Studie Kindergrundsicherung: weniger Armut und mehr Chancengleichheit

Wissenschaftler weisen langfristigen Nutzen für Wirtschaft und Gesellschaft nach

Die von der Bundesregierung beschlossene Kindergrundsicherung hat trotz erheblicher Schwächen deutliche positive Effekte sowohl für benachteiligte Kinder und ihre Familien als auch für Gesellschaft und Wirtschaft insgesamt. Das zeigt eine neue Studie der Wirtschaftswissenschaftler Prof Dr. Tom Krebs und Prof. Dr. Martin Scheffel, die von der Hans-Böckler-Stiftung gefördert wird.

Kurzfristig sinkt die Armut im Land

Wenn laut Studie rund 1,5 Millionen Kinder mehr als bisher ihnen zustehende Leistungen auch wirklich erhalten und sich die finanzielle Lage ihrer Familien verbessert, sinkt die Kinderarmut nach Einführung der Kindergrundsicherung relativ rasch um knapp zwei Prozentpunkte. Das entspricht rund 282.000 Kindern, die nicht mehr unterhalb der Grenze der Armutsgefährdung (Haushaltseinkommen von höchstens 60 Prozent vom mittleren Nettoeinkommen in Deutschland) leben müssen.

Bedeutsame langfristige Effekte

Noch bedeutsamer sind demnach langfristige Effekte, die die Forscher aus gut gesicherten Erkenntnissen der Bildungsforschung ableiten: Ein erheblicher Teil der Kinder aus Familien, die durch die Grundsicherung finanziell bessergestellt werden, erreicht später höhere Bildungsabschlüsse. Im Jahr 2050, auf das die Ökonomen ihre Modellberechnungen beziehen, wäre die Zahl der Personen in Deutschland, die ein mittleres bis höheres statt einem niedrigen Bildungsniveau haben, dadurch um 840.000 höher als in einem Szenario ohne Grundsicherung.

Nach Abschluss der Ausbildung können viele dieser Personen höher qualifiziert, besser bezahlt und besser abgesichert arbeiten. Das verbessert die Situation der direkt betroffenen heutigen Kinder spürbar: Die so genannte „Chancenlücke“, die benachteiligte Kinder mit Blick auf ihr zu erwartendes Lebenseinkommen haben, wird durch die langfristige Wirkung der Kindergrundsicherung bis 2050 um 6,8 Prozentpunkte reduziert. Das entspricht einem Rückgang der Chancenungleichheit um gut 15 Prozent.

Gesellschaft und Wirtschaft profitieren

Auch Gesellschaft und Wirtschaft insgesamt profitieren. So steigt die Beschäftigung spürbar: 2050 liegt das gesamtwirtschaftliche Beschäftigungsvolumen, umgerechnet auf Vollzeitstellen („Vollzeitäquivalente“), um rund 155.000 Stellen höher als ohne Einführung einer Kindergrundsicherung.

Die gesamtwirtschaftliche Produktion wächst ebenfalls stärker: 2050 ist sie als Folge der Grundsicherung um 11,3 Milliarden Euro höher als in einem Szenario ohne deren Einführung. Die Zahl der Erwerbspersonen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben müssen, liegt 2050 um gut 841.000 niedriger als in einem Szenario ohne Kindergrundsicherung, was einer Reduzierung der Armutsquote für Erwerbspersonen um gut 1,8 Prozentpunkte entspricht. Die Zahl der armutsgefährdeten Kinder ist 2050 mit Kindergrundsicherung um 440.000 niedriger als ohne, was einem Rückgang bei der Kinder-Armutsquote um knapp drei Prozentpunkte entspricht. 

Die Summe der Steuern und Sozialabgaben wächst

Durch diese positiven Effekte wächst auch das Aufkommen an Steuern und Sozialabgaben stärker als ohne die Reform. Daher übersteigen ab 18 Jahren nach Einführung die zusätzlichen Einnahmen der öffentlichen Hand die jährlichen Ausgaben für die Kindergrundsicherung. „Die Kindergrundsicherung ist nicht nur ein effektives Instrument zur Bekämpfung von Kinderarmut, sondern auch gut für die Wirtschaft und die öffentlichen Finanzen“, lautet das Fazit der Forscher.

Makroökonomisches Modell

Tom Krebs, Professor für Makroökonomie an der Universität Mannheim, und Martin Scheffel, VWL-Professor an der Hochschule für Finanzwirtschaft und Management in Bonn, nutzen ein makroökonomisches Modell, mit dem sie die gesamtwirtschaftlichen langfristigen Auswirkungen einer Kindergrundsicherung kalkulieren können. Dabei legen sie den Schwerpunkt bei den langfristigen Bildungseffekten, denn aus der Forschung ist gut belegt, dass im Durchschnitt mit größeren finanziellen Möglichkeiten eines Haushalts auch die Wahrscheinlichkeit wächst, dass die Kinder höhere Bildungsabschlüsse erwerben. Dieser Zusammenhang lässt sich auf Basis der bildungsökonomischen Forschung zu „Bildungsrenditen“ und des repräsentativen sozio-ökonomischen Panels (SOEP) für Deutschland abschätzen. Für ihre Kalkulationen setzen Krebs und Scheffel konservativ einen Wert an, der „am unteren Ende“ der dabei möglichen Spannweite liegt. Für die Berechnung der Effekte wählen die Wissenschaftler das Jahr 2050, weil sich dann auch für heute sehr junge Kinder prognostizieren lässt, wie ihre Arbeitsmarktsituation nach Abschluss der Ausbildung aussehen wird. 

Vorsichtig geschätzt

Bei der Modellierung der zukünftigen Wirkungen beziehen die Forscher auch den – insgesamt kleinen – Effekt ein, dass einige der heutigen Eltern ihre schlecht bezahlte Erwerbsarbeit reduzieren, wenn die Familie durch die Kindergrundsicherung etwas mehr Geld zur Verfügung hat. Die kurzfristige Steigerung des privaten Konsums in Deutschland durch erhöhte Haushaltseinkommen beziehen sie hingegen nicht ein. „In diesem Sinne bietet die Studie eine vorsichtige Abschätzung (untere Grenze) der positiven Effekte der Kindergrundsicherung“, schreiben Krebs und Scheffel daher. 

Die Wissenschaftler gehen in ihrer Modellrechnung von den aktuell im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthaltenen finanziellen Größen für die Kindergrundsicherung aus: Für jedes Kind wird ein Garantiebetrag von 250 Euro im Monat gezahlt. Für Kinder aus einkommensschwachen Familien gibt es darüber hinaus einen Zusatzbetrag von maximal 247 bis 361 Euro monatlich, je nach Alter.

Neben einigen Fortschritten erhebliche Defizite

Dieser Zusatzbeitrag wurde im vergangenen Herbst in einer Bundestagsanhörung von verschiedenen Expert*innen als nicht „armutsfest“, da zu niedrig kritisiert. Auch Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, konstatiert in ihrer Stellungnahme neben einigen Fortschritten erhebliche Defizite: „Es ist begrüßenswert, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein Schritt in die Richtung einer Kindergrundsicherung gegangen wird, in der viele Leistungen für Kinder und Jugendliche in einem Instrument zusammengeführt werden. Die aktuell genannten Vorhaben entsprechen aber eher einer Verwaltungsreform als einer echten Kindergrundsicherung.“ 

Positive Effekte durch Verwaltungsvereinfachung

Dass selbst diese „Rumpfversion“ einer Grundsicherung in Krebs´ und Scheffels Modellrechnungen deutlich positive Effekte erzeugt, hat denn auch in erster Linie mit der prognostizierten Wirkung der Verwaltungsvereinfachung zu tun. Im aktuellen System scheitern viele Eltern daran, etwa den Kinderzuschlag zu beantragen als einkommensabhängige Leistung für Familien, die zwar ein niedriges Einkommen haben, aber kein Bürgergeld bekommen. Nach Schätzungen der Bundesregierung gibt es derzeit rund 2,3 Millionen Kindern, bei denen die Eltern Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Aber Ende 2022 wurde nur für 800.000 von ihnen die Leistung auch wirklich bezahlt. Diese Zahl stieg bis Herbst 2023 um rund 200.000. Oft, weil die öffentliche Debatte um die Kindergrundsicherung Eltern mit Anspruch auf den Zuschlag dafür sensibilisierte, dass sie diesen aktiv beantragen müssen, schätzen die Forscher, die darin gewissermaßen eine positive Vorabwirkung der Reform sehen.

Durch die mit der Einführung der Grundsicherung avisierte Vereinfachung, durch die Digitalisierung des Antragsverfahrens und vor allem durch den „Kindergrundsicherungs-Check“, bei dem der zuständige Familienservice automatisch prüft, ob eine Familie Anspruch auf den Zusatzbeitrag der Kindergrundsicherung hat, werde sich das weiter fundamental verbessern, erwarten Krebs und Scheffel: Wenn so „aus der Holschuld der Bürger*innen eine Bringschuld des Staates“ werde, könnten fast alle Kinder das ihnen zustehende Geld bekommen – und daraus die berechneten individuellen und gesamtwirtschaftlichen Verbesserungen bei Bildung, Beschäftigung, Wirtschaftsleistung und Armutsbetroffenheit entstehen.

Kindergrundsicherung hat großes Potenzial

WSI-Direktorin Kohlrausch attestiert der Kindergrundsicherung ebenfalls ein großes Potenzial, die bislang enorme Lücke beim Abruf der Leistungen für Kinder zu schließen. „Wichtig ist, dass die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes die Zugänge berechtigter Familien tatsächlich erleichtert und alle Familien tatsächlich das erhalten, was ihnen rechtlich zusteht. Die Kindergrundsicherung ist eine große Chance und die Studie zeigt, dass nicht nur die jeweiligen Empfänger*innen, sondern die Gesellschaft als Ganzes von angemessenen Sozialleistungen profitiert. Sie sind eine gute Investition in die Zukunft.“
Die Armut senken und die Chancengleichheit erhöhen

Das betonen auch die Studienautoren Krebs und Scheffel: „Konkret trägt die Reform dazu bei, die Armut zu senken und die Chancengleichheit zu erhöhen“, schreiben die Wissenschaftler im Fazit ihrer Untersuchung. Dabei heben sie auch die prognostizierte langfristige Reduzierung der „Chancenlücke“ hervor, die sie beziffern, indem sie das durchschnittliche Lebenseinkommen eines Kindes mit geringqualifizierten Eltern mit dem vergleichen, das ein Kind aus einer durchschnittlich qualifizierten Familie erzielen kann. Ohne Kindergrundsicherung ist eine Lücke von gut 44 Prozent zu erwarten, mit Kindergrundsicherung von gut 37 Prozent – ein Rückgang um knapp 7 Prozentpunkte oder gut 15 Prozent. 

„Neben diesen positiven Verteilungseffekten zahlt sich diese Reform in der langen Frist auch fiskalisch aus“, konstatieren die Wissenschaftler angesichts eines prognostizierten „fiskalischen Break Even“ 18 Jahre nach Einführung der Grundsicherung. Und das, obwohl sie für das aktuell vorliegende Konzept der Kindergrundsicherung mit etwas höheren Ausgaben rechnen als die Bundesregierung: 2,75 Milliarden Euro im Jahr, wovon 500 Millionen auf die Verwaltung entfallen.

Weitere Informationen

Tom Krebs, Martin Scheffel 

Auswirkungen der Kindergrundsicherung auf Armut, Beschäftigung und Wachstum., WSI Study Nr. 36, März 2024.




Der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung braucht eine Reform

Das Entwurf zur Kindergrundsicherung muss als nach erstem guten Schritt nachgebessert werden

Vorrangiges Ziel der Kindergrundsicherung ist es, die seit Jahren bestehende Kinder- und Jugendarmut zu verringern. Denn in Deutschland sind 3 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und weitere 1,5 Millionen junge Erwachsene von 18 bis 24 Jahren armutsgefährdet. An welchen Stellen der aktuelle Gesetzentwurf noch nachgebessert werden könnte, um dieses Ziel zu erreichen, zeigen die Bertelsmann Stiftung in einem Policy Brief.

Der Gesetzentwurf ist ein erster wichtiger Schritt, Leistungen für junge Menschen zusammenzufassen und Familien zu entlasten. Insbesondere werden Kinder, deren Eltern Bürgergeld beziehen, endlich aus diesem System des „Förderns und Forderns“ herausgelöst und haben wie alle anderen Kinder auch Anspruch auf eine einheitliche Leistung: die Kindergrundsicherung. Doch um Kinder- und Jugendarmut wirksam zu vermeiden, muss aus Sicht der Bertelsmann Stiftung nachgebessert werden. In ihrem Policy Brief zeigt sie, wo und wie jetzt die Weichen für die junge Generation richtiggestellt werden sollten.

Neuberechnung der Existenzsicherung

Im Gesetz solle perspektivisch eine echte Neubestimmung der existenzsichernden Leistungen für Kinder und Jugendliche angelegt werden, die auf ihren Bedarfen fuße, fordert die Stiftung. Dabei müssten sie selbst beteiligt und befragt werden.

„Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern Expert:innen ihres eigenen Lebens. Sie können sehr gut darüber Auskunft geben, was sie brauchen – das zeigt die Forschung. Sie haben ein Recht darauf, dass die Politik ihnen zuhört und ihre Bedarfe berücksichtigt.“, sagt Anette Stein – Director Bildung und Next Generation Bertelsmann Stiftung.

Bildung und Teilhabe

Der Bildungs- und Teilhabebetrag von 15 Euro im Monat habe keine empirische Basis, sei realitätsfremd und nachweislich zu gering. Die dafür vorgesehene Nachweispflicht solle entfallen, um bürokratischen Aufwand und Verwaltungskosten zu verringern.

Kinder in alleinerziehenden und getrenntlebenden Familien ausreichend unterstützen

Kinder in alleinerziehenden Familien sind besonders häufig von Armut betroffen. Und das, obwohl drei Viertel der alleinerziehenden Mütter erwerbstätig sind, dabei sogar häufiger in Vollzeit als Mütter in Paarfamilien. Die Kindergrundsicherung müsse diese Gruppe besonders im Blick haben, so die Bertelsmann Stiftung, wenn sie wirklich Armut vermeiden wolle. Daher müssten die strengeren Anrechnungsregeln von höherem Unterhalt, die Anknüpfung des Unterhaltsvorschusses an die Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils und auch die Übertragung der temporären Bedarfsgemeinschaft auf die Kindergrundsicherung zurückgenommen werden.

Den Policy-Brief finden Sie hier: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/kindergrundsicherung-weichen-jetzt-richtig-stellen

„Alleinerziehende brauchen keine Erwerbsanreize und die Ungleichbehandlung von Kindern beim Unterhaltsvorschuss nach dem Alter und dem Erwerbsumfang der alleinerziehenden Elternteile ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich.“, erklärt Prof.in Dr. Anne Lenze – Hochschule Darmstadt, Professorin für Sozialrecht.

„Die gestaffelten Anrechnungssätze bei höherem Unterhalt werden in der Realität meist gar nicht erreicht, für einige Alleinerziehende bedeuten sie jedoch eine Schlechterstellung, die durch die Kindergrundsicherung ja eigentlich vermieden werden soll. Die Sinnhaftigkeit dieser komplizierten Regelung erschließt sich nicht.“, sagt Dr. Holger Stichnoth – ZEW Mannheim, Senior Researcher und stellvertretender Leiter des Forschungsbereichs Soziale Sicherung und Verteilung

Kinder im Asylbewerberleistungsgesetz mit einbeziehen

Alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland haben laut UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf gutes, gesundes Aufwachsen und soziale Teilhabe. Daher müssten auch Kinder und Jugendliche, die bislang unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, Anspruch auf Kindergrundsicherung haben.

„Kinder haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe, auch wenn sie noch keinen sicheren Aufenthaltsstatus haben. Die UN-Kinderrechtskonvention ist hier sehr klar. Kinder im Asylbewerberleistungsbezug nach ihrer Ankunft in Deutschland nicht in die Kindergrundsicherung einzubeziehen, untergräbt alle Integrationsbemühungen und beraubt sie wichtiger Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten.“, sagt Prof.in Dr. Sabine Andresen – Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main, Professorin für Sozialpädagogik und Familienforschung.

Familienservicestellen als Anlaufstellen für alle Kinder, Jugendliche und ihre Familien

Im Gesetz sollte an Familienservicestellen festgehalten werden. Perspektivisch sollten sie nicht nur die Kindergrundsicherung verwalten, sondern zu niedrigschwelligen Anlaufstellen ausgebaut werden, in denen Familien Hilfen aus einer Hand erhalten. Die Jobcenter sind dafür nicht der richtige Ort. Ihr Kernanliegen ist es, die Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Zudem sind die Jobcenter für viele Menschen mit Stigmatisierungsängsten verbunden. Die Kindergrundsicherung darf daher nicht bei den Jobcentern angesiedelt werden. Auch wenn es zunächst einen Verwaltungsumbau und zusätzliche Kosten erfordert, ist dieser Weg richtig, damit die Kindergrundsicherung wirklich bei allen Kindern ankommt.

Bertelsmann Policy Brief untermauert Forderungen der eaf

Wenn Kinder- und Jugendarmut verringert und ein echter Schritt in Richtung „gutes Aufwachsen mit angemessener sozialer Teilhabe für alle Kinder“ Wirklichkeit werden solle, müsse der vorliegende Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung an entscheidenden Punkten überarbeitet werden, fordert auch die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf). Sie sieht sich in dieser Forderung durch die Einschätzung der Bertelsmann Stiftung im Policy Brief der Stiftung klar bestärkt.

„Hier wurde im letzten Jahr eine große Chance vertan!“, kritisiert eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Aber wir bleiben am Ball, damit der Entwurf der Kindergrundsicherung 2024 noch entscheidend verbessert wird: Unsere Vorschläge für einfache Nachbesserungen mit großer Wirkung für Kinder und Jugendliche, insbesondere von alleinerziehenden Eltern, decken sich eins zu eins mit den Forderungen der Bertelsmann Stiftung.“

Bundesgeschäftsführerin Svenja Kraus verweist auf die Stellungnahme der eaf vom November 2023: „Leider haben unsere Forderungen nichts an Aktualität verloren. Wir hoffen, dass hinter den Kulissen genug politischer Wille übrig ist, um noch entscheidende Strippen zu ziehen! Denn immerhin hatte die Ampel zu Beginn der Legislaturperiode eine große sozialpolitische Reform angekündigt. Wenn sie wirklich zulässt, dass diese zu einer Verwaltungsreform schrumpft und weiter jeder Cent für Kinder umgedreht wird, ist dies ein Armutszeugnis für alle beteiligten Parteien.“

Die Prioritäten der eaf für das parlamentarische Verfahren zur Kindergrundsicherung umfassen folgende Punkte:

1. Zusatzbetrag pauschal um 15 Euro Teilhabebetrag und 20 Euro Sofortzuschlag erhöhen
2. Kinder von Alleinerziehenden besser erreichen: vorgesehene Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz streichen, Unterhaltsvorschuss neu berechnen
3. Vorläufigen Umgangsmehrbedarfszuschlag einführen

Quellen: Bertelsmann Stiftung und Pressemitteilung der eaf (evangelische arbeitsgemeinschaft familie)




Die Kindergrundsicherung kommt – aber anders als geplant

Informationen, Eckpunkte und Reaktionen auf den Kompromiss der Regierungskoalition

Bundesfamilienministerin Elisabeth Paus hat mit Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Eckpunkte zur Kindergrundsicherung vorgestellt. Das Ziel: ab 2025 alle relevanten Leistungen für Kinder zu einer zentralen Unterstützung zusammenzufassen. Bis zu 5,6 Millionen von Armut bedrohte Familien und ihre Kinder sollen dadurch Leistungen schneller, einfacher und direkter erhalten. Laut Familienministerin Paus werden 1,9 Millionen Kinder mit der Kindergrundsicherung aus dem Bürgergeld geholt.

Kindergrundsicherung: Die Eckpunkte

  • Sämtliche bisherigen Leistungen werden zu einer Leistung zusammengefasst. Es gibt künftig den einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag (ehemals Kindergeld) und den Kinderzusatzbetrag (ehemals Kinderzuschlag). Er wird gestaffelt nach Alter des Kindes und Einkommen der Eltern. Dafür wird der bisherige Kinderzuschlag weiterentwickelt und auch die Kinder, deren Eltern Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen (SGB II und SGB XII-Leistungen), in diese neu ausgestaltete Leistung aufgenommen.
  • Die Kindergrundsicherung soll online und einfach zu beantragen sein. Künftig soll es nur eine Anlaufstelle für alle Kinderleistungen geben, den Familienservice der Bundesagentur für Arbeit. Damit werden alle Kinder unabhängig von dem Erwerbsstatus der Eltern gleichbehandelt. Zudem wird ein sogenannter Kindergrundsicherungs-Check entwickelt. Dabei wird automatisiert geprüft, ob eine Familie Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag hat.
  • Für den Start der Kindergrundsicherung 2025 will die Bundesregierung 2,4 Milliarden Euro bereitstellen.
  • Das soziokulturelle Existenzminimum wird neu bemessen. Damit wird der Bedarf für Kinder an die aktuelle Lebenswirklichkeit angepasst. Es wird darüber hinaus sichergestellt, dass sich für kein Kind durch die Zusammenfassung der Leistungen die finanzielle Lage verschlechtert.
  • Alleinerziehende sind überdurchschnittlich oft von Armut betroffen. Daher sollen bei ihnen Unterhaltszahlungen künftig nur zu 45 Prozent als Einkommen in die Berechnung des Zusatzbetrages einfließen. Für Kinder ab Schuleintritt gibt es die Ermäßigung nur, wenn das Einkommen des Unterhaltsempfängers 600 Euro übersteigt. Das soll einen Anreiz zur Erwerbstätigkeit bieten.
  • Geplant ist, dass die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie das sogenannte Schulstarterpaket einfacher zu beantragen sind. Dazu wird in den nächsten Jahren ein „Kinderchancenportal“ aufgebaut. Es soll der zentrale Ort der Kommunikation und Organisation zu diesem Thema sein.

ver.di hält die Eckpunkte zur Kindergrundsicherung für nicht ausreichend

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die von der Regierung vereinbarten Eckpunkte zur Kindergrundsicherung als eindeutig nicht ausreichend. „Der in der Ampel ausgehandelte Kompromiss bündelt im Wesentlichen bestehende Leistungen. Eine verbesserte Unterstützung für armutsgefährdete Kinder bietet er nicht. Das ist kläglich“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Kinderarmut werde damit nicht wirksam bekämpft. Wenn von ursprünglich geforderten 12 Milliarden Euro mehr pro Jahr nun gerade mal 2,4 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden sollen, davon zum Teil für Verwaltungskosten, zeige dies deutlich, dass der Ampel-Kompromiss falsche Schwerpunkte setze. „Für Steuererleichterungen für obere Einkommensschichten und für die Wirtschaft ist Geld da, für Kinder offensichtlich nicht“, sagte Werneke weiter. Die Kindergrundsicherung verdiene ihren Namen nur, wenn sie finanziell substanziell mehr ausmache als nur eine Umwidmung bestehender Programme, so Werneke weiter. „Denn die bestehenden Programme führen dazu, dass jedes fünfte Kind armutsgefährdet ist. Das ist beschämend.“

DGB: Kindergrundsicherung – Finanzierung bleibt fraglich

Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßt die Eckpunkte für die Kindergrundsicherung als substanzielle Verbesserung. Wenn die bereitgestellten Gelder allerdings nicht reichen, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, muss nachgebessert und nachgelegt werden. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte am Montag in Berlin:

„Viele der geplanten Neuregelungen stellen substanzielle Verbesserungen zum Bürgergeld dar. Mit der Kindergrundsicherung wird endlich eine bürgerfreundlichere und leichter zugängliche Leistung geschaffen. Es ist ein echter Meilenstein, wenn künftig dafür gesorgt ist, dass das dringend benötigte Geld auch bei den Familien ankommt: Geringverdienende Eltern werden zukünftig proaktiv darauf hingewiesen, dass ihnen finanzielle Hilfen für ihre Kinder zustehen. Dass die Rentenkasse künftig Angaben zum Lohn automatisch vermittelt, erspart den Familien, ihre Nachweise individuell zuzuliefern. Das und weitere Maßnahmen machen die Antragstellung viel einfacher.

Auch profitieren Alleinerziehende deutlich, die heute Bürgergeld beziehen. Sie haben mehr Geld in der Haushaltskasse, da Unterhaltszahlungen nicht mehr so stark den Leistungsanspruch reduzieren. Auch für erwerbstätige Eltern, die aufstocken, gilt, dass sie von ihrem Lohn mehr behalten können. Erwerbsarbeit wird so stärker wertgeschätzt und eine langjährige Forderung des DGB erfüllt.

Fraglich bleibt, ob die vereinbarten Finanzmittel für wirksame Armutsbekämpfung ausreichen. Als DGB werden wir das Vorhaben eng begleiten und genau prüfen, für wen und was die 2,4 Milliarden Euro gedacht sind und wie die neue Leistungshöhe ausgestaltet wird. Wenn mit dieser Summe Kinderarmut nicht spürbar zurückgedrängt werden kann, muss das Parlament nachbessern.“

DKHW: Kindergrundsicherung bleibt hinter den Erwartungen zurück

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Einigung der Bundesregierung bei der geplanten Kindergrundsicherung, ist aber gleichzeitig enttäuscht vom erzielten Kompromiss. Wir freuen uns, dass es bei der Kindergrundsicherung jetzt endlich einen Schritt vorwärts geht. Die Leistungsbündelung und verbesserte Zugänge von Kindern sind wichtige Hebel. Die Kindergrundsicherung ist aber nach jetzigem Planungsstand nicht der erhoffte große Wurf, der die Kinderarmut in Deutschland umfassend und nachhaltig beseitigt. Dafür wurden im Laufe der regierungsinternen Beratungen zu viele Abstriche an den ursprünglichen Zielen der Kindergrundsicherung gemacht.

Die Kindergrundsicherung muss sich an den tatsächlichen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen orientieren. Dafür braucht es mehr finanzielle Mittel in den Haushalten von Bund, Ländern und Kommunen, und vor allem eine zügige Neubemessung des kindlichen Existenzminimums. Dieses Existenzminimum darf nicht mit willkürlichen Abschlägen künstlich kleingerechnet werden, aber genau damit muss bei den veranschlagten Kosten für die Kindergrundsicherung in Höhe von 2,4 Milliarden Euro gerechnet werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Zusammenfassung der bisherigen Unterstützungsleistungen genügt nicht

„Wir begrüßen den Grundansatz der Kindergrundsicherung, dass nämlich Kinder und Jugendliche nicht weiter als Bittsteller von Sozialleistungen gesehen werden. Denn es ist die Aufgabe des Staates, allen Kindern die für ihr gutes Aufwachsen notwendigen finanziellen Mittel zukommen zu lassen, wenn die Eltern das nicht aus eigener Kraft schaffen. Hier kann die angestrebte Digitalisierung bei der Kindergrundsicherung einen großen Schritt nach vorne bedeuten, der auch Vorbild für andere Bereiche der öffentlichen Verwaltung sein könnte. Allerdings kommen wir mit einer reinen Zusammenfassung der bisherigen Unterstützungsleistungen bei der Bekämpfung der Kinderarmut nicht den entscheidenden Schritt voran. Den Preis für diese Kompromisse zahlen die betroffenen Kinder und Familien. Wir setzen auf die parlamentarischen Beratungen, insbesondere auf die Verbändeanhörung, um doch noch zu einer Kindergrundsicherung zu kommen, die ihren Namen auch wirklich verdient“, so Krüger weiter.

Infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien wichtig

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt die Bundesregierung gleichzeitig an, auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern zu legen. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. So wie die Ursachen und Folgen von Kinderarmut mehrdimensional sind, müssen alle politischen, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure armutssensibel bei der umfassenden Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Exklusion sowie beim Aufbrechen von klassistischen Strukturen zusammenarbeiten.

GEW: „Armutsfeste Kindergrundsicherung ist dringend notwendig“

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) macht sich dafür stark, dass die Eckpunkte für eine Kindergrundsicherung deutlich nachgebessert werden. „Eine armutsfeste Kindergrundsicherung sieht anders aus. Zusätzlich 2,4 Milliarden Euro für 2024 sind nicht mehr als ein erster Einstieg in die Kindergrundsicherung“, betonte GEW-Vorsitzende Maike Finnern. „Arme Kinder müssen uns mehr Wert sein! Ihre Chancen auf eine gute Lebens- und Berufsperspektive, müssen dringend substanziell verbessert werden. Für eine bessere Teilhabe an der Gesellschaft und mehr Chancengleichheit brauchen die Kinder die bestmögliche Bildung.“ Finnern wies darauf hin, dass allein die wichtige Zusammenführung des Kindergeldes und -zuschlags, der Leistungen aus dem Bürgergeld sowie der Sozialhilfe für Kinder und des Bildungs- und Teilhabepakets einen Großteil der Gelder auffressen werde.

Die ursprünglich von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) geforderte Ausgabenhöhe wäre mindestens notwendig, um wirkliche Leistungsverbesserungen für Kinder – vor allem arme Kinder – umzusetzen. „Ein Viertel aller Kinder in Deutschland ist von Armut betroffen. Dies wollen wir nicht hinnehmen und werden im Verbändeverfahren mit Druck deutliche Leistungsverbesserungen und eine erheblich bessere Ausfinanzierung des Gesetzes einfordern“, sagte die GEW-Vorsitzende.

Quellen: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Pressemitteilungen: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)




„Eine armutsfeste Kindergrundsicherung muss jetzt beschlossen werden!“

kinderarmut

ZFF, AWO und DKHW sehen Ampelregierung in der Pflicht

Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), der AWO Bundesverband e.V. und das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. (DKHW) fordern die Bundesregierung auf, endlich eine Einigung bei der Kindergrundsicherung zu erzielen! Das Taktieren auf dem Rücken von Millionen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien, die dringend eine bessere Unterstützung brauchen, ist entwürdigend und erbärmlich. Es muss endlich ein Ende haben.

Familien brauchen Zusage für die Zukunft

Michael Groß, Vorsitzender des Präsidiums des AWO Bundesverbandes, betont: „Seit Anfang des Jahres wird um die Kindergrundsicherung und ihre Ausgestaltung gerungen. Eine Einigung auf Schloss Meseberg ist nun dringend von Nöten. Leider geht es dabei in den letzten Monaten mehr um Machtspiele als um tatsächliche Herausforderungen, vor denen Familien – insbesondere Familien mit wenig oder keinem Einkommen – jeden Tag stehen. Viele von ihnen konnten nicht in die Sommerferien fahren. Es reicht kaum für den Schreibtisch, der nun für den Schulanfang gebraucht wird. Armut ist und bleibt ein Spielgefährte von Millionen von Kindern und Jugendlichen. Familien brauchen daher jetzt eine Zusage für ihre Kinder und für die Zukunft. Ein Herabspielen von Armut und Armutserfahrungen ist vollkommen fehl am Platz. Finanzminister Lindner muss seine Blockadehaltung aufgeben und Geld zur entschiedenen Armutsbekämpfung bereitstellen!“

Kindergrundsicherung muss echte Verbesserung darstellen

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie, fügt hinzu: „Dabei ist es für uns besonders wichtig, dass dort, wo Kindergrundsicherung draufsteht, auch Kindergrundsicherung drin ist. Dass bedeutet, dass sie für alle Kinder, die in Deutschland aufwachsen, eine Verbesserung darstellt. Eine Verwaltungsvereinfachung und Erhaltung des Status quo, wie sie derzeit angedacht ist, ist absolut inakzeptabel. Seit 2009 setzt sich das ZFF dafür ein, das System der familienfördernden Leistungen vom Kopf auf die Füße zu stellen und eine neue Leistung zu schaffen, die dort die größte Wirkung entfaltet, wo diese auch am dringendsten gebraucht wird: bei den armen Familien. Darüber hinaus braucht eine wirksame Kindergrundsicherung neben einer armutsfesten Höhe auf Grundlage der Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums eine weitgehend automatische Auszahlung, die alle Anspruchsberechtigten erreicht. Dafür muss ausreichend Geld in die Hand genommen werden.“

Land, Staat und Gesellschaft in der Pflicht

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, schließt: „Der vom Deutschen Kinderhilfswerk im letzten Monat vorgelegte Kinderreport 2023 hat deutlich gemacht, dass die Menschen in unserem Land, Staat und Gesellschaft in der Pflicht sehen, mehr als bisher gegen die Kinderarmut in Deutschland zu unternehmen. Hier braucht es langfristig ein Gesamtkonzept, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist, umfassende Reformen bündelt und verschiedenste Politikbereiche miteinander verzahnt. Es braucht höhere Löhne, mehr Unterstützung für Alleinerziehende, mehr Investitionen in Schulen und Kitas, mehr bezahlbaren Wohnraum und letztlich auch höhere und leichter zugängliche Sozialleistungen. Die Kindergrundsicherung könnte die finanzielle Situation vieler Familien verbessern, aber dafür muss sie auch finanziell ausreichend untersetzt werden, um die realen Bedarfe von Kindern tatsächlich abzudecken und sie damit vor Armut zu schützen.“

Hintergrund:

Seit Anfang des Jahres wird zwischen dem Bundesfamilienministerium und dem Bundesfinanzministerium um die Ausgestaltung der Kindergrundsicherung gerungen. Obwohl eine Kindergrundsicherung im Koalitionsvertrag steht und das Bundesfamilienministerium Eckpunkte vorgelegt hat und derzeit an einem Gesetzentwurf gearbeitet wird, wird diese neue Leistung von Finanzminister Lindner immer wieder aufs Neue in Frage gestellt. Wenn der Zeitplan eingehalten werden und die Kindergrundsicherung noch in 2024 beschlossen und ab 2025 ausgezahlt werden soll, muss so schnell wie möglich eine Einigung erzielt werden.

AWO, ZFF und Deutsches Kinderhilfswerk sind Mitglied im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Weitere Informationen zum Konzept des Bündnisses und seinen Forderungen finden Sie unter https://kinderarmut-hat-folgen.de/.

Quelle: gemeinsame Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. – Zukunftsforum Familie e.V. – AWO Bundesverband e.V.




Wer bei den Kindern spart, zahlt später drauf

Diakonie Deutschland stellt Gutachten zur Kindergrundsicherung vor

Die Kindergrundsicherung ist nach eigener Auffassung der Bundesregierung eines der zentralen familien- und sozialpolitischen Vorhaben in dieser Legislaturperiode, um bessere Chancen für Kinder und Jugendliche zu schaffen: Zum einen durch die Bündelung sozial- und familienpolitischer Leistungen und zum anderen durch eine Erhöhung des Grundbedarfs. Doch statt einer sachlichen Debatte darüber, wie beide Ziele am besten erreicht werden können, streitet die Ampelkoalition seit Monaten.

Die Diakonie Deutschland stellt eine Kurzexpertise vor, die zur Versachlichung der Debatte beitragen soll. Die Kurzexpertise, die DIW Econ, eine Beratungstochter des DIW Berlin, im Auftrag der Diakonie Deutschland erstellt hat, stellt umfassend das Ausmaß der Kinderarmut in Deutschland dar und erörtert die gesellschaftlichen Folgekosten in den Bereichen Gesundheit, Bildung und soziale Teilhabe. Darüber hinaus zeigt die Kurzexpertise auf, welche Effekte eine Erhöhung der monetären Hilfen für Kinder in armen Haushalten auf das Armutsrisiko der Betroffenen hätte.

Frühzeitige Investitionen sichern soziale und ökonomische Chancen

„In der Diskussion über die Kindergrundsicherung dürfen nicht nur die kurzfristigen Sparzwänge im Bundeshaushalt eine Rolle spielen. Wir müssen auch über die mittel- und langfristigen Belastungen für Staat und Steuerzahler sprechen, die sich zwangsläufig ergeben, wenn wir nicht frühzeitig in alle Kinder investieren“, sagte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie bei der Präsentation des Gutachtens. Denn gesunde und gut ausgebildete Kinder hätten deutlich bessere Chancen, sich ein selbstständiges Leben mit höheren Einkommen und einer geringen Abhängigkeit von staatlichen Hilfen aufzubauen. Lilie: „Frühzeitige Investitionen sichern soziale und ökonomische Chancen und ersparen dem Sozialstaat weitaus höhere Folgekosten.“ Die Diakonie fordert seit vielen Jahren im breiten Bündnis Kindergrundsicherung eine existenzsichernde Kindergrundsicherung.

„Gefragt ist jetzt eine kluge Sozialpolitik mit ökonomischem Weitblick, die investiert und nicht nur die Folgeschäden von Armut ausbessert“, sagte Lilie: „Wer bei den Kindern spart, zahlt später drauf.“

Mindestens 20 Milliarden Euro wären nötig

Die von Familienministerin Lisa Paus anfangs genannten zwölf Milliarden Euro für die Kindergrundsicherung hält die Diakonie Deutschland für nicht ausreichend. Notwendig wären mindestens 20 Milliarden Euro. „Das ist ein Bruchteil der Summe, die Staat und Steuerzahler heute schon schultern müssen, wenn Kinderarmut nicht energischer bekämpft, sondern stattdessen lieber die enormen Folgekosten in Kauf genommen werden“, sagte Lilie. Die gesamtgesellschaftlichen Kosten vergangener und aktueller Kinderarmut in Deutschland schätzt eine aktuelle OECD-Studie (Clarke et al 2022) auf jährlich etwa 3,4 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP). „Wir sprechen hier also von einem zehnfachen Betrag von 110 bis 120 Milliarden Euro“, so Lilie.
Lilie zufolge wäre es sinnvoller, zumindest einen Teil dieser Milliarden in besser erreichbare und gezielt höhere Leistungen für Kinder in armutsgefährdeten Familien zu investieren. Zudem müsse der Staat für eine bessere soziale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche sorgen. Lilie: „Wir brauchen eine Politik des Sowohl-als-Auch: Mehr direkte Unterstützung für die Bedürftigen und bessere Bildungs-Strukturen für alle. Wer an einem davon oder gar an beidem spart, der spart an der falschen Stelle und wird am Ende die x-fache Summe draufzahlen.“

Chancenorientierte Politik mit ökonomischen Weitblick

Eine chancenorientierte und faire Politik mit ökonomischem Weitblick investiert zielgenau und wirksam, statt im Nachhinein mit einem Vielfachen der Folgekosten nur Symptome zu kurieren. „Täglich erleben unsere Mitarbeitenden in den Sozial-, Migrations- oder Familienberatungsstellen, Kitas und anderen Einrichtungen die Folgen von Kinder- und Familienarmut. Sie erleben auch die Überforderung, die mit der Beantragung von Leistungen einhergeht, auf die ein Rechtsanspruch besteht“, so Lilie weiter. Der Bundestag habe es in den anstehenden Haushaltsberatungen in der Hand, die Kindergrundsicherung zu einem Erfolgsmodell zu machen – für Kinder und ihre Familien, aber auch für einen zielgenauen Sozialstaat, der sich von Klugheit und nicht von Populismus leiten lässt. „Dies stärkt das Vertrauen in Demokratie und Sozialstaat, stärkt den Arbeitsmarkt – und zuallererst: Dies sollten uns alle Kinder wert sein“, so der Diakonie-Präsident.

Fratzscher, dringt auf rasche Einführung der Kindergrundsicherung

Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), Marcel Fratzscher, dringt ebenfalls auf eine rasche Einführung der Kindergrundsicherung. „Studien zeigen, dass Armut oft von Generation zu Generation weitergegeben wird, diese Entwicklung gilt es zu durchbrechen“, so Fratzscher. „Ein Schlüssel dazu liegt in der Kindergrundsicherung. Ein automatisiertes und digitales Verfahren bei der Auszahlung macht die Familien nicht länger zu Bittstellern und sorgt dafür, dass die Berechtigten alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen. Sinnvoll ist auch ein höherer Garantiebetrag zur Kindergrundsicherung (möglichst höher als das Kindergeld in Höhe von 250 Euro), so dass jedes Kind unabhängig vom Einkommen der Eltern abgesichert ist.“ Hinzu komme ein einkommensabhängiger Betrag und andere Leistungen für Bildung und Teilhabe, etwa für Klassenfahrten, Sportverein und Musikschule.

„Große Sorge bereitet mir, dass die Kindergrundsicherung aus Kostengründen scheitern könnte“, ergänzt Fratzscher. „Es wäre ein Fehler, die Ausgaben für die Kindergrundsicherung auf zwei Milliarden Euro zu drücken, wie es derzeit im Bundeshaushalt vorgesehen ist“, sagt Fratzscher. „Die Kindergrundsicherung ist eine der wichtigsten Zukunftsinvestitionen. Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer Strukturkrise, die Bundesregierung muss nun alle Anstrengungen auf die überfällige Transformation lenken. Wirtschaft und Gesellschaft würden stark durch die besseren Bildungschancen einer Kindergrundsicherung profitieren, auch da dies die Grundlage für mehr Fachkräfte ist.“ Die Schwerpunkte der Transformation seien Investitionen, Entbürokratisierung sowie die Stärkung der Sozialsysteme und damit auch eine gut durchdachte Kindergrundsicherung.

Kernbotschaften der Studie

  • Zwischen 2010 und 2021 stieg der Anteil von Kindern, die von Einkommensarmut betroffen sind, von 18,2% auf 20,8 %. Der Bevölkerungsdurchschnitt lag 2021 bei 16,6 %.Schon vor dem sprunghaften Anstieg der Inflation war mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland gefährdet, aktuell ist nach den Daten des Statistischen Bundesamtes knapp jedes vierte Kind von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht1.
  • In zwei Dritteln der EU-Staaten ist der Anteil der armutsgefährdeten Kinder geringer als in Deutschland.2
  • Knapp 2 Mio. (1,9 Mio.) Kinder unter 18 Jahren leben nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit in Bedarfsgemeinschaften mit Bürgergeld-Bezug, davon mehr als die Hälfte in Haushalten von Alleinerziehenden (zu 95 Prozent Frauen).
  • Bei der Diskussion um die Kindergrundsicherung dürfen nicht nur die Kosten für den Bundeshaushalt Maßstab sein. Vielmehr müssen auch die insgesamt mit Kinderarmut verbundenen gesamtgesellschaftlichen Kosten und die finanzielle Belastung für den Staat durch die entsprechende Inanspruchnahme staatlicher Unterstützung berücksichtigt werden.
  • Insbesondere lassen sich zwei Folgekosten von Kinderarmut feststellen: Erstens erhöhte öffentliche Ausgaben für Gesundheitsversorgung sowie höhere Auszahlungen in den Sozialversicherungssystemen; zweitens ist der Wert der entgangenen wirtschaftlichen Aktivität und der geringeren Produktivität ein wichtiger Faktor.
  • Die in der DIW-Studie herausgestellten Zusammenhänge zwischen Kinderarmut und ihren Auswirkungen auf Gesundheit, Bildung und soziale Teilhabe lassen darauf schließen, dass die Kosten für den Staat in den sozialen Sicherungssystemen erheblich sind.
  • Eine aktuelle OECD-Studie schätzt die gesellschaftlichen Gesamtkosten durch vergangene und aktuelle Kinderarmut in Deutschland auf jährlich etwa 3,4 Prozent des BIP, dies sind über 100 Milliarden Euro.4
  • Investitionen in Kinder zahlen sich langfristig aus und führen zu erheblichen Einsparungen bei den sonst entstehenden gesellschaftlichen Folgekosten.
  • Durch gezielte Investitionen in die Gesundheitsversorgung, Bildung und soziale Unterstützung von Kindern können langfristige Vorteile erzielt werden. Gesunde und gut ausgebildete Kinder haben deutlich bessere Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben mit höherem Einkommen und einer geringeren Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung.
  • Die DIW-Kurzexpertise zeigt, dass die geltenden familien- und sozialpolitischen Regelungen ein massives soziales Ungleichgewicht haben. Kinderarmut kann nur dann wirksam bekämpft und verhindert werden, wenn die Kindergrundsicherung entsprechend ausgestattet wird und existenzsichernd ist.
  • In der DIW-Studie werden verschiedene Szenarien der Kindergrundsicherung auf ihre Einkommenseffekte untersucht. Von der Einführung einer Kindergrundsicherung profitieren die besonders von Armut betroffenen Alleinerziehendenhaushalte und Paare mit mindestens drei Kindern am stärksten – dabei umso mehr, je stärker der Fokus auf einer Erhöhung des Existenzminimums liegt und nicht nur auf einer reinen Verwaltungsvereinfachung.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland




Entsetzen über die Haltung von Christian Lindner zur Kindergrundsicherung

Finanzminister lehnt laut Medienberichterstattung Elf-Milliarden-Plan von Familienministerin Lisa Paus ab

Mehr als jedes fünfte Kind und jeder vierte junge Erwachsene gelten in Deutschland als armutsgefährdet. Alleinerziehende sowie Familien mit drei und mehr Kindern sind besonders betroffen. Die Daten, die die Bertelsmann Stiftung vor ein paar Wochen publiziert hatte, zeigen, dass sich die Lage nicht gebessert hat. Damit sich an dem strukturellen Problem der Kinder- und Jugendarmut endlich etwas ändern könne, solle die Bundesregierung die angekündigte Kindergrundsicherung jetzt schnell und entschlossen auf den Weg bringen, so die Stiftung. Dieses Koalitionsziel ist nun in Gefahr. Laut Medienberichten blockiert der Bundesfinanzminister und Bundesvorsitzende der FDP, Christian Lindner die Kindergrundsicherung.

Dazu äußert sich nun Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes: „Ich bin entsetzt über die Haltung des Bundesfinanzministers zur Finanzierung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Kindergrundsicherung. Es werden aktuell weitere zehn Milliarden Euro für die Bundeswehr und zehn Milliarden Euro für eine Aktienrente verplant. Aber für den Kampf gegen Kinderarmut sollen wieder nur die Krümel vom Kuchen übrigbleiben. Chancengerechtigkeit und würdevolles Aufwachsen von Kindern dürfen nicht der Schuldenbremse geopfert werden. Das wäre ein Tiefpunkt der Arbeit dieser Ampelkoalition. Die FDP und Bundesfinanzminister Lindner sind gut beraten, sich an den Koalitionsvertrag zu halten.“




Jedes fünfte Kind in Deutschland ist armutsgefährdet

Damit sich an der Kinder- und Jugendarmut etwas ändert, ist die Kindergrundsicherung nötig

Kinder- und Jugendarmut bleibt ein ungelöstes Problem in Deutschland. Mehr als jedes fünfte Kind und jeder vierte junge Erwachsene ist von Armut bedroht. In absoluten Zahlen bedeutet das: Knapp 2,9 Millionen Kinder und Jugendliche sowie 1,55 Millionen junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren galten 2021 als armutsgefährdet. Das geht aus dem neuen Factsheet „Kinder- und Jugendarmut in Deutschland“ der Bertelsmann Stiftung hervor. „Wer als junger Mensch in Armut aufwächst, leidet täglich unter Mangel, Verzicht und Scham und hat zugleich deutlich schlechtere Zukunftsaussichten. Das ist sowohl für die Betroffenen selbst als auch für die Gesellschaft als Ganzes untragbar. Die derzeitigen Krisen und Preissteigerungen verschärfen das Problem. Daher muss die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag vereinbarte Kindergrundsicherung jetzt schnellstmöglich und im benötigten Umfang beschließen“, sagt Anette Stein, Director Bildung und Next Generation bei der Bertelsmann Stiftung.

Alleinerziehende und Familien mit drei und mehr Kindern besonders betroffen

Vertiefende Erkenntnisse zur Armutsgefährdung liefern die amtlichen Daten zu Kindern und Jugendlichen, die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II erhalten. Demnach lebten im Sommer 2022 rund 1,9 Millionen junge Menschen unter 18 Jahren in Haushalten, die Sozialleistungen beziehen. Die Quote von Kindern und Jugendlichen im SGB II-Bezug betrug in Westdeutschland 13,4 Prozent und in Ostdeutschland 16 Prozent. Ein Blick auf die kommunale Ebene zeigt gravierende Unterschiede: Die Spannbreite lag zwischen drei Prozent im bayerischen Roth und 42 Prozent in Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen. Sowohl die Anzahl als auch der Anteil von Kindern in SGB II-Haushalten sind erstmals seit fünf Jahren deutlich gestiegen. Die Zunahme ist vor allem auf die aus der Ukraine geflüchteten Kinder und Jugendlichen zurückzuführen. Diese haben gemäß der UN-Kinderrechtskonvention allerdings einen ebenso großen Anspruch auf gutes Aufwachsen und Teilhabe an der Gesellschaft. Überdurchschnittlich von Armut betroffen sind junge Menschen in alleinerziehenden Familien sowie in Familien mit drei und mehr Kindern. Die in diesen Fällen sehr aufwändige Sorge- und Betreuungsverantwortung macht es den Eltern oftmals unmöglich, einer umfänglichen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Zudem wirken sich hier fehlende Angebote zur Kinderbetreuung besonders negativ aus. Das größte Armutsrisiko haben Kinder in Mehrkindfamilien mit einem alleinerziehenden Elternteil (86 Prozent).

Junge Erwachsene weisen höchstes Armutsrisiko aller Altersgruppen auf

Auch viele junge Erwachsene sind mit Armut konfrontiert. Laut Factsheet weisen 18- bis 25-Jährige mit 25,5 Prozent sogar das höchste Armutsrisiko aller Altersgruppen auf. Frauen sind dabei stärker betroffen als Männer, junge Menschen in Ostdeutschland häufiger als die in Westdeutschland. SGB II-Leistungen beziehen allerdings nur 7 Prozent dieser Altersgruppe, was auf den ersten Blick überrascht. Das liegt hauptsächlich daran, dass junge Erwachsene für gewöhnlich eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren und viele zum ersten Mal in eine eigene Wohnung ziehen. Hier greifen andere sozialstaatliche Maßnahmen, wie BAföG oder Wohngeld. „Die hohe Armutsbetroffenheit junger Erwachsener weist jedoch darauf hin, dass die verschiedenen Systeme nicht gut zusammenwirken. Ohne Unterstützung durch ihre Eltern wäre es vielen nicht möglich, ihre Existenz zu sichern. Damit hängen die Chancen junger Menschen weiterhin zu stark vom Elternhaus ab“, mahnt Stein.

Kindergrundsicherung wirksam gestalten

Aus Sicht der Bertelsmann Stiftung unterstreichen die Daten die Notwendigkeit, die Bekämpfung der Kinder- und Jugendarmut zur politischen Priorität zu machen. Die angekündigte Kindergrundsicherung wäre dafür ein zentrales Instrument. Doch diese müsse laut Stein so gestaltet sein, dass sie Armut wirksam vermeidet und sich an den tatsächlichen Bedarfen junger Menschen für gutes Aufwachsen, Bildung und Teilhabe orientiert. Die Kindergrundsicherung sollte ihnen eine weitgehend normale Kindheit und Jugend ermöglichen. Dazu ist es erforderlich, junge Menschen zu beteiligen und sie regelmäßig zu ihren Bedarfen zu befragen.

An der Stellschraube Kindergeld zu drehen, helfe laut Stein hingegen nicht weiter, im Gegenteil: „Eine Erhöhung des Kindergeldes ist teuer, vermeidet aber keine Armut, denn es kommt bei Familien im SGBII-Bezug nicht an. Die Kindergrundsicherung muss die Verteilung mit der Gießkanne beenden und gezielt denjenigen helfen, die besonders darauf angewiesen sind.“ Um die Lage speziell der jungen Erwachsenen zu verbessern, sind eine – auch von der Bertelsmann Stiftung empfohlene – Ausbildungsgarantie sowie eine BAföG-Reform unerlässlich. Beide Vorhaben sind ebenfalls im Koalitionsvertrag angekündigt. Zudem ist es wichtig, diese ergänzenden Instrumente mit der Kindergrundsicherung zu einem Leistungspaket zu verzahnen, das Kinder- und Jugendarmut wirksam bekämpft.

 Zusatzinformationen

Den Berechnungen im Factsheet „Kinder- und Jugendarmut“ liegen die beiden gängigen Definitionen im Bereich der Armutsforschung zugrunde: Erstens die Armutsgefährdungsquote, der zufolge Familien als arm gelten, die über weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen Haushaltseinkommens verfügen. Zweitens die SGBII-Hilfequote, die Aufschlüsse über das Armutsrisiko zum Beispiel nach Wohnort oder Familienform gibt. Zu dieser sozialstaatlichen Armutsdefinition ist anzumerken, dass die Anteile der von Armut betroffenen Personen hier niedriger ausfallen. Denn viele Menschen beziehen zwar ein Einkommen unterhalb der Schwelle zur Armutsgefährdung, beantragen aber aus Unkenntnis oder auch aus Scham keine SGBII-Leistungen. Die Daten für Kinder und Jugendliche im SGBII-Bezug stammen aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit aus dem Juni 2022.

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung




Kinderhilfswerk fordert deutliche Erhöhungen bei den Bürgergeld-Regelsätzen

Bundesgeschäftsführer Holger Hofmann: Infrastruktur und monetäre Leistungen müssen ineinandergreifen

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert deutliche Nachbesserungen bei den ab Januar geltenden Bürgergeld-Regelsätzen für Kinder und Jugendliche. „Bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland können wir nicht auf die Kindergrundsicherung, die im Jahr 2025 kommen soll, warten. Wir brauchen jetzt eine signifikante Erhöhung der Transferleistungen, ohne die es bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland einen drastischen Rückschlag geben wird. Trotz der ab Januar vorgesehenen Verbesserungen bei den Regelsätzen wird das Geld in vielen Familien vorne und hinten nicht reichen. An dieser Stelle sollten mehr finanzielle Mittel in die Hand genommen werden, um allen Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Dabei müssen soziale Infrastruktur und monetäre Leistungen ineinandergreifen. Nur so kann das strukturelle Problem der Kinderarmut in Deutschland umfassend beseitigt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Wichtigstes Instrument ist eine Kindergrundsicherung

„Das wichtigste Instrument dafür ist eine Kindergrundsicherung. Wir freuen uns, dass dieses Projekt ganz oben auf der Agenda von Bundesfamilienministerin Paus steht und sind gespannt auf die für nächsten Monat angekündigten Eckpunkte. Das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben muss Referenz der Eckpunkte sein. Wir sehen derzeit, dass viele Familien die Inflation und die Energiekrise mit unfassbarer Wucht treffen. Dadurch geraten Familien mit geringem Einkommen an oder sogar über die Grenzen ihrer finanziellen Möglichkeiten, viele sind finanziell am Ende. Deshalb braucht es eine gezielte Förderung armer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen“, so Hofmann weiter.

Erstellung einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut

Wichtig ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes die Erstellung einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland, die mit einer umfassenden Kinder- und Jugendbeteiligung an diesem Prozess einhergehen muss und einen ressortübergreifenden Ansatz braucht. Dieser muss neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legen. Die Kinderarmut in Deutschland kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nur dann effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck in einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Die Erarbeitung des Nationales Aktionsplans im Rahmen der von Deutschland mitbeschlossenen EU-Kindergarantie kann hierfür einen guten Ansatz bieten.