommen trägt zur Aufhellung des Dunkelfeldes bei

Die Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zu Gewalttaten gegen Kinder ist alljährlich eine traurige Angelegenheit. In diesem Jahr mussten die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus und der Präsident des Bundeskriminalamtes Holger Münch neue, besorgniserregende Höchstwerte vermelden.

Pro Schulklasse wohl ein bis zwei Kinder betroffen

Laut PKS sind im Jahr 2021 die Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch um 6,3 Prozent auf über 15.500 Fälle gestiegen. Einen Anstieg um 108,8 Prozent auf 39.171 Fälle gab es bei den Fällen bezüglich Herstellung, Besitz und Verbreitung kinderpornografischen Materials. Die jährlichen PKS-Zahlen geben die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie ausermittelten Delikte an. Die Dunkelziffer insgesamt und auch der Anteil an Straftaten, von denen die Polizei keine Kenntnis erhält, ist nach aktuellen Erkenntnissen um ein Vielfaches größer. Schätzungen gehen davon aus, dass in Deutschland pro Schulklasse ein bis zwei SchülerInnen von sexueller Gewalt in unterschiedlichsten Lebensbereichen betroffen sind.

Es gilt gewaltige Datenmengen zu verarbeiten

So steckt in der gestiegenen Anzahl an Hinweisen auf solche Verbrechen auch ein Hoffnungsschimmer. Denn letztlich tragen die vielen Hinweise wesentlich zur Aufhellung dieses Dunkelfeldes bei. Dazu erklärte Münch bei der Vorstellung der Statistik: „Das gestiegene Hinweisaufkommen trägt wesentlich zur Aufhellung des großen Dunkelfeldes im Bereich sexueller Missbrauch von Kindern bei. Wir begrüßen das sehr: Schwerste Gewalttaten gegen Kinder und Jugendliche als schwächste Mitglieder der Gesellschaft sind besonders zu ächten, zu verfolgen und zu beenden. Deshalb tun wir alles, um einen möglicherweise noch andauernden Missbrauch frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Die steigende Zahl an Hinweisen bedeutet auch enorme digitale Datenmengen, die polizeilich ausgewertet werden müssen. Wir arbeiten deshalb im BKA ebenso wie in den Länderdienststellen mit Hochdruck daran, unsere technischen sowie personellen Ressourcen auszubauen und unsere Verfahrensabläufe im polizeilichen Verbund weiter zu verbessern. Neben der konsequenten Verfolgung der Taten sind präventive Maßnahmen und erhöhte Unterstützungsleistungen für Kinder von größter Bedeutung: Hierbei sind wir alle gefordert aufmerksam zu bleiben und uns bei einem Verdacht an die Polizei oder an Beratungsstellen und das Jugendamt zu wenden.“

Über 60 Prozent auf europäischen Servern gehostet

Die EU-Kommission veröffentlichte jetzt anlässlich eines Vorschlags für eine neue Verordnung zur wirksamen Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern aktuelle Zahlen, die deutlich machen, dass Europa mittlerweile zu einem Zentrum für Missbrauchsdarstellungen im Netz geworden ist: Über 60 Prozent des weltweiten Materials werden auf europäischen Servern gehostet.

Gemeinsame Strategie für Europa

„Ich hoffe, dass das geplante EU-Zentrum zur Prävention und Bekämpfung der sexuellen Gewalt gegen Kinder bald Realität wird. Wir brauchen hierfür eine gemeinsame Strategie und ein abgestimmtes Vorgehen, insbesondere bei der Strafverfolgung“, sagte die Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Claus. Durch das Zentrum könnten Abgleichdatenbanken zentral gepflegt, unbekanntes Material vorsortiert werden, bei dem besonders schnell gehandelt werden muss, und die nationalen Strafverfolgungsbehörden dadurch entlastet werden. Betroffene sollen zudem künftig erfragen können, ob es Material von ihnen im Netz gibt: Claus: „Für Betroffene wird damit eine langjährige Forderung endlich umgesetzt. Zu wissen, dass Fotos oder Videos von Täternetzwerken oft jahre- oder jahrzehntelang weiterverbreitet werden, kann sehr belastend sein. Deswegen ist es wichtig, dass sie gezielt informiert werden, wenn Material gefunden und gelöscht wird.“

Online-Anbieter in der Pflicht

Auch die Pläne der Europäischen Kommission, Online-Anbieter zu verpflichten, eine Risikobewertung vorzunehmen und auf Anordnung Material im Internet zu sichten, zu melden und zu entfernen, begrüßt Claus grundsätzlich. „Wir müssen aber diskutieren, welche Rechte und Freiheiten im Internet uns elementar wichtig sind – und wo diese Rechte zugunsten des Kinderschutzes und der Rechte von Betroffenen gezielt eingeschränkt werden müssen. Beide Rechtsgüter – Datenschutz und Kinderschutz – müssen wir gut abwägen. Eine anlasslose Durchleuchtung von privater Kommunikation darf nicht das Ziel sein. Gleichzeitig muss uns allen klar sein: Um Kinder und Jugendliche besser zu schützen und fortgesetzte sexuelle Gewalt zu verhindern, müssen Missbrauchsdarstellungen schnell gefunden, gemeldet und gelöscht werden.“

Minderjährige nicht unangemessen zu „kriminalisieren“

Laut PKS hat sich auch die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die Missbrauchsdarstellungen – insbesondere in sozialen Medien – weiterverbreiteten, erwarben, besaßen oder herstellten, in Deutschland seit 2018 mehr als verzehnfacht – von damals 1.373 Tatverdächtigen unter 18 Jahren auf 14.528 Tatverdächtige in 2021. Den meisten Minderjährigen sei nicht bewusst, dass der Besitz oder das Weiterleiten strafbar sei, auch fehle es an dem Bewusstsein, dass hier schwere und schwerste Gewalttaten an anderen Kindern und Jugendlichen verübt würden und die Weiterleitung auch ihre Empfänger schwer traumatisieren könne. Claus: „Gerade über Klassenchats seien die Ermittlungserfolge in dieser Gruppe auch einfacher zu erreichen, da das Unrechtsbewusstsein meist fehlt und deshalb auf Seiten der Minderjährigen keine Anstrengungen zur Vertuschung unternommen werden. Polizei und Beratungsstellen können hier viel zur Aufklärung beitragen. Gefordert sind aber vor allem auch die Eltern und Schulen, um pädagogische Antworten darauf zu finden. Gemeinsam sollten alle dazu beitragen, Minderjährige nicht unangemessen zu „kriminalisieren“.

Weitere Informationen zur PKS finden Sie hier.

Hilfe für Betroffene

Machen Sie sich Sorgen um ein Kind oder suchen für sich selbst Hilfe und Unterstützung? – Sprechen Sie darüber. Auf dem Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch finden Sie vertrauliche und professionelle Hilfe per Telefon, Online-Beratung oder im persönlichen Gespräch durch Fachkräfte, die auf das Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche spezialisiert sind.

Quelle: BKA




Lockdown: Vermutlich höhere Dunkelziffer an Kindeswohlgefährdungen

UKE-Experten sehen Ursache in fehlender sozialer Kontrolle:

Die Fälle von Kindeswohlgefährdungen in deutschen Kinderkliniken und Kinderschutzambulanzen sind im März und April 2020 gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Das ist das Ergebnis einer Studie des Forschungsnetzwerks Medizinischer Kinderschutz des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE).  An der Studie haben 159 Kinderschutzambulanzen und Kinderschutzgruppen in Deutschland teilgenommen. Die Mitarbeitenden des Forschungsnetzwerks vermuten daher, dass die Dunkelziffer von Misshandlung und Vernachlässigung betroffener Kinder weiter gestiegen sein könnte.

Kontrolle in der Pandemie eingeschränkt

„Grund für die anzunehmende Vergrößerung des Dunkelfelds könnte unter anderem die durch den pandemiebedingten Lockdown fehlende soziale Kontrolle sein, die sonst zum Beispiel in Schulen oder Kitas stattfindet. Zeitweise haben auch die Jugendämter und freie Träger der Jugendhilfe wegen des Lockdowns ihre aufsuchende Arbeit deutlich eingeschränkt“, sagt Priv.-Doz. Dr. Silke Pawils, Leiterin Forschungsgruppe Prävention im Kindes- und Jugendalter des Instituts für Medizinische Psychologie.

„Kinder haben in Zeiten der sozialen Isolation weniger Möglichkeiten, Hilfssignale zu senden. Aus anderen Studien wissen wir, dass insbesondere Kinder, die bereits vor der Pandemie von Gewalt betroffen waren, im ersten Lockdown mit höherer Wahrscheinlichkeit erneut betroffen waren“, erklärt Dr. Jo Ewert, Kinderschutzkoordinator in der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin des UKE, und ergänzt: „Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gilt Hinschauen statt Wegschauen. Wenn Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen mit misshandelten oder vernachlässigten Kindern in Kontakt kommen, bietet die Medizinische Kinderschutzhotline unter 0800 19 21 000 fachliche Unterstützung, um Handlungssicherheit zu erlangen. Betroffene können unter 116 111 die Nummer gegen Kummer erreichen um sich beraten zu lassen.“

Erhebungsmethode

In die Studie sind die Daten von deutschlandweit 159 Kinderschutzgruppen und -ambulanzen eingeflossen. Die Daten bilden sowohl den stationären als auch den ambulanten Bereich ab und zeichnen ein klares Bild: In den Ambulanzen ist ein Rückgang von 15 Prozent festzustellen, im stationären Bereich sogar um 20 Prozent im Vergleich zu den Monaten März und April 2019. 

Bezüglich Alter und Geschlecht, sowie dem unterschiedlichen Misshandlungsformen fanden sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum keine signifikanten Unterschiede. Weitere Datenerhebungen zum Thema sind erfolgt und werden derzeit ausgewertet. 

Im Forschungsnetzwerk Medizinischer Kinderschutz am UKE haben sich Ärztinnen und Ärzte sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Institut und der Poliklinik für Medizinische Psychologie, dem Kinderkompetenzzentrum des Instituts für Rechtsmedizin und dem Kinder-UKE zusammengeschlossen, um an der Schnittstelle zwischen Forschung und Patientenversorgung Erkenntnisse im medizinischen Kinderschutz zu gewinnen und die Versorgung der Kinder zu verbessern.

Quelle: UKE




Häusliche Gewalt: Kinder sind immer betroffen!

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Videos, die sich an – mögliche – Täter wenden:

Mit einem eigenen Youtube-Kanal gehen die Männerberatung der AWO Werra-Meißner und das Institut NoMos neue Wege im Kampf gegen Häusliche Gewalt.

„Der ist doch noch so klein, der kriegt doch gar nichts mit“, „die haben doch geschlafen“, „die Kinder waren in einem anderen Zimmer“ – das sind typische Verharmlosungsstrategien, wenn es um Kinder geht, die in Familien leben, in denen Gewalt ausgeübt wird. Dabei geht es nicht immer um Schlagen, Treten, an den Haaren ziehen oder auf den Boden stoßen. Häusliche Gewalt äußert sich auch in schreien, beleidigen, demütigen, bedrohen.

„Die Kinder wissen genau, was passiert“, sagt Ralf Ruhl, Männerberater der AWO im Werra-Meißner-Kreis. „Sie erleben die Spannung zwischen den Eltern, die Aggression – und auch die Angst.“ Insbesondere die Angst eines Elternteils übertrage sich auch auf die Kinder. „Die wollen ja, dass ihre Familie ganz und heil bleibt“, so Robert Moos, TäterInnenberater beim Institut NoMos. Deshalb würden sie sich immer wieder zwischen das streitende Paar stellen und somit oft selbst zur Zielscheibe der Gewalt.

Verantwortung für Taten und Gefühle übernehmen

Moos und Ruhl wenden sich mit ihren Videos bewusst an – potentielle – Täter. Während der Corona-Pandemie konnte ihre Gruppe „Verantwortungstraining für Männer“ nicht stattfinden. „Da haben wir uns gedacht, die Männer sind sehr oft im Internet unterwegs. Aber ein Angebot für Täter gibt es da noch nicht“, so erklärt Ruhl den Beginn des Projekts. „Verantwortungstraining“ nennen sie ihr Angebot. Denn sie wollen, dass Männer – und die stellen immer noch 80 Prozent der Täter beim Delikt Häusliche Gewalt – Verantwortung für ihre Taten und ihre Gefühle übernehmen.

„Wir verurteilen die Tat, nicht den Täter“, sagt Ruhl. Und Moos ergänzt: „Wir wollen wissen, was einen Mann dazu bringt, seiner Frau und seinen Kindern Schaden zuzufügen. Und das, obwohl er behauptet, dass er sie liebt, dass sie für ihn das Wichtigste auf der Welt seien.“

Verhaltensänderung beginnt mit einem Entschluss – eben das Verhalten ändern zu wollen. Ruhl und Moos bieten in ihren Videos nützliche Tools, wie das Krisenthermometer und den Notfallplan. Sie erläutern, was passiert, wenn die Polizei kommt und wie eine Paardynamik entsteht, die Gewalt befördert. Wer es ernst meint damit, seine Kinder gewaltfrei erziehen zu wollen, aber Schwierigkeiten hat, seinen Zorn im Zaum zu halten, der findet in diesen Videos Anleitung und Unterstützung.

Heiner Wacker

Link zum Videokanal Täterberatung Häusliche Gewalt:

Link zum Video Kinder und Häusliche Gewalt:

Link zum Video mit dem Schulsozialarbeiter Manuel Schwab:

Weitere Infos zum Thema Gewalt häusliche Gewalt finden Sie in unserem Bericht über die Studie von UNICEF. In einem anderen Beitrag berichteten wir auch über das neue Video von UNICEF zum Thema Gewalt gegen Kinder.




Jeder Sechste hält Ohrfeigen für angebracht

Neue repräsentative Studie zu Einstellungen zu Körperstrafen:

Vor 20 Jahren, am 8. November 2000, trat in Deutschland das Recht jedes Kindes auf gewaltfreie Erziehung in Kraft. Dieser Schritt hat dazu beigetragen, die Einstellungen zu Körperstrafen in der Erziehung zu verändern und körperliche und psychische Gewalt gegen Kinder zurückzudrängen. Doch trotz dieser positiven Entwicklung sehen viele Menschen in Deutschland körperliche Bestrafung weiter als angebracht an.

So ist jeder Zweite noch immer der Auffassung, dass ein Klaps auf den Hintern noch keinem Kind geschadet habe. Jeder Sechste hält es sogar für angebracht, ein Kind zu ohrfeigen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle repräsentative Studie der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Ulm, UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderschutzbund. Mit einem aufrüttelnden Video ruft UNICEF Deutschland dazu auf, alltägliche Gewalt gegen Kinder nicht länger hinzunehmen.

Bewusstsein gegen Gewalt schärfen

Gemeinsam fordern der Kinder- und Jugendpsychiater und Psychotherapeut Prof. Dr. Jörg M. Fegert, UNICEF Deutschland und der Deutsche Kinderschutzbund, das Bewusstsein für alltägliche Gewalt gegen Kinder zu schärfen und das Recht auf gewaltfreie Erziehung auf allen Ebenen der Gesellschaft zu stärken und umzusetzen. Insbesondere das Ausmaß und die negativen Folgen psychischer Gewalt gegen Kinder werden bis heute weitgehend unterschätzt.

Seit der Jahrtausendwende ist der Anteil der Menschen, die Gewalt anwenden bzw. als angebracht ansehen, insgesamt gesunken. Gaben in einer Befragung aus dem Jahr 2005 noch rund drei Viertel der Befragten an, einen „Klaps auf den Hintern“ als Erziehungsmethode verwendet zu haben, hielten im Jahr 2016 nur noch 44,7 Prozent und im Jahr 2020 nur noch 42,7 Prozent diese Strafe für angebracht.

Gaben im Jahr 2005 noch 53,7 Prozent der Befragten an, schon einmal eine „leichte Ohrfeige“ als Erziehungsmethode eingesetzt zu haben, hielten dies im Jahr 2016 nur noch 17 Prozent und im Jahr 2020 17,6 Prozent für angebracht. In den Jahren von 2016 bis 2020 stagnierten die Zahlen somit. Die Akzeptanz von körperlicher Bestrafung hat damit ein Plateau erreicht. Insbesondere leichtere Körperstrafen bleiben bei einem erschreckenden Teil der deutschen Bevölkerung weiter verbreitet.

Weitere Ergebnisse der Studie

  • Die Zustimmung zu Körperstrafen bei Kindern ist bei Männern größer als bei Frauen. So stimmen Männer dem Klaps auf den Hintern mit 57,8 Prozent häufiger zu als Frauen mit 47,1 Prozent. 
  • Je älter die Befragten sind, desto seltener lehnen sie Körperstrafen ab. So lehnen 55,4 Prozent der Befragten unter 31 Jahren den Klaps auf den Hintern ab, verglichen mit 34,7 Prozent der Befragten über 60 Jahren.
  • Wer Gewalt erfahren hat, akzeptiert sie eher in der Erziehung. Teilnehmende, die selbst als Kind Körperstrafen und emotionale Gewalt erlebt haben, stimmen Körperstrafen in der Erziehung eher zu als Menschen, die ohne Gewalt groß geworden sind. So ist die Wahrscheinlichkeit, der Aussage „Ein Klaps auf den Hintern hat noch keinem Kind geschadet“ zuzustimmen, bei der Gruppe, die selbst Körperstrafen in der Kindheit erlebt hat, fast 16-mal so hoch wie bei Menschen, die keine Körperstrafen erlebt haben. Haben sie emotionale Gewalt erfahren, ist die Wahrscheinlichkeit doppelt so hoch.

Kinder haben ein Recht auf Gewaltfreiheit

„Die Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung hat wesentlich dazu beigetragen, einen neuen Tiefstand bei der Akzeptanz körperlicher Strafen zu erreichen“, sagt Prof. Dr. Jörg M. Fegert, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Ulm. „Doch darauf dürfen wir uns nicht ausruhen. Denn noch immer verharmlosen zu viele Menschen körperliche Übergriffe wie Ohrfeigen. Auch psychische Gewalt, die häufigste Form der Misshandlung, wird viel zu häufig tabuisiert. Unsere Gesellschaft muss akzeptieren, dass Gewalt viele Gesichter hat und Kindern immer schadet.“

„Gewalt gegen Kinder, ganz gleich in welcher Form, hinterlässt bei Kindern Spuren und untergräbt ihre Würde“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Gerade psychische Gewalt bleibt häufig im Verborgenen. Wir müssen das gesellschaftliche Schweigen endlich brechen. Mit unserer Kampagne #NiemalsGewalt möchten wir einen Beitrag zu Prävention und Sensibilisierung leisten.“

„20 Jahre nach der Gesetzesänderung bleiben Herausforderungen“, sagt Ekin Deligöz, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderschutzbundes. „Denn das Recht jedes Kindes auf gewaltfreie Erziehung geht weit über den Verzicht auf körperliche Bestrafungen hinaus. Es ist eine Frage der gesellschaftlichen Haltung. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ist ein längst überfälliger Schritt, um die Rechte der Kinder auf Schutz, Förderung und Beteiligung zu stärken.“

Folgende drei Ansätze sind dringend notwendig, um Kinder nachhaltig vor Gewalt zu schützen:

Kinderrechte stärken: Durch die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz würden Kinder als eigene Träger von Grundrechten gestärkt und die Rahmenbedingungen für einen wirksamen Kinderschutz verbessert. So würden Kinderrechte in Gerichts- und Verwaltungsverfahren konsequenter berücksichtigt und Kinder müssten in Verfahren, die sie betreffen, angehört werden. Darüber hinaus muss die Grundlage für eine flächendeckend bessere Ausstattung der Kinder- und Jugendhilfe geschaffen werden. 

Über das Ausmaß und die Folgen jeglicher Form von Gewalt gegen Kinder aufklären: Dass Gewalt niemals hingenommen werden darf, muss als Daueraufgabe unserer gesamten Gesellschaft etabliert werden. Insbesondere das Bewusstsein für psychische Gewalt und ihre gravierenden Folgen muss geschärft werden. Dazu sind nachhaltige Aufklärungskampagnen und gezielte Prävention notwendig.  

Die Datenlage zu Gewalt gegen Kinder in der Erziehung verbessern: Eine systematische Datenerhebung ist das Fundament für wirksame Prävention und Intervention. Nur so kann das tatsächliche Ausmaß der Gewalt erkannt werden und Handlungsdruck entstehen.

Hintergrund zur Studie

Im Auftrag von UNICEF Deutschland und dem Kinderschutzbund hat ein Forschungsteam der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm im Frühjahr 2020 2.500 repräsentativ ausgewählte Personen zu ihren Einstellungen zu Körperstrafen in der Erziehung befragt. Die aktuelle Studie baut auf bestehenden Arbeiten zur Akzeptanz von Körperstrafen auf und untersucht, wie sich Einstellungen seit Inkrafttreten des Rechts auf eine gewaltfreie Erziehung im Jahr 2000 verändert haben.

Quelle: Pressemitteilung UNICEF