Schulbegleitung im Umbruch: Wenn aus Unterstützung Sparpolitik wird

Poolmodelle können Inklusion verbessern. Ein internes Arbeitspapier zeigt nun aber, wie stark bei der Schulbegleitung auch der Spardruck wächst
Schulbegleitungen ermöglichen vielen Kindern mit Behinderungen erst den Besuch einer allgemeinen Schule. Sie helfen ihnen, sich zu orientieren, am Unterricht teilzunehmen, mit anderen zu kommunizieren, belastende Situationen zu bewältigen oder alltägliche und pflegerische Aufgaben zu meistern.
Seit einiger Zeit verändert sich dieses Unterstützungssystem. Statt einer festen Eins-zu-eins-Begleitung setzen Länder und Kommunen zunehmend auf Pool- und Teammodelle. Eine Assistenzkraft ist dann nicht mehr ausschließlich für ein einzelnes Kind zuständig, sondern unterstützt mehrere Schülerinnen und Schüler.
Dafür gibt es gute Gründe. Poolmodelle können Unterstützung flexibler machen, Ausfälle besser auffangen und die Selbstständigkeit von Kindern fördern. Doch ein vom Paritätischen Gesamtverband im April 2026 veröffentlichtes Arbeitspapier einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zeigt eine zweite Seite dieser Entwicklung: Diskutiert wird auch darüber, individuelle Leistungen zurückzudrängen und die Ausgaben der Eingliederungshilfe zu senken. Der Paritätische warnt deshalb vor erheblichen Eingriffen in bestehende Rechte.
Damit stellt sich eine Frage, die über Kosten und Organisationsmodelle hinausgeht: Welche Unterstützung braucht ein Kind tatsächlich, damit Bildung und Teilhabe gelingen können?
Wer heute Anspruch auf Schulbegleitung hat
Der Anspruch ergibt sich nicht allein aus einer bestimmten Diagnose. Entscheidend ist vielmehr, ob ein Kind wegen einer Behinderung Unterstützung benötigt, um gleichberechtigt an schulischer Bildung teilhaben zu können.
Für Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung können Hilfen zur Schulbildung als Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX gewährt werden. Bei Kindern und Jugendlichen mit einer seelischen oder drohenden seelischen Behinderung richtet sich der Anspruch häufig nach § 35a SGB VIII. Je nach Art der Behinderung können deshalb unterschiedliche Leistungsträger zuständig sein. Die Schule allein entscheidet nicht über den Anspruch.
Eine ärztliche Diagnose führt ebenfalls nicht automatisch zur Bewilligung einer Schulbegleitung. Maßgeblich ist die konkrete Teilhabebeeinträchtigung und die Frage, welche Hilfe erforderlich ist.
Wichtig für die aktuelle Debatte: Das Sozialrecht ermöglicht bereits heute eine gemeinsame Erbringung bestimmter Unterstützungsleistungen. Pooling ist also keine völlig neue Idee. Neu ist vielmehr die Frage, wie stark es künftig zum Regelfall werden soll.
Was für Poolmodelle spricht
Das bestehende System der Eins-zu-eins-Begleitung hat Schwächen. In manchen Klassen arbeiten mehrere Schulbegleitungen nebeneinander, ohne ausreichend in das schulische Team eingebunden zu sein. Sie sind teilweise bei unterschiedlichen Trägern beschäftigt, arbeiten unter verschiedenen Bedingungen und nehmen nicht immer an Teamsitzungen oder Konferenzen teil.
Ein schulbezogenes Assistenzteam könnte diese Zersplitterung verringern. Fest eingesetzte Assistenzkräfte könnten enger mit Lehrkräften, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, Schulsozialarbeit und Schulleitung kooperieren und flexibel dort unterstützen, wo gerade Bedarf besteht.
Auch für Kinder kann das Vorteile haben. Eine dauerhaft unmittelbar neben einem Kind sitzende erwachsene Begleitperson kann dessen Selbstständigkeit beeinträchtigen oder von älteren Schülerinnen und Schülern als stigmatisierend erlebt werden. Eine flexibel verfügbare Assistenz kann dann mehr Teilhabe ermöglichen. Zudem lassen sich Krankheit und andere Ausfälle in einem ausreichend ausgestatteten Team leichter auffangen.
Der entscheidende Vorbehalt steht allerdings schon im ursprünglichen Beitrag: Diese Vorteile entstehen nur, wenn der Pool mit genügend qualifiziertem Personal ausgestattet ist. Wird dieselbe Zahl von Assistenzkräften lediglich auf mehr Kinder verteilt, handelt es sich nicht um eine pädagogische Reform, sondern um eine Leistungskürzung.
Die Bundesregierung will stärker bündeln
Die politische Richtung ist nicht erst durch das Papier des Paritätischen sichtbar geworden. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wird angekündigt, individuelle Leistungen der Sozialgesetzbücher für eine Zusammenfassung zu „pauschalierten und strukturierten Unterstützungsleistungen an Schulen“ zu öffnen. Gleichzeitig sollen multiprofessionelle Teams gestärkt werden.
Auch Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas stellte Pooling in ihrem Grußwort zu den Inklusionstagen am 6. Juli 2026 als einen Bereich dar, in dem Verbesserungen möglich seien. Zugleich betonte sie nach dem im ursprünglichen Beitrag dokumentierten Wortlaut, eine gemeinsame Unterstützung müsse dem individuellen Bedarf entsprechen und für den betroffenen Menschen zumutbar sein. Menschen mit Behinderungen dürften nicht wieder in eine Situation geraten, in der sie um notwendige Unterstützung „betteln“ müssten.
Die Bundesregierung hat damit öffentlich keineswegs die Abschaffung individueller Schulbegleitung angekündigt. Die politische Absicht, Unterstützungsleistungen stärker schulbezogen zu bündeln, ist jedoch klar erkennbar.
Was der Paritätische nun zusätzlich sichtbar macht
Genau hier verändert das vom Paritätischen veröffentlichte Arbeitspapier die Perspektive.
Der Gesamtverband veröffentlichte am 16. April 2026 unter dem Titel „Drohender Kahlschlag im Sozialen“ ein Papier aus einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden. Das zugrunde liegende Dokument trägt den Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ und enthält zahlreiche Vorschläge zur Kinder- und Jugendhilfe und zur Eingliederungshilfe.
Nach Berechnung des Paritätischen erreichen allein die bezifferten Vorschläge ein Volumen von mindestens 8,6 Milliarden Euro. Für einen großen Teil der weiteren Vorschläge wird kein konkretes Einsparvolumen angegeben. Der Verband kritisiert insbesondere, dass mögliche Einsparungen ausführlich betrachtet würden, während Folgen für Betroffene und mögliche Folgekosten weit weniger Gewicht erhielten.
Damit tritt neben die öffentlich bekannte Diskussion über bessere Organisation eine deutlich erkennbare finanzpolitische Dimension.
Aus „Kann“ könnte „Soll“ werden
Besonders konkret wird dies beim Pooling von Schulbegleitungen.
Das Arbeitspapier schlägt vor, die gemeinsame Erbringung von Leistungen deutlich zu stärken. Gruppenleistungen sollen bei gemeinsamer Inanspruchnahme grundsätzlich als mit Einzelleistungen vergleichbare Leistungen angesehen werden. Pooling soll zudem rechtskreisübergreifend möglich sein, also auch Schülerinnen und Schüler einbeziehen können, die nach § 35a SGB VIII Anspruch auf Schulbegleitung haben.
Im Zusammenhang mit § 112 Abs. 4 SGB IX wird darüber hinaus eine stärkere gesetzliche Verankerung gemeinsamer Leistungen diskutiert. Aus der heutigen Möglichkeit könnte wesentlich stärker eine Soll-Regelung werden.
Das ist mehr als eine sprachliche Feinheit. Pooling wäre dann nicht lediglich eine Organisationsform, die im geeigneten Einzelfall genutzt werden kann, sondern würde wesentlich stärker zum gesetzlichen Normalfall.
Weniger Schulbegleiter als ausdrückliches Ziel
Noch deutlicher wird die finanzielle Motivation im Abschnitt „Kostenersparnis / zusätzliche Einnahmen“. Dort heißt es, die Zahl der benötigten Schulbegleiter würde durch eine verstärkte gemeinsame Leistungserbringung „signifikant sinken“, da derzeit in der Regel eine Eins-zu-eins-Betreuung stattfinde. Gleichzeitig hält das Papier fest, dass konkrete Zahlen zum Einsparpotenzial nicht vorliegen.
Das ist ein zentraler Befund.
Pooling wird hier nicht nur mit besserer Zusammenarbeit, Flexibilität oder pädagogischen Vorteilen begründet. Die geringere Zahl benötigter Schulbegleitungen wird ausdrücklich als Einsparmöglichkeit genannt.
Damit wissen wir heute mehr: Der Umbau der Schulbegleitung ist nicht ausschließlich eine pädagogische Reformdebatte. Er ist zugleich Teil einer Auseinandersetzung über die Kosten der Eingliederungshilfe.
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„Bildungsassistenz“ statt individueller Hilfe
Der Paritätische führt zudem einen Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände unter der Überschrift „Infrastrukturangebote statt Einzelfallhilfen“ auf. Danach sollen allgemeine Infrastrukturangebote stärker Vorrang vor individuellen Hilfen erhalten. Für den Bildungsbereich wird ausdrücklich eine „Bildungsassistenz“ statt individueller Integrationshelfer beziehungsweise Schulassistenz genannt.
Dahinter steht zunächst ein plausibler Gedanke: Eine inklusive Schule sollte möglichst viel Unterstützung selbst bereitstellen und strukturelle Defizite nicht dadurch kompensieren, dass immer mehr einzelne Kinder eine persönliche Assistenz erhalten.
Doch genau an dieser Stelle entscheidet die Reihenfolge.
Werden Schulen zuerst personell und fachlich so ausgestattet, dass sie mehr Unterstützung selbst leisten können, kann dies individuelle Schulbegleitung tatsächlich teilweise entbehrlich machen.
Werden individuelle Ansprüche dagegen reduziert, bevor diese Strukturen vorhanden sind, entsteht keine Inklusion, sondern eine Versorgungslücke.
Bayern zeigt den wachsenden Kostendruck
Warum der politische Druck steigt, zeigen die Länderzahlen.
In Bayern erhöhte sich die Zahl der registrierten Fälle bei Kindern mit seelischen Behinderungen oder entsprechenden Teilhabebeeinträchtigungen nach Angaben des Sozialministeriums von 2.755 im Jahr 2018 auf 6.842 im Jahr 2024. Die Ausgaben der Jugendämter stiegen im selben Zeitraum von 48,5 Millionen auf mehr als 133,5 Millionen Euro.
Auch bei Kindern und Jugendlichen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen wuchs die Zahl der Leistungsberechtigten. Für 2024 wurden in Bayern rund 20.085 Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen zur Teilhabe an Bildung gezählt. Die Bezirke gaben dafür rund 678 Millionen Euro aus, wobei diese Summe im Wesentlichen, aber nicht ausschließlich Schulbegleitungen umfasst.
Das bayerische Sozialministerium bezeichnete das Pooling von Schulbegleitungen im Juni 2026 als eine „Kernforderung Bayerns“, sofern es möglich und sinnvoll sei.
Damit zeichnet sich in Bayern keineswegs das Ende der Schulbegleitung ab. Sehr wohl wächst aber der politische Druck, persönliche Eins-zu-eins-Hilfen häufiger durch gemeinsame Angebote zu ersetzen.
Hamburg zeigt den Konflikt in der Praxis
Noch deutlicher lässt sich der Konflikt in Hamburg beobachten.
Dort stieg die Zahl der Fälle mit bewilligter Schulbegleitung von 1.574 im Schuljahr 2014/15 auf 4.011 im Schuljahr 2025/26. Gleichzeitig erhöhten sich die Ausgaben von rund 6,75 Millionen Euro im Jahr 2014 auf rund 42,15 Millionen Euro im Jahr 2025.
Die Hamburger Schulbehörde will das System zum Schuljahr 2026/27 weiterentwickeln. Sie verweist auf steigende Fallzahlen und Kosten und betont zugleich, dass die grundlegenden Bewilligungskriterien bestehen bleiben sollen. Bildungssenatorin Ksenija Bekeris widersprach der Darstellung einer pauschalen Kürzung.
GEW und Elternkammer Hamburg bewerten die Veränderungen wesentlich kritischer. Sie sehen die Gefahr tatsächlicher Einschränkungen und bemängeln unter anderem Beteiligungs- und Verfahrensfragen sowie Veränderungen bei der personellen Besetzung.
Hamburg zeigt damit beispielhaft, wie schwierig die Unterscheidung zwischen Reform und Kürzung in der Praxis werden kann. Entscheidend ist nicht allein, wie ein neues Modell bezeichnet wird, sondern was sich für das einzelne Kind tatsächlich verändert: Wie viele Stunden Unterstützung stehen zur Verfügung? Wer übernimmt sie? Welche Qualifikation besitzt die Person? Und ist Hilfe dann verfügbar, wenn das Kind sie benötigt?
Schleswig-Holstein trennt zwei Aufgaben
Schleswig-Holstein zeigt einen anderen Ansatz. Dort wird ausdrücklich zwischen individueller Schulbegleitung als Leistung der Eingliederungshilfe und allgemeiner Schulischer Assistenz als Teil des schulischen Unterstützungssystems unterschieden.
Diese Trennung ist für die gesamte Reformdebatte interessant.
Allgemeine schulische Assistenz kann individuelle Schulbegleitung ergänzen und in manchen Fällen auch überflüssig machen. Sie ist aber nicht automatisch dasselbe wie eine individuell erforderliche Hilfe.
Damit wird auch deutlich, worum es bei der Aufgabenverteilung gehen sollte: Das Bildungssystem muss gute inklusive Bedingungen schaffen. Die Eingliederungshilfe muss dort individuelle behinderungsbedingte Bedarfe abdecken, wo allgemeine schulische Angebote nicht ausreichen.
Bildung braucht Bindung
Bei allen Diskussionen über Zuständigkeiten, Personalstunden und Kosten darf dabei eine pädagogische Dimension nicht verloren gehen: Schulbegleitung besteht nicht nur aus einzelnen Verrichtungen. Sie findet in Beziehungen statt.
Armin Krenz und Ferdinand Klein stellen diesen Zusammenhang bereits mit ihrem Buchtitel „Bildung durch Bindung“ in den Mittelpunkt. Ihr Ansatz verbindet bindungs- und beziehungsorientierte Pädagogik mit der Frage, unter welchen Bedingungen Kinder sich entwickeln und Bildungsprozesse gelingen können.
Auch Joachim Bauer hat die Bedeutung der Beziehung für schulisches Lernen ausdrücklich herausgearbeitet. In seinem Beitrag „Die Bedeutung der Beziehung für schulisches Lehren und Lernen. Eine neurobiologisch fundierte Perspektive“ beschreibt er pädagogische Beziehungen als durch wechselseitige Resonanz geprägt und hebt die Balance von Einfühlung und Führung hervor.
Für die Schulbegleitung ist dieser Gedanke von unmittelbarer Bedeutung.
Gerade Kinder, denen Kommunikation, Selbstregulation, Orientierung oder der Umgang mit wechselnden Situationen schwerfallen, können auf Kontinuität und Vorhersehbarkeit besonders angewiesen sein.
Eine vertraute Begleitperson lernt mit der Zeit häufig Signale kennen, die Außenstehenden kaum auffallen: Wann wird eine Situation zu viel? Wann braucht das Kind Hilfe und wann gerade keine? Welche Ansprache schafft Sicherheit? Wann kann sich die Begleitperson zurückziehen, damit das Kind selbstständig handelt oder Kontakt zu anderen Kindern aufnimmt?
Dieses Wissen entsteht nicht allein durch fachliche Qualifikation. Es entwickelt sich auch durch gemeinsame Erfahrung, Kontinuität und Vertrauen.
Bindung bedeutet nicht Abhängigkeit
Die Bedeutung verlässlicher Beziehungen spricht allerdings nicht automatisch für eine dauerhafte Eins-zu-eins-Begleitung.
Ziel guter Assistenz ist nicht Abhängigkeit, sondern zunehmende Selbstständigkeit. Eine Begleitperson sollte sich zurücknehmen, wenn ein Kind Situationen selbst bewältigen kann. Sie sollte soziale Kontakte ermöglichen statt sich zwischen das Kind und seine Klasse zu stellen.
Auch ein Poolmodell kann verlässliche Beziehungen schaffen. Ein festes Assistenzteam, dessen Mitglieder ein Kind kennt und dem es vertraut, kann sogar robuster sein als die ausschließliche Bindung an eine einzige Person: Fällt diese aus, bricht die Unterstützung nicht vollständig weg.
Problematisch wird Pooling dort, wo es vor allem wechselnde Zuständigkeiten bedeutet und notwendige Kontinuität verloren geht.
Bildung braucht Bindung – aber Bindung muss nicht zwangsläufig Eins-zu-eins-Begleitung bedeuten.
Qualifikation, Beziehung und Kontinuität
Deshalb gehört zur Reformdebatte noch ein weiterer Punkt, der häufig zu wenig beachtet wird: die Qualifikation der Schulbegleitungen.
Eine einheitliche bundesweite Berufsausbildung für Schulbegleitung gibt es nicht. Je nach Aufgabe, Leistungsträger und Anbieter kommen pädagogisch oder pflegerisch qualifizierte Fachkräfte, angelernte Beschäftigte, Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger oder teilweise auch Menschen im Freiwilligendienst zum Einsatz.
Dabei unterscheiden sich die Anforderungen erheblich. Unterstützung bei einfachen organisatorischen Aufgaben verlangt andere Kompetenzen als die Begleitung eines Kindes mit komplexer Kommunikation, schweren Krisensituationen oder medizinischem Pflegebedarf.
Gleichzeitig erschweren unsichere Beschäftigungsbedingungen, geringe Stundenumfänge oder häufige Arbeitgeberwechsel vielerorts den Aufbau stabiler Beziehungen.
Für eine gute Schulbegleitung braucht es deshalb drei Dinge zugleich:
fachliche Kompetenz, verlässliche Beziehungen und personelle Kontinuität.
Keine dieser Voraussetzungen lässt sich durch die andere ersetzen.
Was sich in einer Kostenrechnung kaum erfassen lässt
Genau darin liegt auch eine Schwäche rein fiskalischer Betrachtungen.
Berechnen lässt sich, wie viele Kinder eine Assistenzkraft gleichzeitig unterstützt oder wie viele Stellen sich durch gemeinsame Leistungserbringung möglicherweise einsparen lassen.
Schwerer zu berechnen ist, was geschieht, wenn notwendige Unterstützung nicht mehr verlässlich verfügbar ist: wenn Krisensituationen häufiger auftreten, ein Kind weniger am Unterricht teilnehmen kann oder eine inklusive Beschulung schließlich scheitert.
Der Paritätische kritisiert genau diese Verkürzung. Nach seiner Bewertung folgt ein großer Teil der Vorschläge der Logik, teurere individuelle Hilfen durch günstigere kollektive Angebote zu ersetzen, ohne ausreichend zu berücksichtigen, ob diese Angebote vorhanden sind und den Bedarf tatsächlich decken.
Diese Aussage ist die Bewertung des Paritätischen und muss als solche erkennbar bleiben.
Das zugrunde liegende Arbeitspapier selbst belegt jedoch, dass die Einsparerwartung bei der stärkeren gemeinsamen Leistungserbringung ausdrücklich eine Rolle spielt. Die Zahl benötigter Schulbegleitungen soll danach „signifikant sinken“, obwohl für das tatsächliche Einsparpotenzial keine konkreten Zahlen genannt werden.
Auch die Zuständigkeit steht zur Diskussion
Dass die Debatte stark von Finanzierungsfragen geprägt ist, zeigt noch ein anderer Vorschlag des Arbeitspapiers.
Beim Beispiel von Schulbegleitung für Kinder mit Diabetes wird über eine konsequentere Abgrenzung zwischen Eingliederungshilfe und gesetzlicher Krankenversicherung diskutiert. Für Diabeteserkrankungen ohne zusätzlichen Teilhabebedarf soll demnach die Krankenversicherung zuständig sein. Das Arbeitspapier beziffert die geschätzten Leistungsausgaben für Schulbegleitung im Jahr 2024 auf rund 2,8 Milliarden Euro und rechnet vor, dass schon eine Verlagerung von einem Prozent dieser Ausgaben auf das SGB V knapp 30 Millionen Euro ausmachen könnte.
Für Familien ist jedoch weniger entscheidend, welcher öffentliche Haushalt eine Leistung finanziert. Entscheidend ist, dass Zuständigkeitsfragen nicht zu Verzögerungen oder Versorgungslücken führen.
Nicht jeder Unterstützungsbedarf lässt sich poolen
Damit führt die Debatte zurück zum einzelnen Kind.
Ein Kind, das nur bei Übergängen, bestimmten Arbeitsphasen oder organisatorischen Aufgaben Unterstützung benötigt, kann von einem Poolmodell profitieren.
Anders kann die Situation bei einem Kind aussehen, das kontinuierliche Orientierung benötigt, in Krisensituationen unmittelbar Hilfe braucht, dauerhaft auf Kommunikationsassistenz angewiesen ist oder pflegerische Unterstützung benötigt. Auch eine stabile Beziehung kann Teil dieses individuellen Bedarfs sein. Der ursprüngliche Beitrag hatte deshalb bereits darauf hingewiesen, dass insbesondere Kinder mit komplexen Kommunikationsbeeinträchtigungen, psychischen Erkrankungen oder anderen hohen Unterstützungsbedarfen auf verlässliche Bezugspersonen angewiesen sein können.
Deshalb darf nicht die vorhandene Organisationsform bestimmen, welche Hilfe ein Kind bekommt.
Der Bedarf des Kindes muss bestimmen, welche Organisationsform geeignet ist.
Was bisher sichtbar war – und was wir jetzt wissen
Genau darin liegt die neue Qualität der Diskussion.
Bisher sichtbar war der organisatorische Umbau. Bundesregierung, Länder und Kommunen wollen Unterstützungsleistungen stärker bündeln. Bayern bezeichnet Pooling als Kernforderung. Hamburg verändert seine Bewilligungs- und Organisationspraxis. Schleswig-Holstein zeigt, wie allgemeine Schulassistenz und individuelle Schulbegleitung voneinander unterschieden werden können.
Das alles kann pädagogisch sinnvoll sein. Eine inklusive Schule kann nicht dauerhaft darauf beruhen, dass strukturelle Defizite durch immer mehr individuelle Begleitpersonen kompensiert werden.
Das vom Paritätischen veröffentlichte Arbeitspapier zeigt nun aber, welche finanzpolitische Dimension hinter dieser Entwicklung ebenfalls steht. Pooling soll stärker zum Regelfall werden. Individuelle Leistungen sollen teilweise durch Infrastrukturangebote ersetzt werden. Die Zahl benötigter Schulbegleitungen könnte nach dem Arbeitspapier „signifikant sinken“.
Der Paritätische bewertet die Gesamtheit dieser Vorschläge als drohenden „Kahlschlag“ im Sozialen. Das ist seine politische Bewertung.
Unabhängig davon lässt sich aus dem veröffentlichten Papier festhalten: Die Kostenfrage spielt bei den Reformüberlegungen zur Schulbegleitung eine zentrale Rolle.
Nicht Pool oder Einzelbegleitung ist die entscheidende Frage
Damit greift die einfache Alternative „Eins-zu-eins-Begleitung oder Pool?“ zu kurz.
Eine gute inklusive Schule braucht unterschiedliche Lösungen.
Für manche Kinder kann ein festes Assistenzteam die bessere Unterstützung bieten. Andere benötigen zumindest über einen längeren Zeitraum eine verlässliche persönliche Bezugsperson. Wieder andere können mit zunehmender Selbstständigkeit von einer individuellen Begleitung in ein flexibleres Modell wechseln.
Pooling kann Zusammenarbeit verbessern, Stigmatisierung verringern und Unterstützung flexibler machen. Es kann aber nur funktionieren, wenn genügend qualifiziertes Personal vorhanden ist und individuelle Ansprüche erhalten bleiben.
Denn Schulbegleitung ist mehr als die Verteilung von Assistenzstunden. Wo Kinder auf Unterstützung angewiesen sind, spielen auch Beziehung, Vertrauen und Kontinuität eine Rolle für ihre Fähigkeit, sich auf Lernen und soziale Teilhabe einzulassen.
Eine Reform muss deshalb Schulen stärken, gute Assistenzstrukturen schaffen und individuelle Hilfe dort sichern, wo sie benötigt wird.
Pooling kann Teil einer guten inklusiven Schule sein. Es darf aber nicht zum Sparmodell werden, bei dem sich der Unterstützungsbedarf des Kindes nach dem vorhandenen Personal richtet.
Am Ende entscheidet nicht, wie viele Begleitpersonen sich einsparen lassen. Entscheidend ist, ob ein Kind mit Behinderung tatsächlich lernen, Beziehungen aufbauen, selbstständiger werden und gleichberechtigt am Leben seiner Schule teilnehmen kann.
Quellen
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. (2026): Drohender Kahlschlag im Sozialen. Ein aktuelles Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden enthüllt drastische Kürzungspläne in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe. Berlin, 16. April 2026. Enthalten ist das Arbeitspapier Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen.
CDU, CSU und SPD (2025): Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode. Berlin, Abschnitt „Förderung von Schulen“.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2026): Bärbel Bas: Behinderung bedeutet andere Wege, aber nicht weniger Möglichkeiten. Grußwort zu den Inklusionstagen am 6. Juli 2026.
Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, § 112 – Leistungen zur Teilhabe an Bildung sowie Sozialgesetzbuch Achtes Buch, § 35a – Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung.
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (2026): Pressemitteilung vom 22. Juni 2026 zur Sozialstaatsreform und zum Pooling von Schulbegleitungen.
Bayerischer Rundfunk (2026): Bedarf an Schulbegleitern in Bayern deutlich gestiegen. BR24, 22. Februar 2026.
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (2026): Schulbegleitung in Hamburg wird weiterentwickelt, Pressemitteilung vom 26. Juni 2026; sowie die Stellungnahme Inklusion an Hamburgs Schulen steht nicht zur Debatte – Schulbegleitung wird nicht pauschal gekürzt.
Elternkammer Hamburg (2026): Beschluss 755-06: Aussetzung der Anpassungen in der Organisation der Schulbegleitung zum Schuljahr 2026/27 wegen erheblicher Beteiligungs- und Verfahrensmängel, 24. Juni 2026.
GEW Hamburg (2026): Schulbehörde beschönigt Einschnitte bei der Schulbegleitung, Juni 2026.
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein: Inklusion in Schulen – Schulbegleitung. Darstellung der Abgrenzung zwischen Schulbegleitung und Schulischer Assistenz.
Klein, Ferdinand / Krenz, Armin: Bildung durch Bindung. Vandenhoeck & Ruprecht. Der Band verbindet Fragen von Bindung, Entwicklung und pädagogischer Begleitung. (Vandenhoeck & Ruprecht)
Bauer, Joachim (2010): Die Bedeutung der Beziehung für schulisches Lehren und Lernen. Eine neurobiologisch fundierte Perspektive. In: Pädagogik, 62. Jahrgang, Heft 7/8, S. 6–9. (Fachportal Pädagogik)
Bertelsmann Stiftung / Kultusministerkonferenz: Untersuchungen und statistische Daten zur Entwicklung schulischer Inklusion in Deutschland.
Vereinte Nationen: Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, insbesondere Artikel 24 „Bildung“.
Gernot Körner


