Kabinett beschließt neue Kita-Standards: Fachleute üben Kritik

Entwicklungschecks für Vierjährige, mehr Personal und Förderung: Der Gesetzentwurf soll die Kita-Qualität verbessern – doch Fachleute sehen Risiken

Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf für das Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG) beschlossen. Damit will die Bundesregierung bundesweit die Qualität der Kindertagesbetreuung verbessern und die Bildungschancen von Kindern stärker von ihrer sozialen Herkunft entkoppeln.

Beschlossen ist das Gesetz damit noch nicht. Nach dem Kabinettsbeschluss folgt das weitere Gesetzgebungsverfahren, in dem Bundestag und Bundesrat mit dem Vorhaben befasst werden. Nach den Plänen der Bundesregierung soll das Gesetz 2027 in Kraft treten und anschließend schrittweise umgesetzt werden.

Ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs sind verbindliche Sprach- und Entwicklungsstandserhebungen spätestens im Alter von vier Jahren. Dabei soll es nicht allein um Sprache gehen. Erfasst werden sollen auch die sozial-emotionale und motorische Entwicklung sowie mathematische Fähigkeiten.

Werden Unterstützungsbedarfe festgestellt, sollen alltagsintegrierte Bildungsangebote und bei Bedarf gezielte Fördermaßnahmen folgen.

Darüber hinaus sollen Kitas, die besonders viele Kinder in herausfordernden Lebenslagen betreuen, zusätzliches Personal erhalten. Je nach Größe der Einrichtung sind 0,5 bis 1,5 zusätzliche Personalstellen für die Begleitung der sprachlichen Bildung und die Kita-Sozialarbeit vorgesehen. Mindestens zehn Prozent der Kindertageseinrichtungen jedes Bundeslandes sollen davon profitieren.

Auch die Fachberatung soll gestärkt werden.

Die Grundrichtung des Vorhabens stößt in Wissenschaft und Fachverbänden durchaus auf Zustimmung. Zugleich gibt es deutliche Kritik – unter anderem am Zeitpunkt der Entwicklungsstandserhebungen, an einer möglichen Verengung frühkindlicher Bildung auf messbare Kompetenzen, am Umgang mit Entwicklungsdaten und an der Finanzierung.

Frühe Förderung: Entwicklungsunterschiede entstehen vor der Schule

Der Grundgedanke des Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetzes ist aus entwicklungspsychologischer Sicht nachvollziehbar: Wenn Kinder Unterstützung benötigen, sollte dies nicht erst nach der Einschulung festgestellt werden.

Die Bundesregierung begründet ihr Vorhaben damit, dass sich Unterschiede in den Bildungsvoraussetzungen von Kindern bereits vor dem Schuleintritt entwickeln. Gerade Kinder in sozial belastenden Lebenssituationen sollen deshalb früher erreicht und gezielter unterstützt werden.

Bundesbildungsministerin Karin Prien bezeichnet das SCQEG als eine entscheidende bildungspolitische Weichenstellung. Die Schere zwischen Kindern mit niedrigem und hohem sozioökonomischem Status öffne sich bereits vor dem Schuleintritt und könne danach kaum mehr geschlossen werden.

Frühe Unterstützung kann deshalb einen wichtigen Beitrag zu besseren Bildungschancen leisten.

Doch genau an der Frage, wie diese Unterstützung aussehen soll und wann sie beginnen muss, setzt auch die fachliche Kritik an.

Entwicklungscheck mit vier Jahren: Für frühe Förderung schon zu spät?

Prof. Dr. Rahel Dreyer von der Alice Salomon Hochschule Berlin begrüßt die Grundrichtung des Gesetzentwurfs und sieht darin eine Chance für mehr Bildungsgerechtigkeit.

Den vorgesehenen Zeitpunkt der Sprach- und Entwicklungsstandserhebung hält sie allerdings für „relativ spät“.

Das ist aus entwicklungspsychologischer Sicht ein wichtiger Einwand. Denn kindliche Entwicklung beginnt nicht erst im vierten oder fünften Lebensjahr. Sprache, Bindung, Motorik, soziale und emotionale Fähigkeiten, Selbstregulation und kognitive Entwicklung entfalten sich von Geburt an und beeinflussen sich gegenseitig.

Auch die Bildungsforscherin Prof. Dr. Yvonne Anders bewertet die vorgesehenen umfassenden und verbindlichen Sprach- und Entwicklungsstandserhebungen grundsätzlich positiv. Entscheidend ist aus ihrer Sicht jedoch, dass die erhobenen Daten tatsächlich für die individuelle Förderung und die pädagogische Qualitätsentwicklung genutzt werden.

Die Frage lautet deshalb nicht nur, ob Entwicklungsstände erhoben werden, sondern was anschließend mit den Ergebnissen geschieht.

Frühe Förderung sollte tatsächlich früh beginnen – und sie sollte im Alltag des Kindes ankommen.

Entwicklungsstandserhebungen sind nur eine Momentaufnahme

Noch grundsätzlicher ist die Frage, was eine Entwicklungsstandserhebung überhaupt leisten kann.

Der VKMK – Der Kitaverband unterstützt eine wissenschaftlich fundierte und verbindliche Erfassung von Sprach- und Entwicklungsständen. Er warnt jedoch davor, die Ergebnisse isoliert zu betrachten.

Der Verband bringt das Problem auf den Punkt:

„Eine Sprach- und Entwicklungsstandserhebung bildet stets nur eine Momentaufnahme der kindlichen Entwicklung ab.“

Entwicklungsverläufe, Lernfortschritte und individuelle Stärken lassen sich dagegen erst durch kontinuierliche Beobachtung im Alltag angemessen erfassen und einordnen.

Der Verband fordert deshalb Verfahren, die entwicklungssensibel, mehrsprachigkeitssensibel und ressourcenorientiert gestaltet sind.

Damit wird eine wichtige Unterscheidung deutlich: Entwicklungsdiagnostik kann pädagogisch wertvoll sein. Sie darf aber nicht mit einer vollständigen Beurteilung des Kindes verwechselt werden.

Ein vierjähriges Kind ist mehr als das Ergebnis eines Tests.

Frühkindliche Bildung ist mehr als Sprache und Mathematik

Auch Dreyer warnt vor einer zu starken Konzentration auf einzelne messbare Kompetenzen wie Sprache oder Mathematik.

Kinder sollten in der Kita ebenso Erfahrungen mit „tragfähigen Beziehungen, über Spiel und über Beteiligung“ machen.

Das entspricht einem ganzheitlichen entwicklungspsychologischen Verständnis frühkindlicher Bildung.

Kinder lernen nicht ausschließlich in eigens dafür geschaffenen Fördersituationen. Sie lernen beim Spielen, Sprechen, Streiten und Versöhnen, beim Bauen, Malen, Bewegen und gemeinsamen Essen. Sie lernen, wenn Erwachsene ihnen zuhören, ihre Fragen aufgreifen, ihnen etwas zutrauen und ihnen ermöglichen, selbst etwas zu bewirken.

Auch Sprachförderung findet nicht losgelöst von diesen Erfahrungen statt.

Ein Kind erweitert seinen Wortschatz im Gespräch. Es lernt Zusammenhänge beim gemeinsamen Entdecken. Es entwickelt Selbstregulation im Umgang mit anderen Kindern. Es erlebt mathematische Beziehungen beim Bauen, Sortieren, Verteilen und Vergleichen.

Gerade deshalb darf frühkindliche Bildung nicht in einzelne messbare Kompetenzbereiche zerlegt werden.

BAG-BEK fordert ein ganzheitliches Bildungsverständnis

Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung in der Kindheit (BAG-BEK) begrüßt wesentliche Ziele des Gesetzentwurfs.

Sie unterstützt insbesondere die stärkere Orientierung an Chancengerechtigkeit, die Absicht, Benachteiligungen frühzeitig abzubauen, eine an wissenschaftlichen Standards orientierte Personalausstattung sowie zusätzliche Unterstützung für Kinder und Familien in herausfordernden Lebenslagen.

Gleichzeitig fordert die BAG-BEK, am ganzheitlichen Bildungsverständnis der Kindertagesbetreuung festzuhalten.

Sprach- und Entwicklungsstandsfeststellungen sollten möglichst in den pädagogischen Alltag eingebunden und diskriminierungssensibel gestaltet werden.

Dahinter steht eine zentrale pädagogische Frage: Dient eine Entwicklungsstandserhebung dazu, besser zu verstehen, was ein Kind für seine weitere Entwicklung benötigt? Oder wird sie zu einem Instrument, mit dem Kinder frühzeitig anhand vermeintlicher Defizite kategorisiert werden?

Eine gute Entwicklungsbeobachtung sollte deshalb nicht in erster Linie danach fragen, was ein Kind noch nicht kann.

Sie sollte ebenso wahrnehmen, was es bereits kann, wofür es sich interessiert, welche Strategien es entwickelt und unter welchen Bedingungen es besonders gut lernt.

Das ist gerade bei Kindern wichtig, die mehrsprachig aufwachsen. Der VKMK weist ausdrücklich darauf hin, dass Mehrsprachigkeit als Teil der individuellen Bildungs- und Entwicklungsbiografie berücksichtigt und als Ressource verstanden werden sollte.

Kita-Qualität entscheidet sich auch in der Beziehung zum Kind

Eine weitere wichtige Kritik betrifft die Frage, was unter guter Kita-Qualität überhaupt verstanden wird.

Prof. Dr. Katharina Kluczniok von der Freien Universität Berlin hat sich mit dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Monitoring beschäftigt. Sie begrüßt, dass damit die Datengrundlage zur frühkindlichen Bildung verbessert werden soll. Zugleich weist sie auf eine entscheidende Lücke hin.

Das geplante Monitoring betrachtet zum einen strukturelle Rahmenbedingungen wie Fachkraft-Kind-Schlüssel, Personalausstattung oder Zeiten für mittelbare pädagogische Arbeit. Zum anderen sollen zentrale Entwicklungsbereiche der Kinder erfasst werden.

Was bislang fehlt, ist ein systematischer Blick auf die sogenannte Prozessqualität.

Damit ist das gemeint, was im Kita-Alltag tatsächlich geschieht: Wie sprechen Erwachsene mit Kindern? Greifen sie deren Interessen auf? Stellen sie anregende Fragen? Reagieren sie feinfühlig? Wie begleiten sie Spiel, Konflikte und Entdeckungen? Welche Bildungserfahrungen ermöglichen sie?

Kluczniok verweist darauf, dass gerade die Prozessqualität für die sozial-emotionale, sprachliche und kognitive Entwicklung sowie für die spätere Bildungslaufbahn der Kinder von großer Bedeutung ist.

Das führt zu einem grundlegenden Problem:

Man kann zählen, wie viele Fachkräfte in einer Kita arbeiten. Man kann feststellen, welche Wörter ein Kind kennt oder über welche mathematischen Fähigkeiten es verfügt.

Sehr viel schwieriger lässt sich messen, was zwischen Fachkraft und Kind geschieht.

Entwicklungspsychologisch ist aber gerade das von zentraler Bedeutung.

Beziehung, Spiel und Beteiligung gehören zur frühkindlichen Bildung

Kinder benötigen Erwachsene, bei denen sie sich sicher fühlen und die ihre Signale wahrnehmen. Auf dieser Grundlage können sie neugierig sein, ihre Umwelt erkunden, Fragen stellen und sich Herausforderungen zutrauen.

Eine gute pädagogische Fachkraft fördert Sprache deshalb nicht nur während einer ausgewiesenen Fördermaßnahme.

Sie fördert Sprache, wenn sie beim Frühstück mit einem Kind spricht, beim Bauen dessen Gedanken aufgreift, beim Bilderbuchlesen Fragen stellt oder einen Konflikt zwischen Kindern sprachlich begleitet.

Genau deshalb sind alltagsintegrierte Bildung und eine hohe Interaktionsqualität so wichtig.

Ein Entwicklungscheck kann Hinweise darauf geben, wo ein Kind Unterstützung benötigt. Er kann diese pädagogische Beziehung nicht ersetzen.

Zusätzliche Fachkräfte für Kitas in herausfordernden Lagen

Ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die gezielte Unterstützung von Einrichtungen, in denen besonders viele Kinder in herausfordernden Lebenslagen betreut werden.

Je nach Größe sollen diese Kitas 0,5 bis 1,5 zusätzliche Personalstellen erhalten. Sie sind insbesondere für die Begleitung der sprachlichen Bildung und für Kita-Sozialarbeit vorgesehen.

Damit folgt die Bundesregierung einem nachvollziehbaren Prinzip: Nicht jede Kita benötigt exakt dieselben zusätzlichen Ressourcen.

Wo viele Kinder unter erschwerten sozialen Bedingungen aufwachsen, benötigen Einrichtungen häufig mehr Zeit für individuelle Begleitung, Elternarbeit, Sprachbildung und die Zusammenarbeit mit anderen Hilfesystemen.

Mindestens zehn Prozent der Kindertageseinrichtungen eines Bundeslandes sollen von dieser zusätzlichen Unterstützung profitieren.

Mehr Kinder sollen Zugang zu frühkindlicher Bildung erhalten

Ein weiterer wichtiger Punkt geht in der Diskussion über Entwicklungschecks leicht unter: Nicht alle Kinder besuchen eine Kita oder Kindertagespflegestelle.

Gerade Kinder in herausfordernden Lebenslagen nehmen Angebote frühkindlicher Bildung seltener in Anspruch – obwohl sie besonders von ihnen profitieren können.

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen deshalb nach den Plänen der Bundesregierung stärker darauf hinwirken, Familien zu erreichen und den Zugang zur Kindertagesbetreuung zu erleichtern. Vorgesehen sind beispielsweise niedrigschwellige Informations- und Brückenangebote.

Das ist konsequent. Die beste Förderung innerhalb einer Kita kann diejenigen Kinder nicht erreichen, die gar keine Einrichtung besuchen.

Entwicklungsdaten sollen von der Kita an die Grundschule gehen

Auch der Übergang von der Kita in die Grundschule soll nach dem Gesetzentwurf stärker unterstützt werden.

Dafür soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um Ergebnisse der Sprach- und Entwicklungsstandserhebung sowie Informationen über die anschließende Förderung an die aufnehmende Schule weiterzugeben. So soll eine begonnene Förderung kontinuierlich fortgeführt werden können.

Das kann pädagogisch sinnvoll sein. Eine Grundschule, die weiß, welche Unterstützung ein Kind bislang erhalten hat, kann daran anknüpfen.

Doch gerade an diesem Punkt gibt es deutliche Kritik.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (BAGE) sieht die geplante Erhebung und Weitergabe der Daten kritisch. Sie verweist neben dem bürokratischen Aufwand ausdrücklich auf ein „Recht des Kindes auf Neuanfang“ in der Schule.

Damit stellt sich eine entwicklungspsychologisch bedeutsame Frage: Wie lässt sich die Kontinuität einer sinnvollen Förderung gewährleisten, ohne dass eine Einschätzung aus dem vierten Lebensjahr zu einem dauerhaften Etikett für ein Kind wird?

Welche Informationen werden weitergegeben? Wer erhält Zugriff? Wie lange werden die Daten gespeichert? Wie werden Eltern und Kinder beteiligt? Und wie lässt sich verhindern, dass aus einer Momentaufnahme eine langfristige Zuschreibung wird?

Auch der VKMK fordert deshalb klare Zugriffsregeln, eine eindeutige Zweckbindung der Daten sowie Schutzmechanismen gegen Stigmatisierung.

Entwicklungsdaten von Kindern benötigen einen besonders sensiblen Umgang.

Finanzierung des Kita-Gesetzentwurfs stößt auf Kritik

Neben den entwicklungspsychologischen und pädagogischen Fragen gibt es einen sehr handfesten Kritikpunkt: die Finanzierung.

Der Bund plant, den Ländern zwischen 2027 und 2034 insgesamt rund 9,25 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung soll über eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung erfolgen.

Der VKMK hält die vorgesehenen Mittel jedoch für unzureichend.

Nach Angaben des Verbandes sind 2027 und 2028 jeweils 1,493 Milliarden Euro Bundesmittel vorgesehen. 2029 sollen es 1,243 Milliarden Euro sein und ab 2030 jährlich 993 Millionen Euro.

Damit würde die jährliche Bundesbeteiligung innerhalb weniger Jahre um rund ein Drittel sinken, obwohl mit dem Gesetzentwurf dauerhafte Anforderungen an Länder, Träger und Einrichtungen geschaffen werden.

Der VKMK fordert deshalb, neue gesetzliche Leistungspflichten zusätzlich, vollständig, dauerhaft und dynamisiert zu finanzieren.

Auch Dreyer warnt vor einer Finanzierungslücke. Wenn bundesweit neue Qualitätsanforderungen formuliert würden, müsse sich der Bund langfristig verlässlich und bedarfsgerecht an der Finanzierung beteiligen.

Denn neue Qualitätsstandards verbessern noch keine Kita, wenn für ihre Umsetzung Personal und Zeit fehlen.

Für jedes Kita-Kind zusätzlich 30 Minuten pro Woche

Für die Planung und Begleitung der individuellen Förderung sieht der Gesetzentwurf zusätzliche Arbeitszeit vor.

Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums sollen den Kita-Fachkräften dafür für jedes Kind zusätzlich 30 Minuten pro Woche zur Verfügung stehen.

Das ist grundsätzlich ein wichtiges Signal: Förderung benötigt nicht nur Konzepte, sondern Arbeitszeit.

Ob diese Zeit unter den tatsächlichen Bedingungen in den Einrichtungen ausreicht und tatsächlich zusätzlich zur Verfügung steht, wird allerdings eine entscheidende Frage bei der Umsetzung sein.

Denn pädagogische Fachkräfte können nicht gleichzeitig Kinder betreuen, Entwicklungsstände beobachten und dokumentieren, Fördermaßnahmen planen, Elterngespräche führen und zusätzliche individuelle Förderung leisten.

Kita-Qualität braucht Zeit.

Kita-Qualität braucht mehr als Tests und neue Standards

Der Entwurf für das Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz setzt an einem realen Problem an.

Bildungschancen sind in Deutschland weiterhin ungleich verteilt. Wenn Entwicklungs- und Unterstützungsbedarfe früh erkannt werden und daraus tatsächlich bessere Förderung entsteht, kann das Kindern helfen.

Auch die gezielte Unterstützung von Kitas in herausfordernden Lagen, eine stärkere Fachberatung, niedrigschwellige Angebote für Familien und eine bessere Verzahnung von Kita und Grundschule sind wichtige Ansätze.

Aus entwicklungspsychologischer Sicht sollte jedoch die Reihenfolge klar bleiben:

Nicht das Kind muss zum Test passen. Das Verfahren muss dem Kind gerecht werden.

Entwicklungsstandserhebungen sollten keine Etiketten produzieren, sondern pädagogische Entscheidungen verbessern. Sie müssen eingebettet sein in kontinuierliche Beobachtung und ein ganzheitliches Verständnis kindlicher Entwicklung.

Vor allem dürfen sie nicht darüber hinwegtäuschen, was Kinder für eine gute Entwicklung tatsächlich benötigen: verlässliche Beziehungen, Zeit, Spiel, Bewegung, Sprache, Beteiligung, Anregung und Erwachsene, die ihre individuellen Stärken und Bedürfnisse wahrnehmen.

Kita ist keine vorgezogene Schule.

Sie ist ein eigenständiger Bildungs- und Lebensort für Kinder.

Ob aus dem Gesetzentwurf am Ende tatsächlich bessere Bedingungen für Kinder entstehen, wird deshalb weniger davon abhängen, wie viele neue Standards formuliert werden. Entscheidend wird sein, ob pädagogische Fachkräfte die personellen Ressourcen, die Zeit und die fachlichen Bedingungen bekommen, um Kindern im Alltag wirklich gerecht zu werden.

Wie geht es mit dem Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz weiter?

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 2. September 2026 ist das Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz noch nicht endgültig verabschiedet.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf beschlossen. Nun folgt das weitere Gesetzgebungsverfahren. Bundestag und Bundesrat werden mit dem Vorhaben befasst. Im parlamentarischen Verfahren können sich die vorgesehenen Regelungen noch verändern.

Nach den derzeitigen Plänen der Bundesregierung soll das Gesetz 2027 in Kraft treten. Die einzelnen Regelungen sollen schrittweise wirksam werden, damit Länder, Kommunen und Träger Zeit erhalten, die notwendigen Strukturen aufzubauen.

Quellen und weiterführende Informationen

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), 2. September 2026: „Entwurf für Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz verabschiedet“. Primärquelle zum Kabinettsbeschluss und zu den vorgesehenen Maßnahmen des SCQEG.

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ): Informationsseite zum „Gesetz zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (SCQEG)“. Informationen unter anderem zu Entwicklungsstandserhebungen, zusätzlichem Personal, Fachberatung, Finanzierung, Monitoring und Inkrafttreten.

Dreyer, Rahel / ZDFheute, 2. September 2026: „Kita-Gesetz: Prien will Kinder besser fördern – mit weniger Geld“. Einschätzung der Professorin für Pädagogik und Entwicklungspsychologie der ersten Lebensjahre zu Entwicklungsstandserhebungen, ganzheitlicher frühkindlicher Bildung und Finanzierung.

Anders, Yvonne, 28. August 2026: „Datengestützte Entwicklung und Steuerung in der frühkindlichen Bildung: Kommentar zum Referentenentwurf für das KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz – SCQEG“, Startchancen-Blog des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB).

Kluczniok, Katharina, 7. August 2026: „Monitoring & Prozessqualität: Kommentar zum KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz – SCQEG“, Startchancen-Blog des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB).

Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung in der Kindheit (BAG-BEK), 6. August 2026: Stellungnahme zum Referentenentwurf für das SCQEG.

VKMK – Der Kitaverband, 29. Juli 2026: Stellungnahme zum Referentenentwurf des Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetzes. Kritik und Empfehlungen unter anderem zu Finanzierung, Entwicklungsstandsfeststellung, ganzheitlichem Bildungsauftrag und Datenweitergabe.

Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (BAGE), 11. August 2026: Stellungnahme zum KiTa-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz. Kritik unter anderem an der Schwerpunktsetzung auf Kompetenzmessung, der Finanzierung sowie der Weitergabe von Entwicklungsdaten an Schulen.




Keine Quote für die Herkunft

Der Grundschulverband warnt vor Migrationsobergrenze und fordert Schule der Vielfalt

In einem Interview mit dem Sender Welt-TV hat Bildungsministerin Karin Prien (CDU) eine Obergrenze für Kinder mit Migrationshintergrund an Schulen als „denkbares Modell“ bezeichnet. In der Sendung Politikergrillen mit Jan Philipp Burgard äußerte sie, man solle Erfahrungen anderer Länder prüfen und ergänzte: „Ob das 30 Prozent oder 40 Prozent dann am Ende sind.“ Entscheidend sei, so Prien, dass Kinder beim Schuleintritt über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

Der Vorschlag stößt auf scharfe Kritik. Besonders deutlich positioniert sich der Grundschulverband, der in einer aktuellen Pressemitteilung die Einführung einer sogenannten „Migrant:innenquote“ aus pädagogischer und gesellschaftspolitischer Sicht entschieden ablehnt.

Schule muss Ort der Vielfalt, nicht der Selektion sein

„Der Vorschlag ignoriert die Realität der schulischen Vielfalt und gefährdet die Grundprinzipien von Chancengleichheit, Inklusion und Demokratiebildung“, erklärt der Vorstand des Grundschulverbands. Die Schule müsse ein Ort bleiben, der allen Kindern offensteht – unabhängig von Herkunft, Sprache oder Religion.

In seinem Positionspapier fordert der Verband:

  • gleiche Lern- und Entwicklungschancen für jedes Kind
  • Wertschätzung individueller Stärken
  • Vermittlung demokratischer Werte
  • Schutz vor Diskriminierung
  • klare Absage an jede Form von Ausgrenzung

Diese Forderungen seien keine Idealvorstellungen, sondern konkrete Anforderungen an ein demokratisches Bildungssystem.

Kinder sind keine Quoten – sondern Träger von Rechten

Der Grundschulverband macht deutlich: Der Migrationshintergrund eines Kindes sei kein Indikator für Lernfähigkeit, Bildungsbereitschaft oder soziale Kompetenz. Eine festgelegte Obergrenze suggeriere Defizite, stärke Vorurteile und führe zur Stigmatisierung.

„Schulen müssen Orte sein, an denen jedes Kind die gleichen Chancen erhält – unabhängig von Herkunft oder Religion“, heißt es in der Mitteilung. Eine Quote hingegen würde Kinder zu „Problemanteilen“ degradieren und die gesellschaftliche Spaltung fördern. Stattdessen müsse Diversität professionell begleitet und als Chance begriffen werden.

Unterstützung statt Selektion: Schulen besser ausstatten

Anstelle von Quoten fordert der Verband gezielte Investitionen in Schulen:

  • mehr pädagogisches Personal
  • interkulturelle Fortbildungen
  • kleinere Klassen in belasteten Regionen
  • Stärkung der Sprachförderung
  • multiprofessionelle Teams für individuelle Förderung

Nicht die Zusammensetzung der Schüler:innenschaft sei entscheidend, sondern die strukturellen Rahmenbedingungen. „Die Verantwortung für Bildungserfolg darf nicht auf die Kinder abgewälzt werden“, betont der Verband.

Schule als Spiegel der Gesellschaft – Vielfalt ist kein Problem

Die Schule spiegelt die gesellschaftliche Realität wider – mit all ihrer Diversität. Herkunftsbasierte Quoten verstoßen laut Grundschulverband gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot (Artikel 3 GG) und gefährden das demokratische Fundament des Bildungssystems.

Zahlreiche Schulen arbeiteten bereits erfolgreich mit heterogenen Gruppen und seien dabei Orte des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Das Engagement dieser Schulen dürfe nicht durch politisch motivierte Zählweisen delegitimiert werden.

Grundschulverband fordert klare Haltung gegen Diskriminierung

Der Verband ruft dazu auf, sich klar gegen diskriminierende Maßnahmen zu positionieren und für eine Schule einzutreten, die allen Kindern unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder sozialem Status offensteht. „Kinderrechte und Chancengleichheit müssen handlungsleitend für die Bildungspolitik sein“, so der Verband.

Die vollständige Stellungnahme des Grundschulverbands finden Sie hier.

Hintergrund: Was spricht gegen eine Migrationsquote?

Gegen eine feste Obergrenze für Schüler:innen mit Migrationshintergrund spricht laut GSV zudem Folgendes:

  • Rechtliche Probleme: Artikel 3 GG verbietet Diskriminierung aufgrund von Herkunft. Eine Quote könnte gegen die Schulpflicht und das Recht auf wohnortnahe Schulplätze verstoßen.
  • Pädagogisch fragwürdig: Studien zeigen, dass soziale Herkunft und Sprachkenntnisse weit entscheidender für den Bildungserfolg sind als der Migrationsstatus.
  • Politisch umstritten: Karin Prien verweist auf Dänemark, wo es jedoch keine feste Quote gibt, sondern verpflichtende Sprachtests und gezielte Förderprogramme.
  • Kaum umsetzbar: In vielen Städten liegt der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund bei über 50 %, teilweise sogar bei 80–90 %. Eine 30 %-Grenze würde Kinder vom Schulbesuch in ihrer Nachbarschaft ausschließen.

Weitere Informationen

Gernot Körner




Bildungssystem? Und es bewegt sich doch!

Nationaler Bildungsbericht widmet sich dem Schwerpunkt Bildungspersonal

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK) und Bildungsministerin in Schleswig-Holstein, Karin Prien, und die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger, haben gemeinsam mit dem Sprecher der Autorengruppe, Prof. Dr. Kai Maaz (DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation), den Bericht „Bildung in Deutschland 2022“ vorgestellt. Der nunmehr neunte Bildungsbericht beschreibt die Gesamtentwicklung des deutschen Bildungswesens und widmet sich in seinem Schwerpunkt dem Bildungspersonal. Der Bildungsbericht erscheint alle zwei Jahre.

Der aktuelle Bericht bestätigt die positiven Entwicklungen im deutschen Bildungssystem:

  • Die Ausgaben für Bildung, Forschung und Wissenschaft betrugen im Jahr 2020 241 Milliarden Euro. Das entspricht 7,2 % am BIP und einer Steigerung von 0,5 Prozentpunkten gegenüber 2019. Die Ausgaben je Schülerin bzw. Schüler liegen mit 14.200 US-Dollar über dem OECD-Durchschnitt von 11.800 US-Dollar.
  • Die Zahl der Bildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer stieg gegenüber 2010 um 4 % (das entspricht 600.000 Personen). Dieser Zuwachs lässt sich auf vorübergehend hohe Geburtenzahlen, Zuzüge aus dem Ausland sowie dem Trend zum lebenslangen Lernen zurückführen.
  • Der Anstieg in der Bildungsbeteiligung geht 2020 mit einer Zunahme formaler Bildungseinrichtungen um 4 % (entspricht + 4.000 Einrichtungen) gegenüber 2010 einher. Dieser Ausbau erfolgt insbesondere im Bereich der Kindertagesbetreuung und der Hochschulstandorte.
  • Der langfristige Trend zur Höherqualifizierung setzt sich fort: Im Jahr 2020 verfügten 26 % der Bevölkerung über einen höheren beruflichen oder akademischen Abschluss (+ 5 Prozentpunkte gegenüber 2010).
  • Eine besondere Herausforderung für das Bildungssystem stellt nach wie vor der Anteil Erwachsener ohne beruflichen Abschluss oder Hochschulreife in der Bevölkerung dar. Dieser ist insbesondere bei Menschen mit Migrationshintergrund überdurchschnittlich hoch. Der Bericht zeigt hier jedoch auch, dass es den meisten dieser Menschen gelingt, einen Abschluss nachzuholen: Unter den 20-Jährigen sind nur 1,5% ohne Abschluss.
  • Die Zahl der Kinder, die in der Kindertagesbetreuung waren, lag 2021 in der Gruppe der 3- bis unter 6-Jährigen bei rund 92 %. In der Altersgruppe der unter 3-Jährigen ist die Beteiligungsquote in den letzten 10 Jahren um etwa 10 Prozentpunkte auf 34 % gestiegen.
  • Die zunehmende Bedeutung der Frühen Bildung zeigte sich insbesondere während der pandemiebedingten Einschränkungen der Betreuungsmöglichkeiten. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Bildungsungleichheit durch den teilweisen Ausfall der frühen institutionellen Bildung verstärkt hat. In besonderem Maß betrifft dies die Sprachbildungs- und Fördermaßnahmen von Kindern, die in Familien mit nichtdeutscher Familiensprache aufwachsen.
  • Sowohl das Angebot der Ganztagsbetreuung als auch deren Inanspruchnahme nehmen deutlich zu. Im Schuljahr 2020/21 sind 71 % aller Schulen Ganztagsschulen. Im Jahr 2005/06 traf dies lediglich auf 28 % aller Schulen zu. Über die Hälfte aller Grundschulkinder (1,62 Millionen) nutzten im Schuljahr 2020/21 Ganztagsbetreuung in Schulen. Zugleich ist davon auszugehen, dass der Bedarf an Ganztagsangeboten weiter steigt und in den nächsten 10 Jahren mehr als 500.000 zusätzliche Plätze (insbesondere in den alten Bundesländern) benötigt werden.
  • Herausforderungen in der beruflichen Ausbildung bestehen derzeit insbesondere durch fehlende Fachkräfte, Passungsprobleme und eine höhere Abbruchquote bei bestimmten sozialen Gruppen, aber auch durch die gestiegenen Unsicherheiten beim Berufseinstieg.
  • Die hohe Studiennachfrage hält weiter an. Nach vorläufigen Berechnungen lag die Anzahl der Studienanfängerinnen und -anfänger im Jahr 2020 zum siebten Mal in Folge über einer halben Million.
  • Bildungsverläufe in Deutschland sind sehr heterogen. Die Flexibilisierung und Öffnung des Bildungssystems ermöglichen vielfältige Bildungsbiografien. Die Flexibilisierung und die Öffnung des Bildungssystems schaffen neue Möglichkeiten zum Wechsel der Schulart sowie Nachholen von Abschlüssen. Dies ermöglicht eine stärkere individuelle Lebensgestaltung. Bei Bildungswegen und -übergängen zeigen sich dennoch migrationsspezifische sowie soziale Disparitäten.
  • Geschlechtsspezifische Disparitäten am Arbeitsmarkt bleiben bestehen: Trotz der verbesserten Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der gestiegenen Nachfrage in frauendominierten Berufen (z. B. im Gesundheits- und Sozialbereich), liegt die Erwerbsbeteiligung von Frauen unter der von Männern. Dies betrifft insbesondere Frauen mit niedrigem Bildungsabschluss.

Das Schwerpunktkapitel zum Bildungspersonal kommt zu folgenden zentralen Befunden:

  • Die Zahl der im Bildungswesen Beschäftigten hat seit 2010 kontinuierlich zugenommen (+ 20 %). Der größte Zuwachs bis zum Jahr 2020 ist in der Frühen Bildung (+ 75 %) und an den Hochschulen (+25 %) zu verzeichnen. Diese Entwicklung geht mit einer zunehmenden Bildungsbeteiligung einher. Der Personalzuwachs stabilisiert so die Betreuungsrelation.
  • Personalgewinnung und Personalqualifizierung als vordringliche Aufgabe zur Sicherung qualitativ hochwertiger Bildungsangebote: In den Bereichen Frühe Bildung, Schule und Ganztagsangebote im Grundschulbereich wird bis 2025 zusätzliches Fachpersonal benötigt. Im Bereich Frühe Bildung werden bis zu 72.500 und in den Schulen etwa 30.000 Fachkräfte benötigt. Zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung wird der Bedarf bis 2030 auf bis zu 65.600 zusätzliche Fachkräfte geschätzt.
  • Ein hoher Anteil an wissenschaftlichem oder künstlerischem Personal ist befristet beschäftigt, knapp jeder oder jede zweite wissenschaftliche Mitarbeiterin oder Mitarbeiter (47 %) arbeitet in Teilzeit, Weiterbildnerinnen und Weiterbildner sind überwiegend auf Honorarbasis im Nebenerwerb tätig.

Der Bericht zeigt auch Entwicklungen und Problemlagen im Kontext der Corona-Pandemie auf:

  • Die Programme von Bund und Ländern (z.B. DigitalPakt Schule) haben den Ausbau digital unterstützter Bildungsangebote deutlich beschleunigt. Positive Entwicklungen beim Ausbau digitaler Bildungsangebote zeigen sich insbesondere an den Hochschulen.
  • Angebote der beruflichen Aus- und Weiterbildung sind durch wirtschaftliche Unsicherheiten von Unternehmen und Dienstleistungsanbietern sowie durch Einschränkungen bei der Durchführung beruflicher Ausbildungen stark rückläufig. Die Weiterbildungsteilnahme hingegen bleibt trotz kurzzeitiger Einbrüche durch die Teilnahme an digitalen Angeboten hoch.
  • Erste Schulleistungsstudien deuten darauf hin, dass die Kompetenzen von Grundschülerinnen und -schülern im Jahr 2021 im Vergleich zu Gleichaltrigen der Vorjahre gesunken sind.  
  • Das Belastungserleben von Schülerinnen und Schülern im Alter von 11 bis 17 Jahren ist während der Pandemie stark gestiegen. Fast jedes dritte Kind verzeichnet psychische Auffälligkeiten (vor der Pandemie betraf dies jedes fünfte Kind).

Karin Prien, Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein:
„Der Bericht zeigt sehr klar, dass die Kultusministerien in Deutschland den richtigen Weg eingeschlagen haben. Wir arbeiten auf Grundlage einer verlässlichen, empirischen Erhebung und entscheiden auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und nicht von Ideologie. Unsere Maßnahmen zeigen erste Erfolge: Die Zahl derjenigen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, sinkt. Besonders erfreulich ist, dass selbst diejenigen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, oft den Schulabschluss noch nachholen. Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen hängen aber nach wie vor stark vom sozialen Hintergrund des Elternhauses ab. Die Pandemie hat diese Entwicklung leider weiter verschärft. Deshalb haben Länder wie zum Beispiel Schleswig-Holstein sehr erfolgreich Programme wie unser Perspektivschulprogramm für Schulen in besonders fordernden Lagen aufgelegt, die sehr gute Ergebnisse zeigen. Der wesentliche Faktor für den Lernerfolg unserer Schülerinnen und Schüler sind gut ausgebildete Lehrkräfte. Es geht um Qualität und Quantität. Wir sind mit einem wachsenden Bedarf an pädagogischem Personal in Schulen und Kindertageseinrichtungen konfrontiert.

Dieses Problem haben die Länder erkannt und handeln, indem sie sich verstärkt auf die Lehrkräftegewinnung und Lehrkräftequalifizierung konzentrieren. Wir brauchen kreative Ideen, um junge Menschen für den Beruf als Lehrerin und Lehrer zu gewinnen und neue Studienmodelle, um diese Bedarfe zu decken. Dazu gehören auch flexiblere Modelle des Einstiegs in den Lehrerberuf und des Umstiegs während des Studiums. Auch die Anzahl der Studienabbrecher beschäftigt uns: Gemeinsam mit Universitäten arbeiten wir daran, Maßnahmen zu etablieren, damit mehr junge Menschen ihr Lehramtsstudium erfolgreich abschließen. Die damit verbundene große Herausforderung hat die KMK erkannt und bereits auf der Sitzung in Lübeck im März dieses Jahres beschlossen, neben der zentralen Rolle der Quantität von Studienplätzen die Gestaltung der Ausbildung, Werbung für den Beruf, Quer- und Seiteneinstieg, multiprofessionelle Teams sowie die Sicherung von Qualität und Qualifikation in den Vordergrund zu stellen. Auf unserer gegenwärtigen 378. Plenarsitzung werden wir den entsprechenden Themenkatalog für eine Erarbeitung der Ständigen Wissenschaftliche Kommission beschließen.“

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger:
„Der Bildungsbericht zeigt einmal mehr: Unser Bildungssystem muss besser werden. Es muss den Einzelnen bestmöglich fördern und dafür den Herausforderungen der Zeit gewachsen sein. Wir brauchen eine schnellere Digitalisierung der Bildung, eine bessere Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen und vor allem mehr Chancengerechtigkeit. Das alles wird jedoch nur im guten Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen gelingen. Der Digitalpakt oder das Corona-Aufholprogramm verdeutlichen das. Wir sollten künftig noch ehrgeiziger sein, um jungen Menschen Chancen zu eröffnen und das Aufstiegsversprechen zu erneuern. Davon profitiert jeder Einzelne und auch die Gesellschaft als Ganzes. Schließlich fehlen uns schon heute Fachkräfte, die Wachstum und Wohlstand sichern. Mit dem Startchancen-Programm wollen wir besonders sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler unterstützen. Denn der Bildungserfolg hängt nach wie vor stark von der sozialen Herkunft ab. Corona hat die Lage noch einmal verschärft. Das kann uns nicht ruhen lassen. Deshalb sind wir darüber bereits im intensiven Austausch mit den Ländern. Unser Ziel ist es, ein nachhaltiges Programm aufzusetzen, das bis zu 4000 allgemein- und berufsbildende Schulen mit besserer Infrastruktur, einem Chancenbudget und mehr Sozialarbeitern ausstattet. Die vergangenen zwei Jahre haben Kindern und Jugendlichen und auch dem Bildungs- und Betreuungspersonal viel abverlangt. Sie alle waren großen Belastungen ausgesetzt, die durch den Krieg in der Ukraine nicht weniger geworden sind. In dieser außergewöhnlichen Zeit wurde und wird Enormes geleistet. Das verdient Dank und Anerkennung.“

Zur Anlage des Bildungsberichts

Den seit 2006 alle zwei Jahre erscheinenden Bildungsbericht hat eine unabhängige Wissenschaftlergruppe unter Federführung des DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation erarbeitet. Beteiligt sind das Deutsche Institut für Erwachsenenbildung Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen e.V. (DIE), das Deutsche Jugendinstitut (DJI), das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW), das Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBi), das Soziologische Forschungsinstitut an der Universität Göttingen (SOFI) sowie das Statistische Bundesamt (Destatis) und die Statistischen Ämter der Länder (StLÄ).
Die besondere Bedeutung des Bildungsberichts liegt darin, die verschiedenen Bildungsbereiche von Bildung im Lebenslauf in ihrem Zusammenhang und indikatorengestützt über größere Zeiträume darzustellen und so übergreifende Herausforderungen im deutschen Bildungssystem vergleichbar und sichtbar zu machen.

Den Bericht sowie weiterführende Materialien und Informationen finden Sie im Internet unter www.bildungsbericht.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesregierung