Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche

Informationen zum Förderprogramm auch im Bereich frühkindliche Bildung

Ganze zwei Milliarden Euro stellt die Bundesregierung für das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ zur Verfügung. Das Geld ist für die Jahre 2021 und 2022 gedacht. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verwendet aus diesem Topf rund eine Milliarde Euro für Angebote, die schnell bei Kindern, Jugendlichen und Familien ankommen sollen.

Für Kinder im Bereich der frühkindlichen Bildung soll es zusätzliche Sport-, Freizeit- und Ferienaktivitäten sowie Unterstützung für Kinder im Alltag. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Schülerinnen und Schüler mit einer Milliarde Euro dabei, Lernrückstände mit zusätzlichen Förderangeboten aufzuholen. Darüber informiert das BMFSFJ jetzt auf seiner Website.

Speziell für den frühkindlichen Bereich sind folgende Informationen relevant:

Förderung im Bereich frühkindliche Bildung

Etliche Kinder konnten während der Pandemie die Kinderbetreuungseinrichtungen nicht oder nur sehr unregelmäßig besuchen. Damit sie wieder aufholen können, gibt es Programme für die Einrichtungen und die Kinder selbst.  

Programm „Sprach-Kitas“ um 100 Millionen Euro aufgestockt

Mit dem Aktionsprogramm „Sprach-Kitas – Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ fördert das Bundesfamilienministerium sprachliche Bildung in der Kindertagesbetreuung. Es richtet sich vor allem an Einrichtungen, die von einem überdurchschnittlichen Anteil von Kindern mit sprachlichem Förderbedarf besucht werden und die sich zumeist an sozialen Brennpunkten befinden. Das Bundesprogramm wird bis Ende 2022 um 100 Millionen Euro aufgestockt.

Bis zu 1000 Fachkräfte zusätzlich – jetzt beantragen!

Bis zu 1000 zusätzliche Fachkräfte für sprachliche Bildung sollen die Arbeit der Kitas jetzt unterstützen. Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen können sich online auf www.bundesprogramm-sprachkitas.de melden. Das zweistufige Antragsverfahren läuft seit dem 7. Juni 2021. Damit können die neuen Fachkräfte pünktlich zum Start des neuen Kitajahres beginnen. Das gesamte Verfahren läuft bis zum 30. September 2021. Die Förderrichtlinie zum Bundesprogramm regelt, welche Einrichtungen förderberechtigt sind. Interessierte können sich auch per E-Mail an interessenbekundung@sprach-kitas.de an die Servicestelle des Programms „Sprach-Kitas“ wenden.

Zuschüsse für Lernmaterialien

Bestehende und neue Sprach-Kitas erhalten einen „Aufholzuschuss“ für Lernmaterialien, zusätzliche pädagogische Angebote oder personelle Unterstützung durch „Kita-Helfer“ sowie einen „Digitalisierungszuschuss“ für die Unterstützung beim Einsatz digitaler Medien in der Bildung. Das Antragsverfahren beginnt im Sommer 2021. Informationen dazugibt es demnächst auf www.fruehe.chancen.de. Zu den Lernmaterialien gehören sicher auch Bilder- und Kinderbücher.

Unterstützungsangebote für belastete Familien

Die Bundesstiftung Frühe Hilfen fördert Unterstützungsangebote für belastete Familien mit Kindern bis drei Jahre wie etwa Familienpaten und Lotsinnen, digitale Beratungsangebote, mobile Frühe Hilfen, Elterncafés oder längerfristige Begleitung von Familien beispielsweise durch Familienhebammen, die Familien ein Jahr lang im Alltag unterstützen. Für diese Angebote gibt es zusätzlich 50 Millionen Euro.

Aufstockung des Kinder- und Jugendplans des Bundes

Weil die Kinder seit Beginne der Pandemie immer weniger Möglichkeiten hatten, zusammen zu kommen, soll es demnächst zusätzliche Angebote im Bereich des Sports durch die Deutsche Sportjugend, bei der musikalischen und künstlerischen Bildung durch die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung, den Verband deutscher Musikschulen und den Bundesverband der Jugendkunstschulen geben. Auch Jugendverbände wie die Pfadfinder, die Jugendfeuerwehr oder die Naturfreunde genauso wie die Jugendbildungsstätten erhalten bei zusätzlichen Angeboten Unterstützung. Die Organisationen und Einrichtungen können ihre Anträge ab Juli an das Bundesjugendministerium stellen. Das Genehmigungsverfahren soll wohl relativ unbürokratisch verlaufen, weil die ersten Angebote schon in den Sommerferien ab Juli laufen sollen.

Familienferienstätten

Familien mit kleineren Einkommen und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung sollen kostengünstig Urlaub in Familienerholungseinrichtungen machen können. Die Familien sollen dort in diesem und im nächsten Jahr für eine Woche Urlaub nur etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen. Die Einrichtungen können ab dem Sommer Anträge bei einer zentralen Stelle einreichen, um die erwarteten Vergünstigungen für die Familien ersetzt zu bekommen.

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt plant, ein Förderprogramm aufzulegen. Auf bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt gestützte Organisationen und Vereine sollen im Sommer Anträge bei der Stiftung stellen können, um Förderung für ihre Angebote im Kinder-, Jugend- und Familienbereich zu erhalten.

Kinderfreizeitbonus

Den Kinderfreizeitbonus von 100 Euro je Kind erhalten minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien und Familien mit kleinen Einkommen, die im August 2021 Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG, BVG, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Er kann individuell für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. Der Kinderfreizeitbonus wird in der Regel automatisch ohne Antrag ausgezahlt.

Vereinfachte Lernförderung

Die Lernförderung für Kinder und Jugendliche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket soll leichter zugänglich werden.

Aktion Zukunft – Kinder und Jugendliche im Alltag und in der Schule unterstützen

Die sozialen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen sollen gestärkt werden. Dabei helfen Mentorinnen und Mentoren, die junge Menschen in Sommercamps und an Schulen unterstützen. Darüber hinaus sollen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Studierende und Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen sowie Freiwilligendienstleistende zum Einsatz kommen.

Deutsche Kinder- und Jugendstiftung

Für ihre Angebote können unter anderem Träger der Kinder- und Jugendhilfe, außerschulische Bildungsakteure und zivilgesellschaftliche Organisationen Mittel aus dem Zukunftsfonds beantragen. Das Antragsverfahren startet im September. Erste Aktivitäten sollen im Herbst umgesetzt werden. Außerdem ist ein Zukunftsforum „Aufholen nach Corona“ mit staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren geplant.

Engagement von Bundesfreiwilligendienstleistenden

Um Kinder und Jugendliche vor Ort besser zu unterstützen, können Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ab sofort einfacher und schneller Unterstützung durch Bundesfreiwilligendienstleistende erhalten. Anträge von Schulen oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die einen Bundesfreiwilligendienstleistenden bei sich einsetzen möchte, können jetzt einfacher und schneller einen Antrag stellen. Das Zulassungsverfahren wurde stark vereinfacht, sodass Anträge sofort und zügig bearbeitet werden können. Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe finden hier weitere Informationen und Vordrucke: www.bundesfreiwilligendienst.de.

Zusätzliche Sozialarbeit und Freiwillige an Schulen sowie in der Kinder- und Jugendhilfe

Damit Kinder und Jugendliche in den Schulen individuelle Unterstützung erhalten, bieten die Länder vielfältige Aktivitäten an, die vor Ort mit Hilfe der kommunalen und freien Träger der Schul- und Jugendsozialarbeit und Freiwilligendienstleistenden umgesetzt werden. Der Bund stellt den Ländern 220 Millionen Euro über eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes für zusätzliche Sozialarbeit und Freiwilligendienstleistende an Schulen zur Verfügung. Dazu wurden Bund-Länder-Vereinbarungen abgeschlossen, in denen die Länder darlegen, wofür sie das Geld ausgeben wollen. Informationen über die Höhe der Mittel für Schulsozialarbeit sind bei den Ländern erhältlich.

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