Eckpunkte KiBiz NRW – Stellungnahme von Gerhard Stranz

Sozialarbeiter und Bildungsexperte legt differenzierte Einschätzung zur KiBiz-Vereinbarung vor

Gerhard Stranz, langjährig in Dortmund sozialpolitisch engagiert und durch seine Mitarbeit im Didacta-Verband bekannt, hat die Vereinbarung zu den Eckpunkten des KiBiz NRW aufmerksam verfolgt. In seiner Stellungnahme beleuchtet er differenziert Chancen und Grenzen der geplanten Regelungen – stets mit dem Blick auf die praktische Wirkung für Kinder, Familien und Fachkräfte. Wir veröffentlichen seinen Beitrag mit freundlicher Genehmigung des Autors.

Anmerkungen zur Vereinbarung über Eckpunkte einer Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)

Anmerkungen zu der
„Vereinbarung der kommunalen Spitzenverbände (KSV) und der freien und kirchlichen Träger in Nordrhein-Westfalen mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen über Eckpunkte einer Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)“

(Aus dem Titel kann vermutet werden, dass es sich um eine Initiative der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege handelt, die mit der Landesregierung eine Vereinbarung schließt – also nicht um eine Initiative der Landesregierung!)

Meine zentralen Bewertungen:

Es handelt sich um
– eine Bankrotterklärung der öffentlichen und freien Wohlfahrtsverbände in Bezug auf die Verantwortlichkeit für die Förderung von Kindern nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches VIII – § 22 ff. und
– ein historisches Versagen: Verdrängen der eigenen Verantwortlichkeit an der eingetretenen Misere – eine fachliche Inkompetenz in Bezug auf eine dem Kindeswohl entsprechende Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege.

Ich komme zu dieser Einschätzung aufgrund meiner langjährigen aktiven Beteiligung in dem Arbeitsfeld. Dazu einige erläuternde Eckpunkte:

Die Notwendigkeit einer ausgeweiteten, qualitativ verbesserten Förderung und der Abschaffung der Elternbeiträge wurde als Konsequenz aus den Ergebnissen der umfangreichsten Längsschnittuntersuchung an 100 Standorten in den Jahren 1970–75 festgestellt und führte nach der Auswertung im Jahr 1977 u. a. zu dem Beschluss des Landtages, ab dem 1.1.1983 auf Elternbeiträge zu verzichten, damit dieses zentrale Hemmnis für den Besuch von Kindergärten beseitigt wird und alle Kinder Einrichtungen besuchen können. Dieser Beschluss wurde leider im Jahr 1982 zurückgenommen.

Ich habe bei der Weiterentwicklung des Kindergartengesetzes (KiGa) zum Gesetz über Tageseinrichtungen (GTK) mitgewirkt und dabei die Vernetzung zwischen dem im Landtag erkennbaren Willen, Tageseinrichtungen besser auszustatten, mit den Beteiligten des Ministeriums und den Verbänden der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Gang gebracht. Ich habe den Prozess der politischen Diskussion im Auftrag des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in einer Buchveröffentlichung dokumentiert.

Als Mitarbeiter eines Wohlfahrtsverbandes in der Landesgeschäftsführung und für den Bereich der Elterninitiativen, als Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der Freien und der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege habe ich sowohl Details der Praxisbedingungen in dem Arbeitsfeld als auch die Fachlichkeit der Trägerverbände und ihr Verhältnis zur Landespolitik kennengelernt.

Mit der Übernahme der Verantwortung für über 100 Einrichtungen bei einem Trägerzusammenschluss in NRW und der Koordination eines Bündnisses, bei dem u. a. alle Gewerkschaften, Fachverbände und auch Wohlfahrtsverbände beteiligt waren, habe ich daran mitgewirkt, die Landespolitik an den Anforderungen der Kinderrechtskonvention zu orientieren und dazu nicht nur Stellung genommen, sondern auch als persönlich Verantwortlicher mit einer erfolgreichen Volksinitiative und landesweiten Protestveranstaltungen – auch vor dem Landtag – auf die Unzulänglichkeiten bei der Abschaffung der Horte und der Billiglösung OGS, der Kürzungen im Landeshaushalt und die vom Ansatz und der Ausstattung her völlig unzulänglich vorgesehene Einführung des Kinderbildungsgesetzes aufmerksam gemacht.

Dabei habe ich – da ich in einem bundesweiten Beratungszusammenschluss eingebunden war – darauf hingewiesen, dass die vorgesehene Umstellung des Fördersystems von der objekt- zur subjektorientierten Förderung, wie sich das in Untersuchungen in anderen Ländern bereits herausgestellt hatte, grundsätzlich nicht geeignet ist, qualitative Verbesserungen zu erreichen. Zudem habe ich durch die Nachverfolgung der Vorlagen aus dem Städtetag NRW herausgefunden, dass neben den berechneten Pauschalwerten für die OGS durch das Schulministerium die Kindpauschalen auf falschen Grundwerten berechnet waren. So waren die Pauschalen für die OGS um rund 33 % zu gering bemessen und bei Tageseinrichtungen, je nach Personengruppe, ebenfalls um bis zu 30 % zu gering.

Diese Hinweise berücksichtigten die Trägerverbände und das Ministerium nicht. Die Trägerverbände akzeptierten die falsch berechneten Pauschalen mit dem abgeschlossenen „Kontrakt für die Zukunft“ mit der Staatskanzlei, da die Frage der eigenen Förderung (durch die sogenannte „Globaldotation“) im Raum stand.

Das zuständige Fachministerium und der damals zuständige Minister Laschet bezeichneten mich u. a. in einer Presseerklärung als Lügner, der die Eltern und Mitarbeitenden in NRW aufhetze. Das war jedoch nie der Fall. Öffentlich hat sich der Minister inzwischen bei mir mit dem Hinweis entschuldigt, dass ich immer recht gehabt hätte, er jedoch die falschen Berater im Ministerium hatte.

Die Beratungsresistenz des Ministeriums und die Kurzsichtigkeit der Verbände und der Kirchen, die zum Zeitpunkt der Einführung des Rechtsanspruchs die Möglichkeit gehabt hätten, aber darauf verzichtet haben, für die Erfüllung dieses Anspruchs die Erstattung der tatsächlich entstehenden Kosten aus öffentlichen Mitteln einzufordern – also auch eine Gleichbehandlung mit kommunalen Einrichtungen, bei denen das der Fall ist –, haben wesentlich zu dem heutigen Dilemma beigetragen:

Dadurch wurde seit 2007 (sprunghafter Anstieg der Teilzeittätigkeit) das Arbeitsfeld unattraktiver für viele junge Menschen, und das Ausbildungsangebot wurde nicht frühzeitig genug ausgeweitet, sodass es zu dem heute bestehenden Fachkräftemangel kommen musste!

Nach dieser Grundsatzeinführung zu den Inhalten der Vereinbarung: 

Die Beteiligten der Vereinbarung scheinen ihre Aufgabenstellung nicht zu kennen, die sich aus dem SGB VIII, den Regelungen der §§ 22 ff., ergibt. 

Bei der Förderung von Kindern, die untrennbar aus den Anteilen Erziehung, Bildung und Betreuung besteht, geht es nicht um die Erfüllung eines „Aufstiegsversprechens“, sondern um eine Förderung des Kindes im Sinne des Kindeswohls. Dabei geht es um eine elementare Förderung, damit um mehr als um „bestmögliche Startchancen“ im Sinne von „gesellschaftlichem Aufstieg“ und aus der Sicht der Gesellschaft um „gesellschaftliche Investitionen“. 

Es geht um jedes einzelne Kind, das für seine Entwicklung jetzt die bestmöglichen Bedingungen benötigt.

A) Die Beteiligten der Vereinbarung verfehlen ihre Aufgabenstellung, wenn sie nicht das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen. 

Kinder benötigen für ihre Entwicklung und den eigenständigen Selbstbildungsprozess eine umfängliche Förderung. 
Das ist mehr als nur „Betreuung“. 

Diese Unterscheidung ist elementar, zumal die Beteiligten der Vereinbarung scheinbar davon ausgehen, dass sich Kinder in bestimmten Zeiten nur „betreuen“ lassen und sich in dieser Zeit dann nicht selber weiterbilden, ihr eigenes Bild von der Welt, in der sie leben, machen. 

  • Kinder unterscheiden nicht nach Zeiten der Bildung, Erziehung und Betreuung. 
  • Kinder leben und lernen immer. 
  • Jede Zeit ist damit auch eine Bildungszeit. Kinder heben keine Lernzeiten für festgelegte Zeiträume in der Zukunft auf. 

So fachfremd können nur Erwachsene mit Konzepten für Rand- und Hauptzeiten denken, die vielleicht noch an die Zeit der Pädagogik des „Nürnberger Trichters“ erinnert.

B) Das Land und die Kommunen haben bei der Bedarfsplanung versagt 

Nach den Regelungen des SGB VIII bestand seit 1991 die Verpflichtung, die Bedarfsplanung so auszurichten, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf abgedeckt werden kann. Anstelle dieser Aufgabenstellung, zu der der Bund auch eine Anschubfinanzierung zur Verfügung gestellt hatte, wurde alleine schon bei der Planung von Kindergartenplätzen der Fehler gemacht, dass für die Versorgung nur 3 Jahrgänge berücksichtigt wurden, obwohl Kinder nicht mit dem Erreichen des 6. Lebensjahres eingeschult wurden. 

Es hätten von Anfang an tatsächlich 3,7 Jahrgänge berücksichtigt werden müssen. 

Die Landesregierung hat diese öffentlichen Hinweise, die auch bei Landtagsanhörungen vorgetragen wurden, nicht aufgegriffen. Dies gilt ebenso für die Bedarfsplanung zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für Kinder unter 3 Jahren, wobei in NRW eine Bedarfsquote von 35 % bei der Landesförderung und auch von vielen Kommunen bei der örtlichen Planung unterstellt wurde. Diese Quote hatte aber lediglich die Bundesregierung für die Bereitstellung von Mitteln für den Ausbau zugrunde gelegt. 

Angesichts dieser Fehlplanung wurde es auch versäumt, die generative Entwicklung bei den damals tätigen Fachkräften und den Ausbaubedarf für Ausbildungskapazitäten in den Blick zu nehmen. 
(Ich habe in vielen Veranstaltungen darauf aufmerksam gemacht und auch im Zusammenwirken mit der Stadt Düsseldorf, die die Notwendigkeit erkannte, Informationsveranstaltungen für junge Menschen zur Berufsfindung organisiert.) 

Es muss dem Eindruck aus der Vereinbarung entgegengetreten werden, als sei der Fachkräftemangel, die Inflation und das Steigen der Vergütungen „vom Himmel gefallen“. 

C) Verschlimmbesserung des KiBiz verhindern 

Neben der überfälligen Bereitstellung von mehr Mitteln für den Elementarbereich des Bildungswesens ist es notwendig, das KiBiz abzuschaffen und nicht zu reformieren. 

Damit würde das grundsätzlich falsch angelegte System nur noch optimiert. Insofern muss eine systemimmanente Überarbeitung verhindert werden, zumal es ansonsten schwierig werden dürfte, die notwendige Abkehr von der subjektorientierten Förderung zu erreichen. Diese würde auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben und Generationen von Kindern müssten unter unzulänglichen Bedingungen auf ihrem Lebensweg begleitet werden. Familie und Fachkräfte würden unnötig belastet. Insofern wäre es total falsch, „das System zu stabilisieren und verlässlicher zu machen“. 

Das System muss abgeschafft und völlig neu aufgelegt werden. 
JETZT. 

Insofern reicht in keiner Weise die Zusicherung der „Stabilitätsgarantie“ (Ziffer 12) (die sich die Vereinbarungspartner gegenseitig geben, anstatt diese Erklärung einseitig von der Landesregierung abgegeben wird!), dass das „Niveau der Kindpauschalen … garantiert“ wird. Das Niveau ist als Ausgangsbasis für eine Reform im System einerseits zu gering und andererseits für eine zukünftige Neuregelung der Finanzierung nicht ausreichend.

Zu den einzelnen Ansätzen:

6. Einführung von Kern- und Randzeiten
Wie bereits oben grundsätzlich ausgeführt, stellt die Absicht, Kern- und Randzeiten einzuführen, indem z. B. „Fachkräfte auf die bildungsorientierten Kernzeiten konzentriert werden“, eine pädagogische Bankrotterklärung dar, in der deutlich wird, dass die Bildungsprozesse von Kindern, deren Wohl und auch die pädagogische Aufgabenstellung, die untrennbar aus Erziehung, Bildung und Betreuung besteht, nicht „verstanden“ sind und die Anforderungen des SGB VIII missachtet werden.
Kinder müssen zu jeder Zeit die bestmögliche Begleitung bei ihrem Selbstbildungsprozess erhalten. Tageseinrichtungen dürfen in Randzeiten nicht wieder als „Verwahranstalten“ gedacht werden und dazu „verkommen“, bei denen es nur darauf ankommt, die „Aufsicht und Kinderschutz“ zu garantieren.

7. Bedarfsgerechte Steuerung der wöchentlichen Betreuungszeiten
Maßgabe für die Bemessung der Zeiten, in denen Kinder eine Tageseinrichtung besuchen oder im Rahmen der Kindertagespflege begleitet werden – was also mehr als eine „Betreuungszeit“ ist –, muss der Bedarf des Kindes sein. Insofern müssen die Bemühungen darauf gerichtet sein, mit den Eltern der Kinder zu erörtern (wobei aus der Einrichtung auch darauf aufmerksam gemacht werden sollte, wenn für Kinder ein längerer Aufenthalt als förderlich angesehen wird), welcher passende Zeitrahmen für den Aufenthalt des Kindes in dem jeweiligen Angebot geeignet ist. Dabei müssen finanzielle Erwägungen zurückgestellt werden.

8. Flexibilisierung der Gruppengrößen
Die vorgesehene „Flexibilisierung“ nach oben ist im Hinblick auf die sowieso schon viel zu große Gruppengröße ein Angebot zu einer „strukturellen Kindeswohlgefährdung“, indem dazu beigetragen wird, dass Bedürfnisse einzelner Kinder nicht mehr angemessen wahrgenommen und berücksichtigt werden.

9. Neue Kita-Formel (= reine Kindpauschale) / 10. Erprobungsklausel
Anstelle der vorgeschlagenen Regelung sollten alternative Förderungskonzepte erprobt werden können, bei denen auf der Grundlage der einzelnen Einrichtung der Ausstattungs- und Förderbedarf einschließlich eines präaktiven Handlungsrahmens vorgesehen wird, so wie das in anderen Bundesländern der Fall ist oder auch dem Ministerium nach einem Planspiel von mir als Modellmaßnahme vorgeschlagen wurde.
(Der Modellantrag wurde abgelehnt, weil die Ministeriumsverwaltung zu „bequem“ war, sich auf ein begrenztes Modellprojekt einzulassen.)

Plätze in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege sind keine Stadtteilautos, die punktuell und zeitlich befristet genutzt werden können.
Kindertageseinrichtungen sind Lebensorte für Kinder, die diesen verlässlich und in einer Beziehung zu verlässlichen und fachlich qualifizierten Begleitenden zur Verfügung stehen müssen.
Es kommt dabei nicht auf die optimale Nutzung der Einrichtung an, sondern darauf, dass die Einrichtung bedarfsgerecht für die Kinder zur Verfügung steht und dabei auch, gemessen an der Anzahl der Plätze, ein strukturelles Überangebot vorhält.
Dies muss ansonsten auch sichergestellt werden, zumal Eltern andernfalls von dem ihnen verbrieften Wunsch- und Wahlrecht keinen Gebrauch machen könnten.

Anmerkung zu Ziffer 2 c.)
Die vorgesehene Auslauffinanzierung von Waldkindergärten und eingruppigen Einrichtungen widerspricht der Maßgabe des § 5 SGB VIII, nach dem Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht in Bezug auf die Ausgestaltung des Angebotes haben. Der evtl. Hinweis auf die Begrenzung, wenn unverhältnismäßige Mehrkosten entstehen, tritt zurück, wenn es in dem Lebenszusammenhang der Familie die den eigenen Erziehungsvorstellungen entsprechenden Angebote nicht gibt, sodass mit dieser Regelung ein Elternrecht beschnitten würde und sich das Land und die Träger – wie schon bisher bei der Jugendhilfeplanung – über bundesgesetzliche Regelungen hinwegsetzen (was auch in anderen Ländern mit noch größerer Bedeutung scheinbar eine Selbstverständlichkeit geworden ist).

Ich hoffe, mit meinen Hinweisen einen Anstoß gegeben zu haben, die Bedarfslage von Kindern als Ausgangspunkt für die Gestaltung der Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und auch die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, damit alle Träger in vergleichbarer Weise in den Stand gesetzt sind, unter optimalen Bedingungen die Förderung von Kindern im Elementarbereich sicherzustellen.




Frühkindliche Betreuung: Was bleibt langfristig?

Internationale Studien zeigen: Die Qualität und Dauer frühkindlicher Betreuung haben Einfluss auf die kindliche Entwicklung – aber nicht auf alles und nicht bei allen

Wie wirken sich frühe außerfamiliäre Betreuungsformen auf Kinder langfristig aus? Dieser Frage gingen Forschende in mehreren groß angelegten Studien nach – allen voran das US-amerikanische „NICHD Early Child Care Research Network“. In der bis heute vielfach zitierten Langzeitstudie (n = 1.364) wurden Kinder von der frühen Kindheit bis zur sechsten Klasse (Ø Alter: 12 Jahre) begleitet. Die Ergebnisse zeigen ein differenziertes Bild: Die Qualität der elterlichen Erziehung blieb durchgängig der stärkste Prädiktor für die Entwicklung der Kinder – deutlich gewichtiger als Betreuungsform oder -dauer. Dennoch hatten auch Betreuungseinrichtungen messbare Effekte.

Sprachförderung versus Verhaltensauffälligkeiten?

Kinder, die früh qualitativ hochwertige Betreuung erhielten, erzielten später bessere Ergebnisse in Wortschatztests. Gleichzeitig zeigte sich ein Zusammenhang zwischen der Länge des Aufenthalts in Kindertagesstätten und sogenannten externalisierenden Verhaltensproblemen (z. B. Impulsivität, Aggression) – zumindest aus Sicht der Lehrkräfte.

Die Studienautoren betonen jedoch: Die beobachteten Effekte waren zwar statistisch signifikant, in ihrer Größe jedoch vergleichsweise klein. In der Diskussion wird daher vor allem auf die potenziellen kollektiven Effekte hingewiesen – also auf die Frage, wie sich selbst kleine individuelle Effekte auf gesellschaftlicher Ebene auswirken könnten. Die Langzeituntersuchung läuft derzeit weiter – aktuell mit Fokus auf die Jugendlichen im Alter von 15 Jahren.

Keine grundsätzliche Gefahr für die Bindungssicherheit

Ein oft diskutiertes Thema ist der Zusammenhang zwischen frühkindlicher Fremdbetreuung und der Entwicklung einer sicheren Bindung. Auch hier geben die Daten des NICHD Netzwerks zunächst Entwarnung: Säuglinge mit umfangreicher Betreuungserfahrung zeigten im Alter von 15 Monaten keine grundsätzlich andere Bindungsqualität als Kinder ohne solche Erfahrungen. Wichtiger für die Bindung war laut Studie vor allem die mütterliche Sensibilität im Umgang mit dem Kind.

Allerdings traten Risiken dann auf, wenn mehrere belastende Faktoren zusammenkamen: etwa eine geringe mütterliche Feinfühligkeit und eine schlechte Qualität der Betreuung, viele Betreuungsstunden oder häufige Betreuungswechsel. Bestimmte Geschlechterkonstellationen – z. B. Jungen mit langen Betreuungszeiten oder Mädchen mit sehr wenig Betreuung – waren zusätzlich anfälliger für Bindungsunsicherheit.

Die Haifa-Studie: Qualität als Schlüsselfaktor

Eine israelische Langzeitstudie mit 758 Säuglingen stützt diese Befunde: Kinder, die in klassischen Kindertagesstätten betreut wurden, hatten eine höhere Wahrscheinlichkeit, eine unsichere Bindung zur Mutter zu entwickeln – insbesondere im Vergleich zu Kindern, die zu Hause oder in kleineren Settings betreut wurden (z. B. durch Verwandte oder Tagesmütter). Als zentrale Ursache identifizierten die Forschenden die Qualität der institutionellen Betreuung – insbesondere in Einrichtungen mit schlechtem Fachkraft-Kind-Schlüssel.

Auf die Qualität kommt es an

Die Ergebnisse der Studien belegen: Frühkindliche Betreuung per se ist weder schädlich noch automatisch förderlich. Entscheidend sind die Qualität der Betreuung, die Sensibilität der Eltern und individuelle Konstellationen. Betreuungsmodelle, die auf stabile Beziehungen, geringe Gruppengrößen und eine enge Zusammenarbeit mit den Familien setzen, können Kinder gut unterstützen – insbesondere dann, wenn Eltern durch berufliche oder soziale Belastungen weniger präsent sein können.

Langfristig bleibt die wichtigste Aufgabe der frühen Betreuungseinrichtungen also nicht nur, Kinder zu „versorgen“, sondern Bindung, Sprache, soziale Kompetenz und emotionale Sicherheit gezielt und feinfühlig zu fördern.

Gernot Körner




Männer überschätzen ihren Beitrag zur Kinderbetreuung und zur Hausarbeit

geschirr

Die ungleiche Verteilung der Arbeit im Haushalt erschwert Frauen die Teilhabe am Arbeitsmarkt

Männer gehen davon aus, dass die Arbeit im Haushalt zwischen ihnen und ihrer Partnerin gleich aufgeteilt ist. Doch der direkte Vergleich von Zuständigkeit und tatsächlichem Zeitaufwand zeigt, dass die Männer mit dieser Einschätzung falsch liegen. Sie leisten deutlich weniger als ihre Partnerinnen. Während die Männer mit der Aufteilung zufrieden sind, sind die Frauen mit ihrer Situation deutlich unglücklicher.

Mehr als zwei Drittel der befragten Männer (68 Prozent) sagen, dass beide Partner:innen „gemeinsam“ oder zumindest „meistens gemeinsam“ für Aufgaben im Haushalt zuständig sind. Frauen sehen das allerdings ganz anders: nur 44 Prozent von ihnen geben an, dass die Aufgaben gleich verteilt sind. Ähnlich unterschiedlich ist die Wahrnehmung, wenn es um die klassische, getrennte Zuständigkeit für den Haushalt geht: in 54 Prozent der Fälle sehen Frauen die Zuständigkeit immer oder meistens bei sich selbst. Demgegenüber sagen nur knapp 22 Prozent der Männer, dass die Zuständigkeit zumeist bei ihrer Partnerin liegt. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Onlinebefragung, die das Institut Arbeit und Qualifikation für uns durchgeführt hat. Befragt wurden gut 1.600 Personen im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 65 Jahren, die zum Zeitpunkt der Befragung in einer heterosexuellen Beziehung lebten.

An den unterschiedlichen Wahrnehmungen ändert sich auch dann nichts, wenn man nur die Haushalte betrachtet, in denen beide Partner:innen in Vollzeit arbeiten. Während 70 Prozent der Männer mit Vollzeitjobs angeben, dass sich beide gemeinsam oder meist gemeinsam um den Haushalt kümmern, sagen das nur 49 Prozent der Frauen. „Auch wenn beide in vollem Umfang erwerbstätig sind, führt das nicht automatisch zu einer gleichmäßigeren Aufteilung der Haushaltsaufgaben“, sagt Arbeitsmarktexpertin Michaela Hermann.

Frauen investieren deutlich mehr Zeit in Hausarbeit und Kinderbetreuung

Das unterschiedliche Verständnis von einer gleichmäßigen Verteilung der Aufgaben zeigt sich auch beim Zeitaufwand, den Männer und Frauen für Jobs im Haushalt und für die Kinderbetreuung angeben. Selbst bei den Befragten, die das Prinzip „Wir machen das gemeinsam“ bejahen, geben Männer an, pro Woche 6,7 Stunden für den Haushalt zu investieren. Bei Frauen sind es 10,6 Stunden – also deutlich mehr. Noch eklatanter ist der Unterschied bei der Kinderbetreuung. In Paaren mit gemeinsamer Sorgeverantwortung investieren Männer nach eigener Einschätzung durchschnittlich 17,5 Stunden, bei Frauen sind es dagegen 27,5 Stunden pro Woche.

Wenig überraschend ist, dass ein Großteil der Frauen unzufrieden ist mit der Aufteilung von Erwerbs-, Haushalts- und Sorgearbeit im gemeinsamen Haushalt. Auf einer Elf-Punkte-Zufriedenheitsskala liegen die Männer bei 7,7 Punkten, die Frauen nur bei 6,8. Insgesamt sind Frauen deutlich zufriedener, wenn beide Partner gemeinsam für Haushaltsaufgaben zuständig sind (7,6), als wenn sie allein dafür zuständig sind (5,9).

Verantwortung der Männer stärker in den Blick nehmen

Damit Frauen Zeit für mehr Erwerbsarbeit haben, muss folglich in vielen Partnerschaften die Hausarbeit anders verteilt werden. „Wir dürfen uns nicht wundern, wenn Frauen nach der Kinderphase nicht wieder voll erwerbstätig sind“, sagt Arbeitsmarktexpertin Luisa Kunze. „Männer müssen ihre Verantwortung in Haushalt und Familie stärker wahrnehmen und für diesen Zweck auch Angebote wie Brückenteilzeit und flexible Arbeitszeitmodelle häufiger in Anspruch nehmen.“ Damit das gelingt, müssten auch Betriebe ihren Beitrag leisten. „Führungsaufgaben in Teilzeit oder Rücksichtnahme auf Kita-Schließzeiten sollten auch für Männer normal sein und vom Arbeitgeber offensiv angeboten werden.“

Angelika Kümmerling, Lina Zink, Andreas Jansen

Spannungsfeld Vereinbarkeit

Arbeitsaufteilung, Geschlechterrollen und
Aushandlungen im Paarkontext

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung




Neue Impulse für Kitas und Familien ab 2025

Neuerungen bei Kinderbetreuung, Kindergeld, Mindestunterhalt, Elterngeld, Förderung der Demokratie, Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Selbstbestimmung

2025 treten Neuerungen in Kraft, um die Qualität der Kinderbetreuung zu verbessern. Zudem steigen das Kindergeld und der Sofortzuschlag um je 5 Euro sowie der Mindestunterhalt für Kinder. Das Elterngeld für Selbstständige wird vereinfacht; die Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention umgesetzt.

Verbesserung der Kinderbetreuung

Seit dem 1. Januar 2025 wird mit der Fortsetzung und Weiterentwicklung des KiTa-Qualitätsgesetzes die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Kitas gestärkt. Mit den gesetzlichen Änderungen soll sichergestellt werden, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel von den Ländern gezielter zur Steigerung der Betreuungsqualität eingesetzt werden. Verbesserung der Qualität bedeutet beispielsweise:

  • ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen, das besser auf die Bedürfnisse von Familien abgestimmt ist
  • den Fachkraft-Kind-Schlüssel zu verbessern, um mehr Personal für die Kinderbetreuung bereitzustellen.
  • Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung zu ergreifen
  • Kita-Leitungen zu unterstützen
  • in die Förderung einer gesunden Ernährung und ausreichender Bewegung in Kitas zu investieren
  • für bessere sprachliche Bildung von Kindern zu sorgen, insbesondere für diejenigen, die zusätzliche Unterstützung benötigen
  • die Qualifikation und Arbeitsbedingungen von Tagesmüttern und -vätern zu verbessern

Für die Umsetzung dieser Maßnahmen stellt der Bund den Bundesländern in den Jahren 2025 und 2026 jeweils rund 2 Milliarden Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-fuer-ein-verlaessliches-hilfesystem-bei-geschlechtsspezifischer-und-haeuslicher-gewalt-251160

Erhöhung von Kindergeld und Sofortzuschlag

Seit 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld 255 Euro pro Monat für jedes Kind. Das Gesetz zur Kindergelderhöhung wurde erst kurz vor Jahresbeginn beschlossen, so dass die Erhöhung zu einem späteren Zeitpunkt nachgezahlt wird. Eltern bekommen die Erhöhung aber auf jeden Fall.

Ebenfalls zum 1. Januar 2025 steigt der Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat auf 25 Euro für jedes Kind, das Leistungen der Grundsicherung oder den Kinderzuschlag (KiZ) erhält.

Der Höchstbetrag des KiZ beträgt bei einer Erhöhung des Kindergeldes und des Sofortzuschlags um je 5 Euro dann 297 Euro pro Monat.

Steigerung des Mindestunterhaltes

Der Mindestunterhalt für Kinder wird ab dem 1. Januar 2025 angehoben.

Kinder mit Anspruch auf Unterhaltsvorschuss erhalten künftig als Summe von Unterhaltsvorschuss und Kindergeld folgende monatliche Beträge:

  • 482 Euro für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren (2 Euro mehr als 2024)
  • 554 Euro für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren (3 Euro mehr)
  • 649 Euro für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren (4 Euro mehr)

Weitere Informationen: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/unterhaltsvorschuss/unterhaltsvorschuss-73558

Bürokratieentlastungen beim Elterngeld

Ab Mai 2025 wird die Beantragung von Elterngeld für Selbstständige einfacher. Bürokratische Hürden sollen abgebaut und der Zugang zu Elterngeld soll transparenter werden.

Elternzeit-Anträge müssen nicht mehr schriftlich eingereicht werden. Stattdessen genügt künftig die sogenannte Textform (z. B. per E-Mail). Das erleichtert die Antragstellung sowie die Kommunikation zwischen Eltern und Arbeitgebern.

Förderung der Demokratie

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums startet im Januar 2025 in seine dritte Förderperiode (2025-2032). Im Rahmen des Weiterentwicklungsprozesses wurde eine neue Förderrichtlinie zur „Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz and Demokratie“ (Förderrichtlinie „Demokratie leben!“) erarbeitet.

Mit dem Programm fördert das Bundesfamilienministerium zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander und die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft.

Weitere Informationen: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und-gesellschaft/bundesprogramm-demokratie-leben–73948

Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Mit dem 1. Januar 2025 beginnt die Laufzeit der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention. Die Istanbul-Konvention des Europarats ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häuslicher Gewalt. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diese Gewalt durch politische und rechtliche Maßnahmen zu verhindern, zu verfolgen und zu beseitigen.

Die Gewaltschutzstrategie benennt Ziele und 120 konkrete Maßnahmen, wie Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpft werden kann. Eine mit Kabinettbeschluss neu eingerichtete Koordinierungsstelle bündelt künftig die Maßnahmen der Bundesregierung.

Weitere Informationen: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-fuer-ein-verlaessliches-hilfesystem-bei-geschlechtsspezifischer-und-haeuslicher-gewalt-251160

Selbstbestimmungsgesetz (seit November 2024 in Kraft)

Ein einfaches, einheitliches Verfahren für eine Änderung des Personenstandseintrags ohne diskriminierende Begutachtungen und Fremdbestimmung ist an die Stelle des veralteten und zum Teil verfassungswidrigen Transsexuellengesetzes getreten.

Verhinderung von sogenannten Gehsteigbelästigungen (seit November 2024 in Kraft)

Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, um Schwangere vor unzumutbaren Belästigungen zu schützen, damit sie den gesetzlich garantierten Anspruch auf eine ergebnisoffene Schwangerschaftskonfliktberatung wahrnehmen können.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfamilienministerium




Fachkräftelücke in der Kinderbetreuung und -erziehung am größten

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Arbeitsmarkt: In welchen Berufen die meisten Fachkräfte fehlen

Trotz der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung bleibt die Fachkräftesituation in Deutschland angespannt. Besonders in den Gesundheits- und Sozialberufen sowie im Handwerk ist der Bedarf an qualifizierten Fachkräften groß, zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).

Bundesweit fehlen mehr als 530.000 qualifizierte Arbeitskräfte. Das spüren auch die Verbraucher immer mehr im Alltag – beispielsweise bei den Wartezeiten für einen Termin in der Autowerkstatt. Denn auch wenn die Fachkräftelücke zuletzt aufgrund der Wirtschaftskrise um fast 13 Prozent zurückgegangen ist, fällt es vielen Unternehmen schwer, passend qualifizierte Arbeitskräfte zu finden. Rein rechnerisch blieben zwischen Juli 2023 und Juni 2024 vier von zehn offenen Stellen unbesetzt, zeigt eine neue IW-Studie.

Fachkräftelücke in der Kinderbetreuung und -erziehung am größten

Die meisten Fachkräfte fehlen derzeit in der Kinderbetreuung und -erziehung. Zuletzt blieben dort mehr als 21.000 offene Stellen unbesetzt. Hinzu kommt, dass bundesweit etwa 300.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren fehlen. Die Folge: Viele Eltern müssen ihre Kinder selbst betreuen und daher ihre Arbeitszeit reduzieren.

Auch in den Elektro- und Handwerksberufen ist die Fachkräftelücke groß. In der Bauelektrik fehlen mehr als 18.000 Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung, was zu verzögerten Bauvorhaben führt. Auch im Maschinenbau wird trotz verringerter Auftragslage händeringend nach Personal gesucht. So fehlen in der elektrischen Betriebstechnik fast 14.000 Fachkräfte, in der Maschinenbau- und Betriebstechnik sind es mehr als 12.500.
Fachkräftesicherung noch aktiver gestalten

Die Politik muss weitere Stellschrauben betätigen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Sie kann erstens Beschäftigte ohne berufliche Qualifikation aus- und weiterbilden und zweitens Anreize schaffen, damit ältere Beschäftigte über das Renteneintrittsalter hinaus arbeiten.

Auch die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland muss die Bundesregierung weiter erleichtern: „Das neuaufgelegte Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet gute Wege. Diese Chance muss jetzt genutzt werden“, sagt IW-Ökonom Jurek Tiedemann. „Zudem muss die Politik dringend die bürokratischen Hürden bei der Visavergabe und der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen reduzieren.“



Quelle: Pressemitteilung Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.




Weniger Kinder und mehr Personal in der U3-Betreuung

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Die Zahl der Kinder unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung ist zum 1. März 2024 gegenüber dem Vorjahr um rund 8.400 auf insgesamt 848.200 Kinder gesunken

Mit 848.200 Kindern haben zum 1. März 2024 ein Prozent weniger unter Dreijährige eine Kindertagesbetreuung besucht als im Vorjahr. Während in den vergangenen zwei Jahren die Zahl der unter Dreijährigen in der Kindertagesbetreuung angestiegen war (2023: +2,1 %, 2022: +3,6 %), ist nun erstmals seit 2021 wieder ein Rückgang zu verzeichnen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Betreuungsquote zum Stichtag bundesweit jedoch auf 37,4 % (2023: 36,4 %). Diese Entwicklung ist auf die Bevölkerungsentwicklung und die rückläufige Zahl der Kinder unter drei Jahren zurückzuführen. Beim Personal gab es in den Kitas einen Zuwachs um 3,1 % gegenüber dem Vorjahr, während die Zahl der Tagesmütter oder -väter um 3,8 % zurückging.

Anteil der männlichen Beschäftigten wächst weiter

Nach wie vor ist der Anteil der Männer, die in der Kindertagesbetreuung tätig sind, relativ gering. Am 1. März 2024 waren 66 500 Männer im pädagogischen, Leitungs- und Verwaltungsbereich in einer Kita beschäftigt oder als Tagesvater aktiv. Der Männeranteil – bezogen auf alle tätigen Personen in diesen Bereichen – lag damit bei 8,1 %. In den vergangenen zehn Jahren entschieden sich allerdings immer mehr Männer für eine Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung: Die Zahl der männlichen Beschäftigten hat sich seit 2014 mehr als verdoppelt (2014: 27 300), der Männeranteil fast verdoppelt (2014: 4,8 %).

Höhere Betreuungsquoten in Ostdeutschland

In den ostdeutschen Bundesländern (einschließlich Berlin) waren zum Stichtag 1. März 2024 durchschnittlich mehr als die Hälfte aller Kinder unter drei Jahren in einer Tagesbetreuung (55,2 %).

In Westdeutschland war die Betreuungsquote mit 33,9 % nach wie vor deutlich niedriger als im Osten. Bundesweit hatten Mecklenburg-Vorpommern (60,3 %), Sachsen-Anhalt (59,4 %) und Brandenburg (59,1 %) die höchsten Betreuungsquoten. Unter den westdeutschen Bundesländern erreichte Hamburg mit 49,9 % die höchste Quote, mit deutlichem Abstand gefolgt von Schleswig-Holstein (40,0 %) und Niedersachsen (36,2 %). Bundesweit am niedrigsten waren die Betreuungsquoten in Bremen (30,0 %), Baden-Württemberg (32,0 %) und Nordrhein-Westfalen (32,2 %).

1,0 % mehr Kitas, jedoch 3,8 % weniger Tagesmütter und -väter als im Vorjahr

Am 1. März 2024 gab es bundesweit 60 662 Kindertageseinrichtungen. Das waren 617 oder 1,0 % mehr als im Vorjahr. Die Zahl der dort als pädagogisches Personal oder als Leitungs- und Verwaltungspersonal beschäftigten Personen stieg um 24 400 oder 3,2 % auf 778 200. Demgegenüber sank die Zahl der Tagesmütter und -väter im vierten Jahr in Folge, und zwar um 1 569 auf 39 664 (-3,8 %).

Methodische Hinweise:

Für die Statistiken der Kinder und tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege sowie in Großtagespflegestellen wurden alle Kinder angegeben, die am Stichtag ein Betreuungsverhältnis hatten, unabhängig davon, ob diese am Stichtag betreut wurden oder nicht. Beim Personal wurden alle Personen berücksichtigt, die am Stichtag in einem gültigen Arbeitsverhältnis tätig waren.

Bei der Betreuungsquote handelt es sich um den Anteil der in Kindertageseinrichtungen (zum Beispiel Kindertagesstätte, Kinderkrippe, Hort) oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege (zum Beispiel öffentlich geförderter Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater) betreuten unter Dreijährigen an allen Kindern dieser Altersgruppe.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen bietet die Themenseite „Kindertagesbetreuung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Basisdaten zur Kindertagesbetreuung in Deutschland sind zudem über die Tabellen Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen (22541), Kinder und tätige Personen in Kindertagespflege (22543) und Personen in Großtagespflegestellen und betreute Kinder (22545) in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar. 

Das Angebot an Online-Tabellen zur Kindertagesbetreuung wurde in diesem Jahr umfangreich erweitert und ist neben weiterführenden Informationen auf der Themenseite „Kindertagesbetreuung“ verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt




Personalnot in der Kindertagesbetreuung wächst

Neues Fachkräftebarometer präsentiert aktuelle Befunde zu Personal, Arbeitsmarkt und Ausbildung

Zehn Jahre nach Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für unter Dreijährige erscheint das Arbeitsfeld Kita stark wie nie: Die amtliche Statistik zu Einrichtungen, Personal und Auszubildenden verzeichnet jährlich neue Höchstwerte. Trotz beeindruckender Zahlen herrscht Krisenstimmung. Die Personalnot in den Einrichtungen wächst ebenso wie die Sorge um eine Absenkung fachlicher Standards sowie Ausfälle in der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder. Zusätzlich erhöht der 2026 beginnende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder den Druck auf das System der Kindertagesbetreuung.

Einordung und Hinweise auf Entwicklungspotenziale

Welche Hinweise liefern die amtlichen Daten bereits heute in Hinblick auf das Krisenszenario? Wie attraktiv ist eine Beschäftigung in der Kindertagesbetreuung für den dringend benötigten pädagogischen Nachwuchs? Kann die Institution Kita ihrem Bildungsauftrag auch zukünftig gerecht werden? Diese Fragen ordnet das neu erschienene Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2023 der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) empirisch ein und gibt Hinweise auf Entwicklungspotenziale.

Personalwachstum in Kitas hält an

Die Covid-19-Pandemie hat das Personalwachstum in Kindertageseinrichtungen nicht zum Stillstand gebracht. 2022 arbeiteten in Deutschland in knapp 59.500 Kindertageseinrichtungen fast 842.000 Beschäftigte. Dies entspricht einen Anstieg um 7% seit 2019. 722.000 Personen sind pädagogisch und leitend tätig; 257.800 Personen mehr als noch zehn Jahre zuvor. Mit einem Männeranteil von lediglich 8% ist das Arbeitsfeld nach wie vor weiblich dominiert. Dennoch ist es zuletzt gelungen, verstärkt männliche Nachwuchskräfte zu gewinnen. So liegt der Männeranteil bei den unter 30-Jährigen bei knapp 13% und ist damit deutlich höher als bei den über 30-Jährigen mit 6%.

Rückgänge bei der Kindertagespflege

In der Kindertagespflege setzt sich der Wachstumstrend nicht mehr fort. Zwischen 2020 und 2022 ist die Zahl der Tagespflegepersonen sogar von rund 44.800 auf 41.900 gesunken. Anders als in den Vor-Corona-Jahren nahm auch die Zahl der betreuten Kinder ab. Zuletzt waren es noch 166.300 gegenüber rund 174.000 Kindern im Jahr 2020 (-4%). Eine Tagespflegeperson betreut aktuell im Schnitt vier Kinder. Damit liegt die Betreuungsrelation auf dem gleichen Niveau wie bei Krippenkindern in Kitas. Mit dem Rückgang in der Tagespflege erhöht sich der Druck auf das Kita-System, den U3-Ausbau weiter voranzutreiben.

Das Arbeitskräftereservoir ist weggeschmolzen

Der arbeitnehmerfreundliche Arbeitsmarkt hat sich positiv auf die Beschäftigungsbedingungen ausgewirkt. Waren 2015 noch 15% aller pädagogisch und leitend Tätigen befristet angestellt, lag dieser Wert 2022 nur noch bei 11%. Zwischen 2012 und 2021 sind die Gehälter in der Frühen Bildung um 26% gestiegen. Dennoch wächst die Lücke zwischen offenen Stellen und Personen, die diese besetzen könnten. Kamen im Jahr 2012 noch 142 arbeitslos gemeldete Erzieherinnen und Erzieher auf 100 offene Stellen, so waren es zuletzt nur noch 62. Die Zahl der Stellenangebote für diese Berufsgruppe ist in den letzten drei Jahren um 20% gestiegen, während die Zahl der arbeitslos gemeldeten Personen um 4% zurückgegangen ist. Die berufsspezifische Arbeitslosenquote liegt in der Frühen Bildung bei gerade mal 1,1%.

Ausbildungssystem stößt an Kapazitätsgrenzen

In den letzten zwei Jahren wurden 44 Fachschulen für Sozialpädagogik neu gegründet. Die dort angebotene Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher verzeichnete im selben Zeitraum ebenfalls steigende Zahlen von Anfängerinnen und Anfängern. Die jährlichen Zuwächse lagen mit jeweils 3% allerdings deutlich unter denen von vor 10 Jahren (+9%). Für den weiteren Ausbau fehlen zunehmend Räumlichkeiten und Lehrkräfte, wie Studien der WiFF zeigen. Die akademisch ausgebildeten Kindheitspädagoginnen und -pädagogen bilden im Arbeitsfeld weiterhin eine kleine Gruppe. Im Jahr 2022 verfügten nur 1,5% der Kita-Fachkräfte über ein entsprechendes Studium. Dieser Befund korrespondiert mit dem Umstand, dass die Ausbaudynamik kindheitspädagogischer Studiengänge in den vergangenen fünf Jahren zum Stillstand gekommen ist. Im Jahr 2021 haben 3.800 Studierende ein Bachelor- und 423 ein Master-Studium aufgenommen. Die Zahlen der Absolventinnen und Absolventen eines Bachelor-Studiengangs sind seit 2019 rückläufig: 2021 schlossen 2.162 Personen ein solches Studium ab – 10% weniger als im Vorjahr.

„Bei der Fachkräftegewinnung muss eine höhere Aufmerksamkeit darauf liegen, dass Schülerinnen und Schüler sowie Studierende die einschlägigen Ausbildungsgänge auch erfolgreich abschließen. Dafür benötigen wir eine engere individuelle Begleitung während Ausbildung und Studium, aber auch in der Phase der Einmündung in den Beruf“, sagt Professorin Dr. Kirsten Fuchs-Rechlin, Leitung der WiFF und der Autorengruppe Fachkräftebarometer.

Bildungs- und Betreuungsqualität hängt weiterhin vom Wohnort ab

Immer noch gibt es große regionale Unterschiede hinsichtlich der Qualität in den Einrichtungen. So variiert die Zeit, die Leitungskräften in Einrichtungen vergleichbarer Größe für ihre Tätigkeit zur Verfügung steht, in den Bundesländern um bis zu 15 Wochenstunden. Auch der Personal-Kind-Schlüssel unterscheidet sich – trotz erzielter Verbesserungen – stark. Pro Fachkraft liegt die Varianz in Krippengruppen bei bis zu drei Kinder, in Kindergartengruppen bei bis zu fünf und in Schulkinder-gruppen bei bis zu elf Kindern. Unterschiedliche Wege gehen die Länder zudem beim Qualifikationsniveau des Personals und dem Einsatz von Assistenz- und Hilfskräften.

„Insgesamt zeigt das Fachkräftebarometer Frühe Bildung einmal mehr, wie wichtig es ist, eine Grundlage an verlässlichen und fortschreibbaren Daten zur Verfügung zu haben, die dabei behilflich sind, Erfolge und Errungenschaften ebenso zu würdigen wie ausstehende Herausforderungen klar beim Namen zu nennen. Nur so lassen sich Krisen konstruktiv bewältigen“, bilanziert Professor Dr. Thomas Rauschenbach, der die Autorengruppe Fachkräftebarometer gemeinsam mit Professorin Dr. Fuchs-Rechlin leitet.

Fachkräftebarometer Frühe Bildung

Das Fachkräftebarometer Frühe Bildung liefert alle zwei Jahre auf Basis amtlicher Daten ausführliche Informationen über Personal, Arbeitsmarkt, Erwerbssituation sowie Ausbildung und Qualifizierung in der Frühpädagogik sowie im Ganztag. Mit dem aktuellen Band erscheint die nunmehr fünfte Ausgabe des Berichts.

Die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) ist ein Projekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), der Robert Bosch Stiftung und des Deutschen Jugendinstituts (DJI). WiFF wird in Kooperation mit dem Forschungsverbund DJI/TU Dortmund durchgeführt und aus Mitteln des BMBF gefördert.

Originalpublikation:

Autorengruppe Fachkräftebarometer (2023): Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2023. Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte

https://www.doi.org/10.3278/9783763976287

Sonja Waldschuk Abteilung Medien und Kommunikation, Deutsches Jugendinstitut e.V.




Kinderbetreuungsreport: Angebote der Kita-Betreuung weiter ausbauen

KiBS-Studie des DJI beschreibt hohen Betreuungsbedarf sowie die tatsächliche Nutzung eines Betreuungsplatzes

Wie viele Eltern haben Bedarf an Kinderbetreuung und welche Betreuungsform wünschen sie sich? Wie hat sich der Bedarf in den vergangenen Jahren entwickelt? Diese und weitere Fragen müssen geklärt werden, um den Status Quo und den Bedarf des quantitativen Ausbaus der Kindertagesbetreuung in Deutschland zu ermitteln und zu steuern.

Im Rahmen der DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS) des Deutschen Jugendinstituts (DJI) analysieren die Forschenden daher mittels einer jährlichen, länderrepräsentativen Elternbefragung Betreuungsbedarf und Betreuungssituation von Kindern ab der Geburt bis zum Ende der Grundschulzeit. Die Studie ermittelt seit mittlerweile elf Jahren auch Diskrepanzen zwischen dem Bedarf und der Verfügbarkeit von Kindertagesbetreuung.

Elterlicher Betreuungsbedarf bei U3-Kindern

Die jetzt vorliegende Studie 1 des DJI-Kinderbetreuungsreports 2022 befasst sich mit dem elterlichen Betreuungsbedarf bei unter dreijährigen Kindern (U3-Kinder) und Kindern zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt (U6-Kinder). Die zweite und dritte Welle der Corona-Pandemie, die in den Zeitraum der Erhebung fielen, sorgten immer wieder für Kita-Schließungen und unsichere Betreuungssituationen.

Laut dem jährlich erscheinenden Bericht „Kindertagesbetreuung Kompakt – Ausbaustand und Bedarf 2021“ des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ), in welchen auch die KiBS-Daten miteinfließen, betrug die Betreuungsquote im Jahr 2021 trotz des unsteten und unsicheren Betreuungsalltags bei unter Dreijährigen 34,4 Prozent. Stellt man die Quote den elterlichen Bedarfen gegenüber, lag die Differenz zwischen Betreuungsquote und Bedarf bei Eltern von U3-Kindern dennoch bei 12,4 Prozent (siehe Kindertagesbetreuung Kompakt 2022). „Diese Differenz ist gerade bei Kindern unter drei Jahren groß. Jährlich melden uns deutlich mehr Eltern einen Betreuungsbedarf als tatsächlich einen Platz zur Verfügung hatten. Um dem elterlichen Bedarf gerecht werden zu können, müsste das Angebot an Kindertagesbetreuung weiter ausgebaut werden und auch die zeitliche Passgenauigkeit müsste sich stärker an den Bedürfnissen der Eltern orientieren“, empfiehlt die DJI-Wissenschaftlerin Theresia Kayed.

Jeder Zweite wünscht sich einen Betreuungsplatz

Fast die Hälfte der Eltern mit einem Kind unter drei Jahren wünschte sich einen Betreuungsplatz. Die Forschenden beobachteten mit zunehmendem Alter des Kindes steigende Bedarfe. Dabei haben Eltern in Westdeutschland einen etwas geringeren Bedarf als Eltern in Ostdeutschland.

Ein Großteil der Eltern von U3-Kindern in Westdeutschland bevorzugte Betreuungszeiten im Umfang von bis zu 35 Stunden wöchentlich. Eltern in Ostdeutschland wollten mehrheitlich eine Betreuung mit mehr als 35 Stunden wöchentlich. Ganztagsplätze mit mehr als 45 Stunden wöchentlich werden immer seltener gewünscht. Auch wenn ein Betreuungsplatz vorhanden war, war bei Eltern mit ein- oder zweijährigen Kindern eine Abdeckung der gewünschten Betreuungszeiten nicht immer möglich, in Westdeutschland dabei seltener als in Ostdeutschland.

In den Jahren 2020 und 2021 wünschten Eltern mit einem Kind unter drei Jahren etwas seltener eine Betreuung als noch vor der Corona-Pandemie. Dies ist vor allem bei Eltern von einjährigen Kindern der Fall. Wegen der nach wie vor bestehenden Lücke zwischen Betreuungsbedarf und -verfügbarkeit sollten die Plätze in der Kindertagesbetreuung trotzdem aufgestockt werden, empfehlen die Autorinnen und Autoren der Studie.

Fast alle Eltern eines Kindes zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt wünschten sich im Jahr 2021 eine Betreuung für ihr Kind. Die Nachfrage nach kürzeren Betreuungsumfängen war bei Eltern in Westdeutschland größer als bei Eltern in Ostdeutschland. Bei einem Großteil der Eltern von U6-Kindern ist der Bedarf zeitlich gedeckt. Trotzdem nutzten acht Prozent der Eltern einen Betreuungsplatz in einem geringeren Umfang als eigentlich gewünscht.

Das KiBS-Team

Seit sechs Jahren erarbeitet das KiBS-Team jährlich eine Reihe von vertieften Analysen, die im Format des DJI-Kinderbetreuungsreports als Serie thematisch fokussierter Studien verfügbar sind. Die Auswertungen beschäftigen sich etwa mit den Kosten der Kindertagesbetreuung, den Gründen für eine Nichtinanspruchnahme von Kindertagesbetreuung oder der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Report 2022 werden die zentralen Indikatoren der Erhebung aus dem Jahr 2021 vorgestellt.

Seit dem Jahr 2016 werden auch die elterlichen Bedarfe für Grundschulkinder erhoben und ausgewertet. Detaillierte Ergebnisse zu den Betreuungsbedarfen der Kinder im Grundschulalter sind in Studie 2 des Reports 2022 zu finden. Vor dem Hintergrund eines ab dem Jahr 2026 geltenden Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder gibt sie Einblicke in die Betreuungssituation.

KiBS wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Die Forschungsergebnisse werden unter anderem in der Broschüre „Kindertagesbetreuung Kompakt“ des BMFSFJ publiziert, dort vor allem zu den Themen des Betreuungsbedarfs sowie zu Häufigkeit und Umfang der tatsächlichen Nutzung der Kindertagesbetreuung.

Hier geht es zur Studie

Sonja Waldschuk, Deutsches Jugendinstitut e.V.